Eigentlich sollte man davon ausgehen, daß diejenigen die ihren Job aufgeben um Angehörige zu pflegen, auch anständig versichert sind. Für die Pflegenden fällt ja nicht nur das Gehalt weg, es ergibt sich auch die Frage “Wie sind pflegende Angehörige versichert”. Wer übernimmt die Beitragszahlungen zur Sozialversicherung für pflegende Angehörige?
Was ist, wenn etwas passiert? Ein Unfall, eine Krankheit! Und was ist mit der Rente? Wie es versicherungstechnisch tatsächlich aussieht, habe ich für Sie hier zusammengefaßt. Ganz besondere Vorsicht ist bei der Krankenversicherung geboten, wie Sie weiter unten noch lesen können.
Wer als Angehöriger, Verwandter oder Freund in häuslicher Umgebung eine pflegebedürftige Person betreut, und deshalb seinen Job ganz oder teilweise aufgegeben bzw. Pflegezeit oder Familienpflegezeit beantragt hat, der ist wie folgt versichert.
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Sozialversicherung für pflegende Angehörige
Viele Angehörige geben für die häusliche Pflege den Job ganz oder teilweise auf. Manchmal kann höchstens noch einem Minijob nachgegangen werden. Das Gehalt fällt weg, wer bezahlt dann die Sozialversicherung für pflegende Angehörige? Wie sind die pflegenden Angehörigen versichert? Damit die pflegenden Angehörigen wenigstens eine Grundabsicherung haben, bezahlt die Pflegekasse unter gewissen Umständen die Beiträge zu der Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung.
Um diese Leistungen zu erhalten, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. Bitte prüfen Sie, ob bei Ihnen auch alle Voraussetzungen erfüllt sind oder ob Sie noch irgendwelche Änderungen vornehmen müssen, damit auch für Sie die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden.
Rentenversicherung für pflegende Angehörige
Ein wichtiger Stein der Sozialversicherung für pflegende Angehörige ist, dass die Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt werden. Die Beiträge zur Rentenversicherung für die Pflegeperson bezahlt die Pflegekasse. Dazu muss ein Antrag gestellt werden. Welche Voraussetzungen dafür nötig sind und wie die Abwicklung funktioniert, lesen Sie bitte in meinem Beitrag „Rente für die Pflege von Angehörigen“.
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Warum ist es wichtig, als Pflegeperson rentenversichert zu sein?
Wichtig für Sie zu wissen: Die Pflegezeit ist für die Rentenversicherung eine Pflichtbeitragszeit.
Zugegeben, die Rentenbeiträge, welche die Pflegekasse für Sie einbezahlt, sind nicht gerade berauschend. ABER:
- Es werden damit auf alle Fälle die Beitragsjahre weitergezählt!
- Beitragsjahre bringen Beitragspunkte in der Rentenversicherung.
- Die Pflegezeit ist eine Pflichtbeitragszeit, die Ihre Rentenansprüche erhöht.
- Sie haben als Pflegeperson Ansprüche aus der Rentenversicherung wie z.B. eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme.
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Worauf Sie bei der Rentenversicherung achten sollten?
Die Höhe der Rentenversicherungsbeitragszahlung aus der Pflegekasse ist vom Pflegegrad abhängig bzw. ob Sie alleine pflegen oder ob Sie einen Pflegedienst hinzunehmen.
Bitte beachten Sie folgendes:
- Je mehr Leistungen Sie von einem Pflegedienst in Anspruch nehmen, umso geringer sind die Beitragszahlungen zur Rentenversicherung über die Pflegekasse.
- Je höher der Pflegegrad umso höher die Beitragszahlungen zur Rentenversicherung.
- Nur Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 – 5 pflegen und wöchentlich nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig sind, erhalten von der Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt. (§ 44 SGB XI)
- Für die Pflege von Personen mit Pflegegrad 1 werden von der Pflegekasse KEINE Rentenbeiträge für die Pflegeperson bezahlt.
- Die Zahlung der Rentenbeiträge durch die Pflegekasse erfolgt NICHT automatische sondern muss beantragt werden!
