Mein Name ist Otto Beier und ich habe zwischenzeitlich selbst mein sechzigstes Lebensjahr überschritten.
Da meine Frau und ich keine Kriegskinder mehr sind, wurden wir in eine sogenannte Sandwichgesellschaft hineingeboren. Auf der einen Seite die Kinder und auf der anderen Seite die Eltern und Schwiegereltern und zwischendrin wir.
Vorgeschichte
Die Kinder sind aus dem Haus und nun fängt auch für uns mal das Leben an. Mal genießen, was man sich erschaffen hat, Urlaub, Sightseeing, Städte besuchen, einfach mal loslassen und die Welt besuchen. – Dachten wir –
Doch es kommt meistens etwas anders,
als man das so denkt.
Nun kamen immer häufiger die Anfragen der Eltern: „Getränke besorgen, Kisten schleppen, mal einkaufen gehen, Garten umgraben, Rasen mähen,
im Haushalt helfen und, und, und“.
Es war ein schleichender Übergang von kleinen Handlangertätigkeiten zur pflegerischen Unterstützung, weil:
„Es geht halt nicht mehr so wie früher“
Statt um unsere Kinder, kümmerten wir uns nun um unsere Eltern.
Leider sind zwischenzeitlich meine Eltern und Schwiegereltern nach zum Teil schweren Krankheiten von uns gegangen. Trotz allem möchte ich, dass andere Menschen in der gleichen oder ähnlichen Situation nicht dieselben Fehler und Erfahrungen machen müssen wie wir.
“Erfahrungen sind die besten Lehrmeister”
Kommt Ihnen das irgendwie bekannt vor?
- Pflegegrad beantragt– aber abgelehnt bekommen.
- Der MDK kommt zur Begutachtung, aber keiner der Angehörigen ist richtig darauf vorbereitet.
- Hilfsmittel werden selbst gekauft, obwohl sie von der Pflegekasse bezahlt werden.
- Die Leistungen vom Pflegedienst wurden nicht eingefordert, wie sie vertraglich geregelt waren.
- Zustehende Leistungen wie Verhinderungspflege nicht in Anspruch genommen oder falsch abgerechnet.
- Die Leistungen für den Entlastungsbetrag sind verfallen, weil man nicht wusste, dass diese Leistungen hätten anderweitig verrechnet werden können.
Wie kam es nun zu diesem Pflege-Infoportal?
Der Hintergrund zu pflege-durch-angehoerige.de war, anderen pflegenden Angehörigen unsere Erfahrungen weiterzugeben, damit Sie als Pflegender oder pflegebedürftige Person nicht dieselben Fehler machen wie wir. Sie werden im Internet auf viele Seiten stoßen, die Sie mit viel Paragraphen und rechtskonformen Texten erschlagen, die Ihnen weiterhelfen wollen, viele Versprechungen machen und bei denen man am Ende nicht mehr weiß, was am Anfang stand. Ich möchte Sie vielmehr praxisnah und aus häuslicher pflegerischer Sicht und ohne Paragraphen-Dschungel aus erster Hand informieren, was Ihnen zusteht, was wir gemacht haben und was Sie von der Kasse erwarten können.
Der Generationenwechsel: Es geht weiter
Seit Januar 2020 ist mein Sohn Michael Beier als Geschäftsführer von Pflege-durch-Angehoerige.de an Bord. Er kam nicht, um zu ändern oder die bestehende Firmenphilosophie auszuhebeln. Er kam, um Bewährtes zu erhalten, um mit seinen Fachkompetenzen zu ergänzen, seine Ideen einzubringen und umzusetzen und unser Lebenswerk zum Wohle der Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen fortzuführen.
Denn auch er hatte hautnah die Pflegebedürftigkeit seiner Großeltern miterlebt und sich darüber geärgert, dass den pflegebedürftigen Personen mangels richtiger Aufklärung oftmals sehr viel Geld verloren geht. Wie hoch der Aufklärungsbedarf bei pflegenden Angehörigen ist, erlebt er jetzt jeden Tag aufs Neue. Deshalb war auch eine seiner ersten Taten, unsere hauseigene Pflegelotsen – Abteilung zu gründen. Hier können Hilfesuchende per Telefon oder Mail ihre Fragen stellen und erhalten dann kostenlose Beratung zu ihrem ganz individuellen Problem.
