Grad der Behinderung bei Arthrose – Tabelle, Vorteile & Leistungen

Behinderung bei Arthrose
Je nach Ausprägung kann Arthrose so lebensbeeinträchtigend sein, dass für diese Krankheit ein GdB (Grad der Behinderung) anerkannt werden kann.

Der Grad der Behinderung bei Arthrose spielt eine entscheidende Rolle für die Lebensqualität der Betroffenen. Diese Einführung untersucht die Bedeutung dieser Bewertung im Zusammenhang mit der Gelenkerkrankung und beleuchtet ihre Auswirkungen auf den Alltag und die soziale Integration.

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Hat man bei Arthrose eine Behinderung?

Ob eine Arthrose eine Behinderung ist, hängt von der Schwere der Erkrankung und den daraus resultierenden Einschränkungen ab. Die Arthrose ist eine degenerative Gelenkerkrankung, die durch den Abrieb des Gelenkknorpels verursacht wird. Dies kann zu Schmerzen, Steifheit, Bewegungseinschränkungen und Funktionsbeeinträchtigungen führen.

Die Arthrose wird in der Anlage 1 zur Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) mit verschiedenen Einzel-GdB bewertet.

Die Höhe des Einzel-GdB richtet sich nach der Art und Schwere der Erkrankung, den betroffenen Gelenken und den daraus resultierenden Einschränkungen.

Beispielsweise wird eine Arthrose des Kniegelenks mit einem Einzel-GdB von 20 bewertet, wenn sie zu leichten Schmerzen und Bewegungseinschränkungen führt. Bei einer ausgeprägten Arthrose des Kniegelenks mit starken Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und einer erheblichen Beeinträchtigung der Gehfähigkeit kann der Einzel-GdB bis zu 80 betragen.

Wenn die Arthrose mehrere Gelenke betrifft, werden die Einzel-GdB addiert. Bei einer Beteiligung von mindestens drei großen Gelenken, z. B. Hüftgelenk, Kniegelenk oder Schultergelenk, kann der GdB sogar über 50 liegen. In diesem Fall liegt eine Schwerbehinderung vor.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Arthrose eine Behinderung sein kann, wenn sie zu erheblichen Einschränkungen der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben führt. Die Höhe des GdB und die Frage, ob eine Schwerbehinderung vorliegt, hängt von der Art und Schwere der Erkrankung, den betroffenen Gelenken und den daraus resultierenden Einschränkungen ab.

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Welche Formen von Arthrose gibt es?

Die Arthrose wird in zwei Hauptformen eingeteilt:

  • Primäre Arthrose ist die häufigere Form und tritt ohne erkennbare Ursache auf. Sie wird auch als idiopathische Arthrose bezeichnet.
  • Sekundäre Arthrose tritt als Folge einer anderen Erkrankung oder Verletzung auf.

Zu den möglichen Ursachen gehören:

  • Überlastung des Gelenks, z. B. durch Sport oder Beruf
  • Gelenkverletzungen, z. B. Knochenbrüche oder Meniskusrisse
  • Entzündliche Gelenkerkrankungen, z. B. rheumatoide Arthritis
  • Stoffwechselerkrankungen, z. B. Gicht

Die Arthrose kann alle Gelenke des Körpers betreffen, wobei einige Gelenke häufiger betroffen sind als andere. Die häufigsten Formen der Arthrose sind z.B.:

  • Arthrose der Hand- und Fingergelenke ist die häufigste Form der Arthrose. Sie betrifft vor allem die Fingermittelgelenke (Bouchard-Arthrose) und das Daumensattelgelenk (Rhizarthrose).
  • Hüftartrose (Coxarthrose) ist die zweithäufigste Form der Arthrose. Sie tritt vor allem bei älteren Menschen auf und kann zu erheblichen Einschränkungen der Gehfähigkeit führen.
  • Kniearthrose (Gonarthrose) ist die dritthäufigste Form der Arthrose. Sie tritt vor allem bei Menschen mittleren und höheren Alters auf und kann zu Schmerzen, Steifheit und Bewegungseinschränkungen führen.
  • Schulterarthrose (Omarthrose) tritt vor allem bei älteren Menschen auf und kann zu Schmerzen, Steifheit und Bewegungseinschränkungen führen.
  • Wirbelsäulenarthrose ist eine häufige Form der Arthrose, die die Wirbelsäule betrifft. Sie kann zu Schmerzen, Steifheit und Bewegungseinschränkungen führen.


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Behinderung bei Arthrose – Grad der Behinderung

Welcher Grad der Behinderung bei Arthrose festgestellt wird, hängt von verschiedenen Faktoren und natürlich dem Schweregrad ab.

Wie viel Prozent Behinderung bekommt man bei Arthrose?

Der Grad der Behinderung (GdB) bei Arthrose richtet sich nach der Schwere der Erkrankung und den Auswirkungen auf die Bewegungsfähigkeit und die Lebensführung.

In der Regel gilt:

  • Bei gering ausgeprägter Arthrose, die nur leichte Beschwerden verursacht, wird ein GdB von 10 bis 20 festgestellt.
  • Bei mittelschwerer Arthrose, die zu deutlichen Einschränkungen der Bewegungsfähigkeit und der Lebensführung führt, wird ein GdB von 20 bis 40 festgestellt.
  • Bei schwerer Arthrose, die die Bewegungsfähigkeit und die Lebensführung erheblich einschränkt, wird ein GdB von 40 bis 100 festgestellt.

