Wer Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen möchte, benötigt normalerweise einen Pflegegrad / eine Pflegestufe, um von der Pflegekasse eine Kostenerstattung zu erhalten. Doch was geschieht mit Menschen die keinen Pflegegrad haben, aber aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit nur kurzfristig eine Kurzzeitpflege benötigen? Und wer übernimmt hier die Kosten? Unter gewissen Voraussetzungen gibt es auch eine Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad.
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Was ist Kurzzeitpflege bzw. Übergangspflege?
Seit dem 01.01.2016 haben Menschen, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind und keinen Pflegegrad haben, unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Kurzzeitpflege als Übergangspflege in Anspruch zu nehmen.
Somit ist die Übergangspflege eine Kurzzeitpflege OHNE Pflegegrad. Zur Übergangspflege gehört aber nicht nur die Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung, sondern auch die häusliche Pflege bzw. eine Haushaltshilfe für diejenigen Patienten, die nicht zwingend in einem Pflegeheim betreut werden müssen.
Dieser Beitrag befasst sich jedoch ausschließlich mit der Übergangspflege als Kurzzeitpflege.
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Wie lange kann Kurzzeitpflege beansprucht werden?
Die Kurzzeitpflege OHNE Pflegegrad (bzw. maximal Pflegegrad 1) kann für höchstens 8 Wochen pro Kalenderjahr beantragt werden. Siehe dazu die Stellungnahme der AOK. Falls keine Besserung eintritt, sollten Sie überlegen, ob Sie vielleicht doch besser einen Pflegegrad beantragen. Auch dazu informiert Sie der Sozialdienst der Pflegeeinrichtung.
Nachzulesen in den Gesetzestexten: § 39c SGB V Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit sowie § 42 Absatz 2 Satz 1 und 2 SGB XI Kurzzeitpflege.
Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit?
Für die Genehmigung einer Kurzzeitpflege müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.
Kurzzeitpflege OHNE Pflegegrad wird nicht in den gleichen Fällen genehmigt wie Kurzzeitpflege MIT Pflegegrad.
Patienten, die bereits einen Pflegegrad haben, können zum Beispiel auch dann eine Kurzzeitpflege erhalten, wenn die Pflegeperson für sich selbst einmal eine Auszeit benötigt und Urlaub von der Pflege macht. Bei der Kurzzeitpflege OHNE Pflegegrad ist dies nicht der Fall.
Deshalb haben Sie nur dann einen Anspruch,
- wenn bei schwerer Krankheit
- oder nach einem Krankenhausaufenthalt
alle anderen Maßnahmen wie zum Beispiel häusliche Krankenpflege nicht ausreichen.
Hinweis: Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird, hat jeden Monat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Diese können Sie hier einfach bestellen.
Wo erfolgt die Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad?
Die Kurzzeitpflege ist keine Pflege die zu Hause erfolgt, sondern in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung wie zum Beispiel einem Pflegeheim.
Wer beantragt Kurzzeitpflege?
Bei Personen, die nach einem Krankenhausaufenthalt zur Kurzzeitpflege in ein Pflegeheim übergeben werden, wird oftmals schon vom Sozialdienst des Krankenhauses der Antrag auf Kurzzeitpflege OHNE Pflegegrad (Übergangspflege ohne Kassenleistung) gestellt.
Kurzzeitpflege kann aber auch von einem Pflegedienst, der betroffenen Person selbst oder einem Angehörigen beantragt werden.
Die Kurzzeitpflege OHNE Pflegegrad (Übergangspflege) muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Ihre Krankenkasse kann Ihnen telefonisch Auskunft geben, ob Sie ein spezielles Formular benötigen oder ob Sie einen Vordruck sogar aus dem Internet herunterladen können.
