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Pflegewissen “V” – zur häuslichen Pflege
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Die Beiträge dieses Blogs sind alle alphabetisch nach Themen sortiert. Wenn Sie etwas zum Thema Häusliche Pflege suchen, klicken Sie auf “H“, wenn Sie eine Checkliste suchen, klicken Sie bitte das “C” an.
Verhinderungspflege wird auch gerne als Ersatzpflege bezeichnet. Von Verhinderungspflege spricht man, wenn die eigentliche Pflegeperson die Pflege stundenweise, tage- oder auch wochenweise nicht durchführen kann. Es ist nicht wichtig, warum Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird. Auch ein Urlaub oder eine private Auszeit der Pflegeperson berechtigt, eine Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen.
Pflegepersonen in der häuslichen Pflege sind unter gewissen Umständen über die Pflegekasse versichert. Somit werden für die Pflegenden Beiträge für die Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Krankenversicherung bezahlt
Leider geht ohne Vollmachten nicht mehr viel. Wer keine Betreuungsvollmacht hat, dem kann es passieren, dass er im Ernstfall einen gesetzlichen Betreuer bekommt. Haben Sie als Angehöriger keine Vorsorgevollmacht/Generalvollmacht, können Ihnen die Ärzte jegliche Auskunft über den Gesundheitszustand Ihres Partners, der Eltern oder Kinder verweigern.
Tipps zu: Pflegegeld + Pflegeleistungen, Kosten + Zuschüssen Kurzzeit- u. Verhinderungspflege, Fehler bei MDK-Begutachtung, Entlastungsbetrag, Gesetzesänderungen uvm.
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12 Antworten auf „Pflegewissen “V” – zur häuslichen Pflege“
Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind muss das Geld aus der Verhinderungspflege nicht versteuert werden. Wir haben in unserem Beitrag zur Verhinderungspflege die Voraussetzungen aufgeführt. den Link hänge ich gerne mit an.
muss meine Bekannte das Geld aus der Verhinderungspflege beim Finanzamt versteuern?
Solange die vier Anträge nach Jahr getrennt sind, geht das auch auf einmal.
kann ich die 4 Jahre mit 4 Anträgen auf einmal bei der kasse einreichen oder geht das nicht
Das die Verhinderungspflege rückwirkend abgerechnet werden kann hat nichts mit der Pflegekasse an sich nichts zu tun. Es gibt einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass man die Verhinderungspflege bis zu 4 Jahre rückwirkend noch abrechnen kann.
gilt das ganze auch für die DAK oder zahlt die nicht mehr im nachhinein wenn man es nicht wusste das es verhinderungspflege gibt
Viele Kassen möchten mittlerweile eine ausführlichere Aufstellung der Zeiten und Tage. Das hängt nicht zuletzt auch damit zusammen, dass die Kasse sehen kann ob es stundenweise Verhinderung war oder nicht.
Normalerweise müssen Sie einen “Antrag” auf Verhinderungspflege ausfüllen, mit diesem und den “Quittungen” können Sie dann mit der Kasse abrechnen. Auf den Anträgen gibt es meistens ein Feld, das man ankreuzen kann, dort steht sinngemäß “ich möchte die nicht genutzten Leistungen aus der Kurzzeitpflege in höhe von 806 € umwandeln”. Ob eine Quittung in dem Sinne ausreicht hängt ein wenig von der Pflegekasse ab. Die meisten Pflegekassen wollen eine etwas ausführlichere Aufstellung.
Wie muss ich die Zeit nachweisen die die Person für mich geleistet ha?
Muss es so eine Art Stundenzettel sein auf dem steht was sie gemacht hat?
kann ich auch nur Quittungen einreichen auf der steht das die Person das Geld in bar erhalten hat?
wie verrechne ich die Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege?
Ja, Sie können rückwirkend noch für die Jahre 2019 – 2022 die Verhinderungspflege abrechnen.
will dieses Jahr zum ersten Mal Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Wusste erst durch euch das es das auch rückwirkend für 4 Jahre gibt. Meine Frage ist dann die Zeit 2019 – 2022 gemeint ?
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*entsprechender Bedarf und Notwendigkeit im Einzelfall vorausgesetzt
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12 Antworten auf „Pflegewissen “V” – zur häuslichen Pflege“
Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind muss das Geld aus der Verhinderungspflege nicht versteuert werden. Wir haben in unserem Beitrag zur Verhinderungspflege die Voraussetzungen aufgeführt. den Link hänge ich gerne mit an.
muss meine Bekannte das Geld aus der Verhinderungspflege beim Finanzamt versteuern?
Solange die vier Anträge nach Jahr getrennt sind, geht das auch auf einmal.
kann ich die 4 Jahre mit 4 Anträgen auf einmal bei der kasse einreichen oder geht das nicht
Das die Verhinderungspflege rückwirkend abgerechnet werden kann hat nichts mit der Pflegekasse an sich nichts zu tun. Es gibt einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass man die Verhinderungspflege bis zu 4 Jahre rückwirkend noch abrechnen kann.
gilt das ganze auch für die DAK oder zahlt die nicht mehr im nachhinein wenn man es nicht wusste das es verhinderungspflege gibt
Viele Kassen möchten mittlerweile eine ausführlichere Aufstellung der Zeiten und Tage. Das hängt nicht zuletzt auch damit zusammen, dass die Kasse sehen kann ob es stundenweise Verhinderung war oder nicht.
Normalerweise müssen Sie einen “Antrag” auf Verhinderungspflege ausfüllen, mit diesem und den “Quittungen” können Sie dann mit der Kasse abrechnen. Auf den Anträgen gibt es meistens ein Feld, das man ankreuzen kann, dort steht sinngemäß “ich möchte die nicht genutzten Leistungen aus der Kurzzeitpflege in höhe von 806 € umwandeln”. Ob eine Quittung in dem Sinne ausreicht hängt ein wenig von der Pflegekasse ab. Die meisten Pflegekassen wollen eine etwas ausführlichere Aufstellung.
Wie muss ich die Zeit nachweisen die die Person für mich geleistet ha?
Muss es so eine Art Stundenzettel sein auf dem steht was sie gemacht hat?
kann ich auch nur Quittungen einreichen auf der steht das die Person das Geld in bar erhalten hat?
wie verrechne ich die Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege?
Ja, Sie können rückwirkend noch für die Jahre 2019 – 2022 die Verhinderungspflege abrechnen.
will dieses Jahr zum ersten Mal Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Wusste erst durch euch das es das auch rückwirkend für 4 Jahre gibt. Meine Frage ist dann die Zeit 2019 – 2022 gemeint ?