Bei der Feststellung des GdB werden folgende Faktoren berücksichtigt:

  • Die Anzahl der betroffenen Gelenke
  • Die Ausprägung der Gelenkdestruktion (Zerstörung des Gelenks durch Entzündungen, Verletzungen oder Verschleiß)
  • Die Bewegungseinschränkungen
  • Die Schmerzen
  • Die Auswirkungen auf die Lebensführung

Beispielsweise wird für eine Arthrose des Kniegelenks mit leichten Beschwerden und einer Bewegungseinschränkung von 20 % ein GdB von 20 festgestellt. Bei einer Arthrose des Kniegelenks mit deutlichen Beschwerden und einer Bewegungseinschränkung von 50 % wird ein GdB von 40 festgestellt.

Bei Arthrose in mehreren Gelenken werden die Einzel-GdB addiert.

GDB-Tabelle – Arthrose

GelenkGdB-Wert
HüftgelenkGdB 10-50
KniegelenkGdB 10-50
SchultergelenkGdB 10-30
EllenbogengelenkGdB 10-30
HandgelenkGdB 10-20
FingergelenkeGdB 10-20
ZehengelenkeGdB 10-20
Quelle: Bundesamt für Justiz

Arthrose mehrerer Gelenke:

Anzahl der betroffenen GelenkeGdB-Wert
2-3 GelenkeGdB 20-40
4-6 GelenkeGdB 30-50
7-10 GelenkeGdB 40-60
>10 GelenkeGdB 50-100
Beispielhafte Darstellung


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Arthrose mit anderen Begleiterkrankungen

Bei Arthrose mit anderen Begleiterkrankungen, wie z. B. Rheuma oder Diabetes mellitus, kann der GdB erhöht werden.

Merkzeichen bei Schwerbehinderung aufgrund Arthrose

Bei Arthrose können folgende Merkzeichen zuerkannt werden:

  • Merkzeichen G (gehbehindert): Dieses Merkzeichen erhalten Personen mit erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr bzw. erheblicher Geh- und/oder Stehbehinderung. Für die Zuerkennung des Merkzeichens G ist ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 erforderlich. Bei Arthrose ist dies in der Regel bei einer fortgeschrittenen Erkrankung der Fall, die zu starken Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und einer Beeinträchtigung der Gehfähigkeit führt.
  • Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert): Dieses Merkzeichen erhalten Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, d. h. mit einer so schweren Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit, dass sie in erheblichem Umfang auf fremde Hilfe angewiesen sind. Für die Zuerkennung des Merkzeichens aG ist ein GdB von mindestens 70 erforderlich. Bei Arthrose ist dies in der Regel bei einer sehr schweren Erkrankung der Fall, die zu einer vollständigen oder fast vollständigen Gehunfähigkeit führt.
  • Merkzeichen B (Begleitperson): Dieses Merkzeichen erhalten Personen, die infolge ihrer Behinderung in erheblichem Umfang auf die Hilfe einer Begleitperson angewiesen sind. Für die Zuerkennung des Merkzeichens B ist ein GdB von mindestens 70 erforderlich. Bei Arthrose kann dieses Merkzeichen z. B. bei einer Erkrankung der unteren Gliedmaßen oder der Lendenwirbelsäule zuerkannt werden, die zu einer erheblichen Bewegungseinschränkung und/oder Schmerzen führt.

Hier sind einige Beispiele für Arthroseerkrankungen, bei denen die Zuerkennung eines Merkzeichens möglich ist:

  • Gonarthrose (Kniegelenksarthrose)
  • Koxarthrose (Hüftgelenksarthrose)
  • Spondylarthrose (Wirbelsäulenarthrose)
  • Arthrose der Handgelenke
  • Arthrose der Fingergelenke

Die Zuerkennung eines Merkzeichens kann für Menschen mit Arthrose eine Reihe von Vorteilen bringen. So können sie z. B. von Nachteilsausgleichen profitieren, die ihnen den Alltag erleichtern.


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Behinderung bei Arthrose- Vorteile und Leistungen

Sofern ein Grad der Behinderung bei Arthrose festgestellt wurde können, je nach Höhe des GdB gewisse Nachteilsausgleiche (Umgangssprachlich auch Vorteile genannt) in Anspruch genommen werden.

Warum braucht man einen Behindertenausweis bei Arthrose?

Mit einem Grad der Behinderung gehen gewisse Nachteilsausgleiche (umgangssprachlich auch häufig Vorteile genannt) einher. Je höher der GdB desto höher ist beispielsweise der Steuervorteil durch den Behindertenpausch-Betrag. 

Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei Arthrose ein Grad der Behinderung beantragt werden.

Was bringt ein Behindertenausweis bei Arthrose?

Ab einem GdB von 50 erhält man Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Neben dem Steuervorteil gibt es noch 5 Tage mehr Urlaub für Erwerbstätige, 2 Jahre früherer Renteneintritt, verbesserter Kündigungsschutz, vergünstigte Eintrittspreise für öffentliche Einrichtungen etc.

