
Denkt man an einen Schwerbehindertenausweis ist bei vielen Menschen das Bild von Personen ohne Arme oder ohne Beine oder eines Rollstuhlfahrers im Kopf. Doch das ist nicht immer der Fall.
Der GdB wird nämlich nicht nur Menschen zugesprochen, die körperlich beeinträchtigt sind, sondern auch zum Beispiel Menschen mit psychischen oder geistigen Leiden oder chronischen Erkrankungen.
Wie auch bei einem Pflegegrad ist der Grad der Behinderung in verschiedene Bereiche und in verschiedene Grade eingeteilt. Man spricht von einem Grad der Behinderung – kurz GdB – beginnend bei 0 und endend bei 100. Hinzu kommen noch diverse Merkzeichen. Die Abstufungen in der GdB-Tabelle erfolgen in 10er Schritten.
Das Wichtigste im Überblick
- Unterschied zwischen Behinderung und Schwerbehinderung
- Erkrankungen die einen Grad der Behinderung zur Folge haben können
- Kann der Grad der Behinderung addiert werden?
- Kann ich mit einem Schwerbehindertenausweis auf einem Behindertenparkplatz parken?
- Welche Vorteile bringt ein Behindertenausweis?
- Was bedeutet Gleichstellung
- Behindertenpauschbetrag: So viel können Sie bei der Steuer geltend machen.
- Mein Tipp
- Fazit
- Weitere Beiträge zum Thema Pflege
Unterschied zwischen Behinderung und Schwerbehinderung
Das Sozialgesetzbuch IX unterscheidet zwischen einer Behinderung und einer Schwerbehinderung anhand des Grad der Behinderung. Menschen mit einem Grad der Behinderung unter 50 haben eine Behinderung, ab einem GdB von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung. Wer also mindestens einen GdB von 50 hat, bekommt den sogenannten Schwerbehindertenausweis.
Sowohl mit einem GdB UNTER als auch ÜBER 50 erhalten Sie gewisse Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche.
Erkrankungen die einen Grad der Behinderung zur Folge haben können
Die Liste der Beschwerden, für die es einen GdB geben kann, ist lang und sehr umfassend.
Welchen GdB Sie letztendlich erhalten, ist abhängig von der Schwere der Erkrankung / Behinderung.
Ein Beispiel:
- Herr Krause hatte einen Schlaganfall. Nach dem Krankenhaus kommt er in die Reha und kann dort sehr gut stabilisiert und wiederhergestellt werden. Trotz allem hat er immer noch diverse leichte Beeinträchtigungen. Ihm wird sicherlich nur ein GdB von unter 50 zugesprochen werden.
- Ganz anders sieht es bei Frau Riemer aus. Auch Sie wurde im Krankenhaus und in der Rehaklinik behandelt. Allerdings sind die Schädigungen bei Frau Riemer sehr stark. Sie ist halbseitig gelähmt, muss im Rollstuhl sitzen, kann sich nicht mehr gut artikulieren und ist ständig auf fremde Hilfe angewiesen. Hier wird das entsprechende Versorgungsamt einen GdB von über 50 zusprechen.
*Anmerkung der Redaktion: Wir haben in den Beispielen ausdrücklich nur mit „GdB unter 50“ bzw. „GdB über 50“ argumentiert, um kein falsches Bild entstehen zu lassen. Die Einstufung obliegt immer der jeweiligen Stelle (Versorgungsamt, Landratsamt usw.).
Sie sehen, es handelt sich jedes Mal um die gleiche Krankheit, aber die Beeinträchtigungen der Erkrankung sind im Fall von Frau Riemer viel gravierender als bei Herrn Krause.
Uns ist wichtig, dass wir Sie als Leser darauf hinweisen, dass nicht immer ein Bein oder ein Arm fehlen muss, um einen GdB zu beantragen, sondern auch beispielsweise Hauterkrankungen oder Migräne bereits eine Beeinträchtigung bedeuten können.
Die Erkrankungen sind in der GdB-Tabelle in Bereiche unterteilt, die wir Ihnen hier einzeln (und in gekürzter Form) vorstellen.
