Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegegrade bestimmen die Pflegebedürftigkeit: Es gibt fünf Pflegegrade, die den Umfang des Unterstützungsbedarfs in körperlicher, geistiger und psychischer Hinsicht abbilden.

  • Anspruch auf Leistungen: Je nach Pflegegrad können finanzielle Hilfen, Sachleistungen, Pflegehilfsmittel und Entlastungsangebote in Anspruch genommen werden.

  • Antrag bei der Pflegekasse: Der erste Schritt ist die Beantragung eines Pflegegrades bei der Pflegekasse. Die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD).

  • Individuelle Unterstützung: Pflegeleistungen bieten pflegebedürftigen Personen und Angehörigen eine spürbare Entlastung im Alltag.

So gehen Sie vor

  • Pflegegrad beantragen: Kontaktieren Sie die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person und stellen Sie einen Antrag auf Pflegegrad. Das kann schriftlich, telefonisch oder online erfolgen.

  • Gutachten vorbereiten: Nach Antragstellung meldet sich der Medizinische Dienst (MD) zur Terminvereinbarung. Dokumentieren Sie den Pflegebedarf und bereiten Sie sich auf den Termin vor.

  • Begutachtung durch den MD: Beim Begutachtungstermin bewertet der MD die Alltagsfähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Seien Sie dabei, um wichtige Details zu erklären.

  • Bescheid prüfen: Nach der Begutachtung erhalten Sie einen Bescheid mit dem festgelegten Pflegegrad. Prüfen Sie ihn sorgfältig und legen Sie bei Bedarf Widerspruch ein.

  • Pflegeleistungen nutzen: Nutzen Sie die Leistungen, die Ihrem Pflegegrad entsprechen, wie Pflegegeld, Sachleistungen, Kurzzeitpflege oder Entlastungsangebote. Lassen Sie sich bei der Planung unterstützen, z. B. durch eine Pflegeberatung.

Pflegegrade und Pflegeleistungen

Das Pflegegesetz ist sehr umfassend und als Laie ist es fast unmöglich zu wissen, auf was es im Pflegegesetz ankommt. Deshalb habe ich Ihnen hier in dieser Rubrik alles zusammengestellt was Sie über Pflegegrade und Pflegeleistungen wissen müssen.

Inhalte dieses Themas

Die Pflegegrade – Alles was Sie darüber wissen müssen

Wem steht ein Pflegegrad zu? Was ist beim Beantragen eines Pflegegrades zu beachten und wie kann ein Widerspruch eingelegt werden, wenn man glaubt, dass der Pflegegrad falsch ist? Welche Leistungen gibt es mit einem Pflegegrad und wie teuer ist eigentlich Pflegebedürftigkeit? Dies und vieles mehr zu den Pflegegraden 1 bis 5 lesen Sie hier Pflegegrade – Alle Informationen im Überblick.

Lesen Sie auch: Verpflichtender Beratungseinsatz für Pflegegeldempfänger – Alles, was Sie wissen müssen

Berechnung des Pflegegrades

Die Berechnung des Pflegegrades ist mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz für Laien etwas schwierig zu verstehen. Die Pflegebedürftigkeit wird anhand von 6 Modulen festgestellt und dann wird nach einem festgelegten Punktesystem der Pflegegrad berechnet.

Leichter geht das aber mit meinem kostenlosen Pflegegradrechner.

Alle Infos zum Berechnen des Pflegegrades erhalten Sie hier: Pflegestärkungsgesetz II: Wie wird der Pflegegrad berechnet?

Alles zum Thema Kostenlose Pflegerechner – Berechnung der Pflegeleistungen

 

Pflegegrad beantragen

Wenn Sie feststellen, dass Sie Hilfe und Pflege benötigen, sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Wenn Sie im Krankenhaus oder einer Rehaklinik liegen, übernehmen auch die Sozialdienste das Beantragen des Pflegegrades, wenn Sie diese darauf ansprechen. Ansonsten können Ihnen aber auch Pflegestützpunkte beim Beantragen behilflich sein. Ich empfehle Ihnen auf alle Fälle, Hilfe in Anspruch zu nehmen, da beim Beantragen eines Pflegegrades viele Fehler begangen werden können. Sobald Ihr Antrag bei der Krankenkasse eingegangen ist, wird ein Gutachten über Ihre Pflegebedürftigkeit in Auftrag gegeben.