Bereits ab einem GdB von 30 gilt für Betroffene:

Wenn diese infolge ihrer Behinderung den Arbeitsplatz nicht behalten können, oder keine geeignete Arbeit finden, können sie sich von der Agentur für Arbeit den Menschen mit einer Schwerbehinderung gleichstellen lassen.

Vorteile durch die Merkzeichen „G“, „aG“ und „B“

Behinderung bei Arthrose: Das Merkzeichen “G”

  • Das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis steht für “erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr”. Personen mit diesem Merkzeichen haben Anspruch auf verschiedene Nachteilsausgleiche, die ihnen das Leben erleichtern sollen.
  • Kostenlose Beförderung im öffentlichen Nahverkehr

Mit dem Merkzeichen G können Schwerbehinderte im öffentlichen Nahverkehr kostenlos fahren. Dazu müssen sie eine Wertmarke erwerben, die bei der Deutschen Bahn erhältlich ist. Die Wertmarke kostet 80 Euro pro Jahr und ist bundesweit gültig.

  • Steuervorteile durch den Behindertenpauschbetrag
  • Personen mit dem Merkzeichen G können unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen. So können sie beispielsweise Fahrtkosten für den Arbeitsweg oder für private Zwecke von der Steuer absetzen.
  • Kraftfahrzeughilfe

Personen mit dem Merkzeichen G können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zum Kauf eines behindertengerechten Kraftfahrzeugs erhalten.

  • Ermäßigungen bei Automobilclubs

Viele Automobilclubs bieten Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen G Ermäßigungen auf ihre Leistungen an.

Sonstige Nachteilsausgleiche

In einigen Bundesländern haben Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen G auch Anspruch auf weitere Nachteilsausgleiche, wie beispielsweise:

  • Ermäßigung der Rundfunk- und Fernsehgebühren
  • Ermäßigung der Parkgebühren
  • Ermäßigung der Eintrittspreise für kulturelle und sportliche Veranstaltungen

Behinderung bei Arthrose: Das Merkzeichen „aG

Bei Arthrose kann das Merkzeichen aG in Betracht kommen, wenn die Arthrose zu einer erheblichen Bewegungseinschränkung und Minderbelastbarkeit führt. Dies ist insbesondere bei Arthrose mehrerer Gelenke oder bei Arthrose in Kombination mit anderen Erkrankungen der Fall.

Beispiel:

Eine Person mit Arthrose beider Hüftgelenke und beider Kniegelenke, die zu einer erheblichen Bewegungseinschränkung und Minderbelastbarkeit führt, kann das Merkzeichen aG erhalten.

Nachteilsausgleiche, die mit dem Merkzeichen „aG“ in Anspruch genommen werden können:

  • Kostenlose Beförderung im öffentlichen Nahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke (§ 228 ff. SGB IX)
  • Kraftfahrzeugsteuerbefreiung (§ 3a Absatz 1 KraftStG)
  • Privatfahren können bis zum einem Betrag von 4.500 Euro (Stand 2021) als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden (§ 33 EStG)
  • Inanspruchnahme von kostenlosen Fahrdiensten
  • Ausstellung eines blauen europäischen Parkausweises für die Inanspruchnahme von Parkerleichterungen (z. B. zur Benutzung von Behindertenparkplätzen)
  • Tatsächliche Kosten für Fahrten zur Arbeit sind absetzbar (alternativ zur Entfernungskostenpauschale, § 9 Absatz 2 Satz 3 EStG).

Behinderung bei Arthrose: Das Merkzeichen „B“

Das Merkzeichen B (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson) wird Personen mit einer erheblichen Einbuße der Selbstständigkeit und der körperlichen Beweglichkeit zuerkannt, die mindestens einen Grad der Behinderung (GdB) von 70 entspricht.

Die Voraussetzungen für das Merkzeichen „B“ sind:

  • Die Selbstständigkeit und die körperliche Beweglichkeit sind erheblich beeinträchtigt.
  • Die Person ist ständig, in erheblichem Umfang oder dauernd auf Hilfe angewiesen.
  • Die Hilfe ist nicht oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand durch eine andere Person erbringbar.

Nachteilsausgleiche, die mit dem Merkzeichen „B“ in Anspruch genommen werden können:

  • Urlaubskosten einer Begleitperson sind bis zu einem Betrag von 767 € zusätzlich zum Pauschbetrag steuerlich absetzbar (Familienmitglieder sind meistens ausgenommen und die Notwendigkeit ständiger Begleitung muss im Schwerbehindertenausweis vermerkt sein)
  • Parkerleichterung durch den orangenen Parkausweis:

Für den orangenen Parkausweis müssen allerdings weitere Voraussetzungen bezüglich des GdB nachweisbar sein, wie z.B.

  • Ein GdB von 80 und höher für Einschränkungen der Beine oder der Lendenwirbelsäule.
  • Kostenlose Beförderung im öffentlichen Nahverkehr (Straßenbahn, Bus, Obus, U- und S-Bahn)
  • Kostenlose Sitzplatzreservierung in der Deutschen Bahn (ausschließlich während der Begleitung des Menschen mit Behinderung)
  • Teilweise Befreiung von der Zahlung der Kurtaxe
  • Gesetzliche Unfallversicherung bei Hilfe der Berufsausübung des Menschen mit Behinderung

Was bringt mir der jeweilige Grad der Behinderung bei Arthrose?

