Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 40 €: Definition, Liste und Antrag

Kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Wer in häuslicher Pflege einen pflegebedürftigen Menschen betreut, hat in der Regel alle Hände voll zu tun. Das bisschen Zeit, das übrig bleibt, nutzen die meisten Pflegenden dafür, das Allernötigste im Haus und für sich selbst zu erledigen.

Vieles kommt zu kurz. Sich dann aber noch damit auseinandersetzen zu müssen, auf welche Zuschüsse ein Anspruch besteht, übersteigt meist die Zeit und Kraft. Schade, denn hier kann sich einiges summieren.

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Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sollen die Pflegesituation zu Hause erleichtern und sowohl den Patienten als auch die Pflegeperson vor Krankheitsübertragungen schützen. Man unterscheidet ganz bewusst technische Pflegehilfsmittel, wie Pflegebetten oder Notrufsysteme von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Liste

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind im Pflegehilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 54) aufgelistet und sind unter anderem:

  • Einmalhandschuhe
  • Händedesinfektion
  • Flächendesinfektion
  • Mundschutz
  • FFP2 Masken
  • Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
  • Schutzschürzen
  • Esslätzchen
  • Fingerlinge

Kostenloser monatlicher Zuschuss für Pflegebedürftige

Mir ist es heute ein ganz besonderes Anliegen, darauf hinzuweisen, dass jedem Pflegebedürftigen pro Monat ein kostenloses Pflegepaket, mit Pflegehilfsmitteln, welche zum Verbrauch benötigt werden, in Höhe von 40 Euro (ab 01.01.2025 sind es sogar 42 €) zusteht. Viele Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 bezahlen diese nämlich selbst, weil sie nicht wissen, dass Sie (nach § 40 Abs. 2 SGB XI) monatlich einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel haben.

Eine finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige

Die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch ist eine wichtige Maßnahme, um die Pflegebedürftigen in ihrem Alltag bestmöglich zu unterstützen. Um den Bedürfnissen gerecht zu werden, erhalten sie einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 40 Euro (ab 2025 42 €). Dieser Betrag kann vollständig für den Erwerb von Pflegehilfsmitteln verwendet werden, ohne dass eine zusätzliche Zuzahlung erforderlich ist. Es handelt sich somit um eine finanzielle Entlastung für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen.

Wer hat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel?

Pflegebedürftige Personen, die zu Hause gepflegt werden, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen monatlichen Zuschuss für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dieser Zuschuss wird von der Pflegekasse gewährt und ist unabhängig von anderen Leistungen wie Pflegegeld oder ambulanten Pflegediensten. Um den Zuschuss zu erhalten, muss die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 1 haben und in der häuslichen Umgebung gepflegt werden. Ein Pflegepaket bei Pflegegrad 2 ist also kein Problem, was den generellen Anspruch darauf angeht. Abhängig von der Höhe des Pflegegrades sowie einer möglichen Erkrankungen macht der Erhalt von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch vollkommen Sinn.

Wie beantrage ich kostenlose Pflegehilfsmittel?

  1. Informieren Sie sich über die Leistungen der Pflegeversicherung: Die Pflegeversicherung übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Pflegehilfsmittel. Informieren Sie sich über die genauen Leistungen, die Ihnen zustehen, indem Sie die entsprechenden Informationen bei Ihrer Pflegekasse einholen oder auf der Website des zuständigen Pflegeversicherungsträgers recherchieren.
  2. Stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse: Um kostenlose Pflegehilfsmittel zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Dieser Antrag kann in der Regel schriftlich oder online eingereicht werden. Fordern Sie das entsprechende Antragsformular bei Ihrer Pflegekasse an oder laden Sie es von deren Website herunter.
  3. Füllen Sie den Antrag aus: Füllen Sie den Antrag sorgfältig und vollständig aus. Geben Sie alle erforderlichen Informationen zu Ihrer Person und Ihrer Pflegesituation an. Falls notwendig, können Sie sich bei der Ausfüllung des Antrags von einem Angehörigen oder einer Pflegefachkraft unterstützen lassen.
  4. Legen Sie erforderliche Nachweise bei: In einigen Fällen kann es erforderlich sein, bestimmte Nachweise beizufügen, um Ihre Pflegesituation zu bestätigen. Dies können beispielsweise ärztliche Bescheinigungen oder andere Unterlagen sein. Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen Sie benötigen und fügen Sie diese dem Antrag bei.
  5. Senden Sie den Antrag ab: Sobald Sie den Antrag ausgefüllt haben und alle erforderlichen Unterlagen beigefügt wurden, senden Sie den Antrag an Ihre Pflegekasse. Beachten Sie eventuelle Fristen und stellen Sie sicher, dass der Antrag rechtzeitig eingereicht wird.
  6. Bearbeitung des Antrags: Ihre Pflegekasse prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Gewährung der kostenlosen Pflegehilfsmittel. Sie werden schriftlich über die Entscheidung informiert. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie eine Kostenzusage und weitere Informationen, wie Sie die Pflegehilfsmittel beziehen können.

