Pflegeheimkosten bei Abwesenheit. Was kommt da auf Sie zu? Wer in einem Pflegeheim wohnt, hat auch Abwesenheitszeiten z.B. in Form eines Urlaubs bzw. eines Krankenhaus- oder Rehaaufenthalts.
Gerade Krankenhaus- und Rehabilitationszeiten können sich über mehrere Wochen erstrecken. Muss man trotz Krankenhausaufenthalt eine Art Freihalteentgelt an das Pflegeheim bezahlen? Und was versteht man unter “Pflegevergütung bei Abwesenheit des Pflegebedürftigen aus der Pflegeeinrichtung?”
Um diese Frage zu klären, möchte ich erst einmal generell auf die Pflegeheimkosten eingehen:
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Welche Kosten entstehen im Pflegeheim?
Die Kosten in einer vollstationären Pflegeeinrichtung setzen sich wie folgt zusammen:
- Pflegekosten: Das sind die reinen Kosten für die Pflege, die von der Pflegekasse mit finanziert werden. Alles was den Leistungsbetrag der Pflegeversicherung überschreitet, muss vom Pflegebedürftigen selbst bezahlt werden. Seit 2017 bezahlen alle Pflegeheimbewohner den gleichen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), der nicht mehr abhängig vom Pflegegrad ist. Die Höhe der Pflegeleistungen der Pflegekasse können Sie aus diesem Beitrag ersehen Pflegestärkungsgesetz – Die neuen Pflegeleistungen ab 2017 auf einen Blick als Tabelle.
- Kost und Logis (Hotelkosten): Die Kosten für die Unterkunft sind quasi die Mietkosten für das Zimmer und die Kosten für die Verpflegung sind für Essen und Getränke sowie aller Nebenkosten (siehe weiter unten).
- Investitionskosten: Die Investkosten sind für den Heimbetreiber für das Anschaffen und Instandhalten von Gebäuden, Maschinen, Fahrzeugen usw.
- Ausbildungsumlage: Die Ausbildungsumlage ist je nach Pflegeheim und Bundesland unterschiedlich hoch. Wer nicht selbst ausbildet, rechnet auch keine Ausbildungsumlage ab. Mit der Ausbildungsumlage wird der Heimbewohner an den Ausbildungskosten der Auszubildenden beteiligt.
Mehr zu den Kosten, die Ihnen im Pflege- oder Altenheim entstehen, lesen Sie bitte hier Was kostet ein Pflegeheim.
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Werden die Pflegeheimkosten bei Abwesenheit des Heimbewohners gekürzt?
Im Sozialgesetzbuch ist im „§ 87a SGB XI Berechnung und Zahlung des Heimentgelts“ geregelt, dass der Heimbewohner bei vorübergehender Abwesenheit nicht das volle Heimentgelt zu bezahlen hat. Folgende Regelungen haben die Pflegeheimbetreiber deshalb einzuhalten:
1.) Der Pflegeheimplatz ist für einen Abwesenheitszeitraum von bis zu 42 Tagen im Kalenderjahr frei zu halten. Dies bezieht sich jedoch nicht auf Krankenhausaufenthalte oder Aufenthalte in Rehabilitationseinrichtungen. Somit verlängert sich der Freihaltezeitraum für den Pflegeplatz von 42 Tagen um die Abwesenheitszeiten für Krankenhaus- oder Rehaaufenthalte.
Beispiel 1: Herr Lang war in 2017 für 5 volle Wochen bei seiner Tochter Cornelia im Urlaub und möchte weitere 5 volle Wochen bei seiner Tochter Petra in Urlaub. Das wären 70 volle Tage und das Seniorenheim muss somit den Pflegeheimplatz dann nicht freihalten.Beispiel 2: Wäre Herr Müller 5 volle Wochen bei Tochter Cornelia im Urlaub gewesen und 5 voll anzurechnende Wochen im Krankenhaus, dann wären ihm max. 35 Tage Urlaub angerechnet worden, der Krankenhausaufenthalt aber nicht. Somit muss das Altersheim den Pflegeplatz freihalten.
