Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Zuschuss sichern für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Wenn Sie einen Pflegegrad haben, sichern Sie sich für einen Umbau einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Wer pflegebedürftig ist und in einen Pflegegrad eingestuft ist, hat über die Pflegekasse Anspruch auf Zuschüsse für einen barrierefreien Umbau seiner Wohnung oder seines Hauses.

Bereits in vorhergehenden Beiträgen habe ich über Zuschüsse vom Staat, der Pflegekasse oder auch über steuerliche Absetzmöglichkeiten als außergewöhnliche Belastung für einen barrierefreien Badumbau geschrieben. Siehe dazu auch Zuschüsse barrierefreier Badumbau.

Auch wenn Sie ein Haus neu bauen, haben Sie Anspruch auf Zuschüsse, wie im Beitrag barrierefrei bauen beschrieben. Wo und wie Sie die Zuschüsse beantragen, können Sie im Beitrag Antrag behindertengerechter Wohnungsumbau nachlesen.

Heute möchte ich auf die einzelnen Möglichkeiten der Umbaumaßnahmen näher eingehen. Die Pflegekasse unterstützt folgende wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit max. 4.000 €uro pro Person und Maßnahme.

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Umbaumaßnahmen außerhalb der Wohnung

  • Einbau eines Personenaufzuges
  • Anpassung eines vorhandenen Personenaufzuges mit Haltestangen, Schalterleisten in Greifhöhe, ebenerdigem Zugang und Vergrößerungen von Türen, Schaffung von Sitzplätzen
  • Absenkung des Briefkastens auf Greifhöhe
  • Orientierungshilfen für Sehbehinderte wie z. B. ertastbare Hinweise auf den Etagen
  • Gut umfassbare Handläufe auf beiden Seiten der Treppe
  • Festinstallierte Rampen
  • Abbau von Türschwellen
  • Rollstuhlgerechte Türverbreiterungen
  • Türen mit pneumatischem Türantrieb
  • Treppenlifter
  • Farbige Markierungen an den Vorderkanten der Treppenstufen zur Reduzierung der Stolpergefahr
  • Einbau von Gegensprechanlagen

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Umbaumaßnahmen im allgemeinen Wohnbereich

  • Umbaumaßnahmen zum Schaffen von Bewegungsflächen, das heißt unter anderem, dass die Installation der Waschmaschine in die Küche verlegt wird anstatt im Bad. Verlegung von Wasser- und Stromanschlüssen
  • Erneuerung oder Ausbesserung von Bodenbelägen zur Beseitigung von Stolperfallen sowie Rutsch- und Sturzgefahren
  • Installation einer Heizung, die nicht selbst (z. B. mit Öl, Kohle oder Holz) befeuert werden muss
  • Umzug in ein anderes Stockwerk im Haus
  • Installation von Lichtschaltern, Steckdosen, Heizungsventilen auf Greifhöhe, bzw. Anbringung von ertastbaren Heizungsventilen für Sehbehinderte
  • Einbau von Sicherheitstüren für desorientierte Menschen
  • Abbau von Türschwellen innerhalb der Wohnung oder zum Balkon
  • Verbreiterung von Türen
  • Absenkung des Türspions
  • Veränderung von Türanschlägen
  • Absenkung der Fenstergriffe
  • Anbringung von elektrischen Rolläden ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (falls der Pflegebedürftige auf einen kühlen Raum angewiesen und eine Unterbringung nur in diesem Raum möglich ist)
  • Installation eines Hausnotrufsystems
  • Installation von Treppenliften/Sitzliften

Umbaumaßnahmen in der Küche

  • Installation von Armaturen mit verlängertem Hebel, Schlauchbrause oder einer Schlaufe an den Armaturen
  • Installation von Warmwassergeräten, falls keine Warmwasserquelle vorhanden ist oder von dem Pflegebedürftigen erreicht werden kann.
  • Verlegen von rutschhemmenden Bodenbelägen
  • Höhenanpassung der Küchengeräte wie z. B. Herd, Kühlschrank, Arbeitsplatte, Spüle
  • Mit Rollstuhl unterfahrbare Kücheneinrichtung
  • (motorisch betriebene) Absenkung von Küchenoberschränken
  • Installation von herausfahrbaren Unterschränken

