Häusliche Krankenpflege kann in Anspruch genommen werden, ohne Pflegegrad – genauso aber auch mit einem Pflegegrad.
Leider zahlen viele Patienten Leistungen aus der häuslichen Krankenpflege noch immer selbst oder verrechnen diese unnötigerweise mit den Leistungen der Pflegestufe und lassen sich dadurch wertvolle Zusatzleistungen entgehen.
Wer bei einer Krankheit oder nach einem Krankenhausaufenthalt für die häusliche Pflege die Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen muss, um vorübergehend oder auch längerfristig medizinisch versorgt zu werden, bekommt diese Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen vom Arzt verordnet.
Aber auch zum Beispiel das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ist eine Leistung der häuslichen Krankenpflege, die auf Verordnung erfolgt. Welche Leistungen in die häusliche Krankenpflege fallen, lesen Sie weiter unten in der Auflistung. Mehr dazu erfahren Sie hier Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen über ärztliche Verordnung erhältlich.
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Wann kann eine häusliche Krankenpflege (HKP) in Anspruch genommen werden?
Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht für gesetzlich Versicherte nur, wenn
- eine stationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt werden kann oder
- eine Krankenhausbehandlung zwar erforderlich wäre, diese aber nicht durchgeführt werden kann oder
- das Ziel der ärztlichen Behandlung gesichert werden soll und
- keine andere Person die Versorgung und Pflege in erforderlichem Umfang übernehmen kann.
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Was ist der Unterschied zwischen häusliche Krankenpflege und häuslicher Pflege
Die häusliche Krankenpflege
- ist im SGB (Sozialgesetzbuch) 5 verankert
- ist eine Leistung der Krankenversicherung
- wird vom Arzt verordnet und durch einen Pflegedienst ausgeführt
- kann mit und ohne Pflegegrad verordnet werden
- kann als Ersatz oder zur Vermeidung einer Krankenhausbehandlung verordnet werden
- wird im häuslichen Umfeld, oder auch im Betreuten Wohnen, durchgeführt
Die häusliche Pflege
- ist im SGB (Sozialgesetzbuch) XI verankert
- ist eine Leistung der Pflegeversicherung
- wird in der Regel von pflegenden Angehörigen durchgeführt, zum Teil mit Unterstützung eines Pflegedienstes über die Pflegesachleistungen
- setzt einen Pflegegrad voraus
- gewährleistet gewisse Pflegeleistungen durch die Pflegekasse wie Pflegegeld, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege usw.
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Wer einen Pflegegrad hat und durch einen Pflegedienst betreut wird, muss die häusliche Krankenpflege jedoch nicht unbedingt mit den Pflegeleistungen des Pflegegrades verrechnen. Es ist möglich, sowohl Leistungen aus der häuslichen Krankenpflege zu erhalten UND gleichzeitig Leistungen über den Pflegegrad, wie nachfolgendes Beispiel zeigt. In diesem Beitrag habe ich Ihnen alles zusammengestellt, was Sie über die ambulanten Pflegedienste wissen sollten.
Meine Lese-Empfehlung: Pflegeleistungen je Pflegegrad auf einen Blick
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Beispiel A:
Herr Brecht hat Pflegegrad 3 und wird morgens und abends von einem Pflegedienst betreut. Da er Kompressionsstrümpfe tragen muss, übernimmt der Pflegedienst das An- und Ausziehen der Stützstrümpfe. Prima. Diese Leistung sollte aber nicht mit den Leistungen des Pflegegrades / der Pflegestufe, sondern per Verordnung über den Arzt mit der Krankenkasse separat abgerechnet werden.
Somit bekommt Herr Mustermann das An- und Ausziehen der Kompressionsstrümpfe von der Krankenkasse bezahlt und hat mehr Geld für andere Pflegesachleistungen übrig.
Beispiel B:
Frau Hartmann hat keinen Pflegegrad / keine Pflegestufe, wohnt alleine und hat sich stark verletzt, ist aber nicht mehr in der Lage, die Wunde selbst zu versorgen. Um nicht täglich die Wunde vom Arzt im häuslichen Umfeld versorgen lassen zu müssen, kann sie einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, der die Wunde optimal versorgt.
Meine Lese-Empfehlung: Hilfe und Unterstützung für pflegende Angehörige
Was kostet die häusliche Krankenpflege?