Sie können einen Pflegegrad mittlerweile auch online beantragen und direkt an Ihre Pflegekasse schicken. Das geht schnell und unkompliziert.

Lesen Sie auch:

Pflegegrad abgelehnt? So wird der Widerspruch eingelegt

Der Mitarbeiter des MDKs legt der Krankenkasse sein Gutachten vor, in dem er bereits eine Empfehlung auf den Pflegegrad gibt. In letzter Instanz entscheidet die Pflegekasse, welcher Pflegegrad gewährt wird. Sie erhalten dazu einen schriftlichen Bescheid von der Pflegekasse. Es ist aber auch möglich, dass der Antrag auf Pflegeleistungen abgelehnt wird. Wenn Sie pflegebedürftig sind und Ihr Antrag berechtigt war, sollten Sie unbedingt Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Das gilt auch, wenn Sie glauben, dass Sie einen zu geringen Pflegegrad erhalten haben.

Sonderform – Pflegegrad 1

Der Pflegegrad 1 ist kein vollwertiger Pflegegrad, so wie zum Beispiel die Pflegegrade 2 bis 5. Im Pflegegrad 1 gibt es daher kein Pflegegeld und auch keine Pflegesachleistungen, dafür aber zum Beispiel Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen oder für Hilfsmittel zum Verbrauch. Was Sie über den Pflegegrad 1 wissen sollten, finden Sie hier: Pflegegrad 1 – Chance für finanzielle Unterstützung bei geringer Pflegebedürftigkeit.

Feststellung Pflegebedürftigkeit

Voraussetzung, um überhaupt einen Pflegegrad zu erhalten, ist, dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die Pflegebedürftigkeit wird durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) festgestellt. Dazu wird der Pflegegrad-Antragsteller im häuslichen Umfeld daraufhin begutachtet, wie selbstständig oder unselbstständig er die Aufgaben des täglichen Lebens noch ausführen kann. Auf Basis seiner Begutachtung wird dann ein Gutachten erstellt.

Sie sollten gut vorbereitet sein, wenn der Gutachter des MDKs kommt. Denn schließlich ist das Ergebnis der Begutachtung ausschlaggebend, ob Sie einen Pflegegrad erhalten oder nicht. WeAnhand einer Checkliste können Sie sich auf die Fragen vorbereiten.

Pflegeleistungen

Mit einer anerkannten Pflegebedürftigkeit und damit verbunden einem Pflegegrad, erhalten Sie diverse Leistungen von der Pflegekasse. Angefangen von Pflegegeld, Pflegesachleistungen bis zu Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege usw.

Pflegegeld

Wer einen Pflegegrad 2 bis 5 hat, erhält von der Pflegekasse Pflegegeld, falls er keine Pflegesachleistungen oder Kombipflege in Anspruch nimmt. Welche Voraussetzungen sind notwendig, um Pflegegeld zu erhalten? Was passiert bei einer Pflegeunterbrechung zum Beispiel bei einem Krankenhausaufenthalt? Wie hoch ist das Pflegegeld? Mit welchen Leistungen wie zum Beispiel Tages- und Nachtpflege kann das Pflegegeld kombiniert werden und vieles mehr lesen Sie hier: Pflegegeld – Was Sie wissen und beachten sollten.

Landespflegegeld des Freistaates Bayern

Bayern zahlt 1.000 Euro zusätzlich jedes Jahr als Landespflegegeld. Voraussetzung dafür ist ein Pflegegrad von mindestens 2. Mehr Infos.

Pflegesachleistungen

Unter Pflegesachleistungen versteht man die finanzielle Übernahme der Kosten des ambulanten Pflegedienstes für die häusliche Pflege. Doch es ist Vorsicht geboten: Wer Pflegesachleistungen in Anspruch nimmt, erhält weniger oder gar kein Pflegegeld mehr.

Sie suchen einen Pflegedienst in Ihrer Nähe?  Kostenlose Pflegedienst-Suche

Kombinationsleistungen

Kombinationsleistung ist die gleichzeitige Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen und Pflegegeld. Das heißt, zwei Leistungen werden kombiniert. Das Pflegegeld verkürzt sich prozentual zu den in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen. Das bedeutet, je mehr Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, umso weniger Pflegegeld wird ausbezahlt.