Mein Lese-Tipp: “Anschaffung eines Treppenlifts – Was Sie unbedingt beachten sollten”


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Umbaumaßnahmen im Bad und WC

  • Behindertengerechter/barrierefreier Umbau eines vorhanden Bads
  • Anbringen von Armaturen mit verlängertem Hebel, einer Schlauchbrause oder einer Schlaufe an den Armaturen
  • Ausbau einer Badewanne und Einbau einer bodengleichen Dusche
  • Badewanneneinstiegshilfen (Änderung der Bausubstanz)
  • Anpassen der Höhe von Einrichtungsgegenständen bzw. höhenverstellbare Einrichtungsgegenstände
  • Rollstuhlgerechtes Anpassen der Höhe des Waschtisches (oder höhenverstellbar)
  • Anpassung der Höhe der Toilette (oder höhenverstellbar)
  • Verlegen von rutschhemmendem Bodenbelag
  • Falls kein Bad vorhanden ist, Einbau eines kompletten Bades/WC

Achtung: Duschsitze oder Badwannenlifter usw. können Sie als Hilfsmittel beantragen und belasten somit nicht das Budget für Umbaumaßnahmen. Näheres hierzu auch im Beitrag So nutzen Sie alle Zuschüsse für einen behindertengerechten Badumbau optimal aus.


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Umbaumaßnahmen im Schlafzimmer

  • Herstellen eines freien Zugangs zum Bett
  • Verlegen von rutschhemmendem Bodenbelag
  • Abänderung der Steckdosen- und Lichtschalterinstallation, so dass diese vom Bett aus zu erreichen sind

Wichtig zu wissen: Leben mehrere Personen mit Pflegegrad in einer Wohnung, kann jede Person separat den Zuschuss von 4.000 Euro beantragen.

Antrag, Voraussetzungen, Kostenerstattung

Wie Sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen stellen und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, lesen Sie bitte in meinem Beitrag Antrag behindertengerechter Wohnungsumbau.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag gestellt werden sollte, BEVOR Sie mit den Umbauarbeiten beginnen. Erst wenn die Kasse die Maßnahme genehmigt hat, können Sie sicher sein, dass die Kosten erstattet werden.

Und noch ein Tipp: Die Zuschüsse von 4.000 Euro sind:

  • pro Person
  • pro Maßnahme

Das bedeutet, z.B.: Wenn zwei Personen mit Pflegegrad in einem Haushalt leben und einen Treppenlift einbauen lassen möchten, dann können beide jeweils 4.000 Euro beantragen. Muss später auch noch das Bad behindertengerecht umgebaut werden, können wieder Zuschüsse beantragt werden.

Den Gesetzestext dazu finden Sie hier: § 40 Abs. 4 SGB XI

Kann der Pflegegrad gekürzt werden, wenn ich wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantrage?

Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen soll dazu dienen, dass der Pflegebedürftige möglichst wieder selbstständig den Alltag bestreiten kann. Je mehr Hilfe und Unterstützung eine Person benötigt, desto höher der Pflegegrad.

Ein Beispiel:

Herr Frank hatte nur eine Badewanne. Das Baden und Übersteigen des Badewannenrandes konnte er nicht mehr alleine bewältigen, da er sturzgefährdet ist. Also benötigte er hierzu immer Hilfe. Um nicht ständig von anderen Personen abhängig zu sein, ließ Herr Frank einen Umbau Wanne zu Dusche durchführen und ließ zusätzlich entsprechende Haltegriffe sowie einen Duschsitz in der neuen Dusche anbringen. Herr Frank erhielt von der Pflegekasse einen Zuschuss für den behindertengerechten Umbau des Bades.

