Otto Beier
Otto Beier, Gründer von Pflege-durch-Angehörige, gibt praktische Tipps und Einblicke in den Pflegedschungel.
Aktualisiert am 20.05.2025
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Das Wichtigste in Kürze

  • Gut vorbereitet ins Pflegeheim: Eine detaillierte Checkliste hilft, den Umzug stressfrei und organisiert zu gestalten.

  • Formalitäten klären: Von Kündigungen bis zu Ummeldungen – wichtige Dokumente und Verträge rechtzeitig regeln.

  • Persönliche Gegenstände mitnehmen: Schaffen Sie eine vertraute Umgebung im neuen Zuhause durch die Auswahl passender Möbel, Kleidung und Erinnerungsstücke.

  • Professionelle Unterstützung nutzen: Pflegeberater und Umzugsunternehmen können den Übergang erleichtern.

So gehen Sie vor

  • Pflegeheim auswählen und vertragliche Fragen klären

    • Besichtigen Sie Pflegeheime und prüfen Sie Angebote.
    • Schließen Sie einen Pflegevertrag ab und klären Sie finanzielle Fragen (z. B. Zuschüsse).
  • Wichtige Formalitäten regeln

    • Kündigen Sie bestehende Mietverträge.
    • Beantragen Sie Ummeldungen (z. B. beim Einwohnermeldeamt und bei der Krankenkasse).
    • Organisieren Sie Vollmachten und wichtige Dokumente.
  • Den Umzug planen und vorbereiten

    • Erstellen Sie eine Liste der mitzubringenden Möbel und persönlichen Gegenstände.
    • Beauftragen Sie bei Bedarf ein Umzugsunternehmen.
  • Den Übergang gestalten

    • Packen Sie Kleidung, Hygieneartikel und Medikamente sorgfältig ein.
    • Planen Sie den ersten Tag im Pflegeheim mit Begleitung, um die Eingewöhnung zu erleichtern.
  • Nachbetreuung sicherstellen

    • Besuchen Sie den neuen Bewohner regelmäßig und stehen Sie in Kontakt mit dem Pflegepersonal.
    • Prüfen Sie, ob alle Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt werden.

Vor dem Umzug ins Pflegeheim

Wer pflegebedürftig ist und zu Hause nicht mehr gepflegt werden kann, für den kann ein Umzug ins Pflegeheim unvermeidbar sein. Der Umzug in eine Senioreneinrichtung wie z.B. in ein Pflegeheim, Altenheim, ins Betreute Wohnen oder in eine Seniorenresidenz ist ein gravierender neuer Lebensabschnitt, der gut geplant sein sollte, denn vieles muss beachtet werden. Damit Sie nichts vergessen, habe ich Ihnen eine Checkliste Umzug ins Pflegeheim zusammengestellt.

Es ergeben sich aus der Unterbringungsart “vollstationäre Heimunterbringung” oder “Betreutes Wohnen” gewisse organisatorische und krankenkassentechnische Unterschiede. Deshalb ist hier immer vorher mit der Heimleitung oder dem Sozialdienst der Pflegeeinrichtung zu sprechen.

In dieser Liste ist auch inbegriffen was zu tun ist, wenn eine Wohnung/ein Haus aufgelöst werden muss. Ich habe Ihnen hier alles aufgeführt, was kommen kann oder evtl. benötigt wird. Dies ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich und deshalb müssen Sie selbst entscheiden, welche Punkte für Sie in Frage kommen.

Die unten stehende Checkliste können Sie sich auch gerne als PDF zum ausdrucken downloaden. Checkliste Umzug ins Pflegeheim

Es ist wichtig, sich im Vorfeld zu erkundigen, welche Pflegeeinrichtung für Sie in Frage kommt. Eine Checkliste zum Aussuchen eines passenden Pflegeheims finden Sie in meinem Beitrag “Woran erkennt man ein gutes Pflegeheim“.

Falls Sie sich nicht gleich entscheiden können, haben Sie auch die Möglichkeit, in einem Seniorenheim zur Probe zu wohnen. Wenn Sie sich für eine passende Einrichtung entschieden haben, können Sie alle weiteren Schritte einleiten.