Ich, als Gründer von Pflege-durch-Angehoerige.de, freue mich jeden Tag darüber, wenn ich sehe, wie sehr Michael dafür brennt und kämpft, um für Sie da zu sein, Ihnen zu helfen und Sie mit wichtigen Informationen zu versorgen.
Er hat noch einiges vor mit Ihnen. In naher Zukunft wird er sukzessive seine Ideen umsetzen. Seien Sie gespannt!
Zielsetzung
Ich möchte, dass Sie wissen, dass Sie mit Ihrer Pflegesituation nicht alleine sind. Und wenn Sie Fehler gemacht haben oder machen – auch da lassen wir Sie nicht alleine. Ich glaube, wir haben an Fehlern alles mitgenommen, was man nur mitnehmen kann. Dies war eine sehr teure Angelegenheit und wir mussten ganz schnell lernen, auf diese Fehler zu verzichten.
Wie alles begann
Wenn Sie wissen möchten, wie es uns mit unseren 4 Pflegefällen ergangen ist, können Sie das gerne hier nachlesen.
Mein Fazit:
- Wir Angehörigen sind nicht darauf vorbereitet, zu pflegen.
- Wir haben dafür keine Ausbildung absolviert. Deshalb fehlt uns das fachliche Wissen
- Und trotzdem sind wir für unsere hilfebedürftigen Angehörigen da und stemmen das.
Auch wenn unsere aktive Pflegezeit vorüber ist, werde ich trotzdem mein Informationsportal für pflegende Angehörige mit sehr viel Herzblut weiterführen. Das Pflegegesetz ist so umfangreich. Und ganz ehrlich: Eigentlich kann ich gar nicht so lange leben, wie ich über diese Thematik schreiben könnte. Pflege-durch-Angehoerige.de soll auch weiterhin für Sie eine Anlaufstelle sein, um schnell die Informationen zu bekommen, die Sie benötigen.
Und nun, um es mit den Worten eines Fernsehmoderators zu sagen:
“Bleiben oder werden Sie gesund.”
Ihr
Otto Beier
Beste Insider-Tipps!
Tipps zu: Pflegegeld + Pflegeleistungen, Kosten + Zuschüssen
Kurzzeit- u. Verhinderungspflege, Fehler bei MDK-Begutachtung, Entlastungsbetrag, Gesetzesänderungen uvm.
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22 Antworten auf „Über mich – Ein Betroffener schreibt für andere pflegende Angehörige“
Sehr geehrter Herr Beier
vielen Dank für Ihre Einschätzung.
W. Niehues
Um eine vernünftige Einschätzung geben zu können, fehlen mir weitere Angaben. Salopp würde ich aber sagen, dass es schwierig sein wird. So weit mir bekannt ist, gibt es keine Hilfsmittelnummer für solche Fahrräder (zumindest nicht für Erwachsene). Sicherlich rezeptieren Ärzte unter Umstände alles, allerdings genehmigt die Kasse das Hilfsmittel dann nicht, wenn keine Hilfsmittelnummer dafür vorliegt. Eine andere Möglichkeit ist, dass, auch wenn es kein Hilfsmittel im Sinne der Krankenkasse ist, aber dennoch die therapeutischen Zwecke etc. überwiegen, dass die Kasse eventuell eine Sondergenehmigung erteilen kann und sich dann an den Kosten beteiligt. Die Chance ist aber in aller Regel eher gering. Das muss sehr gut argumentiert werden und selbst dann ist die Gefahr der Ablehnung immer noch sehr hoch. Sie können beim VDK mal anfragen, wie die die Chancen sehen, ob sich ein Widerspruch lohnt, ggf. sogar mit den Anwälten des VDK. Wie gesagt, ich persönlich, sehe da leider keine oder nur eine sehr geringe Chance. Letztlich ist ein Fahrrad, wie auch ein Auto, ein Fortbewegungsmittel, das von den Kassen leider nicht bezuschusst wird. Das Argument der Kassen dahinter ist, dann häufig plump “Es gibt doch die Öffis, die man nutzen kann um von A nach B zu kommen”.
Sehr geehrter Herr Beier,
meine Frau ist seit 40 Jahren blind und jetzt nach einer Rückenmarks-OP querschnittsgelähmt.