2.) Ab dem 4. Abwesenheitstag müssen die Pflegevergütung, sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (Hotelkosten) um mindestens 25 % gekürzt werden. Gerechnet werden nur VOLLE Abwesenheitstage. Wer also 3 volle Tage abwesend ist, kann keine Kürzung der Kosten verlangen.
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Hier handelt es sich um eine gesetzliche Regelung. Zusätzlich können die gesetzlichen Krankenversicherungen mit den vollstationären Pflegeeinrichtungen auf Landesebene aber auch Verträge aushandeln, die BESSER sind als die gesetzliche Grundlage – nur schlechter dürfen sie nicht sein. So kann es dann vorkommen, dass die Kosten anstatt um 25 % sogar um 30 % gekürzt werden.
3.) Die Investitionskosten und die Ausbildungszulage werden in der Regel nicht gekürzt.
Weiterführende Infos zu Pflegeheimen:
- Checkliste: Umzug ins Pflegeheim – was ist zu tun und was muß in den Koffer
- Woran erkennt man ein gutes Pflegeheim
- Probewohnen im Pflegeheim
- Kinder müssen nicht zwingend für Pflegeheimkosten der Eltern aufkommen
Warum ist bei Abwesenheit doch noch so ein hoher Betrag zu leisten?
Wie oben beschrieben, verringern sich ab dem 4. Abwesenheitstag die Pflegevergütung (also die reinen Pflegekosten) sowie die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung um mindestens 25 %. Das mag vielleicht manch einem etwas viel vorkommen, was er da noch selbst bezahlen muß. Trotzdem sollte man bedenken:
Die Hotelkosten (Unterkunft und Verpflegung):
- Wenn Herr Müller im Seniorenheim wohnt, entstehen bei der Unterkunft laufende und fixe Kosten (Wasserkosten, Heizkosten, Zimmerkosten, Reinigungskosten usw.), für die er jeden Tag bezahlen muss.
- Ist Herr Müller im Krankenhaus, kann sein Zimmer während dieser Zeit nicht an eine andere Person vermietet werden und muss stattdessen für ihn freigehalten werden. Ein Pflegeheim kann nur wirtschaftlich arbeiten, wenn ein Zimmer auch vermietet ist und bezahlt wird, unabhängig davon, ob der Heimbewohner 365 Tage im Jahr im Pflegeheim lebt oder nicht.
- Dadurch entstehen Herrn Müller während seines Krankenhausaufenthaltes noch zusätzlich im Altenpflegeheim Unterbringungskosten, obwohl er sein Zimmer gar nicht bewohnt.
- Andererseits muss das Zimmer aber nicht so stark beheizt werden und Strom- und Wasserkosten fallen auch nicht an und Reinigungskosten nur bedingt. Dafür muss er dann weniger bezahlen und erhält eine Erstattung von 25 %.
Die Verpflegungskosten
- So gehören zur Verpflegung nicht nur das Essen und die Getränke, sondern auch das Bereitstellen einer funktionierenden Küche, Küchenpersonal, Stromkosten, Einrichtungskosten, Maschinenkosten usw.
- Diese fixen Kosten entstehen unabhängig davon, ob sich Herr Müller im Pflegeheim, im Krankenhaus oder Urlaub befindet. Und da Herr Müller im Altenheim wohnt, muss er das Entgelt für die Verpflegung auch bei einer vorübergehenden Abwesenheit bezahlen.
- Zusätzlich zu den fixen Kosten entstehen natürlich noch die reinen Essenskosten.
- Da Herr Müller während der Abwesenheitszeiträume kein Essen benötigt, wird ihm dann auch hier wieder für die Verpflegung mindestens 25 % weniger berechnet.
Die Pflegekosten
Auch bei den Pflegekosten verhält es sich ähnlich wie oben.
- Man kann nicht sagen, dass sich die Pflegekosten für einen pflegebedürftigen Menschen nur aus der direkten Pflegetätigkeit zusammensetzen.
- Ein Pflegebedürftiger wird gewaschen, gepflegt und es wird weitere individuelle Hilfe geleistet, wo er sie benötigt.
- Aber dafür muss ständig Personal bereitgestellt werden, unabhängig davon, ob das Pflegeheim für einen gewissen Zeitraum voll belegt ist oder vielleicht nur 83 % der Heimbewohner anwesend sind. Schließlich kann die Zahl der Heimbewohner von einem Tag auf den anderen bedingt durch Krankenhausaufenthalte, Entlassungen, Verlegungen oder Tod ganz schnell variieren.