Die selbstständige Lebensführung hat sich nach dem Umbau stark verbessert, weil Herr Frank jetzt wieder alleine duschen kann. Das ist prima. Aber wie wirkt sich das auf den Pflegegrad aus?

Der Pflegegrad wird anhand von Punkten (0-100) durch den MDK aufgrund der vorliegenden körperlichen und geistigen Verfassung des Antragstellers ermittelt. Das bedeutet:

GesamtpunkteErgibt Pflegegrad
12,5 bis 27,0Pflegegrad 1
27,0 bis 47,5Pflegegrad 2
47,5 bis 70,0Pflegegrad 3
70,0 bis 90,0Pflegegrad 4
90,0 bis 100,0Pflegegrad 5

Abhängig davon, wie hoch die Punktezahl von Herrn Frank bei der Einstufung in einen Pflegegrad war, kann es nun aber sein, dass Herr Frank in einen niedrigeren Pflegegrad eingestuft wird oder der Pflegegrad sogar ganz wegfällt. Das hat folgenden Grund:

Wenn die Umbaumaßnehmen dazu dienen, dass die pflegebedürftige Person wieder selbstständig den Alltag bestreiten kann und dadurch der Unterstützungsbedarf für eine Pflegeperson somit deutlich verringert wird oder gar ganz entfällt kann das Einfluss auf den Pfleggrad haben – MUSS aber nicht.

Dennoch sollte man sich nicht davor scheuen sein Wohnumfeld so anzupassen, dass ein selbstständiges oder zumindest weitgehend selbstständiges Leben wieder möglich ist, auch wenn der Pflegegrad unter gewissen Umständen „darunter leidet“ bzw. angepasst wird.


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Fragen und Antworten zu wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Welche Umbaumaßnahmen werden durch den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen unterstützt?

Die Pflegekasse unterstützt eine Vielzahl von Umbaumaßnahmen, die das Wohnumfeld für Pflegebedürftige verbessern. Dazu gehören:

Außerhalb der Wohnung: Einbau von Personenaufzügen
Installation von Rampen oder Treppenliften
Verbreiterung von Türen und Abbau von Türschwellen
Anbringen von Handläufen auf beiden Seiten der Treppe

Allgemeiner Wohnbereich: Anpassung von Bodenbelägen zur Beseitigung von Stolperfallen
Verbreiterung von Türen und Veränderung von Türanschlägen
Installation von Lichtschaltern und Steckdosen auf Greifhöhe
Einbau von Sicherheitstüren für desorientierte Personen

Küche: Höhenanpassung von Küchengeräten und Arbeitsflächen
Installation von rutschhemmenden Bodenbelägen
Einbau von unterfahrbaren Kücheneinrichtungen für Rollstuhlfahrer

Bad und WC: Umbau zur barrierefreien Nutzung, z. B. Einbau einer bodengleichen Dusche
Anbringen von Haltegriffen und rutschhemmenden Bodenbelägen
Anpassung der Höhe von Waschbecken und Toiletten

Schlafzimmer: Schaffung von freiem Zugang zum Bett
Anpassung von Lichtschaltern und Steckdosen in Bettnähe
Verlegung von rutschhemmenden Bodenbelägen

Wer hat Anspruch auf den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Anspruch auf den Zuschuss haben pflegebedürftige Personen, die in einen Pflegegrad eingestuft sind (Pflegegrad 1 bis 5). Der Zuschuss soll dazu beitragen, die häusliche Pflege zu ermöglichen oder erheblich zu erleichtern und die selbstständige Lebensführung der Pflegebedürftigen zu fördern.

Wie hoch ist der Zuschuss und wie oft kann er beantragt werden?

Zuschusshöhe: Die Pflegekasse gewährt einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme und pro pflegebedürftiger Person.

Mehrere Pflegebedürftige im Haushalt: Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, kann der Zuschuss pro Person beantragt werden. Das bedeutet z. B. bei zwei Personen bis zu 8.000 Euro.
Gesamt aber nicht mehr als 16.000 € je Haushalt.