 

  • Prüfen Sie die Finanzierung des Pflegeheimplatzes. In meinem Beitrag “Was kostet ein Pflegeheim” erfahren Sie, welche Kosten auf Sie zukommen können.
  • Bei der Finanzierung ist aber auch zu beachten, daß Kinder nicht Haus und Hof verkaufen müssen, um die Pflegekosten ihrer Eltern zu finanzieren. Denn: Kinder müssen nicht zwingend für die Pflegeheimkosten ihrer Eltern aufkommen.
  • Eventuell Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) beantragen für die zusätzliche Finanzierung.
  • Mietvertrag für Wohnung/Haus kündigen.
  • Reparaturen für die bisherige Wohnung organisieren.
  • Wohnungsauflösung: Wohnung und Hausrat auflösen (verkaufen, verschenken, entsorgen).
  • Umzugsunternehmen beauftragen (Preisvergleich Umzugsunternehmen).
  • Pflegekasse/Krankenkasse darüber benachrichtigen, dass Sie in ein Pflegeheim umziehen (Antrag auf Übernahme der Kosten für vollstationäre Unterbringung ausfüllen und der Pflegekasse zusenden).
  • Keller und Bühnenraum entweder selbst entrümpeln oder eine spezielle Entrümpelungsfirma beauftragen
  • Mit der Heimleitung abklären, welche Möbel ins Pflegeheim mitgenommen werden dürfen
  • Haustiere: In manchen Einrichtungen sind Haustiere erlaubt. Dies muss jedoch mit der Heimleitung geklärt werden
  • Daueraufträge bei der Bank kündigen
  • Behandelnde Ärzte von Umzug benachrichtigen
  • Mit Hausarzt klären, ob er die Betreuung in der Pflegeeinrichtung weiterhin übernimmt oder ob über die Pflegeeinrichtung ein Arzt organisiert werden muss.
  • Wohnungsübergabetermin mit Vermieter vereinbaren
  • Eventuell müssen Namensetiketten an der Bekleidung angebracht werden (mit Heimleitung abklären)
  •  

Adressänderungen / Vertragskündigung

Prüfen Sie bitte in der Zeit vor dem Umzug ins Pflegeheim, von wem Sie regelmäßig Post bekommen und schicken Sie eine Adressenänderungs-Mitteilung bzw. kündigen Sie Verträge, die Sie nicht mehr benötigen.

  • Ambulanten Pflegedienst kündigen
  • Banken von Wohnungswechsel benachrichtigen / evtl. Daueraufträge kündigen
  • Energielieferant (Gas, Wasser, Strom) kündigen/Adressänderung
  • Finanzamt
  • Freunde, Verwandte, Bekannte
  • Gemeindeverwaltung
  • GEZ kündigen (Heimbewohner brauchen keine GEZ-Gebühren zu bezahlen).
  • Hausnotrufsystem (falls vorhanden) kündigen
  • Kabelanschluß kündigen
  • Mahlzeitendienst kündigen
  • Nach dem Umzug ins Pflegeheim bei Gemeinde-/Stadtverwaltung ummelden
  • Nachsendeantrag für die Post ausstellen
  • Pflegekasse / Krankenkasse vom Umzug ins Pflegeheim benachrichtigen
  • Rentenversicherung von Umzug benachrichtigen
  • Rückgabe von Hilfsmitteln, die nicht ins Pflegeheim (zum Beispiel WC-Sitz, Pflegebett, usw.) mitgenommen werden
  • Telefon kündigen
  • Therapeuten von Umzug ins Pflegeheim benachrichtigen
  • Vereine kündigen oder Mitteilung neue Adresse
  • Versicherungen kündigen/umschreiben lassen
  • Zeitungsverlage (Zeitschriften-Abos) kündigen oder auf neue Adresse umschreiben lassen

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Versicherungen

Prüfen Sie, welche Versicherungen Sie im Pflegeheim noch unbedingt benötigen und welche Sie kündigen können. Klären Sie auch mit der Heimleitung, mit welchen Versicherungen Sie als Bewohner automatisch über das Pflegeheim versichert sind.  Policen Ihrer Versicherungen sollten Sie auf die neue Adresse umschreiben lassen oder kündigen.

  • Sterbegeldversicherung (wenn vorhanden, macht es Sinn diese auch weiterhin zu behalten)
  • Hausratversicherung (nicht unbedingt nötig)
  • Private Haftpflichtversicherung (sehr sinnvoll. Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch die eigene Person entstanden sind)
  • Private Krankenversicherung
  • Private Pflegeversicherung

Akten und Dokumente – Was wird beim Umzug ins Pflegeheim benötigt?

Klären Sie beim Heimeinzug, mit der Pflegeeinrichtung, welche Dokumente Sie bei der Heimverwaltung hinterlegen müssen. Wenn möglich, hinterlegen Sie diese Dokumente jedoch nur als Kopie.

