
Hilfsmittel-Beratung für die häusliche Pflege: So finden Sie die passende Unterstützung

Das Wichtigste in Kürze
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Hilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege und verbessern die Lebensqualität von Pflegebedürftigen und Angehörigen.
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Eine professionelle Hilfsmittel-Beratung hilft Ihnen, die passenden Produkte für individuelle Bedürfnisse zu finden.
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Viele Hilfsmittel können über die Pflegekasse oder Krankenkasse finanziert werden, um Kosten zu reduzieren.
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Von Rollatoren über Pflegebetten bis hin zu Alltagshilfen: Die Auswahl ist groß und sollte gezielt getroffen werden.
So gehen Sie vor
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Bedarf ermitteln: Analysieren Sie gemeinsam mit dem Arzt oder Pflegeberater die individuellen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person.
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Beratung nutzen: Kontaktieren Sie eine professionelle Hilfsmittel-Beratung oder informieren Sie sich bei Sanitätshäusern über geeignete Produkte.
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Rezept einholen: Lassen Sie sich notwendige Hilfsmittel vom Arzt verschreiben und klären Sie die Übernahme durch die Pflege- oder Krankenkasse.
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Antrag stellen: Reichen Sie das Rezept und gegebenenfalls einen Kostenvoranschlag bei der zuständigen Kasse ein.
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Hilfsmittel testen: Probieren Sie verschiedene Hilfsmittel aus, um sicherzustellen, dass sie den Bedürfnissen optimal entsprechen. Lassen Sie sich bei der Nutzung anleiten.
Pflege-Hilfsmittel zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind kostenlos.
Ohne Hilfsmittel geht es in der Pflege meist gar nicht. Doch wissen Sie, welche Hilfsmittel es gibt? Unser Bereich Hilfsmittel-Beratung wird laufend ergänzt. Wir weisen auf Besonderheiten hin und klären auf, worauf Sie achten müssen
Wichtig: Hilfsmittel müssen richtig beantragt werden, damit Sie diese auch genehmigt bekommen. Dazu gibt es ein paar Tipps, die ich Ihnen in meinem Beitrag So werden Hilfsmittel beantragt zusammengestellt habe. Wurde Ihnen ein Hilfsmittel, das Sie berechtigterweise benötigen von der Pflegekasse abgelehnt, sollten Sie unbedingt Widerspruch gegen die Ablehnung des Hilfsmittels einlegen.
Welche Hilfsmittel es überhaupt gibt, habe ich in meinem Hilfsmittelverzeichnis für Sie zusammengstellt.
Kostenfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € / Monat
Wer krank oder pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. Diese erleichtern nicht nur die Pflege, sondern sorgen auch für eine spürbare Erleichterung im Alltag der Betroffenen.
Aufstehen, umlagern, Transfer
Möbel + Betten
Wohnen
- Aufstehsessel mit Aufrichtefunktion
- Entlastung im Pflegebett mit richtiger Lagerung
- Absenkbare Betten für Menschen mit Demenz + Rollstuhlfahrer
- Zubehör für Pflegebetten
- Matratzen für Pflegebetten
- Niederflurbetten
- Pflegebetten / Krankenhausbetten
- Pflegebett mit Aufstehhilfe und Drehfunktion
- Pflegesessel mit Aufstehvorrichtung
Duschen + Baden
Barrierefreies Bad
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Mobilität
- Elektromobile / Elektroscooter / Seniorenmobil
- Brems- und Schiebehilfe für Rollstuhl
- Rollator: Kassenmodell oder selbst bezahlen?
- Was ist beim Kauf eines Rollators zu beachten
- Elektrischer Rollstuhl, faltbar, auf Rezept
- Barrierefrei wandern mit Rollstuhl, Rollator & Co.
