Grad der Behinderung bei Diabetes mellitus – Tabelle, Vorteile & Leistungen

Behinderung bei Diabetes. So können Sie einen Behindertenausweis beantragen
Je nach Ausprägung kann Diabetes mellitus so lebensbeeinträchtigend sein, dass für diese Krankheit ein GdB (Grad der Behinderung) anerkannt werden kann.

Der Grad der Behinderung bei Diabetes mellitus spielt eine entscheidende Rolle für die Lebensqualität der Betroffenen. Diese Einführung untersucht die Bedeutung dieser Bewertung im Zusammenhang mit der Stoffwechselerkrankung und beleuchtet ihre Auswirkungen auf den Alltag und die soziale Integration.

Hat man bei Diabetes mellitus eine Behinderung?

Im Jahr 2010 haben sich die Voraussetzungen geändert, nachdem Menschen mit einem Diabetes mellitus Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis erhalten können.

Ausschlaggebend für die Bewilligung sind seit dem, ein hoher Therapieaufwand der Betroffenen und die daraus resultierenden Benachteiligungen im Alltag.

Welche Formen von Diabetes mellitus gibt es?

Es gibt verschiedene Formen von Diabetes mellitus, die sich in ihrer Ursache, ihren Symptomen und ihrer Behandlung unterscheiden.

Die wichtigsten Formen sind:

  • Typ-1-Diabetes: Bei Typ-1-Diabetes wird in der Bauchspeicheldrüse kein Insulin produziert. Insulin ist ein Hormon, das den Blutzuckerspiegel reguliert. Typ-1-Diabetes ist eine Autoimmunerkrankung, bei der das Immunsystem die insulinproduzierenden Zellen der Bauchspeicheldrüse angreift. Typ-1-Diabetes tritt in der Regel im Kindes- oder Jugendalter auf, kann aber auch in jedem Alter auftreten.
  • Typ-2-Diabetes: Bei Typ-2-Diabetes wird zwar Insulin produziert, aber es ist nicht ausreichend oder wirkt nicht richtig. Typ-2-Diabetes ist die häufigste Form von Diabetes. Er tritt oft im Erwachsenenalter auf, kann aber auch bei Kindern und Jugendlichen auftreten. Typ-2-Diabetes ist oft mit Übergewicht und Bewegungsmangel verbunden.
  • Schwangerschaftsdiabetes: Schwangerschaftsdiabetes ist eine Form von Diabetes, die während der Schwangerschaft auftritt. Er tritt auf, wenn der Körper der Mutter nicht genügend Insulin produziert, um den erhöhten Blutzuckerspiegel während der Schwangerschaft zu regulieren. Schwangerschaftsdiabetes verschwindet in der Regel nach der Geburt, kann aber ein Risikofaktor für Typ-2-Diabetes im späteren Leben sein.

Weitere Formen von Diabetes mellitus sind:

  • MODY (Maturity-Onset Diabetes of the Young): MODY ist eine Gruppe von Erbkrankheiten, die zu einem erhöhten Blutzuckerspiegel führen. MODY tritt in der Regel im Kindes- oder Jugendalter auf, kann aber auch später im Leben auftreten.
  • Diabetes, der durch Medikamente oder andere Substanzen verursacht wird: Bestimmte Medikamente und Substanzen, wie Glukokortikoide und Thiaziddiuretika, können den Blutzuckerspiegel erhöhen und zu Diabetes führen.
  • Pankreaserkrankungen: Erkrankungen der Bauchspeicheldrüse, wie z. B. eine Pankreatitis oder eine Operation an der Bauchspeicheldrüse, können zu einem Mangel an Insulin führen.
  • Endokrinopathien: Bestimmte Hormonstörungen, wie z. B. ein Cushing-Syndrom oder eine Hypothyreose, können den Blutzuckerspiegel erhöhen.

Die Behandlung von Diabetes mellitus richtet sich nach der Form der Erkrankung. Bei Typ-1-Diabetes ist die Behandlung lebenslang und besteht aus Insulininjektionen. Bei Typ-2-Diabetes kann die Behandlung mit Medikamenten, Änderungen des Lebensstils oder einer Kombination aus beidem erfolgen.



