
Wir werden immer älter, aber der Körper – und vor allem die Beine – nicht jünger. Für kurze Strecken kann vielleicht noch ein Rollator gute Dienste erweisen, aber wer nicht gut zu Fuß ist, wird auch mit einem Rollator über kurz oder lang Probleme bekommen. Manch einer liebäugelt dann mit einem Seniorenmobil. Doch gibt es ein Elektromobil auf Rezept?
Wer geistig fit, aber körperlich eingeschränkt ist, möchte doch trotzdem am gesellschaftlichen Leben teilhaben, muss sich selbst versorgen und einkaufen, zum Arzt gehen oder Behördenbesuche erledigen oder einfach mal Freunde und Verwandte besuchen können. Um diese Mobilität beibehalten zu können, kann ein Elektromobil zu einem hilfreichen Begleiter werden.
Je nach Schwere der körperlichen Einschränkung ist es möglich, dass für ein Elektromobil von der Krankenkasse die Kosten als verordnungsfähiges Hilfsmittel übernommen werden, denn E-Mobile sind Sonderformen von Elektrorollstühlen.
Extra-TIPP: Vorab jedoch gleich eines: Die Krankenkassen handhaben es ganz unterschiedlich bei der Kostenübernahme für ein Elektromobil. Wird ein Seniorenmobil von der einen Krankenkasse unproblematisch genehmigt, kann es sein, dass eine andere Krankenkasse die Übernahme der Kosten kategorisch ablehnt.
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Wo ist die Kostenübernahme geregelt?
Die Kostenübernahme für Hilfsmittel ist gesetzlich geregelt im §33 SGB V. Außerdem finden Sie im Hilfsmittelverzeichnis alle erstattungsfähigen Hilfsmittel. Elektromobile und Elektroscooter stehen in den Kategorien 18 51 05 0 bzw. 18 51 05 1. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist, daß eine Notwendigkeit vorliegt.
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Wer kann ein Elektromobil auf Rezept genehmigt bekommen?
Nicht jeder, der etwas schlecht zu Fuß ist, bekommt ein Elektromobil auf Rezept. Um einen Elektroshopper von der Pflegeversicherung genehmigt zu bekommen, müssen deshalb gewisse körperliche Beeinträchtigungen vorliegen und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es muss eine stark eingeschränkte Gehfähigkeit im Rahmen der Grundbedürfnisse vorliegen. Dies bezieht sich vor allem darauf, sich in der eigenen Wohnung bewegen und die Wohnung verlassen zu können. Das Verlassen der Wohnung umfaßt das Erledigen aller Alltagsgeschäfte.
- Eine derartige körperliche Behinderung vorliegt, dass handgetriebene Rollstühle nicht mehr bedient werden können.
- Das Bedienen eines E-Scooters muss körperlich und geistig möglich sein.
- Es muss eine Restgehfähigkeit vorhanden sein.
- Rollatoren und andere Hilfsmittel nicht ausreichend sind.
- Es wird eine Unterbringungsmöglichkeit (z.B. Garage) benötigt, in der das E-Mobil vor Wetter und Diebstahl geschützt ist.
Wie wird ein Elektromobil bei der Pflegekasse beantragt?
Wie Sie aus der vereinfacht dargestellten Grafik schon erkennen können, reicht es nicht, beim Arzt ein Rezept zu holen und dann im Elektromobil-Fachgeschäft oder Sanitätshaus ein Fahrzeug auszusuchen. Deshalb werde ich weiter unten näher auf das Procedere eingehen.

Unter Umständen ist Ihre Krankenkasse nicht gleich bereit – trotz Notwendigkeit – die Kosten für ein Elektromobil zu übernehmen. Deshalb sollten Sie alle Möglichkeiten nutzen, um die Kosten doch erstattet zu bekommen. Gehen Sie wie folgt vor:
- Lassen Sie sich vom Hausarzt, einem Facharzt, einem Krankenhaus, einem Therapeuten usw. bescheinigen, dass die Notwendigkeit für ein Elektromobil vorliegt. Je mehr Fachkompetenz der Meinung ist, dass Sie einen E-Scooter benötigen, umso besser.
