
GEZ-Befreiung - So entlasten Sie Ihr Budget bei Pflegebedarf oder geringem Einkommen

Das Wichtigste in Kürze
-
Menschen mit Pflegegrad, geringem Einkommen oder bestimmten Behinderungen können sich von der Rundfunkgebühr (GEZ) befreien lassen.
-
Voraussetzung ist ein Nachweis wie der Schwerbehindertenausweis oder ein Bescheid über Sozialleistungen.
-
Die Befreiung entlastet finanziell und kann rückwirkend für bis zu drei Jahre beantragt werden.
-
Die Beantragung erfolgt unkompliziert online, schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle.
So gehen Sie vor
-
Prüfen Sie die Voraussetzungen:
Informieren Sie sich, ob Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen. Dazu zählen Pflegegrad, der Bezug von Sozialhilfe, Grundsicherung oder ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „RF“. -
Benötigte Nachweise zusammenstellen:
Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, wie zum Beispiel den Pflegebescheid, den Schwerbehindertenausweis oder einen Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen. -
Antrag ausfüllen:
Laden Sie das Formular für die Rundfunkgebührenbefreiung von der Webseite des Beitragsservice herunter oder holen Sie es bei einer zuständigen Behörde. Füllen Sie das Formular sorgfältig aus. -
Unterlagen einreichen:
Reichen Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit den Nachweisen online, per Post oder persönlich beim Beitragsservice ein. -
Warten Sie auf die Rückmeldung:
Der Beitragsservice prüft Ihren Antrag. Nach der Genehmigung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Falls Unterlagen fehlen, wird man Sie kontaktieren. -
Lassen Sie sich bei Bedarf unterstützen:
Falls Sie Hilfe benötigen, können Sie sich an Beratungsstellen oder Experten wenden, die Ihnen beim Ausfüllen des Antrags oder bei Rückfragen helfen.
Inhalt dieser Seite
-
Das Wichtigste in Kürze
-
So gehen Sie vor
-
Wer muss GEZ-Gebühren bezahlen?
-
Gibt es Sonderregelungen zur Befreiung von den Rundfunk-Gebühren?
-
Wer ist komplett von den Rundfunk-Gebühren befreit?
-
Für wen gelten ermäßigte Rundfunk-Beiträge?
-
GEZ-Befreiung für Personen, die besonderen Härtefällen unterliegen
-
Was tun, wenn keine Befreiung beantragt wurde?
-
Was Sie bei den Formularen + Anträgen beachten sollten
-
Häufige Fragen zu GEZ-Gebühren
-
Neueste Ratgeber
Wer muss GEZ-Gebühren bezahlen?
Wer plötzlich zum Pflegefall wird und häusliche Pflege benötigt, denkt nicht sofort daran, sich von den GEZ-Gebühren (Rundfunkbeitrag) befreien zu lassen oder eine Ermäßigung zu beantragen.
Doch früher oder später sollte dies nachgeholt werden, wenn die Möglichkeit auf Gebührenbefreiung bzw. Gebührenermäßigung besteht.
Bei knapp achtzehn Euro monatlichen Rundfunk-Beiträgen ist das im Jahr schließlich eine stolze Summe von rund 216 Euro.
Prinzipiell ist es seit Januar 2013 so, dass die GEZ-Gebühren pro Wohnung bezahlt werden muss, unabhängig davon, wie viele Menschen in dieser Wohnung leben. Besteht für eine Person eine Befreiung oder Ermäßigung der Gebühren, bezieht sich dies auf den Haushalt, das heißt konkret:
Ist Herr Mustermann von den Rundfunkgebühren befreit, muss auch seine Ehegattin oder Lebenspartnerin keinen Rundfunkbeitrag bezahlen.
Gibt es Sonderregelungen zur Befreiung von den Rundfunk-Gebühren?
Die gibt es in der Tat. Und zwar kann man sich aufgrund von sozialen oder gesundheitlichen Gründen von den GEZ-Gebühren befreien lassen oder eine Beitragsermäßigung erhalten. Da sich dieser Blog jedoch auf die Pflege von Angehörigen bezieht, möchte ich auch speziell nur auf diesen Bereich eingehen.
