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Der Abrechnungsservice, der Ihnen den gesamten Papierkram abnimmt. Privatversicherte und/oder Beihilfeberechtigte kennen den Abrechnungsaufwand und die damit einhergehenden Probleme:
- Leistungen werden abgelehnt, obwohl ein Anspruch besteht.
- Die Belege werden eingereicht, bezahlt und alle Zahlungen müssen kontrolliert werden.
- Je mehr Belege produziert werden, umso größer wird der Abrechnungsaufwand.
Im Alter oder bei einer Pflegebedürftigkeit verliert man sehr schnell den Überblick. Das führt zu einer Belastung für den Versicherten und dessen Angehörigen.
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Sie sind privatversichert – beihilfeberechtigt oder haben einen Pflegegrad?
Der Verwaltungsaufwand für privat Versicherte stellt eine enorme Herausforderung für die Versicherten und deren Angehörige dar. Ist die privatversicherte Person zusätzlich beihilfeberechtigt und/oder hat einen Pflegegrad, führt das zu zusätzlichem Aufwand.
Die Bewältigung der Anforderungen fällt im Alter zunehmend schwerer und wird in den meisten Fällen von einem Betreuer oder einem Angehörigen übernommen. ➔ Das muss nicht sein
Wie funktioniert der Abrechnungsservice?
Es werden verschiedene Abrechnungspakete angeboten, die individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Interessieren Sie sich für ein Abrechnungspaket, vereinbaren Sie einen unverbindlichen Telefontermin. In diesem Gespräch können alle offenen Fragen Ihrerseits geklärt werden. Im Anschluss daran erhalten Sie ein unverbindliches Angebot.
Welche Leistungen erhalten Sie?
- Abrechnung Kranken- und Pflegekosten
- Archivierungsservice
- Portal und App
- Aufstellung Ihrer Abrechnungsvorgänge
- Direct Pay
- Durchsetzung berechtigter Ansprüche
- Mahnservice
- Treuhandservice
- Betreuung durch das Experten-Team
Die 5 wichtigsten Vorteile des Abrechnungsservices
- Zeitersparnis: Unser Partner rechnet für Sie mit der Krankenversicherung und der zuständigen Beihilfestelle ab und übernimmt die gesamte Kommunikation. Sie brauchen sich um nichts mehr kümmern.
- Kein Papierkram mehr: Ihre Unterlagen und Belege werden digitalisiert. Damit ersparen Sie sich das mühselige Einordnen Ihrer Rechnungen.
- Ihre Interessen werden vertreten: Der Abrechnungsdienst arbeitet unabhängig und vertritt Ihre Interessen. Alle Belege werden auf Erstattungsfähigkeit geprüft und bei ungerechtfertigten Kürzungen Widerspruch eingelegt. Das spart Ihnen Geld und Ärger.
- Persönliche Betreuung: Zu den regulären Öffnungszeiten werden Sie zu allen Fragen durch einen Mitarbeiter persönlich beraten. Sie müssen sich nicht mehr selbst durchkämpfen.
- Mandantenportal: In Ihrem persönlichen Mandantenportal können Sie jederzeit den Rechnungsverlauf verfolgen. Damit sind Sie immer auf dem aktuellen Stand.
Was kostet der Abrechnungsservice?
Die Preise setzen sich aus den Kriterien
- Private Krankenversicherung (PKV)
- Beihilfeanspruch
- Pflegegrad
Abhängig von den genannten Kriterien entstehen monatliche Kosten zwischen 109 € und 149 €. Dafür müssen Sie sich aber um nichts mehr kümmern und Ihre Ansprüche werden fachmännisch durchgesetzt.
Alle Abrechnungspakete sind unabhängig von Ihrem Alter und dem Rechnungsaufwand.
Unser Versprechen
Wenn Sie über uns eine Anfrage für kostenlose Informationen oder Angebote stellen, werden Ihre Kontaktdaten lediglich an diesen einen Partner weitergeleitet und nicht noch an andere Firmen. Sie werden also nur von einer Firma kontaktiert.
Selbstverständlich erhalten Sie von uns auch keine weiteren unaufgeforderten Angebote für andere Produkte und Dienstleistungen. Sollten Sie dazu noch Fragen haben, können Sie uns gerne unter 07195/982 9999 anrufen.
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Das sagen die Kunden über den Abrechnungsservice
✩✩✩✩✩
Die Auseinandersetzungen mit der Krankenversicherung haben ein Ende. Damit sparen wir Zeit und Geld.
✩✩✩✩✩
Klasse Service. Schnell und unkompliziert. Durchweg gute Erfahrungen gemacht.
✩✩✩✩✩
Ich muss mich um nichts mehr kümmern und man hat mir geholfen, dass mein Mann einen höheren Pflegegrad bekommen hat.
✩✩✩✩
Faires Preis-Leistungs-Verhältnis. Angenehme Kundenberater.
