Bestattungsvollmacht & Bestattungsverfügung: Vorsorge für Todesfall

Wenn Sie möchten, dass Ihre eigenen Wünsche für Ihre Bestattung umgesetzt werden, sollten Sie eine Bestattungsverfügung bzw. Bestattungsvollmacht erstellen.
Wenn Sie möchten, dass Ihre eigenen Wünsche für Ihre Bestattung umgesetzt werden, sollten Sie eine Bestattungsverfügung bzw. Bestattungsvollmacht erstellen.

Mit einer Bestattungsvollmacht und einer Bestattungsverfügung können Sie rechtzeitig Vorsorge treffen und sicherstellen, dass bei Ihrer Beerdigung alles nach Ihren Wünschen abläuft. Worum genau es sich bei diesen Dokumenten im Detail handelt und was Sie beim Verfassen beachten sollten, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel.  

Wer kümmert sich, wenn Sie eines Tages sterben? Wer organisiert Ihre Beerdigung, achtet darauf, dass Ihre Wünsche zum Tragen kommen und überhaupt: Auf welche Art und Weise möchten Sie bestattet werden?

Vielleicht haben Sie sich diese oder ähnliche Fragen schon einmal gestellt, vielleicht haben Sie dieses unangenehme Thema bislang aber auch vermieden. Das tun wir wohl alle, so lange es geht. Doch gerade im Alter werden viele Menschen dann von der Angst geplagt, noch nicht alles Wichtige geregelt zu haben und somit nicht vorbereitet zu sein, wenn sie eines Tages sterben. Und das ist auch verständlich, denn es ist durchaus wichtig, sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen.

Bestattungspflicht: Wer ist für die Bestattung zuständig?

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Wenn Sie nicht festhalten, wer sich um die Organisation Ihrer Beerdigung kümmern soll, werden es Ihre nächsten Angehörigen tun müssen. Diese sind per Gesetz „bestattungspflichtig“ bzw. „bestattungsberechtigt“. D.h. ihnen obliegt die Totenfürsorgepflicht nach Ihrem Tode und zwar in der folgenden Reihenfolge:

Wenn keine Regelung für die Bestattung getroffen wurden, sind die nächsten Angehörigen bestattungspflichtig.
Wenn keine Regelung für die Bestattung getroffen wurden, sind die nächsten Angehörigen bestattungspflichtig.

Wenn Sie diese gesetzlich festgelegte Reihenfolge umgehen möchten, können Sie von sich aus mit entsprechenden Vollmachten und Verfügungen ganz genaue Regelungen treffen.

Anmerkung: Es gibt zum Teil bundesländerspezifische Bestimmungen zur Bestattungspflicht.

Die Bestattungsvollmacht legt fest, wer sich kümmern soll

Sie können das Totenfürsorgerecht auf eine von Ihnen gewünschte Person übertragen. Leben Sie bspw. mit einer Lebenspartnerin oder einem Lebenspartner zusammen, sind mit dieser Person aber nicht verheiratet, so können Sie eine entsprechende Bestattungsvollmacht ausstellen. Damit übertragen Sie der von Ihnen festgelegten Person offiziell die Totenfürsorgepflicht. Da eine Bestattungsvollmacht gesetzlich bindend ist, sollten Sie Ihre Entscheidung auf jeden Fall mit der von Ihnen gewünschten Person beizeiten absprechen.

Muss die bevollmächtigte Person auch die Kosten für die Beerdigung übernehmen?

Nein, das muss sie nicht! Sie können in Ihrer Bestattungsvollmacht einen entsprechenden Passus einfügen und beispielsweise bestimmen, dass die Kosten für Ihre Beerdigung aus Ihrem Erbe entnommen werden sollen. Eventuell haben Sie auch ein extra für Ihre Bestattung angelegtes Konto oder eine Vorsorgeversicherung, über die Ihre Beerdigung finanziert werden kann. Dann können Sie diese Regelung ebenfalls in die Vollmacht einfügen.

Was geschieht, wenn der/die Bevollmächtigte die Totenfürsorge nicht übernehmen kann?

