
Grad der Behinderung bei Narkolepsie – Tabelle, Vorteile & Leistungen
Das Wichtigste in Kürze
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Grad der Behinderung (GdB) bei Narkolepsie: Der GdB richtet sich nach der Schwere der Symptome wie Tagesmüdigkeit, Kataplexien und Schlafattacken. In der Regel wird ein GdB von 30 bis 60 gewährt.
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Wichtige Vorteile: Ein anerkannter GdB ermöglicht steuerliche Erleichterungen, besonderen Kündigungsschutz und ggf. einen Schwerbehindertenausweis.
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Relevanz für Betroffene: Die Anerkennung erleichtert den Zugang zu Unterstützungsleistungen und verbessert die berufliche und soziale Teilhabe.
So gehen Sie vor
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Symptome festhalten: Dokumentieren Sie alle Einschränkungen im Alltag, insbesondere Schlafattacken, Kataplexien und Konzentrationsprobleme.
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Medizinische Nachweise einholen: Lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder Neurologen eine detaillierte Diagnose mit Berichten zu den Beeinträchtigungen ausstellen.
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Antrag beim Versorgungsamt stellen: Reichen Sie den Antrag auf Feststellung eines GdB beim zuständigen Versorgungsamt ein und fügen Sie die medizinischen Unterlagen bei.
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Bescheid prüfen: Überprüfen Sie den erhaltenen GdB-Bescheid auf Richtigkeit. Bei Unstimmigkeiten können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
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Leistungen beantragen: Nutzen Sie den anerkannten GdB, um steuerliche Vorteile oder Nachteilsausgleiche zu beantragen.
Inhalt dieser Seite
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Das Wichtigste in Kürze
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So gehen Sie vor
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Hat man bei Narkolepsie eine Behinderung?
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Inhalte dieses Themas
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Behinderung bei Narkolepsie – Grad der Behinderung
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Behinderung bei Narkolepsie – Vorteile und Leistungen
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Behinderung bei Narkolepsie – Voraussetzungen
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Behinderung bei Narkolepsie – Antrag
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Behinderung bei Narkolepsie – Dauer der Gültigkeit
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Behinderung bei Narkolepsie – Schwerbehinderung und Rente
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Häufige Fragen rund um Behinderung bei Narkolepsie
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Neueste Ratgeber
Hat man bei Narkolepsie eine Behinderung?
Narkolepsie (Schlafkrankheit) ist eine neurologische Erkrankung, die durch eine gestörte Regulation des Schlaf-Wach-Zyklus gekennzeichnet ist. Menschen mit Narkolepsie können unkontrollierbare Schlafattacken, plötzlichen Muskeltonusverlust (Kataplexie) und andere Symptome haben. Die genaue Zahl der Betroffenen in Deutschland ist nicht bekannt. Die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin schätzt die Zahl der Betroffenen auf etwa 20 – 40 Fälle je 100.000 Einwohner.
Ja, unter gewissen Voraussetzungen, bzw. je nachdem wie stark die Einschränkungen im Alltag durch die Narkolepsie sind, kann es einen Grad der Behinderung geben.
Narkolepsie kann erhebliche Auswirkungen auf das tägliche Leben haben, einschließlich der Fähigkeit, wachsam zu bleiben, zu arbeiten und sozialen Aktivitäten nachzugehen.
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Wie wird die Narkolepsie unterschieden?
Narkolepsie ist eine komplexe Schlafstörung, die verschiedene Symptome umfassen kann. Die International Classification of Sleep Disorders (ICSD) unterscheidet verschiedene Formen der Narkolepsie und unterteilt sie in Kategorien. Die beiden Haupttypen sind Narkolepsie mit Kataplexie (Typ 1) und Narkolepsie ohne Kataplexie (Typ 2)
Narkolepsie mit Kataplexie (Typ 1):
- Exzessive Tagesschläfrigkeit (EDS): Betroffene haben starke Müdigkeits- und Schläfrigkeitsanfälle tagsüber, die oft unkontrollierbar sind.
- Kataplexie: Plötzlicher, temporärer Verlust der Muskelkontrolle, oft ausgelöst durch starke Emotionen wie Lachen oder Überraschung.