- Rollstuhlrampen für ein barrierefreies Umfeld
- Thera-Trainer: Rehatraining für Arme und Beine
- Dreiteiliges Rollstuhlrad für sicheres Umsetzen
- Treppenlifte
- Senkrechtlifte und Aufzüge
- Treppensteighilfe
- Behindertengerechter Fahrzeugumbau
Hygiene, Inkontinez, Pflegehilfsmittel
Bekleidung +
Schuhe
Sicherheit +
Sturzprophylaxe
- Alarmtrittmatten / Wegläuferschutz für Menschen mit Demenz
- SmartHome – Erleichterung für Senioren
- Senioren-Notruf für drinnen + draußen
- Notrufsysteme können Leben retten
- Sturzprophylaxe – die sichere Treppe
- Sturzprophylaxe durch Rollstuhlrampen
- Wie gefährlich ist ein Stromausfall für Menschen, die von elektrischen Hilfsmitteln abhängig sind
Notrufsysteme + Seniorentelefon
Essen + Trinken
A – Z Stichwortverzeichnis Hilfsmittel-Beratung
Medikamente
Medikamente sollten immer nach Anweisung des Arztes eingenommen werden. Das ist nicht nur in der Altenpflege wichtig, sondern gilt für alle Personen. Auch für die Medikamenteneinnahme gibt es entsprechende Hilfsmittel. So gibt es Produkte, die die Tabletten mörsern oder zerteilen. Weitere wichtige Produkte sind die Tablettenboxen in ihren verschiedenen Ausführungen, in denen die Medikamenten-Tagesrationen vordisponiert werden können.
Möbel + Betten
Auch im Bereich Möbel gibt es spezielle Ausführungen für Menschen mit Bewegungseinschränkungen und Behinderungen. Selbst Küchen können heute schon behindertengerecht geplant werden, so dass auch Rollstuhlfahrer eigenständig in der Küche arbeiten können. Höhenverstellbare Pflegebetten sind nicht nur für den Patienten eine große Erleichterung, sondern auch für die Pflegenden
Notrufsysteme + Seniorentelefon
Notrufsysteme gibt es sowohl für zuhause, also Hausnotrufsysteme, aber auch für unterwegs. Für Menschen die viel alleine sind, gibt es die unterschiedlichsten Lösungsmodelle, um mit einem Notrufsystem gut versorgt zu sein.
> Hausnotruf Anbieter im Vergleich
Rollator, Rollstuhl + Elektromobil
Diese Hilfsmittel sind für Mobilität und Sicherheit unerlässlich. Gerade für ältere Menschen ist das Schieben eines Rollstuhls sehr beschwerlich. Die elektrische Brems- und Schiebehilfe erleichtert nicht nur das Schieben, sondern hilft auch beim Abbremsen. Für Personen, die noch gerne mobil sein möchten, aber die Füße nicht mehr so mitmachen, sind dann natürlich die Elektromobile eine gute Möglichkeit, unbeschwert von A nach B zu kommen.
Sicherheit
Sicherheit muss bei pflegebedürftigen und älteren Menschen groß geschrieben werden. Stürze sollten vermieden werden. Dafür gibt es jede menge nützliche Hilfsmittel, die nahezu alle Lebenslagen abdecken.
Treppenlifte / Aufzüge / Senkrechtlifte / Pflattformlifte
Wer keine Treppen mehr überwinden kann, hat mehrere Möglichkeiten. In größeren Wohnanlagen sind Aufzüge ja meist schon vorhanden. In kleineren Wohnanlagen oder dem eigenen Haus sind Treppenlifte oder auch Homelifte eine Möglichkeit, um barrierearm von einer Etage in die andere zu kommen. Homelifte und Treppenlifte können sowohl innen als auch außerhalb des Hauses angebracht werden.
Services und Dienstleistungen
In dieser Rubrik finden Sie Dinge, die nicht klassisch ein Hilfsmittel sind, aber trotzdem für die tägliche Pflege sehr hilfreich sein können.
Informationen zu Hilfsmittel
Was ist der Unterschied zwischen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
Der Unterschied zwischen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel besteht darin, wer die Kosten übernimmt. Wird das Hilfsmittel von der Krankenkasse bezahlt, heißt es “Hilfsmittel”, wird es von der Pflegekasse bezahlt, heißt es “Pflegehilfsmittel”. So kann zum Beispiel ein Krankenbett ein Hilfsmittel sein, weil die Kosten von der Krankenkasse erstattet werden – gleichzeitig kann es aber auch ein Pflegehilfsmittel sein, wenn es von der Pflegekasse bezahlt wird.
