Grad der Behinderung bei Rheuma – Tabelle, Vorteile & Leistungen

Behinderung bei Rheuma
Behinderung bei Rheuma. Eine Rheumaerkrankung kann so beeinträchtigend sein, dass Sie dafür einen Behindertenausweis mit all seinen Vorzügen beantragen können.

Rheuma, eine Sammelbezeichnung für verschiedene entzündliche und degenerative Erkrankungen des Bewegungsapparats, kann erhebliche Auswirkungen auf die Lebensqualität der Betroffenen haben.

Ein zentraler Aspekt im Umgang mit Rheuma ist die Frage nach einer möglichen Behinderung und den damit verbundenen Konsequenzen. Von der Einschätzung für den Grad der Behinderung über die verschiedenen Formen von Rheuma bis zu den Vorteilen und Leistungen, die mit einem Schwerbehindertenausweis einhergehen – dieser Artikel beleuchtet umfassend, wie Rheuma das tägliche Leben beeinflussen kann.

Hat man bei Rheuma eine Behinderung?

Wie bei vielen anderen Erkrankungen besteht auch bei Rheuma die Möglichkeit einen Grad der Behinderung zu erhalten. Ob es einen Grad der Behinderung für Rheuma gibt und wie hoch dieser ausfällt, hängt von der Schwere der Einschränkungen ab.

Welche Formen von Rheuma gibt es?

  • Arthrose: Arthrose ist eine degenerative Gelenkerkrankung, die durch den Abbau des Knorpels im Gelenk verursacht wird. Die Symptome sind Gelenkschmerzen, Steifheit und Bewegungseinschränkungen.
  • Rheumatoide Arthritis: Rheumatoide Arthritis ist eine entzündliche Gelenkerkrankung, die durch eine Autoimmunreaktion verursacht wird. Die Symptome sind Gelenkschmerzen, Schwellungen und Rötungen.
  • Spondylitis ankylosans: Spondylitis ankylosans ist eine entzündliche Wirbelsäulenerkrankung, die zu einer Versteifung der Wirbelsäule führen kann. Die Symptome sind Rückenschmerzen, Steifheit und Bewegungseinschränkungen.
  • Psoriasis-Arthritis: Psoriasis-Arthritis ist eine entzündliche Gelenkerkrankung, die mit Schuppenflechte einhergeht. Die Symptome sind Gelenkschmerzen, Schwellungen und Rötungen.
  • Gicht: Gicht ist eine Stoffwechselerkrankung, die durch einen erhöhten Harnsäurespiegel im Blut verursacht wird. Die Symptome sind Gelenkschmerzen, Schwellungen und Rötungen.

Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe weiterer Formen von Rheuma, die weniger häufig sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Systemischer Lupus erythematodes: Systemischer Lupus erythematodes ist eine Autoimmunerkrankung, die zu Entzündungen in verschiedenen Organen führen kann.
  • Sklerodermie: Sklerodermie ist eine Autoimmunerkrankung, die zu einer Verhärtung der Haut und der inneren Organe führen kann.
  • Polymyositis/Dermatomyositis: Polymyositis/Dermatomyositis ist eine Autoimmunerkrankung, die zu Muskelschwäche und Hautveränderungen führen kann.
  • Vaskulitiden: Vaskulitiden sind entzündliche Gefäßerkrankungen, die zu Schmerzen, Schwellungen und Rötungen führen können.


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Behinderung bei Rheuma- Grad der Behinderung

Die Bewertung des Grades der Behinderung (GdB) bei Rheuma ist von zentraler Bedeutung, da sie nicht nur die persönlichen Herausforderungen der Betroffenen widerspiegelt, sondern auch entscheidend für die Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen ist. Dieser Abschnitt beleuchtet, wie der GdB bei Rheuma ermittelt wird, welche Unterschiede in der Schwere der Funktionseinschränkungen berücksichtigt werden und welche konkreten Werte in der GdB-Tabelle für verschiedene Ausprägungen von Rheuma gelten. Zudem wird auf die relevanten Merkzeichen eingegangen, die bei Schwerbehinderung aufgrund von Rheuma eine Rolle spielen können.

Wie viel Prozent Behinderung bekommt man bei Rheuma?

Die Höhe des GdB hängt maßgeblich davon ab, wie stark ausgeprägt das Rheuma ist und welche Einschränkungen vorhanden sind. Es wird grundsätzlich zwischen der Schwere der Funktionseinschränkungen unterschieden.

Grundsätzlich kann dieser zwischen einem GdB von 10-100 betragen, wobei Beschwerden, die trotz Therapie länger als 6 Monate andauern, besonders berücksichtigt werden.

