Pflegewissen “P” – zur häuslichen Pflege

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Palliativmedizin / Palliativpflege

Palliativpflege ist die Pflege in der letzten Lebensphase. Also die Pflege von sterbenskranken Menschen. Palliativpflege kann sowohl im Krankenhaus, in einem Sterbehospiz oder auch zu Hause durchgeführt werden. Wer einen sterbenskranken Menschen zu Hause pflegt, sollte die Hilfe eines auf Palliativpflege spezialisierten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Ein guter Palliativpflegedienst betreut nicht nur den Patienten, sondern auch die Pflegeperson. Denn eine Palliativpflege kann psychisch sehr belastend sein.

Patientenverfügung

Ein wichtiges Dokument ist die Patientenverfügung. Doch sie sollte nicht erst im Alter gemacht werden. Es ist in jeder Lebensphase möglich, von einem Tag auf den anderen so krank zu werden, dass man nicht mehr mitteilen kann, wie man in einer schweren Krankheitsphase behandelt werden möchte. Gemeinsam mit dem Arzt sollte deshalb überlegt werden, was einem persönlich wichtig ist, wenn man von einer schweren Krankheit betroffen wird.

Persönliches Budget

Mit dem Persönlichen Budget kann sich ein pflegebedürftiger Mensch seine Pflegeleistungen selbst “einkaufen”. Das bedeutet, dass mit der Pflegekasse ein Budget zur freien Verfügung ausgehandelt wird. Damit kann der Betroffene seine Hilfsmittel selbst einkaufen aber auch sein Pflegepersonal.

Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftig nach der Definition der Pflegekasse ist, wer einen anerkannten Pflegegrad hat. Pflegebedürftig sind deshalb nicht nur alte Menschen, sondern auch junge Menschen oder Kinder. Wer pflegebedürftig ist hat auch Ansprüche auf Pflegeleistungen durch die Pflegekasse.

Pflegeberatung

Pflegende Angehörige haben das Recht auf eine kostenlose Pflegeberatung durch die Krankenkasse. Bei dieser Pflegeberatung soll den Pflegenden und Pflegebedürftigen mitgeteilt werden, welche finanziellen Ansprüche auf Pflegeleistungen sie haben und wo sie weitere Informationen erhalten. Wer als Pflegebedürftiger keinen Pflegedienst in Anspruch nimmt, muß in regelmäßigen Abständen einen verpflichtenden Beratungseinsatz beantragen.

Pflegedienste

Die häusliche Pflege ist nicht immer alleine zu stemmen. Pflegedienste können deshalb eine Entlastung für die pflegenden Angehörigen sein. Vor allem das Duschen und Baden des Pflegebedürftigen ist für eine ungeübte Person nicht immer einfach.  Doch eines muß man wissen. Wer einen Pflegedienst in Anspruch nimmt, dem wird das Pflegegeld anteilig reduziert. Wie hoch Ihre Ansprüche auf das Pflegegeld sind, können Sie einfach mit meinem kostenlosen Pflegegeldrechner ausrechnen lassen.

Pflegegeld

Wer einen Pflegegrad hat erhält Pflegeleistungen von der Pflegekasse. Zu den Pflegeleistungen gehört das Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Pflegegrad. Das Pflegegeld wird in der Regel am Monatsanfang bezahlt. Wer einen Pflegedienst in Anspruch nimmt, erhält weniger Pflegegeld. Außerdem kann das Pflegegeld bei einer Inanspruchnahme von Verhinderungspflege gekürzt werden.

Pflegegrade - Pflegestufen - Pflegeleistungen

Wer einen Pflegegrad hat, erhält auch Pflegeleistungen. Die Pflegeleistungen sind abhängig vom Pflegegrad. Doch alles was mit dem Pflegegesetz zu tun hat, ist für den Laien nicht immer so einfach. Wie wird ein Pflegegrad beantragt? Lohn es sich, einen Widerspruch einzulegen, wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde? Kann ein Pflegegrad rückwirkend beantragt werden? Es gibt viele Fragen.

