Stundenweise Verhinderungspflege – so wird das Pflegegeld nicht gekürzt

Stundenweise Verhinderungspflege. Antrag stundenweise Verhinderungspflege
Stundenweise Verhinderungspflege. Antrag stundenweise Verhinderungspflege

Die stundenweise Verhinderungspflege – eine wichtige Alternative zur klassischen Verhinderungspflege.

Wer einen Angehörigen / Partner / Freund oder Bekannten pflegt, kann nicht immer rund um die Uhr die Pflegeleistung erbringen. Urlaub, Krankheit oder ein Aufenthalt in einer Rehaeinrichtung usw. können dazu beitragen, dass keine Pflege durch die Pflegeperson erfolgen kann.

Um diese Zeiten zu überbrücken und den Pflegebedürftigen nicht in ein Pflegeheim geben zu müssen, kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Für eine kurze Verhinderung, sollte jedoch die stundenweise Verhinderungspflege beantragt werden. Das bringt Ihnen einige Vorteile.

Oftmals werden nur ein paar Stunden Ersatzpflege benötigt. Sei es, dass ein Arztbesuch ansteht oder der Gang zum Friseur notwendig ist. Oder aber auch einfach mal ein Besuch im Theater oder ein Zusammentreffen mit Freunden.

Dann spricht man von einer stundenweisen Verhinderung. Somit kann für diese Zeiten also eine stundenweise Ersatzpflege in Anspruch genommen werden.

WICHTIG: Wer gewisse Regeln einhält, bekommt das Pflegegeld ohne Kürzungen weiter bezahlt.


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Prinzipielles und alles Wissenswertes zum Thema Verhinderungspflege finden Sie in meinem Beitrag „Verhinderungspflege richtig ausschöpfen – Antrag, Geldleistungen, Tipps“. In diesem Beitrag möchte ich einfach nur auf die stundenweise Verhinderungspflege eingehen.

Zur Information:
Zum Beantragen und Abrechnen der (stundenweisen) Verhinderungspflege können Sie gerne unser Formular “Antrag + Abrechnung Verhinderungspflege” verwenden.

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Unterschied zwischen Verhinderungspflege und stundenweiser Verhinderungspflege?

Der Unterschied liegt in der Anrechnung auf das Pflegegeld bzw. die Pflegesachleistungen und in der zeitlichen Begrenzung. Im Klartext heißt das:

Reguläre
Verhinderungspflege
Stundenweise
Verhinderungspflege
Diese dauert länger als 8 Stunden pro Tag.Dauert pro Tag weniger als 8 Stunden.
Das Pflegegeld wird für die Zeit der Verhinderungspflege gekürzt.Das Pflegegeld wird für diese Zeit nicht gekürzt (nicht angerechnet).
Die Verhinderungspflege ist auf 42 Tage begrenzt.Ersatzpflege unter 8 Stunden wird nicht auf die regulären Verhinderungstage angerechnet.

ACHTUNG: Es ist nicht entscheidend, wie lange z.B. ein Pflegedienst, eine Privatperson usw. die Verhinderungspflege ausübt, sondern wie lange Sie als regulär pflegende Person abwesend sind.


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Beispiel:

Sie als betreuende Person pflegen Ihren Vater. Heute nehmen Sie sich eine Auszeit und gehen mit Ihrem Enkel in den Zoo. Insgesamt sind Sie 10 Stunden außer Haus. Während Ihrer Abwesenheit wird ein Pflegedienst benötigt, der 2 x für jeweils 1 Stunde für Sie in der häuslichen Umgebung die Verhinderungspflege ausübt (also insgesamt 2 Stunden).

Da Sie insgesamt 10 Stunden außer Haus waren, werden alle Leistungen nach dem obigen Schema A) abgerechnet und nicht nach Schema B) stundenweise Verhinderungspflege. D.h., obwohl der Pflegedienst nur 2 Stunden Ersatzpflege erbrachte, wird Ihre „Freizeit“ von 10 Stunden als Berechnungsgrundlage herangezogen, Ihr Pflegegeld wird gekürzt und die Verhinderungspflegezeit von max. 42 Tagen pro Jahr wird ebenfalls angerechnet.

Wenn es sich einrichten lässt, sollten Sie also nicht mehr als 7 Stunden und 59 Minuten stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.


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Wie oft kann stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?

Wie oben bereits beschrieben, bezieht sich die Verhinderungspflege nicht auf die Stunden, die von der Ersatzpflegeperson geleistet wurden, sondern auf die Abwesenheit der ständigen Pflegeperson. Wenn also ein Pflegebedürftiger während des 2-wöchigen Urlaubs der ständigen Betreuungsperson jeden Tag nur 2 oder 3 Stunden Unterstützung durch eine Ersatzpflegeperson benötigt, ist das schon die reguläre Verhinderungspflege.

Die reguläre Verhinderungspflege kann maximal an 42 Tagen im Jahr in Anspruch genommen werden. Die stundenweise Verhinderungspflege hingegen ist nicht an die Anzahl der Tage gekoppelt. Sie können also so lange stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, bis Ihr Budget für die Verhinderungspflege aufgebraucht ist.

