
Heimnotwendigkeitsbescheinigung – Wofür sie benötigt wird und wie Sie vorgehen

Das Wichtigste in Kürze
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Die Heimnotwendigkeitsbescheinigung bestätigt, dass die stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim medizinisch notwendig ist.
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Ohne diese Bescheinigung ist es oft nicht möglich, Zuschüsse zur Heimunterbringung, z. B. von der Pflegekasse oder dem Sozialamt, zu beantragen.
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Die Bescheinigung wird meist von Ihrem behandelnden Arzt oder dem Medizinischen Dienst erstellt.
So gehen Sie vor
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Klären Sie den Bedarf: Besprechen Sie mit dem Arzt oder der Pflegeberatung, ob eine stationäre Pflege medizinisch notwendig ist.
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Bescheinigung ausstellen lassen: Wenden Sie sich an Ihren behandelnden Arzt oder den Medizinischen Dienst der Krankenkasse, um die Heimnotwendigkeitsbescheinigung zu erhalten.
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Beantragen Sie finanzielle Unterstützung: Reichen Sie die Bescheinigung bei der Pflegekasse oder dem Sozialamt ein, um Zuschüsse oder finanzielle Hilfen zu beantragen.
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Unterstützung nutzen: Lassen Sie sich bei Bedarf von einem Pflegedienst oder einer Pflegeberatung unterstützen, um den Antrag korrekt zu stellen.
Was ist eine Heimnotwendigkeitsbescheinigung?
Zugegeben, Heimnotwendigkeitsbescheinigung ist mit Sicherheit für Pflegefachkräfte ein gängiger Begriff, aber wir pflegenden Angehörigen können meist nur wenig damit anfangen. Doch die meisten Pflegeheime verlangen die Heimnotwendigkeitsbescheinigung. Sie sichert die Kostenübernahme für das Pflegeheim durch die Pflegekasse ab.
Mit einer Heimnotwendigkeitsbescheinigung wird bestätigt, dass ein Pflegegrad (eine Pflegestufe) vorliegt und die Unterbringung in einem Heim notwendig ist.
Die Heimnotwendigkeitsbescheinigung wird häufig von Pflegeheimen verlangt, um überhaupt in einem Pflegeheim/Altenheim aufgenommen werden zu können. Mit ihr wird für das Pflegeheim sichergestellt, dass die Pflegekasse anteilig die Heimkosten übernimmt. Die Pflegeheimkosten sind je nach Pflegegrad unterschiedlich gestaffelt.
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Wer bekommt eine Heimnotwendigkeitsbescheinigung?
Um eine Heimnotwendigkeitsbescheinigung ausgestellt zu bekommen, ist folgendes notwendig:
- Es muss eine Pflegebedürftigkeit, also Pflegegrad 2, vorliegen
- Die Pflege kann zu Hause nicht mehr durchgeführt werden
Prinzipiell sehen die Krankenkassen/Pflegekassen es so, dass vorrangig zu Hause gepflegt werden soll und erst wenn dies nicht mehr möglich ist, eine Heimunterbringung erfolgen soll. Also häusliche Pflege vor Heimunterbringung.
Wer stellt eine Heimnotwendigkeitsbescheinigung aus?
Die Heimnotwendigkeitsbescheinigung wird vom Medizinischen Dienst der Pflegekassen/Krankenkassen (MDK) ausgestellt. Mit der Ausstellung dieses Dokuments ist die Kostenübernahme für die Pflegeeinrichtung gewährleistet.
Was tun, wenn kein Pflegegrad vorliegt?
Wer keinen Pflegegrad hat, bekommt von der Pflegekasse/Krankenkasse auch keine Zuschüsse (Pflegesachleistungen) für ein Pflegeheim. Personen mit einem Pflegegrad 1 erhalten lediglich 131 Euro monatlich für die Pflegekosten.
Eine Alternative zur Pflegeheimunterbringung kann eine 24h-Haushaltshilfe aus Osteuropa (wie z.B. Polen oder Tschechien) sein.
EXTRA-Tipps zum Thema Pflegeheim
- Die Pflegeheimkosten werden nicht komplett von der Pflegekasse übernommen. Es ergibt sich immer ein Eigenanteil. Doch Kinder müssen nicht zwingend Haus und Hof verkaufen, um die Kosten für das Pflegeheim bezahlen zu können.”