Die Kosten für die häusliche Krankenpflege werden – bis auf Ihren Eigenanteil/Ihre Zuzahlung – von der Krankenversicherung als Sachleistung übernommen. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Krankenkasse ab, so dass Sie selbst nicht in Vorleistung gehen müssen. Von der Krankenkasse erhalten Sie dann eine Abrechnung über Ihren Eigenanteil.
Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, muss der Pflegedienst einen Versorgungsvertrag mit der Pflegeversicherung abgeschlossen haben.
TiPP: Unter Umständen ist die Krankenkasse nicht in der Lage, ein geeignetes Pflegepersonal für die häusliche Krankenpflege (HKP) zu stellen, dann kann der Versicherte sich selbst eine Kraft beschaffen. Die Krankenkasse wird dann in angemessener Höhe die Kosten übernehmen. Gleiches gilt auch, wenn der Patient die Pflegekraft nicht akzeptiert (zum Beispiel bei dementen Menschen oder psychisch kranken Menschen). Dies ist jedoch unbedingt mit der Krankenkasse abzustimmen.
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Wie hoch ist die Zuzahlung zur häuslichen Krankenpflege?
Häusliche Krankenpflege wird auf Verordnung erbracht und bedarf einer Zuzahlung (ähnlich wie zum Beispiel bei Krankengymnastik oder Massagen). Wer von der Zuzahlungspflicht befreit ist, muss selbstverständlich auch nichts zuzahlen. Lesen Sie dazu meinen Beitrag “Geld sparen mit der Zuzahlungsbefreiung für Medikamente und Hilfsmittel“
Folgende Zuzahlungen entstehen deshalb Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht (oder noch nicht) von der Zuzahlung befreit sind:
- Pro ärztlicher Verordnung sind 10 Euro zu bezahlen sowie
- 10 % der Kosten für längstens 28 Tage im Jahr.
Wie hoch Ihre Zuzahlungen sind, können Sie mit meinem kostenlosen Zuzahlungsrechner errechnen lassen.
TiPP: Menschen mit einer chronischen Krankheit können die Zuzahlung von regulär 2 % auf 1 % senken. Wie das geht, erfahren Sie hier: Chronisch krank? Dann Antrag auf verminderte Medikamenten-Zuzahlung stellen.
Nützliches für die Pflege und den Alltag: Vor allem bei Personen die nicht allein leben, wird die Kostenübernahme für die „einfachste Behandlungspflege“ nach § 37 SGB V häufig abgelehnt. Begründung der Kassen: Die Tätigkeit kann von anderen, im Haushalt lebenden Personen übernommen werden. Der genaue Gesetzestext lautet: „Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person des Kranken in dem erforderlichen Umfang, nicht pflegen und versorgen kann.“ Das setzt voraus, dass die Pflegeperson Das Wissen über diesen Unterschied kann bedeutend für die Formulierung des Widerspruches sein. Beispiel „notwendige Zeiten“: Beispiel „Befähigung“: Auch das An- und Ausziehen von Thrombosestrümpfen (oder das Anlegen von Kompressionsverbänden) wird gerne von der Krankenkasse abgelehnt. Hier kann ich aus eigener Erfahrung sprechen. Meine Schwiegermutter hätte meinem Schwiegervater die Kompressionsstrümpfe auch an- und ausziehen sollen und dies, obwohl sie selbst eine schwere COPD IV und Arthrose in den Hand- und Fingergelenken hatte. Wir hatten den Widerspruch entsprechend formuliert und damit auch Erfolg gehabt. Beispiel „Nicht wollen“ oder „abgelehnt werden“ Es gibt Situationen oder Erkrankungen, bei welchen die Übernahme einer pflegerischen Tätigkeit Distanz erfordert, oder es besser ist, wenn die Pflegeperson kein naher Verwandter ist. Und hier setzt die Übernahme einer verordneten Maßnahme der häuslichen Krankenpflege auch „das Wollen“ auf beiden Seiten voraus. Das heißt jetzt nicht, dass es für einen Widerspruch ausreicht, „keine Lust“ auf die Übernahme zu haben, oder es „nicht einsehen“, weil es eine Kassenleistung ist. Was “nicht wollen” bedeuten kann, zeigt Ihnen dieses Beispiel: Quelle: Walhalla.de Die Krankenkassen müssen oder wollen sparen. Deshalb sollen die im Haushalt lebenden Pflegepersonen die einfache Behandlungspflege übernehmen. Das ist aber nicht immer möglich, z.B. dann, wenn sich die Pflegenden oder die Pflegebedürftigen