GdBNachteilsausgleich
GdB 20Steuerlicher Pauschbetrag 384 €
GdB 30Steuerlicher Pauschbetrag 620 €
GdB 40Steuerlicher Pauschbetrag 860 €
GdB 50Steuerlicher Pauschbetrag 1140 €, Sonderurlaub, Kündigungsschutz, Ermäßigte Eintrittsgelder, Erleichterungen bei der Ausbildung und Beschäftigung, Zugang zu speziellen Einrichtungen und Diensten
GdB 60Steuerlicher Pauschbetrag 1440 €, wie bei GdB 50 jedoch zusätzlich Berücksichtigung bei der Arbeitsplatzgestaltung
GdB 70Steuerlicher Pauschbetrag 1.780 €, sonst wie bei 60 70 mit Merkzeichen „G“: Fahrtkosten-Pauschbetrag – 900 Euro pro Jahr
GdB 80Steuerlicher Pauschbetrag 2.120 €, sonst wie bei 60 80 mit Merkzeichen „aG“: Fahrtkosten-Pauschbetrag – 4500 Euro
GdB 90Steuerlicher Pauschbetrag 2.460 €, sonst wie bei 60
GdB 100Steuerlicher Pauschbetrag 2.860 €, sonst wie bei 60

Welche Nachteile bringt ein Behindertenausweis bei Arthrose?

Nachteile kann es beispielsweise im Arbeitsleben geben, wenn ein behinderter Mensch einen neuen Arbeitsplatz sucht. Zwar sind die Betriebe dazu angehalten Menschen mit einer Behinderung einzustellen, dennoch können Gründe vorgeschoben werden, die eine Einstellung dann verhindern.

Behinderung bei Arthrose– Voraussetzungen

Ob die Voraussetzungen für einen Grad der Behinderung bei Arthrose vorliegen entscheidet das zuständige Versorgungsamt. Das Versorgungsamt bestimmt auch die Höhe des GdB.

Wann kann man bei Arthrose einen Behindertenausweis beantragen?

Bei der Begutachtung des Antrags durch das Versorgungsamt wird berücksichtigt, wie stark die Arthrose die betroffenen Gelenke beeinträchtigt und welche Auswirkungen dies auf die Lebensführung hat.

Bei Arthrose werden die Gelenke durch Abnutzung des Knorpels geschädigt. Dies kann zu Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und Schwellungen führen. Die Auswirkungen der Arthrose können je nach Gelenk, Schweregrad und Begleiterkrankungen sehr unterschiedlich sein.

Für die Feststellung des GdB bei Arthrose sind folgende Kriterien relevant:

  • Anzahl der betroffenen Gelenke
  • Ausmaß der Knorpelverschleiß
  • Beweglichkeitsstörungen
  • Schmerzen
  • Schwellungen
  • Begleiterkrankungen

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Wann lohnt es sich, bei Arthrose einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen?

Ob sich die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises bei Arthrose lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Art und Schwere der Arthrose, die Auswirkungen auf den Alltag und die Beruftstätigkeit sowie die persönlichen Ziele und Bedürfnisse der betroffenen Person.

Grundsätzlich ist ein Schwerbehindertenausweis dann sinnvoll, wenn die Arthrose zu einer erheblichen Einschränkung der körperlichen Leistungsfähigkeit und der Teilhabe am öffentlichen Leben führt. Dies ist der Fall, wenn die Arthrose zu Schmerzen, Bewegungseinschränkungen oder anderen Beeinträchtigungen führt, die den Alltag oder die Berufstätigkeit erschweren.

Bei Arthrose der Finger-, Hand-, Knie- oder Hüftgelenke kann der Grad der Behinderung (GdB) je nach Ausprägung der Erkrankung zwischen 20 und 100 liegen. Bei einem GdB von 50 oder mehr erhält man einen Schwerbehindertenausweis.

Die Vorteile eines Schwerbehindertenausweises sind vielfältig. Dazu gehören unter anderem:

  • Steuervorteile
  • Ermäßigungen im öffentlichen Nahverkehr und bei Freizeitaktivitäten
  • Vorrang bei der Vergabe von Sozialwohnungen
  • Sonderurlaub
  • Freistellung von der Rundfunkgebühr

Wenn Sie sich überlegen, ob Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen sollen, sollten Sie sich von einem Arzt oder einer unabhängigen Beratungsstelle beraten lassen. Diese können Ihnen helfen, die Auswirkungen der Arthrose auf Ihren Alltag und Beruf zu bewerten und zu entscheiden, ob ein Schwerbehindertenausweis für Sie sinnvoll ist.

Hier sind einige Beispiele, wann sich die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises bei Arthrose lohnt:

  • Wenn die Arthrose zu starken Schmerzen führt, die den Alltag erschweren.
  • Wenn die Arthrose zu Bewegungseinschränkungen führt, die den Beruf oder die Freizeitaktivitäten beeinträchtigen.
  • Wenn die Arthrose eine Hilfsmittelversorgung erforderlich macht.
  • Wenn die Arthrose zu einer Berufsunfähigkeit führt.