Wie die Kombinationspflege funktioniert, lesen Sie bitte hier nach: Kombinationspflege: Pflegegeld und Pflegesachleistung als Kombinationsleistung beantragen.

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Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich soll zum einen zur Förderung der eigenen Ressourcen der pflegebedürftigen Menschen dienen. Andererseits dient der Entlastungsbetrag aber auch für die pflegenden Angehörigen, um zum Beispiel im Haushalt entlastet zu werden.

Welche Möglichkeiten der Entlastungsbetrag bietet, für was er in Anspruch genommen werden kann, wie er abgerechnet wird uvm. erfahren Sie hier: PSG II verstehen: Das bringt der Entlastungsbetrag ab 2017.

Hilfe zur Pflege

Hilfe zur Pflege wird vom Sozialamt bezahlt. Ob die Kinder für die Pflege der Eltern aufkommen müssen, wo Hilfe zur Pflege beantragt und abgerechnet wird bzw. wer Anspruch auf diese Sozialleistung hat, finden Sie in diesem Beitrag: Hilfe zur Pflege – Wann übernimmt das Sozialamt die Pflegekosten.

Persönliches Budget

Beim persönlichen Budget hat der Pflegebedürftige die Möglichkeit, seine Pflegekräfte und Pflegeleistungen selbst einzukaufen. Er muss diese dann mit der Pflegekasse abrechnen. Das Persönliche Budget gibt den pflegebedürftigen Menschen mehr Freiheiten. Sie sind nicht mehr auf das Personal des Pflegedienstes angewiesen sondern können sich das Pflegepersonal und andere Leistungen selbst aussuchen.

Mehr zum Persönlichen Budget: Persönliches Budget

MDK

Der medizinische Dienst der Krankenkasse – kurz MDK – hat eine Gutachterfunktion. Wird ein Pflegegrad oder ein Hilfsmittel beantragt, wird meistens von der Pflegekasse ein Gutachter des MDKs beauftragt um festzustellen, ob das beantragte Hilfsmittel oder der Pflegegrad berechtigt sind.

Fehler vermeiden bei der MDK-Begutachtung

Bei der MDK-Begutachtung geht es darum, ob Sie einen Pflegegrad erhalten und welchen. Die Höhe des Pflegegrades hat letztendlich gravierende Auswirkungen auf die Pflegeleistungen wie zum Beispiel das Pflegegeld. Deshalb sollten Sie gut vorbereitet sein auf die MDK-Begutachtung.

Hier Pflegegrad beantragen

So viel steht Ihnen an Pflegeleistungen bzw. Pflegegeld zu

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Wie werden Pflegeleistungen beantragt?

Um überhaupt Pflegeleistungen zu erhalten, benötigen Sie einen anerkannten Pflegegrad. Einen Pflegegrad beantragen Sie so. Wie oben beschrieben, erhalten Sie mit einem genehmigten Pflegegrad gewisse Pflegeleistungen. Diese Pflegeleistungen müssen in der Regel beantragt werden. In den nachfolgenden Kapiteln gehe ich auf die einzelnen Pflegeleistungen näher ein. Sie finden dort auch überall eine Verlinkung zu Beiträgen auf die einzelnen Leistungen der Pflegekasse. In den einzelnen Beiträgen gehe ich jeweils explizit auf die Beantragung der Pflegeleistungen ein.

Pflegegeld für die häusliche Pflege

Eine ganz wichtige Pflegekassenleistung ist das Pflegegeld. Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die in häuslicher Umgebung von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Das Pflegegeld soll den Pflegenden als Anerkennung für ihre Arbeit überlassen werden.Ihre persönliche Leistung wird jedoch nicht so gut honoriert wie die eines professionellen Pflegedienstes. Das heißt, wenn Sie selbst pflegen, bekommen Sie einen wesentlich geringeren Betrag von der Pflegeversicherung, als wenn Sie einen Pflegedienst beauftragen.