GDB-Tabelle – Rheuma

ErkrankungGdB Wert
Rheuma, ohne Funktionseinschränkungen oder mit geringen
Beschwerden
GdB 10
Rheuma, mit leichten Auswirkungen und FuktionseinbußenGdB 20-40
Rheuma, mit andauernden mittelgradigen BeschwerdenGdB 50-70
Rheuma, mit schweren irreversiblen Auswirkungen, wie z.B. angeborene oder erworbene Schäden an den Haltungs- und Bewegungsorganen, Bewegungsbehinderung, Minderbelastbarkeit und die Beteiligung anderer Organsysteme.GdB 80-100
Quelle: Bundesamt für Justiz

Merkzeichen bei Schwerbehinderung aufgrund von Rheuma

Betroffene sind aufgrund des Rheumas häufig in ihrer Bewegungs- und Fortbewegungsfähigkeit eingeschränkt.

Deshalb können neben der Schwerbehinderung auch die Merkzeichen „G“ und ggf. „aG“ in Frage kommen. Allerdings wird das nur bei starken Gangeinschränkungen aufgrund des Rheumas in Frage kommen.


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Behinderung bei Rheuma- Vorteile und Leistungen

Die Auseinandersetzung mit einer rheumatischen Erkrankung geht oft über die rein medizinische Behandlung hinaus und wirft Fragen nach möglichen Vorteilen und Leistungen auf. In diesem Abschnitt gehen wir detailliert darauf ein, warum ein Behindertenausweis bei Rheuma von Bedeutung ist und welche konkreten Vorzüge damit verbunden sind. Angefangen bei steuerlichen Vergünstigungen über zusätzliche Urlaubstage bis hin zu verbessertem Kündigungsschutz und erleichtertem Zugang zu verschiedenen Diensten und Einrichtungen – der Grad der Behinderung (GdB) spielt eine entscheidende Rolle bei der Inanspruchnahme dieser Maßnahmen. Gleichzeitig werfen wir auch einen Blick auf mögliche Nachteile, insbesondere im Kontext des Arbeitslebens, um eine umfassende Perspektive auf die Herausforderungen und Chancen von Menschen mit Rheuma zu bieten.

Warum braucht man einen Behindertenausweis bei Rheuma?

Mit einem Grad der Behinderung gehen gewisse Nachteilsausgleiche (umgangssprachlich auch häufig Vorteile genannt) einher. Je höher der GdB desto höher ist beispielsweise der Steuervorteil durch den Behindertenpausch-Betrag. 

Schon bei geringen Beschwerden kann bei Rheuma ein Grad der Behinderung beantragt werden.

Was bringt ein Behindertenausweis bei Rheuma?

Ab einem GdB von 50 erhält man einen Schwerbehindertenausweis. Neben dem Steuervorteil gibt es noch 5 Tage mehr Urlaub für Erwerbstätige, 2 Jahre früherer Renteneintritt, verbesserter Kündigungsschutz, vergünstigte Eintrittspreise für öffentliche Einrichtungen etc.

Bereits ab einem GdB von 30 gilt für Betroffene:

Wenn diese infolge ihrer Behinderung den Arbeitsplatz nicht behalten können, oder keine geeignete Arbeit finden, können sie sich von der Agentur für Arbeit den Menschen mit einer Schwerbehinderung gleichstellen lassen.

Je nach Höhe des Behindertengrades, in Kombination mit dem Merkzeichen „G“ oder „aG“ können noch folgende Vorteile dazu kommen

  • Unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr
  • Nutzung von Behindertenparkplätzen (siehe orangener oder blauer Parkausweis)
  • Ermäßigung bei der Kraftfahrzeugsteuer

Was bringt mir der jeweilige Grad der Behinderung bei Rheuma?