physisch oder psychisch überfordert fühlen. In solch einem Fall verordnet der behandelnde Arzt dann häusliche Krankenpflege. Diese häusliche Krankenpflege muss jedoch von der Krankenkasse genehmigt werden. Lehnt die Kasse die Kostenübernahme ab, haben Sie das Recht, fristgerecht Widerspruch gegen die Ablehnung der Kostenübernahme einzulegen. Wenn Ihr Widerspruch berechtigt und ordentlich begründet ist, hat er auch gute Aussichten auf Erfolg. Die Krankenkasse prüfen unter Umständen, ob die Pflegeperson nicht doch die Behandlungspflege übernehmen kann. Ist dies – in den Augen der Krankenkasse – der Fall, wird die Kostenübernahme abgelehnt. Hier darf man sich aber nicht unter Druck setzen lassen, sondern man sollte sich unbedingt wehren, wenn man die Pflege tatsächlich nicht übernehmen kann. Gründe dafür können sein: Tipp Wenn die Krankenversicherung die Behandlungspflege durch einen Pflegedienst abgelehnt hat, muss sie Ihren behandelnden Arzt benachrichtigen, da die Ablehnung die geplante Behandlung verändert oder gar gefährdet. Grund dafür: Die Verabreichung einer s.c.-Inketion stellt eine erhebliche Beeinträchtigung in die Intimsphäre des Betroffenen dar und des Weiteren in das Recht auf Unversehrtheit. Fazit: Der Widerspruch an die Krankenkasse muss fristgerecht eingereicht sein und eine plausible Begründung enthalten. Deshalb sollten Sie auf folgendes achten: Hier können Sie den Musterbrief Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid häusliche Krankenpflege auch downloaden, zum direkten Ausfüllen am PC. Viele scheuen sich, einen Widerspruch einzulegen. Zu viel Papierkram. Das klappt doch sowieso nicht usw. Aber so sollten Sie nicht denken. Bei der Formulierung des Widerspruchs können Ihnen helfen: Die Liste der „einfachsten Behandlungspflege“ ist lang und oftmals trauen sich Angehörige die Übernahme dieser Tätigkeiten nicht zu, da sie Angst haben etwas falsch zu machen. Deshalb gibt es die Möglichkeit, dass sich pflegende Angehörige schulen lassen. Als pflegender Angehöriger erhalten sie dann Pflegeschulungen Dafür kommt eine Pflegefachkraft eines ambulanten Pflegedienstes zu ihnen nach Hause und leitet sie im häuslichen Umfeld an. Mehr Informationen und einen Anbieter für kostenlose Pflegeschulungen zuhause finden Sie hier. Zu der einfachsten Behandlungspflege gehören z.B. Tipp Die Hauskrankenpflege umfaßt die Bereiche: Zur Grundpflege gehören die Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Im Bereich der Körperpflege umfaßt das zum Beispiel folgende Aufgaben: Hilfe beim Duschen und Baden, Hilfe beim Waschen des Körpers, der Haare und des Gesichts ferner bei der Zahnpflege und Unterstützung bei der Entleerung von Blase und Darm, Kontinenztraining. In meiner Rubrik “Hilfsmittelberatung” finden Sie übrigens Tipps zum Vermeiden von Unfällen beim Duschen und Baden von pflegebedürftigen Personen sowie einige empfehlenswerte Hilfsmittel, die Ihnen die Körperpflege erleichtern – siehe Beitrag Vermeiden von Unfällen beim Duschen von pflegebedürftigen Menschen. Im Bereich Ernährung geht es um die Hilfe beim Essen, das heißt die mundgerechte Zubereitung der Speisen und Hilfe beim Aufnehmen der Nahrung. Der Bereich Mobilität deckt unter anderem ab: Hilfe beim An- und Ausziehen der Kleidung, beim Aufstehen und zu Bett gehen, beim Umlagern oder beim Umsetzen vom Rollstuhl ins Bett oder auf einen Stuhl, beim Gehen und Fortbewegen in der Wohnung (auch mit Hilfsmitteln wie Rollstuhl oder Rollator), beim Treppensteigen, usw. TiPP: Je nach Pflegebedürftigkeit kann eine entsprechende Pflegewäsche wie zum Beispiel Pflegeoveralls oder Inkontinenzwäsche die Pflege sehr erleichtern. Ausführliche Informationen finden Sie bitte hier: So können Aktivoveralls, Pflegebodys & Co. die Krankenpflege erleichtern. Die Behandlungspflege wird von Fachkräften des Pflegedienstes erbracht. Ziel ist es, dass vom Pflegedienst medizinische Hilfeleistungen übernommen werden, die nicht vom Arzt erbracht