Leider erhalten Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 1 kein Pflegegeld. Mehr dazu in meinem Beitrag Pflegegrad 1 – Chance für finanzielle Unterstützung bei geringer Pflegebedürftigkeit

Die Pflegeleistungen der Pflegekasse unterscheiden sich grundsätzlich in Pflegegeld und in Sachleistungen, bzw. in Kombinationsleistungen.

Lesen Sie auch: Angebote zur Unterstützung im Alltag

Wie hoch sind die Pflegeleistungen in den einzelnen Pflegegraden?

Die Pflegeleistungen sind abhängig vom Pflegegrad. Außerdem müssen Sie in der Regel beantragt werden. Auch die Unterbringung in einem Pflegeheim muss von der Pflegekasse genehmigt sein. Nur dann ist eine Kostenübernahme gewährleistet.

Pflegeleistungen seit 2025

LeistungsbeschreibungPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld für ambulante Pflege0 €347 €599 €800 €990 €
Sachleistungen für ambulante Pflege / Pflegedienst0 €796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Kurzzeitpflege0 €1.854 €1.854 €1.854 €1.854 €
Verhinderungspflege0 €1.685 €1.685 €1.685 €1.685 €
Betreuungs- und Entlastungsbetrag ambulant131 €131 €131 €131 €131 €
Stationäre Unterbringung, z.B. im Pflegeheim*0 €805 €1.319 €1.855 €2.096 €
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel42 €42 €42 €42 €42 €
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen4.180 €4.180 €4.180 €4.180 €4.180 €
Bundesdurchschnittlicher pflegebedingter Eigenanteil0 €580 €580 €580 €580 €
Wohngruppenzuschlag für ambulante WGs0 €224 €224 €224 €224 €
* Seit 2022 erhalten alle Pflegeheimbewohner einen Zuschuss zum pflegebedingten Eigenanteil, gestaffelt nach Aufenthaltsdauer.
Aktuell: Im 1. Jahr 15 %, im 2. Jahr 30 %, im 3. Jahr 50 % und ab dem 4. Jahr 75 % des pflegebedingten Eigenanteils.
  • Ab dem 01.07.2025 wird die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege zum “gemeinsamen Jahresbetrag” zusammengefasst. Das heißt Ihnen steht für das gesamte Jahr dann 3.539 € zur Verfügung, egal ob Sie Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.

Nachfolgend möchte ich Ihnen die einzelnen Leistungen der Pflegeversicherung in kurzen Worten erklären bzw. Sie auf weiterführende Seite aufmerksam machen.

Lesen Sie auch: Finanzierung der häuslichen Pflege – Zuschüsse & Erstattungen

Landespflegegeld Bayern

Bayern zahlt als einziges Bundesland (Stand Juni 2018) ein zusätzliches Pflegegeld von jährlich 1.000 Euro. Mehr dazu lesen Sie bitte in diesem Beitrag: Landespflegegeld: Bayern zahlt 1.000 € im Jahr!

Was sind Pflegegeld und Sachleistungen bzw Kombileistungen – Sachleistungen für die ambulante Pflege

Sachleistungen sind keine Sachen oder Gegenstände. Unter Sachleistung versteht die Pflegeversicherung die Leistungen, die von einem professionellen Pflegedienst erbracht werden. Wenn die pflegebedürftige Person zum Beispiel 1 x wöchentlich von einem Pflegedienst gebadet wird, sind das Sachleistungen. Die Rechnung des Pflegedienstes werden dann bis zum Maximalbetrag von der Pflegekasse bezahlt.

Mehr zu den Sachleistungen zur ambulanten Pflege finden Sie in meinem Beitrag Was Sie über Pflegesachleistungen wissen sollten.

Hier Pflegegrad beantragen

Was sind Kombileistungen?

Kombinationsleistungen werden bezahlt, wenn sowohl privat gepflegt wird, als auch ein Pflegedienst hinzugezogen wird und beides finanziell abgerechnet wird. Dies trifft zum Beispiel dann zu, wenn die Morgentoilette ein mobiler Pflegedienst übernimmt und alle anderen Arbeiten von Ihnen als Privatperson.

Die Berechnung dieser Kombinationsleistung ist etwas schwierig, aber vielleicht kurz so verständlich gemacht. Wenn Sie für den professionellen Pflegedienst 70 % Der zustehenden Pflegeleistungen verbrauchen, bekommen Sie vom Pflegegeld nur noch einen Anteil von 30 % ausbezahlt. Die Sachleistungen werden direkt vom Pflegedienst mit der Pflegekasse verrechnet.