- Sollte das eigene Vermögen nicht ausreichen, ist zu prüfen, ob das Sozialamt die Kosten für die Pflege übernimmt.
- Wer sich nicht für ein bestimmtes Pflegeheim auf Anhieb entscheiden kann, kann auch ein Probewohnen mit der Heimleitung vereinbaren
- Für den Fall, daß ein Umzug ins Pflegeheim ansteht, habe ich Ihnen eine Checkliste zur Verfügung gestellt, die alles beinhaltet, was zu beachten ist
- Unter Umständen können die Umzugskosten in eine Pflegeeinrichtung/Seniorenheim als “Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen” von der Pflegekasse bezuschusst werden. Bei einem Umzug sollten Sie sich unverbindlich einen Umzugskostenvergleich vorlegen lassen.
- Sämtliche steuerlichen Abzugsmöglichkeiten von Krankheits- und Pflegekosten habe ich Ihnen in diesem Beitrag zusammengefaßt. Denn auch Pflegeheimkosten sind von der Steuer abzugsfähig.
Häufige Fragen zur Heimnotwendigkeitsbescheinigung
Eine Heimnotwendigkeitsbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass bei einer Person Pflegebedürftigkeit besteht (mindestens Pflegegrad 2) und dass die Unterbringung in einem Pflegeheim notwendig ist. Pflegeheime verlangen diese Bescheinigung häufig, um sicherzustellen, dass die Pflegekasse einen Teil der Heimkosten übernimmt. Sie dient also der Absicherung der Kostenübernahme durch die Pflegekasse.
Die Heimnotwendigkeitsbescheinigung wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ausgestellt. Nach einer Begutachtung des Pflegebedürftigen entscheidet der MDK, ob die Voraussetzungen für die Bescheinigung erfüllt sind. Mit diesem Dokument ist die anteilige Kostenübernahme für die Pflegeeinrichtung durch die Pflegekasse gewährleistet.
Folgende Voraussetzungen sind notwendig:
Pflegegrad 2 oder höher: Es muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen.
Unmöglichkeit der häuslichen Pflege: Die Pflege kann zu Hause nicht mehr angemessen durchgeführt werden.
Die Pflegekassen bevorzugen grundsätzlich die häusliche Pflege. Erst wenn diese nicht mehr möglich ist, wird eine Heimunterbringung als notwendig anerkannt.
Ohne Pflegegrad besteht kein Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse für ein Pflegeheim. Personen mit Pflegegrad 1 erhalten lediglich einen Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, der für Pflegekosten genutzt werden kann. In solchen Fällen können folgende Schritte hilfreich sein:
Pflegegrad beantragen: Überlegen Sie, einen Antrag auf Pflegegrad zu stellen.
Alternative Betreuung: Eine 24-Stunden-Haushaltshilfe aus Osteuropa kann eine kostengünstige Alternative zur Heimunterbringung sein.
Sozialamt kontaktieren: Prüfen Sie, ob das Sozialamt die Kosten für die Pflege übernehmen kann, wenn das eigene Vermögen nicht ausreicht.
Nein, die Pflegekasse übernimmt nicht die vollständigen Kosten für das Pflegeheim. Es entsteht immer ein Eigenanteil, den der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen tragen müssen. Dieser Eigenanteil variiert je nach Pflegegrad und Einrichtung. Falls das eigene Vermögen nicht ausreicht, kann das Sozialamt unter bestimmten Voraussetzungen einspringen. Wichtig zu wissen ist, dass Kinder nicht automatisch verpflichtet sind, ihr eigenes Vermögen vollständig für die Pflegekosten der Eltern einzusetzen.
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Quellenangaben
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0 Kommentare zu „Heimnotwendigkeitsbescheinigung – Wofür sie wichtig ist & wie Sie sie beantragen“
Sehr geehrter Hr. Beier,
die Heimnotwendigkeit wird in vielen Fällen nicht durch den MD ausgestellt, sondern vom zuständigen Sozialhilfeträger oder dem LVR.