- Schlafparalyse: Temporäre Unfähigkeit, sich beim Einschlafen oder Aufwachen zu bewegen.
- Hypnagoge Halluzinationen: Lebhafte Träume oder Halluzinationen, die beim Einschlafen oder Aufwachen auftreten.
Narkolepsie ohne Kataplexie (Typ 2):
- Exzessive Tagesschläfrigkeit (EDS): Starke Müdigkeits- und Schläfrigkeitsanfälle tagsüber, ähnlich wie bei Typ 1.
- Schlafparalyse: Temporäre Unfähigkeit, sich beim Einschlafen oder Aufwachen zu bewegen, ähnlich wie bei Typ 1.
- Hypnagoge Halluzinationen:Lebhafte Träume oder Halluzinationen, ähnlich wie bei Typ 1.
Welche Schweregrade gibt es bei der Narkolepsie?
Die Narkolepsie lässt sich nur schwer in Schweregrade unterteilen, da es sich bei der Narkolepsie um eine sehr komplexe Erkrankung handelt. Es gibt keine standardisierte Skala oder spezifische Klassifizierung für die Schweregrade von Narkolepsie wie es beispielsweise bei anderen Erkrankungen der Fall sein kann. Stattdessen erfolgt die Beurteilung in der Regel anhand verschiedener Kriterien, die den individuellen Verlauf der Krankheit berücksichtigen. Hier sind einige Aspekte, die in die Bewertung einfließen können:
- Exzessive Tagesschläfrigkeit (EDS): Die Schwere der Müdigkeits- und Schläfrigkeitsanfälle tagsüber wird beurteilt. Dazu gehören die Häufigkeit und Dauer dieser Anfälle.
- Kataplexie: Wenn Kataplexie (kurzzeitiger Verlust der Muskelkontrolle) vorhanden ist, wird die Häufigkeit und Schweregrad der Anfälle bewertet. Aber auch, wie lange der Kontrollverlust des Muskels anhält, meist sind es kurze Episoden von wenigen Minuten.
- Schlafparalyse und Hypnagoge Halluzinationen: Das Ausmaß und die Häufigkeit von Schlafparalyse und hypnagogen Halluzinationen werden berücksichtigt.
- Gesamteinfluss auf die Lebensqualität: Die Auswirkungen der Narkolepsie auf die allgemeine Lebensqualität, einschließlich sozialer, beruflicher und persönlicher Aspekte, werden in die Bewertung einbezogen.
Welche Behandlungsmethoden gibt es bei Narkolepsie?
- Medikamentöse Behandlung: Beispielsweise mit Stimulanzien oder Antidepressiva
- Regelmäßige Nickerchen: geplante Nickerchen während des Tages können dabei helfen die Müdigkeit zu lindern und den Tagesablauf besser zu strukturieren.
- Lebensstil- und Schlafhygiene: regelmäßiger Schlaf-Wach-Rhythmus mit festen Schlafenszeiten in einer ruhigen Schlafumgebung.
- Therapien: Psychologische Betreuung und Unterstützung kann dabei helfen mit den Herausforderungen und Emotionen bei Narkolepsie umzugehen. Physiotherapie kann bei der Verbesserung der Muskelkontrolle hilfreich sein.
Weitere Informationen zu den Behandlungsmöglichkeiten.
Behinderung bei Narkolepsie – Grad der Behinderung
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Narkolepsie stellt für viele Betroffene eine Herausforderung dar, die das alltägliche Leben unter Umstände stark beeinflussen kann. Für Menschen, die an Narkolepsie leiden besteht die Möglichkeit einen Grad der Behinderung zu bekommen. Die Höhe des GdB hängt dabei maßgeblich davon ab, wie oft die Anfälle auftreten, wie lange diese Anhalten und ob Muskelkontrollverluste mit einem Anfall einhergehen.
Wie viel Prozent Behinderung bekommt man bei Narkolepsie?