Behinderung bei Arthrose– Antrag

Klassischerweise wird der Antrag auf eine Behinderung bei Arthrose beim zuständigen Versorgungsamt eingereicht.

Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis bei Arthrose?

Die Antragstellung ist relativ einfach. Sie müssen lediglich den Antrag auf die „Feststellung einer Behinderung“ bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt downloaden oder sich diesen zuschicken lassen.

Schauen Sie sich für weitere Tipps und Hilfestellungen unseren Beitrag zu diesem Thema an:

Welche Unterlagen brauche ich, um einen Schwerbehindertenausweis bei Arthrose zu beantragen?

Sie selbst müssen in der Regel keine Unterlagen bereitstellen. Das Versorgungsamt schreibt die im Antrag angegebenen Ärzte und Einrichtungen (z.B. Rehaklinik oder Krankenhäuser) an, um die notwendigen Berichte zu erhalten.

Wie funktioniert die Feststellung bzw. Einstufung der Behinderung bei Arthrose?

Die Feststellung des GdB bei Arthrose funktioniert so, dass das Versorgungsamt die Berichte und Unterlagen von den behandelten Ärzten und Einrichtungen nach Erhalt prüft und beurteilt.

Im Falle der Arthrose ist hierfür die „Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben“, sowie die durch die Krankheit entstandenen Bewegungseinschränkungen, der Verschleiß der betroffenen Gelenke, die Schmerzen und die Anzahl der betroffenen Gelenke ausschlaggebend.

Zu dem kommen die körperlichen und psychischen Einschränkungen.

Bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises ist es wichtig, dass auch mögliche weitere Erkrankungen angegeben werden.

Diese werden bei der Begutachtung ebenfalls berücksichtigt und können Auswirkungen auf die Höhe des Grades der Behinderung haben.


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Behinderung bei Arthrose- Dauer der Gültigkeit

Oftmals ist der Grad der Behinderung bei Arthrose zeitlich befristet. Nach Ablauf der Befristung muss erneut ein Antrag auf Feststellung einer Behinderung bei Arthrose gestellt werden.

Wie lange gilt die Schwerbehinderung bei Arthrose?

Die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises bei Arthrose beträgt in der Regel 5 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist muss der Ausweis neu beantragt werden.

Der Ausweis kann jedoch auch vorzeitig ablaufen, wenn sich die gesundheitliche Situation des Betroffenen so ändert, dass der Grad der Behinderung (GdB) sinkt oder die Voraussetzungen für die Ausstellung des Ausweises nicht mehr erfüllt sind.

Kann der Grad der Behinderung bei Arthrose aberkannt werden?

Ja, der Grad der Behinderung (GdB) bei Arthrose kann aberkannt werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn sich die Erkrankung oder die daraus resultierenden Einschränkungen so weit gebessert haben, dass sie nicht mehr den Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis entsprechen.

Die Entscheidung über eine vorzeitige Aberkennung der Schwerbehinderung trifft das Versorgungsamt. Das Versorgungsamt wird den Betroffenen zu einem Termin einladen, um den Gesundheitszustand zu überprüfen. Bei diesem Termin wird der Betroffene von einem Arzt untersucht und es werden die erforderlichen Unterlagen geprüft.

Wenn das Versorgungsamt zu dem Ergebnis kommt, dass der Betroffene nicht mehr die Voraussetzungen für einen Grad der Behinderung von mindestens 50 erfüllt, wird die Schwerbehinderung vorzeitig abgekürzt. Der Betroffene wird dann nicht mehr als schwerbehindert anerkannt und verliert die damit verbundenen Rechte und Vorteile, wie zum Beispiel Steuervergünstigungen oder einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.

Hier sind einige Beispiele, bei denen der GdB bei Arthrose aberkannt werden kann:

  • Arthrose der Hüfte, die durch eine Operation vollständig geheilt wurde: GdB 0
  • Arthrose des Knies, die durch eine medikamentöse Therapie so weit gebessert wurde, dass keine Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen mehr bestehen: GdB 0
  • Arthrose der Fingergelenke, die durch eine Physiotherapie so weit gebessert wurde, dass die Betroffenen wieder ohne Hilfsmittel arbeiten oder ein Studium absolvieren können: GdB 0

Welchen GdB hat man bei Arthrose nach Heilungsbewährung?

Nach Ablauf der Heilungsbewährung kann der GdB auch herabgesetzt werden. Dies ist dann der Fall, wenn sich die Erkrankung stabilisiert hat und die Auswirkungen auf die Lebensführung nicht mehr so stark sind.

Dies kann bei einer Arthrose z.B. der Fall sein, wenn die Arthrose im Knie- oder Hüftgelenk mittels, durch eine Operation eingesetzte Prothese geheilt wurde.

Wann bekommt man bei Arthrose einen Schwerbehindertenausweis unbefristet?

Bei Arthrose wird ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis in der Regel dann erteilt, wenn die Erkrankung zu erheblichen Einschränkungen führt, die sich nicht oder nur bedingt durch medizinische Maßnahmen bessern lassen. Dies ist beispielsweise der Fall bei einer fortgeschrittenen Arthrose der Hüfte oder des Knies, die zu starken Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und einer eingeschränkten allgemeinen Belastbarkeit führt.