Übrigens: Hier finden Sie eine Sammlung von Musterbriefen für die Befreiung bzw. Ermäßigung von Rundfunk-Gebühren. Ansonsten können Sie die Anträge auch online ausfüllen.
Wer ist komplett von den Rundfunk-Gebühren befreit?
Von den GEZ-Gebühren können Sie sich befreien lassen, wenn Sie eine der folgende Leistungen erhalten :
- Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften (trifft zu, wenn das Pflegegeld vom Sozialamt bezahlt wird. Wird das Pflegegeld von der Pflegekasse bezahlt, besteht kein Anspruch auf Befreiung, es sei denn, einer der anderen Kriterien trifft zu).
- Pflegezulagen gemäß Lastenausgleichsgesetz (LAG) (§ 267 Abs. 1)
- Blindenhilfe (§ 72 SGB XII sowie nach § 27d BVG)
- Hilfe zur Pflege gemäß SGB XII, 7. Kapitel oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG
- Auch Menschen im Pflegeheim sind beitragsbefreit
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (3. Kapitel) sowie nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) (§§ 27a oder 27d)
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (einschließlich Leistungen nach § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) II)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Ebenso sind folgende Personengruppen von den Gebühren befreit:
- Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben (§ 45 SGB VIII)
- Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird (§ 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c LAG).
- Taubblinde Menschen, bei denen im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) auf dem besseren Ohr eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit und auf dem besseren Auge eine hochgradige Sehbehinderung gegeben ist.
- Sonderfürsorgeberechtigte nach § 27e Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Folgende Nachweise sind erforderlich:
- Kopie der Bescheinigung von der Behörde
- Kopie des Bewilligungsbescheids
Bitte legen Sie nie Originale bei, da Sie diese vermutlich nicht wieder zurückbekommen. Eine Neubeschaffung der Originale bringt einen unnötigen Kosten- und Zeitaufwand mit sich.
GEZ-Befreiung für Menschen im Pflegeheim
Menschen im Pflegeheim sind ebenfalls von den Rundfunk-Gebühren befreit. Mit der Abmeldung muss eine Bestätigung des Pflegeheims beigelegt werden, die den dauerhaften Aufenthalt im Pflegeheim bestätigt.
Oftmals wird auch eine Wohnung aufgelöst um in ein Pflegeheim umzuziehen. Leider wird auch bei dieser Gelegenheit von den Angehörigen vergessen, die Gebührenzentrale zu benachrichtigen und ordnungsgemäß zu kündigen, bzw. eine Abmeldung zu schicken.
Achtung: Wer in einem Pflegeheim nur wohnt aber nicht gepflegt wird, kann sich nicht von den GEZ-Gebühren befreien lassen.
Hier können Sie das Abmeldeformular für Heimbewohner oder Bewohner einer Behinderteneinrichtung herunterladen.
Newsletter
Aktuelle Infos, neue Artikel, kostenlose Downloads.
Für wen gelten ermäßigte Rundfunk-Beiträge?
Es gibt nicht nur Personen, die komplett von den GEZ-Beiträgen befreit sind, sondern auch Personen, die eine Ermäßigung bekommen. Hierunter fallen Menschen mit Behinderung die nicht in einem Pflegeheim leben und folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Dauerhaft sehbehinderte Personen mit einem GdB (Grad der Behinderung) von mindestens 60 mit Merkzeichen RF* nur wegen der Sehbehinderung.
- Blinde Menschen mit einem Merkzeichen RF*
- Personen die nicht mehr an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können und mindestens einen Behindertengrad (GdB) von 80 mit Merkzeichen RF* haben.
- Gehörlose, die auch mit Hörhilfen nicht in der Lage sind, sich zu verständigen. Auch hier muss das Merkzeichen RF* vorliegen.
Folgende Nachweise sind erforderlich:
- Kopie Vorder- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises
- Kopie Bescheinigung der Behörde über das entsprechende Merkzeichen RF sowie bei Taubblindheit Merkzeichen Bl (blind) und Gl (gehörlos)
- Kopie Bescheinigungen von Behörden
- Kopie Bewilligungsbescheide
GEZ-Befreiung für Personen, die besonderen Härtefällen unterliegen
Hierunter zählen zum Beispiel
- Personen mit schwerer Demenz oder
- Wachkomapatienten. Aber auch
- Personen, die nur ganz knapp über dem Sozialhilfebetrag liegen (nicht höher als der Beitrag der Rundfunk-Gebühren)
Bei krankheitsbedingten Härtefällen ist ein formloses Schreiben an Deutschlandradio zu schicken mit einer Beschreibung der besonderen Umstände sowie einem Attest und der Bitte um Befreiung von den Rundfunkgebühren.