Anzahl der Anträge: Der Zuschuss kann mehrfach beantragt werden, wenn weitere Maßnahmen aufgrund veränderter Pflegesituationen notwendig werden. Jede neue Pflegesituation, die eine Anpassung des Wohnumfelds erfordert, berechtigt zu einem erneuten Antrag.

Muss ich den Antrag auf den Zuschuss vor Beginn der Umbaumaßnahmen stellen?

Ja, der Antrag sollte unbedingt vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der Pflegekasse gestellt und genehmigt werden. Nur so haben Sie die Sicherheit, dass die Kosten übernommen werden. Beginnen Sie mit den Arbeiten, bevor die Genehmigung vorliegt, besteht das Risiko, dass die Pflegekasse die Kosten nicht erstattet.

Beeinflusst der Erhalt des Zuschusses meinen Pflegegrad?

Der Erhalt des Zuschusses kann indirekt Einfluss auf den Pflegegrad haben. Durch die Umbaumaßnahmen wird die Selbstständigkeit oft erhöht, was zu einer Reduzierung des Pflegebedarfs führen kann. Dies könnte bei einer erneuten Begutachtung zu einer Herabstufung des Pflegegrades führen. Dennoch sollte dies kein Grund sein, notwendige Anpassungen nicht vorzunehmen, da die Verbesserung der Lebensqualität und die Selbstständigkeit im Vordergrund stehen sollten.

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24 Antworten auf „Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“

Wenn einige Punkte die bei Ihnen zum Pflegegrad 2 geführt haben, auf das eigenständige waschen, duschen und baden entfallen könnte es eventuell sein (muss aber nicht). Das Beispiel in unserem Beitrag ist ein “extrem Beispiel”, wenn es ganz knapp einen Pflegegrad gab, kann schon 1 Punkt weniger einen Pflegegrad niedriger bedeuten. In den allermeisten Fällen wird aber der Pflegegrad nicht heruntergesetzt.

Ich bin schwerbehindert. Habe die Pflegeberufe 2. Nun möchte ich das Bad. Badewanne raus,zur Dusche umbauen lassen. Wird mein pflegegrad dadurch heruntergesetzt?

Hallo,
das mit dem Zuschuss ist etwas komplizierter geregelt. Es heißt, dass “je Maßnahme” ein Zuschuss von bis zu 4.000 € von der Pflegekasse bezahlt werden kann. Die Hürde liegt bei der Definition von “Maßnahme”. Die Pflegekassen definieren Maßnahme als “Pflegesituation” das heißt Sie bekommen einen Zuschuss für die aktuellen Bedürfnisse. Verschlechtert sich die Pflegesituation kann ein weiterer Zuschuss beantragt werden. Das bedeutet, dass wenn Sie beispielsweise das Bad, einen Treppenlift, und eventuell noch Geländer zur selben Zeit machen lassen, dass diese Maßnahmen als eine Maßnahme betrachtet werden.

Sie schreiben nie, dass die 4000 € nur 1x vergeben werden können (laut BEK). Also nicht in einem Jahr Badumbau im Obergeschoß und im nächsten Jahr dann die Toilette mit Fenster und Waschbecken im Untergeschoß. ich bin sehr enttäuscht, da beides zusammen nicht möglich war.

Ob eine Kostenübernahme für ein Klimagerät möglich ist, kann ich Ihnen leider nicht sagen.
Sie sollten sich da unbedingt direkt mit der Pflegekasse in Verbindung setzen. Erklären Sie ausführlich, WARUM Sie die Klimaanlage benötigen und welche gesundheitlichen Probleme Sie ohne die Anlage haben. Vielleicht können Sie hier auch eine Kulanzregelung erreichen.