✩✩✩✩
Ich muss mich um nichts mehr kümmern. Die gesparte Zeit ist unbezahlbar.
✩✩✩✩✩
Sehr gute und schnelle Abwicklung. Freundliche Mitarbeiter.
✩✩✩✩
Transparente Abrechnung und persönliche Beratung.
✩✩✩✩
Hat alles super geklappt. Ich bin mit dem Angebot sehr zufrieden.
✩✩✩✩✩
Ich bin so froh. Endlich muss ich die Abrechnungen nicht mehr selbst machen. Mir wurde das zu viel.
Fragen und Antworten
Was ist ein Abrechnungsservice für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte?
Ein Abrechnungsservice unterstützt Privatversicherte, Beihilfeberechtigte oder Pflegebedürftige bei der Abwicklung ihrer Kranken- und Pflegekosten. Der Service übernimmt die Einreichung von Rechnungen, die Kommunikation mit Krankenversicherungen oder Beihilfestellen, und sorgt für die korrekte Erstattung der entstandenen Kosten. Dabei wird auch die Prüfung der Belege auf Erstattungsfähigkeit sowie die Durchsetzung von Ansprüchen durchgeführt.
Welche Vorteile bietet ein Abrechnungsservice für Privatversicherte?
Ein Abrechnungsservice spart Privatversicherten Zeit und Nerven, indem er den gesamten Verwaltungsaufwand übernimmt. Zu den wichtigsten Vorteilen gehören:
Zeitersparnis: Keine aufwändige Abrechnung mehr mit Krankenversicherung und Beihilfestelle.
Kein Papierkram: Alle Belege und Rechnungen werden digitalisiert und verwaltet.
Erstattungsprüfung: Der Service prüft, ob alle eingereichten Kosten erstattet werden und legt bei ungerechtfertigten Kürzungen Widerspruch ein.
Persönliche Betreuung: Kompetente Ansprechpartner stehen für Fragen zur Verfügung.
Mandantenportal: Über ein digitales Portal haben Sie jederzeit den Überblick über den Status Ihrer Abrechnungen.
Wie funktioniert ein Abrechnungsservice für Privatversicherte?
Der Abrechnungsservice funktioniert, indem Versicherte ihre Rechnungen und Belege an den Dienst übermitteln, entweder per Post, digital oder in manchen Fällen direkt durch den Arzt. Der Abrechnungsservice prüft die Dokumente, reicht sie bei der Krankenversicherung oder Beihilfestelle ein und kümmert sich um die Erstattung. Der Versicherte erhält eine übersichtliche Aufstellung der bearbeiteten Vorgänge.
Welche Kosten entstehen durch einen Abrechnungsservice für Privatversicherte?
Die Kosten für einen Abrechnungsservice hängen vom gewählten Paket ab und welche Leistungen das Paket beinhaltet. Es werden monatliche Pauschalen berechnet. Diese liegen in zwischen 59 € und 179 €, abhängig davon, ob Sie zusätzlich beihilfeberechtigt oder pflegebedürftig sind. Dadurch entstehen keine zusätzlichen oder ungeplanten Kosten, auch wenn einmal mehr Rechnungen anfallen.
Welche Leistungen sind im Abrechnungsservice enthalten?
Der Abrechnungsservice umfasst eine Vielzahl von Dienstleistungen, abhängig vom gewünschten Paket, darunter:
Abrechnung von Kranken- und Pflegekosten
Archivierung der Belege
Bereitstellung eines Portals und einer App zur Einsicht in Abrechnungen
Direct Pay (direkte Abrechnung mit der Krankenversicherung)
Durchsetzung berechtigter Ansprüche (z.B. bei Kürzungen)
Mahnservice bei fehlenden Zahlungen
Persönliche Betreuung durch ein Expertenteam
Und weitere Dienstleistungen
Für wen ist der Abrechnungsservice geeignet?
Der Abrechnungsservice ist besonders für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Pflegebedürftige geeignet, die den Verwaltungsaufwand der Abrechnung nicht mehr selbst bewältigen möchten. Auch ältere Menschen, die sich im “Papierkrieg” mit Krankenkassen oder Pflegekassen überfordert fühlen, profitieren von diesem Service.
Welche Unterlagen werden für den Abrechnungsservice benötigt?
In der Regel benötigen Sie nur die Rechnungen der medizinischen Behandlungen sowie Ihre Versicherungsdaten. In bestimmten Fällen können auch Arztberichte oder weitere medizinische Dokumente erforderlich sein, insbesondere, wenn Widersprüche eingereicht werden müssen.
Kann ein Abrechnungsservice auch bei Widersprüchen helfen?
Ja, ein Abrechnungsservice übernimmt auch die Bearbeitung und Einreichung von Widersprüchen, wenn Leistungen ungerechtfertigt gekürzt wurden. Der Service vertritt die Interessen des Versicherten und sorgt dafür, dass berechtigte Ansprüche durchgesetzt werden.
