Pflegegrade und Pflegeleistungen

Alle Informationen über Pflegegrade und Pflegeleistungen
Die Pflegestufen wurden 2017 in Pflegegrade gewandelt. Sie wurden in 5 Stufen eingeteilt.

Pflegegrade und Pflegeleistungen

24 Stunden Pflege Vergleich. Bis zu 3 kostenlose AngeboteDas Pflegegesetz ist sehr umfassend und als Laie ist es fast unmöglich zu wissen, auf was es im Pflegegesetz ankommt. Deshalb habe ich Ihnen hier in dieser Rubrik alles zusammengestellt was Sie über Pflegegrade und Pflegeleistungen wissen müssen.

Die Pflegegrade – Alles was Sie darüber wissen müssen

Wem steht ein Pflegegrad zu? Was ist beim Beantragen eines Pflegegrades zu beachten und wie kann ein Widerspruch eingelegt werden, wenn man glaubt, dass der Pflegegrad falsch ist? Welche Leistungen gibt es mit einem Pflegegrad und wie teuer ist eigentlich Pflegebedürftigkeit? Dies und vieles mehr zu den Pflegegraden 1 bis 5 lesen Sie hier Pflegegrade – Alle Informationen im Überblick.

Berechnung des Pflegegrades

Die Berechnung des Pflegegrades ist mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz für Laien etwas schwierig zu verstehen. Die Pflegebedürftigkeit wird anhand von 6 Modulen festgestellt und dann wird nach einem festgelegten Punktesystem der Pflegegrad berechnet.

Leichter geht das aber mit meinem kostenlosen Pflegegradrechner.

Alle Infos zum Berechnen des Pflegegrades erhalten Sie hier: Pflegestärkungsgesetz II: Wie wird der Pflegegrad berechnet?

Pflegegrad beantragen

Wenn Sie feststellen, dass Sie Hilfe und Pflege benötigen, sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Wenn Sie im Krankenhaus oder einer Rehaklinik liegen, übernehmen auch die Sozialdienste das Beantragen des Pflegegrades, wenn Sie diese darauf ansprechen. Ansonsten können Ihnen aber auch Pflegestützpunkte beim Beantragen behilflich sein. Ich empfehle Ihnen auf alle Fälle, Hilfe in Anspruch zu nehmen, da beim Beantragen eines Pflegegrades viele Fehler begangen werden können. Sobald Ihr Antrag bei der Krankenkasse eingegangen ist, wird ein Gutachten über Ihre Pflegebedürftigkeit in Auftrag gegeben.

icon-book Lese-TiPP: Pflegegrad beantragen – So vermeiden Sie Fehler

Sie können einen Pflegegrad mittlerweile auch online beantragen und direkt an Ihre Pflegekasse schicken. Das geht schnell und unkompliziert.

Pflegegrad abgelehnt? So wird der Widerspruch eingelegt

Der Mitarbeiter des MDKs legt der Krankenkasse sein Gutachten vor, in dem er bereits eine Empfehlung auf den Pflegegrad gibt. In letzter Instanz entscheidet die Pflegekasse, welcher Pflegegrad gewährt wird. Sie erhalten dazu einen schriftlichen Bescheid von der Pflegekasse. Es ist aber auch möglich, dass der Antrag auf Pflegeleistungen abgelehnt wird. Wenn Sie pflegebedürftig sind und Ihr Antrag berechtigt war, sollten Sie unbedingt Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Das gilt auch, wenn Sie glauben, dass Sie einen zu geringen Pflegegrad erhalten haben.

icon-book Lese-TiPP: Pflegegrad abgelehnt ► Widerspruch einlegen

Sonderform – Pflegegrad 1

Der Pflegegrad 1 ist kein vollwertiger Pflegegrad, so wie zum Beispiel die Pflegegrade 2 bis 5. Im Pflegegrad 1 gibt es daher kein Pflegegeld und auch keine Pflegesachleistungen, dafür aber zum Beispiel Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen oder für Hilfsmittel zum Verbrauch. Was Sie über den Pflegegrad 1 wissen sollten, finden Sie hier: Pflegegrad 1 – Chance für finanzielle Unterstützung bei geringer Pflegebedürftigkeit.


