Pflegelotsen: Ihre schnelle Hilfe bei Fragen zum Thema ➝ Pflege eines Angehörigen

Pflegelotsen - Die schnelle Hilfe bei Fragen zum Thema Pflege zu Hause oder im Heim
Schnelle Hilfe durch unsere Pflegelotsen

Das Thema „Pflege eines Angehörigen“ und die damit verbundenen gesetzlichen Bestimmungen sind so umfangreich, dass die Betroffenen schnell den Überblick verlieren. Wir pflegenden Angehörigen sind mit dieser Thematik häufig noch nie konfrontiert worden und sind auf diesem Gebiet meist unerfahrene Laien, die viel Unterstützung und Hilfe benötigen.

Die Statistiken zeigen, dass Personen, welche in die häusliche Pflege involviert sind, häufig schlecht darüber informiert werden,

  • welche Leistungen ihnen zustehen,
  • an wen sie sich bei Fragen wenden können,
  • wie sie Widersprüche zielführend einlegen oder
  • Hilfsmittel beantragen können, um die Pflege zu erleichtern.

Dies ist leider nur ein kleiner Ausschnitt davon, was pflegende Angehörige aus Unwissenheit falsch machen können und deshalb viele berechtigte Zuschüsse und Leistungen nicht in Anspruch genommen werden.

Hier kommen dann unsere Pflegelotsen zum Einsatz, die Ihnen kostenlos und unverbindlich zur Seite stehen.

Unsere kostenlose Services für Sie

Sie sind erst seit kurzer Zeit pflegebedürftig oder pflegender Angehöriger und haben Fragen? Unsere Pflegelotsen sind darauf spezialisiert, Sie über Ihre zustehenden Ansprüche zu informieren bzw. Ihre bereits in Anspruch genommenen Pflegekassen-Leistungen zu prüfen und gegebenenfalls zu optimieren. Jetzt kostenlose Beratung anfordern.

Hier klicken für weiterführende Informationen zum Pflege-CheckUp …

Der Pflege-Dschungel mit seinen Anträgen, Zuschüssen und Leistungen ist für die meisten undurchschaubar. Aufgrund mangelnder Beratung gehen den Betroffenen dadurch oft hohe Pflegeleistungen verloren. Sie erhalten folgende Beratungen durch uns:

  • Erfassung Ihrer allgemeinen Pflegesituation und Mobilität.
  • Klärung Ihres Bedarfs an pflegeerleichternden Hilfsmitteln.
  • Auflistung Ihrer Möglichkeiten der Finanzierung der Pflege durch Förderungen und Zuschüsse.
  • Beantwortung Ihrer weiteren Fragen, die noch nicht geklärt sind.

Jetzt kostenlose Beratung anfordern.

Die häufigsten Fragen, die die Betroffenen zu den Pflegegraden quält, sind: Wann muss ich einen Pflegegrad beantragen? Warum ist es wichtig, den richtigen Pflegegrad zu haben? Wann soll ich eine Höherstufung beantragen? Jetzt kostenlose Beratung anfordern.

Hier klicken für weiterführende Informationen zur Pflegegrad-Beratung …

Es ist wichtig, wenn Sie pflegebedürftig sind, einen Pflegegrad zu beantragen. Denn Sie erhalten nicht nur Pflegegeld, sondern auch noch weit mehr an Pflegeleistungen. Sie erhalten folgende Beratungen durch uns:

  • Beantwortung all Ihrer Fragen, zugeschnitten auf Ihre ganz persönliche Pflege-Situation.
  • Hilfe beim Stellen eines Erstantrags bzw. einer Höherstufung des Pflegegrads.
  • Vorbereitung auf die bevorstehende Pflegegrad-Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse.
  • Informationen über Ihre Leistungsansprüche zu Ihrem Pflegegrad.

Jetzt kostenlose Beratung anfordern.

Ist eine Pflegeperson verhindert durch Krankheit, Urlaub usw., besteht Anspruch auf Verhinderungspflege. Beim Antrag und der Abrechnung der Verhinderungspflege ist einiges zu beachten, um die Leistungen auch tatsächlich zu bekommen. Jetzt kostenlose Beratung anfordern.

Hier klicken für weiterführende Informationen zur Verhinderungspflege-Beratung …

Aus unseren Beratungs-Erfahrungen heraus wissen wir, dass häufig Fehler bei der Abrechnung der Verhinderungspflege passieren. Vor allem auch dann, wenn “stundenweise Verhinderungspflege” in Anspruch genommen wurde. Sie erhalten folgende Beratungen durch uns:

  • Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege.
  • Unterschiede und korrekte Abrechnung von Verhinderungspflege und “stundenweiser Verhinderungspflege”.
  • Kombinationsmöglichkeiten von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
  • Pflegegeldanspruch in Verbindung mit Verhinderungspflege.
  • Verhinderungspflege-Ansprüche für Angehörige ersten und zweiten Grades.