- Seit dem 01.07.2017 werden nun auch für pflegende Rentner von der Pflegekasse Rentenbeiträge bezahlt. Damit kann die bestehende Rente aufgebessert werden. Mehr dazu lesen Sie bitte in meinem Beitrag So wirkt sich die flexible Teilrente auch für pflegende Rentner aus.
Unfallversicherung für pflegende Angehörige
Wer Angehörige pflegt ist als Pflegeperson gesetzlich nach § 44 SGB XI unfallversichert. Allerdings müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Außerdem deckt die Unfallversicherung nicht jeden Unfall ab.
Was ist bei der Unfallversicherung für Pflegepersonen zu beachten?
- Die gesetzliche Unfallversicherung für pflegende Angehörige greift nur zu Zeiten, zu denen gepflegt wird. Siehe nächster Absatz. Ebenso gehören zu den Pflegezeiten noch die Wegezeiten, das heißt wenn Sie auf dem Weg zum Pflegebedürftigen sind oder nach der häuslichen Pflege wieder nach Hause gehen.
- Die Person die pflegt, darf keine erwerbsmäßig tätige Pflegeperson sein. Das bedeutet, die Pflegeperson darf kein Gehalt für die Pflege erhalten. Erlaubt ist jedoch die Überlassung des Pflegegeldes an die Pflegeperson.
- Die Pflegeperson muss nicht zwingend verwandt sein. Auch Freunde, Nachbarn oder Bekannte können eine Pflegeperson sein.
- Die Pflege muss verteilt auf zwei Tage wöchentlich mindestens 10 Stunden in der Woche betragen.
- Der Pflegebedürftige muss einen Pflegegrad 2 bis 5 haben.
- Die Pflege muss zu Hause durchgeführt werden. Das häusliche Umfeld kann die Wohnung des Pflegebedürftigen, aber auch die Wohnung der Pflegeperson sein. Außerdem ist auch eine Seniorenresidenz oder das Betreute Wohnen als häusliche Pflege zu sehen.
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Welche Pflegeleistungen deckt die Unfallversicherung ab?
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt leider nicht alle Zeiten ab, die man mit dem zu Pflegenden verbringt. Für die nachfolgenden Tätigkeiten sind Sie unfallversichert:
Der direkte Weg zur Wohnung der zu betreuenden Person und wieder nach Hause
Unfälle bei der Pflege. Hierzu zählen
- die Körperpflege wie z. B. waschen, duschen, baden, rasieren usw.
- die Behandlungspflege wie z.B. Verbände wechseln, Verabreichen von Medikamenten, das Anlegen von Prothesen.
- die hauswirtschaftliche Versorgung wie einkaufen, spülen, Wäsche waschen oder putzen. Diese Tätigkeiten müssen jedoch fast ausschließlich für die Pflegebedürftigen sein und nicht überwiegend für Personen, die zwar mit im Haushalt leben aber nicht pflegebedürftig sind.
- die Ernährung wie z. B. das Zubereiten von Mahlzeiten und das Verabreichen von Mahlzeiten sowie
- der Mobilität wie z. B. das Helfen beim Aufstehen und Setzen, an- und ausziehen, das Verlassen der Wohnung. Die Unterstützung beim Verlassen und Aufsuchen der Wohnung z. B. für einen Arztbesuch oder einen Behördengang ist nur dann versichert, wenn es für die Lebensführung des zu Pflegenden notwendig ist.
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, wie z.B. Puzzle oder Gedächtnistraining, Lesen des Datums und der Uhrzeit.
- Verarbeitung von psychischen Problemlagen, wie z.B. die Beruhigung des Pflegebedürftigen bei Angstzuständen oder Wahnvorstellungen, Schutz des pflegebedürftigen Menschen bei selbstschädigendem Verhalten.
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte, wie z.B. schreiben von Briefen oder E-Mails.
Achtung:
Diese Pflegeleistungen deckt die Unfallversicherung NICHT ab:
Wer seinen Angehörigen zur Freizeitgestaltung auf einen Spaziergang oder zu einem Theaterbesuch begleitet und während dieser Zeit verunglückt, ist nicht unfallversichert. Dazu benötigen Sie eine private Unfallversicherung.
Oder auch Unfälle bei Reparaturarbeiten in der Wohnung des Pflegebedürftigen.