Ist der Abrechnungsservice für Pflegebedürftige sinnvoll?
Ja, der Abrechnungsservice kann besonders für Pflegebedürftige eine große Erleichterung sein. Er kümmert sich um die Abrechnung der Pflegekosten und erleichtert den Umgang mit den umfangreichen Anforderungen der Pflegeversicherung, was sowohl für die Betroffenen als auch für ihre Angehörigen eine spürbare Entlastung bringt.
Kann ich den Abrechnungsservice auch nutzen, wenn ich Beihilfeberechtigt bin?
Ja, der Abrechnungsservice richtet sich auch an Beihilfeberechtigte. Er übernimmt die Abrechnung mit den Beihilfestellen und sorgt dafür, dass Sie Ihre Ansprüche sowohl bei der Krankenversicherung als auch bei der Beihilfe korrekt erstattet bekommen.
Beste Insider-Tipps!
Tipps zu: Pflegegeld + Pflegeleistungen, Kosten + Zuschüssen
Kurzzeit- u. Verhinderungspflege, Fehler bei MDK-Begutachtung, Entlastungsbetrag, Gesetzesänderungen uvm.
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- Über den Autor
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Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel.
Mehr gibt es auch auf Facebook oder Xing, aber vor allem auch bei „Über mich“.
6 Antworten auf „Abrechnungsservice für Privatversicherte, Beamte und Pflegebedürftige“
Bei den Pflegehilfsmitteln muss zunächst unterschieden werden in:
Fall 1 die klassischen Hilfsmittel (z.B. Toilettenstuhl, Rollstuhl…) und Fall 2 die „zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel“.
In Bezug auf die Hilfsmittel ist die Kostenübernahme von den jeweiligen Tarifbestimmungen der privaten Kassen abhängig.
Bei „geschlossenen“ Verträgen ist die Auswahl der Hilfsmittel begrenzt, hingegen gibt es bei den „offenen“ Verträgen eine größere Auswahl, die zur Verfügung steht.
Bei den „zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln“ gibt es vom Gesetzgeber vorgegebene Produkte, deren Kosten im Rahmen der Pflegehilfsmittel übernommen werden.
Dazu gehören z.B. Flächen- und Händedesinfektionsmittel, Handschuhe, Bettschutzeinlagen…
Die Kosten für Pflegeprodukte (wie z.B. Waschlotionen, Körperlotionen oder Inkontinenzmaterial) werden von den Kassen nicht übernommen.
Sie sollten mit der Kasse klären, aus welchem Grund die Hilfsmittel abgelehnt wurden. Ist das Hilfsmittel, wie in Fall 1 nicht im Vertrag der privaten Kasse vorgesehen, kann die Ablehnung aufgrund des Ausschlusses gerechtfertigt sein. Im Fall 2, “Pflegehilfsmittel zum Verbrauch” prüft die Kasse ggf. die Notwendigkeit der Versorgung. Wenn die Kasse keine Notwendigkeit feststellt, kann Sie die Versorgung mit den Hilfsmitteln auch ablehnen. Der Anspruch auf “Pflegehilfsmittel zum Verbrauch” ist gesetzlich geregelt, Sie können gegen den Bescheid einen Widerspruch einlegen und die Notwendigkeit darlegen. Wenn Sie die Notwendigkeit darlegen können, sollte der Bewilligung nichts mehr im Wege stehen.
Die private Kankenkasse erstattet meinem Vater, 85 Jahre, Pflegegrad 3, nicht die Pflegehilfsmittel. Was kann ich tun?
Interessante Frage. Ich verstehe auch nicht, warum das Pflegeheim die Rechnungen nicht an einen Dienstleister weiter gibt. Letztlich will doch das Pflegeheim sein Geld bekommen. So weit uns bekannt ist sollte das eigentlich kein Problem sein, auch Ärzte reichen die Rechnungen bei Dienstleister ein, wenn das gewünscht ist.
Der Privat-Versicherte reicht die Rechnungen beim Abrechnungsservice ein. Der Idealzustand. Der Versicherte selbst aber ist nicht in der Lage, die Rechnungen und die Pflegeheimkosten einzureichen. Keine weiteren Angehörigen sind vorhanden. Wer reicht nun die Rechnungen weiter, das Pflegeheim weigert sich?
Die Erstattung der Stromkosten ist nicht in Paragraphen geregelt, das ist ein Urteil vom BSG. Das Urteil gilt aber nur für gesetzlich Pflichtversicherte.
Wertes Team,
meine private Pflegeversicherung hat die Übernahme meiner Stromkosten für
elektrischen Rollstuhl, Treppenlift, Resmed S9 Apnio, Sicherheitsuhr, Hörgeräte
abgelehnt.
Gelten die Paragraphen nur für Pflichtversicherte ?
Freundliche Grüsse und vielen Dank !