Der Grad der Behinderung bei Narkolepsie wird nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen im Allgemeinen mit 50 – 80 bewertet und rechtfertigt so einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. In Fällen von einer leichten Narkolepsie, mit geringer Tagesschläfrigkeit kann der GdB allerdings auch geringer ausfallen. In seltenen Fällen mit stark ausgeprägten Symptomen wird im Gegenzug vereinzelt auch ein GdB über 80 vergeben.
GDB-Tabelle – Narkolepsie
Erkrankung | GdB Wert |
Narkolepsie seltener auftretend mit geringer Tagesschläfrigkeit | 10 – 40 |
Narkolepsie allgemein | 50 – 80 |
Narkolepsie mit erhöhter Häufigkeit der Tagesschläfrigkeit und erhöhtem Muskelkontrollverlust | >80 |
Gibt es ein Merkzeichen für Narkolepsie?
Pauschal wird es für Narkolepsie eher kein Merkzeichen geben. Allerdings kann unter gewissen Voraussetzungen ein oder mehrere Merkzeichen relevant werden.
Je nach Ausprägung und individuellen Einschränkungen bei der Narkolepsie können das Merkzeichen „B“ (Begleitperson) und „G“ (Gangeingeschränkt) in Frage kommen. Die Merkzeichen werden unter anderem dann für Narkolepsie vergeben, wenn mit der Narkolepsie auch eine Kataplexie, also der Muskelkontrollverlust einhergeht. Durch den Muskelkontrollverlust, je nach Schwere und Häufigkeit kann eine Begleitperson notwendig werden, die bei Stürzen aufhilft oder im Notfall Hilfe rufen kann.
Behinderung bei Narkolepsie – Vorteile und Leistungen
Wie bei vielen Erkrankung gibt es auch bei der Narkolepsie gewissen „Vorteile“ (richtigerweise heißt es Nachteilsausgleiche, dennoch wird es umgangssprachlich Vorteile genannt) und Leistungen, die allerdings abhängig vom erreichten Grad der Behinderung sind.
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Warum braucht man einen Behindertenausweis bei Narkolepsie?
Es ist nicht zwingend nötig einen Grad der Behinderung oder einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, allerdings verzichtet man dann auch auf die Nachteilsausgleiche, die mit einer Behinderung bzw. Schwerbehinderung einhergehen können und ggf. Entlastung bringen.
Was bringt ein Behindertenausweis bei Narkolepsie?
Ab einem GdB von 20 ist es bereits möglich einen Steuerfreibetrag über den sogenannten Behindertenpauschbetrag zu erhalten. Ab einem GdB von 50 erhält die betroffene Person dann einen Behindertenausweis mit weiteren Nachteilsausgleichen. Da die Narkolepsie in den meisten Fällen mit dem Grad der Behinderung von 50 – 80 bewertet wird sind die Nachteilsausgleiche für die Narkolepsie bereits recht umfangreich.
Was bringt mir der jeweilige Grad der Behinderung bei Narkolepsie?
GdB | Nachteilsausgleich |
20 | Steuerlicher Pauschbetrag 384 € |
30 | Steuerlicher Pauschbetrag 620 € |
40 | Steuerlicher Pauschbetrag 860 € |
50 | Steuerlicher Pauschbetrag 1140 €, Sonderurlaub, Kündigungsschutz, Ermäßigte Eintrittsgelder, Erleichterungen bei der Ausbildung und Beschäftigung, Zugang zu speziellen Einrichtungen und Diensten |
60 | Steuerlicher Pauschbetrag 1440 €, wie bei GdB 50 jedoch zusätzlich Berücksichtigung bei der Arbeitsplatzgestaltung |
70 | Steuerlicher Pauschbetrag 1.780 €, sonst wie bei 60 |
80 | Steuerlicher Pauschbetrag 2.120 €, sonst wie bei 60 |
90 | Steuerlicher Pauschbetrag 2.460 €, sonst wie bei 60 |
100 | Steuerlicher Pauschbetrag 2.860 €, sonst wie bei 60 |
Welche Nachteile bringt ein Behindertenausweis bei Narkolepsie?