Abgedeckt sind nur Unfälle, die im direkten Zusammenhang mit einer Einschränkung des Pflegebedürftigen bestehen, welche bei der Begutachtung zur Feststellung des Pflegegrades ermittelt wurden.
Was ist zu tun, wenn bei der Pflege ein Unfall eingetreten ist?
- Als erstes müssen Sie sich bei einem Arzt vorstellen. Sagen Sie ihm gleich, dass der Unfall bei der häuslichen Pflege erfolgte.
- Falls der Arzt den Unfall nicht der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherung meldet, müssen Sie das machen.
- Die Krankenkasse ist selbst auch daran interessiert festzustellen, ob es sich um einen Unfall im Rahmen der Pflege im häuslichen Umfeld handelt. Sie kann dann die entstehenden Kosten an die Unfallversicherung weitergeben.
Welche Leistungen erhält die Pflegeperson von der Unfallversicherung?
Verunglückt eine Pflegeperson bei der Pflege, können nachfolgend aufgeführte Ansprüche an die Unfallversicherung gestellt werden.
- Alle notwendigen Behandlungen durch einen Arzt, ein Krankenhaus. Außerdem Rehamaßnahmen, Übernahme der Heilmittel, Fahrtkosten usw., wie Sie sonst von einer Krankenkasse auch übernommen werden
- Sollte der Unfall so schwerwiegend gewesen sein, dass weiterführende Maßnahmen unternommen werden müssen, werden auch diese bezahlt. Das können zum Beispiel auch Umschulungen auf einen anderen Beruf sein.
- In ganz schweren Fällen kann auch geprüft werden, ob die Unfallversicherung eine Rente bezahlen muss.
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Was Sie sonst noch über die Unfallversicherung wissen sollten
- Die Unfallversicherung muss von der Pflegeperson nicht beantragt werden. Wer Angehörige pflegt ist automatisch unfallversichert und muss deshalb keinen Antrag stellen. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie bei der Pflegekasse als Pflegeperson gemeldet sind.
- Was kostet die Unfallversicherung? Der Pflegeperson sowie dem Patienten entstehen durch die Unfallversicherung keine Kosten.
Unfallversicherung für Ersatzpflegepersonen im Rahmen der Verhinderungspflege
Bei eingetragenen Pflegepersonen ist die Sachlage klar: Sie sind gemäß § 44 SGB XI über die Pflegkasse unfallversichert. Doch wie sieht das bei Ersatzpflegepersonen aus, die während der Ausübung der Verhinderungspflege einen Unfall haben?
Wir haben das Thema direkt mit der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) geklärt und folgende Aussage erhalten:
Personen, die während ihres Einsatzes als Ersatz-Pflegeperson im Rahmen der Verhinderungspflege einen Unfall erleiden, sind für die Zeit der Ersatzpflege ebenfalls unfallversichert. Die Ersatzpflegeperson wird seitens der Unfallversicherung als „Wie-Beschäftigte“ behandelt, weil sie die Tätigkeiten übernimmt, die sonst von der eingetragenen Pflegeperson ausgeführt werden.
Was bedeutet das für die Praxis?
Sollte die Ersatzpflegeperson während der Pflegetätigkeit verunfallen, muss beim behandelnden Arzt, oder im Krankenhaus, gleich bei der Aufnahme angegeben werden, dass es sich bei dem Unfall um einen „Arbeitsunfall“ handelt. Als Kostenträger wird dann nicht die Krankenkasse, sondern die Unfallversicherung (DGUV) angegeben.
Lese-Tipp:
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Krankenversicherung für pflegende Angehörige
Prinzipiell sind pflegende Angehörige nicht automatisch krankenversichert, wie zum Beispiel bei der Unfallversicherung. Deshalb müssen pflegende Angehörige prüfen, welchen Status sie haben und was zu tun ist.
Mein Tipp: Wer keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht und nicht in der Familienversicherung integriert ist, muss sich selbst freiwillig krankenversichern. Hier ist deshalb absolute Aufmerksamkeit geboten.
Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse, inwiefern Sie Ihnen bei den Beitragszahlungen entgegenkommt.