Als Beispiel:

  • Frau Gustavson ist die ständige Pflegeperson Ihres Vaters.
  • 2 x wöchentlich trägt Frau Gustavson Zeitungen aus, um das Haushaltsgeld aufzubessern. Dafür benötigt sie jeweils 1,5 Stunden.
  • Für diese Zeit springt Frau Gerber, eine gute Freundin der Familie, ein und übernimmt die Pflege von Frau Gustavsons Vater. Frau Gerber erhält 12 Euro je Stunde.
  • Frau Gerber leistet damit (nach Abzug der Urlaubtage von Frau Gustavson) jährlich an 47 Wochen jeweils 2 x stundenweise Verhinderungspflege – also insgesamt 94 Ersatzpflegeeinsätze im Jahr.
  • Bei 94 Einsätzen mit jeweils 1,5 Stunden Ersatzpflege zu je 12 Euro wäre das ein jährlicher Betrag von 1.692 Euro.
  • Von den 94 Einsätzen kann Frau Gustavson knapp 90 Einsätze abrechnen. Damit ist das komplette Verhinderungspflege-Budget von 1.612 Euro (Stand 12/2021) verbraucht. Den Rest muss sie aus eigener Tasche bezahlen.

Wichtig
In dem o.g. Fall kann Verhinderungspflege abgerechnet werden, weil es sich lediglich um eine kurze Zeit handelt.
Anders verhält es sich bei regelmäßigen beruflichen Belangen, wie z.B. einer Wechselschicht. Diese Zeiten können dann nicht über die Verhinderungspflege abgedeckt werden.

Fazit: Bei der stundenweisen Verhinderungspflege finden die abgerechneten Tage keine Berücksichtigung, dort zählt lediglich der zur Verfügung stehende Betrag.

Viele wissen nicht, dass ihnen eine stundenweise Verhinderungspflege zusteht und rechnen im oben genannten Fall stattdessen die reguläre Verhinderungspflege ab. Dann hätte Frau Gustavson nur 42 Tage abrechnen können, anstatt der tatsächlichen Einsätze.

Vorsicht Pflegegeldkürzung: Es kommt vor, dass die stundenweise Verhinderungspflege beantragt wurde und trotzdem das Pflegegeld gekürzt/gegengerechnet wird.

Dieser Effekt ergibt sich unter anderem aus folgendem Grund:

Beispiel:

  • Frau Gustavson geht am Donnerstag und am Freitag ihre Zeitungen austragen und beantragt hierfür Leistungen aus der stundenweise Verhinderungspflege.
  • Da es sich hierbei um zwei aufeinanderfolgende Tage handelt, muss der Antrag entsprechend mit dem richtigen „Abwesenheitsgrund“ gestellt werden, nämlich „Zeitungen austragen“.
  • Oft wird hier als Grund aber „Sonstiges“ angegeben.
  • Der Antragsbearbeiter der Pflegekasse weiß nun nicht, was „Sonstiges“ ist. Für ihn ist nicht nachvollziehbar, warum und wie lange die Pflegeperson abwesend war.
  • So kann also bei Frau Gustavson eventuell auch von einem verlängerten Wochenende mit Erholungsurlaub ausgegangen werden.
  • Das hat zur Folge, dass die Pflegeperson länger als 8 Stunden abwesend ist und somit die tageweise Verhinderung greift.
  • Wäre Frau Gustavson dienstags und donnerstags Zeitungen austragen, wären es keine zusammenhängenden Tage und deshalb auch klar ersichtlich.

Fazit: Wird der Antrag und die Abrechnung auf stundenweise Verhinderungspflege falsch ausgefüllt, werden die Stunden womöglich über die reguläre Verhinderungspflege abgerechnet. Damit werden unnötigerweise die Pflegetage UND vor allem auch das Pflegegeld gekürzt.


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Wo kann stundenweise Verhinderungspflege beantragt werden

Die (tageweise oder stundenweise) Verhinderungspflege muss bei Ihrer Pflegekasse beantragt werden. Im Normalfall stellt Ihnen die Pflegekasse ein Formular zur Verfügung (oftmals auch als Download im Internet). Vorgehensweise ist von Pflegekasse zu Pflegekasse unterschiedlich. Deshalb kurz bei Leistungsträger anrufen.

Sollten Sie Probleme mit der Abrechnung oder Beantragung der Verhinderungspflege haben, können Sie sich gerne an unseren Pflegeberater wenden.

Anmerkung: Die Verhinderungspflege lautet auch: Ersatz bei Abwesenheit der Pflegeperson oder Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson und ist im § 39 SGB XI festgeschrieben


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Fragen und Antworten zur stundenweise Verhinderungspflege

Was ist stundenweise Verhinderungspflege?

Stundenweise Verhinderungspflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen, eine kurze Auszeit von der Pflege zu nehmen, während eine Ersatzpflegeperson die Betreuung übernimmt. Sie eignet sich für Zeiträume bis zu 8 Stunden am Tag, ohne dass die Pflegekasse dafür das Pflegegeld kürzt.

Wer hat Anspruch auf stundenweise Verhinderungspflege?

Pflegebedürftige, die mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sind und seit mindestens sechs Monaten zuhause gepflegt werden, haben Anspruch auf Verhinderungspflege. Angehörige können stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, wenn sie für kurze Zeit verhindert sind.

Wie oft kann ich stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?

Sie können stundenweise Verhinderungspflege beliebig oft in Anspruch nehmen, solange das jährliche Budget von 1.612 Euro (+ ggf. 806 € aus der nicht genutzten Kurzzeitpflege) nicht ausgeschöpft ist. Da die Tage nicht angerechnet werden, sind Sie in der Nutzung flexibel.

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse bei stundenweiser Verhinderungspflege?

Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.612 Euro pro Jahr für Verhinderungspflegeleistungen (+ ggf. 806 € aus der nicht genutzten Kurzzeitpflege). Bei stundenweiser Inanspruchnahme wird der Betrag entsprechend der tatsächlich angefallenen Kosten abgerechnet. Darunter fallen z.B. Stundenlohn, Fahrtkosten und Verdienstausfälle.

Muss die stundenweise Verhinderungspflege beantragt werden?