GdBNachteilsausgleich
GdB 20Steuerlicher Pauschbetrag 384 €
GdB 30Steuerlicher Pauschbetrag 620 €
GdB 40Steuerlicher Pauschbetrag 860 €
GdB 50Steuerlicher Pauschbetrag 1140 €, Sonderurlaub, Kündigungsschutz, Ermäßigte Eintrittsgelder, Erleichterungen bei der Ausbildung und Beschäftigung, Zugang zu speziellen Einrichtungen und Diensten
GdB 60Steuerlicher Pauschbetrag 1440 €, wie bei GdB 50 jedoch zusätzlich
Berücksichtigung bei der Arbeitsplatzgestaltung
GdB 70Steuerlicher Pauschbetrag 1.780 €, sonst wie bei 60
70 mit Merkzeichen „G“: Fahrtkosten-Pauschbetrag – 900 Euro pro Jahr
GdB 80Steuerlicher Pauschbetrag 2.120 €, sonst wie bei 60
Fahrtkosten-Pauschbetrag – 900 Euro
GdB 90Steuerlicher Pauschbetrag 2.460 €, sonst wie bei 60
GdB 100Steuerlicher Pauschbetrag 2.860 €, sonst wie bei 60
Merkzeichen „H“Steuerlicher Pauschbetrag 7.400 €
Merkzeichen „aG“Fahrtkosten-Pauschbetrag von 4500 Euro pro Jahr

Welche Nachteile bringt ein Behindertenausweis bei Rheuma?

Nachteile kann es beispielsweise im Arbeitsleben geben, wenn ein behinderter Mensch einen neuen Arbeitsplatz sucht. Zwar sind die Betriebe dazu angehalten Menschen mit einer Behinderung einzustellen, dennoch können Gründe vorgeschoben werden, die eine Einstellung dann verhindern.

Behinderung bei Rheuma – Voraussetzungen

Die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises bei Rheuma stellt einen bedeutsamen Schritt dar, um den individuellen Bedürfnissen und Herausforderungen gerecht zu werden. Rheumatische Beschwerdeformen können zu langfristigen Beeinträchtigungen führen, die das tägliche Leben in erheblichem Maße beeinflussen. In diesem Abschnitt werden die grundlegenden Voraussetzungen für die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises bei Rheuma erläutert. Hierbei spielen die dauerhafte und signifikante Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Funktionen eine entscheidende Rolle.

Wann kann man bei Rheuma einen Behindertenausweis beantragen?

Rheumatische Beschwerdeformen können zu bleibenden Behinderungen führen.

Ein Schwerbehindertenausweis kann beantragt werden, wenn die Erkrankung zu einer dauerhaften und erheblichen Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Funktionen führt und das tägliche Leben in erheblichem Umfang beeinträchtigt.

Der GdB bei Rheuma kann zwischen 10 und 100 liegen.

Wann lohnt es sich, bei Rheuma einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen?

Bereits bei geringen Beschwerden und ohne Funktionseinschränkungen können Menschen mit Rheuma einen GdB von 10 bekommen. Ab dem GdB von 20 erhält man einen steuerlichen Nachteilsausgleich, den sogenannten Behindertenpauschbetrag.


 

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Behinderung bei Rheuma – Antrag

Die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises bei Rheuma ist ein wichtiger Schritt, um die damit verbundenen Vorteile und Leistungen in Anspruch nehmen zu können. In diesem Abschnitt erklären wir, wie der Antragsprozess abläuft und welche Schritte notwendig sind. Von der einfachen Beschaffung des Antragsformulars zur “Feststellung einer Behinderung” über den Einbezug von Ärzten und Einrichtungen bis hin zur Prüfung durch das zuständige Versorgungsamt – wir geben praktische Hinweise und Hilfestellungen. Dabei legen wir besonderen Wert auf die relevanten Unterlagen, die für den Antrag benötigt werden, und betonen, dass die Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten und Einrichtungen eine zentrale Rolle spielt. Die Einstufung der Behinderung bei Rheuma erfolgt dabei anhand verschiedener Kriterien, wobei die Schwere der Beschwerden, der Grad der Bewegungseinschränkungen, die Dauer der Erkrankung und weitere Faktoren berücksichtigt werden. Die Teilhabe am öffentlichen Leben spielt dabei ebenso eine entscheidende Rolle wie die individuelle Belastung durch Erschöpfung und psychische Faktoren.

Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis bei Rheuma?

Die Antragstellung ist relativ einfach. Sie müssen lediglich den Antrag auf die „Feststellung einer Behinderung“ bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt downloaden oder sich diesen zuschicken lassen.

Welche Unterlagen brauche ich, um einen Schwerbehindertenausweis bei Rheuma zu beantragen?

Sie selbst müssen in der Regel keine Unterlagen bereitstellen. Das Versorgungsamt schreibt die im Antrag angegebenen Ärzte und Einrichtungen (z.B. Rehaklinik oder Krankenhäuser) an, um die notwendigen Berichte zu erhalten.

Wie funktioniert die Feststellung bzw. Einstufung der Behinderung bei Rheuma?