Nützliches für die Pflege und den Alltag: Die Kosten für eine Kurzzeitpflege sind von Pflegeeinrichtung zu Pflegeeinrichtung ganz unterschiedlich. Deshalb kann man nicht genau definieren, wie teuer eine Kurzzeitpflege ist. Die aktuellen Kostenerstattungs-Sätze für die Kurzzeitpflege entnehmen Sie bitte meinem Beitrag „Pflegestärkungsgesetz – Alle Pflegeleistungen auf einen Blick als Tabelle“. Ein Rechenbeispiel Beispielrechnung An diesem fiktiven Beispiel möchte ich Ihnen zeigen, was Kurzzeitpflege kosten kann. Die Kosten für das Pflegeheim sind fiktiv und bei jeder Pflegeeinrichtung anders. Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad wird nur genehmigt, wenn die o. g. Kriterien erfüllt sind. Dann aber ist diese besonders geeignet für Personen: Kurzzeitpflege OHNE Pflegegrad: Der Anspruch auf Übergangspflege für Personen die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind, ist im Krankenhausstrukturgesetz im § 39c SGB V geregelt. Die korrekte Bezeichnung lautet „Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit“ Kurzzeitpflege MIT Pflegegrad: Diese ist im § 42 SGB XI geregelt. Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad, auch bekannt als Übergangspflege, ermöglicht es Personen, die vorübergehend aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls Unterstützung benötigen, Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen, ohne dass ein offizieller Pflegegrad vorliegt. Diese Form der Pflege ist besonders nützlich, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist und eine kurzfristige Betreuung in einer Pflegeeinrichtung erforderlich ist. Anspruch auf Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad haben Personen, die: – Aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls kurzfristig pflegebedürftig sind. – Nach einem Krankenhausaufenthalt Unterstützung benötigen. – Alleine leben und keine Betreuung im häuslichen Umfeld möglich ist. – Ihren pflegebedürftigen Partner pflegen und selbst vorübergehend pflegebedürftig werden. Kurzzeitpflege mit Pflegegrad wird von der Pflegekasse finanziert und richtet sich an Personen, die einen offiziellen Pflegegrad haben. Im Gegensatz dazu richtet sich die Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad an Personen, die keinen Pflegegrad besitzen, aber dennoch kurzfristig Pflege benötigen. Die Finanzierung erfolgt hierbei über die gesetzliche Krankenkasse, und die Voraussetzungen für die Genehmigung unterscheiden sich erheblich. Um Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: – Eine schwere Krankheit oder ein Unfall, der eine vorübergehende Pflegebedürftigkeit verursacht. – Nachweis, dass eine häusliche Pflege nicht ausreicht. – Antragstellung bei der Krankenkasse mit allen erforderlichen Dokumenten. – Zustimmung der Pflegeeinrichtung zur Aufnahme der Person. Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad kann für maximal 8 Wochen pro Kalenderjahr beantragt werden. Diese Zeitspanne bietet ausreichend Raum, um sich von einem Krankenhausaufenthalt zu erholen oder eine geeignete Pflegesituation zu organisieren. Die Kosten für Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad setzen sich aus Pflegekosten, Hotelkosten (Zimmer und Verpflegung) sowie Investkosten zusammen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die reinen Pflegekosten, während die Hotel- und Investkosten in der Regel selbst getragen werden müssen. Bei finanziellen Schwierigkeiten kann eine zusätzliche Unterstützung über das Sozialamt möglich sein. Der Antrag auf Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad muss bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden. Dies kann durch den Sozialdienst des Krankenhauses, einen Pflegedienst, die betroffene Person selbst oder einen Angehörigen erfolgen. Es ist wichtig, alle erforderlichen Unterlagen vollständig einzureichen, um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten. Die Krankenkasse übernimmt die Pflegekosten, die in der Pflegeeinrichtung anfallen. Dazu gehören Leistungen wie medizinische Versorgung, persönliche Pflege und Betreuung. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in der Pflegeeinrichtung müssen in der Regel selbst getragen werden, sofern keine zusätzlichen finanziellen Hilfen in Anspruch genommen werden. Sollte die Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad die maximale Dauer von 8 Wochen pro Kalenderjahr überschreiten, müssen zusätzliche Pflegeleistungen über andere Wege finanziert werden. Es kann sinnvoll sein, einen Pflegegrad zu beantragen, um längerfristige Unterstützung und finanzielle Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten. Übergangspflege ist ein spezifischer Begriff innerhalb der Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad und bezieht sich auf die kurzfristige Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer akuten Krankheitsphase. Beide Begriffe werden oft synonym verwendet, wobei Übergangspflege den Fokus auf den Übergang zurück in das häusliche Umfeld oder in eine dauerhafte Pflegesituation legt. Für den Antrag