- Lassen Sie sich in einem Fachgeschäft für Elektroscooter oder in einem Sanitätshaus beraten, welche Elektromobile auf Verordnung erhältlich und für Sie geeignet sind. Lassen Sie sich die genaue Bezeichnung geben. Fahren Sie das Seniorenmobil zur Probe.
- Lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung (ähnlich einem Rezept) für das von Ihnen ausgesuchte Elektromobil ausstellen. Je besser der Arzt die Notwendigkeit bescheinigt umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Fahrzeug genehmigt wird. Wenn die korrekte Bezeichnung des Fahrzeugs in die Verordnung mit übernommen wird, haben Sie auch die Chance, das ausgesuchte Fahrzeug zu erhalten. ACHTUNG: Hilfsmittel fallen nicht ins Arzneimittelbudget. Das heißt, Ihr Arzt ist an keine finanzielle Richtgröße bezüglich der Kosten für ein Elektromobil gebunden. Vorausgesetzt, die Verordnung ist richtig ausgefüllt.
- Reichen Sie die Verordnung beim Fachgeschäft ein. Hier sollte nochmals geprüft werden, ob das Elektromobil für Sie geeignet ist.
- Das Fachgeschäft leitet die Verordnung mit einem Kostenvoranschlag an Ihre Krankenkasse weiter.
- Wenn alles gut läuft, wird das E-Mobil anstandslos genehmigt und Sie erhalten das Fahrzeug. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für ein Elektromobil ganz oder bezuschusst es anteilmäßig. Ob Sie ein neues Fahrzeug bekommen oder ein gebrauchtes, können Sie selbst nicht bestimmen. Unter Umständen müssen Sie sich mit einem gebrauchten – aber gewarteten – Elektroscooter zufrieden geben. Sie erhalten vom Fachgeschäft eine Einweisung für das Fahrzeug.
- Wenn Ihre Krankenkasse nicht auf Anhieb das Seniorenmobil genehmigt, kann es sein, dass sie den Medizinischen Dienst (MDK) beauftragt um zu prüfen, ob eine Notwendigkeit für ein Elektromobil besteht bzw. ob Sie in der Lage sind, einen E-Scooter
Was tun, wenn das E-Mobil abgelehnt wurde?
Wer ein Elektromobil benötigt, sollte auf alle Fälle einen Antrag auf Kostenübernahme bei seiner Krankenkasse einreichen. Wird der Antrag abgelehnt, sollte gleich ein Widerspruch eingelegt werden.
Sollten Sie trotzdem keine Genehmigung erhalten, gibt es auch die Möglichkeit, ein Elektromobil käuflich zu erwerben. Das hat den Vorteil, dass Sie sich ein E-Mobil nach Ihren persönlichen Vorstellungen aussuchen können. Denn hier spielt ja auch die Geschwindigkeit, die maximale Reichweite, oder ob es zusammenklappbar sein soll uvm. eine große Rolle. Alles Faktoren, die Sie bei einem von der Krankenkasse bezahlten Seniorenmobil nicht immer aussuchen können, da die Kasse nur Standardmodelle bezahlt. Mittlerweile gibt es schon sehr günstige Elektroscooter online zu kaufen. Auf Wunsch erhalten Sie das Elektromobil von einem guten Onlinehändler persönlich ausgeliefert und erhalten auch eine persönliche Einweisung. Ein Preisvergleich lohnt sich allemal.
Unter Umständen bezuschusst die Pflegekasse auch Ihr privat gekauftes Elektromobil für Senioren. Aber das müssen Sie direkt mit Ihrer Kasse abklären.
ACHTUNG: Wurde die eingeschränkte Gehfähigkeit aufgrund eines Unfalls oder einer Berufskrankheit hervorgerufen, kann auch die Unfallversicherung als Kostenträger in Frage kommen, anstatt der gesetzlichen Krankenversicherung.
Andere Begrifflichkeiten für Elektromobil
E-Mobil, E-Scooter, Elektroscooter, Seniorenmobil, Elektroshopper
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Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel.
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