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Behinderung bei Diabetes mellitus Grad der Behinderung

Wie viel Prozent Behinderung bekommt man bei Diabetes mellitus?

Im Allgemeinen erhalten Menschen mit Diabetes mellitus einen GdB von 20-100.

Die Höhe des Grades der Behinderung (GdB) bei Diabetes mellitus hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:

  • Typ des Diabetes (Typ 1 oder Typ 2)
  • Schweregrad der Erkrankung
  • Therapieform
  • Begleiterkrankungen

GDB-Tabelle – Diabetes mellitus

ErkrankungGdB Wert
Therapie kann eine Hypoglykämie auslösen und der Mensch mit Diabetes ist durch Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt.
GdB 20
Therapie kann eine Hypoglykämie auslösen, der Mensch mit Diabetes muss mindestens einmal täglich eine dokumentierte Überprüfung des Blutzuckers selbst durchführen und ist durch weitere Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt.
GdB 30-40
Insulintherapie mit täglich mindestens 4 Insulininjektionen muss durchgeführt werden, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss. Der Mensch mit Diabetes ist durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt. Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen (beziehungsweise Insulingaben über die Insulinpumpe) müssen dokumentiert sein.
GdB 50
Außergewöhnlich schwer regulierbare Stoffwechsellagen.GdB >50
Quelle: Bundesamt für Justiz

Ein Schwerbehindertenausweis darf also nur dann erteilt werden, wenn nachgewiesen wird, dass es aufgrund des Diabetes zu erheblichen Einschnitten in der Lebensführung kommt.

Merkzeichen bei Schwerbehinderung aufgrund Diabetes mellitus

  • Merkzeichen G bei Diabetes mellitus

Wenn es sich um einen Diabetes mellitus mit häufigen hypoglykämischen Schocks handelt, kann im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G zuerkannt werden.

Von einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit wird ausgegangen, wenn die hypoglykämischen Schocks überwiegend am Tage auftreten.

  • Merkzeichen H bis zum 16. Lebensjahr

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist bei Diabetes mellitus Hilflosigkeit anzunehmen, weshalb das Merkzeichen H zuerkannt werden kann. Hintergrund ist die erforderliche ständige Überwachung wegen der Gefahr hypoglykämischer Schocks, der strengen Einhaltung der Diät und der Dosierung des Insulins sowie im Hinblick auf die notwendigen körperlichen Betätigungen.

Mithilfe des Feststellungsbescheids können Eltern dann einen steuerlichen Pauschbetrag in Höhe von 3.700 € geltend machen (Steuervorteile).

Gerichtsurteile als Beispiel zu den Merkzeichen

  • Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 21. Februar 2018, Merkzeichen „H“
  • Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 17. Februar 2016, Merkzeichen „G“

Behinderung bei Diabetes mellitus- Vorteile und Leistungen

Warum braucht man einen Behindertenausweis bei Diabetes mellitus?

Mit einem Grad der Behinderung gehen gewisse Nachteilsausgleiche (umgangssprachlich auch häufig Vorteile genannt) einher. Je höher der GdB desto höher ist beispielsweise der Steuervorteil durch den Behindertenpausch-Betrag. 

Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei Diabetes mellitus ein Grad der Behinderung beantragt werden.

Was bringt ein Behindertenausweis bei Diabetes mellitus?

Ab einem GdB von 50 erhält man einen Schwerbehindertenausweis. Neben dem Steuervorteil gibt es noch 5 Tage mehr Urlaub für Erwerbstätige, 2 Jahre früherer Renteneintritt, verbesserter Kündigungsschutz, vergünstigte Eintrittspreise für öffentliche Einrichtungen etc.

Bereits ab einem GdB von 30 gilt für Betroffene:

Wenn diese infolge ihrer Behinderung den Arbeitsplatz nicht behalten können, oder keine geeignete Arbeit finden, können sie sich von der Agentur für Arbeit den Menschen mit einer Schwerbehinderung gleichstellen lassen.