auf Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad sind folgende Dokumente erforderlich: – Ausgefülltes Antragsformular der Krankenkasse. – Ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Kurzzeitpflege. – Krankenhausberichte oder Befunde, die die aktuelle Pflegesituation belegen. – Nachweis, dass eine häusliche Pflege nicht ausreicht. Die Kosten für die Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad variieren je nach Pflegeeinrichtung. Sie setzen sich aus den Pflegekosten, den Hotelkosten (Zimmer und Verpflegung) und den Investkosten zusammen. Die Pflegekosten werden von der Krankenkasse erstattet, während die Hotel- und Investkosten in der Regel selbst getragen werden müssen. Der Sozialdienst spielt eine entscheidende Rolle bei der Beantragung von Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad. Er unterstützt bei der Antragstellung, hilft bei der Zusammenstellung der notwendigen Dokumente und berät hinsichtlich der finanziellen Möglichkeiten und weiterer Unterstützung durch das Sozialamt. Ja, Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad kann mit anderen Pflegeleistungen kombiniert werden, sofern die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen dies erfordern. Beispielsweise kann die Kurzzeitpflege als Übergang zu einer dauerhaften Pflegeeinrichtung dienen oder mit häuslicher Pflege und Haushaltshilfen ergänzt werden. Die Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad ist im § 39c SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) geregelt, der die „Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit“ beschreibt. Diese Regelung ermöglicht es Personen, die vorübergehend pflegebedürftig sind, Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen, ohne dass ein offizieller Pflegegrad vorliegt. Wenn die privaten Kosten der Kurzzeitpflege über den von der Krankenkasse erstatteten Betrag hinausgehen und Sie diese nicht selbst tragen können, besteht die Möglichkeit, Unterstützung beim Sozialamt zu beantragen. Dort kann eine zusätzliche Bezuschussung gewährt werden, um die finanziellen Belastungen zu mindern. Die Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad entlastet pflegende Angehörige, indem sie eine vorübergehende Betreuung in einer Pflegeeinrichtung ermöglicht. Dies gibt den Angehörigen die nötige Zeit zur Erholung, um selbst nicht aus der Kraft zu geraten, und stellt sicher, dass der Pflegebedürftige professionell betreut wird. Ja, die Wahl der Pflegeeinrichtung für Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad unterliegt bestimmten Voraussetzungen. Die Einrichtung muss die notwendigen Pflegeleistungen anbieten und die Aufnahmebedingungen erfüllen. Es ist ratsam, sich im Vorfeld bei der Krankenkasse oder dem Sozialdienst der Einrichtung zu informieren, ob die gewählte Pflegeeinrichtung für die Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad zugelassen ist. Um zu prüfen, ob Ihre Krankenkasse Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad abdeckt, sollten Sie direkt Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufnehmen. Sie können telefonisch oder schriftlich Auskunft über die spezifischen Bedingungen und erforderlichen Antragsformulare erhalten. Zusätzlich bieten viele Krankenkassen Online-Ressourcen und Beratungsangebote an, die weiterführende Informationen bereitstellen. Weitere Beiträge zum Thema Pflege Anzeige | Produktvorstellung Tipps zu: Pflegegeld + Pflegeleistungen, Kosten + Zuschüssen Tragen Sie sich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter ein, damit Sie sich zukünftig im Pflegedschungel zurecht finden. Unser Newsletter erscheint 1-2 Mal pro Monat. Quelle Bildmaterial: Fotolia #96959616 © nmann77 Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel. Mehr gibt es auch auf Facebook oder Xing, aber vor allem auch bei „Über mich“.
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Was kostet Kurzzeitpflege?
Was bezahlt die Krankenkasse?
Leistung
Tage
Einzelpreis
Gesamtpreis
1. Zuzahlung Pflegekosten
Pflegekosten
28
70 €
1.960 €
Abzüglich Erstattung durch Krankenkasse (Stand 01/2017)
28
./. 1.612 €
Gesamt: Zuzahlung Pflegekosten privat
348 €
2. Kosten, die nicht von der Kasse bezahlt werden
Hotelkosten (Zimmer + Verpflegung)
28
22 €
616 €
Investkosten
28
20 €
560 €
Gesamt: Zusätzliche Kosten
1.176 €
Gesamtkosten Kurzzeitpflege für 28 Tage
1.524 €
Fazit
Für wen ist Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad geeignet?
Gesetzliche Regelung
Weitere Begrifflichkeiten
Fragen und Antworten
Was versteht man unter Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad?
Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad?
Wie unterscheidet sich Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad von Kurzzeitpflege mit Pflegegrad?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad zu erhalten?
Wie lange kann Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad in Anspruch genommen werden?
Welche Kosten entstehen bei Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad und wie werden sie übernommen?
Wie beantrage ich Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad?