Z.B. Düsseldorf, Köln, Bonn, Rhein-Kreis Neuss, Oberbergischer Kreis, Düren. ect.
Mit freundlichen Grüßen
Bieberich-Muckel
Mein Partner ist 2022 schwer erkrankt und ist mit Pflegegrad 5 in ein Seniorenheim gekommen. Jetzt wurde er nach einer telefonischen Begutachtung vom MD auf Pflegegrad 1 heruntergestuft. Dies passt überhaupt nicht. Ich werde mit VDK Widerspruch einlegen. Was kann ich sonst noch tun?
So wie ich das verstehe ist Ihr Partner im Pflegeheim. Ich würde vorschlagen, dass Sie mit dem Pflegeheim sprechen, die haben letztlich ein Interesse daran, dass der Pflegegrad stimmt, sonst bekommen die die Leistungen unter Umstände nicht bezahlt. Andernfalls ist der VDK eine gute Möglichkeit oder ein unabhängiger Pflegesachverständige, der den Widerspruch begleitet.
Ich bin 80 Jahre, meine Frau die seit 2017 Demenz hat 82 Jahre und von mir zuhause
betreut und gepflegt wurde lebt schon seit rd. 3 Jahren nicht mehr im Hier und Heute.
Sie weiß nicht mehr, daß wir hier in unserem Haus wohnen, will immer nach Hause,
Wir sind 57 Jahre verheiratet auch das bestreitet sie immer, erkennt mich häufig nicht
mehr , alle Toden ihrer Familie leben für sie noch. Sie lebt nur noch in der Vergangen-
heit. Unser Arzt, der uns seit 35 Jahren kennt wollte sie schon vor 2 Jahren in ein Heim
einweisen, aber sie wehrt sich mit Händen und Füßen. Was soll ich tun ? Ich kann nicht
mehr. Eine mir genehmigte Kur mußte ich absagen, da es kein Kurzzeitpflegeplatz für
meine Frau gab.
Hallo,
diese Situation ist nicht einfach. Es geht vielen Menschen, die einen Partner haben, der an Demenz erkrankt ist ähnlich. Die Betroffenen leben teilweise in einer anderen Zeit und erkennen häufig ihr Umfeld nicht mehr oder nur noch teilweise etc.. Es kommt oftmals hinzu, dass man selbst überfordert ist und mit der Situation alleine nicht mehr klarkommt. In den Fällen kann es ratsam sein, wenn man Hilfe beim Arzt sucht. Selbsthilfegruppen für Angehörige von an Demenz erkrankten können ebenfalls eine Hilfe sein. Gerade in Selbsthilfegruppen sind Menschen, die in der selben Situation sind oder waren und auch Menschen, die gewisse Erfahrungen gemacht haben und diese weitergeben.
Meine Großmutter lebt seit Jahren alleine, hat Demenz, sie kriegt ständig technische Geräte kaputt wie. z.B. Telefone, Fernseher, Hörgeräte. Sie ist nie zufrieden. Sie will nur, dass jeder nur für sie alleine da ist. Am meisten betrifft es meine Mutter, bei der ich noch wohne. Ich selbst habe den Kontakt zur Großmutter vor Jahren auf Eis gelegt. Um es kurz zu fassen. Sie ist kein guter Mensch. Sie lügt, intrigiert, ist böse und macht alle in der Familie psychisch fertig bis sie bekommt was sie will. Sie macht Telefonterror, lässt wegen jeder Kleinigkeit den Notarzt kommen. Sie macht es unmöglich, dass man sich aus Selbstschutz distanziert oder eine Auszeit nimmt. Sie belästigt und bedrängt dann einfach die Nachbarn so lange, bis diese uns hilfesuchend anrufen. Es wird immer unerträglicher. Diese Frau hat in ihrem Leben schon so vielen geschadet. Aber als Tochter ist am Ende meine Mutter immer wieder gezwungen zu helfen. Sie kriegt generell immer 2-3 mal die Woche eingekauft etc. Aber es reicht ihr nicht und sie versucht mit allen Mitteln, durch irgendeinen Vorwand Besuch zu erzwingen. Ich leide mit meiner Mutter, weil ich immer merke wie belastend das für alle anderen ist. Jetzt ist meine Mutter in Rente. Ich habe die Befürchtung, dass die Großmutter keinen Anspruch aufs Heim hat. Und die Tatsache, dass meine Mutter jetzt in Rente ihr evtl. so zum Verhängnis werden könnte, dass sie dazu gezwungen wird, sie zu pflegen obwohl sie dafür ihr eigenes Leben aufgeben müsste. Und das für jemanden, der es nie zu schätzen wissen weiß, meine Mutter dabei kaputt geht. Und das nur, weil sie leider mit ihr verwandt ist. Gibt es da vielleicht doch eine andere Möglichkeit? Für einen hilfreichen Tipp wäre ich dankbar.
