Otto Beier
Otto Beier, Gründer von Pflege-durch-Angehörige, gibt praktische Tipps und Einblicke in den Pflegedschungel.
Aktualisiert am 05.03.2025
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kosten für einen Pflegedienst hängen von den Leistungen, dem Pflegegrad und der Region ab.

  • Pflegekassen übernehmen anteilig Kosten, abhängig von Ihrem Pflegegrad und dem Budget für ambulante Pflege.

  • Zusatzkosten können durch Eigenleistungen, Fahrkosten oder Spezialleistungen entstehen.

  • Ein ambulanter Pflegedienst entlastet Angehörige und bietet professionelle Unterstützung im Alltag.

So gehen Sie vor

  • Pflegebedarf analysieren
    Ermitteln Sie, welche Leistungen (z. B. Grundpflege, Behandlungspflege) benötigt werden und wie oft diese erbracht werden sollen.

  • Kostenvoranschläge einholen
    Kontaktieren Sie mehrere Pflegedienste und lassen Sie sich Kostenvoranschläge für die gewünschten Leistungen erstellen.

  • Pflegegrad überprüfen
    Stellen Sie sicher, dass ein Pflegegrad vorliegt. Dieser ist Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse.

  • Finanzierung klären
    Prüfen Sie Ihr Budget, das Pflegegeld, mögliche zusätzliche Leistungen der Kasse und ggf. eigene Mittel. Lassen Sie sich bei Bedarf von Pflegeberatern unterstützen.

  • Pflegedienst auswählen und Vertrag abschließen
    Wählen Sie den passenden Pflegedienst aus, klären Sie alle Vertragsdetails und stellen Sie sicher, dass die Leistungen individuell angepasst werden.

Was ist ein ambulanter Pflegedienst?

Was kosten Pflegedienste? Bekommen wir trotz Pflegedienst auch noch Pflegegeld? In der häuslichen Pflege ist ein ambulanter Pflegedienst oft eine große Erleichterung für pflegende Angehörige. Doch vielmals herrscht große Unsicherheit über die Leistungen und Kosten der Pflegedienste.

Sie suchen einen Pflegedienst in Ihrer Nähe?  Kostenlose Pflegedienst-Suche

Deshalb möchte ich mit diesem Beitrag einmal einige Fragen beantworten, die mir öfters auf meinem Blog gestellt werden.

Zuerst sei aber mal die Frage geklärt, was ein mobiler Pflegedienst ist und was er macht:

Ein ambulanter Pflegedienst ist ein Dienstleistungsunternehmen, das Pflegebedürftige und deren Angehörigen in der häuslichen Pflege unterstützt.

Damit ein Pflegedienst zum Einsatz kommt, muss dieser beauftragt werden. Auf der Basis eines Pflegevertrages kommt der Pflegedienst nun zu den vereinbarten Zeiten zu dem Pflegebedürftigen, um die festgelegten Tätigkeiten durchzuführen.

Die Häufigkeit der Einsätze wird ebenfalls im Pflegevertrag geregelt. Dies kann von ein- bis zweimal wöchentlich bis hin zu mehrmals am Tag sein. Das ist auch stark abhängig von der Pflegebedürftigkeit des Pflegebedürftigen.

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Welche Leistungen erbringen die Pflegedienste?

Nicht jeder Pflegedienst bietet das gleiche Leistungsspektrum an. Einige Pflegedienste haben sich zum Beispiel zusätzlich noch auf die außerklinische Intensivbetreuung spezialisiert wiederum andere Pflegedienste auf die Palliativpflege/Sterbebegleitung.

Bevor Sie also einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, muss deshalb sichergestellt sein, dass dieser auch die Leistungen erbringen kann, die Sie oder Ihr Angehöriger benötigt. Lassen Sie sich am besten den Leistungskatalog des mobilen Pflegedienstes aushändigen.

Kann Ihr Pflegedienst gewisse Leistungen nicht erbringen und vergibt diese dann an einen Kooperationspartner, muss er Ihnen das mitteilen. Auch die Leistungen, die Pflegedienste erbringen, sind in den Vergütungsvereinbarungen hinterlegt. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach den Vereinbarungen nach.