Kopf und Gesicht
- Echte Migräne
- Gesichtsneuralgien
- Narben und Warzen
- Periphere Fazialisparese / Gesichtslähmungen
- Sensibilitätsstörung im Gesicht
Nervensystem und Psyche
- Beeinträchtigung der geistigen Leistung
- Demenz
- Depressionen
- Autismus
- Entwicklungsstörungen
- Epileptische Anfälle
- Gestörtes Sozialverhalten
- Hirnschäden
- Hirntumore
- Lähmungen
- Multiple Sklerose
- Narkolepsie
- Neurosen
- Parkinson
- Persönlichkeitsstörungen
- Polyneuropathien
- Psychische Traumen
- Rückenmarkschäden
- Schizophrene und affektive Psychosen
- Verhaltens- und emotionale Störungen
Sehorgan
- Augenmuskellähmungen
- Augentumor
- Ausfall des Farbsinns
- Gesichtsfeldausfälle
- Linsenverlust
- Schädigung des Auges bzw. Sehorganes
- Verlust eines Auges
Hör- und Gleichgewichtsorgan
- Chronische Mittelohrentzündung
- Gleichgewichtsstörungen
- Hörverlust
- Meniere-Krankheit
- Ohrgeräusche (Tinitus)
- Taubheit
- Verlust der Ohrmuschel
Nase
- Stinknase
- Völliger Verlust des Riechvermögens
- Vollständiger Verlust der Nase
- Vollständiger Verlust des Riechvermögens
Mundhöhle, Rachenraum und obere Luftwege
- Artikulationsstörungen durch Lähmungen oder Veränderungen im Mundraum
- Defekt des Gaumens
- Funktionsstörung der Zunge
- Lippen-, Kiefer-, Gaumen,- Segelspalten
- Lippendefekt mit Speichelfluss
- Schluckstörungen / Dysphagie
- Stimmstörungen / Stimmlosigkeit / Dauernde Heiserkeit / Flüsterstimme
- Tracheostoma
- Umfassender Zahnverlust
- Verlust des Kehlkopfes
- Verlust eines Teils des Unter- bzw. Oberkiefers
Brustkorb, tiefere Atemwege und Lungen
- Bronchialasthma
- Chronische Bronchitis, Bronchiektasen
- COPD
- Erkrankung der Atemorgane mit Einschränkung der Lungenfunktion
- Nach Lungentransplantation
- Sarkoidose
- Schlaf-Apnoe-Syndrom
- Tuberkulose
☛ Nützlich + Hilfreich 24h-Pflegekräfte aus Osteuropa. Zuhause leben statt im Heim ! |
Herz und Kreislauf
- Arterienverschlüsse
- Einschränkung der Herzleistung
- Gefäßkrankheiten
- Herzrhythmusstörungen
- Hypertonie (Bluthochdruck)
- Krankheit des Herzens
Verdauungsorgane
- Afterschließmuskelschwäche
- Bauchfellverwachsungen
- Chronische Darmstörungen
- Chronische Hepatitis
- Crohn-Krankheit
- Gastritis
- Hämorrhoiden
- Krankheiten der Leber, Gallenwege und Bauchspeicheldrüse
- Künstlicher Darmausgang
- Leberfibrose
- Lebertumor
- Leberzirrhose
- Magen- und Darmkrankheiten
- Nach Entfernung eines Tumors
- Refluxkrankheit
- Speiseröhrenersatz
- Speiseröhrenkrankheiten
- Totalentfernung des Magens
- Zöliakie
Brüche (Hermien)
- Leisten- oder Schenkelbruch
- Nabelbruch oder Bruch in der weißen Linie
- Zwerchfellbruch
Harnorgane
- Chronische Harnwegsentzüngungen
- Entleerungsstörungen der Blase
- Harninkontinenz
- Künstliche Harnableitung
- Nach Entfernung eines Blasentumors
- Nach Nierentransplantation
- Nephrotisches Syndrom
- Nierenfehlbildung
- Nierenschäden
- Nierensteinleiden mit Koliken
- Schäden der Harnwege
Männliche Geschlechtsorgane
- Hydrozele (Wasserbruch)
- Nach Entfernung eines Hoden oder Prostatatumors
