Michael Beier
Erfahrung und Expertise in der Pflege
Aktualisiert am 28.05.2025
2088 mal angesehen

Das Wichtigste in Kürze

  • Grad der Behinderung (GdB): Bei Epilepsie wird der GdB individuell festgelegt, je nach Häufigkeit, Schwere und Auswirkungen der Anfälle. Eine GdB-Tabelle bietet Orientierung.

  • Vorteile und Leistungen: Ein anerkannter GdB ermöglicht steuerliche Vorteile, Hilfen im Alltag, Kündigungsschutz und ggf. den Schwerbehindertenausweis.

  • Relevanz für Betroffene: Die Einstufung des GdB hilft, notwendige Unterstützung zu erhalten und Ansprüche auf Sozialleistungen geltend zu machen.

So gehen Sie vor

  • Anfallshistorie dokumentieren: Führen Sie ein Anfallstagebuch, in dem Sie Häufigkeit, Dauer und Art der Anfälle festhalten.

  • Arztbericht einholen: Lassen Sie sich von Ihrem Neurologen eine medizinische Einschätzung zu Ihrer Erkrankung und deren Auswirkungen geben.

  • Antrag stellen: Reichen Sie einen Antrag auf Feststellung des GdB bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt ein und fügen Sie relevante Dokumente (z. B. Arztberichte, Anfallstagebuch) bei.

  • Bescheid prüfen: Nach der Bearbeitung erhalten Sie einen Bescheid. Überprüfen Sie diesen sorgfältig und legen Sie bei Unstimmigkeiten Widerspruch ein.

  • Leistungen beantragen: Nutzen Sie den anerkannten GdB, um steuerliche Vorteile, Nachteilsausgleiche und ggf. Hilfsmittel oder Pflegeleistungen zu beantragen.

Hat man bei Epilepsie eine Behinderung?

Epilepsie ist eine neurologische Erkrankung, die das Leben von Betroffenen in vielerlei Hinsicht beeinflussen kann. In diesem Leitfaden möchten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die rechtlichen und praktischen Aspekte der Schwerbehinderung bei Epilepsie bieten.

Für die sogenannten „epileptischen Anfälle“ besteht, wie auch bei anderen Krankheiten, die Möglichkeit einen Schwerbehindertenausweis bzw. einen Grad der Behinderung zu bekommen. Wie hoch der Grad der Behinderung ausfällt und ob es einen Schwerbehindertenausweis gibt, hängt von der Schwere der Epilepsie ab.

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Welche Formen der Epilepsie gibt es?

Es gibt zwei Hauptformen der Epilepsie: fokale und generalisierte Anfälle. 

Fokale Anfälle: Bei fokalen Anfällen ist nur ein Teil des Gehirns betroffen. Die Symptome können je nach betroffenem Hirnbereich variieren und umfassen: 

  • Motorische Symptome: Zuckungen, Krämpfe, Lähmungen 
  • Sensorische Symptome: Sehstörungen, Hörstörungen, Taubheitsgefühle 
  • Geistige Symptome: Verwirrtheit, Sprachstörungen, Halluzinationen 
  • Autonome Symptome: Herzrasen, Schwitzen, Übelkeit 

Generalisierte Anfälle: Bei generalisierten Anfällen ist das gesamte Gehirn betroffen. Die häufigsten Formen generalisierter Anfälle sind: 

  • Tonisch-klonische Anfälle: Diese Anfälle beginnen mit einer tonischen Phase, in der die Muskeln angespannt sind, gefolgt von einer klonischen Phase, in der die Muskeln zucken. 
  • Absencen: Diese Anfälle sind gekennzeichnet durch einen plötzlichen Bewusstseinsverlust, der nur wenige Sekunden bis Minuten dauert. 
  • Myoklonische Anfälle: Diese Anfälle sind gekennzeichnet durch plötzliche, unwillkürliche Muskelzuckungen. 