werden müssen. Dazu gehören zum Beispiel die Dekubitusversorgung, Verbandwechsel, Bedienung und Überwachung eines Beatmungsgerätes, Blutdruckmessung, Blutzuckermessung uvm. Die Leistungen im Bereich der Behandlungspflege sind sehr umfangreich. Die ganze Liste können Sie in diesem Beitrag unter dem unten aufgeführten Punkt „Einzelleistungen der häuslichen Krankenpflege“ nachlesen: Gerade allein lebende Personen können sich bei einer schweren Erkrankung nicht selbst versorgen. Oft ist dies der Grund, warum Sie deshalb länger im Krankenhaus bleiben oder vorübergehend zum Beispiel in Kurzzeitpflege in ein Pflegeheim müssen. Dann kommen die Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung der häuslichen Krankenpflege zum Tragen. Zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehört unter anderem das Zubereiten des Essens, Tisch decken und abräumen, spülen, einkaufen, Müll entsorgen, Besorgung von Arzneimitteln, reinigen der Wohnung, Wäsche wechseln, Wäsche waschen und bügeln. Für genaue Informationen, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer zuständigen Kasse auf. Die einzelnen Leistungen gliedern sich wie folgt auf: Die Liste (Quelle: GKV) hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit (Stand Juni 2014). Die häusliche Krankenpflege muss immer von der Krankenkasse genehmigt werden. Bei Vorliegen der Zustimmung der Krankenkasse ist die Krankenhausvermeidungspflege dann möglich, wenn Für die Krankenhausersatzpflege kann für max. 4 Wochen pro Krankheitsfall verordnet werden. Sie suchen einen Pflegedienst in Ihrer Nähe? ► Kostenlose Pflegedienst-Suche Die Sicherungspflege sichert die ambulante vertragsärztliche Versorgung durch den Pflegedienst. Das bedeutet, dass Fachpersonal des Pflegedienstes Aufgaben übernimmt, die sonst der Arzt machen müßte, wie zum Beispiel Injektionen verabreichen. In der Regel ist bei der Sicherungspflege möglich. Die Sicherungspflege ist zeitlich nicht begrenzt. Die Unterstützungspflege nach § 37 Abs. 1a SGB V (auch Überleitungspflege genannt) wird meistens verordnet bei einer schweren Krankheit oder Verschlimmerung der Krankheit nach einem stationären oder ambulanten Aufenthalt in einem Krankenhaus. Die Unterstützungspflege erhalten nur Menschen, die NICHT pflegebedürftig sind und die KEINE Behandlungspflege benötigen Bei der Unterstützungspflege können folgende Leistungen verordnet werden. Für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen ist es oft schwer, den Alltag zu gestalten und ein eigenständiges Leben zu führen. Die Patienten werden zu Hause von einem Pflegedienst mit Fachpersonal für die psychiatrische Krankenpflege pflegerisch betreut und angeleitet. In Frage kommt die häusliche psychiatrische Krankenpflege häufig bei Menschen mit Demenz oder Alzheimer, Angstzuständen, Wahnvorstellungen, Persönlichkeitsstörungen, Depressionen usw. Die ambulante psychiatrische Krankenpflege (APP) soll das familiäre Umfeld mit einbinden und so dem Erkrankten die Möglichkeit geben, langfristig ein eigenständiges Leben im gewohnten Lebensumfeld führen zu können. Zu den Aufgaben der Pflegefachkraft gehören das Erfassen des Hilfebedarfs und Umsetzen der benötigten Hilfe, Hilfe bei der Bewältigung von Alltagsaufgaben, Erstellen und überwachen einer Tagesstruktur, Information über die eigene Erkrankung und das Erlernen eines sinnvollen Umgangs mit dieser Krankheit, Beobachtung des psychischen Gesundheitszustandes und der Entwicklung, fördern von Eigenständigkeit uvm. Die ambulante psychiatrische Krankenpflege kann für die von der Krankenkasse genehmigten psychiatrischen Erkrankungen verordnet werden, vorausgesetzt, es liegt eine gesicherte fachärztliche Diagnose für den Patienten vor. Bis Ende 2015 war es nur möglich eine Haushaltshilfe zu bekommen, wenn ein Kind unter 12 Jahren mit im Haushalt lebte. Seit dem 01.01.2016 – mit Inkrafttreten des Karnkenhausstrukturgesetzes – ist das glücklicherweise anders. Nun können Menschen die so