- Prostataerkrankung
- Unterentwicklung, Schwund oder Verlust eines Hoden
- Varikozele (Krampfaderbruch)
- Verlust des Penis
Weibliche Geschlechtsorgane
- Endometriose
- Scheidenfisteln
- Verlust der Brust
- Verlust der Gebärmutter
- Verlust eines Eierstocks
Stoffwechsel, innere Sekretion
- Chronische Nebenniereninsuffizienz (Addison-Syndrom
- Cushing-Syndrom
- Diabetes (Zuckerkrankheit)
- Fettstoffwechselkrankheit
- Gicht
- Mukoviszidose (zystische Fibrose)
- Phenylketonurie
- Porphyrien
- Schilddrüsenkrankheiten
Blut, blutbildende Organe, Immunsystem
- Anämien
- Hämophilie und entsprechende plasmatische Blutungskrankheiten
- HIV
- Hodgkin-Krankheit
- Immundefekte
- Leukämie
- Myeloproliferative und myelodysplastische/myeloproliferative Neoplasien
- Nach Knochenmark- und Stammzelltransplantation
- Non-Hodgkin-Lymphome
- Plasmozytom
- Verlust der Milz
Haut
- Akne
- Blasenbildende Hautkrankheiten (z. B. Pemphigus, Pemphigoide)
- Chronisch rezidivierende Urtikaria/Quincke-Ödem
- Ekzeme
- Erythrodermien
- Hautveränderungen bei Autoimmunkrankheiten des Bindegewebes
- Ichthyosis
- Mykosen
- Nach Entfernung eines malignen Tumors
- Naevus
- Psoriasis vulgaris
- Rosazea, Rhinophym
- Totaler Haarausfall
Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Krankheiten
- Arthrose
- Bechterew-Krankheit
- Beckenschäden
- Chronische Osteomyelitis
- Endoprothesen: Hüftgelenk, Kniegelenk, Sprunggelenk, Schultergelenk, Ellenbogengelenk, kleine Gelenke
- Entzündlich-rheumatische Krankheiten
- Extremitätenverlust wie Arm, Bein, Hand, Finger
- Fibromyalgie
- Großwuchs
- Kleinwuchs
- Kollagenosen (z. B. systemischer Lupus erythematodes, progressiv-systemische Sklerose, Polymyositis/Dermatomyositis),
- Muskelkrankheiten, Muskelschwäche
- Schäden der oberen Gliedmaßen
- Schäden der unteren Gliedmaßen
- Vaskulitiden (z. B. Panarteriitis nodosa, Polymyalgia rheumatica)
- Wirbelsäulenschäden
Quelle: Die GdB-Tabelle kann in der Versorgungsmedizinischen-Verordnung (VersMedV) eingesehen werden.
Kann der Grad der Behinderung addiert werden?
2 x GdB 30 = GdB 60! Nein, so einfach ist das nicht. Die Regelung findet sich im § 152 Abs. 3 des SGB IX. „Liegen mehrere Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft vor, so wird der Grad der Behinderung nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen festgestellt. Für diese Entscheidung gilt Abs. 1, es sei denn, dass in einer Entscheidung nach Abs. 2 eine Gesamtbeurteilung bereits getroffen worden ist“.
Vereinfacht gesagt steht in diesem Paragraphen, dass mehrere Beeinträchtigungen nicht zusammengerechnet, sondern in einem Gesamtleiden zusammengefasst werden. Im Sinne von 2 x GdB 30 = zum Beispiel GdB 40.
Kann ich mit einem Schwerbehindertenausweis auf einem Behindertenparkplatz parken?
Sofern auf dem Schwerbehindertenausweis gewisse Merkzeichen vorhanden sind (aG) und der „blaue Parkausweis“ vorhanden ist, geht das. Ein Schwerbehindertenausweis alleine reicht aber zum Parken auf einem Behindertenparkplatz nicht aus.