Ja, stundenweise Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Es ist sinnvoll, den Antrag im Voraus zu stellen, um sicherzustellen, dass die Kosten übernommen werden. Viele Pflegeeinrichtungen oder Pflegedienste bieten Unterstützung bei der Antragstellung an.

Kann ich stundenweise Verhinderungspflege auch durch Nachbarn oder Freunde in Anspruch nehmen?

Ja, die Verhinderungspflege kann auch von Nachbarn, Freunden oder anderen Verwandten übernommen werden. Wenn die Ersatzpflegeperson nicht mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad verwandt ist, kann der volle Betrag für die stundenweise Verhinderungspflege beansprucht werden. Bei verwandten bis zum 2. Grad gilt das 1,5 fache des monatlichen Pflegegeldes.

Wie unterscheidet sich stundenweise Verhinderungspflege von Kurzzeitpflege?

Während die stundenweise Verhinderungspflege kurzfristige Entlastung von bis zu 8 Stunden am Tag ermöglicht, findet die Kurzzeitpflege über einen längeren Zeitraum in einer stationären Einrichtung statt. Die Verhinderungspflege kann flexibel zuhause organisiert werden.

Welche Voraussetzungen gelten für die stundenweise Verhinderungspflege?

Für die stundenweise Verhinderungspflege muss der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 haben und seit mindestens sechs Monaten zuhause gepflegt werden. Außerdem darf die Verhinderungspflege maximal 8 Stunden am Tag dauern, damit sie nicht als ganztägige Verhinderungspflege angerechnet wird.

Was passiert, wenn ich den vollen Betrag für Verhinderungspflege ausschöpfe?

Wenn der jährliche Betrag von 1.612 Euro für Verhinderungspflege ausgeschöpft ist, können Sie unter bestimmten Bedingungen den Anspruch auf Kurzzeitpflege umwidmen und damit bis zu 806 Euro zusätzlich für Verhinderungspflege erhalten.

Wie finde ich geeignete Pflegepersonen für stundenweise Verhinderungspflege?

Geeignete Pflegepersonen können Sie über Pflegedienste, Betreuungsagenturen oder im privaten Umfeld finden. Es ist wichtig, dass die Ersatzpflegeperson Erfahrung in der Pflege hat und den Pflegebedürftigen gut betreuen kann. Pflegedienste bieten oft speziell geschulte Pflegekräfte für solche Fälle an.

Wie unterscheidet sich stundenweise Verhinderungspflege von regulärer Verhinderungspflege?

Dauer der Abwesenheit: Stundenweise Verhinderungspflege unter 8 Stunden; reguläre Verhinderungspflege ab 8 Stunden pro Tag.
Pflegegeld: Bei stundenweiser Verhinderungspflege keine Kürzung; bei regulärer Verhinderungspflege wird das Pflegegeld um 50 % reduziert.
Anrechnung der Tage: Bei stundenweiser Verhinderungspflege keine Anrechnung auf die maximal 42 Tage pro Jahr.

Kann ich stundenweise Verhinderungspflege rückwirkend beantragen?

Ja, eine rückwirkende Beantragung ist möglich. Beachten Sie jedoch die Fristen Ihrer Pflegekasse und reichen Sie alle erforderlichen Belege zeitnah ein. Die Frist beträgt in der Regel 4 Jahre.

Was passiert, wenn ich das Budget für Verhinderungspflege ausgeschöpft habe?

Sie können bis zu 806 Euro aus nicht genutzten Mitteln der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege übertragen. Dadurch erhöht sich Ihr Budget auf insgesamt bis zu 2.418 Euro pro Jahr.

Kann ich stundenweise Verhinderungspflege für berufliche Verpflichtungen nutzen?

Für unvorhergesehene berufliche Verpflichtungen ja. Bei regelmäßigen beruflichen Abwesenheiten ist die Verhinderungspflege jedoch nicht vorgesehen.

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Quelle Bildmaterial: Fotolia #132704989 © Sandor Kacso

42 Antworten auf „Stundenweise Verhinderungspflege – so wird das Pflegegeld nicht gekürzt“

Ganz richtig ist das nicht. Es ist für den Fall erstmal egal, ob die Ersatzpflegeperson verwandt ist oder nicht. Bei einer tageweisen Verhinderung wird das Pflegegeld immer gekürzt auch bei Freunden etc. Für Verwandte steht lediglich ein geringeres Budget zur Verfügung, der Abzug bleibt gleich.

Frage… ist es zusammenfassend nicht so, dass man als nahe Verwandte besser keine Verhinderungspflege abrechnet, da das Pflegegeld (Grad 3) bei tageweiser Abwesenheit der eingetragenen Hauptpflegekraft gekürzt wird. Der zu Pflegende will sich doch erkenntlich zeigen und selbst keine Einbußen haben, da er sein Pflegegeld braucht.
Können Sie das erklären.
Über eine Antwort würde ich mich freuen Danke

Das liegt an der Gesetzgebung. Der Gesetzgeber sieht vor, dass nahe Angehörige, die bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind, lediglich das 1,5 fache vom monatlichen Pflegegeld als Verhinderungspflege nutzen können (bzw. bis maximal 1.612 € sofern Fahrtkosten oder Verdienstausfälle nachgewiesen werden können). In Ihrem Fall liegt Pflegegrad 3 vor, daher die 859 € die Sie im Jahr nutzen können. Das Budget der Verhinderungspflege liegt bei 1.612 €, das ist auch der maximale Betrag, den nahe Verwandte unter Berücksichtigung von Fahrtkosten oder Verdienstausfälle geltend machen können. Eine Umwandlung der Kurzzeitpflege ist daher nicht notwendig, da der Verwandte eh nicht mehr abrechnen kann. Es besteht jetzt aber noch die Möglichkeit, dass beispielsweise ein Nachbar oder Freund ebenfalls die Verhinderungspflege ausführt, dann kann ein Teil aus der Kurzzeitpflege umgewandelt werden und damit der Nachbar oder Freund bezahlt werden. Also können die aktuellen 806 € aus der Kurzzeitpflege durch eine nicht verwandte Person genutzt werden. Es geht also schon, dass das Budget aus der nicht genutzten Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genutzt werden kann, allerdings eben nicht für einen Verwandten, es müsste noch jemand die Verhinderungspflege durchführen. Die Regelung ist tatsächlich sehr verwirrend, ich hoffe aber, dass ich es einigermaßen erklären konnte.