Damit Sie wissen, wie viel (oder eher wie wenig) Ihnen zusteht, habe ich Ihnen hier einen Link zu einem Pflegegeldrechner eingebaut.

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege dient der Entlastung der pflegenden Angehörigen. Denn jede Pflegeperson benötigt persönliche Auszeiten. Entweder in Form von Urlaub von der Pflege, zum Einkaufen, für Arztbesuche oder einen Krankenhausaufenthalts. Für diese Zeiten wird dann eine Ersatzpflege benötigt. Wem Verhinderungspflege zusteht und unter welchen Voraussetzungen diese beantragt werden kann, lesen Sie in meinem Beitrag Neue Regelungen in der Verhinderungspflege.

In diesem Zusammenhang ist auch folgende Frage interessant: Wer darf eigentlich Verhinderungspflege ausüben?

ExtraTipp: In meinem Beitrag über die stundenweise Verhinderungspflege habe ich Ihnen alles zusammengestellt, was Sie wissen sollten und was zu tun ist, damit Ihnen das Pflegegeld nicht gekürzt wird.

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Tagespflege / Nachtpflege in teilstationärer Unterbringung

Die Tages- und Nachtpflege dient zum Einen zur Entlastung der pflegenden Angehörigen. Die pflegebedürftige Person kann einmal oder mehrmals wöchentlich in einer Tagespflegeeinrichtung untergebracht werden. Das gibt den Pflegenden die Möglichkeit, ihrer Berufstätigkeit nachzugehen oder auch für andere Auszeiten zu nutzen.

Andererseits kann eine gute Tagespflege den Patienten mit entsprechenden Beschäftigungstherapien fördern.

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege ist ein stationärer Aufenthalt über mehrere Tage oder Wochen in einer Pflegeeinrichtung. Ist zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt der Patient nicht so hergestellt, dass er zu Hause gepflegt werden kann, so gibt es die Möglichkeit, eine Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Oftmals dient die Kurzzeitpflege auch als Überbrückung bis zur endgültigen Aufnahme in einem Pflegeheim.Mehr zu Anspruch und Leistungen der Kurzzeitpflege lesen Sie in meinem Beitrag Was Sie über Kurzzeitpflege wissen sollten.

Außerdem sollten Sie wissen, daß die Kosten für Kost und Logis sowie Investkosten für Kurzzeitpflege über die zusätzlichen Betreuungsleistungen finanziert werden können.

Lesen Sie auch: Pflegeheim – Wenn die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist

 

Leistungen Ambulant betreute Wohngruppen

Was versteht man unter ambulant betreuten Wohngruppen und wer Anspruch auf diese. Mehr dazu in meinem Beitrag Betreute Senioren-WG – die Alternative zum Alleinsein.

Wahlleistung: Persönliches Budget

Auch das Persönliche Budget muss in diesem Zusammenhang erwähnt werden. Hier “kauft” der Pflegebedürftige seine Leistungen mit dem von der Krankenkasse zur Verfügung gestellten Budget selbst ein. Mehr dazu in meinem Beitrag Selbstbestimmt leben mit dem Persönlichen Budget.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Die Gelder für “wohnumfeldverbessernde Maßnahmen” sollen dazu verwendet werden, die Wohnung des Pflegebedürftigen barrierefrei oder zumindest barrierearm umzubauen. Meist sind Bäder nicht seniorengerecht, oder es muss ein Treppenlift eingebaut werden, häufig sind auch die Türen zu schmal oder die Türschwellen unüberwindbar. Die Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gibt es bereits ab Pflegegrad 1.

Mehr dazu in meinem Beitrag Zuschuß wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Hier Pflegegrad beantragen

Vollstationäre Unterbringung in Pflegeheim

Wer zuhause nicht mehr gepflegt werden kann, ist meist darauf angewiesen, in ein Pflegeheim umziehen. Die Pflegekasse übernimmt bis zu einem Höchstbetrag je Pflegegrad die reinen Pflegekosten. Die Hotelkosten (Unterbringungen und Verpflegung) muss vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Eine (meist luxuriösere) Alternative zum Pflegeheim sind die Seniorenresidenzen.

