Kostenloser Pflegegeldrechner. Damit haben Sie Ihre Pflegekosten im Griff

Pflegegeldrechner. Kostenlos Ihr Pflegegeld berechnen
Pflegegeldrechner. Kostenlos Ihr Pflegegeld berechnen

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Sie haben einen Pflegedienst und möchten wissen, wieviel Pflegegeld Ihnen jeden Monat zusteht? Mit unserem kostenlosen Online – Pflegegeldrechner können Sie schnell und einfach ausrechnen, wie hoch Ihre Pflegegeldansprüche aus der Kombipflege sind.

Gehen Sie dazu bitte wie folgt vor:

  1. Geben Sie im Pflegegeldrechner zuerst den Pflegegrad ein.
  2. Der Pflegegeldrechner zeigt Ihnen automatisch an, wie hoch Ihr maximaler Anspruch an Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst ist.
  3. Geben Sie nun den Betrag ein, den Ihnen der Pflegedienst in Rechnung gestellt hat.
  4. Klicken Sie auf „Berechnen“
  5. Im zweiten Kasten wird dann der Ihnen zustehende Pflegegeldanspruch angezeigt.

Info: Ab 2017 gibt es keine Einstufung mehr in die eingeschränkte Alltagskompetenz. Die eingeschränkte Alltagskompetenz wird zukünftig bei der Einstufung in einen Pflegegrad über das Neue Begutachtungsassessment (NBA) berücksichtigt.

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Was ist Kombinationsleistung

Von einer Kombinationsleistung (auch Kombileistung genannt) spricht man, wenn für die häusliche Pflege noch ein Pflegedienst mit eingesetzt wird. Somit ist der Pflegegeldrechner quasi ein Kombipflegerechner.

Nur wenn jemand Pflegesachleistungen UND Geldleistungen gleichzeitig bezieht, spricht man von einer Kombileistung.

Es ist sehr aufwändig zu errechnen, wieviel Pflegegeld bei der Inanspruchnahme der Kombileistung zur Verfügung steht.

Im Prinzip ist es jedoch so:

Wenn Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden monatlichen Pflegesachleistungen nur zu beispielsweise 76,5 % ausnutzen, erhalten Sie nicht mehr 100 % Pflegegeld, sondern nur noch 23,5 %.

Mehr dazu finden Sie in meinem Beitrag zur Berechnung der Kombileistung. Einfacher ist es aber, Sie verwenden unseren obigen Pflegerechner (Kombinationspflegerechner).


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Die Ansprüche auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombinationsleistungen sind im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) geregelt.

Wer erhält Pflegegeld bzw. Pflegesachleistungen

Pflegebedürftige Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad 2 bis 5 erhalten Pflegegeld bzw. Pflegesachleistungen. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 1 erhalten weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen noch Kombileistungen.

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Wie viel Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es ab 2017

Zum 31.12.2016 werden die 3 Pflegestufen in 5 Pflegegrade umgewandelt. Die Höhe des Pflegegeldes und der Pflegesachleistung ist abhängig von der Pflegestufe / dem Pflegegrad.

Einen Überblick über die neuen Leistungen für Pflegegeld und Pflegesachleistungen erhalten Sie mit dieser Tabelle. Aber auch im Pflegegeldrechner sind diese Daten hinterlegt.

Leistungen PflegekassePflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegegeld für ambulante Pflege ab 20240332573765947
Sachleistungen für ambulante Pflege
Bis 2023
07241.3631.6932.095
Sachleistungen für ambulante Pflege ab 202407611.4321.7782.200

Wird das Pflegegeld automatisch ausbezahlt

Wenn Sie eine Kombinationspflege möchten, weil Sie wissen, dass Sie die Pflegesachleistungen nicht voll in Anspruch nehmen, müssen Sie bei der Pflegeversicherung die Kombipflege beantragen.

Die Verrechnung des Pflegegeldes und der Pflegesachleistung mit der Pflegekasse funktioniert also folgendermaßen:

  • Der Pflegegrad (die Pflegestufe) wurde genehmigt.
  • Sie erhalten das volle Pflegegeld, wenn Sie keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen.
  • Oder: Sie nehmen einen Pflegedienst in Anspruch. Der Pflegedienst reicht die Rechnung für die Pflegesachleistung direkt bei der Pflegekasse ein und wird auch von dort bezahlt. Dann erhalten Sie kein Pflegegeld.
  • Oder: Sie haben Kombinationspflege beantragt. Dann reicht der Pflegedienst ebenfalls seine Rechnung bei der Pflegekasse ein. Der nicht verbrauchte Anteil für das Pflegegeld wird von der Pflegekasse berechnet und Ihnen ausbezahlt. Ob die Abrechnung richtig ist, können Sie auch hier wieder über unseren Pflegegeldrechner prüfen.