Alle anderen Härtefälle sollten gemäß der Verbraucherzentrale den Härtefall aufstellen sowie den ablehnenden Behördenbescheid beilegen.
Was tun, wenn keine Befreiung beantragt wurde?
Manchmal geht einem einfach mal was raus. Man kann auch nicht über alles Bescheid wissen. Und so kommt es, dass man vielleicht noch nie eine Befreiung für die Rundfunk-Gebühren beantragt hat.
Die gute Nachricht: Sie können bis maximal 3 Jahre rückwirkend ab Antragsstellung die Befreiung erhalten. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie in dieser Zeit berechtigt waren, eine Befreiung oder Ermäßigung zu erhalten.
Was Sie bei den Formularen + Anträgen beachten sollten
- Wer Dokumente im Original einsendet, muss diese als Original und mit einem Vermerk kennzeichnen, dass diese zurückgeschickt werden müssen. Ansonsten können beglaubigte Kopien geschickt werden. Die Kopien können bei dem Amt beglaubigt werden, die auch das Original ausgestellt hat.
- Am sichersten ist es, die Formulare und Anträge per Einschreiben (evtl. mit Rückschein) zu senden.
- Sämtliche Befreiungsaufträge, Änderungsanträge, Kündigungen usw. die die GEZ-Gebühren betreffen, müssen schriftlich eingereicht werden. Keine Veränderung erfolgt automatisch. Hier finden Sie entsprechende Musterbriefe zur Befreiung/ Ermäßigung der GEZ-Gebühren.
Weitere Informationen zu den GEZ-Gebühren
Das ARD ZDF Deutschlandradio hält eine Übersicht aller Befreiungen und Ermäßigungen der GEZ-Gebühren bereit.
Musterbriefe für die Befreiung bzw. Ermäßigung von Rundfunk-Gebühren
Ansprechpartner für Rundfunk-Gebühren
ARD ZDF Deutschlandradiohttps://www.rundfunkbeitrag.de/
Häufige Fragen zu GEZ-Gebühren
Grundsätzlich sind alle Haushalte in Deutschland verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu entrichten. Seit Januar 2013 gilt die Beitragszahlung pro Wohnung, unabhängig davon, wie viele Personen darin leben. Wenn eine Person in einem Haushalt von den Gebühren befreit ist, gilt dies für den gesamten Haushalt.
Eine Befreiung von den GEZ-Gebühren ist möglich, wenn bestimmte soziale oder gesundheitliche Gründe vorliegen. Besonders relevant sind hierbei Leistungen wie Pflegegeld vom Sozialamt, Pflegezulagen, Blindenhilfe, Hilfe zur Pflege gemäß SGB XII, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und weitere spezifische Leistungen.
Folgende Personengruppen sind vollständig von den GEZ-Gebühren befreit:
– Empfänger von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften (sofern vom Sozialamt bezahlt)
– Personen, die Pflegezulagen gemäß dem Lastenausgleichsgesetz erhalten
– Menschen mit Blindenhilfe (§ 72 SGB XII)
– Bewohner von Pflegeheimen
– Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§ 4 SGB XII)
– Personen, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen
– Personen mit Schwerbehindertenausweisen und entsprechenden Merkzeichen
Um eine Befreiung von den GEZ-Gebühren zu beantragen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio stellen. Dem Antrag müssen Sie entsprechende Nachweise beilegen, wie Kopien der Bescheinigungen von Behörden, Bewilligungsbescheide und andere relevante Dokumente. Originale sollten nicht eingereicht werden, um unnötige Kosten und Aufwand zu vermeiden.