Mein Tipp: Interessieren Sie sich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, können Sie sich diese durch einen zertifizierten Onlineanbieter zusammenstellen und monatlich liefern lassen. Diese Anbieter beantragen die Pflegehilfsmittel bei Ihrer Pflegekasse und übernehmen alle weiteren Formalitäten. Pflegehilfsmittel jetzt online beantragen

Wo kann man Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beziehen?

Um den Pflegebedürftigen den Zugang zu den benötigten Pflegehilfsmitteln zu erleichtern, werden diese oft in praktischen Pflegepaketen angeboten. Diese Pflegepakete enthalten eine Zusammenstellung verschiedener Pflegehilfsmittel, die auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen abgestimmt sind. Dadurch wird nicht nur die Bestellung, sondern auch die Nutzung der Pflegehilfsmittel vereinfacht.

Ein guter Pflegehilfsmittel-Lieferservice übernimmt die Abrechnung und die komplette Kommunikation/den Schriftverkehr mit der Pflegekasse.

Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel können in Drogerien aber auch in der Apotheke oder in einem Sanitätshaus usw. erhalten werden.

Hier können Sie einfach und unkompliziert Ihre Pflegehilfsmittel bestellen. Antrag und alle Formalitäten mit Ihrer Krankenkasse werden für Sie übernommen.

Pflegehilfsmittel-Pakete für eine einfache Bestellung und Nutzung

Wir empfehlen, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in einer sogenannten Pflegebox von einem zertifizierten Dienstleister zu erwerben, wie bspw. Sanubi. Die Pflegehilfsmittel können nach den eigenen Bedürfnissen ganz einfach online zusammengestellt werden und der Anbieter übernimmt von der Antragstellung bei der Pflegekasse bis hin zur Lieferung alle Formalitäten – Sie müssen sich um nichts kümmern.

Wie erfolgt die Lieferung?

Wer sich für die monatliche Lieferung einer Hilfsmittelbox entscheidet, bekommt die von ihm ausgewählte Variante automatisch jeden Monat nach Hause geliefert. Achten Sie bei der Auswahl des Lieferanten darauf, dass Sie weder zusätzliche Portokosten bezahlen müssen noch an Vertragslaufzeiten gebunden sind.

Pflegehilfsmittel online beantragen

Die Pflegebox von Sanubi – Von uns persönlich geprüfte Qualität

Ich habe mich bewusst für Sanubi als Partner für Pflegehilfsmittel entschieden, da Sanubi sehr einfach funktioniert und die Produkte von höchster Qualität sind. So zum Beispiel werden alle Desinfektionsmittel vom Marktführer Schülke bereitgestellt. Zusätzlich bietet Sanubi, anders als andere Anbieter, viel mehr Produktauswahl an. Neben unterschiedlichen Verpackungsgrößen, gibt es beispielsweise auch praktische Desinfektionstücher und Handgel für unterwegs.

Vorteile der kostenlosen Abo-Lieferung von Sanubi

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Geld sparen

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 480 € (ab 2025: 504 €) jährlich ohne eigene Zuzahlung

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Bequeme kostenfreie Lieferung direkt zu Ihnen nach Hause und das jeden Monat

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Sanubi übernimmt alle
Formalitäten mit Ihrer Pflegekasse und rechnet mit dieser ab

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5 einfache Schritte: So füllen Sie das Antragsformular aus

Rufen Sie das Formular hier auf:

→ Schritt 1: Pflegepaket selbst zusammenstellen – Wählen Sie die Produkte, die Sie monatlich erhalten wollen.

→ Schritt 2: Über die Pfeile werden noch weitere Produkte sichtbar. Schauen Sie welche Packungsgrößen Sie benötigen.

→ Schritt 3: Sind Ihre 40 Euro (bzw. ab 2025 42 €) erreicht, können Sie keine weiteren Produkte aussuchen. So können Sie sicher sein, dass Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen.

→ Schritt 4: Haben Sie Ihre Produkte gewählt, tragen Sie im nächsten Schritt Ihre Daten ein (Name, Adresse…)

→ Schritt 5: Sie können sofort sicher online unterschreiben oder bekommen den Antrag mit Ihrer ersten Box zugesandt.

Gut zu Wissen: Sie können jederzeit den Inhalt Ihres Pflegehilfsmittel Paketes in Ihrem Kundenkonto anpassen. Beispielsweise, wenn Sie noch genügend Desinfektionsmittel zu Hause haben und auf eine kleinere Menge umsteigen möchten.

Diese Produkte enthält das Pflegepaket von Sanubi

Für uns ist Transparenz ein ganz wichtiger Punkt. Sie als unsere Leser sollen wissen, welche Produkte Sie bekommen. Daher haben wir den Inhalt der Pflegebox geprüft und unter die Lupe genommen.

Sanubi überraschte uns nicht nur mit den qualitativ sehr hochwertigen Marken-Produkten, sondern auch mit der großen Auswahl an Produkten, wie es sonst bei den Pflegehilfsmittelboxen nicht üblich ist.

Wir stellen Ihnen hier jedes einzelne Produkt mit seinen besonderen Merkmalen und Einsatzbereichen vor.