Fazit: Für den Hilfsmittelempfänger oder Hilfsmittelbeantrager gibt es keinen Unterschied, da es nur eine krankenkasseninterne Regelung ist.
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden von der Pflegekasse bezahlt. Hier erhält jeder Pflegebedürftige pauschal für 42 Euro monatlich Pflegehilfsmittel. Darunter fallen Bettschutzeinlagen, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel. Wenn Sie diese Pauschale in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie diese bei der Pflegekasse beantragen.
Tipp der Online Hilfsmittel-Beratung: Es gibt aber auch die Möglichkeit, Pflegehilfsmittel als monatliches, kostenloses Abo zu beziehen. Sie erhalten dann einmal im Monat automatisch die von Ihnen ausgesuchten Pflegehilfsmittel kostenlose per Post zugesandt. Mehr dazu in meinem Beitrag Pflegebedürftige haben monatlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel.
Im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes sind alle Hilfsmittel aufgelistet.
Häufige Fragen zu Pflegehilfsmittel
Es gibt eine Vielzahl von Hilfsmitteln, die in der Pflege eingesetzt werden, um den Alltag von pflegebedürftigen Personen zu erleichtern und ihre Selbstständigkeit zu fördern.
Hier sind einige Beispiele zu Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:
– Händedesinfektion
– Flächendesinfektion
– Einmalhandschuhe
– Mundschutz
– FFP2-Masken
– Schutzschürzen
– Bettschutzeinlagen (zum Einmalgebrauch und waschbar)
Die Pflegeversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für bestimmte Hilfsmittel, die dazu dienen, pflegebedürftigen Personen den Alltag zu erleichtern und ihre Selbstständigkeit zu fördern. Pflegehilfsmittel umfassen verschiedene Geräte wie Pflegebetten sowie Verbrauchsmaterialien wie Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe. Die Kosten für diese Hilfsmittel werden von der Pflegeversicherung erstattet.
Pflegehilfsmittel umfassen sowohl technische Hilfsmittel als auch Verbrauchsprodukte. Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen diesen beiden Kategorien. Zu den technischen Pflegehilfsmitteln gehören beispielsweise Pflegebetten, Lagerungshilfen und Notrufsysteme. Verbrauchsprodukte umfassen Einmalhandschuhe, Betteinlagen und ähnliche Artikel, die regelmäßig ausgetauscht werden müssen. Die Pflegeversicherung kann je nach individuellen Bedürfnissen und Versicherungsvertrag die Kosten für diese unterschiedlichen Arten von Pflegehilfsmitteln übernehmen.
Für 42 Euro können verschiedene Pflegehilfsmittel erworben werden, darunter Bettschutz für den einmaligen Gebrauch, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, medizinische Gesichtsmasken (einschließlich FFP2-Masken), Schutzschürzen, Händedesinfektionsmittel und Flächendesinfektionsmittel. Diese Hilfsmittel dienen dazu, die Hygiene und den Schutz sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für die Pflegekräfte zu gewährleisten.
Personen mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf einen monatlichen Betrag von 42 Euro für den Verbrauch von Pflegehilfsmitteln. Dazu gehören unter anderem Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Zuschüsse für technische Hilfsmittel wie die Nutzung eines Hausnotrufs bei der Pflegekasse zu beantragen. Diese Maßnahmen sollen die Pflegebedürftigen dabei unterstützen, ihren Alltag sicherer und selbstständiger zu gestalten.
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Guten Tag und erst einmal vielen Dank für diese wunderbare informative Seite!
Mein Mann hat psychische Erkrankungen und nach einem Widerspruch und erneuter Begutachtung wurde ihm Pflegegrad 2 bescheinigt. Endlich.
Aber nun stelle ich fest, daß Dinge die er braucht, um seinen eingeschränkten Alltag zu erleichtern, in diesem Katalog nicht auftauchen. Das ist doch diskriminierend? Er ist nunmal nicht 83 und hat Blasenschwäche. Sondern er ist 33 und körperlich fit. Sport hilft ihm enorm den Tag zu strukturieren. Kann er seine Sportvereinsbeiträge als HIlfsmittel angeben?
