
Hilfsmittelversorgung im Pflegeheim - Bereitstellung & Kostenübernahme

Das Wichtigste in Kürze
-
Hilfsmittel im Pflegeheim: Pflegeheime stellen notwendige Hilfsmittel zur Verfügung, die den Alltag der Bewohner erleichtern, z. B. Rollstühle, Gehhilfen oder Pflegebetten.
-
Kostenübernahme durch die Krankenkasse: Die meisten Hilfsmittel werden von der Krankenkasse oder Pflegeversicherung übernommen, wenn sie medizinisch notwendig sind.
-
Individuelle Anpassung: Hilfsmittel werden je nach Bedarf der Bewohner ausgewählt und angepasst, um die bestmögliche Pflege und Mobilität zu gewährleisten.
-
Wichtige Ansprechpartner: Pflegekräfte und Sozialdienste im Pflegeheim beraten und unterstützen bei der Auswahl und Beantragung von Hilfsmitteln.
So gehen Sie vor
-
Bedarf klären: Sprechen Sie mit den Pflegekräften oder dem Sozialdienst des Pflegeheims, um den spezifischen Hilfsmittelbedarf des Bewohners zu ermitteln.
-
Medizinische Notwendigkeit prüfen: Lassen Sie sich von einem Arzt oder dem Pflegepersonal bestätigen, welche Hilfsmittel medizinisch notwendig sind.
-
Hilfsmittel beantragen: Reichen Sie die notwendigen Anträge bei der Krankenkasse oder Pflegeversicherung ein, um die Kostenübernahme für die Hilfsmittel zu sichern.
-
Hilfsmittel auswählen und anpassen: Arbeiten Sie eng mit den Pflegekräften zusammen, um die richtigen Hilfsmittel auszuwählen und an die Bedürfnisse des Bewohners anzupassen.
-
Regelmäßige Überprüfung: Überprüfen Sie regelmäßig, ob die Hilfsmittel weiterhin den Anforderungen entsprechen oder ob Anpassungen erforderlich sind. Lassen Sie sich bei Bedarf von Experten im Pflegeheim unterstützen.
Gibt es Unterschiede in der Beantragung der Hilfsmittel?
Zum Thema Hilfsmittelversorgung im Heim bekam ich vor kurzem folgende Frage gestellt: Wie ist die Hilfsmittelversorgung im Pflegeheim gesichert? Bekommen Pflegeheimbewohner auch Hilfsmittel verordnet und wenn ja, wer muss diese dann beantragen?
Wer krank/pflegebedürftig ist hat Anspruch auf Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, unabhängig davon ob er in der häuslichen Umgebung gepflegt wird oder in einem Pflegeheim oder einem betreuten Wohnen.
Einer der wichtigsten Unterschiede ist wohl der, WER die Hilfsmittel beantragen muss. Wer zuhause gepflegt wird, muss alle seine Hilfsmittel selbst beantragen. Bei der Hilfsmittelversorgung im Pflegeheim ist das etwas anders. Das Pflegeheim muss ständig gewisse Hilfsmittel für alle Heimbewohner vorhalten. Darunter fallen zum Beispiel
- Duschstühle
- Matratzenauflagen
- Pflegebetten
- einfache Schieberollstühle
- Pflegehilfsmittel wie z.B. Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel usw.
Diese Hilfsmittel dürfen nicht über den einzelnen Heimbewohner beantragt und über deren Pflegeversicherung abgerechnet werden.
Alle Hilfsmittel, die nicht vom Altenheim vorgehalten und zur Verfügung gestellt werden müssen, müssen über eine ärztliche Verordnung beantragt werden. Es gibt strenge Regelungen, welche Hilfsmittel die Pflegeeinrichtung vorhalten muss und welche Hilfsmittel über eine ärztliche Verordnung speziell für den einzelnen Heimbewohner beantragt werden müssen.
Für den Heimbewohner selbst ist die Abwicklung der Beantragung von Hilfsmitteln nicht viel anders als für Personen die zu Hause gepflegt werden. Entweder die Hilfsmittel werden vom Pflegeheim gestellt oder sie werden beantragt.