Den Zuschuss gibt es für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – also Umbauarbeiten die Barrieren reduzieren bzw. abbauen. Für allgemeine Schönheitsreparaturen oder Modernisierungsarbeiten erhalten Sie keinen Zuschuss. Meines Erachtens gehören deshalb auch die Malerarbeiten nicht zu den bezuschussungsfähigen Arbeiten, sofern sie nicht direkt mit einem barrierefreien Umbau in Verbindung stehen.
Unabhängig von meiner Meinung ist jedoch IMMER die Pflegekasse die Instanz, die einen Antrag bewilligt oder ablehnt. Am besten ist es daher, sich direkt mit der Kasse in Verbindung zu setzen.

Hallo, bin 100 % behindert und mit Pflegegrad 2 krankheitsbedingt viel ans Bett gebunden. Die sehr warme Jahreszeit rückt wieder näher und durch meine Krankheit zudem auch Beatmung mit Maske. Nun meine Frage: Kann ich in dem Fall eine Raumklimaanlage mit Zuschuss der Pflegekasse installieren lassen? Für mich sind diese Zeiten der Hitze immer unerträglich und nur durch nasse Tücher ist kaum noch etwas machbar und bringt zudem auch kaum etwas. Aus Platzmangel usw. ist es nicht möglich, hier ein mobiles Gerät zu stellen da ich sonst mit dem Rolli nicht mehr beweglich bin. Haus ist Eigentum und die Klimaanlage würde hier nur für den Schlafraum sein.
Bad und WC bzw. Türen wurden damals beim Bau 2004 schon entsprechend berücksichtigt, nur dachte hier keiner an Hitze im Sommer wenn Krankheit besteht. Wie gesagt durch die Beatmungsmaske ist es sehr anstrengend und kaum zu ertragen.

Grüße

Hallo, hätte eine Frage. Habe Pflegestufe 1. Kann ich einen Zuschuss zu Malerarbeiten bei der Pflegekassen beantragen?

Eine Vergrößerung der Duschzone ist durchaus zuschussfähig.
Ob eine Umbaumaßnahme jedoch bezuschusst wird, hängt von der Genehmigung der Pflegekasse ab. Sie kann eine Umbaumaßnahme auch ablehnen. Deshalb ist es wichtig, dass der Antrag gut formuliert und die Notwendigkeit begründet wird. Sie sollten dazu Unterstützung nehmen, zum Beispiel:

  • Manche Badumbaufirmen helfen beim Ausfüllen des Antrags. Unser Kooperations-Partner für “Umbau Wanne zur Dusche” oder “Dusche zu Dusche” übernimmt zum Beispiel auf Wunsch immer die Beantragung der Zuschüsse.
  • Ansonsten kann Ihnen auch unser Kooperationspartner für Pflegeberatung weiterhelfen. Auch dort hilft man Ihnen beim Ausfüllen der Anträge. Die Pflegeberatung darf Sie kostenlos beraten.
  • Sollte der Antrag abgelehnt worden sein, haben Sie natürlich die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
  • Ich möchte Ihnen noch einen Tipp geben. Bitte lassen Sie prüfen, ob der Pflegegrad 1 nicht zu gering ist. Sie können sich anhand unseres kostenlosen Pflegegradrechners ausrechnen lassen, ob der Pflegegrad zutreffend ist. Natürlich ist der Wert des Pflegegradrechners nur ein Anhaltspunkt. Wenn der Pflegegrad falsch ist, bekommen Sie natürlich zwischen Pflegegrad 1 und z.B. Pflegegrad 2 sehr viel weniger Leistungen.

    Hallo- und guten Tag,
    meine Freundin hat den Pflegegrad 1.
    Sie hat bereits einen Badewannenlifter ohne den sie sonst nicht baden kann.
    So hat sie auch eine Dusche, die aber nun aufgrund ihrer Behinderung sie alleine nicht mehr nutzen kann. Sie bedarf beim Baden und Duschen fremde
    Hilfe. Beim Duschen ist die Duschkammer zu klein- sodass der Pfleger sowie die Bedürftige sich nicht ausreichend bewegen kann und die Körperpflege
    in der Dusche nicht gewährleistet ist. Wie sieht es in diesem Falle aus, von der Pflegekasse einen Zuschuss zu bekommen? Wenn ja, in welcher Höhe kann man rechnen?
    Für Ihre Mühe herzlichsten DANK!