Alle anderen Dokumente sollten bei Ihnen selbst oder bei Ihrem Beauftragten/Vertretungsberechtigten hinterlegt sein.Die mit einem * gekennzeichneten Positionen müssen nicht zwingend vorhanden sein. Wenn Sie jedoch diese Dokumente haben, sollten Sie griffbereit an einem zentralen Ort vorliegen.

  • Allergikerausweis *
  • Ärztliche Verordnungen. Teilen Sie der Pflegedienstleitung mit, welche Verordnungen Sie seither erhalten hatten, so dass diese bei Bedarf auch weiterhin durchgeführt werden.
  • Ausweis Zuzahlungsbefreiung *
  • Berichte/Befunde von Ärzten, Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen (incl. Röntgenbilder, MRT usw.)
  • Bescheid Pflegestufen-Genehmigung /-Einordnung *
  • Bestattungsvorsorge *
  • Betreuerausweis, falls ein staatlicher Betreuer für Sie beauftragt ist
  • Betreuungsverfügung
  • Blutdruckpaß
  • Blutgerinnungspaß
  • Brillenpass
  • Defibrillatorpaß
  • Diabetikerpaß
  • Familienstammbuch
  • Heimanmeldung
  • Heimnotwendigkeitsbescheinigung
  • Herzschrittmacherpaß
  • Impfpass
  • Inkontinenzbescheinigung *
  • Krankenkassennachweis
  • Liste von behandelnden Ärzten (mit Adresse)
  • Medikamentenplan vom Arzt
  • Patientenverfügung *
  • Personalausweis
  • Pflegedokumentation eines ambulanten Pflegedienstes, falls dieser vor Einzug in die Pflegeeinrichtung in Anspruch genommen wurde *
  • Pflegegutachten *
  • Rentenbescheide
  • Schwerbehindertenausweis *
  • Testament *
  • Ummeldung Einwohnermeldeamt
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Versicherungspolicen
  • Vorsorge-/Generalvollmacht *
  • Zahnarzt-Bonusheft
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Hilfsmittel

Nehmen Sie Ihre Hilfsmittel, soweit möglich, in die Pflegeeinrichtung mit. Hilfsmittel die Sie im Pflegeheim nicht mehr benötigen und die von der Krankenkasse bezahlt wurden, müssen Sie zurückgeben. Die Abwicklung der Rückgabe ist mit der Krankenkasse bzw. dem Lieferanten des Hilfsmittels (z.B. Sanitätshaus) abzuklären.

Pflegehilfsmittel

Personen mit Pflegestufe / Pflegegrad haben monatlich Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 42 Euro. Wenn Sie in einem Pflegeheim gepflegt werden, haben Sie keinen Anspruch mehr auf diese Pflegehilfsmittel. Wenn Sie ein Abonnement haben, sollten Sie dieses kündigen.

ACHTUNG: Wenn Sie jedoch in ein Betreutes Wohnen einziehen (also nicht stationär gepflegt sondern allenfalls durch einen ambulanten Pflegedienst betreut werden), haben Sie auch weiterhin Anspruch auf die Pflegehilfsmittel. Klären Sie das bitte mit der Pflegedienstleistung ab.

Was sollten Sie an persönlichen Dingen mitnehmen

Ganz wichtig sind auch die persönlichen Gegenstände, die in den Koffer gepackt werden müssen.

  • Lesebrille, Sonnenbrille
  • Zahnprothesen
  • Nachtwäsche
  • Unterwäsche
  • Socken, Strümpfe, Strumpfhosen, Kompressionsstrümpfe
  • Hausanzug, Jogginganzug
  • Morgenmantel
  • Schuhe
  • Bargeld
  • Kalender
  • Jacken, Mäntel, Hosen, Blusen, Hemden, T-Shirts, Röcke, Kleider, Mützen, Hut, Schal, Handschuhe
  • Erinnerungsstücke / Lieblingsstücke
  • Handtaschen
  • Waschlappen, Handtücher, Duschtücher
  • Hygieneartikel wie Duschgel, Shampoo, Spiegel, Deodorant, Cremes, Rasierapparat
  • Nagelfeile / Nagelschere
  • Wenn möglich und gewünscht das eigene Bett, oder die eigene Matratze und evtl. Bettwäsche
  • Möbel (Regal, Schrank, Sessel, Kommode)
  • Bilder und Fotoalben
  • Bücher
  • Radio, Fernseher, CD-Spieler, evtl. Laptop
  • Kaffeemaschine
  • Geschirr
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Wer bezahlt die Umzugskosten ins Pflegeheim

Bei einem Umzug ins Pflegeheim steht häufig auch eine Wohnungsauflösung an. Die Wohnung muss entrümpelt das Umzugsunternehmen bezahlt werden usw. Unter gewissen Voraussetzungen können Sie Kosten erstattet bekommen oder von der Steuer absetzen.

