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Die Unfallversicherung kommt in der Pflege in verschiedenen Formen zum Tragen. Zum einen sind Sie als Pflegeperson über die Pflegekasse unfallversichert. Dies gilt jedoch nur für die Pflegetätigkeit und die Wege zur Pflege. Es ist deshalb wichtig, dass Sie bei der Pflegekasse als pflegender Angehöriger gelistet sind, denn nur dann sind Sie auch unfallversichert.
Wurde die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall ausgelöst, muß die gesetzliche Unfallversicherung oder die private Unfallversicherung gewisse Kosten übernehmen. Unter anderem werden Ihnen zum Beispiel die Kosten für einen Umzug bezahlt, wenn Sie in Ihrer jetzigen Wohnung oder Ihrem Haus aufgrund Ihrer körperlichen Einschränkungen nicht mehr wohnen können. Auch bauliche Veränderungen, um das häusliche Umfeld barrierefrei gestalten zu können, müssen teilweise von der Unfallversicherung übernommen werden.
Urlaub von der Pflege ist sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für die Pflegenden ganz wichtig. Es gibt diverse Möglichkeiten: Der Pflegende geht alleine in Urlaub, der Pflegebedürftige geht alleine in Urlaub, oder aber alle Beteiligten gehen gemeinsam in Urlaub. Der Urlaub und die Urlaubsvertretung müssen jedoch geplant werden.
Tipps zur Pflegekasse & Pflegegeld, Kurzzeit- u. Verhinderungspflege, Fehler bei MDK-Begutachtung, Entlastungsbetrag, Gesetzesänderungen uvm.
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