Nützliche Alltagshilfen:
Kostenlose Pflegehilfsmittel für bis zu 40 Euro pro Monat ! - incl. Reinigungs- und Desinfektionstücher!
Treppenlifte – Mit Pflegegrad bis 4.000 Euro Zuschuss !
Nachträglicher Einbau Badewannentüre – Innerhalb weniger Stunden !
Treppensteighilfe – Sicher die Treppe rauf + runter. Mit 4.000 € Zuschuss
Welche Vorteile bringt ein Behindertenausweis?
Das hängt mit dem bewilligten Grad der Behinderung zusammen. Hier einige „Vorteile“ nach dem entsprechendem GdB unterteilt:
Einstufungen aus der GdB-Tabelle | Vorteile |
0 bis 10 | Keine Vorteile |
20 | Steuervorteile durch den Pauschbetrag |
30 bis 40 | Steuerfreibetrag Gleichstellung mit Schwerbehinderten möglich (§2 Abs. 3 SGB IX) |
Ab 50 | Steuervorteile Eine zusätzliche Woche Erholungsurlaub Ermäßigte Eintritte in z.B. Museen oder Zoos Reduzierte Kosten für Bus und Bahn Erweiterter Kündigungsschutz am Arbeitsplatz Preisnachlässe bei manchen Mobilfunk- und Festnetzanbieter Möglicher, früherer Renteneintritt ohne Abschläge (2 Jahre) Ermäßigung oder Befreiung von Kurtaxen |
Die Nachteilsausgleiche durch Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis sind jedoch nicht nur vom GdB abhängig, sondern auch von den Merkzeichen. Je nach Erkrankung / Behinderung werden zusätzlich noch Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis eingetragen.
G = Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit
B = Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
GI = Gehörlos
H = Hilflosigkeit
BI = Blindheit
RF = Ermäßigung von der Rundfunkbeitragspflicht
Was bedeutet Gleichstellung
Ab einem GdB von 50 bekommen Sie einen Schwerbehindertenausweis und als Mitarbeiter auch im Betrieb entsprechende Absicherungen. Wer gemäß der GdB-Tabelle einen GdB ab 30 bis unter 50 hat, kann eine Gleichstellung beantragen. Mit der Gleichstellung erhalten Sie ebenfalls betriebliche Absicherungen, aber nicht immer im gleichen Umfang wie Menschen mit einer Schwerbehinderung ab GdB 50. Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.
Behindertenpauschbetrag: So viel können Sie bei der Steuer geltend machen.
Nach der Änderung des Behinderten-Pauschbetrags können Menschen ab einem GdB von 20 den Pauschbetrag in Anspruch nehmen.
Gerade im Hinblick darauf, dass sich der Pauschbetrag zum 01.01.2021 geändert hat, ist es umso spannender zu wissen, welche Einschränkungen zu einem Grad der Behinderung führen können.
GdB | Pauschbetrag seit 01.01.2021 |
---|---|
20 | 384 € |
30 | 620 € |
40 | 860 € |
50 | 1.140 € |
60 | 1.440 € |
70 | 1.780 € |
80 | 2.120 € |
90 | 2.460 € |
100 | 2.840 € |
Merkzeichen H und Bl, TBl (Taubblind), Pflegegrad 4 oder 5 | 7.400 € |
Mein Tipp
Die Anerkennung einer Behinderung ist NICHT nur ausschließlich von Ihrer Erkrankung abhängig, sondern auch sehr stark vom Antrag selbst. Es ist nicht einfach, seine eigenen Erkrankungen und Behinderungen so darzustellen, dass die zuständige Stelle erkennt, wie schwer Ihre Beeinträchtigungen sind. Hier werden sehr häufig gravierende Fehler begangen, die dazu führen, dass der GdB entweder ganz abgelehnt wird oder Sie viel zu niedrig eingestuft werden.
Nehmen Sie deshalb unbedingt Hilfe in Anspruch. Wenden Sie sich an Ihr behandelndes Krankenhaus oder die Reha-Einrichtung. Diese verfügen über einen Sozialdienst, der den Schwerbehindertenantrag für Sie stellt.