1. Desinfektionsmittel. Für mehr Infos bitte hier klicken ▽
Desinfektionstücher für Flächen

Desinfektionstücher

Schülke mikrozid® universal wipes premium: Hochwertige und große Desinfektionstücher mit breiter Wirksamkeit gegen die meisten Viren und Bakterien und sehr guter Materialverträglichkeit.

  • Geeignet zum Abwischen von Flächen wie z.B. Krankenbetten, Nachttische, medizinische Geräte usw.
  • Entfernt die meisten Viren und Bakterien, auch Noroviren
  • Reinigen und desinfizieren in einem Arbeitsgang
  • Dermatologisch getestet
  • Ohne Farb- und Parfümstoffe
  • Sehr gute Materialverträglichkeit
  • Wirksam innerhalb von 30 Sekunden nach dem Auftragen
  • Hochwertige und große Desinfektionstücher
Handdesinfektions-Gel

Handdesinfektions-Gel

Schülke Desderman Care Gel: hochwertiges Desinfektions-Gel mit breiter Wirksamkeit gegen die meisten Viren und Bakterien im praktischen 100 ml Spender.

  • Geeignet zur Desinfektion von Händen
  • Entfernt die meisten Viren und Bakterien, auch Noroviren
  • Mit Haut pflegenden Wirkstoffen (ProPanthenol-Komplex und Vitamin E). Schützt die Hände.
  • Rückfettend, trocknet die Hände nicht aus
  • Hinterlässt keine Rückstände auf der Haut
  • Bleibt auf den Händen und tropft nicht herunter
  • Praktische 100 ml Flasche, geeignet für jede Tasche oder Jacke
  • Hochwertiges Desinfektions-Gel
Flächendesinfektionsmittel für die häusliche Krankenpflege und Pflege im Krankenhaus

Flächendesinfektion

Schülke antifect N liquide: gebrauchsfertige Flächendesinfektion mit schneller Wirksamkeit gegen die meisten Viren und Bakterien.

  • Geeignet zur Schnelldesinfektion von allen Flächen wie z.B. Pflegebetten, Nachttische, medizinische Geräte usw.
  • Entfernt die meisten Viren und Bakterien
  • Rückstandsfreie Desinfektion von Oberflächen
  • Schnelle und breite Wirksamkeit
  • Gute Oberflächenverträglichkeit
  • Gebrauchsfertig, ohne Verdünnen verwendbar
2. Einweghandschuhe. Für mehr Infos bitte hier klicken ▽
Nitril-Einweghandschuhe für die Pflege von kranken Menschen

Nitril-Handschuhe

Abena Excellent Nitril Handschuh: robuster, Latexfreier Nitrilhandschuh mit hohem Tragekomfort, der für Allergiker geeignet ist.

  • Resistenter und robuster als Vinyl-Handschuhe, daher ideal für Reinigungs- und Pflegetätigkeiten
  • Extra lang 300mm statt 240 mm
  • Lebensmittel geeignet eigenen sich bei der Zubereitung von Lebensmittel
  • Hoher Tragekomfort
  • Frei von Latex daher auch für Allergiker geeignet
  • Elastisch
Vinyl - Einmalhandschuhe. Kostenlos im Pflegehilfsmittelpaket für Menschen mit Pflegegrad

Vinyl-Handschuhe

Abena Classic Vinyl Handschuh: latexfreier Handschuh mit angenehmen Tragekomfort zum kurzzeitigen Einsatz und Schutz vor Krankheitserreger.

  • Schutz vor Krankheitserreger
  • Puderfrei
  • Antistatisch
  • Latexfrei
  • Elastisch, flexibel und angenehm weich
Latex-Einmalhandschuhe. Ein Bestandteil der Pflegehilfsmittelbox für pflegebedürftige Menschen

Latex-Handschuhe

Abena Classic Latex Handschuh: klassischer Latexhandschuh der sich für eine Vielzahl von Aufgaben eignet. !Achtung bei Latexallergien ist dieser Handschuh ungeeignet!

  • Geeignet bei Arbeiten mit Blutkontakt beispielsweise bei der Versorgung von Wunden
  • Puderfrei
  • Geeignet bei Arbeiten mit Kontakt zu Körperflüssigkeiten beispielsweise beim Wechseln der Inkontinenz-Produkte
  • Lebensmittel geeignet, eignen sich bei der Zubereitung von Lebensmitteln
3. Bettschutz-Einlagen und Schutzschürzen. Für mehr Infos bitte hier klicken ▽
Besonders große Bettschutzeinlagen für den Einmalgebrauch

Bettschutz. Einmalgebrauch

Abena Abri Soft Superdry Einwegunterlagen: weiche und sanfte Einwegunterlage mit hoher Saugkraft dank Super-Absorber und einzigartigem Diamant-Muster.