Weitere Formen der Epilepsie sind beispielsweise: 

  • Idiopathische Epilepsie: Die Ursache dieser Form der Epilepsie ist nicht bekannt. 
  • Symptomatische Epilepsie: Diese Form der Epilepsie ist durch eine zugrunde liegende Erkrankung, wie z. B. einen Tumor oder eine Hirnverletzung, verursacht. 
  • Genetische Epilepsie: Diese Form der Epilepsie ist durch eine genetische Mutation verursacht. 
Hier Pflegegrad beantragen

Behinderung bei Epilepsie – Grad der Behinderung

Bei Epilepsie können die Auswirkungen der Erkrankung in vielerlei Hinsicht die Lebensqualität beeinträchtigen und daher ebenfalls einen Grad der Behinderung (GdB) rechtfertigen. Ähnlich wie bei anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen kann der GdB bei Epilepsie je nach den individuellen Symptomen und Einschränkungen variieren. Der zugeordnete Prozentwert spiegelt den Grad der Behinderung wider und dient dazu, die Auswirkungen der Epilepsie auf die Betroffenen besser zu erfassen. Grundsätzlich gilt: Je höher die Prozentzahl, desto stärker sind die Beeinträchtigungen und Einschränkungen im täglichen Leben.

Inhalte dieses Themas

Wie viel Prozent Behinderung bekommt man bei Epilepsie?

Die Epilepsie bzw. die epileptischen Anfälle können je nach der Häufigkeit und der Schwere der Anfälle einen GdB von 40 – 100 zur Folge haben. Maßgebend für die Einstufung des GdB ist die Häufigkeit und die schwere der Beeinträchtigung im Alltag.

GdB-Tabelle Epilepsie

Erkrankung GdB
Epileptische Anfälle die sehr selten auftreten und lange Pausen haben (mehrere Monate) und keine erheblichen Einschränkungen im Alltag verursachen GdB 40 
Epileptische Anfälle die selten auftreten und mehrwöchige Pausen haben und zu leichten Einschränkungen im Alltag führen können GdB 50 – 60 
Epileptische Anfälle welche mit mittlerer Häufigkeit auftreten und mehrtägige Pausen haben und zu deutlichen Einschränkungen im Alltag führen können GdB 60 – 80 
Epileptische Anfälle die oft (bis zu täglich) auftreten und zu schweren Einschränkungen im Alltag führen können GdB 90 – 100 
Quelle: Bundesamt für Justiz

Schwerbehinderung bei Epilepsie – Vorteile und Leistungen

Ein Schwerbehindertenausweis dient nicht allein dazu, auf die Herausforderungen hinzuweisen, mit denen Menschen mit Epilepsie im täglichen Leben konfrontiert sind. Er hat auch die Aufgabe, gezielte Maßnahmen zur Ausgleichung der spezifischen Nachteile zu ermöglichen.

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Warum braucht man einen Behindertenausweis bei Epilepsie? 

Um gewissen Nachteilsausgleiche (umgangssprachlich auch Vorteile) nutzen zu können, die für die verschiedenen Lebenslagen bei einer Epilepsie eine Erleichterung darstellen können, ist es notwendig, dass ein Schwerbehindertenausweis vorliegt. Bereits ab einem GdB von 20 kann der sogenannte Behinderten-Pauschbetrag bei der Steuer abgesetzt werden. 

Was bringt ein Behindertenausweis bei Epilepsie? 

Ab einem GdB von 50, der bei einer schweren Epilepsie erreicht werden kann erhält man einen Schwerbehindertenausweis. Neben dem Steuervorteil gibt es noch 5 Tage mehr Urlaub für Erwerbstätige, 2 Jahre früherer Renteneintritt, vergünstigte Eintrittspreise für öffentliche Einrichtungen etc. 

Was bringt mir der jeweilige Grad der Behinderung bei Epilepsie? 

GdB Nachteilsausgleich 
GdB 40 Steuerlicher Pauschbetrag 860 € 
GdB 50 Steuerlicher Pauschbetrag 1140 €, Sonderurlaub, Kündigungsschutz, Ermäßigte Eintrittsgelder, Erleichterungen bei der Ausbildung und Beschäftigung, Zugang zu speziellen Einrichtungen und Diensten 
GdB 60 Steuerlicher Pauschbetrag 1440 €, wie bei GdB 50 jedoch zusätzlich Berücksichtigung bei der Arbeitsplatzgestaltung  
GdB 70 Steuerlicher Pauschbetrag 1.780 €, sonst wie bei 60 
GdB 80 Steuerlicher Pauschbetrag 2.120 €, sonst wie bei 60 
GdB 90 Steuerlicher Pauschbetrag 2.460 €, sonst wie bei 60 
GdB 100 Steuerlicher Pauschbetrag 2.860 €, sonst wie bei 60 
Merkzeichen „H“ Steuerlicher Pauschbetrag 7.400 € 

Welche Nachteile bringt ein Behindertenausweis bei Epilepsie? 

