Wer pflegebedürftig ist und zu Hause nicht mehr gepflegt werden kann, für den kann ein Umzug ins Pflegeheim unvermeidbar sein. Der Umzug in eine Senioreneinrichtung wie z.B. in ein Pflegeheim, Altenheim, ins Betreute Wohnen oder in eine Seniorenresidenz ist ein gravierender neuer Lebensabschnitt, der gut geplant sein sollte, denn vieles muss beachtet werden. Damit Sie nichts vergessen, habe ich Ihnen eine Checkliste Umzug ins Pflegeheim zusammengestellt.
Es ergeben sich aus der Unterbringungsart “vollstationäre Heimunterbringung” oder “Betreutes Wohnen” gewisse organisatorische und krankenkassentechnische Unterschiede. Deshalb ist hier immer vorher mit der Heimleitung oder dem Sozialdienst der Pflegeeinrichtung zu sprechen.
In dieser Liste ist auch inbegriffen was zu tun ist, wenn eine Wohnung/ein Haus aufgelöst werden muss. Ich habe Ihnen hier alles aufgeführt, was kommen kann oder evtl. benötigt wird. Dies ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich und deshalb müssen Sie selbst entscheiden, welche Punkte für Sie in Frage kommen.
Die unten stehende Checkliste können Sie sich auch gerne als PDF zum ausdrucken downloaden. Checkliste Umzug ins Pflegeheim
Es ist wichtig, sich im Vorfeld zu erkundigen, welche Pflegeeinrichtung für Sie in Frage kommt. Eine Checkliste zum Aussuchen eines passenden Pflegeheims finden Sie in meinem Beitrag “Woran erkennt man ein gutes Pflegeheim“.
Hinweis: Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird, hat jeden Monat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Diese können Sie hier einfach bestellen.
Falls Sie sich nicht gleich entscheiden können, haben Sie auch die Möglichkeit, in einem Seniorenheim zur Probe zu wohnen. Wenn Sie sich für eine passende Einrichtung entschieden haben, können Sie alle weiteren Schritte einleiten.
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Vor dem Umzug ins Pflegeheim
Unsere Favoriten
Badewannenlift. Endlich sicher in die Wanne rein und wieder raus.Seniorenumzüge. Mit Pflegegrad bis zu 4.000 Euro Zuschuss
Hausnotruf & Mobiler Notruf. Mit Sturzsensor | Personenortung uvm.
Erweiterbarer Aufstehsessel. Anpassbar für jede veränderte Pflegesituation
Adressänderungen / Vertragskündigung
Prüfen Sie bitte in der Zeit vor dem Umzug ins Pflegeheim, von wem Sie regelmäßig Post bekommen und schicken Sie eine Adressenänderungs-Mitteilung bzw. kündigen Sie Verträge, die Sie nicht mehr benötigen.
Versicherungen
Prüfen Sie, welche Versicherungen Sie im Pflegeheim noch unbedingt benötigen und welche Sie kündigen können. Klären Sie auch mit der Heimleitung, mit welchen Versicherungen Sie als Bewohner automatisch über das Pflegeheim versichert sind. Policen Ihrer Versicherungen sollten Sie auf die neue Adresse umschreiben lassen oder kündigen.
Akten und Dokumente – Was wird beim Umzug ins Pflegeheim benötigt?
Klären Sie beim Heimeinzug, mit der Pflegeeinrichtung, welche Dokumente Sie bei der Heimverwaltung hinterlegen müssen. Wenn möglich, hinterlegen Sie diese Dokumente jedoch nur als Kopie.
Alle anderen Dokumente sollten bei Ihnen selbst oder bei Ihrem Beauftragten/Vertretungsberechtigten hinterlegt sein.Die mit einem * gekennzeichneten Positionen müssen nicht zwingend vorhanden sein. Wenn Sie jedoch diese Dokumente haben, sollten Sie griffbereit an einem zentralen Ort vorliegen.