  • Hohe Saugfähigkeit durch spezielles Flocken-Material und Super-Absorber
  • Einzigartiges Diamantmuster sorgt für ein extra langes Gefühl der Trockenheit
  • Besonders groß: Größe 70 x 180 cm
  • Schützt Matratzen, Bettwäsche, Fußböden und Stühle vor Verschmutzungen
  • Geeignet für Harn- und Stuhlinkontinenz
Bettschutzunterlagen waschbar

Bettschutz. Waschbar

Abena Abri Soft, waschbar: weiche und sanfte Mehrwegunterlage mit hoher Saugkraft für mehr Nachhaltigkeit und Schutz in der Pflege

  • Geeignet für Harn- und Stuhlinkontinenz
  • Wiederverwendbar
  • Wasserundurchlässig
  • Waschbar bis 95°C, bis zu 300x waschbar, daher sehr nachhaltig
  • Trocknergeeignet, kein Einlaufen oder verformen
  • Hohe Saugfähigkeit. Schnelle Aufnahme von Flüssigkeit. Sorgen für trockenes Gefühl
  • Superweiche Oberfläche und angenehm zur Haut
Schutzschürzen und Schutzlätzchen für den Einmalgebrauch

Schutzschürze / Schutzlätzchen

AMPri Med-Comfort: Perfekter Kleidungsschutz vor Feuchtigkeit und Schmutz mit besonders wiederstandfähigem Material.

  • In 2 Ausführungen: Schutzschürze für Pflegeperson. Schutzlätzchen für Patient.
  • Abwaschbare Einweg-Schutzschürzen
  • Feuchtigkeitsabweisendes Material zum Schutz vor Schmutz, Wasser und Feuchtigkeit auf der Kleidung
  • Einfaches An- und Ausziehen durch Bänder und Ösen
  • Besonders widerstandsfähig gegen Risse und Durchstiche
4. Masken und Mundschutz. Für mehr Infos bitte hier klicken ▽
Medizinische Maske als Bestandteil der Pflegehilfsmittelbox

Medizinischer Mundschutz

Abena Medizinischer Mund-Nasen-Schutz, Einweg „OP-Maske“: robuste und feuchtigkeitsbeständige Einweg „OP-Maske“ mit gutem Trage- und Atemkomfort

  • Optimaler Sitz durch elastische Ohrenschlaufen und Nasenklammer
  • Schutz vor Bakterien-Übertragung
  • Hohe Filtrationsleistung und dennoch leichte Atmung möglich
  • Hohe Flüssigkeitsbeständigkeit
  • 3-lagig
FFP2-Maske. Bestandteil einer Pflegebox für Menschen mit Pflegegrad

FFP2-Masken

FFP2-Maske: wasserabweisende FFP2 Masken mit hohem Schutz vor Mikroorganismen, Staub und Dämpfe. Mit gutem Tragekomfort

  • Optimaler Sitz, doppelter Nasenclip für guten Tragekomfort
  • Hautverträgliches Material
  • Verschiedene Farben erhältlich, auch in schwarz
  • Schutz vor festen und/oder flüssigen Partikeln wie Staub, Dampf und Nebel (Aerosole)
  • Hohe Partikelfiltration von ≥ 94% (PFE)
  • Geruchsneutral
  • Wasserabweisende Außenschicht
  • 5-lagiger Vliesstoff, äußere Schicht wasserabweisend

Sie sind von den Produkten überzeugt und möchten Ihre eigenen Pflegehilfsmittelbox bequem zugesandt bekommen? Beantragen Sie völlig unkompliziert Ihre Pflegehilfsmittel hier. Alle Formalitäten und die Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse werden für Sie übernommen.

Über unseren Partner

Es gibt mehrere Anbieter für Pflegehilfsmittel auf dem Markt. Warum haben wir uns gerade für Sanubi entschieden?

Wir legen großen Wert darauf, dass wir für unsere Leser die bestmögliche Qualität und Versorgung bekommen. Das spiegelt sich auch bei der Auswahl unserer Partner wider, die wir auf Herz und Nieren prüfen.

Mit Sanubi haben wir einen Partner gefunden, der diese Werte teilt und unseren Ansprüchen in Punkto Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit und Qualität entspricht.

Sanubi hat uns durchweg durch einen zuverlässigen Kundenservice, namhafte und qualitativ sehr hochwertige Produkte (überwiegend Made in Germany) und einer sehr schnellen Lieferung überzeugt.

Aus diesen Gründen und auch, dass Sanubi eine deutlich größere Auswahl an Produkten und mehr Inhalt in den Boxen anbietet, ist unsere Überzeugung, dass Sie dadurch mit der Sanubi-Pflegehilfsmittelbox bestens versorgt sind.

Unser Versprechen

Wenn Sie über uns eine kostenlose Pflegehilfsmittelbox bestellen, werden Ihre Kontaktdaten lediglich an diesen einen Partner weitergeleitet und nicht noch an andere Firmen.

Selbstverständlich erhalten Sie von uns auch keine weiteren unaufgeforderten Angebote für andere Produkte und Dienstleistungen.

Trust Siegel PDA

Interview mit Sanubi: Qualität für unsere Kunden steht an erster Stelle

Zum 01.01.2022 gilt folgende Änderung: Die Kosten für “zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel” werden künftig wieder mit 40 € von den Pflegekassen übernommen, anstatt mit 60 €. Doch was bedeutet das jetzt genau und warum wurde der Betrag damals auf 60 € angehoben?