Für die Pflegeeinrichtung dagegen ist es etwas schwieriger, eine korrekte Abgrenzung zu finden, welche Hilfsmittel vom Altersheim/Seniorenheim vorgehalten werden müssen und welche personenbezogen beantragt werden können. Wer welches Hilfsmittel zu zahlen hat, ist auch im Abgrenzungskatalog geregelt. Aber das ist letztendlich die Angelegenheit der Pflegeeinrichtung und weniger des Heimbewohners.
Kostenfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € / Monat
Wer krank oder pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. Diese erleichtern nicht nur die Pflege, sondern sorgen auch für eine spürbare Erleichterung im Alltag der Betroffenen.
Wer beantragt die Hilfsmittel für Heimbewohner?
Die notwendigen Hilfsmittel beantragt in der Regel die Pflegeeinrichtung. Das heißt, weder der Pflegebedürftige noch deren Angehörigen müssen sich um die Beantragung kümmern. Übrigens: Hilfsmittel, die von der Krankenkasse bezahlt werden, sind in einem Hilfsmittelverzeichnis gelistet.
Wer beantragt Inkontinenzmaterial für Heimbewohner?
Inkontinenzmaterial wie Windeln, Einlagen usw. sind ebenfalls Hilfsmittel. Inkontinenzmaterial muss beim Arzt beantragt werden. Viele Pflegeeinrichtungen vereinbaren mit den Krankenkassen eine Inkontinenzpauschale für alle Heimbewohner. Damit muss nicht für jeden einzelnen Pflegebedürftigen das Inkontinenzmaterial beantragt werden.
Wenn das Pflegepersonal jedoch für einen Heimbewohner Inkontinenzmaterial verwendet, obwohl es medizinisch nicht notwendig ist, muss das Heim die Kosten für das Inkontinenzmaterial übernehmen.
Newsletter
Aktuelle Infos, neue Artikel, kostenlose Downloads.
Extra-Tipps zur Unterbringung im Pflegeheim.
- Wer einen Pflegegrad / eine Pflegestufe hat, bekommt kostenlose Pflegehilfsmittel. Diese können bequem per Abo nach Hause geliefert werden (nur bei häuslicher Pflege, nicht bei Pflege im Seniorenheim).
- Die Kosten für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel sowie die Zuzahlungen können von der Steuer abgesetzt werden.
- Sollte ein Umzug ins Pflegeheim anstehen, ist es auch möglich, vor der endgültigen Entscheidung ein Probewohnen mit der Pflegeheimleitung zu vereinbaren.
Häufige Fragen zur Hilfsmittelversorgung im Pflegeheim
Die Hilfsmittelversorgung im Pflegeheim umfasst die Bereitstellung und Nutzung von medizinischen und pflegerischen Hilfsmitteln, die den Alltag der Heimbewohner erleichtern und ihre Pflege verbessern. Dazu gehören beispielsweise Duschstühle, Pflegebetten, Matratzenauflagen, Schieberollstühle sowie Pflegehilfsmittel wie Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel. Diese Hilfsmittel werden entweder vom Pflegeheim vorgehalten oder müssen individuell für jeden Bewohner beantragt werden.
Der Hauptunterschied liegt darin, wer die Hilfsmittel beantragt und bereitstellt. In der häuslichen Pflege müssen die pflegebedürftigen Personen oder ihre Angehörigen die benötigten Hilfsmittel selbstständig bei der Krankenkasse beantragen. Im Pflegeheim hingegen übernimmt die Pflegeeinrichtung die regelmäßige Bereitstellung bestimmter standardisierter Hilfsmittel für alle Bewohner. Individuelle Hilfsmittel, die über das Standardangebot hinausgehen, müssen jedoch ebenfalls von der Pflegeeinrichtung oder den Bewohnern beantragt werden.
Im Pflegeheim ist in der Regel die Pflegeeinrichtung selbst für die Beantragung und Bereitstellung der notwendigen Hilfsmittel zuständig. Das bedeutet, dass weder die Heimbewohner noch deren Angehörige sich direkt um die Beantragung kümmern müssen. Die Pflegeeinrichtung prüft den Bedarf und stellt die entsprechenden Anträge bei den Krankenkassen oder anderen zuständigen Stellen.