Welche Leistungen deckt die Krankenkasse bei Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad ab?
Was passiert, wenn die Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad die maximale Dauer von 8 Wochen überschreitet?
Welche Unterschiede bestehen zwischen Übergangspflege und Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad?
Welche Dokumente werden für den Antrag auf Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad benötigt?
Wie werden die Kosten für die Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad berechnet?
Welche Rolle spielt der Sozialdienst bei der Beantragung von Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad?
Kann Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad mit anderen Pflegeleistungen kombiniert werden?
Welche gesetzlichen Regelungen gelten für Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad?
Welche Unterstützung gibt es, wenn ich die privaten Kosten der Kurzzeitpflege nicht tragen kann?
Welche Vorteile bietet die Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad für pflegende Angehörige?
Gibt es Einschränkungen bei der Wahl der Pflegeeinrichtung für Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad?
Wie kann ich prüfen, ob meine Krankenkasse Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad abdeckt?
Beste Insider-Tipps!
Kurzzeit- u. Verhinderungspflege, Fehler bei MDK-Begutachtung, Entlastungsbetrag, Gesetzesänderungen uvm.
2 Antworten auf „Kurzzeitpflege auch ohne Pflegegrad“
Zur Grundpflege gehört relativ viel. Es gehört dazu: die Körperpflege (duschen, baden, waschen, Mund und Zahnhygiene, Harr und Nagelpflege), Ernährung, Zubereiten von Mahlzeiten und Anreichen von Getränken, ggf. Hilfe beim Essen und Trinken. Ausscheidungen gehören auch dazu, beispielsweise Hilfe beim Toilettengang oder Wechsel von Inkontinenzmaterial. Bewegung und Lagerung, Hilfe bei der Mobilität, Wechsel der Liegeposition um Druckgeschwüre zu vermieden. Als letztes gehört noch die Kleidung dazu. also das an- bzw. ausziehen, sowie die Auswahl geeigneter Kleidung.
In Ihrem Fall würde ich ggf. mit dem Betreuungsgericht sprechen, welche Möglichkeiten es gibt um ggf. einen erneuten Wechsel des Betreuers zu bewerkstelligen.
Hallo HERR Beier!
Als erstes möchte ich mich vorstellen.
Mein Name Karin Semder, ich Pflege schon seit 8 Jahren Eine physisch kranke Frau die geistige Defizite hat. Wir haben für diese Frau Pflegegrad 2 bekommen zusätzlich 320 Euro für ambulantes betreutes Wohnen in Gastfamilie. Wir haben Kathleen sehr gefördert das sie zum Teil einige Sachen allein machen konnte. Wir nahmen sie mit in Urlaub, machten Ausflüge, kochen backen miteinander zu Geburtstag meiner Familie, Schulanfang, Hochzeit usw. Wir nahmen sie mit, Sie musste natürlich auch ihre Regeln einhalten, was ihr weniger passte. Wir haben aus dem 16 jährigen Mädchen die das Allgemeinwissen von einer 10 jährigen hatte, eine junge attraktive Frau gewonnen. Nun hatte sich das Blatt gedreht, weil es der alten Berufsbetreuerin nicht passte, das wir Verhinderungspflege bekamen. Es fand ein Betreuer Wechsel statt. Sie Verbot uns, das wir uns weiter um Kathleen kümmern sollen. Wir wären nur noch Vermieter nichts weiter. Sie hatte das ambulante betreute Wohnen in der Gastfamilie gekündigt. Wir haben aber Kathleen nicht allein gelassen. Diese ganze Problematik ging Kathleen sehr an die Nieren, dieser Druck von der neuen Betreuerin und Werkstätten hat sie seelisch zu Boden gedrückt. Sie wog 2022 84 Kilo jetzt wiegt sie 117 Kilo sie weint ständig und bettelt sie möchte weiter so leben wie früher. Nun zu meiner Frage
Die Betreuerin verlangt das ich von den Pflegegeld von 316 Euro Wäsche wasche, Fenster putze, einkaufe, Hausordnung, mit ihr kochen + die Pflege durchführe von der Körper Pflege hält sie nicht viel, kann sie auch nicht richtig.
Herr Beier
Ich weiß es hat sich viel in der Pflege
geändert, könnten Sie mir bitte schreiben was alles zur Grund Pflege dazugehört. Bitte entschuldigen Sie die Fehler
Meine Brille möchte nicht mehr. Ich bedanke mich in voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Frau Semder