Hilfsmittel
Nehmen Sie Ihre Hilfsmittel, soweit möglich, in die Pflegeeinrichtung mit. Hilfsmittel die Sie im Pflegeheim nicht mehr benötigen und die von der Krankenkasse bezahlt wurden, müssen Sie zurückgeben. Die Abwicklung der Rückgabe ist mit der Krankenkasse bzw. dem Lieferanten des Hilfsmittels (z.B. Sanitätshaus) abzuklären.
Nützliches für die Pflege und den Alltag: Personen mit Pflegestufe / Pflegegrad haben monatlich Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro. Wenn Sie in einem Pflegeheim gepflegt werden, haben Sie keinen Anspruch mehr auf diese Pflegehilfsmittel. Wenn Sie ein Abonnement haben, sollten Sie dieses kündigen. ACHTUNG: Wenn Sie jedoch in ein Betreutes Wohnen einziehen (also nicht stationär gepflegt sondern allenfalls durch einen ambulanten Pflegedienst betreut werden), haben Sie auch weiterhin Anspruch auf die Pflegehilfsmittel. Klären Sie das bitte mit der Pflegedienstleistung ab. Ganz wichtig sind auch die persönlichen Gegenstände, die in den Koffer gepackt werden müssen. Bei einem Umzug ins Pflegeheim steht häufig auch eine Wohnungsauflösung an. Die Wohnung muss entrümpelt das Umzugsunternehmen bezahlt werden usw. Unter gewissen Voraussetzungen können Sie Kosten erstattet bekommen oder von der Steuer absetzen. Extra-Tipp Weitere Beiträge zum Thema Pflege Tipps zu: Pflegegeld + Pflegeleistungen, Kosten + Zuschüssen Tragen Sie sich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter ein, damit Sie sich zukünftig im Pflegedschungel zurecht finden. Unser Newsletter erscheint 1-2 Mal pro Monat. Quelle Bildmaterial: Fotolia #47968951 © twystydigi Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel. Mehr gibt es auch auf Facebook oder Xing, aber vor allem auch bei „Über mich“.
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Pflegehilfsmittel
Was sollten Sie an persönlichen Dingen mitnehmen
Wer bezahlt die Umzugskosten ins Pflegeheim
Beste Insider-Tipps!
Kurzzeit- u. Verhinderungspflege, Fehler bei MDK-Begutachtung, Entlastungsbetrag, Gesetzesänderungen uvm.
2 Antworten auf „Der ultimative Leitfaden: Checkliste für einen reibungslosen Umzug ins Pflegeheim“
Wenn Ihr Partner in ein Pflegeheim kommt, dann bezahlt die Kasse entsprechend des Pflegegrades einen Teil der Heimkosten. Dabei entfallen aber die anderen Ansprüche quasi. Das heißt, dass das Budget aus der Tagespflege, Verhinderungspflege und Pflegegeld nicht mehr zur Verfügung steht, sondern nur noch das Budget für die sogenannte “stationäre Pflege” und der Entlastungsbetrag, mit dem allerdings ein Teil der “Nebenkosten” vom Heim bezahlt werden.
Es ist mein Partner seit 6 Jahren, ging leider in hohe Demenz und jetzt musste ich entscheiden, dass nach langer Zeit das Altenheim die beste Lösung für ihn ist …Pflegestufe 4 fast 5 …. Ich leide unter der Trennung, aber er ist Bettlägerig, keine Beinkraft zum Stehen, Pflegekräfte 2 mal am Tag, Harn inkontinent und Stuhl inkontinent. Ich habe die Kraft ihn weiter im Haus zu behalten nicht. Fliest die Pflegegeldversicherung Stufe 4 in die Altenheimkosten? Auch hatte er aus der Pflegeversicherung Zuschuss für die Tagespflege außer Haus täglich aber er kann das nicht mehr wahrnehmen weil er eben zu schwach ist. Kann man dieses Geld auch dem Heim zukommen lassen?