Die Feststellung des GdB bei Rheuma funktioniert so, dass das Versorgungsamt die Berichte und Unterlagen von den behandelten Ärzten und Einrichtungen nach Erhalt prüft und beurteilt. Im Falle des Rheumas stehen hierbei vor allem die schwere der Beschwerden, der Grad der Bewegungseinschränkungen, die Dauer der Erkrankung, die Ausprägung der Schmerzen, die Anzahl der beteiligten Gelenke, die Funktionseinschränkungen (dazu gehören auch Erschöpfung und psychische Belastung) und die eventuelle Beteiligung der Organsysteme im Fokus. Außerdem spielt die Teilhabe am öffentlichen Leben eine entscheidende Rolle.

Behinderung bei Rheuma – Dauer der Gültigkeit

Wie lange gilt die Schwerbehinderung bei Rheuma?

Die Schwerbehinderung bei Rheuma gilt grundsätzlich unbefristet. Der GdB wird jedoch in regelmäßigen Abständen überprüft, in der Regel alle fünf Jahre. Wenn sich die Auswirkungen der Erkrankung nicht wesentlich geändert haben, wird der GdB in der Regel bestätigt. Wenn sich die Auswirkungen der Erkrankung jedoch wesentlich geändert haben, kann der GdB angepasst werden.

In einigen Fällen kann die Schwerbehinderung auch vorzeitig aufgehoben werden, wenn die Erkrankung vollständig geheilt ist. Dies ist jedoch nur in seltenen Fällen möglich.

Kann der Grad der Behinderung bei Rheuma aberkannt werden?

Wie bei anderen Krankheiten kann der Grad der Behinderung auch bei Rheuma aberkannt bzw. reduziert werden.

Beispiele für eine vorzeitige Aufhebung der Schwerbehinderung bei Rheuma:

  • Volle Heilung der Erkrankung: Wenn die Erkrankung vollständig geheilt ist, ist keine Schwerbehinderung mehr erforderlich.
  • Entlastung der betroffenen Gelenke: Wenn die betroffenen Gelenke durch eine Operation oder eine andere Behandlung so entlastet werden, dass sie wieder voll belastbar sind, kann der GdB angepasst werden.
  • Verbesserung der Funktionseinschränkungen: Wenn sich die Funktionseinschränkungen durch eine Behandlung oder Therapie deutlich verbessern, kann der GdB angepasst werden.

Welchen GdB hat man bei Rheuma nach Heilungsbewährung?

Der GdB bei Rheuma nach Heilungsbewährung kann zwischen 10 und 100 liegen. Die Höhe des GdB hängt von den individuellen Auswirkungen der Erkrankung ab.

Häufig kann der GdB jedoch auch nach der Heilungsbewährung nicht reduziert werden, da die Erkrankung zu irreversiblen Funktionseinschränkungen geführt hat.

Wann bekommt man bei Rheuma einen Schwerbehindertenausweis unbefristet?

Bei Rheuma wird der Schwerbehindertenausweis in der Regel zunächst befristet für fünf Jahre ausgestellt. Nach Ablauf dieser Frist wird der Grad der Behinderung (GdB) erneut überprüft. Wenn sich die Auswirkungen der Erkrankung nicht wesentlich geändert haben, wird der GdB in der Regel bestätigt und der Schwerbehindertenausweis unbefristet verlängert.

Behinderung bei Rheuma – Schwerbehinderung und Rente

Wie wirkt sich Schwerbehinderung auf die Rente aus?

Wenn im Falle des Rheumas ein GdB ab 50 festgestellt, gilt man als schwerbehindert. Dann kann der Betroffene ohne Abzüge zwei Jahre früher in Rente gehen.

Die Schwerbehinderung wirkt sich somit positiv auf das Renteneintrittsalter aus.

Ist ein Mensch aufgrund seiner Erkrankung oder Behinderung nicht mehr in der Lage seinen bisherigen Beruf auszuüben, steht ihm unter bestimmten Voraussetzungen eine weitere Form der Rentenleistung zu – die Erwerbsminderungsrente.

Um eine Erwerbsminderungsrente wegen einer Schwerbehinderung zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Erwerbsminderung: Die Erwerbsfähigkeit muss aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung um mindestens 50 % gemindert sein.
  • Schwerbehinderung: Der Antragsteller muss einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben.
  • Mindestversicherungszeit: Der Antragsteller muss mindestens 35 Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

Es gibt zwei Arten der Erwerbsminderungsrente:

  • Volle Erwerbsminderung: Der Antragsteller kann unter den gegebenen Bedingungen keine Erwerbstätigkeit mehr ausüben.
  • Teilweise Erwerbsminderung: Der Antragsteller kann unter den gegebenen Bedingungen noch mindestens drei Stunden täglich arbeiten.