Jetzt kostenlose Beratung anfordern.

Bereits ab einem Pflegegrad 1 können Sie einen Zuschuss von 4.000 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten. Doch was ist das? Muss dafür ein Antrag gestellt werden? Jetzt kostenlose Beratung anfordern.

Hier klicken für weiterführende Informationen zur Wohnumfeldverbesserungsmaßnahmen-Beratung …

Unter wohnumfeldverbessernden Maßnahmen versteht man räumliche oder technische Anpassungen der Wohnung für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Sie erhalten folgende Beratungen durch uns:

  • Antragstellung auf Zuschuss von 4.000 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Oder – falls notwendig – Beratung zum Widerspruch.
  • Informationen zu den Möglichkeiten der baulichen Anpassungen, speziell auf Ihre Wohn- und Pflegesituation angepasst.
  • Beratung zu Zuschüssen und Fördergeldern, nicht nur über die Pflegekasse.
  • Prüfung Hilfsmittel-Einsatz für die Erleichterung der Wohnsituation.

Jetzt kostenlose Beratung anfordern.

Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 1 stehen jeden Monat Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 € zu. Jetzt kostenlose Beratung anfordern.

Hier klicken für weiterführende Informationen zur Pflegehilfsmittel-Beratung.

Häufig hören wir von Problemen wie:

  • Habe ich überhaupt einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
  • Wie beantrage ich die Pflegehilfsmittel?
  • Welche Pflegehilfsmittel benötige ich um meinen Bedarf optimal zu decken?
  • Wie verhindere ich, dass ich zu viel bestelle und mir irgendwann der Platz ausgeht?
  • Für was kann ich die Produkte nutzen?
  • Gibt es Qualitätsunterschiede bei den Produkten?
  • Was passiert, wenn meine Kasse die Kosten nicht übernimmt?
  • Muss ich in Vorleistung gehen und erstmal selbst bezahlen?

Auf diese und noch weitere Fragen geben unsere Pflegelotsen Ihnen unverbindlich die Antworten, sodass Sie sicher sein können, dass Sie sich optimal versorgen können.

Jetzt kostenlose Beratung anfordern.

Warum braucht es einen Pflegelotsen?

Wir waren in der gleichen Situation wie die meisten unserer Leser. Von heute auf morgen wurden wir „Pflegende Angehörige“. Wir waren mit der Situation vollkommen überfordert. Keiner informierte uns, was uns zustand, welche Hilfen wir in Anspruch nehmen können und schon gar nicht, wie man einen Pflegegrad richtig beantragt oder einen Widerspruch einlegt.

Wir hätten gerne einen Ansprechpartner gehabt, den wir bei Fragen hätten kontaktieren können, der uns an die Hand genommen und uns durch den Pflegedschungel geführt hätte. Wir hätten einen Pflegelotsen benötigt, weil:

Plötzlich ein Pflegefall in der Familie. Was tun?

Gründe, einen Angehörigen zu pflegen, gibt es viele. Diese Aufgabe kann überraschend kommen, z.B. nach einem Unfall, oder auch schleichend, wie sich dies bei älteren Menschen durch fortschreitende Gebrechlichkeit entwickeln kann.

Den Angehörigen fehlen wichtiges Infos:

Eins bleibt aber immer gleich: Die Pflegesituation verändert sich ständig. Und die wenigsten pflegenden Angehörigen werden als „Pflege-Fuchs“ geboren. Dadurch tauchen für die Angehörigen immer wieder neue Fragen und Probleme auf, die bewältigt werden müssen.

So helfen Ihnen unsere Pflegelotsen:

Unsere Pflegelotsen begleiten Sie gerne vom ersten Tag an bei allen Fragen rund um die Pflege Ihres Angehörigen. Sie werden versorgt mit allen wichtigen Informationen, die Sie in der momentanen Situation wirklich brauchen und keine unnötige, zusätzliche Informationsflut.

So arbeiten unsere Pflegelotsen

Gemeinsam mit Ihnen klären unsere Pflegelotsen, wie wir Sie unterstützen können und welchen Informationsbedarf Sie haben. Vieles kann direkt geklärt werden oder wir leiten Sie bei Bedarf auch an die richtige Anlaufstelle weiter.