Dabei werden folgende Faktoren berücksichtigt:

  • Art und Ausmaß der Gelenkveränderungen
  • Bei einem fortgeschrittenen Knorpelschaden mit Bewegungseinschränkungen im Stadium V ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis erteilt wird.
  • Schmerzen
  • Bei starken Schmerzen, die die Bewegungen einschränken, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis erteilt wird.
  • Bewegungseinschränkungen
  • Bei erheblichen Bewegungseinschränkungen, die die Ausübung der täglichen Lebensverrichtungen erschweren, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis erteilt wird.
  • Allgemeine Belastbarkeit
  • Bei einer eingeschränkten allgemeinen Belastbarkeit, die die Berufsausübung oder die Teilnahme am sozialen Leben erschwert, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis erteilt wird.

Die Vergabe eines Behindertenausweises ist eine Einzelfallentscheidung. Die Entscheidung wird von einem Gutachter getroffen, der die Schwere der Behinderung nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches (SGB IX) beurteilt.

In der Regel wird ein Behindertenausweis zunächst befristet für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgestellt. Nach Ablauf dieser Frist wird der Ausweis erneut überprüft. Wenn sich die Behinderung nicht verschlechtert hat, wird der Ausweis unbefristet verlängert.

Behinderung bei Arthrose- Schwerbehinderung und Rente

Eine Behinderung bei Arthrose kann sich auch auf die Rente auswirken. Unter gewissen Voraussetzungen können Menschen, die eine Behinderung bei Arthrose haben früher und häufig sogar abschlagsfrei in Rente gehen.

Wie wirkt sich Schwerbehinderung auf die Rente aus?

Wenn im Rahmen des Arthrose ein GdB ab 50 festgestellt, gilt man als schwerbehindert. Dann kann der Betroffene ohne Abzüge zwei Jahre früher in Rente gehen.

Die Schwerbehinderung wirkt sich somit positiv auf das Renteneintrittsalter aus.

Erwerbsminderungsrente aufgrund von Arthrose

Arthrose kann eine erhebliche Einschränkung der Erwerbsfähigkeit darstellen. In schweren Fällen kann es zu einer dauerhaften Erwerbsminderung kommen, die den Bezug einer Erwerbsminderungsrente erforderlich macht.

Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente

Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie müssen mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
  • Sie müssen aufgrund von Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht mehr in der Lage sein, mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
  • Ihre Arbeitsfähigkeit muss auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingeschränkt sein.

Arthrose als Ursache für eine Erwerbsminderung

Arthrose kann eine Erwerbsminderung verursachen, wenn die Erkrankung zu dauerhaften und erheblichen Beeinträchtigungen der Erwerbstätigkeit führt.

Dies ist beispielsweise der Fall bei einer fortgeschrittenen Arthrose der Hüfte oder des Knies, die zu starken Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und einer eingeschränkten allgemeinen Belastbarkeit führt.

Arthrose der Hüfte oder des Knies

  • Eine Erwerbsminderungsrente wird bei einer Arthrose der Hüfte oder des Knies in der Regel dann bewilligt, wenn die Erkrankung zu einer der folgenden Einschränkungen führt:
  • Anhaltende Schmerzen, die die Bewegungen einschränken und die Berufsausübung erschweren.
  • Erhebliche Bewegungseinschränkungen, die die Ausübung der täglichen Lebensverrichtungen erschweren und die Berufsausübung unmöglich machen
  • Eine eingeschränkte allgemeine Belastbarkeit, die die Berufsausübung unmöglich macht.

Arthrose der Fingergelenke oder der Wirbelsäule

  • Eine Erwerbsminderungsrente wird bei einer Arthrose der Fingergelenke oder der Wirbelsäule in der Regel dann bewilligt, wenn die Erkrankung zu einer der folgenden Einschränkungen führt:
  • Anhaltende Schmerzen, die die Bewegungen einschränken und die Berufsausübung erschweren.
  • Erhebliche Bewegungseinschränkungen, die die Ausübung der täglichen Lebensverrichtungen erschweren und die Berufsausübung unmöglich machen.

Es gibt zwei Arten der Erwerbsminderungsrente:

  • Vollständige Erwerbsminderungsrente (Rente 3): Sie erhalten diese Rente, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr mindestens drei Stunden täglich arbeiten können.
  • Teilweise Erwerbsminderungsrente (Rente 2): Sie erhalten diese Rente, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch mindestens drei, aber nicht mehr sechs Stunden täglich arbeiten können.

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Bekommt man mehr Rente bei einer Schwerbehinderung?

Unter gewissen Voraussetzungen können Schwerbehinderte Menschen zwei Jahre früher in Rente gehen, es greift dann die sogenannte „Schwerbehinderten-Rente“.

Um die Schwerbehinderten-Rente zu bekommen, müssen mindestens 35 Jahre Rentenbeiträge bezahlt worden sein und es muss ein GdB von mindestens 50 vorliegen.

Wann kann ein Schwerbehinderter in Rente gehen?