Vorteile durch die Merkzeichen „G“ und „H“:

Das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis steht für “erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr”. Personen mit diesem Merkzeichen haben Anspruch auf verschiedene Nachteilsausgleiche, die ihnen das Leben erleichtern sollen.

  • Kostenlose Beförderung im öffentlichen Nahverkehr: Mit dem Merkzeichen G können Schwerbehinderte im öffentlichen Nahverkehr kostenlos fahren. Dazu müssen sie eine Wertmarke erwerben, die bei der Deutschen Bahn erhältlich ist. Die Wertmarke kostet 80 Euro pro Jahr und ist bundesweit gültig.
  • Steuervorteile durch den Behindertenpauschbetrag. Personen mit dem Merkzeichen G können unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen. So können sie beispielsweise Fahrtkosten für den Arbeitsweg oder für private Zwecke von der Steuer absetzen.
  • Kraftfahrzeughilfe: Personen mit dem Merkzeichen G können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zum Kauf eines behindertengerechten Kraftfahrzeugs erhalten.
  • Ermäßigungen bei Automobilclubs: Viele Automobilclubs bieten Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen G Ermäßigungen auf ihre Leistungen an.

Sonstige Nachteilsausgleiche

In einigen Bundesländern haben Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen G auch Anspruch auf weitere Nachteilsausgleiche, wie beispielsweise:

  • Ermäßigung der Rundfunk- und Fernsehgebühren
  • Ermäßigung der Parkgebühren
  • Ermäßigung der Eintrittspreise für kulturelle und sportliche Veranstaltungen

Das Merkzeichen H steht für “Hilflos” und wird im Schwerbehindertenausweis eingetragen, wenn ein schwerbehinderter Mensch folgende Voraussetzungen erfüllt:

Er benötigt täglich mindestens zwei Stunden Hilfe bei mindestens drei alltäglichen Verrichtungen wie An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme, Körperpflege oder Verrichten der Notdurft. Die Hilfe kann auch in Form einer Überwachung oder Anleitung erforderlich sein.

Er ist aufgrund seiner Behinderung dauerhaft auf die Hilfe anderer angewiesen.

Menschen mit dem Merkzeichen H haben Anspruch auf folgende Nachteilsausgleiche:

  • Kostenlose Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
  • Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
  • Behindertenpauschbetrag
  • Pflegepauschbetrag
  • Kostenlose Beförderung im ÖPNV

Menschen mit dem Merkzeichen H können im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kostenlos fahren. Dazu benötigen sie eine Wertmarke, die sie bei der zuständigen Stelle im Verkehrsverbund beantragen können. Die Wertmarke ist für ein Jahr gültig und kann dann verlängert werden.

  • Kraftfahrzeugsteuerbefreiung

Menschen mit dem Merkzeichen H sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Dazu müssen sie ihren Schwerbehindertenausweis bei der Zulassungsstelle vorlegen.

  • Behindertenpauschbetrag

Menschen mit dem Merkzeichen H erhalten einen Behindertenpauschbetrag von 7.400 Euro. Dieser Betrag wird bei der Einkommenssteuererklärung als außergewöhnliche Belastung abgezogen.

Was bringt mir der jeweilige Grad der Behinderung bei Diabetes mellitus?

GdBNachteilsausgleich
GdB 20Steuerlicher Pauschbetrag 384 €
GdB 30Steuerlicher Pauschbetrag 620 €
GdB 40Steuerlicher Pauschbetrag 860 €
GdB 50Steuerlicher Pauschbetrag 1140 €, Sonderurlaub, Kündigungsschutz, Ermäßigte Eintrittsgelder, Erleichterungen bei der Ausbildung und Beschäftigung, Zugang zu speziellen Einrichtungen und Diensten
GdB 60Steuerlicher Pauschbetrag 1440 €, wie bei GdB 50 jedoch zusätzlich
Berücksichtigung bei der Arbeitsplatzgestaltung
GdB 70Steuerlicher Pauschbetrag 1.780 €, sonst wie bei 60
70 mit Merkzeichen „G“: Fahrtkosten-Pauschbetrag – 900 Euro pro Jahr
GdB 80Steuerlicher Pauschbetrag 2.120 €, sonst wie bei 60
Fahrtkosten-Pauschbetrag – 900 Euro
GdB 90Steuerlicher Pauschbetrag 2.460 €, sonst wie bei 60
GdB 100Steuerlicher Pauschbetrag 2.860 €, sonst wie bei 60
Merkzeichen „H“Steuerlicher Pauschbetrag 7.400 €

Welche Nachteile bringt ein Behindertenausweis bei Diabetes mellitus?