Ziel ist es, dass Sie eine schnelle und unkomplizierte Hilfe bei uns bekommen.

Wir sind deshalb Ihr erster Ansprechpartner, wenn Sie unter anderem Fragen zu den unten stehenden Themen haben:

  • Pflegebedürftigkeit: Sind Sie erst dann pflegebedürftig, wenn Sie nur noch bettlägerig sind? Wie können Sie feststellen, ob Sie tatsächlich pflegebedürftig sind?
  • Pflegegrade: Haben Sie den richtigen Pflegegrad? Wissen Sie, welche Fehler Sie bei der Antragstellung vermeiden sollten? Pflegegrad abgelehnt – Wer ist der richtige Ansprechpartner, um einen erfolgreichen Widerspruch einzulegen? Was Sie tun sollten, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist? Welche finanziellen Auswirkungen hat ein zu niedriger Pflegegrad?
  • Hilfsmittel: Welche Hilfsmittel erleichtern die Pflege? Wie Sie Hilfsmittel richtig beantragen. Hilfsmittel abgelehnt – Wer hilft Ihnen dabei, einen Widerspruch einzulegen?
  • Barrierefreiheit: Welche Umbaumaßnahmen sind möglich und was wird bezuschusst? Wer führt diese Maßnahmen durch? Welche Fördergelder können beantragt werden? Wir können Ihnen geeignete Firmen vermitteln, die bundesweit tätig sind.
  • Vermittlung von zuverlässigen Anbietern: Im Bedarfsfall muss oft schnell ein Bad umgebaut oder ein Treppenlift eingebaut, eine umfangreiche Pflegeberatung in Anspruch genommen oder ein Hausnotruf angeschafft werden. Ihnen stehen Hilfsmittel zur Verfügung, die Sie bei der Pflege vor Übertragung von Krankheiten schützen. Auch hier stellen wir den direkten Kontakt zu Firmen her, die von uns nach bestem Wissen und Gewissen ausgewählt und geprüft wurden.
  • Pflegeleistungen: Wer prüft, ob alle Pflegeleistungen wie z.B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen usw. ausgeschöpft bzw. sinnvoll kombiniert wurden?
  • Häusliche Pflegesituation: Wie werden Sie als pflegende Angehörige entlastet? Wie Sie als Pflegeperson bei Unfall versichert sind und wer Ihre Rentenbeiträge zahlt? Wie können Sie Beruf, Familie und Pflege in Einklang bringen? Wie kann meine Wohnung behindertengerecht gestaltet werden?
  • Kosten und Zuschüsse: Welche Möglichkeiten haben Sie, die Pflege zu finanzieren? Welche Kosten bekommen Sie erstattet? Welche Zuschüsse stehen Ihnen zu?
  • Krisen und deren Bewältigung: Austausch mit anderen Betroffenen. Wer kann Ihnen bei psychischer und physischer Überlastung, hervorgerufen durch die Pflege, helfen. Wie können Sie eine Auszeit von der Pflege nehmen?

Für diese und alle Ihre anderen Themen bieten wir individuelle Beratungen an.

Was zeichnet uns aus?

Für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige ist es schwer, sich im Pflegedschungel zurecht zu finden. Wir kennen das aus eigener Erfahrung. Leider mussten auch wir feststellen, dass wir nur wenig Informationen bekamen und uns keiner so richtig weiterhelfen konnte. Das soll anderen, in die Pflege involvierten Menschen, nicht passieren, war immer unser Credo.

Aus diesem Grund haben wir unsere Pflegelotsen an den Start gebracht.

Damit Sie optimal betreut werden können, leiten wir Sie genau an die Stellen weiter, die Ihnen zielgerichtet weiterhelfen.

Wir sind keine Theoretiker, die häusliche Pflege nur vom „Vorbeilaufen“ kennen. Wir hatten für insgesamt 4 Pflegefälle die Betreuung und Organisation der Pflege übernommen. Zum einen geben wir unsere persönlichen Erfahrungen rund um das Thema häusliche Pflege weiter. Zum anderen sind ein Teil unserer Pflegelotsen ausgebildete Pflegefachkräfte, die nicht nur die Theorie, sondern auch den Pflegealltag bestens kennen.

Wie kontaktiere ich einen Pflegelotsen?

Bitte füllen Sie vorab unser Kontaktformular aus. Gerne können Sie auch einen kurzen Einblick zu Ihrer persönlichen Pflegesituation und Ihrem Anliegen geben. Wir setzen uns dann telefonisch mit Ihnen in Verbindung. Die Beratung durch unsere Pflegelotsen ist kostenlos.