Wir hatten die letzten 30 Jahren ein “normales” Tandem, mit dem wir auch größere Touren unternommen haben. (Kaufbeuren-Paris, Kaufbeuren- Warschau).
Dann begann die Lähmung im rechten Bein und meine Frau konnte nicht mehr aufs Tandem steigen.
Ich kaufte uns dann ein Dreirad, wo wir dann nebeneinander saßen; die Beine wurden an den Pedalen fixiert und so das “Mittreten” gewährleistet. Durch die Querschnittslähmung ist es nicht mehr möglich, meine Frau aufs Rad zubekommen.
Jetzt gibt es ein sog. Rollstuhl-Fahrrad bzw. Rollstuhltransportfahrrad z.B. das “VeloPlus” van Raam, bei dem man mit dem Rollstuhl vorne auffährt.
Wir haben ein dem entsprechendes Rezept vom Arzt bekommen und bei der AOK Bayern eingereicht.
Wie ich im Internet so lese, ist ein solches “Hilfsmittel” noch nie bezuschusst, geschweige denn, bezahlt worden.
Lohnt sich der Weg. nach dem Einspruch bis zum Sozialgericht zu gehen und soll ich den VDK um Hilfe bitten bzw. einen Anwalt nehmen?
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich jetzt schon.
Mit freundlichem Gruß
Wilfried Niehues
Sie können sich an das Sozialamt wenden und dort anfragen, ob Sie die Voraussetzungen für die Grundsicherung erfüllen. Sollte das der Fall sein, können Sie dort auch direkt den Antrag stellen.
Sehr geehrter Herr Beier, ich bin 86 Jahre und lebe in einen Stift, kann ich Grundsicherung beantragen und wo bekomme ich Hilfe.
Guten Tag, es wird immer wieder berichtet, wie schwer es ist Angehörige zu pflegen, da ist schon etwas wahres dran, aber die Angehörigen heut zutage brauchen es nicht umsonst machen, denn die Arbeit wird durch das Pflegegeld abgegolten, es ist heute doch sehr gut geregelt.
Was ich vermisse ist, keiner macht sich mal darüber Gedanken, wie es der zu pflegenden Person eigentlich damit geht, ständig auf jemanden angewiesen zu sein.
Ich bin die Person, die versorgt werden muss, bin 71 Jahre alt, nicht dement und ich kann nur sagen, dass es schon die Psyche verändert, wenn man so gut wie nichts mehr kann, ich habe seit 7 Jahren einen Pflegegrad, zuerst 2 und seit 2 Jahren 3, bin lungenkrank, COPD uvm. Sitze im Rollstuhl, auch ich hatte gearbeitet 42 Jahre, habe nebenbei Kinder erzogen und Pläne für die Zukunft geschmiedet, wenn die Rente erreicht ist, machen wir Reisen, kaufen uns ein Reisemobil, schöne Träume, wie Seifenblasen zerplatzt.
Ich habe trotzdem Glück, mein Mann versorgt mich, er ist 9 Jahre jünger, er macht es spitze, insgesamt haben wir zusammen 5 Kinder erzogen, ich könnte mir nicht vorstellen, das mich davon eines versorgt, obwohl wir eine liebevolle Familie sind, die haben alle ihr eigenes Leben, sind in der Arbeit, da blieb mir nur das Heim, wenn mein Mann es nicht mehr kann, müssen wir beide versorgt werden, von fremden Helfern.
Die Zeiten sind längst vorbei, wo die Senioren noch von den Kindern versorgt werden, heut zutage müssen beide arbeiten, das ist meine Meinung.
Es ist schwer für alle, wenn ein Familienmitglied schwer pflegebedürftig wird und nichts für Weichlinge, da gibt es Krisen die bewältigt werden müssen und oft fließen auch die Tränen. Ich habe großes Glück, aber kenne auch Pflegebedürftige, die nicht so gut behandelt werden, z.B. wenn sie dement sind, mehr möchte ich dazu hier nichts sagen.
Es ist schwer, für uns alle.
Sehr geehrter Herr Beier!