Ansonsten könnten Sie wie folgt krankenversichert sein:
- Krankenversicherung über die Familienversicherung. Das heißt, die Pflegeperson ist in der Familienversicherung der Eltern oder des Partners mitversichert.
- Krankenversicherung über eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Dies betrifft Personen, die zusätzlich zur Pflege noch einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit (Vollzeit oder Teilzeit) nachgehen, über die sie krankenversichert sind.
- Freiwillige Krankenversicherung. Wer weder über eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit noch über die Familienversicherung versichert ist, muss sich freiwillig krankenversichern. Die freiwillige Krankenversicherung kann auch bei einer gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Arbeitslosenversicherung für Pflegepersonen
Seit 2017 werden für pflegende Angehörige auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt. Diese Sozialversicherung ist ein ganz wichtiger Punkt, wie ich weiter unten noch erklären werde.
Wer bezahlt für pflegende Angehörige die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung?
So wie die Beiträge zur Rentenversicherung von der Pflegekasse bezahlt werden, so werden ab 2017 auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von der Pflegekasse bezahlt und zwar an die Bundesagentur für Arbeit. Mehr über die Arbeitslosenversicherung für pflegende Angehörige erfahren Sie hier.
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Wann bezahlt die Pflegekasse die Arbeitslosenversicherungsbeiträge?
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit Sie von der Pflegekasse vollumfassend in der Arbeitslosenversicherung versichert werden:
- Sie pflegen mindestens regelmäßig 10 Stunden an mindestens 2 Tagen pro Woche.
- Wie bei der Rentenversicherung, können Sie die Pflegezeiten auch bei der Arbeitslosenversicherung für mehrere Personen addieren. Angenommen Sie pflegen Ihre Schwiegermutter und Ihren Vater, dann können Sie die Pflegezeiten zusammenfassen.
- Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2.
- Sie haben unmittelbar bevor Sie die Pflege übernommen hatten ein arbeitslosenversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Jobs, bei denen Sie oder Ihr Arbeitgeber keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt haben, können somit nicht anerkannt werden.
- Sie haben Ihre Berufstätigkeit aufgegeben, um die Pflege zu übernehmen. Das bedeutet: Wenn Sie zusätzlich zur Pflege noch z.B. eine Teilzeitbeschäftigung haben für die Arbeitslosenversicherung bezahlt wird, bezahlt die Pflegeversicherung für Sie keine Beiträge mehr zur Arbeitslosenversicherung.
Warum ist es wichtig, als Pflegeperson arbeitslosenversichert zu sein
Für eine Pflegeperson kann die Pflegetätigkeit von heute auf morgen beendet sein. Wer für die Pflege seinen Job aufgegeben hat, findet vielleicht nicht so schnell wieder etwas Neues. Wer dann während der Pflegezeit arbeitslosenversichert war, kann jetzt vollumfänglich Arbeitslosengeld 1 sowie den Zugang zu allen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung erhalten.
Wichtig: Sprechen Sie auf alle Fälle mit Ihrer Pflegekasse durch, ob bei Ihnen Versorgungslücken vorhanden sind und was Sie tun müssen.
Fragen und Antworten
Welche Versicherungen sind für pflegende Angehörige relevant?
Pflegende Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen in die Renten-, Unfall-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung integriert werden. Die Beiträge werden, soweit berechtigt, von der Pflegekasse übernommen.
Wer zahlt die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige?
Die Pflegekasse zahlt die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige, wenn sie einen Angehörigen mit Pflegegrad 2 bis 5 mindestens 10 Stunden pro Woche an zwei Tagen pflegen. Die Beiträge werden auf Antrag gezahlt und erhöhen die Rentenansprüche der pflegenden Person.
Bin ich als pflegende Person gesetzlich unfallversichert?
Ja, pflegende Angehörige sind während der Pflegetätigkeit und auf dem Weg zur und von der Pflegeperson gesetzlich unfallversichert. Versichert sind Tätigkeiten wie Körperpflege, Mobilitätshilfen, und hauswirtschaftliche Arbeiten, die im direkten Zusammenhang mit der Pflege stehen.
Was deckt die gesetzliche Unfallversicherung für pflegende Angehörige ab?