Die Nachteile, die ein Schwerbehindertenausweis bei Epilepsie mit sich bringen sind, dass sich Personen, die den Job wechseln wollen, unter Umstände schwerer tun, da nicht jeder Betrieb auf die Besonderheiten von Menschen mit Schwerbehinderung ausgelegt ist. Nachteile wie soziale Ausgrenzung, Diskriminierung, Probleme an der Teilhabe des öffentlichen Lebens etc. haben mit dem Schwerbehindertenausweis nichts zu tun, sondern sind ein gesellschaftliches Problem von Menschen, die eine Behinderung bei anderen Menschen nicht akzeptieren und respektieren wollen. 

Hier Pflegegrad beantragen

Behinderung bei Epilepsie – Voraussetzungen 

Nicht jede Person, die mit Einschränkungen im Alltag zu kämpfen hat, wird automatisch als behindert eingestuft. Um einen entsprechenden Ausweis zu erhalten, sind bestimmte klare Kriterien zu erfüllen.

Wann kann man bei Epilepsie einen Behindertenausweis beantragen? 

Bei einer Epilepsie mit wöchentlich auftretenden Anfällen ist es durchaus möglich, dass ein Schwerbehindertenausweis beantragt und bewilligt werden kann. Da bereits bei der „leichten“ Form, mit sehr langen Pausen zwischen den Anfällen, bereits ein GdB von 40 vergeben wird, ist die Wahrscheinlichkeit einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen relativ hoch. 

Wann lohnt es sich, bei Epilepsie einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen? 

Ab einer leichten Form der Epilepsie lohnt es sich bereits einen Antrag auf einen Grad der Behinderung zu stellen. Da die leichteste, anerkannte Form der Epilepsie bereits einen GdB von 40 gibt, steht dem Antragsteller ab Bewilligung ein Steuervorteil von 840 € im Jahr durch den Behinderten-Pauschbetrag zu. 

Jetzt mehr lesen: Merkzeichen Schwerbehindertenausweis

Behinderung bei Epilepsie – Antrag

Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis bei Epilepsie? 

Die Antragstellung ist relativ einfach. Sie müssen lediglich den Antrag auf die „Feststellung einer Behinderung“ bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt downloaden oder sich diesen zuschicken lassen. 

Welche Unterlagen brauche ich, um einen Schwerbehindertenausweis bei Epilepsie zu beantragen? 

Selbst müssen Sie in der Regel keine Unterlagen bereitstellen. Das Versorgungsamt schreibt die zuständigen Ärzte an, die Sie genannt haben und fordert zu der Krankheit die Berichte an. 

Wie funktioniert die Feststellung bzw. Einstufung der Behinderung bei Epilepsie? 

Die Feststellung des GdB bei Epilepsie funktioniert so, dass das Versorgungsamt die Berichte und Unterlagen von den behandelten Ärzten erhält und beurteilt. Meist geben die Ärzte in den Berichten den Schweregrad bereits an, also beispielsweise „mittelschwere Epilepsie“. So kann das Versorgungsamt anhand der „GdB-Tabelle“ den Grad der Behinderung festlegen. 

Hier Pflegegrad beantragen

Behinderung bei Epilepsie – Dauer und Gültigkeit

Der Schwerbehindertenausweis ist zeitlich beschränkt gültig, was bedeutet, dass Sie in bestimmten Intervallen einen erneuten Antrag stellen müssen, um ihn zu verlängern.

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Wie lange gilt die Schwerbehinderung bei Epilepsie? 

Der GdB der Schwerbehindertenausweis bei Epilepsie ist in aller Regel nur 5 Jahre gültig und muss dann verlängert werden. Daher ist es notwendig, in regelmäßigen Abständen diese Verlängerung Ihres Ausweises zu beantragen. Die ideale Zeitspanne, sich mit diesem Prozess zu befassen, liegt etwa drei Monate vor Ablauf der aktuellen Gültigkeit. Es ist wichtig zu beachten, dass sowohl für die Verlängerung bestehender Ausweise als auch für die Beantragung neuer Ausweise keine Möglichkeit zur direkten Verlängerung auf dem vorhandenen Ausweis besteht. Bei jeder Erneuerung müssen Sie einen vollständig neuen Schwerbehindertenausweis beantragen.