Mein Mann hatte COPD (Gold) und ich habe ihn jahrelang gepflegt. Ihren Newsletter habe ich immer verfolgt und viel daraus gelernt. Dafür vielen Dank. Nur habe ich auch die Erfahrung gemacht, das die Pflege Begutachtung nicht annähernd Bescheid wusste, was dem Kranken alles zusteht. Dadurch ging uns auch viel Geld verloren (Verhinderungspflege) usw. Es wäre wirklich wünschenswert, wenn diese Beratungen Ihre Artikel die wirklich sehr informativ und hilfreich sind zur Grundlage bekämen. Ich habe sogar erlebt, sie wussten nicht mal das man die Stromkosten wieder erstattet bekommt. Mein Mann hing 24 h an einem Kondensator und wir hatten einen erhöhten Stromverbrauch.
Außer Pflegegeld und Stromkosten hatten wir keinerlei Hilfe, aber immer Ihren monatlichen Ratgeber der mich immer aufgemuntert hat. Nochmals vielen Dank
Mit freundlichem Gruß
Renate Fahr
Es gibt Kassen, die bezahlen auch den Umzug in ein Pflegeheim. Allerdings sind das mittlerweile die Wenigsten. Das hängt damit zusammen, dass die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen dazu dienen sollen um ein möglichst selbstständiges Leben zu ermöglichen. Die Selbstständigkeit gibt man auf, wenn man ins Pflegeheim kommt, daher bezahlen viele Kassen dann keinen Zuschuss mehr für den Umzug. Zweiter Punkt, wenn ein Zuschuss bezahlt wird, dann nur für den reinen Umzug. Entsorgung, oder Renovierung wird generell nicht übernommen.
Mein Mann und ich pflegen meinen Bruder und Schwägerin!
Beide haben Pflegestufe 3, haben dazu noch Demenz!
Er ist 88.Jahre alt und sie ist 86.Jahre alt! Jetzt geht es gesundheitlich zuhause nicht mehr und sie müssen ins Pflegeheim beide!
Zahlt die Krankenkasse einen Zuschuss von 4.000,-€ für den Umzug, denn das Haus ( indem sie zu Miete ) wohnen, was Ihnen mal gehörte, muss vollkommen entsorgt werden!
Wir müssen ein Umzugsunternehmen beauftragen, denn wir sind beide auch schon im Rentenalter!
Können Sie mir bitte dazu näheres sagen, denn es geht nicht in eine neue Wohnung, sondern ins Pflegeheim!
Würde mich über ihre Antwort sehr freuen!
MIT frdl Grüßen
Den schleichenden Übergang von zunächst gelegentlicher Hilfe/Unterstützung hin zu immer mehr HIlfe/Unterstützung bis zur Pflege habe ich gerade durchlaufen und erkenne meine Situation in ihren Schilderungen voll und ganz. Ihre Seite ist überaus wichtig und erspart jede Menge Zeit und Fehler – ein ganz herzliches Dankeschön dafür!
Meinen Sie vielleicht die Ersatzpflegeperson? Die Daten der Pflegeperson sind der Kasse normalerweise bekannt. Die Ersatzpflegeperson muss namentlich benannt werden, dass die Krankenversicherungsnummer und das Geburtsdatum von der Ersatzpflegeperson verlangt wird ist mir nicht bekannt.
Wir haben einen Lift. Kundendienst jährlich fast € 300,00. Als er nun plötzlich streikte, rief ich den Kundendienst an, nach 2 Tagen war er da und ich bekam eine Rechnung von € 398,00. Als ich reklamierte, da ich doch den Kundendienst habe, hieß es ja extra anfahren und 2 neue Akkus ,die Mitarbeiterin sagte mir, im Arbeitsbericht stand beim nächsten Kundendienst auswechseln. Warum dann nicht gleich ausgewechselt wurde oder ich darauf angesprochen wurde, teilte mir man mit sie haben auch nicht gewusst daß die Akkus schon jetzt hinüber sind. Ich habe in einem Jahr fast € 700,00 bezahlt und gleich alles gekündigt. Für mich ist das die schlechteste Firma. Wenn ich jetzt wirklich wieder eine Reparatur brauche glaube ich nicht, daß die dann 700,00 kostet zumal mein Mann im ganzen Jahr den Lifter höchstens 30x benutzt hat.