Guten Abend,

Ich werde nicht schlau aus dieser Verhinderungspflege kombiniert mit der Kurzzeitpflege und die Pflegekasse gibt mir auch keine richtige Antwort. Vielleicht bekomme ich hier eine klare Antwort 🙂
Ich bin Ersatzpflegekraft und springe Stundweise die Woche ein und bin ein naher Angehöriger. Wieso bekomme ich nur die 859€ plus Benzinkosten von der Pflegekasse und nicht die anteilige Anrechnung der Kurzzeitpflege, da wir keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen haben? Es wäre lieb, wenn ich eine verständliche Antwort bekomme. Danke schon vorab. Lg

Ihnen stehen insgesamt die 1.612 € aus der Verhinderungspflege und 806 € aus der nicht genutzten Kurzzeitpflege zur Verfügung, somit also gesamt 2.418 € im Jahr. Für die Tage, an denen Sie immer nur ein paar wenige Stunden, genau genommen weniger als 8 Stunden, verhindert sind, wird Ihnen nichts vom Pflegegeld abgezogen. Gehen Sie mit Ihrer Freundin in den Urlaub, wird Ihnen etwas vom Pflegegeld abgezogen. Das sind ganz grob gerechnet 1/60tel vom Pflegegeld je Tag, wobei der erste und der letzte Tag nicht zählen.

Hallo
ich pflege seit über einen Jahr meinen Mann der Pflegegrad 3 hat.
Wir haben bisher keine Verhinderungspflege bzw. Kurzzeitpflege in Anspruch genommen.
Nun meine Frage:
Ich laufe nun 1 bis 2 x die Woche 1.5 Std. um mir eine kleine Auszeit zu nehmen. Und würde auch gerne ein Paar Tage mit einer Freundin wegfahren. In dieser Zeit schaut eine Nachbarin nach ihm.
Wenn ich es richtig verstehe stehen uns ca. 1600 Euro Verhinderungspflege zu und nochmals ca. 800 Euro aus der nicht genutzten Kurzzeitpflege, oder?
Die paar Tage am Stück wird etwas am Pflegegeld abgezogen und für die einzelnen Stunden nicht. Sehe ich das so richtig?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe

Wenn ich es richtig verstehe

An der Mechanik ändert sich nichts, Sie können Ihre Schwester genauso abrechnen wie auch die Bekannte. ABER: Für Verwandte bis zum 2. Grad, da zählt Ihre Schwester mit rein. gilt als Obergrenze das 1,5 fache vom monatlichen Pflegegeld (aktuell 573 € x 1,5 = 859.50 € im Jahr). Sollten noch Verdienstausfälle oder Fahrtkosten nachgewiesen werden können, dann können diese Kosten separat abgerechnet werden. Selbst mit den zusätzlichen Kosten ist dann aber bei aktuell 1.612 € Ende. Das was übrig ist, also Ihre Schwester nicht nutzen kann, könnte dann die Bekannte voll ausschöpfen. Sprich es können auch 2 oder mehr Personen von dem Budget bezahlt werden.

Hallo, ich pflege seit jahren meine Ehefrau, PG 3. Verhinderungspflege habe ich bislang immer lediglich stundenweise geltend gemacht, die Ersatzpflegepersonen waren immer keine Angehörigen. Jetzt würde auch meine Schwester (Schwägerin der Pflegeperson) stundenweise (unter 8 Stunden/Tag und nicht an aufeinanderfolgenden Tagen) diese Aufgabe übernehmen. Meine Frage ist – verändert sich etwas dadurch, kann ich da auch einen Stundensatz festlegen und beeinträchtigt der beschriebene Umstand das Jahresmaximum für Verhinderungspflege?
Ich freue mich über eine erhellende Auskunft, das hierzu gelesene ist für mich weitgehend verwirrend.

Ja, das sehen Sie richtig. Der Grund für die Ersatzpflege geht von Ihnen aus, also warum Sie verhindert waren. Was die Ersatzpflegeperson in der Zeit gemacht hat muss die Kasse nicht wissen.
So wie ich das verstanden habe, waren Sie die 6 Wochen krankgeschrieben, haben Ihren Mann aber trotzdem gepflegt. In der Zeit, in der Sie eine Auszeit benötigt haben, kam Ihr Neffe. In dem Fall ist der Grund der Verhinderung ja nicht “Krank”, Sie waren zwar krank geschrieben, konnten sich aber trotzdem um Ihren Mann kümmern. Da Ihr Neffe täglich kam, würde ich nicht “Sonstiges” schreiben, aufgrund der Tage in Folge, könnte das falsch verstanden werden, und Ihnen wir das Pflegegeld gekürzt. Da ist es besser, wenn Sie die Gründe für die Abwesenheit nennen, so wie in Ihren Beispielen. Dann sollte es klar sein, dass Sie nur ein paar Stunden aus dem Haus waren und nicht den ganzen Tag.