Wenn Sie einen Pflegedienst beauftragen, sollten Sie unsere Checkliste Auswahl Pflegedienst hinzuziehen.

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Mein Tipp!

Betroffene in häuslicher Pflege, haben unabhängig, ob sie einen Pflegedienst in Anspruch nehmen oder nicht, Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch monatlich. Dadurch hat man eine Ersparnis von bis zu 40 Euro im Monat.

Wie hoch sind die Pflegesachleistungen?

Wer pflegebedürftig ist und einen Pflegegrad 2-5 hat, kann bei einem Pflegedienst maximal Pflegesachleistungen in folgender Höhe in Anspruch nehmen, ohne selbst dazuzahlen zu müssen. Alternativ habe ich Ihnen auch noch das Pflegegeld dazu mit aufgelistet. Pflegeleistungen ab 2025

PflegegradPflegesachleistungPflegegeld
Pflegegrad 10 Euro0 Euro
Pflegegrad 2796 Euro347 Euro
Pflegegrad 31.497 Euro599 Euro
Pflegegrad 41.859 Euro800 Euro
Pflegegrad 52.299 Euro990 Euro

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Wie hoch sind die Kosten für Pflegedienste?

Es gibt keine klassisch einheitlichen Preise bei den Pflegediensten. Denn:

  1. Die Preise der Pflegedienste können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
  2. Die Leistungen werden in Punktwerte eingeteilt und jeder Punktwert hat einen bestimmten Wert in Euro. Der Punktwert wird individuell zwischen der Pflegekasse und dem Pflegedienst ausgehandelt.

Die Preise basieren auf den jeweiligen Vergütungsvereinbarungen zwischen den Pflegekassen und den Pflegediensten. Die Pflegedienste müssen sich von den Preisen her an diese Vergütungsvereinbarungen halten und dürfen Ihnen für die in den Vergütungsvereinbarungen festgehaltenen Leistungen auch nicht mehr abrechnen.

Ihre Pflegekasse kann Ihnen die Vergütungsvereinbarung für ambulante Pflegedienste für Ihren Ort geben.

Anders ist es dagegen, wenn Sie die Rechnung komplett selbst bezahlen (zum Beispiel weil keine Pflegestufe vorliegt oder weil der Pflegedienst Leistungen erbringt, die von der Pflegekasse nicht bezahlt werden). Dann dürfen die Pflegedienste mit Ihnen einen privatrechtlichen Vertrag abschließen und die Preise selbst bestimmen.

Wer bezahlt die Kosten für die Pflegedienste?

Wer die Pflegeleistungskosten des Pflegedienstes zu bezahlen hat, ist davon abhängig, wer der Leistungsträger ist. Dies können sein:

  • Die Krankenversicherung. Die Krankenkasse bezahlt den Pflegedienst, wenn es um Leistungen der häuslichen Krankenpflege geht. Häusliche Krankenpflege wird vom Arzt verordnet. Häusliche Krankenpflege erhalten auch Menschen ohne Pflegegrad zum Beispiel für die Nachsorge nach einer Operation oder einem Krankenhausaufenthalt oder einfach nur für das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.
  • Die Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung ist zuständig für Menschen mit Pflegegrad 2-5. Sie übernimmt dann die Kosten für den Pflegedienst in Höhe der Maximalleistung je Pflegegrad.
  • Das Sozialamt. Für Menschen die “Hilfe zur Pflege” erhalten, ist das Sozialamt zuständig.
  • Selbstzahler. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Kosten für den Pflegedienst selbst bezahlt werden. Das kann vorkommen, wenn mehr Leistungen in Anspruch genommen werden als über die Pflegesachleistungen abgedeckt sind. Dann muss der Rest selbst bezahlt werden. Oder es werden Leistungen des Pflegedienstes in Anspruch genommen, für die es keinen Grund gibt, dass die drei oben genannten Leistungsträger dafür aufkommen. Wer also ohne Pflegegrad 2-5 oder entsprechende ärztliche Verordnung einen Pflegedienst beauftragt um zum Beispiel morgens und abends gewaschen zu werden, der muss dann für die Kosten selbst aufkommen.