- Außerdem haben die Pflegekräfte viele administrative und vorbereitende Aufgaben auszuführen, die nichts mit der direkten Pflege zu tun haben aber trotzdem bezahlt werden müssen. Es wird Personal für das Verteilen von Essen und Herrichten von Medikamenten benötigt, Arztbesuche müssen vereinbart, Teambesprechungen absolviert und das Essen vorbereitet werden, nur um mal einen kleinen Aufgabenbereich aufzuzeigen, der nichts mit der direkten Pflege zu tun hat.
- Diese fixen Kosten müssen immer getragen werden.
- Deshalb gibt es auch bei den Pflegekosten „nur“ 25 % Abschlag auf die Pflegevergütung.
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Rechenbeispiel
In der Theorie ist das manchmal alles etwas verwirrend. Deshalb ein Beispiel mit richtigen Zahlen.
- Herr Müller hat Pflegegrad 3 und bekommt von der Pflegekasse somit Pflegeleistungen in Höhe von 1.262 Euro für die Pflegekosten im Pflegeheim. (Alle Infos zu den Pflegegraden: Pflegegrade – Alle Informationen im Überblick)
- Im April war Herr Müller den vollen Monat im Pflegeheim.
- Ab Ende Mai besuchte Herr Müller für 5 Wochen seine Tochter Cornelia und kam erst wieder zum 2. Juli ins Seniorenheim zurück. D.h. er hatte im Juni nur Abwesenheitstage, für die er auch 25 % Abschläge auf Pflegekosten + Hotelkosten bekam.
- Seit 2017 werden im Altersheim alle Monate pauschal mit durchschnittlichen 30,42 Tagen gerechnet und nicht mehr mit tatsächlichen 28, 30 oder 31 Tagen.
Daraus ergibt sich folgende Beispiel-Rechnung
Kostenart je Tag (Pro Monat wird mit 30,42 Tagen gerechnet) | April ohne Abschläge | Juni mit 25 % Abschlag |
Pflegevergütung = 70 Euro | 2.129,40 € | 1.597,05 € |
Unterkunft und Verpflegung = 25 Euro | 760,50 € | 570,38 € |
Investkosten = 20 Euro | 608,40 € | 608,40 € |
Ausbildungsumlage = 1 Euro | 30,42 € | 30,42 € |
Summe für 1 Monat (= 30,42 Tage) | 3.528,72 € | 2.806,25 € |
./. Pflegeleistung der Pflegekasse für Heimunterbringung bei PG 3 | 1.262,00 € | 1.262,00 € |
Eigenanteil für 1 Monat mit bzw. ohne Abschläge | 2.266,72 € | 1.544,25 € |
Obwohl Herr Müller den ganzen Monat bei seiner Tochter verbringt, entstehen ihm anstatt 2.266,72 Euro trotzdem noch Abwesenheitskosten (Freihalteentgelt) in Höhe von 1.544,25 Euro, also gerade mal 722,47 Euro weniger, als wenn er den ganzen Juni im Pflegeheim gewesen wäre.
Gesetzestexte
87a SGB XI Berechnung und Zahlung des Heimentgelts.
Anmerkung: Normalerweise hat auch jede vollstationäre Pflegeeinrichtung im Heimvertrag festgelegt, wie die Abwesenheitsregelung bei vollstationärer Pflege erfolgt.
Fragen und Antworten zu Pflegeheimkosten bei Abwesenheit
Muss ich als Bewohner eines Pflegeheims die vollen Kosten zahlen, wenn ich im Krankenhaus bin?
Nein, gemäß § 87a SGB XI sind Pflegeheime verpflichtet, bei vorübergehender Abwesenheit ab dem vierten vollen Abwesenheitstag die Pflegevergütung sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung um mindestens 25 % zu reduzieren. Dies gilt auch für Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte, wobei diese nicht auf die maximal 42 Tage pro Kalenderjahr angerechnet werden, für die der Pflegeplatz bei Abwesenheit freigehalten werden muss.