Eines vorweg: Wir haben das für Sie geklärt, dass Sie als Sanubi-Kunde vermutlich nicht weniger Produkte erhalten als bisher. Das Interview mit der Firma Sanubi, vertreten durch Herrn Matthias Fiederling, haben wir Ihnen zusammengefasst:

Lesen Sie hier das ganze Interview

Kostenlose Beratung zu den Pflegehilfsmitteln

Sie sind noch unentschlossen oder wissen nicht, wie Sie Ihren Bedarf richtig decken können? Haben Sie Bedenken, dass Ihnen ein Überbestand entsteht und Sie die Hilfsmittel nicht jeden Monat aufbrauchen können? Sie wissen nicht, welche Produkte die richtigen sind? Unsere PFLEGELOTSEN können Ihnen weiterhelfen und Sie zur richtigen Versorgung kostenlos beraten. Vereinbaren Sie hier direkt einen Rückruf, unsere PFLEGELOTSEN melden sich bei Ihnen

Häufige Fragen und Antworten

Muss ich die Pflegehilfsmittel-Box jeden Monat neu bestellen?

Nein, Sie erhalten die Box automatisch jeden Monat geliefert, solange die pflegebedürftige Person sich in häuslicher Pflege befindet.

Kann ich den Inhalt der Pflegehilfsmittelbox bei Bedarf ändern?

Selbstverständlich können Sie die Zusammenstellung der Pflegehilfsmittel jederzeit ändern. Ein kurzer Anruf bei Sanubi genügt.

Ich bin privat versichert. Bekomme ich auch eine Hilfsmittelbox?

Ja, auch die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für die Hilfsmittelbox. Allerdings müssen Sie die Rechnung zuerst selbst bezahlen und dann bei Ihrer privaten Pflegeversicherung einreichen. Bei der privaten Versicherung gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Wie viele Hilfsmittel sind in der Hilfsmittel-Box enthalten?

Sie können Ihre Box individuell zusammenstellen. Je nach Preis der einzelnen Produkte variiert auch die Anzahl. Wenn Sie z.B. nur Bettschutzeinlagen benötigen, erhalten Sie im Gegenwert von bis zu 40 Euro (ab 2025 42 €) Bettschutzeinlagen. Sie können aber auch für diesen Wert Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Mundschutz usw. bestellen.

Ich beziehe meine Pflegehilfsmittel von einem anderen Anbieter, was muss ich tun?

Wenn Sie den Anbieter wechseln möchten, reicht in der Regel eine telefonische Kündigung bei Ihrem jetzigen Anbieter.

Wie kann ich meine Hilfsmittel-Lieferung kündigen?

Sie können Ihr Pflegehilfsmittel-Paket jederzeit kündigen.

Wann bekomme ich meine erste Lieferung?

Sie erhalten das erste Paket, sobald Ihre Bestellung bearbeitet ist. Das heißt, Sie erhalten in der Regel innerhalb weniger Tage Ihre Pflegehilfsmittel-Box.

Welche Pflegehilfsmittel kann ich bekommen?

Zu den möglichen Pflegehilfsmitteln gehören unter anderem Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Mundschutz, Schutzschürzen und Bettschutzeinlagen. Diese Hilfsmittel können von den Pflegekassen bereitgestellt werden oder die Kosten dafür können erstattet werden.

Was zahlt die Krankenkasse für Pflegehilfsmittel?

Die Krankenkasse übernimmt in der Regel nicht die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Stattdessen ist die Pflegekasse dafür zuständig, diese Kosten zu tragen. Es ist wichtig, bei der Pflegeversicherung nachzufragen, welche Leistungen im konkreten Fall übernommen werden und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 40 Euro (ab 2025: 42 €) pro Monat. Diese finanzielle Unterstützung wird von den Pflegekassen bereitgestellt. Bei bestimmten technischen Pflegehilfsmitteln wie Lagerungsrollen oder Pflegebetten ist eine Eigenbeteiligung erforderlich, die jedoch maximal 25 Euro pro Hilfsmittel beträgt.

Welche Pflegehilfsmittel sind kostenlos?

Die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden von der Pflegekasse übernommen. Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro (Neu ab Januar 2025: 42 €)) monatlich. Die Hilfsmittel sind also nicht gratis, jedoch für den Betroffenen kostenlos, wenn die Pflegeversicherung die Kosten übernimmt und die Voraussetzungen erfüllt sind.

Was gehört alles zum Pflegepaket?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass die monatlichen Pflegepakete aus einer Vielzahl von Pflegehilfsmitteln zusammengesetzt werden können. Hierzu zählen beispielsweise:

• Mundschutz
• Flächendesinfektion
• Handdesinfektion
• Bettschutzeinlagen
• Einmalhandschuhe
• Schutzschürzen

Kann ich mir das Geld für Pflegehilfsmittel auch auszahlen lassen?

Nein, Betroffene können das Geld für Pflegehilfsmittel nicht auszahlen lassen. Allerdings haben sie die Möglichkeit, sich das für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel vorgesehene Budget von bis zu 40 Euro (ab 2025: 42 €) monatlich erstatten zu lassen.