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Feststellung Pflegebedürftigkeit

Voraussetzung, um überhaupt einen Pflegegrad zu erhalten, ist, dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die Pflegebedürftigkeit wird durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) festgestellt. Dazu wird der Pflegegrad-Antragsteller im häuslichen Umfeld daraufhin begutachtet, wie selbstständig oder unselbstständig er die Aufgaben des täglichen Lebens noch ausführen kann. Auf Basis seiner Begutachtung wird dann ein Gutachten erstellt.

Sie sollten gut vorbereitet sein, wenn der Gutachter des MDKs kommt. Denn schließlich ist das Ergebnis der Begutachtung ausschlaggebend, ob Sie einen Pflegegrad erhalten oder nicht. WeAnhand einer Checkliste können Sie sich auf die Fragen vorbereiten.

Pflegeleistungen

Mit einer anerkannten Pflegebedürftigkeit und damit verbunden einem Pflegegrad, erhalten Sie diverse Leistungen von der Pflegekasse. Angefangen von Pflegegeld, Pflegesachleistungen bis zu Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege usw.

Pflegegeld

Wer einen Pflegegrad 2 bis 5 hat, erhält von der Pflegekasse Pflegegeld, falls er keine Pflegesachleistungen oder Kombipflege in Anspruch nimmt. Welche Voraussetzungen sind notwendig, um Pflegegeld zu erhalten? Was passiert bei einer Pflegeunterbrechung zum Beispiel bei einem Krankenhausaufenthalt? Wie hoch ist das Pflegegeld? Mit welchen Leistungen wie zum Beispiel Tages- und Nachtpflege kann das Pflegegeld kombiniert werden und vieles mehr lesen Sie hier: Pflegegeld – Was Sie wissen und beachten sollten.

Landespflegegeld des Freistaates Bayern

Bayern zahlt 1.000 Euro zusätzlich jedes Jahr als Landespflegegeld. Voraussetzung dafür ist ein Pflegegrad von mindestens 2. Mehr Infos.

Pflegesachleistungen

Unter Pflegesachleistungen versteht man die finanzielle Übernahme der Kosten des ambulanten Pflegedienstes für die häusliche Pflege. Doch es ist Vorsicht geboten: Wer Pflegesachleistungen in Anspruch nimmt, erhält weniger oder gar kein Pflegegeld mehr.

Alles wichtigen Informationen zum Thema Pflegesachleistungen lesen Sie bitte hier nach: Was Sie über Pflegesachleistungen wissen sollten.

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Kombinationsleistungen

Kombinationsleistung ist die gleichzeitige Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen und Pflegegeld. Das heißt, zwei Leistungen werden kombiniert. Das Pflegegeld verkürzt sich prozentual zu den in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen. Das bedeutet, je mehr Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, umso weniger Pflegegeld wird ausbezahlt.

Wie die Kombinationspflege funktioniert, lesen Sie bitte hier nach: Kombinationspflege: Pflegegeld und Pflegesachleistung als Kombinationsleistung beantragen.


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Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich soll zum einen zur Förderung der eigenen Ressourcen der pflegebedürftigen Menschen dienen. Andererseits dient der Entlastungsbetrag aber auch für die pflegenden Angehörigen, um zum Beispiel im Haushalt entlastet zu werden.

Welche Möglichkeiten der Entlastungsbetrag bietet, für was er in Anspruch genommen werden kann, wie er abgerechnet wird uvm. erfahren Sie hier: PSG II verstehen: Das bringt der Entlastungsbetrag ab 2017.

Hilfe zur Pflege

Hilfe zur Pflege wird vom Sozialamt bezahlt. Ob die Kinder für die Pflege der Eltern aufkommen müssen, wo Hilfe zur Pflege beantragt und abgerechnet wird bzw. wer Anspruch auf diese Sozialleistung hat, finden Sie in diesem Beitrag: Hilfe zur Pflege – Wann übernimmt das Sozialamt die Pflegekosten.

Persönliches Budget

Beim persönlichen Budget hat der Pflegebedürftige die Möglichkeit, seine Pflegekräfte und Pflegeleistungen selbst einzukaufen. Er muss diese dann mit der Pflegekasse abrechnen. Das Persönliche Budget gibt den pflegebedürftigen Menschen mehr Freiheiten. Sie sind nicht mehr auf das Personal des Pflegedienstes angewiesen sondern können sich das Pflegepersonal und andere Leistungen selbst aussuchen.