Übernimmt die Pflegekasse alle Kosten des Pflegedienstes

Die Pflegekasse übernimmt für den Pflegedienst die Kosten im Rahmen der Pflegesachleistungen. Alle Kosten, die dieses Budget überschreiten, müssen Sie selbst bezahlen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie mit dem Pflegedienst einen Pflegevertrag abschließen, der alle Kosten genau aufschlüsselt.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung

Was ist eigentlich Pflegegeld? Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad. Die Pflegebedürftigen können das Pflegegeld den Personen zukommen lassen, die sie pflegen. Also eine Art Aufwandsentschädigung für die erbrachte Pflegetätigkeit.

Als weiteres können mit dem Pflegegeld auch pflegebedingte Mehrkosten beglichen werden. Hierunter fallen zum Beispiel das Bezahlen von Pflegekräften aus Osteuropa, Mehrbedarf an Medikamenten oder Inkontinenzmaterial usw.



Bitte nicht vergessen!
Mit einem Pflegegrad haben Sie Anrecht auf monatliche Pflegehilfsmittel.


Fazit: Über das Pflegegeld kann der Pflegebedürftige frei verfügen

Pflegesachleistungen dagegen sind Leistungen die zum Beispiel durch einen Pflegedienst erbracht werden. Wenn der Pflegedienst zu der pflegebedürftigen Person nach Hause kommt um sie zu waschen, Verbände zu wechseln, zu mobilisieren usw. werden diese Arbeiten als Pflegesachleistung bezeichnet und abgerechnet.

In der Regel rechnet der Pflegedienst mit der Pflegeversicherung direkt ab.

Alle Leistungen, die über den Pflegesachleistungsbetrag hinausgehen, müssen vom Pflegebedürftigen selbst bezahlt werden.

Beispiel 1:

  • Herr Wolfram hat einen Pflegedienst beantragt.
  • Herr Wolfram hat Pflegegrad 4 und hat einen monatlichen Anspruch von 1.778 Euro (ab 2024) für ambulante Pflegesachleistungen.
  • Der Pflegedienst stellt ihm eine Rechnung über 1.819 Euro für die erbrachten Leistungen aus.
  • Die Pflegekasse übernimmt Kosten in Höhe von 1.778 Euro. Die Differenz von 41 Euro muss Herr Wolfram selbst bezahlen.

Beispiel 2:

  • Herr Huber hat ebenfalls einen Pflegedienst beauftragt.
  • Herr Huber hat Pflegegrad 4 und hat ebenfalls einen monatlichen Anspruch von 1.778 Euro (ab 2024) für ambulante Pflegesachleistungen
  • Im Gegensatz zu Herrn Wolfram benötigt Herr Huber nur relativ wenig Pflege über den Pflegedienst. Die Rechnung beläuft sich auf (gerundet) 622 Euro, also ca. 35 % des ihm zustehenden Budgets für Pflegeleistungen.
  • Die Pflegekasse übernimmt die 622 Euro für die ambulanten Pflegesachleistungen.
  • Da Herr Huber eine Kombinationspflege beantragt hat, bekommt er 65 % aus seinem Pflegegeld-Anspruch noch (gerundet) 498 Euro Pflegegeld von der Pflegeversicherung.

Fazit: Pflegesachleistungen werden über vorliegende Rechnungen beglichen und sind nicht frei verfügbar.

Wie wird aus der Pflegestufe ein Pflegegrad

Wer bis 31.12.2016 in eine Pflegestufe eingestuft ist, wird automatisch in den neuen Pflegegrad übergeleitet.

Mehr dazu finden Sie auch in meinem Beitrag „PSG II verstehen: So wird Ihre Pflegestufe in die neuen Pflegegrade umgerechnet“.

Wie werden die neuen Pflegegrade berechnet

Bis Ende 2016 wurden die Pflegestufen nach dem Zeitaufwand, der für die Pflege benötigt wurde, berechnet. Das heißt, es wurde eine minutengenaue Auflistung erstellt, wie lange die Pflegeperson für die tägliche Pflege benötigt.

Die Abrechnung nach Minuten entfällt ab 01.01.2017.

Jetzt wird die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen in den verschieden Modulen mit Punkten bewertet.

Je höher die Einschränkung des Pflegebedürftigen, umso höher die Punktzahl.

Am Ende werden die Punkte jedoch nicht einfach addiert, sondern in den einzelnen Modulen gewichtet.

Für den Laien ist dieses Bewertungsverfahren sehr schwer nachzuvollziehen.

Einen kleinen Überblick finden hierzu Sie in diesem Beitrag „Pflegestärkungsgesetz II: Wie wird der Pflegegrad berechnet?

Anmerkung: Der Pflegegeldrechner wird automatisch aktualisiert, wenn sich eine gesetzliche Änderung ergibt.


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23 Antworten auf „Kostenloser Pflegegeldrechner. Damit haben Sie Ihre Pflegekosten im Griff“

Das Pflegegeld und die Sachleistungen hängen direkt zusammen. Das heißt, wenn die Sachleistungen zu einem gewissen Prozentsatz genutzt werden, wird das Pflegegeld mit dem selben Prozentsatz gekürzt. Da in Ihrem Fall 100% der Sachleistungen aufgebraucht werden, wird auch das Pflegegeld zu 100% gekürzt. Würde der Pflegedienst beispielsweise 60% der Sachleistungen nutzen, würde noch 40% vom Pflegegeld übrig bleiben.

Meine Mutter hat Pflegestufe 3 und es kommt 3 x täglich ein Pflegedienst. Laut Pflegekostenrechner müsste sich die Pflege ca. um 2.000,00 EUR – 2.500,00 EUR im Monat belaufen. Jetzt hat sie einen Betrag von über 1.200,00 EUR abgebucht bekommen und erhält aber selbst kein Pflegegeld auf ihr Konto. Werden die Pflegesachleistungen und das Pflegegeld hierbei beides vom Pflegedienst verrechnet oder müsste sie das Pflegegeld nicht monatlich auf ihr Konto bekommen ? Kann eine private Person, die angibt sie zu pflegen, hierbei einen Teil des Pflegegeldes übertragen bekommen und sie muss dann den Differenzbetrag von ihrer Rente begleichen?

So wie ich das sehe ist das tatsächlich richtig bei Ihnen. Kurz zur Erklärung:
Die Oma ist im 2. Grad mit Ihrem Sohn verwandt, daher gilt: Pflegegeld x 1,5 (545 € x 1,5 = 817,50 €). Bei Verwandten bis zum 2. Grad wird nur ein Anteil, also das 1,5fache des Pflegegelds für die Verhinderungspflege bezahlt.
Bei dem anderen Fall, von dem Sie gehört haben, kann es sein, dass der Kasse ein Fehler unterlaufen ist oder die Person, die die Ersatzpflege geleistet hat war nicht mit dem Pflegebedürftigen verwandt.

Hallo ich habe einen 9jährigen Sohn der einen pflegegrad 3 hat. Mein Mann arbeitet und ich bin noch Hausfrau, mein Sohn bekommt von der Krankenkasse AOK die 545€ da ich ihn zuhause Pflege. Da ich aber bald in den Urlaub fahren werde habe ich einen Verhinderungsantrag gestellt das die Oma die Pflege übernimmt in der Zeit, die wurde uns von der Krankenkasse erstattet aber nur 806 € bekomme wir. Ist es richtig so? Da ich mitbekommen habe das einer sogar mehr Anspruch bekam die auch die selbe Situation hat wie wir.

Guten Tag,
leider bekommt Ihre Frau keine Vergütung für die Pflegetätigkeit. Sie als Pflegebedürftiger erhalten das Pflegegeld und können das Ihrer Frau geben. Aber eine klassische Entlohnung gibt es leider nicht.
Das Thema Flexirente könnte eventuell für Ihre Frau interessant sein, wenn diese bereits Regelrente bezieht. Die Flexirente bessert so die Rente ein klein wenig auf.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe Pflegegrad 3.
Meine Ehefrau betreut mich, rund um die Uhr.
Kein Pflegedienst.
Meine Frage:: bekommt meine Ehefrau eine Vergütung dafür?
wenn ja, wo kann ich die beantragen.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar
Mit freundlichen Grüssen
Klaus Timmering

13.04.2023

Mein Mann befand sich vom 05.05.2021 – 17.05.2021 im Krankenhaus und ging vom 17.05.-23.06.2021 in die Kurzzeitpflege. Steht mir trotzdem Pflegegeld anteilig zu.
Ich muss ja für die Kurzzeitpflege auch Kosten tragen.
Martina

Bitte klären Sie das unbedingt mit der Pflegekasse Ihrer Mutter ab.
Fragen Sie zusätzlich auch noch bei einem anderen Pflegedienst an.
Bitte auch die Angebote des Pflegedienstes unbedingt schriftlich geben lassen.

Meine Mutter hat Pflegegrad 2. Ich wollte einen Pflegedienst beauftragen, sie meinten sie müssten erst ein Beratungsgespräch führen, was meine Mutter bezahlen müsste 100 € ich habe gelesen, dass das nicht rechtens ist.

Hallo,
mein Vater Pflegegrad 5 wird morgens große Toilette und Lagerung vom ambulanten Dienst gepflegt den Rest übernehme ich und meine Mutter, Kombileistung.
Jetzt haben wir eine Rechnung von Investitionskosten erhalten von monatlich 73€ kann man mit dem Entlastungsbetrag von 125€ dies bezahlen? Den Rest für Bezreuung einmal im Monat für 2 Stunden?

Ihre Möglichkeiten sind sehr umfangreich. Sie erhalten unter anderem z.B. Pflegesachleistungen und Pflegegeld, ebenso den Entlastungsbetrag.
Vieles hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Deshalb wäre es gut, wenn Sie sich umfangreich bei Ihrer Pflegekasse beraten lassen würden. Die Pflegekassen sind verpflichtet, Sie kostenlos zu beraten. Ansonsten kommen auch Pflegestützpunkte in Frage, die Sie kostenlos beraten können. Gerne können Sie auch unsere Online-Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Die Erstberatung ist kostenlos.
Ansonsten würde ich Ihnen empfehlen, sich auf meinen Seiten hier durchzulesen.

mein lebensgefährte hat pflegegrat 2 , er hat krebs, einen künstlichen Darmausgang und jetzt ist er zu hause nach einer oberschenkelhals OP ( bei einem sturz gebrochen ) welche mittel kann ich nutzen wenn ich meinen partner selber pflege

Ihr Bruder hat einen Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 316 Euro
Zusätzlich auf Pflegesachleistungen durch den Pflegedienst in Höhe von 689 Euro. Mehr über Pflegesachleistungen können Sie hier nachlesen.
Wenn Ihr Bruder einen Pflegedienst in Anspruch nimmt für die ambulante Pflege (Pflegesachleistung), wird ihm das Pflegegeld anteilmäßig gekürzt. Dies können Sie über den Pflegegeldrechner ausrechnen lassen. Man spricht dann von Kombinationsleistung. Der Entlastungsbetrag hat jedoch nichts mit den Pflegesachleistungen zu tun.

Zusätzlich zu den oben genannten Leistungen hat Ihr Bruder noch einen Anspruch auf 125 Euro Entlastungsbetrag. Deshalb dürfen Sie die 125 Euro nicht im Pflegegeldrechner eintragen, sondern nur Rechnungen für die ambulante Pflege.

Mein Bruder hat den Pflegegrad 2 und bekommt 316 € Pflegegeld und einen Entlastungsbeitrag von 125 €. Aus dem Entlastungsbeitrag kann eine Hauswirtschaftshilfe zum Putzen oder Einkaufen abgerechnet werden. Wenn ich diesen Rechnungsbetrag für diese Leistung in den Rechner eingebe, wird er jedoch immer mit dem Pflegegeld verrechnet. Stehen diese Leistungen nicht zusätzlich zur Verfügung?

Sehr linformativ! Danke. Noch eine Frage: Wie kann ich in den Vorjahren eingesparte Mittel bzw.nicht genutzte Leistungen einsetzen, um damit Leistungen eines Pflegedienstes zu bezahlen?

Das kann ich leider nicht beurteilen. Außerdem darf ich Sie aus rechtlichen Gründen nicht beraten.
Klären Sie aber bitte mit Ihrer Pflegekasse, welche Leistung in Ihrem Fall die optimale ist. Die Pflegekassen helfen Ihnen da sicherlich gut weiter.

Ich möchte in Urlaub fahren,ist für mich die Kombinationsleistung günstiger?(wird vom Pflegedienst empfohlen)nehme Kombileistung für 1 mal duschen in der Woche in Anspruch (Pflegegrade 3.Oder ist die Verhinderungspflege günstiger für mich?

Ich würde Ihnen dringend empfehlen, diese Frage mit einem guten Rechtsanwalt oder einem Notar zu besprechen.
Wenn Sie ein Haus überschreiben – ist es weg. Dann haben Sie keine Rechte mehr. Angenommen, das Pflegeunternehmen gibt es aus irgendeinem Grund in 2 Jahren nicht mehr.
Andererseits kann es sein, daß so eine schwere Pflegebedürftigkeit eintritt, daß nicht mehr zu Hause gepflegt werden kann und ein Umzug in ein Pflegeheim erfolgen muß. Was dann?
Die Liste könnte noch ein ganzes Stück weitergeführt werden.

Kann ein kinderloses (keine Erben) Ehepaar (Pflegestufe I und II) ihr Eigenheim dem Pflegeunternehmen (Anbieter von Pflege zuhause durch osteuropäische Pflegekräfte) überschreiben und damit die anfallenden Pflegekosten finanzieren ohne das Eigenheim verkaufen zu müssen und darin weiterhin wohnen bleiben, bis der Wert des Eigenheims aufgebraucht ist?

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