Wenn Sie mit dem erteilten GdB nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb der Frist einen Widerspruch einlegen.
Fazit
Es gibt nicht nur DIE EINE Beeinträchtigung, wie sich das die meisten von uns vorstellen, sondern auch solche, an die man im ersten Moment gar nicht denkt und auch nicht als Beeinträchtigung wahrnehmen würde.
Wer also das Gefühl hat, dass eine Beeinträchtigung vorliegt und den Schritt gehen möchte einen GdB zu beantragen, sollte das auf jeden Fall im Vorfeld mit seinem Arzt besprechen. Dieser kann eine erste Einschätzung abgeben. Zudem ist der behandelnde Hausarzt und auch der Facharzt bei der Einstufung des GdB mitbeteiligt. Dieser stellt eine Art von Gutachten aus in dem er festhält, welche Beschwerden in welcher Schwere und Form vorliegen.
FAQ – Häufige Fragen zum Thema Grad der Behinderung
Welcher Grad der Behinderung bei welcher Krankheit?
Der Grad der Behinderung (GdB) gibt an, wie stark die Beeinträchtigung der Gesundheit und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist. Eine genaue Tabelle, welche Krankheit welchen GdB hat, gibt es jedoch nicht.
Das liegt daran, dass der GdB nicht allein von der Krankheit abhängt, sondern von der individuellen Ausprägung der Beeinträchtigung und der Auswirkung auf die Lebensqualität. So kann eine Person mit derselben Krankheit einen höheren oder niedrigeren GdB haben als eine andere Person.
Dennoch gibt es einige Beispiele für Krankheiten und Beeinträchtigungen, die oft zu einem bestimmten GdB führen, die jedoch nicht abschließend sind und von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich sein können:
– GdB 30: Diabetes mellitus, chronische Kopfschmerzen, Fibromyalgie
– GdB 50: Asthma, Osteoporose, Bandscheibenvorfall
– GdB 70: Krebserkrankungen, chronische Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Multiple Sklerose
– GdB 100: Blindheit, Querschnittslähmung, vollständiger Verlust beider Hände
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der GdB nicht nur von der Krankheit abhängt, sondern von vielen verschiedenen Faktoren. Der GdB wird individuell von einem Arzt oder Gutachter festgestellt und kann im Zweifelsfall auch gerichtlich überprüft werden.
Welche Vorteile hat man, wenn man 50% Behinderung hat?
Wenn man einen anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50% hat, kann man in Deutschland verschiedene Vorteile und Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.
Einige mögliche Vorteile sind:
1. Schwerbehindertenausweis: Man kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen, der als Nachweis für den GdB dient und verschiedene Vorteile ermöglicht.
2. Kündigungsschutz: Man ist durch das Schwerbehindertengesetz vor einer Kündigung geschützt. Der Arbeitgeber benötigt bei einer Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes.
3. Zusatzurlaub: Je nach GdB hat man Anspruch auf zusätzlichen Urlaub.
4. Steuerfreibeträge: Man kann einen höheren Freibetrag bei der Einkommenssteuer geltend machen.
5. Zuschüsse: Man kann verschiedene Zuschüsse und finanzielle Unterstützung beantragen, z.B. bei der Anschaffung von Hilfsmitteln, für einen barrierefreien Umbau der Wohnung oder für die Teilhabe am Arbeitsleben.
6. Gleichstellung: Man kann bei einer Bewerbung eine Gleichstellung beantragen, die eine bevorzugte Behandlung bei der Stellenbesetzung ermöglicht.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Vorteile je nach individueller Situation und nach Art und Ausprägung der Behinderung unterschiedlich ausfallen können. Es lohnt sich daher, sich gezielt über die eigenen Ansprüche und Möglichkeiten zu informieren.
Ist es sinnvoll ein Behindertenausweis zu beantragen?
Die Entscheidung, ob es sinnvoll ist, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art und Ausprägung der Beeinträchtigung und den persönlichen Bedürfnissen und Zielen.