Gehört die Inkontinenz Versorgung (“Windeln”) zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln?

Nein, die Versorgung mit Inkontinenzmaterial, wie beispielsweise Windeln oder Vorlagen gehört nicht zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel. Inkontinenzversorgung kann Ihnen aber vom Arzt rezeptiert werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Krankenkasse oder Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Pflegehilfsmittel?

Es spielt keine Rolle, ob Sie bei der AOK, DAK, Barmer, Techniker Krankenkasse (TK), IKK etc. versichert sind. Alle Pflegekassen, auch die Privaten, sind dazu verpflichtet die Kosten für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel bis zu 40 € (ab 2025: 42 €) im Monat zu übernehmen.

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46 Antworten auf „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 40 €: Definition, Liste und Antrag“

Es kommt auf den Anbieter darauf an. Bei unserem Partner beispielsweise sind Flächen-Desinfektionstücher auswählbar.

Hallo Herr Beier!
Warum bekommt man keine Desinfektionstūcher, bei Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Wenn Sie Infusionen beispielsweise zuhause bekommen, sollte die Krankenkasse Ihnen ggf. einen passenden Infusionsständer bereitstellen können. Ich würde jetzt davon ausgehen, wenn Ihnen der Arzt Infusionen für zuhause verschreibt, dass das passende Equipment wie eben dieser Infusionsständer mit dabei sein sollte. Alternativ kann es vielleicht auch sein, dass der Pflegedienst den mitbringt.

Ja auch dann ist es möglich, dass Sie die Pflegehilfsmittel erhalten. Wichtig ist, dass die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet.

Meine Bruder wird von uns (Schwester und mich) und durch einen Pflegdienst betreut.
Kann er trotzdem das angebotene kostenlose Pflegepaket beanspruchen?
MfG Peter Kulicke

Sich die 40 Euro für Pflegehilfsmittel auszahlen zu lassen, geht leider nicht, da die Leistung an den Wert der Produkte geknüpft ist. Allerdings schöpfen die meisten Anbieter für Pflegehilfsmittel die Pauschale von 40 € optimal aus. Für andere Leistungen können Sie aber auch den Entlastungsbetrag von 125 Euro nutzen. Zwar wird auch dieser nicht ausgezahlt, ist aber leistungsbezogen – kann also für haushaltsnahe Dienstleistungen genutzt werden. Mehr dazu können Sie in unserem Ratgeber So nutzen Sie den Entlastungsbeitrag richtig nachlesen.

Sehr gerne kann ich Ihnen weiterhelfen:
Auf die Frage, ob die 40 € voll ausgeschöpft werden müssen: Sie brauchen die 40 € nicht komplett ausschöpfen. Für den Abo-Versand reichen bereits 60%, also 24 € aus, um die Pflegebox zu erhalten. Stellen Sie sich die Box so zusammen, dass Sie mit mindestens 24 € an Warenwert befüllt ist. Sehr häufig ist das der Schlüssel dazu, dass keine Überbestände bei Ihnen Zuhause auflaufen. Und zu Ihrer 2. Frage ob unser Partner immer 40 € abrechnet: Nein, wenn Sie die Pflegebox mit 24 € an Waren bestücken werden auch nur 24 € abgerechnet. Der Restliche Betrag verfällt dann zwar, aber besser als wenn Sie zu viele Pflegehilfsmittel zuhause haben, die Sie nicht gebrauchen können, zudem wird das Budget der Pflegekasse nicht unnötig belastet.

Ich habe den Pflegegrad 2 und interessiere mich für die Hilfsmittel-Box. Eine Freundin von mir bezieht bereits auch so eine Box und ist sehr zufrieden. Allerdings habe ich noch ein paar Bedenken bei der meine Freundin mir auch keine Antwort geben konnte, vielleicht können Sie mir weiterhelfen.
Ich brauche gar nicht so viele Produkte wie meine Freundin. Ich kann die 40€ also gar nicht ausnutzen oder ich habe dann so viele Produkte daheim, dass ich die nicht verbraucht bekomme.
Stimmt es, dass, egal wie voll die Box ist immer 40€ mit der Pflegekasse abgerechnet werden auch?

Hallo,
in der Regel ist es so, dass die Boxen nicht ins Auslad geliefert werden können. Beantragen und an eine deutsche Wohn-Adresse senden müsste aber aus meiner Sicht möglich sein

Meine Mutter hat Pflegegrad 3 und wohnt im Ausland. Ihre Krankenkasse in Deutschland arbeitet mit der ausländischen Krankenkasse zusammen, d.h., die ausländischen Kosten werden von der DEU KrkKasse getragen. Kann meine Mutter die Pflegebox beantragen, obwohl sie im Ausland wohnt??

Hallo,
In dem Fall sollten Sie direkt mit Sanubi Kontakt aufnehmen, da Sanubi die Abwicklung für die Hilfsmittelboxen macht. Eventuell hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen, der schnell zu beheben ist.