Nachteile kann es beispielsweise im Arbeitsleben geben, wenn ein behinderter Mensch einen neuen Arbeitsplatz sucht. Zwar sind die Betriebe dazu angehalten Menschen mit einer Behinderung einzustellen, dennoch können Gründe vorgeschoben werden, die eine Einstellung dann verhindern.


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Behinderung bei Diabetes mellitus – Voraussetzungen

Wann kann man bei Diabetes mellitus einen Behindertenausweis beantragen?

Durch Diabetes mellitus können die Betroffenen erhebliche Beeinträchtigungen an der „Teilhabe am sozialen Leben haben“.

Ein Schwerbehindertenausweis bei Diabetes mellitus darf also nur erteilt werden, wenn nachgewiesen wird, dass es aufgrund der Erkrankung zu massiven Einschnitten in der Lebensführung kommt.

Dazu müssen folgende Voraussetzungen nachgewiesen werden:

  • Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen
  • Selbständige Anpassung der Insulindosis, d.h. vor der Injektion ist eine Messung des Blutzuckerwertes notwendig
  • Durch den Diabetes mellitus hat der Betroffene erhebliche Einschnitte, welche die Lebensführung gravierend beeinträchtigen.

Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen (auch die Insulingaben über eine Insulinpumpe) müssen dokumentiert sein.

Der GdB bei Diabetes mellitus kann zwischen 10 und 100 liegen.

Wann lohnt es sich, bei Diabetes mellitus einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen?

Besteht durch die Therapie des Diabetes mellitus die Gefahr einer „Unterzuckerung“, was den Betroffenen in seiner Lebensführung einschränkt, kann bereits ein GdB von 20 erteilt werden, welcher eine steuerliche Entlastung zur Folge hat.

Behinderung bei Diabetes mellitus – Antrag

Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis bei Diabetes mellitus?

Die Antragstellung ist relativ einfach. Sie müssen lediglich den Antrag auf die „Feststellung einer Behinderung“ bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt downloaden oder sich diesen zuschicken lassen.

Schauen Sie sich für weitere Tipps und Hilfestellungen unseren Beitrag zu diesem Thema an:

Welche Unterlagen brauche ich, um einen Schwerbehindertenausweis bei Diabetes mellitus zu beantragen?

Sie selbst müssen in der Regel keine Unterlagen bereitstellen. Das Versorgungsamt schreibt die im Antrag angegebenen Ärzte und Einrichtungen (z.B. Rehaklinik oder Krankenhäuser) an, um die notwendigen Berichte zu erhalten.

Wie funktioniert die Feststellung bzw. Einstufung der Behinderung bei Diabetes mellitus?

Die Feststellung des GdB bei Diabetes mellitus funktioniert so, dass das Versorgungsamt die Berichte und Unterlagen von den behandelten Ärzten und Einrichtungen nach Erhalt prüft und beurteilt.

Im Falle des Diabetes mellitus ist hierfür die „Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben“, sowie der durch die Krankheit entstandene Therapieaufwand ausschlaggebend.

Zu dem kommen die körperlichen und psychischen Einschränkungen.

Um den Therapieaufwand durch den Diabetes mellitus ersichtlich zu machen, stellen wir Ihne im nachfolgenden Text hilfreiche Checklisten zur Verfügung.