Hallo. Ich als Pflegeperson meines Mannes war jetzt 6 Wochen krankgeschrieben. Brauchte aber in dieser Zeit täglich bisschen Auszeit für mich . Spaziergänge, Treff mit Freundin. Aber auch Artztermine oder Akupunktur für mich selbst. Mein Neffe hat sich täglich ca. 1, 5 bis 2 Stunden um meinen Mann gekümmert. Hat auch Einkäufe erledigt. Nun möchte ich stundenweise VHP beantragen. Aber das Pflegegeld soll keinesfalls gekürzt werden. Ausserdem zahlt mein Mann ( ist privat versichert ) auch extra eine zusätzliche Pflegeversicherung. Wird die zu dem normalen Pflegegeld / Pflegegrad 4 dazugerechnet?. In dem Antrag muss ich also angeben warum ich 2 Stunden nicht pflegen konnte. Zum Beispiel Frisör, Massage usw.
Nicht was die Ersatzpflege gemacht hat. Sehe ich das so richtig

Mit freundlichen Grüßen
Margit Lößel

Generell kann auch Ihre Mutter die Verhinderungspflege übernehmen, das ist erstmal kein Problem. Für nahe Angehörige gilt aber der 1,5fache Satz des monatlichen Pflegegeldes (maximal jedoch 1.612 € wenn beispielsweise Fahrtkosten oder Verdienstausfälle noch “on-Top” kommen). Das heißt aktuell (Stand 2024) bei PG3 859,50 €, die rein über die Stunden abgerechnet werden können.
Zu Ihrer ersten Frage: Sie können noch die oben genannten 859,50 € für Ihre Mutter geltend machen. Das ist kein Problem. Sie liegen selbst mit den bereits genutzten 420 € noch innerhalb des verfügbaren Budgets.
Zu Ihrer zweiten Frage: Sie können aus der Kurzzeitpflege maximal 806 € in die Verhinderungspflege übertragen. Somit haben Sie ein Budget für die Verhinderungspflege, das Sie nutzen können von 2.418 € im Jahr. Dabei spielt es keine Rolle, ob die VHP tageweise oder stundenweise stattfindet. Sofern Sie als Pflegeperson nicht länger als 8 Stunden abwesend sind, wird Ihnen das Pflegegeld nicht gekürzt, das passiert erst bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit der Pflegeperson.

Hallo!
Ich habe 2 Fragen und würde mich freuen, wenn Sie mir weiterhelfen könnten.
1. Wir haben für Januar bis März 2024 stundenweise Verhinderungspflege durch professionelle Ersatzpflegekraft in Höhe von 420 Euro in Anspruch genommen. Meine Tochter hat Pflegegrad 3. Nun hat meine Mutter ab April 2024 die stundenweise Betreuung übernommen. Wieviel können wir dieses Jahr noch beantragen? Die Schwierigkeit ist ja, dass die Maximalbeträge ja unterschiedlich sind und wir für die professionelle Betreuung schon einen Teilbetrag in Anspruch genommen haben.
2. Bisher haben wir noch nie die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen. Wir überlegen, mit dieser die stundenweise Verhinderungspflege durch meine Mutter aufzustocken. Das wären zusätzlich 806 Euro pro Jahr. Kann man die für
die stundenweise Betreuung überhaupt in Anspruch nehmen, da Kurzzeitpflege ja in der Regel tageweise stattfindet. Und würde in dem Fall der Aufstockung das Pflegegeld gekürzt?
Leider finde ich zu beiden Fragen nichts im Netz.
Lieben Dank im voraus für Ihre Hilfe!

Handelt es bei der Klinik um eine Kurzzeitpflege-Einrichtung? In dem Fall würde ich empfehlen, dass Sie die Verhinderungspflege dafür aufwenden. Andernfalls müssten Sie die Kosten selbst tragen. Das größere Thema sehe ich an dem Punkt, dass Sie in den 8 Wochen stationär versorgt werden, also eine umfängliche Pflege erhalten. Heißt also so viel wie, dass Sie nicht durch Ihre Pflegeperson gepflegt werden, sondern durch die Klinik. In dem Fall die Verhinderungspflege zu nutzen wird eher nicht funktionieren.

Die Anfahrt ist war länger, allerdings sehe ich da kein Problem, dass die Kasse die Kosten übernimmt. Falls Sie in dem Fall wirklich auf Nummer Sicher gehen wollen, können Sie auch direkt mir Ihrer Pflegekasse sprechen. Wie gesagt, normalerweise sollte es kein Problem geben. Uns ist keine maximale Anfahrtstrecke bekannt, anhand der die Kasse die Kosten ablehnen kann.

Ich selbst habe pflegegrad 2 und die Verhinderungspflege Tageweise für dieses Jahr im April bekommen, da meine Tochter im Urlaub war. Nun geh ich für 8 Wochen in eine Klinik und meine Tochter kann nicht ständig zu mir fahren und Wäsche mitnehmen und mitbringen deshalb würde die Ersatzpflegeperson das übernehmen mit der stundenweise Verhinderungspflege. Geht das überhaupt schon zu beantragen für dieses Jahr oder muss ich das Jahr abwarten wegen der Kurzzeitpflege?

Zunächst DANKE für diese wirklich realitätsnahe und deshalb sehr hilfreiche Seite!
Mich würde interessieren, ob Sie hier Erfahrungen haben:
Eine lieber, langjähriger Freund würde immer dann, wenn meine Frau (Pflegende) sich mal eine Auszeit (unter 8 Std.) nimmt, um mit ihren Freundinnen einen Ausflug zu machen, für 5 – 6 Stunden herkommen und die Ersatzpflege übernehmen. Ich habe Pflegegrad 2, meine Frau versorgt mich schon länger als 6 Monate.
Folgende Frage stellt sich: Der Freund wohnt 2 Autostunden entfernt. Die Kasse zahlt ja auch km-Geld. Aber wird die Kasse diese, vermutlich ungewöhnlich lange An- und Abfahrt als angemessen betrachten und tatsächlich erstatten?
Ich möchte wirklich, dass mein Freund keine Unkosten hat, weil ich sehr dankbar bin, dass er hilft!
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!!!