    Normalerweise gibt es den Zuschuss PRO Maßnahme. Ich denke, dass es gut wäre, wenn Sie sich hier professionelle Hilfe nehmen. Ich habe dazu eine Kooperation mit einer Pflegeberatung die Sie kostenlos beraten darf und Ihnen auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen kann.

    Hallo, mein Mann hat 2019 den Umbau der Dusche in eine bodentiefe genehmigt bekommen.
    Im Oktober 2020 erhielten wir die Kündigung wegen Eigenbedarf. Nun haben wir nach langer Suche, eine bezahlbare Wohnung im Erdgeschoss gefunden. Leider ist die Duschwanne dort sehr hoch. Muss die Pflegekasse den Umbau aufgrund der Umstände erneut bezahlen ? Die Krankenkasse sagte am Telefon nein.

    Bitte nehmen Sie sich für den Widerspruch unbedingt professionelle Hilfe. Bei einem Antrag auf Leistungen von der Pflegekasse bzw. bei einem Widerspruch kommt es sehr stark darauf an, wie die Anträge/Widersprüche formuliert sind. Wir Laien machen da leider häufig Fehler. (Wie sollen wir es auch wissen. Wir sind ja schon mit der Pflege überfordert, da kann man nicht auf noch erwarten, dass wir Zeit dafür haben, das Pflegegesetz zu lesen und richtig umzusetzen.
    Ihnen könnten zum Beispiel helfen:

  • Gute Mitarbeiter von örtlichen Sozialstationen (Samariter, DRK, kommunale Sozialstation usw.).
  • Falls Sie dauerhaft einen Pflegedienst für die Pflege haben, kann man Ihnen auch beim dortigen Sozialdienst helfen. Ansonsten müssen Sie ja beim örtlichen Sozialdienst die “verpflichtende Pflegeberatung” in Anspruch nehmen. Dort kann man Ihnen dann auch helfen.
  • Außerdem habe ich eine Kooperation mit einer Pflegeberatung. Dort hilft man Ihnen auch kostenlos
  • Bitte beachten Sie die Widerspruchszeiten.

    Sehr geehrter Herr Beier,
    als erstes möchte ich ihnen für die Erstellung der Website danken, sehr informativ und hilfreich.

    Nun zu meinem Anliegen,
    sie schreiben in dem Artikel “Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen” das auch die
    Installation einer Heizung, die nicht selbst (z. B. mit Öl, Kohle oder Holz) befeuert werden muss bezuschusst werden kann.
    Ich habe meinen jetzt 87 jährigen Vater vor drei Jahren in meine Nähe geholt, leider war zu diesem Zeitpunkt nur die Wohnoption ein winterfester Bungalow mit Ofenheizung.
    2017 waren wir beide auch körperlich fit. Nun drei Jahre später ist das leider nicht mehr so. Mein Vater hat mittlerweile die Pflegestufe 2 und von mir wollen wir gar nicht reden. Sie kennen das, habe bis jetzt schon drei enge Familienangehörigen gepflegt. Als erstes musste ich letztes Jahr die Dusche für meinen Vater durch die Pflegekasse umbauen lassen, damit ich ihm beim Duschen helfen kann. Jetzt schaffe ich es kaum noch (63) genügend Holz und Kohle heran zu schaffen. Habe bei der Pflegekasse den Antrag zum Umbau von Ofen- auf Gasheizung mit Vorkostenanschlag gestellt. Montags abgeschickt, Samstag war die Ablehnung da. Wiederspruch eingelegt mit Begründung der nicht mehr selbständigen Lebensführung, der verschlechterung des Gesundheitszustandes nach einer Prostataoperation meines Vaters und der Überlastung meinerseits. Montag abgeschickt, Samstag Ablehnung des Wiederspruches von der gleichen Bearbeiterin.
    Nun meine Frage, lohnt es sich noch an dem Wiederspruch fest zu halten???
    Bitte nicht als Beratung verstehen, ich weiß, das dürfen sie nicht, nur ein Ratschlag unter “Freunden”.
    Für eine kurze Antwort wäre ich ihnen sehr dankbar.
    Ich wünsche ihnen noch ein wenn möglich gesundes und erfülltes Leben.
    Liebe Grüße von Evelyn Kemmesieß