Moin moin
Ich habe von der TK eine Kostenübernahme für die wiederverwendbaren Bettschutzeinlagen erhalten. Diese benötige ich jedoch nicht und habe die auch nicht mitbestellt. Was machen wir denn jetzt??? Bitte senden Sie mir eine kurze Bestätigung.
Vielen Dank
Andrea Bredow

Hallo,
der Wechsel ist recht einfach. sobald Sie sich die passenden Produkte ausgesucht haben, können Sie im Verlauf des Bestellprozesses auch anwählen, dass Sie bereits einen Versorger haben. Dann übernimmt unser Partner Sanubi für Sie den Wechsel ganz unkompliziert. Falls Sie weitere Fragen haben, dürfen Sie sich auch gerne telefonisch bei uns melden, dann können wir Ihnen gerne weiterhelfen.

Hallo,
das ist eine berechtigte Frage, die ich Ihnen aber nicht beantworten kann. Letzt Jahr wurde auf die gestiegenen Preise reagiert und der Betrag für die Box hat sich auf 60 € im Monat erhöht. Vielleicht wird auch auf die aktuelle Situation reagiert und der Betrag wieder angehoben, das weiss ich aber nicht, ob da etwas in der Planung ist.
Schauen Sie sich aber gerne mal das Abo Modell (Box) an und stellen sich dort Ihren Bedarf zusammen, Sie müssen nicht gleich bestellen, es reicht der reine Vergleich. Aus der Erfahrung heraus hat sich gezeigt, dass bei Anbieter die ein Abo (Box) anbieten in der Regel der Inhalt mehr ist als das was Sie bei der Apotheke bekommen, muss nicht immer der Fall sein, aber ein Vergleich lohnt sich oftmals.

Hallo,
im Grunde kann man sich die Hilfsmittel selbst zusammenstellen, allerdings ist die Auswahl der Produkte beschränkt. Sie können nur aus den Produkten frei wählen, die vom Gesetzgeber für die “zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel” zugelassen sind. Das sind aktuell: Handschuhe, Mundschutz / Masken, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen und Bettschutzeinlagen.

kann man auch selbst die Hilfsmitten aussuchen? Bis zum Höchstbetrag von mtl. 40 €, viele Artikel müssten ausgetauscht werden. Wenn ja, sind diese dann kostenlos?

Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frau hat Pflegestufe 3 und leidet u. A. unter Inkontinenz. Ferner leidet Sie unter Nervenschmerzen als Spätfolge einer Gürtelrose (starke Nervenschmerzen). Früher sind wir mit den
Pflegemitteln in Höhe von 40,00 € ausgekommen. Heute reicht der Betrag nicht mehr aus bei den erheblich teurer gewordenen Artikeln. Ich benötige z.B. ca. 150 Stück Einweghandschuhe pro Monat. des weiteren je 500 ccm Hand-und Flächendesinfektion, Für Schutzmasken bleibt dann nur noch Geld für 2 Stück FFP2 Masken. Ich beziehe meine Pflegemittel bei meiner Apotheke. Warum wird die erhebliche Teuerung nicht preislich berücksichtigt. Zusätzlich Pflegehandschuhe, FFP2 Schutzmasken und Einweg Betteinlagen muss ich selbst bezahlen. Warum?

Hallo,

die Pflegehilfsmittel sind eine andere Leistung als die Inkontinenzversorgung. Die Pflegehilfsmittel stehen jedem mit Pflegegrad zur Verfügung, der Inhalt ist allerdings gesetzlich geregelt und leider sind keine Inko-Produkte enthalten. Einlagen können Sie sich aber unter gewissen Voraussetzungen vom Arzt rezeptieren lassen.

Die Pflege-Box hilft unserer Oma nicht, Sie braucht Einlagen für Tag und Nacht, Sie hat Pflegegrad 2.

Im Moment gibt es noch FFP2-Masken. Ob, bzw. wie lange, der Gesundheitsminister dies so beibehält können wir im Moment nicht sagen.

Die Auslieferungen der Box erfolgen NICHT über DPD. Sie können also unbedenklich Ihre Bestellung durchführen.

Mit welcher Transportfirma schicken Sie die Pflegebox: Mit DHL – UPS oder DPD?
Falls Sie mit DPD arbeiten, vergessen Sie es. Wir werden keine Box bestellen.

Aus aktueller Sicht ist das richtig, laut unseren Informationen wird aber aktuell darüber noch gesprochen, ob das Gesetz dazu angepasst wird, sodass die 60 € weiterhin für die Pflegehilfsmittel zur Verfügung stehen. Sobald sich etwas neues ergibt werden wir natürlich schnellstmöglich darüber informieren.

Kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von 60 € gibt es nur noch bis einschließlich Dezember 2021. Ab dem 1.1.2022 sind es wieder 40 €.

Hallo,
Leider wird das nicht möglich sein, die Voraussetzung, dass die Kasse die Kosten übernimmt ist der Pflegegrad (1-5).

Mein Sohn (14) hat keinen Pflegegrad, ist aber chronisch krank – hat Diabetes mellitus Typ 1. Kann er solche Boxen mit Pflegemittel erhalten? Wird die Krankenkasse die Kosten übernehmen?