Grundsätzlich geht das schon, dass Ihre Tochter einen Teil abrechnet und der Rest dann eine weitere Person. So wie ich das verstehe haben Sie die Jahre aber schon abgerechnet. Manche Kassen sind da sehr kleinlich und lassen keine weiteren Abrechnungen zu, obwohl noch Budget offen gewesen wäre. Sinngemäß mit der Begründung “Sie haben das Jahr XY doch bereits abgerechnet”. Ich würde es versuchen, wenn Sie da bereits in Vorkasse gegangen sind, ob Sie das noch zusätzlich abrechnen können. Für die künftigen Abrechnungen ist das aber kein Problem, dass das Budget genutzt wird.

Hallo, eine Frage zur Verhinderungspflege
Wir haben bisher lediglich in Urlaubsfällen die Verhinderungspflege beantragt (hat unsere Tochter übernommen) Es gab im Jahr jedoch auch Fälle, in denen unsere Nachbarin stundenweise für uns tätig war (unter 8 Stunden) greifen hier auch die max. 6 Wochen im Jahr oder könnte ich noch diese Stunden rückwirkend mit der Krankenkasse abrechnen?
Dann Jahresbudget 1.612 + 806 aus dem Kurzzeitpflegebudget = 2.418 abzüglich 800 euro, die meine Tochter schon in diesem Jahr für die Betreuung erhalten hat – verbleibt noch ein Budget v on 1.618 Euro.?

Zu Frage 1: schwierig zu beantworten, ich denke aber, dass es in der Praxis nur wenig Unterschied machen wird. Das Budget der Verhinderungspflege ist ein Jahresbudget. Nächstes Jahr steigt es dann ab der zweiten Jahreshälfte an. Nehmen wir an, Sie nutzen wie seither die Verhinderungspflege für das erste Halbjahr und halten sich dabei an das Budget von 2024. Ab Juli 2025 steigt dann das Budget an, somit quasi das auch Restbudget, dass Sie dann für die zweite Jahreshälfte verplanen können. Ich gehe davon aus, dass das volle Budget, inkl. der Erhöhung in 2025 komplett genutzt werden kann. Ich kann mir vorstellen, dass es aber bei der Abrechnung etwas tricky wird, daher würde ich wie oben beschrieben vorgehen, nicht das es hinterher heißt “in der ersten Jahreshälfte stand aber das Budget noch nicht voll zur Verfügung”.
Zu Frage 2: Für 2024 gilt nach wie vor das alte Budget. Die Abrechnung dazu können Sie auch erst in 2025 mach, das ist kein Problem. Generell müssen Sie die Verhinderungspflege nicht “voranmelden” es reicht aus, wenn Sie das im Nachgang abrechnen. Heißt also, dass Sie 2025 auch erst in 2026 abrechnen können (generell bis zu 4 Jahre rückwirkend). Der Nachteil kann sein, dass Sie in Vorkasse gehen und erst im kommenden Jahr dann Ihr Geld zurück erstattet bekommen.

Sehr geehrter Herr Beier, wir haben eine gute Freundin die seit Jahren stundenweise Ersatzpflege (PG 3, über 25 J.) leistet. Nun wird erfreulicherweise ab Juli 2025 das Budget der Verhinderungspflege aufgestockt und wir überlegen wie wir die Summe möglichst voll ausschöpfen können. Daher zwei Fragen dazu: 1. Darf die Verhinderungspflege für 2025 idealerweise ab Juli 2025 stattfinden oder gilt das neue Budget für das ganze Kalnderjahr 2025? Und 2. Wir haben für 2024 Verhinderungspflege noch nicht eingereicht, sollten wir damit bis Juli 2025 warten oder gilt für 2024 unabhängig davon noch das alte Budget? Wir haben die Pflegekasse hierzu gefragt, aber die Dame am Telefon war sich selbst nicht wirklich sicher wie das gehandhabt wird. Schon mal vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Schwierige Frage. Ich sehe das folgendermaßen (ist aber meine persönliche Einschätzung): Grundsätzlich können Sie alle Aktivitäten während des Krankenstandes machen, die Ihre Genesung nicht stören. Idealerweise sollten die Aktivitäten den Heilungsprozess sogar unterstützen. Heißt also erstmal, dass es möglich sein könnte. Aus meiner Sicht spielt dann der Grund für die Krankschreibung eine Rolle (vermutlich auch für die Krankenkasse), wenn Sie im Rahmen der Verhinderungspflege nun Aufgaben übernehmen, die Ihrem Genesungsprozess nicht negativ beeinflussen sollte es möglich sein. Zumal nicht jede pflegebedürftige Person den selben Pflegeaufwand hat. Es kann durchaus sein, dass im Rahmen der Verhinderungspflege eher eine Betreuung notwendig ist, als aktive Mobilisierung beispielsweise.

Hallo,
kann ich als Pflegerin, wenn ich selbst krank geschrieben bin, trotzdem Verhinderungspflege leisten und auch abrechnen? Sicherlich können die Krankenkassen sehen, wann ich krank war. Es handelt sich um eine Langzeiterkrankung.