Quelle: https://www.diabetesde.org/system/files/documents/schwerbehindertenausweis_broschuere_2020_final.pdf

Checklisten über mögliche Auswirkungen des Diabetes mellitus:

Körperliche Auswirkungen, wie z.B. –        Häufige Unterzuckerungen
–        Starke Stoffwechselschwankungen
–        Kopfschmerzen
–        Durchfall
–        Verdauungsstörungen
–        Unwohlsein
–        Konzentrationsstörungen
–        Schlafstörungen
–        Beeinträchtigung des Sexuallebens durch Unterzuckerungen
Psychische Auswirkungen, wie z.B.–        Angst vor Unterzuckerungen
–        Depressionen
–        Minderwertigkeitsgefühle
–        Probleme bei der Partnersuche
–        Anspannung/Gereiztheit
Einschränkungen in der Lebensführung, wie z.B.–        Probleme mit dem Führerschein
–        Sportliche Aktivitäten nicht mehr wie bislang möglich
–        Teilnahme an kulturellen Aktivitäten nicht mehr wie bislang möglich
–        Probleme am Arbeitsplatz
–        Probleme bei der Berufswahl
–        Probleme in Studium, Schule und Ausbildung
–        Ausgrenzungen und Diskriminierungen
Mögliche zusätzliche Erkrankungen, wie z.B. – siehe rechte Spalte
sollten im Antrag mit angegeben werden
–        Neuropathie
–        Retinopathie
–        Erektile Dysfunktion/Impotenz
–        Amputation
–        Niereninsuffizienz
–        Bluthochdruck
–        Herzrhythmusstörungen
–        Depressionen
–        Schwerhörigkeit
–        Bandscheibenvorfälle
–        Rheuma
–        Hüft- und Knieprobleme
–        Allergien
–        Hautkrankheiten
–        Tinnitus

Bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises ist es wichtig, dass auch mögliche weitere Erkrankungen angegeben werden.

Diese werden bei der Begutachtung ebenfalls berücksichtigt und können Auswirkungen auf die Höhe des Grades der Behinderung haben.

Des Weiteren kann es hilfreich sein, aufgrund des Diabetes mellitus ein Tagebuch (über mindestens 6 Monate) zu führen. Dieses sollte folgende Informationen enthalten:

  • Blutzuckerwerte und Insulinmenge mit Datum und Uhrzeit
  • Dokumentation von besonderen Ereignissen
  • Unter- und Überzuckerungen sollten farblich markiert und hervorgehoben werden

Dieses Tagebuch sollte zusammen mit dem Antrag auf Schwerbehinderung beim Versorgungsamt eingereicht werden.

Behinderung bei Diabetes mellitus – Dauer der Gültigkeit

Wie lange gilt die Schwerbehinderung bei Diabetes mellitus?

Die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises bei Diabetes mellitus beträgt in der Regel 5 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist muss der Ausweis neu beantragt werden.

Der Ausweis kann jedoch auch vorzeitig ablaufen, wenn sich die gesundheitliche Situation des Betroffenen so ändert, dass der Grad der Behinderung (GdB) sinkt oder die Voraussetzungen für die Ausstellung des Ausweises nicht mehr erfüllt sind.

Kann der Grad der Behinderung bei Diabetes mellitus aberkannt werden?

Wie bei anderen Krankheiten kann der Grad der Behinderung auch bei Diabetes mellitus aberkannt bzw. reduziert werden.

Die vorzeitige Aberkennung der Schwerbehinderung bei Diabetes ist möglich, wenn sich der Gesundheitszustand des Betroffenen so verbessert, dass er nicht mehr die Voraussetzungen für einen Grad der Behinderung von mindestens 50 erfüllt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Betroffene mithilfe von Medikamenten oder einer Insulinpumpe seine Blutzuckerwerte gut in den Griff bekommt und keine Folgeerkrankungen hat.

Die Entscheidung über eine vorzeitige Aberkennung der Schwerbehinderung trifft das Versorgungsamt. Das Versorgungsamt wird den Betroffenen zu einem Termin einladen, um den Gesundheitszustand zu überprüfen. Bei diesem Termin wird der Betroffene von einem Arzt untersucht und es werden die erforderlichen Unterlagen geprüft.

Wenn das Versorgungsamt zu dem Ergebnis kommt, dass der Betroffene nicht mehr die Voraussetzungen für einen Grad der Behinderung von mindestens 50 erfüllt, wird die Schwerbehinderung vorzeitig abgekürzt. Der Betroffene wird dann nicht mehr als schwerbehindert anerkannt und verliert die damit verbundenen Rechte und Vorteile, wie zum Beispiel Steuervergünstigungen oder einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.