Pflegekurse

Pflegende Angehörige haben die Möglichkeit, über die Krankenkasse kostenlose Pflegekurse zu beantragen. Sprechen Sie Ihre Krankenkasse an.

Pflegepauschbetrag + Pflegefreibetrag

Pflegepauschbetrag: Als pflegender Angehöriger erhält man weder ein Gehalt noch sonst eine ordentliche Vergütung. Zumindest können die Pflegenden bei der Steuer unter gewissen Voraussetzungen noch ein klein wenig herausholen.  Aber auch hier ist die Steuervergünstigung des Pflegepauschbetrags wieder mit einigen “Wenn” und “Aber” verbunden.

Pflegefreibetrag: Wenn erbt muß unter gewissen Voraussetzungen Erbschaftssteuer bezahlen. Doch wer den Erblasser vorher gepflegt hat, kann bei der Erbschaftssteuer einen Pflegefreibetrag beanspruchen.

Pflegesachleistungen

Die Pflegesachleistungen sind Leistungen aus der Pflegeversicherung. Mit den Pflegesachleistungen steht den Pflegebedürftigen ein gewisses Budget zur Verfügung, mit dem sie die Leistungen des Pflegedienstes bezahlen können. Pflegesachleistungen (nach § 36 SGB XI Sozialgesetzbuch) sind also keine klassischen Sachen oder Dinge. Hier handelt es sich um die Dienstleistungen, die von den Mitarbeitern des ambulanten Pflegedienstes erbracht werden.

Pflegesachverständige, unabhängige

Unabhängige Pflegesachverständige helfen Ihnen dabei, einen Pflegegrad oder eine Höherstufung des Pflegegrades zu beantragen. Sie arbeiten dabei zielgerichtet in Ihrem Interesse. In der Regel ist es so, dass 90 % der Pflegegradanträge, die über einen Pflegesachverständigen gestellt werden, auch genehmigt werden.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung dient dazu, zumindest in Teilen die Kosten für die Pflege abzudecken. Je nach Pflegebedürftigkeit reichen die Pflegeleistungen der Pflegeversicherung jedoch überhaupt nicht aus. In den meisten Fällen müssen die Pflegebedürftigen immer noch einiges selbst bezahlen.

Pflegesuche

Sie suchen einen Pflegedienst, ein Pflegeheim einen Pflegeberater usw. in Ihrer Nähe. Da können wir Ihnen gerne dabei helfen. Wir haben für Sie die einzelnen Dienstleister in einer Umkreissuche zusammengestellt.

Pflegevertrag

Sobald Sie für die Pflege Unterstützung durch einen Pflegedienst oder ein Pflegeheim benötigen, müssen Sie einen Pflegevertrag abschließen. Bitte prüfen Sie Ihren Pflegevertrag und lesen diesen genau durch.

Pflegewäsche

Wenn beim An- und Auskleiden eines Patienten viel Hilfe notwendig ist, dann sollte überlegt werden, ob nicht auf Pflegewäsche zurückgegriffen wird. Pflegewäsche ist eine Funktionswäsche. So gibt es zum Beispiel spezielle Pflegeoveralls für Menschen mit Demenz oder mit Inkontinenz usw.. Die Pflegewäsche erleichtert die Pflege.

Pflegezeit + Familienpflegezeit

Pflegende Angehörige können sich für die Pflege der Angehörigen von der Arbeit freistellen lassen. Diese Freistellung reicht von bis zu 10 Tagen bis hin zu 6 oder gar 24 Monaten.

Polnische Pflegehilfen

Polnische Pflegehilfen sind eine mittlerweile beliebte Pflegeform in der häuslichen Pflege. Die osteuropäischen Haushaltshilfen sind immer für ein paar Monate im Haushalt des Pflegebedürftigen. Dort übernehmen sie Hausarbeiten und entlasten den Pflegebedürftigen und die Pflegenden. Auch die Übernahme von leichten Pflegetätigkeiten sind möglich.

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Quelle Bildmaterial: Beier # © Beier GmbH 

 

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