Auch das kann natürlich passieren – die Gründe dafür sind sicherlich unterschiedlich. Wenn dieser Fall eintritt, kann die von Ihnen bevollmächtigte Person die Vollmacht auch an eine andere Person weitergeben/übertragen.

Die Bestattungsverfügung legt fest, wie Ihre Beisetzung ablaufen soll

Man könnte fast sagen, dass die Bestattungsverfügung noch wichtiger ist als die Bestattungsvollmacht. Denn in ihr halten Sie Ihre persönlichen Wünsche für Ihre Beerdigung fest. Ohne Bestattungsverfügung weiß auch die von Ihnen bevollmächtigte Person eventuell nur vage darüber Bescheid, was Ihnen bei Ihrer Beerdigung wichtig ist. Das kann zu Ungewissheit, Unsicherheit und im schlimmsten Falle sogar zum Streit zwischen Ihren engen Familienangehörigen führen. Also: Je klarer und detaillierter Sie Ihre Wünsche äußern, desto besser ist es.

Wie sollte die Bestattungsverfügung verfasst sein?

Eine Bestattungsverfügung ist eine Willenserklärung und sollte dementsprechend ausführlich und detailliert formuliert sein. Am besten ist sie handschriftlich verfasst. Um keinen Zweifel an der Echtheit der Verfügung aufkommen zu lassen und zu beweisen, dass Sie bei Erstellung in Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte waren und die Verfügung aus freiem Willen ohne Zwang aufgesetzt haben, sollten Sie das Dokument notariell beglaubigen oder zumindest von Ihrem Hausarzt bestätigen lassen. Möchten Sie lieber einen Vordruck nutzen, ist dies ebenfalls möglich. Es dürfen/sollten aber auf keinen Fall am Ende

  • Ort, Datum und Ihre Unterschrift sowie
  • die Unterschrift eines Zeugen und
  • der notarielle oder ärztliche Beglaubigungsvermerk

fehlen.


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Wo sollte die Bestattungsverfügung aufbewahrt werden?

Da Sie sicherstellen müssen, dass Ihre Bestattungsverfügung im Falle Ihres Todes auf jeden Fall von Ihren Angehörigen schnell und einfach zu finden ist, sollten Sie diese dementsprechend aufbewahren, z.B.:

  • an einem gut auffindbaren Ort in Ihrer Wohnung, an dem Sie auch andere wichtige Dokumente aufbewahren (z.B. im Arbeitszimmer in der Schreibtischschublade),
  • bei nahen Angehörigen, die in jedem Fall zeitnah von Ihrem Tod erfahren würden,
  • beim Pfarramt,
  • bei Ihrem gewünschten Bestattungsunternehmen,
  • beim Notar oder Anwalt.

Was steht in der Bestattungsverfügung drin?

Den Inhalt Ihrer Bestattungsverfügung bestimmen Sie! Sie können dort lediglich das Wichtigste festhalten bezüglich der gewünschten Bestattungsart und des gewünschten Bestattungsortes oder Sie legen alles ganz detailliert fest. Je ausführlicher Sie werden, desto mehr Aufwand haben Sie natürlich, aber denken Sie immer daran: Je mehr Details Sie festlegen, desto klarer sind die Vorgaben für Ihre Angehörigen bzw. für die von Ihnen bevollmächtigte Person. Muster und Vordrucke, die Sie beispielsweise im Internet im kostenlosen Download erhalten können, helfen Ihnen, alle wichtigen Aspekte festzulegen. Möchten Sie Ihre Bestattungsverfügung selbst von Hand festhalten, können Sie sich am folgenden Inhaltsverzeichnis mit den dazugehörigen Erläuterungen orientieren:

  1. Überschrift („Bestattungsverfügung“) und Einleitung sind obligatorisch, damit klar ist, worum es sich bei diesem Dokument handelt.
  2. Ihr Name und Geburtsdatum sowie Ihre Anschrift sind ebenfalls Pflichtangaben.
  3. Angaben zu weiteren Dokumenten (soweit vorhanden) wie z.B.
    • Sterbegeldversicherung,
    • Organspendeausweis,
    • Bestattungsvorsorgevertrag,
    • Testament,
    • Liste der Trauergäste,
    • Familienstammbuch,
    • Personalausweis,
    • Krankenkassenkarte

und wo diese zu finden sind, können Sie hier ebenfalls machen.