Rechenbeispiele

Herr Frank ist pflegebedürftig und hat Pflegegrad 3. Somit stehen Herrn Frank folgende Leistungen zu:

  • Pflegesachleistungen für die ambulante Pflege in Höhe von mtl. 1.497 Euro
  • oder alternativ ein Pflegegeld von 599 Euro.

Familie Frank beauftragt einen Pflegedienst zur Unterstützung der häuslichen Pflege.

Beispiel 1

Im Januar beliefen sich die Kosten für den Pflegedienst auf insgesamt 1.532 Euro. Daraus ergibt sich folgende Abrechnung

LeistungPflegegrad 3
Rechnungssumme Pflegedienst1.532 €
Kostenübernahme durch gesetzl. Pflegeversicherung./. 1.497 €
Familie Frank muss noch selbst bezahlen:35 €
Pflegegeld*0 €
*Da für den Pflegedienst die gesamten Pflegesachleistungen benötigt wurden, erhält Familie Frank kein Pflegegeld zusätzlich.

Beispiel 2

Im Februar war Herr Frank ein paar Tage im Krankenhaus. Die Kosten für den Pflegedienst beliefen sich in diesem Monat deshalb nur auf 920 Euro.
Daraus ergibt sich folgende Abrechnung:

LeistungPflegegrad 3
Rechnungssumme Pflegedienst920 €
Kostenübernahme durch gesetzl. Pflegeversicherung./. 920 €
Familie Frank muss noch selbst bezahlen:0 € 
Offenes Guthaben aus Pflegesachleistung zur Verrechnung mit dem Pflegegeld (1.497 – 920 €) =577 €
Damit erhält Familie Frank Pflegegeld aus der Kombileistung*230,88 €
*Da Familie Frank nicht nur Pflegegeld sondern auch Kombileistung beantragt hat, wird ihr anteilig das Pflegegeld gutgeschrieben.

Unterm Strich bedeutet das:

  • Die Rechnung des Pflegedienstes mit 920 Euro wird in voller Höhe von der Pflegeversicherung übernommen.
  • Außerdem erhält Herr Frank zusätzlich noch 230,88 Euro Pflegegeld von der Pflegeversicherung.

Mein Tipp: Beantragen Sie auf alle Fälle Kombinationsleistung, auch wenn Sie glauben, dass Sie immer alle Pflegesachleistungen ausschöpfen und sowieso kein Pflegegeld erhalten. Es gibt jedoch Situationen (z.B. Krankenhaus- oder Rehaaufenthalt), wo das Pflegegeld für eine gewisse Zeit weiter bezahlt wird, obwohl der pflegebedürftige Mensch nicht zu Hause ist. Und während eines Krankenhausaufenthaltes brauchen Sie keinen Pflegedienst, also sind die Kosten entsprechend niedriger und Sie erhalten Pflegegeld.

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So wird die Kombinationspflege berechnet

  • Der Pflegedienst stellt eine Rechnung über Pflegesachleistungen.
  • Der Rechnungsbetrag entspricht als Beispiel 60 % der maximalen Pflegesachleistung.
  • Dann erhalten Sie noch 40 % aus dem maximalen Betrag für das Pflegegeld.

Wie rechnet der Pflegedienst die Kosten ab?

Der Pflegedienst rechnet die Kosten, welche von der Pflegeversicherung übernommen werden müssen, direkt mit der Pflegekasse ab. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

Wenn Sie Kombinationsleistungen beziehen, wird das Pflegegeld erst dann abgerechnet, wenn der Pflegedienst mit der Pflegekasse die Leistungen abgerechnet hat. Das kann also einige Zeit dauern. Bei Kombinationspflege wird das Pflegegeld also rückwirkend bezahlt. Würden Sie NUR Pflegegeld in Anspruch nehmen, bekämen Sie das Pflegegeld am Anfang des Monats ausbezahlt.

Alle weiteren Kosten die über die Pflegesachleistungen hinaus gehen, werden direkt mit Ihnen verrechnet.

Übrigens: Seit Oktober 2016 muss der MDK (Medizinische Dienst der Krankenkassen) auch die Abrechnungen von Pflegediensten prüfen. Diese Regelung trat deshalb in Kraft, da vermehrt Abrechnungsbetrug bei Pflegediensten festgestellt wurde.