    Hallo! Wie lange dauert es erfahrungsgemäß, bis die PV, in unserem Fall die Knappschaft, einen Zuschuss zu Verbesserungsmaßnahmen bewilligt? Man muss ja wohl mit der Beauftragung des Handwerkers warten, bis der Zuschuss bewilligt ist? Ein Pflegegrad liegt vor, allerdings wird im Gutachten nicht weiter auf die beengte Situation im Bad eingegangen. Wir haben heute das Angebot des Sanitärunternehmens bekommen und würden die Maßnahmen gerne so schnell wie möglich durchführen lassen. Vorab schonmal vielen Dank!

    Den Zuschuss von 4.000 Euro von der Pflegekasse erhalten Sie auch für barrierefreie Umbaumaßnahmen außerhalb des Hauses, also auch für Treppenaufgänge usw. Eine Anfrage an die Pflegekasse lohnt immer. Ob der Zuschuss gewährt wird, ist 1.) Ermessenssache der Kasse und 2.) kommt es auf die Formulierung des Antrags an. Sie sollten beim Antrag gut begründen, warum es für Sie eine Erleichterung ist.
    Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

    Hallo, es wird immer betont die Zuschüsse gelten nur für Umbauten IN der Wohnung.
    Ist es von der Pflegekasse eine Ermessensfrage über eine Maßnahme zu entscheiden?
    Bin 100% schwerbesch.mit momentan PG 2.
    Bin zeitweise auf einen Rollator und immer auf Gehhilfen angewiesen.
    Der Parkplatz unserer Autos befindet sich ca zehn Meter vom Haus entfernt. Diesen wuerde ich gern überdachten lassen, respektive einen Carport errichten.
    Es bereitet unsägliche Mühe, wenn man die Hände schon voll hat, den PKW von Eis u. Schnee zu befreien.
    Lohnt eine Frage an die Kasse?
    Schönes Wochenende Ihnen und allen Lesern.

    Dazu muss unbedingt direkt bei der Pflegekasse angefragt werden. Die Bewilligung des Zuschusses ist immer davon abhängig, ob die Pflegekasse eine Notwendigkeit sieht.

    Hallo, hier im Haus (Mietwohnung) lebt ein Ehepaar wo der Ehemann zu 100 Prozent schwerbehindert und auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Pflegegrad 3. Der Behinderte hat Probleme mit den normalen Türen und die Ehefrau möchte Taster gesteuerte, oder Sensor gesteuerte Glasschiebetüren einbauen. Kann sie dafür auch einen Zuschuss bekommen?

    Hallo, vielen Dank für die ausführliche Zusammenfassung. Allerdings hilft sie in unserem Fall kaum, da unser Sohn nicht körperlich beeinträchtigt ist. Wir wollen es unserem autistischen erwachsenen Sohn (Pflegegrad 4) ermöglichen, in unserem Haus wohnen zu bleiben, gleichzeitig aber unsere elterliche Hilfe dank des persönlichen Budgets stufenweise zu minimieren.
    Was nun aber noch fehlt, ist ein eigener Wohnbereich. Dafür haben wir unser Obergeschoss ausgewählt. Momentan fehlt dort allerdings ein Bad und eine kleine Küchenzeile. Wir müssen auch dringend etwas einbauen, damit unser Sohn nicht zu sehr gestört von unseren Wohngeräuschen ist. Er ist sehr lärmempfindlich und oft stark gestresst. Gerade der letzte Punkt und die Tatsache, dass er noch seine Eltern und Schwester als “Sicherheitsanker” braucht (er verlässt z.B. alleine nicht das Haus und braucht tägliche Übersichten), hält uns davon ab, ihn in eine Einrichtung zu schicken.
    Wo können wir uns hinwenden, damit der Umbau unterstützt wird?