Welche Kosten fallen während meiner Abwesenheit im Pflegeheim an?
Während Ihrer Abwesenheit entstehen weiterhin Kosten für:
Pflegekosten: Diese werden ab dem vierten vollen Abwesenheitstag um mindestens 25 % reduziert.
Unterkunft und Verpflegung (Hotelkosten): Ebenfalls um mindestens 25 % reduziert ab dem vierten vollen Abwesenheitstag.
Investitionskosten: Diese bleiben in der Regel unverändert und müssen voll bezahlt werden.
Ausbildungsumlage: Auch diese Kosten werden normalerweise nicht gekürzt.
Warum muss ich trotz Abwesenheit noch einen erheblichen Betrag zahlen?
Das Pflegeheim hat auch während Ihrer Abwesenheit laufende Fixkosten, wie:
Unterkunft: Ihr Zimmer wird für Sie freigehalten und kann nicht anderweitig vergeben werden.
Personal- und Betriebskosten: Unabhängig von Ihrer Anwesenheit muss das Pflegeheim Personal vorhalten und Betriebskosten decken.
Verpflegungseinrichtungen: Die Küche und das Personal müssen auch für die verbleibenden Bewohner betrieben werden.
Die Reduzierung um mindestens 25 % berücksichtigt eingesparte variable Kosten, aber die Fixkosten bleiben bestehen.
Werden Investitionskosten und Ausbildungsumlage während meiner Abwesenheit reduziert?
Nein, die Investitionskosten und die Ausbildungsumlage werden in der Regel nicht gekürzt und müssen auch während Ihrer Abwesenheit in voller Höhe bezahlt werden. Diese Kosten decken Aufwendungen für Gebäude, Ausstattung und die Ausbildung von Pflegepersonal, die unabhängig von Ihrer Anwesenheit anfallen.
Wie lange muss das Pflegeheim meinen Platz bei Abwesenheit freihalten?
Das Pflegeheim ist verpflichtet, Ihren Platz bei Abwesenheit für bis zu 42 Tage pro Kalenderjahr freizuhalten. Dieser Zeitraum bezieht sich auf Abwesenheiten wie Urlaub. Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte verlängern diesen Zeitraum entsprechend und werden nicht auf die 42 Tage angerechnet.
Ab wann werden die Kosten während meiner Abwesenheit reduziert und wie wird das berechnet?
Die Kosten werden ab dem vierten vollen Abwesenheitstag reduziert. Es zählen nur volle Tage, an denen Sie nicht im Pflegeheim anwesend sind. Die Berechnung erfolgt auf Basis einer durchschnittlichen Monatslänge von 30,42 Tagen, unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Tage im Monat.
Sind die Regelungen zur Kostenreduzierung bei Abwesenheit in allen Pflegeheimen gleich?
Die gesetzliche Mindestvorgabe ist eine Reduzierung um 25 % gemäß § 87a SGB XI. Allerdings können die tatsächlichen Regelungen variieren:
Vertragsvereinbarungen: Manche Pflegeheime oder Landesverbände der Pflegekassen haben Verträge, die eine höhere Reduzierung vorsehen, z. B. 30 %.
Heimvertrag: Individuelle Vereinbarungen können im Heimvertrag festgelegt sein.
Es empfiehlt sich, den Heimvertrag zu prüfen oder direkt beim Pflegeheim nachzufragen, um genaue Informationen zu erhalten.
Werden die Pflegeheimkosten bei Abwesenheit während eines Krankenhausaufenthalts anders berechnet als bei Urlaub?
Ja, bei Pflegeheimkosten bei Abwesenheit gibt es Unterschiede zwischen Krankenhausaufenthalten und Urlaub. Während Urlaubstage auf die maximal 42 Tage pro Kalenderjahr angerechnet werden, für die das Pflegeheim den Platz freihalten muss, werden Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte nicht angerechnet. Die Kostenreduzierung um mindestens 25 % für Pflegevergütung sowie Unterkunft und Verpflegung gilt jedoch in beiden Fällen ab dem vierten vollen Abwesenheitstag.
Warum müssen Investitionskosten und Ausbildungsumlage auch bei Abwesenheit voll bezahlt werden?