Schwerbehinderte Menschen bekommen einen Nachteilsausgleich, der es ihnen ermöglicht ohne Abzüge zwei Jahre früher in die Regelrente zu gehen, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Neues Rentenpaket für Schwerbehinderte 2023 – Tabelle

BausteinLeistung
Vorzeitige, abschlagfreie Rente für Schwerbehinderte Menschen
(abhängig vom Geburtsjahr) 
Neuregelung zum 1. Juli 2023
Anstieg der Altersgrenze für die reguläre Altersrente.
Schwerbehinderte Menschen, können weiterhin 2 Jahre vor der regulären Altersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen.
Dies gilt für Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und einer Wartezeit von mindestens 35 Jahren.
Geringfügige Rentenabschläge bei vorzeitigem Renteneintritt  Schwerbehinderte Menschen, die vorzeitig in Rente gehen, müssen künftig nur noch geringfügige Rentenabschläge in Kauf nehmen. Die Abschläge werden auf maximal 10,8 Prozent begrenzt.
Weitere Verbesserungen  – Erhöhung der Freibeträge für schwerbehinderte Menschen bei der Einkommensanrechnung   – Erhöhung des Zuschlags für Schwerbehinderte an die Rente wegen Erwerbsminderung

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FAQ – Häufige Fragen rund um Behinderung bei Arthrose

Welchen GdB hat man bei Arthrose nach 5 Jahren?

Die Höhe des GdB bei Arthrose nach fünf Jahren hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der betroffenen Gelenkregion, dem Schweregrad der Arthrose und dem individuellen Krankheitsverlauf.

In der Regel wird bei Arthrose der betroffenen Gelenkregion ein Einzel-GdB von 10 bis 30 vergeben. Bei ausgeprägten Beschwerden, die zu einer erheblichen Einschränkung der Funktionsfähigkeit führen, kann der Einzel-GdB auch höher sein.
 
Sollte sich die Arthrose im Laufe der 5 Jahren nicht verbessert oder verschlechtert haben, ändert sich der Grad der Behinderung nicht.

Bringt ein Schwerbehindertenausweis bei Arthrose Steuervorteile?

Einen Schwerbehindertenausweis bekommt man bei Arthrose ab einem GdB von 50. Je nach Ausprägung der Krankheit und der Einschränkungen im Alltag… kann der GdB auch höher (bis 100) sein.
Bereits ab einem GdB von 20 kann der Behindertenpauschbetrag in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Somit ergeben sich Steuererleichterungen zwischen 384 Euro (GdB 20) und 2840 Euro (GdB 95 und 100).

Welche finanziellen Hilfen gibt es bei Arthrose noch?

Neben den Nachteilsausgleichen gibt es unter Umstände noch:
–        Erwerbsminderungsrente, sofern aufgrund der Behinderung kein Arbeiten im erlernen Beruf oder einem Beruf, der den Fähigkeiten und Kenntnissen entspricht, mehr möglich ist.
–        Schwerbehindertenrente, sofern die Voraussetzung der 35 Beitragsjahre zur Rentenkasse und der GdB von mindestens 50 erfüllt sind.
–        Zuschuss zum Arbeitsgerät, wenn für die Ausübung der Arbeit ein spezielles Arbeitsgerät benötigt wird.
–        Zuschuss zur Hausarbeit, sofern aufgrund der Einschränkungen die Arbeiten im Haushalt nicht mehr selbst verrichtet werden können (insbesondere dann, wenn Kinder unter 12 Jahren im selben Haushalt leben oder selbst betroffen sind).

Bekommt man einen Pflegegrad aufgrund von Arthrose?

Ja, es ist möglich, aufgrund von Arthrose einen Pflegegrad zu erhalten. Die Höhe des Pflegegrads hängt jedoch von der Schwere der Arthrose und der damit verbundenen Einschränkungen ab.

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Fachautorin

Sandra Läpple

10 Antworten auf „Grad der Behinderung bei Arthrose – Tabelle, Vorteile & Leistungen“

Es ist natürlich nicht einfach solch eine Einschätzung abzugeben. Sie sollten auf jeden Fall, nachdem die OP war, einen Höherstufungsantrag stellen und die “neuen” Gegebenheiten mit Berücksichtigen lassen. Es kann hilfreich sein, wenn Sie ein “Begleitschreiben” zu dem Antrag mit einreichen aus dem hervorgeht, welche Einschränkungen Sie durch die Gegebenheiten haben. Oftmals gehen die individuellen Einschränkungen nicht aus der Diagnose oder den Arztberichten hervor.

Hallo. Ich habe im letzten Jahr ein neues Knie bekommen und werde im Dezember eine neue Hüfte bekommen. Habe z. Zt. GDB 30.
Zusätzlich kommt noch die Arthrose im LWS, HWS, Handgelenke und Zehe.
Habe ich Anspruch auf GDB 50 ?
LG
Franzis

Es ist natürlich immer schwierig einzuschätzen, welcher Pflegegrad realistisch ist. Bei der Begutachtung geht es im die individuellen Einschränkungen, die ein Mensch beispielsweise aufgrund von vorliegenden Erkrankungen hat. Eine reine Diagnose gibt unter Umstände noch nicht viel Aufschluss darüber, welche Einschränkungen tatsächlich vorliegen. Anhand Ihrer Schilderungen kann es durchaus sein, dass ein Pflegegrad bei Ihnen gerechtfertigt ist. Sie können anhand unseres Pflegegradrechners eine Einschätzung bekommen, ob und wenn ja welcher Pflegegrad realistisch sein könnte.