Kann der Grad der Behinderung bei Epilepsie aberkannt werden? 

Ja es kann bei der Epilepsie eine Besserung eintreten, die einen höheren Grad der Behinderung nicht mehr rechtfertigt. Die Besserung kann durch Operationen oder Medikamente herbeigeführt werden. Allerdings verträgt nicht jeder Mensch die Medikamente gleich gut und eine Operation ist nicht risikofrei.  

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Welchen GdB hat man bei Epilepsie nach Heilungsbewährung? 

Nach der Heilungsbewährung von 5 Jahren wird der GdB erneut festgelegt. Bei etwa 20 – 30% der Menschen tritt eine spontane Heilung der Epilepsie ein, die sogenannte Spontanremission. Je nachdem wie stark die Epilepsie nach der Spontanremission noch ist, kann der GdB niedriger ausfallen als zuvor oder ganz wegfallen. 

Wann bekommt man bei Epilepsie einen Schwerbehindertenausweis unbefristet? 

Einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis für Epilepsie gibt es aktuell nicht. Der Ausweis ist auf 5 Jahre befristet. Innerhalb weniger Jahre oder Jahrzehnte kann bei 20 – 30% der Betroffenen die Spontanremission dafür sorgen, dass der GdB niedriger ausfällt oder es keinen GdB mehr gibt. Da die Möglichkeit besteht, dass die Krankheit sich verbessert oder ganz verschwindet, wird der Schwerbehindertenausweis nicht unbefristet ausgestellt. 

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Behinderung bei Epilepsie – Schwerbehinderung und Rente 

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Wie wirkt sich Schwerbehinderung auf die Rente aus? 

Sobald eine Schwerbehinderung, also ein GdB ab 50, aufgrund der Epilepsie festgestellt wurde, besteht die Möglichkeit, dass die Person 2 Jahre früher, abschlagsfrei in Rente gehen kann. 

Bekommt man mehr Rente bei einer Schwerbehinderung? 

Nein, als Mensch mit einer Schwerbehinderung kann man unter gewissen Voraussetzungen zwar früher in Rente gehen, allerdings bekommt die Person nicht mehr Rente.  

Wann kann ein Schwerbehinderter in Rente gehen? 

Durch den Nachteilsausgleich den schwerbehinderte Menschen haben, ist es möglich zwei Jahre früher in die Regelrente zu gehen. Abzüge müssen sie auch nicht befürchten, denn durch den Nachteilsausgleich gibt es für die zwei Jahre keine Abzüge. Wer noch früher in Rente gehen möchte hat als schwerbehinderte Person geringere Abzüge als nicht behinderte Personen. 

Neues Rentenpaket für Schwerbehinderte 2023 – Tabelle 

Baustein Leistung 
Vorzeitige, abschlagfreie Rente für Schwerbehinderte Menschen
(abhängig vom Geburtsjahr) 
Neuregelung zum 1. Juli 2023
Anstieg der Altersgrenze für die reguläre Altersrente.
Schwerbehinderte Menschen, können weiterhin 2 Jahre vor der regulären Altersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen.
Dies gilt für Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und einer Wartezeit von mindestens 35 Jahren.
Geringfügige Rentenabschläge bei vorzeitigem Renteneintritt  Schwerbehinderte Menschen, die vorzeitig in Rente gehen, müssen künftig nur noch geringfügige Rentenabschläge in Kauf nehmen. Die Abschläge werden auf maximal 10,8 Prozent begrenzt. 
Weitere Verbesserungen  – Erhöhung der Freibeträge für schwerbehinderte Menschen bei der Einkommensanrechnung  – Erhöhung des Zuschlags für Schwerbehinderte an die Rente wegen Erwerbsminderung 
Hier Pflegegrad beantragen

Häufige Fragen rund um Behinderung bei Epilepsie

Welchen GdB hat man bei Epilepsie nach 5 Jahren?
Bringt ein Schwerbehindertenausweis bei Epilepsie Steuervorteile?
Welche finanziellen Hilfen gibt es bei Epilepsie noch?
Gibt es für Epilepsie einen Pflegegrad?
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