  1. Festlegung der gewünschten Bestattungsart (Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung, Luftbestattung, Baumbestattung oder eine andere Bestattungsart).
  2. Festlegung des Bestattungsortes.
  3. Durchführung und Ablauf der Trauerfeier.
  4. Weitere (Dienst-)Leistungen wie Blumenschmuck, Grabpflege, Zeitungsanzeigen, Trauerkarten etc.
  5. Gestaltung des Grabmales und des Grabsteines.
  6. Finanzielle Absicherung durch bspw. einen Vorsorgevertrag, eine Vorsorgeversicherung oder ein spezielles Sparkonto.
  7. Durchführung der Bestattung durch ein bestimmtes Bestattungsinstitut.
  8. Organisation der Bestattung (dieser Punkt kann entfallen, wenn Sie eine gesonderte – oben beschriebene – Bestattungsvollmacht aufgesetzt haben).
  9. Erstellungsort, Datum, Unterschrift sind wiederum obligatorisch.
  10. (Unterschrift eines Zeugen) und Beglaubigungsvermerk vom Notar oder Arzt sollten ebenfalls auf jeden Fall enthalten sein, um keinen Zweifel an der Echtheit des Dokumentes aufkommen zu lassen.

Auch über diese Vollmachten und Verfügungen sollten Sie Bescheid wissen:


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Wie ausführlich sollten Sie werden?

Einige der genannten Aspekte können Sie recht kurz und bündig abhaken. Bei anderen jedoch sollten Sie darauf achten, ausführlich und detailliert Ihre konkreten Wünsche zu beschreiben.

Das betrifft zum Beispiel die Art und Weise, wie Ihre Trauerfeier durchgeführt werden soll. Vielleicht wünschen Sie eine kirchliche Trauerzeremonie, vielleicht aber auch eine weltliche mit einem freien Trauerredner/einer freien Trauerrednerin. Sie können die Person, die Ihre Trauerzeremonie durchführen soll, namentlich nennen. Auch können Sie festlegen, welche Lieder während der Zeremonie gesungen werden sollen, ob Sie Live-Musik von professionellen Musikern wünschen, welche Blumen Sie haben möchten und welche Rituale Ihnen wichtig sind. Vielleicht gibt es ja auch Personen in Ihrem Familienkreis, die bei der Trauerfeier etwas sagen sollen. So können Sie das ebenfalls festhalten und Ihren Angehörigen damit – auch nach Ihrem Tode – zeigen, dass Ihnen ihre Worte wichtig sind.

Ebenfalls können Sie darüber bestimmen, in welcher Kleidung Sie beerdigt werden wollen (wenn Ihre sterblichen Überreste nicht kremiert werden sollen) und ob Sie bestimmte Gegenstände mit in den Sarg nehmen möchten (diese Wünsche müssen natürlich im gesetzlich zugelassenen Rahmen bleiben).

Ein weiterer wichtiger Aspekt, den Sie durchaus mit einer längeren Ausführung bedenken sollten, ist die Gestaltung Ihres Grabmales. Das betrifft die Frage, für welche Art von Grab Sie sich entschieden haben. Besitzt Ihre Familie bereits ein Familiengrab, in dem Sie ebenfalls beigesetzt werden wollen/sollen? Möchten Sie in einem Reihen- oder Wahlgrab beerdigt werden? Wollen Sie, wenn Sie sich für eine Kremation entschieden haben, in einem Urnengrab, einem Kolumbarium oder einer Urnenstele beigesetzt werden? Oder soll Ihre Asche vielleicht auf einer Aschestreuwiese verstreut oder in einem Friedwald beigesetzt werden?

Auch die Gestaltung Ihres Grabsteines ist Ihnen überlassen, wenn Sie es möchten. In Ihrer Bestattungsverfügung können Sie sowohl über das Material, die Form und die Farbe des Grabsteines als auch über die Inschriften und verwendeten Symbole und Ornamente bestimmen. Vielleicht haben Sie ein Lieblingszitat, das Sie auf dem Stein verewigt haben möchten oder Sie wollen einfach nur Ihren Namen eingraviert wissen. Auch hier gilt wieder: Je konkreter Sie Ihre Wünsche festhalten, desto eher können Sie sicher sein, dass alles Ihren Vorgaben gemäß umgesetzt wird.