Was kostet es, wenn ein Pflegelotse für mich tätig wird?

Unsere Beratungen sind grundsätzlich kostenlos, denn unser Credo lautet “alle Menschen sollen eine hochwertige Beratung erhalten, unabhängig von ihrer finanziellen Situation.
Wenn Sie sich jedoch erkenntlich zeigen möchten, dann können Sie das gerne freiwillig und nach eigenem Ermessen tun. Denn: Jede finanzielle Unterstützung stärkt unsere Beratungsangebote für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

Jetzt Pflegelotsen unterstützen

Sie möchten sich für die erhaltene Beratung erkenntlich zeigen und unsere Pflegelotsen unterstützen, können Sie das gerne nach eigenem Ermessen tun.

Kontoinhaber: Otto Beier GmbH
IBAN: DE81 6025 0010 0015 1703 72
Institut: Kreissparkasse Waiblingen
Verwendungszweck: Pflegelotsen unterstützen

Warum kostenlos, fragen Sie sich?

Wir wissen, dass die Pflege eines Angehörigen sehr teuer werden kann. Leider müssen viele Angehörige oder Pflegebedürftige Bürgergeld und andere Sozialleistungen beantragen. Deshalb war es immer unser Anliegen, dass jeder eine qualifizierte Beratung in Anspruch nehmen kann, unabhängig von seiner finanziellen Situation.

Ein Blick hinter die Kulissen: Auch unser Service muss finanziert werden. Unsere Pflegelotsen und das restliche Team möchten verständlicherweise am Ende des Monats ein Gehalt. Auch das Betreiben der Seite und die vielen notwendigen Programme, die benötigt werden, um diese Seite überhaupt betreiben zu können, kosten monatlich sehr viel Geld.

Transparenz ist uns wichtig: Um weiterhin allen unseren Lesern unsere Beratungen kostenlos zur Verfügung stellen zu können, arbeiten wir zudem mit Partnerfirmen zusammen, die Hilfsmittel und Dienstleistungen für die häusliche Pflege anbieten. Wir arbeiten jedoch nicht mit jeder Firma zusammen. Jede Kooperationsanfrage wird sehr umfangreich auf Herz und Nieren geprüft. Nur wenn wir denken, dass der neue Kooperationspartner auch wirklich ehrlich und in unserem Sinne arbeitet und damit für unsere Leser eine echte Bereicherung ist, gehen wir eine Partnerschaft ein. Das ist jedoch höchstens bei jeder fünften oder sechsten Kooperationsanfrage der Fall. Alle anderen anfragenden Firmen, die nicht unsere strengen Anforderungen erfüllen, lehnen wir ab.

Kostenloser Newsletter.

Beste Insider-Tipps!

Tipps zu: Pflegegeld + Pflegeleistungen, Kosten + Zuschüssen
Kurzzeit- u. Verhinderungspflege, Fehler bei MDK-Begutachtung, Entlastungsbetrag, Gesetzesänderungen uvm.

Tragen Sie sich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter ein, damit Sie sich zukünftig im Pflegedschungel zurecht finden. Unser Newsletter erscheint 1-2 Mal pro Monat.

11 Antworten auf „Pflegelotsen: Ihre schnelle Hilfe bei Fragen zum Thema ➝ Pflege eines Angehörigen“

Ja ab dem 01.01.2025 ändern sich auch die Beträge für die Verhinderungspflege. Zudem wird es ab Juli 2025 noch eine weitere Änderung geben. Wir haben hierzu eine Übersicht erstellt, mit den wichtigsten Änderungen, diese finden Sie hier.

Sehr geehrter, Herr Beier,
gilt ab 1.1.25 neue Pflegesätze auch neue Sätze für die Verhinderungspflege? Meine Kasse hat mir noch die alten Angaben gesendet für 2025!! Gibt es eine Beschränkung für die Erhöhung der Verhinderungspflege? Ich bin unsicher was ich machen soll. Da mein Mann ab Januar mehrere Wochen nicht anwesend ist wollte ich die Verhinderungspflege beantragen. Ich habe Pflegegrad 3. Wüde mich über eine Rückmeldung ihrerseits sehr freuen. Im Voraus vielen Dank
Margarete Beckers

Wir können für Sie keine Kündigung vornehmen, dafür müssten Sie sich bitte an den Versorger direkt wenden. Falls Sie nicht wissen, wer Ihr Versorger ist, können sie auch bei Ihrer Pflegekasse nachfragen, die sollten Ihnen Antwort geben können.