Vielen Dank

In den Pflegehilfsmittelboxen gibt es keine Inkontinenzeinlagen. Die Boxen können nur mit den Artikeln zusammengestellt werden, die der Gesetzgeber bewilligt. Das sind Einmalhandschuhe, OP-Masken und FFP2-Masken, Hände-, und Flächendesinfektion, Schutzschürzen und der Bettschutz. Sie können aber Inkontinenzmaterial ab einer mittleren Inkontinenz auch auf Rezept beziehen.

Guten Tag,
ich habe eine Frage: meine Mama bekommt Inkontinenzeinlagen.
Wären die auch in der Hilfsmittelbox beinhaltet?

Bitte um eine Rückmeldung
Dankeschön

Ein Pflegegrad muss beantragt werden. Dazu ist es natürlich nötig, dass Ihr Schwiegervater auch tatsächlich möchte, dass ein Pflegegrad beantragt wird. Manche ältere Menschen sträuben sich gegeben.
Viele Menschen glauben aber auch, dass ein Pflegegrad erst dann genehmigt wird, wenn der Mensch nur noch im Bett liegt. Das stimmt nicht.
Schauen Sie doch bitte mal unseren kostenlosen Pflegegradrechner an. Bei dem Pflegegradrechner wird alles dargestellt, was in die Bewertung für den Pflegegrad einfließt. Sie können also alle gesundheitlichen Probleme Ihres Schwiegervaters eingeben und dann erhalten Sie als Ergebnis den Pflegegrad. Der Pflegegradrechner dient jedoch nur als Anhaltspunkt. Letztendlich entscheidet die Pflegekasse, ob und welcher Pflegegrad genehmigt wird.
Sollte der Pflegegrad abgelehnt werden oder zu niedrig ausfallen, können Sie innerhalb der angegebenen Frist einen Widerspruch gegen den Pflegegradbescheid einlegen.

Kann ich von mir aus etwas tun, damit mein Schwiegervater – 101 Jahre – schneller einen Pflegegrad bekommt?

Während der Corona-Krise können FFP2-Masken abgerechnet werden, laut Aussage des GKV-Spitzenverbandes.

Sehr geehrtes Team,
werden die FFP2-Masken von jeder Krankenkasse abgerechnet?
Oder gibt es da Einschränkungen?
Vielen Dank im Voraus.

Bitte klären Sie das direkt mit Ihrem Pflegehilfsmittel-Lieferanten. Schließlich ist er ja wohl dafür verantwortlich, dass die Lieferungen nicht mehr erfolgten.

Hallo, werden durch Firmenfehler die Pflegeboxen (40 Euro) mit Pflegehilfsmitteln die anfangs geliefert wurden, aber plötzlich eingestellt wurden, nach Klärung und Wiederaktivierung rückwirkend geliefert / erstattet? Bis zu welchem Zeitraum und durch die Pflegekasse)

Guten Morgen,
es steht jedem frei, seinen Realnamen oder einen Phantasienamen zu verwenden.
Ihren Namen habe ich jedoch anonymisiert.

Dass hier bei den Kommentaren die Realnamen veröffentlicht werden halte ich für ein Unding. Datenschutz? Fehlanzeige.

Sie können selbstverständlich Ihren Lieferanten wechseln. Wir haben ja hier 2 mögliche Lieferanten. Beide würden Ihnen natürlich beim Wechsel helfen und die Beantragung bei der Krankenkasse durchführen, so dass Sie selbst nichts machen müssen (außer den Vertrag unterschreiben). Beide Lieferanten bieten verschiedene Boxen mit Hilfsmitteln an. Sie können aber auch individuell auf Wunsch Ihre eigene Box zusammenstellen.

Guten Tag Herr Beier, wir sind unzufrieden mit unserem Lieferanten für Pflegehilfsmittel. Können wir uns anderweitig die Box bestellen??? Müssen wir bei dem alten Lieferanten, der hier vor Ort ist, behalten? Ich hole die Box selber ab, möchte aber lieber im Internet bestellen, weil da kriegen wir fast nichts. LG. Fr. Will

Sehr geehrter Herr Ulunehir,
wir haben Ihnen per Mail eine Nachricht geschickt. Die Firma der Pflegebox hat sich gemeldet. Es fehlen noch Unterlagen von Ihnen.

Vielen Dank für Ihre Meldung. Ich habe Ihre Nachricht soeben an die Pflegebox Firma weitergeleitet mit der Bitte um schnellstmögliche Bearbeitung.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben für unseren Sohn Ahmet Ulunehir eine Pflegebox bestellt. Bis heute wurde nichts geliefert.
Ahmet ist mehrfach schwerstbehindert, Pflegegrad 4 und wird zu Hause gepflegt.

Mit freundlichen Grüßen

Ilhan Ulunehir

Eine Frage zur Auszahlung von den 1000 Euro. Ich bin im Seniorenheim und hab eine Vollerwerbsrente von 730 Euro und Pflegegrad 2. Den Rest bezahlt das Sozialamt. Muss ich das Geld dem Amt abgeben?

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