Kann er für Boxhandschuhe und Pratzen, die ihm sehr hilft zuhause Aggressionen abzubauen, das Geld zurückbekommen (haben wir im Zeitraum des rückwirkenden Pflegegeldbezugs angeschafft)?
Bei all dem sehe ich aufgrund seiner Krankheiten “Bedarf und Notwendigkeit”. Würde es helfen, wenn die Psychotherapeutin es bescheinigt?
Hat schonmal jemand so etwas vor Gericht eingefordert? Danke und viele Grüße,
Angelika Weber
Probieren können Sie es, wenn der Psychotherapeutin eine Bescheinigung ausstellt. Normalerweise werden nur Hilfsmittel und Anwendungen bezahlt, die im entsprechenden Verzeichnis gelistet sind. Sportutensilien wie Boxhandschuhe etc. zählen da natürlich nicht dazu, auch der Mitgliedsbeitrag im Sportverein zählt in aller Regel nicht dazu. Die Kassen können unter gewissen Voraussetzungen Einzelfallentscheidungen treffen, vielleicht haben Sie Glück und Sie bekommen die Kosten erstattet, auch wenn der Chancen realistisch betrachtet eher gering ausfallen.
Hallo,
gibt es für einzelne Produkte für zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel eine Begrenzung – z. B. dass für eine 500 ml Flasche für Händedesinfektion nur 6,95 € und für 500 ml Fläschendesinfektion nur 5,65 € gezahlt werden.
Und wenn man dann z. B. in der Apotheke selber was gekauft hat und über diese max. Grenze geht, dann die Mehrkosten selber getragen werden müssen.
Vielen Dank
MfG
Frank
So weit uns bekannt ist, gibt es eine Grenze. Für Anbieter, die Pflegehilfsmittel vertreiben (Pflegeboxen) gilt eine Grenze, für jedes einzelne Produkt. Ob das allerdings auch für einzelne Pflegehilfsmittel gilt, die man sich selbst besorgt und dann mit der Kasse abrechnet, ist uns leider nicht bekannt, abgesehen von der aktuellen 40 € Grenze im Monat.
Hallo,
zahlt die Krankenkasse auch für ein Vorlesegerät in Form eines Stiftes OrCam Read ?
Die Krankenkassen bezahlen in aller Regel nur Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind. Sie müssten also prüfen, ob das Vorlesegerät eine Hilfsmittelnummer hat. Die Kassen bezahlen unter gewissen Voraussetzungen auch Vorlesegeräte, wenn Sie jetzt ein spezielles benötigen, können Sie mit der Kasse auch sprechen, ob Sie einen Zuschuss zu dem speziellen Gerät bekommen. In machen Fällen kann das funktionieren, wenn die Notwendigkeit von genau diesem Gerät dargelegt werden kann.
ich leide an unkontrollierbarem Stuhlgang. Die Situation, vor allem wenn man außer Haus sein muß, ist unerträglich. Der Druck kommt absolut plötzlich aus heiterem Himmel. Ich habe schon div. Hilfsmittel ausprobiert, um mit eventuellen Katastrophen umzugehen aber noch nichts wirklich Hilfreiches gefunden. Das Meiste ist für Inkontinenz
der Blase gedacht und auch sicherlich hilfreich. Ich jedoch konnte noch kein wirklich gutes Hilfsmittel finden,
Kann ich von Ihnen einen Rat bekommen ? Mit Dank im Voraus und frdl. Gruß M. Z.
Es gibt aber auch Inkontinenzversorgung für den Stuhlgang. Fragen Sie da am besten Ihren Arzt oder in der Apotheke einmal nach, welche Produkte diese Ihnen empfehlen können.
Jeder der eine Behinderung hat , kann den Schlüssel erwerben!
Der CBF Darmstadt e.V., der den “Euro-Schlüssel” ausgibt, hat gewisse Voraussetzungen definiert. So kann, zumindest laut dem CBF Darmstadt, nicht jeder mit einer Behinderung diesen Schlüssel bekommen.
Hallo,
wie und wer bekommt einen “Euroschlüssel”. Bin Inkontinent. M.f.G. Paul Dieninghoff
Die Voraussetzungen für den Euroschlüssel haben wir in unserem Beitrag zu dem Thema aufgegriffen. den Link zum Beitrag hänge ich gerne mit an.