Wenn ich das jetzt richtig verstehe betreuen Sie mehrere Kinder und die Eltern bezahlen Sie über die Verhinderungspflege, ich gehe auch davon aus, dass es sich dabei um mehrere Familien handelt. Ich verstehe aktuell nur nicht, wo Sie sich dann anstellen lassen wollen. In dem Fall müssten Sie bei jeder Familie angestellt werden. das wird eher kompliziert befürchte ich. Es gibt ggf. verschiedene Ansätze: Sie können das weiterhin so laufen lassen, dann kommt es darauf an, wieviel Geld Sie damit verdienen und ob es dadurch steuerpflichtig wird. Das würde ich mal mit dem Steuerberater klären, nicht das es Probleme mit dem Finanzamt gibt. Alternativ: Sie bieten die Leistung im Rahmen einer Selbstständigen Tätigkeit an, also sprich über ein Gewerbe, dass Sie betreiben, dann stellen Sie auch entsprechende Rechnungen aus und versteuern die Einnahmen. Es besteht eben die Gefahr, dass das Finanzamt von Ihnen, auch wenn es im ersten Moment aus einem ehrenamtlichen Gedanken heraus gemacht wird, die Einnahmen versteuert haben möchte. In der Regel spricht man davon, dass die VHP steuerfrei ist, wenn es sich um eine Person handelt, die 2Entlohnung” für die VHP das jährliche Pflegegeld nicht übersteigt und es aus einer sozialen Verpflichtung heraus gemacht wird.

Hallo,
ich betreue viele Kinder mit Behinderung in ihrer Freizeit über die stundenweise Verhinderungspflege und bin mit ihnen nicht verwandt. Können Sie mir sagen, was für ein Anstellungsverhältnis ich dafür brauche? Einen Minijob o.ä. oder ist das nicht notwendig? Oder wo man die Informationen dazu finden kann?
Ich habe schon versucht an vielen Stellen an diese Information heranzukommen aber bin bisher leider gescheitert. Ich wäre dankbar über eine hilfreiche Antwort!
Mit Grüßen Luisa Ueltzhöffer

Müssen Sie theoretisch nicht, Sie können auch über eine Art Pauschale abrechnen. Am Ende lässt sich aber alles auf einen Stundenlohn zurück rechnen, daher macht es schon Sinn, einen Stundenlohn festzulegen.

Die Unterscheidung zwischen “tageweiser” und stundenweiser Verhinderungspflege liegt tatsächlich bei der ABWESENHEIT der Pflegeperson. Heißt also, wenn die Pflegeperson länger als 8 Stunden abwesend ist, zählt das zur “tageweisen” Verhinderungspflege. Es spielt also keine Rolle, ob die Ersatzpflegeperson dann beispielsweise 2 oder 9 Stunden tätig wird. Wenn Sie als Pflegeperson im Urlaub waren, sind Sie somit länger als 8 Stunden je Tag der Pflege fern geblieben. In dem Fall ist der Abzug, den die Pflegekasse vorgenommen hat berechtigt.

hallo ich bräuchte eine Info über Verhinderungspflege:
Die Pflegekasse hat mir das Pflegegeld gekürzt, obwohl die Pflegeperson sowie auch die Ersatzpflege stundenweise tägig sind und keine 8 Stunden täglich, sind die dazu berechtigt? Habe mit denen telefoniert und bekam die Auskunft, die Rechnen für den Urlaub der Pflegeperson 8 Stunden obwohl sie nur stundenweise tätig war, ist das rechtens?
Gruß Ellen Liebig für eine Info wäre ich sehr dankbar dafür

Normalerweise gibt es zwei Möglichkeiten: Möglichkeit 1 ist, dass die Ersatzpflegeperson das Geld direkt vom Pflegebedürftigen bekommt und dieser sich dann die Erstattung bei der Kasse einfordert. Die 2. Möglichkeit: Die Krankenkasse überweist den angefallenen Betrag direkt an die Ersatzpflegeperson, letztlich kann oder will nicht jeder in Vorkasse gehen. In beiden Fällen muss aber auf der “Abrechnung” quasi die Endsumme und ggf. “Zwischensummen” stehen.

So wie ich das einschätze sollte für den Dezember dann etwas mehr Budget zur Verfügung stehen, die Monate davor bleiben davon unberührt. Da ab Dezember der Pflegegrad höher war, müsste auch hier die Regelung gelten, dass das 1,5 fache im Dezember vom “neuen” Pflegegeld angerechnet werden müsste.

Hallo, ich habe meinen Vater PG2 stundenweise gepflegt (2Wochen), wegen Krankheit der Pflegeperson. Ich habe dafür kein Geld von meinem Vater bekommen. Muss ich trotzdem ein gezahltes Entgelt in den Nachweis über geleistete Verhinderungspflege eintragen um die Leistungen zu erhalten?

Guten Tag, ich habe stundenweise VHP geltend gemacht. Im Jahr 2020 hatte mein Vater von JAN-NOV Pflegegrad 3, ab DEZ Pflegerad 4. Da ein Verwandter bis 2. Grades die VHP durchgeführt hat, steht einem ja “nur” der 1,5 fache (Pflegegeld)Satz zu. Abgerechnet wurde von der Krankenkasse 817,50 zzgl Fahrtkosten. Das berücksichtigt aber ja nicht den Dezember. Meine Frage. Muss der Dezember anders berechnet werden oder gilt für das gesamt Jahr der höhere Satz? Ich frage deshalb, weil VHP ja niemals anteilig berechnet wird, sondern immer der volle Betrag ausgeschöpft werden kann, unabhängig davon wann der Pflegegrad erteilt wurde. Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Ich gehe davon aus, dass die Verhinderungspflege “tageweise” stattgefunden hat. Sie können maximal 6 Wochen im Jahr (42 Tage) die “tageweise” Verhinderungspflege nutzen.
Das Budget dazu liegt bei 1.612 € für die Verhinderungspflege, sollten noch Mittel aus der Kurzzeitpflege zur Verfügung stehen, können noch 806 € zusätzlich aus der nicht genutzten Kurzzeitpflege übertragen werden. Somit haben Sie im Jahr maximal 2.418 € zur Verfügung.