Pflegeheime stellen eine Vielzahl von Hilfsmitteln bereit, die den täglichen Pflegebedarf abdecken. Dazu gehören:
Duschstühle: Für sicheres Duschen und Baden.
Pflegebetten: Verstellbare Betten, die auf die Bedürfnisse der Bewohner angepasst werden können.
Matratzenauflagen: Zur Druckentlastung und Hautschutz.
Schieberollstühle: Einfache Rollstühle für die Mobilität innerhalb des Heims.
Pflegehilfsmittel: Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Inkontinenzmaterialien und andere notwendige Pflegeprodukte.
Die Kosten für die im Pflegeheim bereitgestellten standardisierten Hilfsmittel werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse oder Pflegekasse übernommen. Individuelle oder zusätzliche Hilfsmittel, die nicht zum Standardangebot gehören, müssen oft gesondert beantragt werden. In solchen Fällen prüft die Krankenkasse die Notwendigkeit und entscheidet über die Kostenübernahme.
In den meisten Fällen ist dies nicht notwendig, da die Pflegeeinrichtung die notwendigen Hilfsmittel für die Bewohner bereitstellt und gegebenenfalls beantragt. Sollten spezielle oder zusätzliche Hilfsmittel benötigt werden, übernimmt die Pflegeeinrichtung in der Regel die Beantragung oder unterstützt die Bewohner dabei, die notwendigen Anträge zu stellen.
Inkontinenzmaterialien wie Windeln und Einlagen müssen beim Arzt verordnet werden. Viele Pflegeeinrichtungen haben mit den Krankenkassen eine Inkontinenzpauschale vereinbart, die die Bereitstellung dieser Materialien für alle Bewohner abdeckt. Sollte ein Bewohner Inkontinenzmaterial benötigen, das medizinisch nicht notwendig ist, muss das Pflegeheim die Kosten dafür selbst tragen.
Neben den von der Krankenkasse übernommenen Pflegekosten können zusätzliche Kosten für Hotelkosten (Zimmer und Verpflegung) sowie Investkosten anfallen. Diese müssen in der Regel selbst getragen werden, es sei denn, es besteht Anspruch auf zusätzliche Unterstützung durch das Sozialamt. Die genaue Höhe der Kosten variiert je nach Pflegeeinrichtung und Art der benötigten Hilfsmittel.
Ja, die Kosten für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel sowie die Zuzahlungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Pflegebedürftige Personen können diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen in ihrer Steuererklärung angeben. Es ist ratsam, sich hierzu von einem Steuerberater oder der Krankenkasse beraten zu lassen.
Pflegeheime sind verpflichtet, eine Grundausstattung an Hilfsmitteln für alle Bewohner bereitzustellen. Dazu gehören:
– Duschstühle
– Pflegebetten
– Matratzenauflagen
– Schieberollstühle
– Bettschutzeinlagen
– Desinfektionsmittel
Diese Hilfsmittel dienen der grundlegenden Pflege und müssen stets verfügbar sein, um den täglichen Bedarf der Bewohner zu decken.
Beim Umzug ins Pflegeheim sollten Pflegebedürftige folgende Punkte beachten:
Probewohnen vereinbaren: Vor dem endgültigen Umzug kann ein Probewohnen mit der Pflegeheimleitung vereinbart werden, um die Hilfsmittelversorgung und die Einrichtung kennenzulernen.
Pflegegrad prüfen: Wer einen Pflegegrad hat, erhält kostenlose Pflegehilfsmittel, die bequem per Abo nach Hause geliefert werden können (nur bei häuslicher Pflege).
Kostenklärung: Informieren Sie sich im Voraus über die Kosten für nicht standardisierte Hilfsmittel und mögliche zusätzliche finanzielle Unterstützung durch das Sozialamt.
Steuerliche Absetzbarkeit nutzen: Nutzen Sie die Möglichkeit, die Kosten für Hilfsmittel steuerlich geltend zu machen.
Kommunikation mit dem Pflegeheim: Klären Sie frühzeitig mit dem Pflegeheim, welche Hilfsmittel bereitgestellt werden und welche individuell beantragt werden müssen.