Wer muss die Investitionskosten bezahlen?

In einigen Bundesländern können die Pflegedienste auch Investitionskosten (Investkosten) berechnen. Investitionskosten sind Kosten für z.B. Miete, Pacht, Erbbauzins, Nutzung oder Mitbenutzung von Gebäuden usw., die der Pflegedienst Ihnen teilweise mit anrechnen darf. Mehr dazu finden Sie im § 82 Absatz 3 SGB XI.

Wer bezahlt den Pflegedienst, wenn kein Pflegegrad vorliegt?

Wer keinen Pflegegrad hat und auch für die einzelne Leistungen keine Verordnung vom Arzt für häusliche Krankenpflege hat, muss die Leistungen des Pflegedienstes selbst bezahlen.

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Alternative zum Pflegedienst

Benötigt eine Person eine intensive Betreuung (nicht zu verwechseln mit IntensivPflege), dann wären die 24h-Pflegekräfte aus Osteuropa eine Alternative zum Pflegedienst. Diese sind dann häufig günstiger als die Eigenkosten für den Pflegedienst.

Diese Punkte sollten Sie in Ihre Überlegungen mit einbinden:

  • Die osteuropäischen 24-Stunden-Pflegekräfte haben meist keine pflegerische Ausbildung. Die übertragbaren Aufgaben einer 24h-Pflegekraft sind deshalb begrenzt.
  • Die osteuropäischen Pflegekräfte haben geregelte Arbeitszeiten, abhängig vom Arbeitsvertrag. In der Regel betreuen Sie jedoch den pflegebedürftigen Menschen zwischen 160 und 170 Stunden im Monat.
  • Wenn Sie den Pflegedienst täglich in Anspruch nehmen, sind die Pflegeleistungen, welche die Kasse übernimmt, schnell aufgebraucht. Reichen die Pflegeleistungen nicht aus, müssen Sie die weiteren Kosten selbst bezahlen. Das Pflegegeld fällt dann komplett weg.
  • Wenn Sie NUR eine 24-Pflegehilfe beschäftigen und keinen Pflegedienst, bleibt Ihnen das Pflegegeld erhalten. Damit können Sie schon einen Teil des Gehalts der Betreuungskraft bezahlen.
  • Lassen Sie sich ein ausführliches Angebot vom Pflegedienst vorlegen und vergleichen sie dann wie folgt: Wie viel Leistung benötige ich? Was kostet mich das? Was würde es mich kosten, wenn ich eine osteuropäische Pflegerin hätte? Bräuchte ich dann zusätzlich noch einen Pflegedienst?

Pflegesachleistungen und Rentenbeitragszahlungen

Wer Angehörige pflegt, dem werden unter gewissen Voraussetzungen die Rentenbeiträge weiter bezahlt. Doch leider ist diese Bezahlung der Rentenversicherungsbeiträge damit gekoppelt wie stark ein Pflegedienst in Anspruch genommen wird. Im Klartext heißt das: Je mehr Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, umso geringer sind die Rentenbeitragszahlungen. Mehr dazu lesen Sie bitte in meinem Beitrag Rente für die Pflege von Angehörigen.

Was ist der Unterschied zwischen ambulanter Pflege und häuslicher Krankenpflege?

Die häusliche Krankenpflege wird auch durch den Pflegedienst erbracht. Allerdings werden diese Leistungen nicht über die Pflegeversicherung sondern über die Krankenversicherung abgerechnet.

Häusliche Krankenpflege erhalten Sie auf ärztliche Verordnung. Darunter fallen zum Beispiel das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, das Richten von Medikamenten und vieles mehr.

Die ambulante Pflege wird von der Pflegekasse bis zur Höchstgrenze der Pflegesachleistungen bezahlt.

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Häufige Fragen zum Pflegedienst

Welche Aufgaben übernimmt der Pflegedienst?
Welche Kosten hat ein Pflegedienst?
Wie komme ich an einen Pflegedienst?
Wer hat Anspruch auf Pflegedienst?
Wie lange dauert es einen Pflegedienst zu bekommen?
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