Die Unfallversicherung greift bei Unfällen während der Pflege, auf dem Weg zur Pflegeperson und zurück, sowie bei Tätigkeiten wie der Körperpflege, Mobilitätshilfen, und hauswirtschaftlicher Versorgung für die pflegebedürftige Person. Freizeitaktivitäten wie Spaziergänge oder Theaterbesuche sind nicht versichert.
Was muss ich in Bezug auf meine Krankenversicherung beachten?
Pflegende Angehörige sind nicht automatisch krankenversichert. Sie müssen entweder über eine Familienversicherung, eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit oder eine freiwillige Krankenversicherung abgesichert sein.
Werden für pflegende Angehörige Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt?
Ja, seit 2017 zahlt die Pflegekasse auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, wenn die pflegende Person ihre Erwerbstätigkeit zur Pflege eines Angehörigen mit Pflegegrad 2 bis 5 aufgegeben hat. Die Pflege muss mindestens 10 Stunden pro Woche an zwei Tagen erfolgen.
Kann ich auch als pflegender Rentner Rentenversicherungsbeiträge erhalten?
Ja, seit dem 1. Juli 2017 können auch Rentner, die einen Angehörigen pflegen, von der Pflegekasse Rentenversicherungsbeiträge erhalten, um ihre bestehende Rente aufzustocken.
Wie melde ich mich für die Sozialversicherungsleistungen als pflegender Angehöriger an?
Die Beiträge zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung müssen bei der Pflegekasse beantragt werden. Für die Unfallversicherung erfolgt die Absicherung automatisch, sobald die Pflegekasse als Pflegeperson registriert ist.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um in der Rentenversicherung versichert zu sein?
Um als pflegende Person in der Rentenversicherung versichert zu sein, müssen Sie einen Angehörigen mit Pflegegrad 2 bis 5 pflegen, wöchentlich mindestens 10 Stunden an zwei Tagen pflegen und dabei nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.
Welche Aufgaben der Pflege zählen zur Unfallversicherung?
Zur Unfallversicherung zählen Pflegeaufgaben wie Körperpflege, Ernährung, hauswirtschaftliche Versorgung und die Unterstützung bei Mobilität. Freizeitaktivitäten und Reparaturen im Haushalt des Pflegebedürftigen sind davon jedoch ausgeschlossen.
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- Bei der Unfallversicherung werden pflegebedürftige oder behinderte Menschen oft ausgeschlossen
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Quelle Bildmaterial: Fotolia #37830725 © W. Heiber Fotostudio
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Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel.
Mehr gibt es auch auf Facebook oder Xing, aber vor allem auch bei „Über mich“.
8 Antworten auf „So sind pflegende Angehörige durch die Pflegekasse versichert“
Wer Pflegt wird im Stich gelassen.
Ich habe zum ersten mal die Pflege meiner Mutter 2002 übernommen, in der Zwischenzeit kam mein Vater 2009 dazu, meine Mutter verstarb 2012, mein Vater 12/2023, beide bis Pflegestufe 5. Jetzt bin ich zum Arbeitsamt, sollte von der Knappschaft die Bescheinigung fürs Arbeitsamt ausfüllen lassen, machen die nicht, hatten mich nicht mal im System, als ich mit denen telefoniert habe. Für die Rente haben die eingezahlt. Aber nicht für die Arbeitslosenversicherung. Begründung: ich hätte 2016 aufhören sollen mit der Pflege, Arbeiten gehen und dann wieder mit der Pflege anfangen sollen. Dann vielleicht. Ich habe durchgehend gepflegt und deshalb bekomme ich nichts in die Arbeitslosenversicherung. Ja, wer Pflegt, ist der Dumme, die Schei… vom Hintern wischen, das ist ok. Tag und Nacht 24 Stunden. Ist ja Ehrenamt, keine Arbeit laut Knappschaft. Nun bin ich selber schon 61, nichts bekomme ich, Bürgergeld nehme ich nicht. Ich habe gehofft, das ich wenigstens eine Zeit Arbeitslosengeld bekomme, aber nein. Also ich kann nur jeden sagen macht es nicht. Mein Leben ist an mir vorbei gezogen, und dann steht man mit nichts da. Krankenkassen drehen sich es so, wie es für sie am besten ist. 21 Jahre Arbeit. Und nicht mal für einen Übergang abgesichert.
