Pflegelexikon Buchstabe V

Verhinderungspflege
Verhinderungspflege wird auch gerne als Ersatzpflege bezeichnet. Von Verhinderungspflege spricht man, wenn die eigentliche Pflegeperson die Pflege stundenweise, tage- oder auch wochenweise nicht durchführen kann. Es ist nicht wichtig, warum Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird. Auch ein Urlaub oder eine private Auszeit der Pflegeperson berechtigt, eine Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen.
Versicherung für Pflegepersonen
Pflegepersonen in der häuslichen Pflege sind unter gewissen Umständen über die Pflegekasse versichert. Somit werden für die Pflegenden Beiträge für die Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Krankenversicherung bezahlt
Vollmachten und Verfügungen
Leider geht ohne Vollmachten nicht mehr viel. Wer keine Betreuungsvollmacht hat, dem kann es passieren, dass er im Ernstfall einen gesetzlichen Betreuer bekommt. Haben Sie als Angehöriger keine Vorsorgevollmacht/Generalvollmacht, können Ihnen die Ärzte jegliche Auskunft über den Gesundheitszustand Ihres Partners, der Eltern oder Kinder verweigern.
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