Ein Nachteil kann für Personen mit einem Schwerbehindertenausweis im Arbeitsleben entstehen, wenn diese eine neue Arbeit suchen. Ein weiterer Nachteil kann sein, dass bei Kontrollen und der Vorlage des Schwerbehindertenausweises dieser durch eine fremde Person eingesehen werden kann und erkennt, wie hoch der Grad der Behinderung ist und ob ggf. Merkzeichen vorliegen, die weitere Einschränkungen bedeuten.
Behinderung bei Narkolepsie – Voraussetzungen
Bei der Narkolepsie wird in den meisten Fällen ein Grad der Behinderung von 50 – 80 vergeben. Sollten die Anfälle selten auftraten und die Dauer gering ausfallen kann auch ein geringer GdB gerechtfertigt sein.
Wann kann man bei Narkolepsie einen Behindertenausweis beantragen?
Jeder, bei dem eine Narkolepsie festgestellt wurde kann einen Antrag auf einen Grad der Behinderung stellen, in den meisten Fällen wird sogar direkt ein Schwerbehindertenausweis vergeben.
Wann lohnt es sich, bei Narkolepsie einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen?
Da die Narkolepsie in der Regel mit 50 – 80 bewertet wird und in seltenen Fällen sogar höher, lohnt es sich im Grunde immer einen Antrag zu stellen. In jedem Fall wird ein Patient mit der Diagnose Narkolepsie einen Steuerfreibetrag aufgrund einer Behinderung, den sogenannten Behindertenpauschbetrag, erhalten.
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Behinderung bei Narkolepsie – Antrag
Generell wird ein Schwerbehindertenausweis oder auch der GdB an sich beim zuständigen Versorgungsamt beantragt. Das Versorgungsamt vergibt dann anhand der Unterlagen, die durch die entsprechenden Ärzte eingereicht wurden, einen Grad der Behinderung.
Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis bei Narkolepsie?
Die Antragstellung ist relativ einfach. Sie müssen lediglich den Antrag auf die „Feststellung einer Behinderung“ bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt downloaden oder sich diesen zuschicken lassen.
Welche Unterlagen brauche ich, um einen Schwerbehindertenausweis bei Narkolepsie zu beantragen?
Selbst müssen Sie in der Regel keine Unterlagen bereitstellen. Das Versorgungsamt schreibt die zuständigen Ärzte an, die Sie genannt haben und fordert zu der Krankheit die Berichte an.
Wie funktioniert die Feststellung bzw. Einstufung der Behinderung bei Narkolepsie?
Die Feststellung des GdB bei einer Narkolepsie funktioniert so, dass das Versorgungsamt die Berichte und Unterlagen von den behandelten Ärzten erhält und beurteilt. Meist geben die Ärzte in den Berichten den Schweregrad bereits an, also beispielsweise „häufig auftretende Tagesschläfrigkeit mit Muskelkontrollverlust…“ Anhand des Berichtes wird das Versorgungsamt dann den GdB bestimmen.
Behinderung bei Narkolepsie – Dauer der Gültigkeit
Wie lange gilt die Schwerbehinderung bei Narkolepsie?
Normalerweise wird bei einer Narkolepsie der GdB bzw. der Schwerbehindertenausweis nicht befristet, da sich die Symptome zwar abschwächen können, aber nach aktuellem Stand nicht vollständig heilen lassen.
Kann der Grad der Behinderung bei Schwerbehinderung aberkannt werden?
Der Grad der Behinderung kann bei der Narkolepsie theoretisch angepasst oder sogar aberkannt werden. Je nach Erfolg der Therapien oder Verträglichkeit der Medikamente kann der GdB angepasst oder auch aberkannt werden. Allerdings ist es aktuell eher nicht der Fall, dass die breite Masse eine vollständige Genesung erfährt.
Welchen GdB hat man bei Narkolepsie nach Heilungsbewährung?
Bei der Narkolepsie gibt es keine Heilungsbewährung, daher kann man nicht vorhersagen, welchen GdB es nach 2 oder 5 Jahren geben wird. Der GdB nach einer gewissen Zeit hängt maßgeblich vom eventuellen Behandlungserfolg ab und kann ggf. niedriger ausfallen als vor der Therapie.
Wann bekommt man bei Narkolepsie einen Schwerbehindertenausweis unbefristet?