Ein Schwerbehindertenausweis kann verschiedene Vorteile und Nachteilsausgleiche bringen, wie z.B. einen Kündigungsschutz, zusätzlichen Urlaub oder finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung von Hilfsmitteln oder für einen barrierefreien Umbau der Wohnung.
Wie viel Geld bekommt man mit 50% Behinderung?
Bei einem GdB von 50 besteht gemäß § 33b Einkommensteuergesetz (EstG) ein Steuerfreibetrag von 1.140 Euro. Zudem gilt für Arbeitsverhältnisse ein besonderer Kündigungsschutz, denn vor einer Entlassung muss das Integrationsamt angehört werden.
Wie berechnet sich der Grad der Behinderung?
Der Grad der Behinderung wird auf Antrag durch ärztliche Gutachter bemessen. Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, wird ein Gesamt- GdB ermittelt. Es werden hier allerdings nicht die einzelnen Behinderungsgrade mehrerer Beeinträchtigungen einfach zusammengerechnet und addiert, wie manchmal vermutet wird.
Weitere Beiträge zum Thema Pflege
- Wichtige Tipps zum Beantragen eines Schwerbehindertenausweises
- Anerkennung einer Behinderung: Antrag, Tipps, Vorteile, Hilfe
- WC-Zentralschlüssel für Behindertentoiletten
- Führerschein weg: Bei diesen Krankheiten droht ein Führerscheinentzug
- Schwerbehindertenausweis bei Krebs – Das sollten Sie wissen
- Personenbezogener Behindertenparkplatz: Anspruch, Voraussetzungen, Antrag
Profitieren Sie von unserem
Newsletter!
Tipps zur Pflegekasse & Pflegegeld,
Kurzzeit- u. Verhinderungspflege, Fehler bei MDK-Begutachtung, Entlastungsbetrag, Gesetzesänderungen uvm.
Tragen Sie sich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter ein. Er erscheint 1-2 Mal pro Monat und hat das Ziel, dass Sie sich zukünftig im Pflegedschungel zurechtfinden und die Pflege erleichtert wird!
Examinierte Krankenschwester, Pflegeberaterin nach §37.3 SGB XI und erste Anlaufstelle im Fachbereich Kranken- und Altenpflege für unsere Pflegelotsen
Sandra Läpple ist examinierte Krankenschwester mit über 28 Jahren Krankenhauserfahrung. Sie arbeitete als Pflegefachkraft in Bereichen wie beispielsweise der Unfallchirurgie und der Geriatrie. Sie verfügt somit über ein umfangreiches Fachwissen nicht nur im Bereich der Alten- und Krankenpflege, sondern kennt sich durch ihre langjährige Erfahrung auf der Unfallstation auch mit den Krankheiten und Unfällen im Alter bestens aus. Neben Ihrer fachlichen Kompetenz als Krankenschwester ist sie zudem Pflegeberaterin nach §37.3 SGB XI und bringt Ihr umfangreiches medizinisches, geriatrisches und pflegefachliches Fachwissen in Fachbeiträgen ein. Es ist ihr ein großes Anliegen, endlich den Pflegebedürftigen und ihren Familien wirklich mit Rat und Tat zur Seite stehen zu können, was leider im Pflegealltag im Krankenhaus immer mehr verloren ging.
10 Antworten auf „Für diese Krankheiten gibt es einen Behindertenausweis?“
Es ist schwierig einzuschätzen, welche Grad tatsächlich angemessen ist. Bei mehreren Erkrankungen wird die Gesamtheit der Einschränkungen ermittelt. Sie können in den Widerspruch gehen bzw. eine Höherstufung beantragen. Fügen Sie ein Begleitschreiben bei, in dem Sie erklären welche Einschränkungen Sie durch die Krankheiten haben. Dabei sollten Sie darauf eingehen, welche Belastungen es für Sie psychischer Art eventuell gibt, aber auch auf die soziale Teilhabe. Jeder Mensch geht unterschiedlich mit Erkrankungen um. Da ein Teil der Bewertung aber die Felder psychische Belastung und Teilhabe am sozialen Leben umfassen, müssen Sie das meistens separat darlegen.