Mehr über die Pflegeheimkosten erfahren Sie in meinem Beitrag Was kostet ein Pflegeheim.

Extra-Tipp: Wenn Sie nicht sicher sind, ob das Pflegeheim für Sie passend ist, können Sie im Pflegeheim zur Probe wohnen.

Zusätzliche Betreuungsleistungen / Entlastungsleistungen

Mit dem Entlastungsbetrag von 131 Euro (Betreuungsgeld) können sowohl für den Pflegebedürftigen Betreuungsleistungen, als auch Entlastungsleistungen (wie z.B. Wohnung putzen) für die pflegenden Angehörigen “eingekauft” werden.

Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind zum Beispiel Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel usw. Wem Pflegehilfsmittel zustehen und wie diese beantragt werden können, erfahren Sie in meinem Beitrag Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro.

Hilfsmittel

Pflegebedürftige, kranke oder behinderte Menschen benötigen häufig Hilfsmittel. Auch hier ist es so geregelt, dass für benötigte und von der Krankenkasse genehmigte Hilfsmittel lediglich eine Zuzahlung vom Versicherten geleistet werden muss. Mehr dazu lesen Sie im Hilfsmittelverzeichnis.

Reichen die Leistungen der Pflegekasse um die Heimkosten zu decken?

Dass die Kosten oftmals schnell die Leistungen der Pflegekasse überschreiten, macht sich gerade bei einer Unterbringung im Pflegeheim bemerkbar. Schnell kommen hier Kosten für ein Pflegeheim von 3.000 bis 4.000 Euro zusammen. Hier ist es von Vorteil, wenn Sie eine private Zusatzversorgung in Form einer Pflegekostenversicherung haben.

Im Normalfall reichen die Pflegeleistungen der Pflegekasse nicht aus, um die Kosten für die Pflege zu decken. Die meisten Pflegebedürftigen haben eine Pflegelücke. Wie hoch diese sein kann, können Sie sich mit meinem Pflegelückenrechner ausrechnen lassen.

Ab wann werden die Pflegeleistungen bezahlt?

Pflegeleistungen erhalten Sie, wenn der Pflegegrad genehmigt wurde – und zwar rückwirkend zum Tag der Antragstellung. Wenn Sie jedoch zum Beispiel einen Pflegedienst in Anspruch nehmen und noch keine Zusage für den Pflegegrad / die Pflegestufe haben, müssen Sie vorerst die Kosten selbst übernehmen. Wird der Antrag genehmigt, übernimmt die Pflegeversicherung im Rahmen des genehmigten Pflegegrades alle Kosten, die ab dem Datum der Antragstellung angefallen sind. Das bedeutet, Sie können Ihre Rechnungen im Nachhinein bei der Pflegekasse einreichen. Wurde der Pflegegrad abgelehnt, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Deshalb sollte unbedingt ein Widerspruch zur Ablehnung des Pflegegrades eingelegt werden.

Sämtliche Kosten, die die Pflegeleistungen der Pflegekasse übersteigen, müssen von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Wer die Kosten für die Pflege nicht bezahlen kann, kann beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen. orher wird jedoch geprüft, ob Angehörige des Pflegebedürftigen für die Übernahme der Pflegeheimkosten herangezogen werden können. Siehe dazu meinen Beitrag Kinder müssen nicht zwingend für Pflegeheimkosten der Eltern aufkommen.

Welche Kosten übernimmt die Kasse für Pflegekräfte aus Osteuropa?

Wer Pflegehilfskräfte aus Osteuropa zur Pflege von Angehörigen beschäftigt, bekommt für dieses Personal keine Sachleistung. Sie können dann lediglich Ihr Pflegegeld zur Finanzierung der Pflegekräfte mit hinzunehmen. Nur wer zusätzlich zu den osteuropäischen Pflegekräften noch einen Pflegedienst benötigt, kann für diese Dienstleistung dann Sachleistungen beanspruchen. Mehr dazu erfahren Sie in