Die vorzeitige Aberkennung der Schwerbehinderung bei Diabetes ist ein umstrittenes Thema. Kritiker argumentieren, dass dies zu einer Diskriminierung von Menschen mit Diabetes führen kann. Sie weisen darauf hin, dass Diabetes eine chronische Erkrankung ist, die nicht geheilt werden kann. Auch wenn die Blutzuckerwerte gut eingestellt sind, besteht immer das Risiko für Folgeerkrankungen.

Welchen GdB hat man bei Diabetes mellitus nach Heilungsbewährung?

Nach Ablauf der Heilungsbewährung kann der GdB auch herabgesetzt werden. Dies ist dann der Fall, wenn sich die Erkrankung stabilisiert hat und die Auswirkungen auf die Lebensführung nicht mehr so stark sind.

Beispiel:

Ein Patient wird 2022 mit einem GdB von 30 für Diabetes mellitus diagnostiziert. Nach Ablauf der Heilungsbewährung im Jahr 2027 wird der GdB neu bewertet. Der Patient hat seine Erkrankung gut im Griff und ist in der Lage, seinen Alltag ohne größere Einschränkungen zu bewältigen. In diesem Fall kann der GdB auf 20 herabgesetzt werden.

Wann bekommt man bei Diabetes mellitus einen Schwerbehindertenausweis unbefristet?

Einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis bekommen Menschen mit

  • Diabetes mellitus Typ 1, wenn sie:
  • eine Insulintherapie benötigen
  • regelmäßig Blutzuckermessungen durchführen müssen
  • unter Folgeerkrankungen wie Neuropathie, Retinopathie oder Nephropathie leiden
  • Diabetes mellitus Typ 2 in der Regel schwieriger. Dies liegt daran, dass die Erkrankung nicht immer so schwerwiegend ist wie bei Diabetes mellitus Typ 1. In einigen Fällen kann jedoch auch bei Diabetes mellitus Typ 2 ein unbefristeter Behindertenausweis erteilt werden, wenn die Erkrankung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Lebensführung führt.

Die Vergabe eines Behindertenausweises ist eine Einzelfallentscheidung. Die Entscheidung wird von einem Gutachter getroffen, der die Schwere der Behinderung nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches (SGB IX) beurteilt.

In der Regel wird ein Behindertenausweis zunächst befristet für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgestellt. Nach Ablauf dieser Frist wird der Ausweis erneut überprüft. Wenn sich die Behinderung nicht verschlechtert hat, wird der Ausweis unbefristet verlängert.

Behinderung bei Diabetes mellitus – Schwerbehinderung und Rente

Wie wirkt sich Schwerbehinderung auf die Rente aus?

Wenn im Rahmen des Diabetes mellitus ein GdB ab 50 festgestellt, gilt man als schwerbehindert. Dann kann der Betroffene ohne Abzüge zwei Jahre früher in Rente gehen.

Die Schwerbehinderung wirkt sich somit positiv auf das Renteneintrittsalter aus.

Erwerbsminderungsrente aufgrund von Diabetes mellitus

Diabetes mellitus kann eine erhebliche Einschränkung der Erwerbsfähigkeit darstellen. In schweren Fällen kann es zu einer dauerhaften Erwerbsminderung kommen, die den Bezug einer Erwerbsminderungsrente erforderlich macht.

Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente

Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie müssen mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
  • Sie müssen aufgrund von Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht mehr in der Lage sein, mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
  • Ihre Arbeitsfähigkeit muss auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingeschränkt sein.

Diabetes mellitus als Ursache für eine Erwerbsminderung

Diabetes mellitus kann eine Erwerbsminderung verursachen, wenn er zu folgenden gesundheitlichen Einschränkungen führt:

  • Chronische Erschöpfung
  • Sehstörungen
  • Nierenschäden
  • Nervenschäden
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Schlaganfall

Es gibt zwei Arten der Erwerbsminderungsrente:

  • Vollständige Erwerbsminderungsrente (Rente 3): Sie erhalten diese Rente, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr mindestens drei Stunden täglich arbeiten können.
  • Teilweise Erwerbsminderungsrente (Rente 2): Sie erhalten diese Rente, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch mindestens drei, aber nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten können.