Mehr zum Persönlichen Budget: Persönliches Budget

MDK

Der medizinische Dienst der Krankenkasse – kurz MDK – hat eine Gutachterfunktion. Wird ein Pflegegrad oder ein Hilfsmittel beantragt, wird meistens von der Pflegekasse ein Gutachter des MDKs beauftragt um festzustellen, ob das beantragte Hilfsmittel oder der Pflegegrad berechtigt sind.

MDK-Begutachtung seit 2017

Seit 01.01.2017 gibt es neue Begutachtungsrichtlinien. Die Pflegebedürftigkeit wird jetzt nicht mehr nach Minuten berechnet sondern danach, wie selbstständig oder unselbstständig die zu begutachtende Person ist. Wer einen Pflegegrad beantragt oder auch eine Pflegegrad-Höherstufung, sollte wissen, was bei der MDK-Begutachtung auf ihn zukommt und wie diese abläuft.

icon-book Lese-TiPP:  Die neuen Pflegegrade: So erfolgt die MDK-Prüfung mit den neuen Modulen.

Fehler vermeiden bei der MDK-Begutachtung

Bei der MDK-Begutachtung geht es darum, ob Sie einen Pflegegrad erhalten und welchen. Die Höhe des Pflegegrades hat letztendlich gravierende Auswirkungen auf die Pflegeleistungen wie zum Beispiel das Pflegegeld. Deshalb sollten Sie gut vorbereitet sein auf die MDK-Begutachtung.

icon-book Lese-TiPP: Tipps, wie Sie Fehler bei der MDK-Begutachtung vermeiden.

Rechner

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Beste Insider-Tipps!

Tipps zu: Pflegegeld + Pflegeleistungen, Kosten + Zuschüssen
Kurzzeit- u. Verhinderungspflege, Fehler bei MDK-Begutachtung, Entlastungsbetrag, Gesetzesänderungen uvm.

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Quelle Bildmaterial: Fotolia #132856762 © Jenny Sturm

4 Antworten auf „Pflegegrade und Pflegeleistungen“

Die Übernahme von hauswirtschaftlichen Leistungen, die durch eine Privatperson erbracht werden, bezahlt leider nicht jede Pflegekasse. Es gibt ein paar Bundesländer dort ist es möglich, dass eine Privatperson unter gewissen Voraussetzungen die hauswirtschaftlichen Dienste mit der Kasse abrechnen kann. Das sollten Sie mit Ihrer Pflegekasse besprechen, ob es in Ihrem Bundesland diese Möglichkeit gibt. Alternativ könnte, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind eventuell auch über die Verhinderungspflege abgerechnet werden.

ich habe die Pflegestufe 2 und alle 2 Tage kommt eine Hilfe zu mir zum Waschen Essen vorbereiten und evtl Wäschewaschen sie bekommt in der Regel von mir 30,00€ und 5,00€ für Benzin pro Tag Welchen Antrag gibt es zur Übernahme dieser Kosten bei der Pflegekasse Barmer.

Die Dauer erscheint mir im ersten Moment etwas lange. Die Krankenkassen sollten bemüht sein, die Erstattungen zeitnahe zu bearbeiten. Es kann unter Umstände sein, dass in Ihrem Vertrag eine Dauer festgelegt wurde, an die sich die Kasse halten sollte. Prüfen Sie Ihren Vertrag, ob Sie etwas finden, das auf eine Bearbeitungsdauer hindeutet. Manchmal kann es auch hilfreich sein, wenn Sie mit der Kasse einmal telefonieren und nachfragen, ob es einen Grund gibt, warum die Bearbeitung so lange dauert. Vielleicht gibt es einen Grund, den Sie einfach beheben können.

sehr geehrter Herr Beier1
Bin 86 Jahre bei der Signal/Iduna Versicherung mit einem Standarttarif schon viele Jahre versichert .Die monatlichen Zahlungen ca. 550.–€ bekommt die Versicherung von mir immer pünktlich,aber meine eingereichten Rechnungen werden erst nach 3 -4 Monaten beglichen! meine Frage: wie komme ich schneller an die Zahlungen meiner eingereichten Rechnungen bitte um Hilfe was soll ich machen! Haben Sie einen Rat für mich! Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Christel

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