Ich bin 56 Jahre alt durch zwei Schwangerschaften und weil ich mich nicht mehr bewegen stark übergewichtig. 180 kg. Meine beiden Kniegelenke sind kaputt und brauch dringend zwei neue, Unmöglich anhand meines Gewichtetes. Habe 24 Stunden Schmerzen am Tag. Da ich wegen meines Übergewichts vor 15 Jahren einen Schlauchmagen bekommen habe verträgt mein Magen keine Schmerzmittel mehr und außer Mandel. Habe ständige Sodbrennen. Um wenigstens mal 4 Stunden in der Rückenlage aufrechte Position weil ich, wenn ich mich flach hinlege nach einer Nasen-OP keine Luft mehr bekomme. Um ohne Schmerzen schlafen zu können muss ich drei 800 Ibu nehmen. Bin nach den zwei Schwangerschaften Inkontinent. Muss ständig auf Klo. Tagsüber alle 20 Minuten. Nachts alle zwei Stunden wenn ich dann mal schlafe. Bin aufgrund meines Gewichtes gar nicht mehr in der Lage das Haus zu verlassen. Kann keine Treppen mehr steigen und lange stehen. Habe zudem eine Hirnverletzung aufgrund eines schweren Autounfalles vor ca. 48 Jahren als Kind mit Koma und Hirnblutungen. Spätfolgen: ständige Kopfschmerzen und Migräneattacken und leichte geistige Intelligenzverlust. Mittlerweile habe ich durch die ganze Situation Depressionen bekommen. Es sind leider keine Akten und Medizinische Berichte mehr von damals vorhanden. Und noch was ich habe massive Wassereinlagerungen ein Luymödem Sorry wenn der Bericht Rechtschreibfehler enthält.
Ich kann es halt wegen meiner Hirnverletzung nicht anders. Wie sieht es aus kann ich Pflegestufe zwei beantragen?

ich habe 2018 den Antrag auf Behinderung gestellt, aufgrund meiner Erkrankungen hat das Landratsamt lediglich 30% gewährt. Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt, das Gericht hat 2 Gutachten erstellen lassen, mittlerweile hat sich mein Gesundheitszustand verschlechtert das Sozialgericht Freiburg lehnt eine endgültige Entscheidung mit der Begründung es läge weitaus länger Anträge vor deren Bearbeitung Vorrang hätten. Nun werde ich 82 Jahre, habe hier den Eindruck das man darauf hin spielt, die Entscheidung so lange zu verzögern bis mein Ableben im Raum steht. Ich finde dies Vorgehen des Rechtstaates mit dem Bürger menschenverachtend, einen Widerspruch zum Grundgesetz. Ich bewege mich trotz Schmerzen mit dem Hund den mir mein Sohn angeschafft hat, damit ich mit der Arthrose beweglich sein kann, nun soll ich auch noch Hundesteuer zahlen ist dies alles normal?

Ob Sie für die Erkrankungen einen Pflegegrad bekommen hängt maßgeblich von den Einschränkungen ab, die Sie im Alltag haben. Nutzen Sie gerne unseren Pflegegradrechner um herauszufinden, ob Sie mit Ihren Einschränkungen ggf. einen Pflegegrad bekommen.

Habe 2 Bandscheiben Vorfälle und Arthrose in der Wirbelsäule, Gonarthrose im Knie. Bekomme ich einen Pflegegrad?

Sie können auf jeden Fall einen Antrag auf einen GdB stellen, sprechen Sie allerdings vorher mit Ihrem behandelten Arzt darüber. Das Versorgungsamt wird dann anhand der ärztlichen Unterlagen einen Grad der Behinderung festlegen. Sollte dabei ein GdB von mindestens 50 herauskommen, können Sie, sofern die anderen Voraussetzungen erfüllt sind auch früher in Rente gehen.

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe seit mehreren Jahren in beide Knie Grad 4 Arthrose. Kann ich einen schwerbehinderten Ausweis bekommen? Jetzt bin ich 64 Jahre alt und arbeite weiter aber mit vielen Schmerzen. Ich habe 2 Spritzen und Strahlen Therapie gemacht.
Meine Frage wäre kann ich früher in Rente gehen ohne Abschläge?
MFG Georgi

Ja hallo,
habe eine schwere Arthrose kann ganz schwer laufen.
Dann hatte ich eine Lungenembolie. Muss Marcumar nehmen.
Rheuma in Händen, kann noch nicht mal eine Flasche aufmachen. Werde im Moment zu Hause gepflegt. Wird auch in der Zukunft so sein, Weil mein Sohn macht das.

Weiter habe ich jetzt mit den Nieren zu tun. muss meine einlagen immer bezahlen. Ja irgendwie komme ich mit der Barmer nicht zurecht. Dann war jemand vom medizinischen Dienst da, der hat dann gesagt ist alles noch wie bisher. Das war es, obwohl er meinen Zustand gesehen hatte. unglaublich alles.

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