Bekommt man mehr Rente bei einer Schwerbehinderung?

Unter gewissen Voraussetzungen können Schwerbehinderte Menschen zwei Jahre früher in Rente gehen, es greift dann die sogenannte „Schwerbehinderten-Rente“.

Um die Schwerbehinderten-Rente zu bekommen, müssen mindestens 35 Jahre Rentenbeiträge bezahlt worden sein und es muss ein GdB von mindestens 50 vorliegen.

Wann kann ein Schwerbehinderter in Rente gehen?

Schwerbehinderte Menschen bekommen einen Nachteilsausgleich, der es ihnen ermöglicht ohne Abzüge zwei Jahre früher in die Regelrente zu gehen, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Neues Rentenpaket für Schwerbehinderte 2023 – Tabelle

Baustein Leistung
Abschlagsfreie Rente für Schwerbehinderte ab 60Schwerbehinderte Menschen, die vor 1952 geboren sind, können ab dem 1. Juli 2023 abschlagsfrei in Rente gehen. Dies gilt für Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und einer Wartezeit von mindestens 35 Jahren
Geringfügige Rentenabschläge bei vorzeitigem RenteneintrittSchwerbehinderte Menschen, die vorzeitig in Rente gehen, müssen künftig nur noch geringfügige Rentenabschläge in Kauf nehmen. Die Abschläge werden auf maximal 10,8 Prozent begrenzt.
Weitere Verbesserungen– Erhöhung der Freibeträge für schwerbehinderte Menschen bei der Einkommensanrechnung
 
– Erhöhung des Zuschlags für Schwerbehinderte an die Rente wegen Erwerbsminderung

FAQ – Häufige Fragen rund um Behinderung bei Diabetes mellitus

Welchen GdB hat man bei Diabetes mellitus nach 5 Jahren?

Sollte sich das Diabetes mellitus im Laufe der 5 Jahren nicht verbessert oder verschlechtert haben, ändert sich der Grad der Behinderung nicht. Wer einen Schwerbehindertenausweis für das Diabetes mellitus bekommen und somit einen GdB von erreicht hat, ist bereits am oberen Ende der GdB Tabelle für Diabetes mellitus angekommen.

Bringt ein Schwerbehindertenausweis bei Diabetes mellitus Steuervorteile?

Ja, wer einen Schwerbehindertenausweis für das Diabetes mellitus erhalten hat, hat den GdB von 50, das ist auch schon das Ende der GdB-Tabelle für diese Krankheit. Somit liegt der Steuerfreibetrag bzw. Behindertenpauschbetrag bei 1.140 € – 2.860 € im Jahr.

Welche finanziellen Hilfen gibt es bei Diabetes mellitus noch?

Neben den Nachteilsausgleichen gibt es unter Umstände noch:
–        Erwerbsminderungsrente, sofern aufgrund der Behinderung kein Arbeiten im erlernen Beruf oder einem Beruf, der den Fähigkeiten und Kenntnissen entspricht, mehr möglich ist.
–        Schwerbehindertenrente, sofern die Voraussetzung der 35 Beitragsjahre zur Rentenkasse und der GdB von mindestens 50 erfüllt sind.
–        Zuschuss zum Arbeitsgerät, wenn für die Ausübung der Arbeit ein spezielles Arbeitsgerät benötigt wird.
–        Zuschuss zur Hausarbeit, sofern aufgrund der Einschränkungen die Arbeiten im Haushalt nicht mehr selbst verrichtet werden können

Bekommt man einen Pflegegrad aufgrund von Diabetes mellitus ?

Bei schwere Formen von Diabetes mellitus ist es möglich einen Pflegegrad zu bekommen, da unter Umstände die Selbstständigkeit so sehr beeinträchtigt ist, dass es einen Pflegegrad rechtfertigt.

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Fachautor

Sandra Läpple

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