    Sehr geehrter Herr Kulawik,
    prinzipiell darf ich überhaupt nicht beraten.
    Ich kann Ihnen aber zum Zuschuss sagen, daß dieser pro Umbaumaßnahme zählt. Wenn Sie also Bad und Küche gleichzeitig umbauen, bekommen Sie lediglich 4.000 Euro Zuschuss.
    Bitte setzen sie sich mit Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt in Verbindung. Sie können mit der Pflegekasse klären, wie lange sie z.B. warten müßten, um einen erneuten Zuschuss beantragen zu können. Vielleicht hat die Pflegekasse Ihnen auch noch andere Lösungsvorschläge.

    Ich habe keinen Kommentar abzugeben, dafür aber eine mich interessierende Frage.
    Ich binseit Januar 2013 beidseitig Unterschenkelamputiert und wohne in einem 1871 erbauten Bauernhaus in der ersten Etage.Bevor ich in unsere Wohnung komme, muss ich jedesmal 20 Stufen überwinden.Unsere Toilette und unser Bad befinden sich aber im Erdgeschoß. Nun müßte unser Bad behindertengerecht umgebaut werden. Zum andere müßte eine eine im Erdgeschoß befindliche Küche und Stube meiner verstorbenen Schwiegereltern behindertengerecht umgebaut werden, um mir die Überwindung der 20 Treppenstufen abzunehmen.
    Meine Frage geht deshalb in folgende Richtung: Kann ich Zuschüsse sowohl für einen behindertengerechten Badumbau, als auch für einen behindertengerchten Wohnraumumbau, ( vorhandene Küche und Stube ) beantragen, oder gibt es diesen Zuschuss in Höhe von 4.000 € nur einmal beantragen. Da ich, wie schon gesagt, beidseitig Unterschenkelamputiert und auch 3 mal pro Woche Dialysepflichtigbin, kann ich selbst am Umbau nicht mithelfen, sondern bin auf dementsprechende Firmen angewiesen. Mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 4.000 € ist mir zwar schon beim Badumbau geholfen, Küche und Stube könnte ich aber ohne Zuschuss nicht auch noch umbauen. Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen aus Saalfeld; Helmut Kulawik

    Ich kann Ihnen hierzu keine verbindliche oder rechtsgültige Antwort geben, da ich nicht beraten kann und darf. Ich würde Ihnen aber empfehlen, sich persönlich mit Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse in Verbindung zu setzen, damit Sie die Situation erklären können. Die Kasse wird dann entscheiden, ob Ihnen ein Zuschuss gewährt wird oder nicht. Pflegestützpunkte können Ihnen aber auch beratend zur Seite stehen und weiterhelfen.
    Hier finden Sie Adressen von Pflegestützpunkte http://www.pflegestuetzpunkte-deutschlandweit.de/ . Die Beratung in Pflegestützpunkten ist kostenlos. Eine endgültige Entscheidung treffen kann jedoch letztendlich immer nur die Krankenkasse/Pflegekasse.

    Hallo ich habe eine schwerbehinderte tochter 4jahre kann leider nicht laufen aber krabbeln .unsere fußböden sind sehr kalt da wir im 1.etage wohnen .wir haben laminat u.pvc .es ist sehr notwendig die wohnung mit teppich zur verlegen fa mee tochter leider sehr oft an den lungen erkrant ist und mit kortison behandelt wird.hätten wir auch ein recht auf hilfe und was müsste ich machen.würde mich auf eine antwort sehr freuen m.f.g Albaskara

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