Hat Ihre Großmutter einen Pflegegrad? Wenn nicht, sollte unbedingt ein Pflegegrad beantragt werden. Nehmen Sie sich dazu dann professionelle Hilfe, denn nur wenn Ihre Großmutter mindestens einen Pflegegrad 2 hat, übernimmt die Krankenkasse die Pflegeheimkosten. Die Pflege zu Hause ist auch dann nicht möglich, wenn die Pflegeperson überfordert mit der Pflege überfordert ist.
Ich wohne weiter weg. Mein Vater ist zu Hause überfordert. Will nicht in ein Heim! Es wird aber keine andere Möglichkeit geben. Was kann ich tun?
Das sind immer ganz individuelle Entscheidungen, die abhängig sind vom Gesundheitszustand des Betroffenen, Wohnort, der Familie uvm. Sprechen Sie doch mal mit dem behandelnden Arzt, was er zu der Situation meint. Sie können sich auch mit einem Pflegestützpunkt in Verbindung setzen und nachfragen, welche Möglichkeiten es in der Nähe Ihres Vaters außer einem Heim gibt. Pflegestützpunkte können hier in der Regel sehr gut beraten.
Ansonsten haben Sie auch die Möglichkeit, eine osteuropäische 24h-Betreuungskraft zu engagieren.
Muss ich mein gesamtes Barvermögen abgeben ans Pflegeheim?
Ich hatte neulich Besuch eines Gutachters vom MDK. Als ich ihn befragte nach einer Heimnotwendigkeitsbescheinigung erklärte er mir dass der MDK in keinster Weise befugt oder berechtigt ist irgendwelche Formular zu erstelllen. Dafür ist nach Einstufung in eine Pflegegruppe (nach Berechung in einem Punktesystem) einzig und allein die betreffende Kranken/Plegekasse zuständig.
Im Gegenteil, der MDK ist nach Übermittlung der aufgenommenen Daten an die Krankenkasse sogar verpflichtet sämtliche patientenbezogenen Daten von den eigenen Rechnern zu löschen.
Das wollte ich zur Korrektur des obigen Textes beitragen.
Bitte lesen Sie dazu hier
Ich habe 3 Jahre meinen Mann gepflegt (Stufe 2 ) Nun ist er gestürzt, dass war schon öfter mal der Fall bisher haben die Sanitäter nicht ins Krankenhaus gefahren aber diesmal schon. Dort wurde festgestellt das er sehe, sehr krank ist.
Was soll ich tun wenn er nicht mehr nach Hause kann und ich die Pflege eh schon kaum geschafft habe. Ich meine was passiert mit mir wenn er in ein Altersheim
kommen sollte.
MFG
Renate S.
Jedes Krankenhaus hat einen Sozialdienst, den Sie in Anspruch nehmen können. Dort kann man Sie ausführlich beraten, wie es Ihrem Mann geht / ob es Möglichkeiten gibt, ihn weiterhin zu Hause zu pflegen oder ob es gar möglich ist, eine Haushaltshilfe aus Osteuropa für die Pflege zu engagieren.
Auch wenn Ihr Mann in ein Pflegeheim muß, kann der Sozialdienst Ihnen weiterhelfen. Er vermittelt auch Pflegeheimplätze. Und auch Sie können Ihre Fragen stellen, welche Möglichkeiten Sie für die Zukunft haben.
Sprechen Sie das Krankenhauspersonal darauf an, daß für Sie ein Termin beim Sozialdienst beantragt wird.
Ihnen alles Gute und viel Kraft / Otto Beier