Hier Pflegegrad beantragen

Häufige Fragen zu Pflegegrade und Pflegeleistungen

Welche Pflegegrade gibt es und wie unterscheiden sie sich?
Wie wird der Pflegegrad berechnet?
Wie beantragt man einen Pflegegrad?
Was ist beim Widerspruch gegen die Pflegegrad-Einstufung zu beachten?
Welche Leistungen stehen mir ab Pflegegrad 1 zu?
Was versteht man unter Pflegesachleistungen und Pflegegeld?
Wie funktioniert die Kombinationsleistung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen?
Was ist der Entlastungsbetrag und wie kann er genutzt werden?
Welche Voraussetzungen gelten für die Verhinderungspflege?
Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und wie werden sie finanziert?
Werden Pflegeleistungen rückwirkend ausgezahlt?
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0 Kommentare zu „Pflegegrade und Pflegeleistungen ▷ Alle Infos zu Einstufung, Ansprüchen und Unterstützung“

    1. Eine Voraussetzung für die Kostenübernahme des Hausnotrufs ist, dass die betroffene Person alleine leben muss. Ich bin der Meinung, dass es auch Fälle gibt, in denen eine zweite Person mit im Haushalt lebt und der Hausnotruf dennoch bezahlt bzw. bezuschusst wird. Das ist dann der Fall, wenn die zweite Person nicht in der Lage ist einen Notruf abzusetzen um Hilfe zu holen. Fragen Sie da am besten bei Ihrer Kasse nach, ob die die Kosten übernehmen würden für Sie beide.

  1. Endlich mal eine informelle Seite die sich lohnt durchzuarbeiten. Einfach nur Genial.
    So viele nützliche und praktische Informationen, Tipps und Ratschläge habe ich bisher nirgens gefunden. Geschweige von den “zuständigen” Stellen wie Pflegekasse, Rentenkasse, Sozialamt, MDK, Hausarzt oder sonst wen bekommen. Die mauern nur und geben nur auf expliziete Fragen Antwort – und das oft auch nur Schwammig und wenig Konkret.

    Vielen Dank dafür.

    lieben Gruß
    Michael

  2. Ebersbach Waldemar

    ich habe die Pflegestufe 2 und alle 2 Tage kommt eine Hilfe zu mir zum Waschen Essen vorbereiten und evtl Wäschewaschen sie bekommt in der Regel von mir 30,00€ und 5,00€ für Benzin pro Tag Welchen Antrag gibt es zur Übernahme dieser Kosten bei der Pflegekasse Barmer.

    1. Die Übernahme von hauswirtschaftlichen Leistungen, die durch eine Privatperson erbracht werden, bezahlt leider nicht jede Pflegekasse. Es gibt ein paar Bundesländer dort ist es möglich, dass eine Privatperson unter gewissen Voraussetzungen die hauswirtschaftlichen Dienste mit der Kasse abrechnen kann. Das sollten Sie mit Ihrer Pflegekasse besprechen, ob es in Ihrem Bundesland diese Möglichkeit gibt. Alternativ könnte, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind eventuell auch über die Verhinderungspflege abgerechnet werden.

  3. sehr geehrter Herr Beier1
    Bin 86 Jahre bei der Signal/Iduna Versicherung mit einem Standarttarif schon viele Jahre versichert .Die monatlichen Zahlungen ca. 550.–€ bekommt die Versicherung von mir immer pünktlich,aber meine eingereichten Rechnungen werden erst nach 3 -4 Monaten beglichen! meine Frage: wie komme ich schneller an die Zahlungen meiner eingereichten Rechnungen bitte um Hilfe was soll ich machen! Haben Sie einen Rat für mich! Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Christel

    1. Die Dauer erscheint mir im ersten Moment etwas lange. Die Krankenkassen sollten bemüht sein, die Erstattungen zeitnahe zu bearbeiten. Es kann unter Umstände sein, dass in Ihrem Vertrag eine Dauer festgelegt wurde, an die sich die Kasse halten sollte. Prüfen Sie Ihren Vertrag, ob Sie etwas finden, das auf eine Bearbeitungsdauer hindeutet. Manchmal kann es auch hilfreich sein, wenn Sie mit der Kasse einmal telefonieren und nachfragen, ob es einen Grund gibt, warum die Bearbeitung so lange dauert. Vielleicht gibt es einen Grund, den Sie einfach beheben können.

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