Hallo, ich habe für meinen Mann Verhinderungspflege beantragt. Meine Frage ist, muss ich die Adresse, das Geburtsdatum und die Krankenversicherungsnummer der Pflegeperson angeben. Das fällt doch unter den Datenschutz.
Mit freundlichen Grüssen
Angela Ostermann
DANKE, IMMER HILFREICH, WENN ICH NACH EINER LÖSUNG SUCHE.
Ein Ehemann der 52 Jahre eine Schwerstbehinderte rehabilitiert hat bekommt keinen Ausgleichsanspruch im Erbstreit, eine riesen schweinerei der § 2057a bgb
Wer einen Angehörigen pflegt, bringt in diese Pflege viel Zeit sowie physische wie auch psychische Anstrengung mit ein. Dieser Pflegeaufwand kann nach dem Ableben des Pflegebedürftigen entsprechend honoriert werden. Ein Ehemann der 52 Jahre gepflegt hat bekommt nichts.
Grundsätzlich können Sie eine Reha oder eine andere Maßnahme auch mehrfach in Anspruch nehmen. Hierbei sollten Sie aber mit Ihrem Arzt abklären, welche Maßnahme für Sie geeignet ist. Zudem muss eine medizinische Notwendigkeit vorliegen, die der Arzt ebenfalls bestätigen oder feststellen sollte. Ob das tatsächlich jährlich geht hängt dann von der Indikation ab.
Sehr geehrter Herr Baier, wissen sie ob Pflegenden Angehörigen jährlich eine Vorsorge Maßnahme zu steht?. War 2021 zu so einer Maßnahme in Bad Liebenzell, war sehr sehr gut, und dort hieß es man könnte das jedes Jahr machen. Nun, nach 2 Jahren hab ich das wieder beantragt aber die Krankenkasse (TK) gabs an den MDK weiter und die lassen sich Zeit mit der Antwort.
LG Agnes Borrmann
Vielen Dank für die tollen Worte und das tolle Lob.
Sie können mal schauen, ob es Selbsthilfegruppen vor Ort gibt, in denen Angehörige von an PSP erkranken vertreten sind oder ob es sogar eine PSP Gruppe gibt. Alternativ können Sie auch bei Facebook einer Gruppe beitreten oder selbst eine Gruppe ins Leben rufen.
Ich pflege meinen Sohn (Pflegegrad 5) seit 22 Jahre zu Hause. Nun werde ich bald in Rente gehen. Pflegen werde ich weiterhin. Da bin ich darauf aufmerksam gemacht worden, auf etwas Rente zu verzichten, also nicht voll in Rente zu gehen, damit weiterhin eine jährliche Rentenanpassung erfolgen kann. War mir bisher nicht so bewust!
Erst mal DANKE für dieses Portal!!
Ich pflege meinen Mann seit 3 Jahren, er ist an PSP erkrankt, seit letzten Monat PG 4 rückwirkend ab 1.Jan.23, dank ihrer Infos über Widerspruch usw. Auch viele andere Anregungen habe ich aus diesem Portal genutzt.
Gerne würde ich eine Art Gesprächsgruppe für Angehörige von PSP erkrankten gründen oder ins Leben rufen, denn mit dieser Diagnose ist man sehr alleine. Vielleicht haben sie eine Idee wie und wo ich das machen kann. Wir wohnen in Ludwigsburg und mein Mann wird hier von einem Neurologen betreut – was halt möglich ist.
Mein Mann liest seit einiger Zeit auch die Artikel und arbeitet damit z.B. Stromkosten.
Danke dafür und eine gute Zeit für sie. Agnes und Bernhard Borrmann
Pflege meinen Mann in Grad 4 seit fast drei Jahren zuhause – erst seit einigen Wochen hilft ein Pflegedienst 2x Woche beim Duschen. In vielen Ihrer geschilderten Erfahrungen erkenne ich mich wieder; z.B. ist der erste dicke ‘Verwaltungsordner’ bereits voll. Und beim Thema Fehler kann wohl jeder Betroffene mitreden…
Ihre Beiträge sind super informativ, einfach verständlich und – das sagt Ihnen eine passionierte Leseratte – toll geschrieben! Vielleicht wird ja mal ein Buchprojekt daraus?
Tausend Dank für Ihr Engagement und alles Gute für Sie und die Familie!!!