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Natürlich können Sie auch selbst im Vorfeld mit einem entsprechenden Bestattungsunternehmen, dem Pfarramt oder freien Trauerredner und einem Steinmetz in Verbindung treten und Ihre Wünsche dort schriftlich festhalten. Dann sollten Sie dies ebenfalls in der Bestattungsverfügung erwähnen und auf die entsprechende Person verweisen mit Namen, Anschrift und Kontaktdaten.


Hier noch ein wichtiger Hinweis:

Bestattungswünsche gehören NICHT ins Testament! Also handeln Sie bitte weder Ihre Bestattungsvollmacht noch die Bestattungsverfügung innerhalb Ihres Testamentes ab. Das hat einen einfachen, aber durchaus bedeutsamen Grund: Eine Testamentseröffnung erfolgt in der Regel einige Wochen nach dem Todesfall. Doch zu diesem Zeitpunkt ist es für etwaige Bestattungsangelegenheiten meist zu spät, da die Beerdigung bereits stattgefunden hat.
Wenn Sie möchten, dass Ihre eigenen Wünsche für Ihre Bestattung umgesetzt werden, sollten Sie eine Bestattungsverfügung bzw. Bestattungsvollmacht erstellen.
Mit einer Bestattungsvollmacht oder -verfügung können Sie Ihre Wünsche für die Beisetzung festlegen.

Exkurs: Kremationsverfügung, Seebestattungsverfügung und Luftbestattungsverfügung

In der Regel bedarf es keiner gesonderten Verfügung, wenn Ihr Bestattungswunsch von der traditionellen Erdbestattung im Sarg abweicht. Meist reicht die Bestätigung Ihrer Angehörigen aus. Um Missverständnissen allerdings vorzubeugen und etwaige Zweifel auszuräumen, können Sie eine entsprechende Verfügung aufsetzen. Dies empfiehlt sich insbesondere, wenn Sie keine allgemeine Bestattungsverfügung verfasst haben, in der Ihre Wünsche über die Art und Weise Ihrer Bestattung allumfassend erläutert werden und/oder die von Ihnen gewünschte Bestattungsart per Gesetz eine spezielle Willensäußerung Ihrerseits bedarf.

Kremationsverfügung

Die Einäscherung mit anschließender Urnenbestattung ist mittlerweile derart weit verbreitet in Deutschland, dass eine Kremationsverfügung tatsächlich eher unter die Rubrik „auf Nummer sicher gehen“ fällt. Mit einer Kremationsverfügung können Sie verfahren wie mit einer allgemeinen Bestattungsverfügung auch. Sie können sie handschriftlich verfassen oder einen Vordruck verwenden. Wichtig sind Ihre Unterschrift, Ort und Datum der Erstellung, die Unterschrift eines Zeugen und eine entsprechende Beglaubigung. Sie können wichtige Personen benennen, die zu Rate gezogen werden sollen, falls es Unklarheiten bezüglich Ihrer Bestattung gibt und Sie können selbstverständlich festlegen, was mit Ihrer Asche nach Ihrem Tode geschehen soll. Dabei gibt es ganz verschiedene Möglichkeiten, z.B.:

  • das Verstreuen Ihrer Asche auf einer Aschestreuwiese,
  • die Beisetzung der Urne auf einem Friedhof in einem Urnengemeinschaftsgrab, einem Urneneinzelgrab,
  • die Bestattung in einem anonymen Urnengrab,
  • die Beisetzung Ihrer Urne in einem Friedwald.

Sie können den entsprechenden Ort, den Friedhof, Friedwald, die Aschestreuwiese etc. in der Kremationsverfügung bestimmen und die Adresse angeben oder Sie benennen eine bestimmte Person, die dieses übernehmen soll, wenn Sie lediglich festlegen möchten, dass Ihr Körper kremiert werden soll, es für Sie aber unerheblich ist, wo Ihre Urne nachher beigesetzt wird.