Berechnung der Erwerbsminderungsrente

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente wird nach folgenden Faktoren berechnet:

  • Entgeltpunkte: Die Entgeltpunkte ergeben sich aus den in der Vergangenheit gezahlten Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung.
  • Rentenart: Die Rente wird nach der Art der Erwerbsminderung berechnet.
  • Zurechnungszeit: Die Zurechnungszeit ist eine fiktive Versicherungszeit, die dem Antragsteller zugerechnet wird, um seine Rente zu erhöhen.

Hinzuverdienstgrenzen

Erwerbsminderungsrentner dürfen in der Regel neben ihrer Rente noch einen bestimmten Betrag hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Die Hinzuverdienstgrenzen werden jährlich angepasst.

Bekommt man mehr Rente bei einer Schwerbehinderung?

Unter gewissen Voraussetzungen können Schwerbehinderte Menschen zwei Jahre früher in Rente gehen, es greift dann die sogenannte „Schwerbehinderten-Rente“.

Um die Schwerbehinderten-Rente zu bekommen, müssen mindestens 35 Jahre Rentenbeiträge bezahlt worden sein und es muss ein GdB von mindestens 50 vorliegen.

Wann kann ein Schwerbehinderter in Rente gehen?

Schwerbehinderte Menschen bekommen einen Nachteilsausgleich, der es ihnen ermöglicht ohne Abzüge zwei Jahre früher in die Regelrente zu gehen, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Neues Rentenpaket für Schwerbehinderte 2023 – Tabelle

BausteinLeistung
Abschlagsfreie Rente für Schwerbehinderte ab 60 Schwerbehinderte Menschen, die vor 1952 geboren sind, können ab dem 1. Juli 2023 abschlagsfrei in Rente gehen. Dies gilt für Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und einer Wartezeit von mindestens 35 Jahren
Geringfügige Rentenabschläge bei vorzeitigem RenteneintrittSchwerbehinderte Menschen, die vorzeitig in Rente gehen, müssen künftig nur noch geringfügige Rentenabschläge in Kauf nehmen. Die Abschläge werden auf maximal 10,8 Prozent begrenzt.
Weitere Verbesserungen– Erhöhung der Freibeträge für schwerbehinderte Menschen bei der Einkommensanrechnung
 
– Erhöhung des Zuschlags für Schwerbehinderte an die Rente wegen Erwerbsminderung

FAQ – Häufige Fragen rund um Behinderung bei Rheuma

Welchen GdB hat man bei Rheuma nach 5 Jahren?

Sollte sich das Rheuma im Laufe der 5 Jahren nicht verbessert oder verschlechtert haben, ändert sich der Grad der Behinderung nicht. Wer einen Schwerbehindertenausweis für das Rheuma bekommen und somit einen GdB von erreicht hat, ist bereits am oberen Ende der GdB Tabelle für Rheuma angekommen.

Bringt ein Schwerbehindertenausweis bei Rheuma Steuervorteile?

Ja, wer einen Schwerbehindertenausweis für das Rheuma erhalten hat, hat den GdB von 50, das ist auch schon das Ende der GdB-Tabelle für diese Krankheit. Somit liegt der Steuerfreibetrag bzw. Behindertenpauschbetrag bei 1.140 € – 2.860 € im Jahr.

Welche finanziellen Hilfen gibt es bei Rheuma noch?

Neben den Nachteilsausgleichen gibt es unter Umstände noch:
–        Erwerbsminderungsrente, sofern aufgrund der Behinderung kein Arbeiten im erlernen Beruf oder einem Beruf, der den Fähigkeiten und Kenntnissen entspricht, mehr möglich ist.
–        Schwerbehindertenrente, sofern die Voraussetzung der 35 Beitragsjahre zur Rentenkasse und der GdB von mindestens 50 erfüllt sind.
–        Zuschuss zum Arbeitsgerät, wenn für die Ausübung der Arbeit ein spezielles Arbeitsgerät benötigt wird.
–        Zuschuss zur Hausarbeit, sofern aufgrund der Einschränkungen die Arbeiten im Haushalt nicht mehr selbst verrichtet werden können

Bekommt man einen Pflegegrad aufgrund von Rheuma?

Bei schwere Formen von Rheuma ist es möglich einen Pflegegrad zu bekommen, da unter Umstände die Selbstständigkeit so sehr beeinträchtigt ist, dass es einen Pflegegrad rechtfertigt.

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Fachautor

Sandra Läpple

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