hier gibt es zwei unterschiedliche Ansätze. Die Ersatzpflegeperson ist ebenfalls unfallversichert, da es sich wie eine “Wie-Beschäftigung” verhält. Allerdings muss der Unfall im direkten Zusammenhang mit der Pflege passieren, da sind die Grenzen eher schwimmend. Selbst wenn es nicht als “Arbeitsunfall” gewertet wird, ist die private Ersatzpflegeperson ganz normal versichert, sodass beispielsweise Krankenhausaufenthalte nach einem Unfall durch die Kasse übernommen wird. Schauen Sie sich hierzu gerne unseren Beitrag zum Thema “Unfallversicherung der Ersatzpflegeperson” an
“Arbeitsunfall” bei der Verhinderungspflege
Guten Tag,,
wir machen uns große Gedanken, wie es versicherungsmäßig aussieht, wenn jemand, der bei uns im Haus Verhinderungspflege übernimmt, einmal von einer Leiter fällt. Es kann ja leicht passieren: etwas ganz oben aus dem Schrank holen, Gardinen abnehmen, Fenster putzen, im Garten etwas stutzen oder im Winter Schnee schippen. Eine Leiter ist ja leicht einmal im Einsatz. Muss man im Falle eines Unfalls mit Schwierigkeiten rechnen? Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.
Die Kostenübernahme für die Krankenversicherung wird nur dann bewilligt, wenn Sie auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. In dem Fall übernimmt dann das Sozialamt die Kosten für die Krankenversicherung.
Sehr geehrter Herr Beier,
durch Zufall bin ich auf einen Komentar von Ihnen, vom 05.06.2023 gestoßen. Ich pflege auch meinen Sohn (seit 2011 mit PG5) allein zu Hause.
Da er eine 24/7 Pflege braucht bin ich nicht mehr berufstätig und musste mich zwangsweise freiwillig versichern.
Nun meine Frage: gibt es für die Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge, die mitlerweile über 200€ liegen, einen Rechtsanspruch und wenn ja wo ist dieser verankert?
Vielen Dank im voraus
F.Bahmann
Hallo Herr Beier! Sie haben mit Ihrem Beitrag den Nagel voll auf den Kopf getroffen. Danke!
Übernimmt die Pflegekasse Ihrer Mutter einen Teil Ihrer Krankenversicherung? Sie haben die Möglichkeit, falls Sie kein sozialversicherungspflichtiges einkommen haben, dass Sie sich freiwillig selbst bei der Krankenkasse versichern können. In der Regel übernimmt die Pflegekasse Ihrer Mutter dafür keine Kosten.
Übernimmt die Pflegekasse die Schimmelsanierung im Bad Ihrer Mutter? die erste Frage ist, ob es Miete oder Eigentum ist. Bei Miete würde ich das dem Vermieter melden, sodass er sich um das Schimmelproblem kümmern kann. Bei Schimmel sollte zunächst geschaut werden, woher und warum dieser auftritt. Undichte Leitungen, zu hohe Luftfeuchte im Raum, nasse Außenwand etc. es kann viele Gründe geben, die unter Umstände recht teuer werden können. Die Pflegekasse bezuschusst nur Maßnahmen, die der Verbesserung der Pflegesituation dienlich sind. Aus meiner Sicht ist das ein Streitpunkt. Es hilft zwar nicht direkt bei der Pflege, allerdings, wenn der Schimmel stark fortgeschritten ist kann das Bad ohne gesundheitliche Risiken nicht genutzt werden. Somit ist auch baden, duschen oder nur mal waschen bereits gesundheitsschädlich. Ich würde es versuchen und der Kasse erklären, warum es die Pflegesituation verbessert.
Sehr geehrter Herr Beier, ich pflege meine Mutter, Pflegegrad 4. Muss ich die volle Krankenversicherung bezahlen? Weil ich laß, das die Pflegekasse aufgrund der Pflege einen Teil übernehmen würde. Das Bad ist ohne Tapete mit Schimmel und meine Mutter ist schon das 8. Mal an der Wirbelsäule operiert worden. Skoliose Luftwege Quetschung der innere Organe. Wird das als Badsanierung übernommen? Herr N. Kammerzell