  • Beim Umzug ins Pflegeheim können die Umzugskosten sowie eventuelle Renovierungsarbeiten für eine Wohnung im Betreuten Wohnen unter Umständen als Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von der Krankenkasse bezuschusst werden. Bitte rechtzeitig Antrag bei der Pflegekasse stellen. Mehr dazu lesen Sie in meinem Beitrag Zuschuss für Umzugskosten bei Pflegebedürftigkeit
  • Weitere Kostenträger können das Sozialamt, die Unfallversicherung oder die Rentenversicherung sein. Auch hier müssen wieder die Voraussetzungen erfüllt werden.
  • Kosten für das Pflegeheim (Umzugskosten, Zuzahlungen zur Heimunterbringung, usw.) können beim Finanzamt als Außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Sprechen Sie diesbezüglich mit Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt.
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Mein Tipp!

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Häufige Fragen zum Thema Umzug ins Pflegeheim

Wann sollte ich mit der Planung meines Umzugs beginnen?
Welche Punkte sollte meine Umzugs-Checkliste enthalten?
Wie finde ich ein geeignetes Umzugsunternehmen für meinen Bedarf?
Wie kann ich meine persönlichen Gegenstände optimal für den Umzug vorbereiten?
Welche Formalitäten und Behördengänge muss ich erledigen?
Was sollte ich am Umzugstag selbst beachten?
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2 Kommentare zu „Umzug ins Pflegeheim ▷ Checkliste für eine stressfreie Planung“

  1. Christa Hattmann

    Es ist mein Partner seit 6 Jahren, ging leider in hohe Demenz und jetzt musste ich entscheiden, dass nach langer Zeit das Altenheim die beste Lösung für ihn ist …Pflegestufe 4 fast 5 …. Ich leide unter der Trennung, aber er ist Bettlägerig, keine Beinkraft zum Stehen, Pflegekräfte 2 mal am Tag, Harn inkontinent und Stuhl inkontinent. Ich habe die Kraft ihn weiter im Haus zu behalten nicht. Fliest die Pflegegeldversicherung Stufe 4 in die Altenheimkosten? Auch hatte er aus der Pflegeversicherung Zuschuss für die Tagespflege außer Haus täglich aber er kann das nicht mehr wahrnehmen weil er eben zu schwach ist. Kann man dieses Geld auch dem Heim zukommen lassen?

    1. Wenn Ihr Partner in ein Pflegeheim kommt, dann bezahlt die Kasse entsprechend des Pflegegrades einen Teil der Heimkosten. Dabei entfallen aber die anderen Ansprüche quasi. Das heißt, dass das Budget aus der Tagespflege, Verhinderungspflege und Pflegegeld nicht mehr zur Verfügung steht, sondern nur noch das Budget für die sogenannte “stationäre Pflege” und der Entlastungsbetrag, mit dem allerdings ein Teil der “Nebenkosten” vom Heim bezahlt werden.

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2 Kommentare zu „Umzug ins Pflegeheim ▷ Checkliste für eine stressfreie Planung“

  1. Christa Hattmann

    Es ist mein Partner seit 6 Jahren, ging leider in hohe Demenz und jetzt musste ich entscheiden, dass nach langer Zeit das Altenheim die beste Lösung für ihn ist …Pflegestufe 4 fast 5 …. Ich leide unter der Trennung, aber er ist Bettlägerig, keine Beinkraft zum Stehen, Pflegekräfte 2 mal am Tag, Harn inkontinent und Stuhl inkontinent. Ich habe die Kraft ihn weiter im Haus zu behalten nicht. Fliest die Pflegegeldversicherung Stufe 4 in die Altenheimkosten? Auch hatte er aus der Pflegeversicherung Zuschuss für die Tagespflege außer Haus täglich aber er kann das nicht mehr wahrnehmen weil er eben zu schwach ist. Kann man dieses Geld auch dem Heim zukommen lassen?

    1. Wenn Ihr Partner in ein Pflegeheim kommt, dann bezahlt die Kasse entsprechend des Pflegegrades einen Teil der Heimkosten. Dabei entfallen aber die anderen Ansprüche quasi. Das heißt, dass das Budget aus der Tagespflege, Verhinderungspflege und Pflegegeld nicht mehr zur Verfügung steht, sondern nur noch das Budget für die sogenannte “stationäre Pflege” und der Entlastungsbetrag, mit dem allerdings ein Teil der “Nebenkosten” vom Heim bezahlt werden.

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