Viel machen können Sie da tatsächlich nicht. Es gibt kein Recht auf eine barrierefreie Wohnsituation. Es gibt “lediglich” das Recht, dass der Vermieter den Antrag prüfen und im Ablehnungsfalle eine schlüssige Erklärung und Begründung liefern muss. Wenn der Vermieter einem Umbau zustimmt, dann kann der Vermieter natürlich auch seine Vorstellungen umsetzen. Wenn ich es richtig verstehe hat Ihr Vermieter bereits zugestimmt, allerdings will dieser die Badewanne erhalten und eine zusätzliche Dusche einbauen, die aber kleiner ist als Sie das möchten. Am Ende ist es auch eine Geld-Frage, wieviel der Vermieter für den Umbau ausgeben will und kann. Da kann es schon sein, dass dieser sich für eine günstiger Variante entscheidet. Es gibt Vermieter, die die Kosten dann anteilig auf die künftige Miete umlegen, sprich Ihre Miete könnte bei einem teureren umbau auch höher steigen als bei einem günstigeren Umbau.

Sehr geehrter Herr Beier
Meine Frau und ich haben einen Pflegegrad, nun haben wir vor, den Umbau von Wanne zur Dusche. Wir haben unseren Vermieter um Zustimmung gebeten und wir haben eine Antwort erhalten. Entweder wir bauen so um, wie der Vermieter es gern hätte oder gar nicht. Ich bin nicht damit einverstanden da es doch der Umbau nur eine Dusche von 90×90 eingebaut würde. Wir noch in einer DDR plattenbau wo man nun 2 Wände rausreisen will wo Asbest vorhanden ist. Was kann ich tun obwohl ich schon mit den Paragraphen informiert habe und sich nicht rührt .
Mit freundlichen Grüßen
Fred Beyreis

Sie sind aber bei uns registriert, das habe ich gesehen. Es kann sein, dass die Mails bei Ihnen im Spam-Ordner landen. Prüfen Sie diesen einmal. Sollte das der Fall sein, können Sie uns auf die “Sicherer Absender” Liste aufnehmen, dann sollte das künftig nicht mehr passieren und Sie können den Newsletter wieder lesen.

Ich habe lange Zeit gerne Ihre Mitteilungen gelesen ,leider bekomme ich seit längerer Zeit keine mehr von Ihnen. Ich habe meinen Newsletter nicht rückgängig gemacht, Würden Sie das bitte überprüfen woran es liegen kann.

Das ist in der Tat etwas schwieriger. Wenn der Betroffene bei der Begutachtung sich so darstellt, als sei er auf keinerlei Hilfe angewiesen, wird der Gutachter das auch so feststellen.
Sofern noch nicht geschehen, würde ich empfehlen über einen Pflegegrad-Rechner den eventuell möglichen Pflegegrad ermitteln. Je nachdem, was dort herauskommt kann es durchaus Sinn machen die Begutachtung durch einen unabhängigen Pflegegutachter machen zu lassen. Diese nehmen sich oftmals mehr Zeit und können auch anhand der Akten bereits sehr viel in Erfahrung bringen. Wichtig ist natürlich, dass entsprechende Berichte von Ärzten vorliegen.

.Guten Tag, ich habe eine Frage: der Mann meiner Freundin hat Alzheimer-Demenz . Allerdings noch nicht im sehr fortgeschrittenen Stadium. Er verlegt und verliert viele Dinge und findet sich örtlich nicht immer zurecht. Ein Antrag auf Pflegegrad wurde abschlägig beschieden. Auch Widersprüche halfen nicht. Bei der Begutachtung durch den MDK stellt er dar, dass er noch alles allein kann und fit ist. Eine völlige Fehleinschätzung seinerseits.Wie kann er zu einem Pflegegrad kommen? Ich würde mich über eine Antwort freuen. Meine Freundin ist nicht computeraffin. Liebe Grüße M. K.

Meine Frau, Alzheimer – Demenz, eingestuft in Pflegegrad 4. Ihre Ausführungen konnte ich weder alle lesen, noch erledigen. Es werden noch viele Fragen auftauchen mit denen ich mich dankenswerterweise an Sie wenden kann. Die Pflege geschieht als Kombinationspflege. Der Pflegedienst wird für die Medikamentenversorgung, 3 mal Tagespflege je 8 Std. und 2,5 Std. Hauswirtschaft je Woche in Anspruch genommen. Ansonsten geschieht die Pflege alleine. Und: Alleine heißt auch alleingelassen. Danke für Ihre umfangreichen Ausführungen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert