
Pflegegeld trotz Pflegeunterbrechung weiterbezahlt - Ansprüche, Voraussetzungen & Fristen verstehen

Das Wichtigste in Kürze
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Pflegegeld kann trotz Unterbrechung weitergezahlt werden – Wenn die Pflege unterbrochen wird, gibt es bestimmte Regeln, wann und wie Pflegegeld weiterhin gezahlt wird.
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Maximale Unterbrechungsdauer – Pflegegeld wird in der Regel nur bis zu sechs Wochen bei vorübergehender Unterbrechung weitergezahlt.
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Ausnahmen bei stationärer Pflege – Wird die pflegebedürftige Person für eine stationäre Behandlung oder vorübergehende Unterbringung im Pflegeheim aufgenommen, kann das Pflegegeld weiterhin gewährt werden, je nach Fall.
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Beachten Sie die Fristen und Meldungspflichten – Um den Anspruch zu wahren, müssen Unterbrechungen der Pflege der Krankenkasse oder dem zuständigen Träger rechtzeitig gemeldet werden.
So gehen Sie vor
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Prüfen Sie die Dauer der Unterbrechung
Überprüfen Sie, ob die Pflegeunterbrechung weniger als sechs Wochen dauert. In diesem Fall können Sie das Pflegegeld weiterhin erhalten. -
Melden Sie die Unterbrechung der Pflege
Informieren Sie die Krankenkasse oder den zuständigen Sozialversicherungsträger sofort über die Pflegeunterbrechung. Geben Sie dabei genaue Daten und die Art der Unterbrechung an. -
Prüfen Sie die Ausnahmen für stationäre Pflege
Falls die pflegebedürftige Person in einer stationären Einrichtung untergebracht ist, überprüfen Sie, ob weiterhin Pflegegeld gezahlt wird (bei vorübergehender Unterbringung gibt es Sonderregelungen). -
Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an
Erbitten Sie eine schriftliche Bestätigung von der Krankenkasse oder dem Träger über die Fortzahlung des Pflegegeldes. Dies gibt Sicherheit und vermeidet Missverständnisse. -
Lassen Sie sich bei Unsicherheiten beraten
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Fall eine Ausnahme darstellt, lassen Sie sich von einem Experten oder einer Beratungsstelle für Pflegeleistungen unterstützen, um Ihre Ansprüche zu klären.
Inhalt dieser Seite
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Das Wichtigste in Kürze
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So gehen Sie vor
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Wer erhält Pflegegeld?
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Wer erhält eine Fortzahlung von Pflegegeld trotz Pflegeunterbrechung?
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Weiterzahlung des Pflegegeldes bei stationärem Krankenhausaufenthalt oder einer Reha
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Weiterzahlung des Pflegegeldes bei Kurzzeitpflege
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Weiterzahlung Pflegegeld bei Verhinderungspflege
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Weiterzahlung des Pflegegeldes bei stundenweiser Verhinderungspflege
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Fortzahlung des Pflegegeldes bei häuslicher Krankenpflege
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Weiterzahlung des Pflegegeldes nach dem Tod
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Häufige Fragen zum Thema Pflegegeld bei Unterbrechung
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Neueste Ratgeber
Wer erhält Pflegegeld?
Pflegegeld trotz Pflegeunterbrechung: Wer pflegebedürftig ist und zu Hause gepflegt wird, erhält Pflegegeld, falls er nicht das komplette Kontingent für Pflegesachleistungen ausschöpft. Aber was ist, wenn eine Pflegeunterbrechung entsteht, weil der Pflegebedürftige ins Krankenhaus oder eine Kurzzeitpflege muss? Wird das Pflegegeld trotzdem weiterbezahlt, wenn die Pflege unterbrochen wird?
Wer die Pflege der Eltern oder eines anderen Familienangehörigen übernimmt, kann nicht immer für die häusliche Pflege zur Verfügung stehen. Die Pflegenden brauchen zum einen selbst mal eine Auszeit in Form eines Pflege-Urlaubs, andererseits können aber auch bei ihnen mal Krankenhausaufenthalte anstehen oder aber der Pflegebedürftige selbst muss in stationäre Behandlung. Während dieser Phasen ist also die Pflegezeit unterbrochen. Die Frage ist jetzt, ob das Pflegegeld trotz Pflegeunterbrechung noch bezahlt wird.
Der Gesetzgeber hat im Pflegegesetz genau geregelt, wer wie lange noch eine Fortzahlung des Pflegegeldes bei Unterbrechungstatbeständen erhält.
Um zu klären, wie lange zum Beispiel bei einem Krankenhausaufenthalt das Pflegegeld fortgezahlt wird, müssen Sie erst einmal wissen, wer überhaupt Pflegegeld erhält.
Pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 erhalten von der sozialen Pflegeversicherung entsprechend ihrem Pflegegrad, ein Pflegegeld für die häusliche Pflege. Dieses Pflegegeld dient dem Pflegebedürftigen dazu, selbst beschaffte Pflegehilfen „zu bezahlen“. Nimmt der Pflegebedürftige jedoch Pflegesachleistungen, zum Beispiel von einem Pflegedienst, in Anspruch, bekommt er nur anteilig oder gar kein Pflegegeld.
Ausführliche Informationen zum Pflegegeld erhalten Sie in meinem Beitrag “Pflegegeld – Was Sie wissen und beachten sollten“.
Pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad 1 erhalten kein Pflegegeld. Mehr über die Leistungen bei Pflegegrad 1 lesen Sie bitte hier Pflegegrad 1 – Chance für finanzielle Unterstützung bei geringer Pflegebedürftigkeit.
Wer erhält eine Fortzahlung von Pflegegeld trotz Pflegeunterbrechung?
Prinzipiell erhalten Pflegebedürftige das Pflegegeld weiterbezahlt, die VOR der Unterbrechung der Pflege entweder das volle Pflegegeld oder Kombinationsleistungen erhielten. Wer also NUR Pflegesachleistungen erhielt und keine Kombinationsleistung vereinbart hat, erhält bei Pflegeunterbrechung kein Pflegegeld, auch wenn während dieser Zeit kein Pflegedienst benötigt wird.
Deshalb ist mein Rat, möglichst immer Kombinationspflege zu beantragen, wenn Sie einen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Mehr über die Kombileistungen erfahren Sie hier: Kombinationspflege: Pflegegeld und Pflegesachleistung als Kombinationsleistung beantragen.
Mein Tipp: Lassen Sie sich mit meinem kostenlosen Pflegegeldrechner ausrechnen, wieviel Pflegegeld Ihnen bei einer Kombinationsleistung zusteht.
Die Dauer der Weiterzahlung des Pflegegeldes ist jedoch davon abhängig, wer die Pflegeunterbrechung verursacht hat. Muss zum Beispiel der Pflegebedürftige in einem Krankenhaus oder einer Reha behandelt werden, ist nicht die Pflegeperson der Auslöser der Pflegeunterbrechung. Deshalb sind bei einem Krankenhausaufenthalt die Leistungen anders als bei einer Unterbringung des pflegebedürftigen Menschen in einer Kurzzeitpflege. Bei der Kurzzeitpflege geht man davon aus, dass die Unterbrechung der Pflege durch den pflegenden Angehörigen ausgelöst wurde, wie zum Beispiel durch einen Urlaub.
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Weiterzahlung des Pflegegeldes bei stationärem Krankenhausaufenthalt oder einer Reha
Wenn Ihr pflegebedürftiger Angehöriger vollstationär in einem Krankenhaus behandelt wird oder sich in einer vollstationären Rehabilitation befindet, bezahlt die Pflegekasse das Pflegegeld trotz Pflegeunterbrechung für vier Wochen zu 100 % weiter. Ab dem 29. Tag ruht das Pflegegeld, bis die häusliche Pflege wieder aufgenommen wird.
Bei der Berechnung der Weiterzahlungsfrist von 28 Tagen ist der Aufnahmetag im Krankenhaus oder der Reha mit einzurechnen und ist damit quasi der 1. Tag. Der Entlassungstag nach Hause wird dagegen nicht mit in die Weiterzahlungsfrist mit eingerechnet.
Ein Beispiel
- Herr Müller kommt am 05.04. ins Krankenhaus
- und wird am 14.05. nach Hause entlassen.
- Damit wäre der 05.04. als der erste Tag der 28-Tage-Frist zu rechnen,
- der 14.05. hingegen ist schon wieder häusliche Pflege.
Somit wären es vom 05.04. bis 13.05. insgesamt 39 Tage, wovon für 28 Tage das Pflegegeld weiterbezahlt wird und für 11 Tage die Fortzahlung der Pflegeleistung ruht.
Hier finden Sie ebenfalls ein gutes Beispiel für die Weiterzahlung.
Voraussetzung für die Weiterzahlung des Pflegegeldes.
Das Pflegegeld wird nur weiterbezahlt, wenn VOR dem stationären Aufenthalt im Krankenhaus oder der Reha ein Pflegegeldanspruch bestand.
Unser Tipp: Wenn Sie einen Pflegegrad haben, sind Sie prinzipiell verpflichtet, der Pflegekasse Änderungen der Pflegesituation mitzuteilen. Deshalb ist es sinnvoll, die Pflegekasse bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus über das Aufnahme-, sowie das Entlassdatum zu informieren. Sollte es EDV-technisch zu Verzögerungen der Meldung seitens des Krankenhauses kommen, kann damit vermieden werden, dass Sie zu wenig, oder gar kein Pflegegeld bekommen.
Mein Lese-TiPP: Wann muss das Pflegegeld versteuert werden?
Weiterzahlung des Pflegegeldes bei Kurzzeitpflege
Kommt es zur Unterbrechung der Pflege, weil Ihr pflegebedürftiger Angehöriger in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung muss, wird die Hälfte des vor Beginn der Kurzzeitpflege bezogenen Pflegegeldes für insgesamt 8 Wochen (56 Tage) je Kalenderjahr weiterbezahlt.
Der Tag der Aufnahme in die Kurzzeitpflegeeinrichtung bzw. der Tag der Entlassung werden jeweils zur häuslichen Pflege gezählt und werden somit nicht angerechnet.
Beispiel:
Herr Müller ist vom 01.05. bis 28.05. in Kurzzeitpflege.
Dann beginnt die Berechnung für die hälftige Pflegegeldfortzahlung erst am 02.05. und endet am 27.05. Dies entspricht insgesamt 26 Tagen, an denen nur die Hälfte der Pflegeleistungen ausbezahlt wird.
Mehr über die Kurzzeitpflege erfahren Sie in diesen Beiträgen:
Weiterzahlung Pflegegeld bei Verhinderungspflege
Wird Verhinderungspflege (Ersatzpflege) in Anspruch genommen, werden 50 % des bislang bezogenen Pflegegeldes für insgesamt 6 Wochen (42 Tage) je Kalenderjahr weiter gewährt. Ansonsten gelten die Regelungen wie bei der Kurzzeitpflege.
Mehr über die Verhinderungspflege lesen Sie auch bitte hier:
Weiterzahlung des Pflegegeldes bei stundenweiser Verhinderungspflege
Bei der stundenweisen Verhinderungspflege gibt es eine Ausnahme. Wird die stundenweise Verhinderungspflege unter 8 Stunden in Anspruch genommen, wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Außerdem wird die stundenweise Ersatzpflege auch nicht auf die regulären Verhinderungspflege-Tage angerechnet. Mehr dazu in meinem Beitrag “Stundenweise Verhinderungspflege – so wird Ihnen das Pflegegeld nicht gekürzt“.
Fortzahlung des Pflegegeldes bei häuslicher Krankenpflege
Auch wenn häusliche Krankenpflege benötigt wird, wird das Pflegegeld bis zu 4 Wochen weiterbezahlt. Die häusliche Krankenpflege soll dazu dienen, einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden, daher auch Krankenhausvermeidungspflege genannt. Übrigens: Diese Leistungen stehen Ihnen bei der häuslichen Krankenpflege zu. Siehe § 37 Abs. 1 SGB V
Kostenfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € / Monat
Wer krank oder pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. Diese erleichtern nicht nur die Pflege, sondern sorgen auch für eine spürbare Erleichterung im Alltag der Betroffenen.
Weiterzahlung des Pflegegeldes nach dem Tod
Stirbt ein Pflegebedürftiger, wird das Pflegegeld noch für den ganzen Monat weiterbezahlt. Es muss also kein Pflegegeld nach dem Tod für den laufenden Monat an die Pflegekasse zurückbezahlt werden.
Beispiel:
Stirbt der Pflegegeldempfänger am 02.03., wird das Pflegegeld bis zum 31.03. weiterbezahlt.
Die gesetzlichen Pflegekassen überweisen in der Regel zum ersten eines jeden Monats das Pflegegeld. Stirbt nun der Pflegegeldempfänger am 31.03. und die Pflegekasse hat bereits das Pflegegeld für den April überwiesen, muss das Pflegegeld für April der Pflegekasse zurückerstattet werden.
Häufige Fragen zum Thema Pflegegeld bei Unterbrechung
Ja, das Pflegegeld wird unter bestimmten Bedingungen trotz einer Pflegeunterbrechung weitergezahlt. Wenn die Pflegeperson vor der Unterbrechung Pflegegeld oder Kombinationsleistungen erhalten hat, wird das Pflegegeld je nach Art der Unterbrechung für einen bestimmten Zeitraum ganz oder teilweise weitergezahlt. Die Dauer und Höhe der Weiterzahlung hängt davon ab, ob es sich um einen Krankenhausaufenthalt, eine Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege handelt.
Bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt oder einer stationären Rehabilitation des Pflegebedürftigen wird das Pflegegeld für bis zu vier Wochen (28 Tage) in voller Höhe weitergezahlt. Der Tag der Aufnahme ins Krankenhaus zählt als erster Tag der Frist, der Entlassungstag wird nicht mitgerechnet. Ab dem 29. Tag ruht das Pflegegeld, bis die häusliche Pflege wieder aufgenommen wird.
Ja, während einer Kurzzeitpflege wird die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes für maximal acht Wochen (56 Tage) im Kalenderjahr weitergezahlt. Der Tag der Aufnahme in die Kurzzeitpflegeeinrichtung und der Entlassungstag zählen nicht als Unterbrechung und werden zur häuslichen Pflege gerechnet. Somit erhalten Pflegebedürftige während der Kurzzeitpflege weiterhin 50 % ihres Pflegegeldes.
Bei der Verhinderungspflege (Ersatzpflege) wird das Pflegegeld für bis zu sechs Wochen (42 Tage) im Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt. Das gilt für Fälle, in denen die Pflegeperson verhindert ist, zum Beispiel wegen Urlaub oder Krankheit. Bei stundenweiser Verhinderungspflege unter acht Stunden täglich wird das Pflegegeld jedoch nicht gekürzt und vollständig weitergezahlt.
Ja, wenn häusliche Krankenpflege in Anspruch genommen wird, um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden, wird das Pflegegeld für bis zu vier Wochen in voller Höhe weitergezahlt. Die häusliche Krankenpflege umfasst medizinische Leistungen und soll die häusliche Pflege unterstützen, ohne sie zu ersetzen.
Im Todesfall des Pflegebedürftigen wird das Pflegegeld für den gesamten Sterbemonat in voller Höhe ausgezahlt. Es muss kein Pflegegeld an die Pflegekasse zurückgezahlt werden, wenn der Pflegebedürftige innerhalb des Monats verstirbt. Bereits für den Folgemonat gezahltes Pflegegeld muss jedoch an die Pflegekasse zurückerstattet werden.
Anspruch auf Pflegegeld haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die in häuslicher Umgebung von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen gepflegt werden. Voraussetzung ist, dass kein oder nicht das volle Kontingent an Pflegesachleistungen (professionelle Pflegedienste) in Anspruch genommen wird. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten kein Pflegegeld, können aber andere Leistungen wie den Entlastungsbetrag nutzen.
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0 Kommentare zu „Pflegegeld trotz Pflegeunterbrechung weiterbezahlt ▷ Ansprüche, Voraussetzungen & Fristen verstehen“
Mir fehlt eine Angabe zur Höhe des weitergezahlten Pflegegeldes (PG) im Falle eines Krankenhaus-Aufenthalts. Mein Vater hat Kombipflege, d. h. wir reichen die Rechnung des Pflegedienstes ein und bekommen diese Summe plus den verbleibenden Prozentanteil des PG ausbezahlt (PKV).
Diesen April war er komplette im Krankenhaus. Die Kasse zahlt nun nicht etwa das komplette PG für 28 Tage aus, sondern exakt die Summe, die bei Kombipflege im Vormonat anfiel. Ich finde im SGB keine Stelle, die diese Fortschreibung rechtfertigt.
Hallo,
normalerweise läuft das bei der Kombipflege so ab, dass die Kasse abwartet bis die Rechnung vom Pflegedienst kommt und rechnet diese mit dem Pflegegeld gegen. Je nach Monat können die Rechnungen des Pflegedienst ggf. unterschiedlich ausfallen, daher macht es Sinn diese abzuwarten.
Warum die Kasse allerdings Ihnen das Pflegegeld kürzt, ohne das der Pflegedienst aktiv wurde kann ich Ihnen leider nicht sagen. Normalerweise müsste es so sein, dass das Pflegegeld voll ausbezahlt wird, da keine Pflegeleistungen durch einen Pflegedienst erbracht wurden.
Sprechen Sie deswegen am Besten mit der Kasse, ob denen ein Fehler unterlaufen ist, oder ob der Pflegedienst versehentlich doch eine Rechnung gestellt hat.
Die Unterbrechung des Pflegegeldes wäre gerechtfertigt, wenn es eine Entlohnung des Pflegenden wäre. Ist sie das? Das wäre in den allermeisten Fällen ein Hungerlohn. Der Aufwand für die Pflege ist teilweise so hoch, dass dabei ein Stundenlohn herauskommt, der weitab jenseits des Mindestlohns liegt.
Nicht zu vergessen, dass eine Pflege auch höher allgemeine Kosten verursacht, die bei einem Krankenhausaufenthalt weiter laufen und nicht ausgesetzt werden können.
Hier wäre eine flexiblere Regelung wünschenswert.
Wird das Pflegegeld bis zum Monatsende gezahlt oder bis zu dem Tag wo die zu pflegende Person verstorben ist? Also wenn der Tod am 16. des Monats eingetreten ist oder bis Monatsende?
Das Pflegegeld wird bis zum Monatsende bezahlt (Stand Mai 21). Allerdings muss ein genereller Anspruch auf Pflegegeld für den Sterbemonat bestehen. Hier finden Sie mehr Informationen über die Auszahlung des Pflegegeldes im Todesfall
Kann ich mit Pflegestufe 2 das Entlastungsbudget beantragen.
Der Entlastungsbetrag steht allen Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu. Mehr zum Entlastungsbetrag finden Sie in diesem Beitrag So nutzen Sie den Entlastungsbetrag richtig
Mein Mann ist jetzt in einem Hospiz und hat Pflegegrad 3. Vor dem Hospiz haben wir einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegrades gestellt, da er sich wieder im Krankenhaus befand. Wird das Pflegegeld weiterhin gezahlt und ist eine Höherstufung möglich wenn er sich in einem Hospiz befindet?
Ich darf Sie aus rechtlichen Gründen nicht beraten. Aber Sie können sich zum einen an den Sozialdienst des Hospizes wenden. Zum anderen direkt an Ihre Pflegekasse.
Sollten Sie bei beiden Stellen keine befriedigende Antwort erhalten, können Sie sich auch gerne an einen Kooperationspartner von uns wenden, eine Pflegeberatung die Sie kostenlos beraten darf. Mehr dazu hier: Pflegeberatung für Pflegebedürftige & pflegende Angehörige
Mein Mann hat die Pflegestufe 3 seit dem 01.04.2020.
War aber vom 28.01.2020 bis zum 06.05.2020 in der REHA. Ab wann bekommt er Pflegegeld?
Darf ich bei einer vollen EU-Rente die Rentenbeiträge der Pflegeversicherung erhalten? Ich pflege meine Mutter im selben Haushalt.
Seit langer Zeit pflege ich meinen Mann, er hat Pflegeggrad 3.
Nun bin ich selber krank geworden und ich wurde gefragt ob ich nicht auch einen Pflegeggrad beAntragen möchte. Mich würde interessieren ob ich dann auch noch mit einem Pflegeggrad meinen Mann pflegen darf und wie was sich dann in finanieller Sache ändern würde?
Mit freundlichen Grüßen
Renate Schwarz