Hat Ihnen etwas gefehlt? Schreiben Sie uns gerne!
Vielen Dank für Ihr Feedback! Gibt es noch weitere Themen, die Sie interessieren? Schreiben Sie uns gerne.
Neueste Ratgeber
Pflege-WG als Alternative zur häuslichen Pflege oder Pflegeheim ▷ Vorteile & Kosten
Entlassmanagement ▷ So gelingt der Übergang zur Pflege
Umzug ins Pflegeheim ▷ Checkliste für eine stressfreie Planung
0 Kommentare zu „Hilfsmittelversorgung im Pflegeheim ▷ Bereitstellung & Kostenübernahme“
Das Pflegeheim in dem meine Mutter lebt hat zum 1.1 25 die Versorgung von Inko Material gekündigt.
Da es immer wieder Ärger gab wegen zu wenig Einlagen für meine Mutter.
Wir sollen uns selber kümmern.
Ist das rechtens dürfen die das , bei einer 87 jährigen Dame Pflegestufe 3 , die schwer Inkontinent ist.
Wir sind Ratlos .
On das rechtens ist, kann ich Ihnen leider nicht sagen, das müsste ein Anwalt klären. Allgemein gilt, dass das Pflegeheim bei einer vollstationären Unterbringung eine angemessene Pflege sicherstellen muss. Dazu gehört nach meiner Auffassung auch die Inkontinenzversorgung. So wie das für mich klingt, geht es bei Ihnen um die Bereitstellung der Inkoversorgung, die auf sie übertragen werden soll. Das könnte unter Umständen möglich sein, das sollten Sie im Heimunterbringungsvertrag einmal nachlesen und ggf. beim VDK oder einem Pflegestützpunkt prüfen lassen.
ich habe ein Rezept über Inkontinenz, habe mit Genehmigung meiner Krankenkasse nach Bedarf die benötigten Artikel aus meiner Apotheke geholt. War sehr bequem. Nun dürfen die Apotheken diese Lieferung nicht mehr durchführen, nur über Sanitätshäuser, wobei diese nicht selber liefern, nur die Formalitäten erledigen, dann kommt, soll kommen, ein Paket aus Magdeburg, warum einfach, wenn es auch kompliziert geht. Nachbemerkung: Wegen Überlastung dauert es bis Januar bis zur ersten Lieferung
Hallo, meine Mutter ist seit einem halben Jahr im Pflegeheim. Sie ist schwer Inkontinent und wird wenig mit Inkontinenzmaterial versorgt ich muss ihr immer noch etwas dazu holen. Nun sagte man mir das die Krankenkassen nur noch 30 kleine Einlagen zahlt keine Windel keine Schutzhosen nichts mehr… es ist unvorstellbar ekelhaft und Menschenunwürdig. Habe mich bei Mitarbeitern aus anderen Heimen umgehört alle sagen… ja das ist jetzt so.
Hallo, mein Papa wohnt seit Juni 2022 im Pflegeheim. Er ist schwer dement und eine häusliche Pflege war leider nicht mehr möglich. Seitdem hat sich meine Depression verschlimmert. Ich grübele viel, kann trotz Schlafmittel nur wenig schlafen und hadere mit meiner Entscheidung. Ich habe mir die Entscheidung nicht leicht gemacht und lange gewartet. Da Heimplätze mit einem geschlossenen Bereich rar sind, hat die Klinik uns bei der Suche unterstützt. Bei meinen Besuchen sind mir viele Sachen dort negativ aufgefallen. Jeder Heimbewohner trägt Inkontinenzmaterial. Bei manchen hängen die Unterhosen schon sehr tief, weil sie voll sind. Die Bewohner sitzen fast alle im Flur teilnahmslos nebeneinander. Von den Schwestern ( 1 Fachkraft und 1 Hilfskraft ) ist nichts zu sehen. Die sind im Schwesternzimmer. Die Türe zu. Nur ein kleines Fenster in der Tür. Die Eine ist am Rechner, die Andere mit ihrem Handy beschäftigt. Ich erkenne meinen Vater kaum wieder. Er ist kaum ansprechbar, es dauert Minuten, bis er Reaktionen zeigt. So ist es bei jedem Besuch. Das war in der Klinik noch ganz anders. Da hat er noch gelächelt und könnte gut reden. Das ergab zwar alles keinen Sinn, aber in ihm war Leben.