Hallo brauche mal eure Hilfe erstmal Verhinderungspflege 3-17 August 2023 beantragt wurde genehmigt wann kann ich wieder beantragen Pflegestufe 3 und wie lange und wie ist das Budget
Viele Grüße Beate

Sie können die 1.800 € über die Verhinderungspflege (tageweise) in Kombination mit dem nicht genutzten Anteil aus der Kurzzeitpflege (max. 806 €) verrechnen. Da es sich um einen relativ großen Betrag für eine sehr kurze Zeit handelt würde ich das aber vorher mit der Pflegekasse absprechen, nicht das es da zu Problemen kommt. Wie gesagt, rein theoretisch geht das ohne Probleme. Eine Abrechnung über beispielsweise die Pflegesachleistungen etc. ist im Übrigen leider nicht möglich, da es sich um eine Privatperson handelt.

Guten Tag, ich pflege einen Bekannten mit Pflegestufe 4. Ich möchte 2024 für 4 Tage in den Urlaub fahren. Eine Altenpflegerin würde privat in dieser Zeit früh und nachts die Betreuung übernehmen, da der Gepflegte Hilfe bei den Toilettengängen, beim Essen braucht. (vaskuläre Demenz, Sehstörung). 1 Tag davon wäre er noch in der Tagespflege. Sie möchte für die 4 Tage 1800,00 EUR. Wie kann ich dies bei der Pflegekasse beantragen bzw. als was abrechnen lassen? Vielen Dank.

Das kommt jetzt darauf an, was Sie mit erstattungsfähiger Jahressumme meinem. Generell wäre diese 2.418 €, sofern Kurzzeitpflege übertragen werden kann. Nur für Ihren Bruder allerdings liegt die erstattungsfähige Jahressumme bei 1.351,50 € + in dem Fall die Fahrtkosten, dabei aber auch nur bis maximal 1.612 € gesamt (bis Verwandtschaftsgrad 2 kann die Kurzzeitpflege nicht übertragen werden). So wie ich das verstehe haben Sie für Ihren Bruder die gesamten 2.418 € beantragen wollen, das geht leider nicht. Wie mir schein, hat die Pflegekasse da letztes Jahr nicht richtig aufgepasst und Ihnen zuviel Geld ausbezahlt.

Sachverhalt:
Tochter PG 5 gepflegt von Mutter und PD
Stundenweise Ersatzpflege leistet Bruder -Verwandt Grad 2
Mittel Kurzzeitpflege wurden übertragen.
Verdienstausfall liegt nicht vor.

Daraus ergibt sich nachfolgende Berechnung für 2023:
2418,00 € abzgl. bereits bezahlt 1351,50 € / 75,20 € / 56,00 €, verbleibt eine erstattungsfähige Summe von 935,30 €.
Dem gegenüber steht meine noch offene Forderung von 950,00 € die selbstverständlich auf die vorhandene, erstattungsfähige Summe reduziert werden kann.

Pflegekasse lehnt Erstattung 2023 ab, mit der Begründung das der Jahresbetrag 2023 ausgeschöpft ist. Das 1,5fache vom Pflegegeld (1351,50 €) plus Fahrkosten im 1Hlbj. (75,20 €) und weitere Fahrkosten im 2Hlbj. (56,00 €) wurden erstattet. Der vereinbarte Pflegeaufwand von 950,00 € im 2Hlbj. wurde abgelehnt.

Pflegekasse hat 2022 bei gleicher Sachlage alles erstattet.

Was ist nun die erstattungsfähige Jahressumme 2023 bei Stundenweiser Ersatzpflege?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung
LG Norbert König

Der Zeitpunkt, ab dem es von der stundenweisen Verhinderungspflege dann in die “tageweise” Verhinderungspflege wechselt liegt bei exakt 8 Stunden, wenn Sie also theoretisch 1 Sekunde darunter sind, sind es weniger als 8 Stunden.

Hallo, wir nutzen die Verhinderungspflege Stundenweise. Aber was mir bis jetzt nicht richtig klar ist, was macht man, wenn man genau 8 Stunden abwesend war. Also nicht mehr oder weniger. Ich finde immer nur das man entweder unter oder über 8 Stunden sein muss. Aber was genau muss ich ankreuzen, wenn es genau 8 Stunden waren?

bei der stundenweisen Verhinderungspflege ist es sinnvoll die Stunden anzugeben, die die Ersatzpflegeperson im Einsatz war. So wie ich Ihren Fall verstehe waren Sie krank, vermutlich dann länger als 8 Stunden je Tag abwesend. In dem Fall ist es dann nicht mehr die stundenweise Verhinderungspflege, sondern die “tageweise” Verhinderungspflege. Sie können in dem Zeitraum in dem Sie krank waren der Kasse auch eine Aufstellung schicken, aus der hervorgeht wie viele Tage es je Woche waren und wie viele Stunden an den einzelnen Tagen. Als Beispiel innerhalb von 4 Wochen, je Woche 3 Tage zu je 3 Stunden. Die Uhrzeit ist nicht wirklich relevant es geht um die Anzahl der Stunden und den Grund der Abwesenheit, in Ihrem Fall dann krank.

Hallo ich habe ein Antrag gestellt bei der Pflegekasse AOK rückwirkend von 2022 und 2023 . Ich pflege mein Onkel , war aber voriges Jahr lange krank und dieses Jahr auch , nun soll ich den Antrag ausfüllen mit Uhrzeit von bis wann. Meine Ersatzkraft Weis gar nicht mehr richtig die Uhrzeiten was kann man da machen , an Stunden war es ca so 3 Stunden immer , Lg

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