schwer erkrankt sind, dass sie ihren Haushalt nicht mehr selbst führen können, bei der Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragen. Das gleiche gilt auch für Personen die aus dem Krankenhaus entlassen wurden und sich danach noch nicht selbst versorgen können. Für die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe fallen Zuzahlungen in Höhe von 10 %, jedoch maximal begrenzt auf 10 Euro pro Tag an. Auch hier gilt wieder: Wer von der Zuzahlung befreit ist, dem werden natürlich keine Kosten mehr in Rechnung gestellt. Mit der häuslichen Krankenpflege als Palliativversorgung sollen Menschen in der letzten Lebensphase die Möglichkeit haben, adäquat zu Hause betreut zu werden, ohne dazu zwingend in eine Klinik oder ein Hospiz zu müssen und ihnen ein menschenwürdiges Sterben im häuslichen Umfeld zu ermöglichen. Mehr über die Palliativpflege lesen Sie auch hier: Palliativpflege – würdevoller Beistand bis zum Tod. Auch hierfür ist eine ärztliche Verordnung notwendig. Es gibt unterschiedliche Ziele und Formen für die Krankenpflege im häuslichen Umfeld. Abhängig davon ist der Umfang und die Dauer der Leistungen. Anmerkung: Die häusliche Krankenpflege ist im Sozialgesetzbuch “§ 37 SGB V Häusliche Krankenpflege” verankert. Das sind die Mindestleistungen für die gesetzliche Krankenversicherung. Aber gerade in der Krankenpflege kann es Unterschiede in den Leistungen der einzelnen Krankenversicherungen geben. Erkundigen Sie sich deshalb unbedingt, welche Leistungen Ihre Krankenkasse erbringt. Unsere Empfehlung: Erleichterung für die häusliche Pflege Die häusliche Krankenpflege muss von einem Arzt, meistens dem Hausarzt, verordnet werden. Mittlerweile können aber auch Krankenhäuser schon bei der Entlassung die häusliche Krankenpflege verordnen. Das macht Sinn, da das Krankenhaus das Krankheitsbild kennt und auch die Verordnung entsprechend begründen kann und alles auch schneller in die Wege geleitet werden kann. TiPP: Wenn abzusehen ist, dass nach der Entlassung eine häusliche Krankenpflege notwendig ist, sollten Sie sich so bald wie möglich mit dem behandelnden Krankenhausarzt und der Sozialstation des Krankenhauses in Verbindung setzen, damit so früh wie möglich alles Notwendige veranlasst werden kann. Denn: Die Verordnung muss von der Krankenkasse genehmigt werden und nimmt deshalb auch schon wieder einige Tage Bearbeitungszeit in Anspruch. Mehr über die Verordnungsmöglichkeit über das Krankenhaus lesen Sie hier: „Versorgungslücke geschlossen: Krankenhäuser müssen bei Entlassung Medikamente, Hilfsmittel usw. verordnen“. Dazu ein Beispiel: Wer kommt jetzt für die entstandenen Kosten auf? Grundsätzlich darf die Verordnung der häuslichen Krankenpflege nicht rückwirkend ausgestellt werden. Im Fall von Frau Müller ist das Versäumnis jedoch aus nicht planbaren Gründen passiert. Der verordnete Arzt kann die rückwirkende Verordnung begründen. Z.B. damit, dass die Kompressionsstrümpfe medizinisch erforderlich sind und Frau Müller aufgrund der Erkrankung der Tochter keine Möglichkeit hatte, die Folgeverordnung zu beantragen. Wenn es sich nur um wenige Tage handelt, ist davon auszugehen, dass die Kasse die rückwirkend ausgestellte Verordnung akzeptieren wird. Wäre es zu einem länger anhaltenden Versäumnis gekommen, hätte Frau Müller die Kosten im schlimmsten Fall selbst tragen müssen. Tipp: Die Erstverordnung für die häusliche Krankenpflege (HKP) soll 14 Tage nicht überschreiten. Danach soll der Vertragsarzt prüfen, ob noch weitere Betreuung notwendig ist. Er kann dann auch für eine längere Zeit Folgeverordnungen ausstellen (Sicherungspflege). Die Notwendigkeit der häuslichen Krankenpflege muss begründet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Unter Umständen läßt die Krankenkasse die Notwendigkeit der Verordnung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) prüfen. Das bedeutet also, eine Verordnung vom Arzt alleine ist nicht ausreichend, um Krankenpflege zu erhalten. Die