Seebestattungsverfügung

Wünschen Sie eine Seebestattung, ist eine entsprechende Verfügung im Grunde unerlässlich. In Deutschland wird die Seebestattung nämlich nur genehmigt, wenn Sie zu Lebzeiten eine Willenserklärung abgegeben haben, warum Sie diese Form der Bestattung wünschen. Darin müssen Sie Ihre besondere Verbundenheit zur See nachweisen. Waren Sie früher Matrose/Matrosin oder ähnliches, reicht in der Regel auch hier die Erklärung Ihrer Angehörigen nach Ihrem Tode aus, da Ihre Bindung zur See offensichtlich ist. Ist Ihre Verbundenheit nicht so augenscheinlich, sollten Sie auf jeden Fall eine Seebestattungsverfügung aufsetzen und diese entsprechend bezeugen und beglaubigen lassen.

Um auf hoher See bestattet zu werden, wird Ihr Körper zunächst in einem Krematorium verbrannt und Ihre Asche anschließend in eine biologisch abbaubare, speziell angefertigte Seeurne gefüllt. Diese wird dann mit einem Schiff auf das Meer (die Nord- oder Ostsee) gefahren und dort beigesetzt. Ist das Schiff groß genug, haben enge Angehörige die Möglichkeit, an der Bestattung teilzunehmen. Die Koordinaten werden im Anschluss an die Beisetzung notiert und Ihren Angehörigen übermittelt.

Luftbestattungsverfügung

Bei der Luftbestattung verhält es sich im Grunde ähnlich wie bei der Seebestattung. Sie müssen Ihren Willen zu dieser Bestattungsart erklären. Hinzu kommt, dass in Deutschland die Luftbestattung aufgrund der hier herrschenden Friedhofspflicht eigentlich verboten ist. Es gibt zwar Bestattungsunternehmen, die diese Beisetzungsform anbieten, sie wird aber meist im Ausland durchgeführt; in der Regel in der Schweiz, in Frankreich oder in Tschechien. Ihre Asche wird dann in einer Aschekapsel ins Ausland überführt, dort in einem Flugzeug, Hubschrauber oder Heißluftballon in die Lüfte getragen und dann verstreut. Die Teilnahme an dieser Zeremonie für Ihre Angehörigen ist schwierig, da der Platz meist sehr begrenzt ist. Die Koordinaten Ihres Bestattungsortes werden allerdings mithilfe eines Navigationsgerätes ermittelt und Ihren Angehörigen mitgeteilt.

Sollten Sie sich eine Luftbestattung wünschen, ist es in jedem Fall ratsam, eine Luftbestattungsverfügung aufzusetzen und anzugeben, warum Sie diese Form der Bestattung wünschen. Denn wie gesagt, der logistische Aufwand ist hoch und die Gesetzeslage in Deutschland entsprechend schwierig.

Fazit

Sowohl die Bestattungsvollmacht als auch die Bestattungsverfügung sind kein Muss. Wenn Sie allerdings beizeiten Vorsorge treffen und Ihre Angehörigen im Falle Ihres Todes entlasten wollen, ist es ratsam, eine Vollmacht oder zumindest eine Verfügung aufzusetzen. So können Sie selbst bestimmen, wer sich um Ihre Beerdigung kümmern und wie diese durchgeführt werden soll.

Wichtig ist, dass Sie Ihre Bestattungsverfügung handschriftlich verfassen oder, wenn Sie einen Vordruck nutzen, an Ihre Unterschrift, den Ort und das Datum sowie – wenn möglich –  noch an die Unterschrift eines Zeugen und die Beglaubigung durch einen Notar oder Hausarzt denken.

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Quelle Bildmaterial: Fotolia #113869535 © kamasigns

2 Antworten auf „Bestattungsvollmacht & Bestattungsverfügung: Vorsorge für Todesfall“

Vielleicht hätten diese Art von Erledigungen auf einer “Aufgabenliste” zur Zufriedenheit beigetragen 🙂

Für eine Bestattung vorzusorgen steht nicht gerade auf der Traum To Do Liste. Leider muss ich dabei Hilfe leisten. Mit dieser Seite konnte ich vieles schneller begreifen!

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