Wir müssen auch für diverse Sachen zahlen. Jetzt sollen wir 2 Medikamentendosierer einer bestimmten Marke besorgen. Aus hygienischen Gründen sollen die bisher verwendeten ersetzt werden. Die Schwestern mögen es nicht, dass wir meinem Vater Bettzeug und Bettwäsche mitgebracht haben. Dabei friert er so schnell und das Heim gibt den Bewohnern nur dünne Decken. Sagt man was, haben sie auf alles lapidare Antworten. Mein Vater zahlt für diesen Heimplatz seine gesamte Rente + Witwenrente zusätzlich zu dem Beitrag der Pflegekassen. Ich frage mich, für was?
Ich habe schriftlich um eine Kopie der Pflegedokumentation gebeten und nach einer Woche keine Reaktion. Ich hoffe so sehr, dass bald in einem anderen Heim ein Platz frei wird. So, es ist 3 Uhr in der Früh, ich Versuch mal zu schlafen.
Meine Mutter ist im Pflegeheim und hat Demenz. Nun ist ein Hörgerät plötzlich verschwunden, sie hat diese erst vor 2 Monaten neu bekommen
Wer kommt jetzt dafür auf?
Normalerweise müsste das Pflegeheim dafür aufkommen, wenn innerhalb des Pflegeheims Gegenstände oder Hilfsmittel von Bewohnern verschwinden.
Die meisten Pflegeheime sind für solche Fälle versichert. Sprechen Sie daher mal mit der Pflegeheimleitung über Ihren Fall.
Hallo meine Schwiegermutti ist nach einem Schlaganfall einseitig gelehmt und ist im Pflegeheim untergebracht. Seit ca. 3 Wochen musste sie nach einer Blasenentzündung vom Katheter auf Windeln umgestellt werden.Jetzt verlangt das Pflegeheim von uns 30 Euro monatlich für die Windeln.Wir haben uns in unserem Umfeld aber schlau gemacht und Bekannte die in der gleichen Situation sind befragt und da haben wir erfahren das keiner mehr als 7 Euro im viertel Jahr zahlt.Wir hatten auch mehrmals bei der Krankenkasse um Auskunft gebeten aber nach jedem Anruf war ich unsicherer da keiner mir eine eindeudige Antwort geben konnte.Meine Frage ist jetzt was müssen wir ans Pflegeheim zahlen .Der Anbieter den das Pflegeheim hat ist Mediclean und die Krankenkasse ist AOK PLUS Thüringen.Würde mich über eine baldige Antwort freuen.MFG
Was können wir tun, wenn offensichtlich die Pauschale für Hilfsmittel, die das Heim mit der Krankenkasse vereinbart hat, zu niedrig ist? Meine Mutter ist aufgrund einer Querschnittslähmung inkontinent und kann ihren Stuhl nicht halten. Das Heim behauptet, ihr stünden pro Tag nur zwei Windeln und zwei Einlagen zu. Das ist aber weder ausreichend noch hygienisch. Das Heim macht Druck, und meine Mutter wird immer depressiver und leidet unter diesen Zuständen. Was können wir da tun? Ist es wirklich hier in Deutschland so, dass hilfsbedürftige Menschen in ihren Exkrementen ausharren müssen, bis Ihnen nach der Uhr eine frische Windel zusteht?
Ich darf Sie nicht beraten. Möchte Ihnen aber kurz sagen: Der Anspruch auf Hilfsmittel ist im § 33 SGB 5 eindeutig geregelt.
Wird Ihre Mutter tatsächlich nicht mit ausreichend Inkontinenzmaterial versorgt, können Sie sich bei der Heimleitung beschweren, wenn das nichts nützen sollte, können Sie sich mit der zuständigen Krankenkasse/Pflegekasse in Verbindung setzen. Auch der zuständige Arzt könnte informiert werden.
Mehr zu dazu finden Sie auch in meinem Beitrag Ab mittlerer Inkontinenz werden Windeln von der Krankenkasse übernommen