reine Krankenhausvermeidungspflege kann bis zu vier Wochen pro Krankheitsfall in Anspruch genommen werden. In Ausnahmefällen und mit einer entsprechenden Begründung kann die Krankenpflege auch länger in Anspruch genommen werden. Mehr dazu auf der AOK-Internetseite. Nein, die häusliche Krankenpflege erhalten Sie ohne Pflegegrad. Die häusliche Krankenpflege (ohne Pflegegrad bzw. bis maximal Pflegegrad 1) greift dann, wenn Menschen aus dem Krankenhaus entlassen werden und zu Hause noch pflegerische Nachbetreuung oder hauswirtschaftliche Unterstützung benötigen. Somit ist die ambulante häusliche Krankenpflege quasi eine Art Überbrückung bis zur erwartenden Genesung. Bei der Genehmigung eines Pflegegrades wird jedoch davon ausgegangen, dass eine längerfristige Beeinträchtigung vorliegen wird. Pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 erhalten deshalb Pflegesachleistungen, mit denen ein Teil der Hauskrankenpflege sowieso schon abgedeckt ist. Alternativ wäre auch eine Kurzzeitpflege mit oder ohne Pflegegrad möglich. Siehe dazu meine Lese-Empfehlungen: Es kann vorkommen, dass noch kein Pflegegrad beantragt oder genehmigt ist, aber trotzdem Unterstützung benötigt wird. Wer trägt aber nun die Kosten, wenn häusliche Krankenpflege in Anspruch genommen, nachträglich jedoch ein Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 genehmigt wurde? Hierfür ein Beispiel: Muss sie nun die entstandenen Kosten selbst bezahlen? Antwort: Für solche Fälle gibt es eine Sonderregelung (Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI). Quelle: Walhalla Fachverlag Sie suchen einen Pflegedienst in Ihrer Nähe? ► Kostenlose Pflegedienst-Suche Die häusliche Krankenpflege ist im Sozialgesetzbuch § 37 SGB V festgeschrieben. A B D E F G H I K L M
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Was tun, wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme für die häusliche Krankenpflege ablehnt?
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Darf die Krankenkasse von Angehörigen verlangen, dass diese die Gabe von Insulin als s.c. Injektion übernehmen?
Wenn der Pflegebedürftige einverstanden ist und die Pflegeperson sich in der Lage dazu sieht, dürfen die Insulinspritzen auch durch die Angehörigen verabreicht werden.
Lehnen der Patient oder die Angehörigen diese Maßnahme ab, hat die Kasse kein Recht dazu, die Verordnung auf die Gabe der Insulininjektionen abzulehnen.Wie schreiben Sie den Widerspruch?
Wer hilft mir beim Widerspruch?
Anspruch auf Schulung bezüglich der Übernahme der häuslichen Krankenpflege?
Wenn Sie sich die Behandlungspflege nicht zutrauen, sollten Sie Ihre Ängste offen bei dem zuständigen Arzt an und lassen sich eine „Verordnung für die Anleitung durch eine Pflegekraft“ ausstellen.
Hier gibt es weitere Infos und einen deutschlandweiten Anbieter für kostenlose Pflegeschulungen in der häuslichen Umgebung.Welche Leistungen umfasst die häusliche Krankenpflege?
Leistungen der Grundpflege
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Was sind die Ziele der häuslichen Krankenpflege?
24h-Pflege: Hilfe für Pflegebedürftige und Entlastung für Pflegeperson
Hausnotruf: Schnelle Hilfe in Notsituationen
Wer verordnet die häusliche Krankenpflege?
Kann die Verordnung für häusliche Krankenpflege auch rückwirkend ausgestellt werden?
Folgeverordnungen sollten immer rechtzeitig beim behandelnden Arzt beantragt werden.Für wie lange kann die häusliche Krankenpflege verordnet werden?
Ist für die häusliche Krankenpflege ein Pflegegrad notwendig?
Wer bezahlt die Kosten, wenn rückwirkend ein Pflegegrad festgestellt wird?
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Quelle Bildmaterial: Fotolia #51452888 © Marco2811
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Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel.
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Was bedeutet Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung Häufigkeit 01 von 1008 – 1608