Die Pflegeheimkosten bei Abwesenheit umfassen weiterhin die Investitionskosten und die Ausbildungsumlage, da diese Fixkosten unabhängig von der Anwesenheit der Bewohner anfallen. Investitionskosten decken Ausgaben für Gebäudeunterhalt, Instandhaltung und Anschaffungen ab. Die Ausbildungsumlage finanziert die Ausbildung von Pflegekräften. Diese Kosten müssen kontinuierlich gedeckt werden, um den Betrieb des Pflegeheims sicherzustellen.
Kann das Pflegeheim höhere Abschläge als 25 % auf die Pflegeheimkosten bei Abwesenheit gewähren?
Ja, es ist möglich, dass Pflegeheime höhere Abschläge als die gesetzlich vorgeschriebenen mindestens 25 % auf die Pflegeheimkosten bei Abwesenheit gewähren. Manche Pflegeheime oder Landesverbände der Pflegekassen haben Verträge abgeschlossen, die zum Beispiel eine Reduzierung von 30 % vorsehen. Es empfiehlt sich, den Heimvertrag zu prüfen oder direkt beim Pflegeheim nachzufragen, ob höhere Abschläge vereinbart wurden.
Wie wirken sich kurzfristige Abwesenheiten auf die Pflegeheimkosten bei Abwesenheit aus?
Bei kurzfristigen Abwesenheiten von weniger als vier vollen Kalendertagen erfolgt in der Regel keine Reduzierung der Pflegeheimkosten bei Abwesenheit. Die Kosten werden erst ab dem vierten vollen Abwesenheitstag um mindestens 25 % für Pflegevergütung sowie Unterkunft und Verpflegung reduziert. Teilweise Abwesenheitstage oder Tage, an denen der Bewohner nur stundenweise fehlt, werden nicht berücksichtigt.
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Quelle Bildmaterial: Fotolia #68752727 © agenturfotografin
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6 Antworten auf „Pflegeheimkosten: Das zahlen Bewohner, wenn Sie im Krankenhaus sind“
Leider verstehe ich die Frage nicht ganz. Von wem haben Sie eine Rechnung erhalten und mit welcher Begründung? Das Krankenhaus sollte keine Rechnung stellen, es sei denn Ihre Mutter ist privat Versichert. Das Pflegeheim rechnet, so wie ich es verstanden habe mit dem Sozialamt ab. Woher kommt dann die Rechnung
Meine Mutter war 6 Wochen im Krankenhaus, Pflegeheim wird von ihrer Rente und Sozialamt bezahlt, dann kam eine Rechnung für die Zeit von 3100€, das Sozialamt würde das nicht bezahlen, das müsste wir zahlen. Ist das so richtig ?
Da es sich bei dem §43c um den pflegebedingten Eigenanteil handelt, gehe ich davon aus, dass dieser sich dann am tatsächlich zu leistenden Betrag orientiert und somit auch gekürzt wird.
Als Grundlage für die Berechnung wird der zu leistende Eigenanteil veranschlagt. Die Frage verstehe ich so, dass ein Pflegeheimbewohner für eine gewisse Zeit ins Krankenhaus kam, dann fallen weniger Pflegekosten im Heim an. Der Leistungszuschlag ist Prozentual gestaffelt und richtet sich, wie oben beschrieben an die tatsächlichen Kosten, daher gehe ich von einer Kürzung aus.
Hallo,
ich habe noch eine Frage zum Thema “Erstattung Pflegeheimkosten nach Krankenhausaufenthalt”. Wie ist das mit den Leistungen nach §43 c und b? Werden diese auch anteilig gekürzt?
Vielen Dank für eine Rückmeldung!
Hallo,
das sollten Sie im Einzelfall mit der Pflegekasse besprechen, ob bei einer Unterbrechung dann Pflegegeld ausbezahlt wird. Es muss aber auch bedacht werden, dass bei einer Unterbrechung der Heimunterbringung weiterhin Kosten für die Pflegekasse anfallen, da der Pflegeplatz “freigehalten” werden muss.
Hallo ich habe mal eine Frage:
Ich habe eine Tochter, die lebt im Heim und kommt alle 14 Tage zu mir und wollte mal wissen ob sie Geld für Die Zeit bekommt.