Da die Narkolepsie häufig pauschal mit 50 – 80 bewertet wird erhält man einen Schwerbehindertenausweis. Dieser ist in der Regel auch nicht befristet.
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Behinderung bei Narkolepsie – Schwerbehinderung und Rente
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Wie wirkt sich Narkolepsie auf die Rente aus?
Da es für Narkolepsie sehr häufig einen Schwerbehindertenausweis gibt, kann sich das „positiv“ auf das Renteneintrittsalter auswirken. Menschen mit einer Schwerbehinderung können zwei Jahre früher in Rente, sofern die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bekommt man mehr Rente bei einer Schwerbehinderung?
Nein, als Mensch mit einer Schwerbehinderung kann man unter gewissen Voraussetzungen zwar früher in Rente gehen, allerdings bekommt die Person nicht mehr Rente. Der frühere Renteneintritt für Schwerbehinderte Menschen bleibt ohne Abzüge.
Wann kann ein Schwerbehinderter in Rente gehen?
Durch den Nachteilsausgleich, den schwerbehinderte Menschen haben, ist es möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, zwei Jahre früher und ohne Abzüge in die Regelrente zu gehen. Wer noch früher in Rente gehen möchte oder muss, hat als schwerbehinderte Person geringere Abzüge als nicht behinderte Personen.
Neues Rentenpaket für Schwerbehinderte 2023 – Tabelle
Baustein | Leistung |
Vorzeitige, abschlagfreie Rente für Schwerbehinderte Menschen (abhängig vom Geburtsjahr) | Neuregelung zum 1. Juli 2023 Anstieg der Altersgrenze für die reguläre Altersrente. Schwerbehinderte Menschen, können weiterhin 2 Jahre vor der regulären Altersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Dies gilt für Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und einer Wartezeit von mindestens 35 Jahren. |
Geringfügige Rentenabschläge bei vorzeitigem Renteneintritt | Schwerbehinderte Menschen, die vorzeitig in Rente gehen, müssen künftig nur noch geringfügige Rentenabschläge in Kauf nehmen. Die Abschläge werden auf maximal 10,8 Prozent begrenzt. |
Weitere Verbesserungen | – Erhöhung der Freibeträge für schwerbehinderte Menschen bei der Einkommensanrechnung – Erhöhung des Zuschlags für Schwerbehinderte an die Rente wegen Erwerbsminderung |
Häufige Fragen rund um Behinderung bei Narkolepsie
Der GdB nach 5 Jahren hängt maßgeblich von der Entwicklung ab, also ob der Narkolepsie durch Therapien oder Medikamente abgeholfen werden kann. Pauschal kann man den GdB nach 5 Jahren nicht bestimmen, da es beispielsweise keine Heilungsbewährung gibt.
Ja, Betroffene einer Narkolepsie, der nicht ausreichend abgeholfen werden kann, können einen Steuervorteil bekommen. Dieser liegt je nach Schweregrad der Narkolepsie bei 384 € – 2.860 € im Jahr.
Neben den Nachteilsausgleichen gibt es unter Umstände noch:
– Erwerbsminderungsrente, sofern aufgrund der Behinderung kein Arbeiten im erlernen Beruf oder einem Beruf, der den Fähigkeiten und Kenntnissen entspricht, mehr möglich ist.
– Schwerbehindertenrente, sofern die Voraussetzung der 35 Beitragsjahre zur Rentenkasse und der GdB von mindestens 50 erfüllt sind.
– Zuschuss zum Arbeitsgerät, wenn für die Ausübung der Arbeit ein spezielles Arbeitsgerät benötigt wird.
– Zuschuss zur Hausarbeit, sofern aufgrund der Einschränkungen die Arbeiten im Haushalt nicht mehr selbst verrichtet werden können (insbesondere dann, wenn Kinder unter 12 Jahren im selben Haushalt leben oder selbst betroffen sind).
Menschen, die an Narkolepsie leiden können durchaus, abhängig vom Schweregrad und den Begleitsymptomen einen Pflegegraderhalten. Narkoleptiker sind sehr häufig auf Personen aus dem eigenen Umfeld angewiesen, die unterstützen.
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