Hallo, ich bin 62 Jahre alt, und hatte einen schweren Schlaganfall vor 5 Jahren, von dem ich mich einigermaßen gut erholt habe. Das heißt, ich bin nicht auf Unterstützung angewiesen. Ich hab nachwievor Schwindel, Wortfindungsschwierigkeiten, Dyshartrie, Feinmotoriksschwierigkeiten und auch Kurzatmigkeit (Herzi- und Niereninsuffizienz. Ich habe damals vor 5 Jahren einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. 30% haben sie mir anerkannt, und meinen Antrag auf Höherstufung abgelehnt. Macht es Sinn Widerspruch einzulegen?
Mit freundlichen Grüssen
K.Fesl
Ob es einen Pflegegrad für eine axonale Polineuropathie gibt hängt von den individuellen Einschränkungen im Alltag ab. Bei der axonalen Polineuropathie gibt es unterschiedliche Ausprägungen und Stadien, das heißt, wenn die Erkrankung so weit fortgeschritten ist, dass entsprechende Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit und in der Bewältigung des Alltags auftreten, dann kann es unter Umstände einen Pflegegrad dafür geben. Prüfen Sie anhand eines Pflegegradrechners, in wie weit die Einschränkungen, die für den Pflegegrad relevant sind bereits vorhanden sind. Den Pflegegrad können Sie formlos bei der zuständigen Krankenkasse beantragen. Die Kasse leitet dann alles in die Wege, sodass der Medizinische Dienst (MD) eine Begutachtung und die Feststestellung der Pflegebedürftigkeit durchführen kann.
Eine Einschätzung ist von außen immer etwas schwierig. Die Höhe des GdB hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise die Schwere der Erkrankung und welche Belastungen dadurch auf Sie zukommen.
So wie ich das sehe sollten Sie auf jeden Fall einen Antrag beim Versorgungsamt stellen. Sprechen Sie das vorher mit den behandelten Ärzten ab, die können Ihnen vielleicht schon im Vorfeld ein paar Berichte mitgeben, die Sie beim Versorgungsamt einreichen können.
Meinem Mann hat der Neurologe eine „Axonale Polineuropathie“ bescheinigt -bekomt er einen Pflegegrad und an wen sollen wir uns jetzt wenden ?
Hallo zusammen,
ich habe von klein auf essentiellen tremor und Bronchialasthma und seit einigen Jahren Athrose in beiden Kniegelenken. Vor ein paar Wochen wurde noch colitis ulcerosa festgestellt. Kann man dafür schon was beantragen?
Danke vorab für die Information.
LG
Sie können beim Versorgungsamt für Ihre Söhne einen GdB beantragen. Je nach Schwere und individuellen Einschränkungen kann dabei auch eine Schwerbehinderung herauskommen. Je nach schwere der Hämophilie liegt der GdB in einer Spanne von 20 – 100. Das stellt aber das Versorgungsamt in Zusammenarbeit mit dem behandelten Arzt fest. Informieren Sie den Arzt darüber, dass Sie vorhaben einen GdB zu beantragen, ggf. kann er Ihnen schon Berichte etc. mitgeben, die Sie dem Antrag beilegen können.
Hallo ihr lieben, mein Name ist Nicole und ich habe einen fast 4jahrigen Sohn sowie ein 7monate alten Säugling beide mit schwerer Hämophilie, wie und was kann ich beantragen für beide Jungs.
Ich danke Ihnen für Mühe.
Mfg Nicole. A
Je nach schwere des Herzinfarkts und je nachdem welche Nachteile (Einschränkungen) Sie dadurch haben kann es auch hierfür einen Grad der Behinderung geben.
Pauschal kann man die Frage allerdings nicht beantworten. Sie können mit dem Arzt darüber sprechen, welche Einschätzung er in Ihrem Fall hat und dann ggf. den Antrag beim Versorgungsamt stellen.
Ich habe seit 6 Jahren zwei stands bekommen da ich einen Herz Infarkt hatte ich wollte mal fragen ob ich auch was beantragen kann