Für den Antrag auf GEZ-Befreiung benötigen Sie:
– Kopie der Bescheinigung von der zuständigen Behörde
– Kopie des Bewilligungsbescheids
– Nachweise über erhaltene Leistungen (z.B. Pflegegeld, Grundsicherung)
– Personalausweis zur Identifikation
Menschen, die dauerhaft in einem Pflegeheim leben, sind von den GEZ-Gebühren befreit. Um dies zu bestätigen, muss eine Abmeldebestätigung des Pflegeheims beigelegt werden, die den dauerhaften Aufenthalt im Pflegeheim bestätigt. Es ist wichtig, die GEZ-Zentrale ordnungsgemäß zu benachrichtigen, wenn ein Umzug ins Pflegeheim erfolgt.
Ermäßigte GEZ-Gebühren erhalten Personen mit bestimmten Behinderungen, die nicht in einem Pflegeheim leben. Dazu zählen:
– Dauerhaft sehbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 und dem Merkzeichen RF*
– Blinde Menschen mit dem Merkzeichen RF*
– Gehörlose Personen, die mit Hörhilfen nicht kommunizieren können und das Merkzeichen RF* tragen
Eine Befreiung von den GEZ-Gebühren kann bis zu drei Jahre rückwirkend ab Antragsstellung gewährt werden, vorausgesetzt, dass während dieses Zeitraums die Voraussetzungen für eine Befreiung oder Ermäßigung bestanden haben.
Hat Ihnen etwas gefehlt? Schreiben Sie uns gerne!
Vielen Dank für Ihr Feedback! Gibt es noch weitere Themen, die Sie interessieren? Schreiben Sie uns gerne.
Neueste Ratgeber
Mit der Härtefallregelung mehr Zuschuss zum Zahnersatz
Pflegefreibetrag ✔️ So senken Sie Ihre Erbschaftssteuer effektiv!
GEZ-Befreiung ✔️ So entlasten Sie Ihr Budget bei Pflegebedarf oder geringem Einkommen
0 Kommentare zu „GEZ-Befreiung ✔️ So entlasten Sie Ihr Budget bei Pflegebedarf oder geringem Einkommen“
Guten Tag!
Meine Frau 59 Jahre Pflegegrad 2 bezieht Eine Erwerbsminderungsrente, (GdB) von 100 %.Hat sie eine Chance von der GEZ teilweise oder voll befreit zu werden? Vielen Dank, LG Dieter
Anhand dessen, was Sie schreiben würde ich sagen, dass eine Befreiung leider nicht möglich ist. Der reine Bezug von Pflegegeld und einen Grad der Behinderung reicht für eine Befreiung nicht. Es müssen die im Beitrag genannten Kriterien erfüllt werden um entweder befreit oder zumindest teilweise befreit zu werden.
Liebes Team. Mein Mann ,Pflegegrad 4, bekommt seit April die Kombinationspflege. Wie wird die Verhinderungspflege für Angehörige berechnet? Es gilt ja das 1 1,5 fache des Pflegegeldes. Bleibt es bei 765€ als Fakt oder wird prozentual etwas abgezogen? Vielen Dank und Gruß Angelika Körner
Auch bei der Kombinationspflege bleibt es bei dem ursprünglichen Betrag. Selbst wenn der Pflegedienst alles an Pflegesachleistungen nutzt, sodass kein Pflegegeld mehr übrig bleibt, ist die Bemessungsgrundlage für die Verhinderungspflege bei Verwandten immer das ursprüngliche Pflegegeld je Pflegegrad.
Meine Schwiegermutter 95. lebte alleine in einer Wohnung. Jetzt ist sie ein Pflege Fall . Ab 1 März zieht sie zu uns ins Haus
Wir schauen Fernseher zusammen. WIR zahlen GEZ Gebühren. Müssen wir 2mal
GEZ zahlen?
So weit mir bekannt ist, wird die GEZ je Wohnung / Haushalt berechnet und nicht je Person. Würde dann bedeuten, dass wenn Ihre Schwiegermutter eine eigenen Wohnung im Haus hat, muss auch für die Wohnung GEZ bezahlt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Mutter (64) ist seit 2003 Rentnerin. Hat einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis mit 100 %, Mz: B, G, aG, H.
Besteht hier eine Ermäßigung der Gez-Gebühr?
Wir können Sie dazu leider nicht beraten. Um von der Rundfunk-Gebühr befreit zu werden, bzw. eine Ermäßigung zu bekommen, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Es könnte sein, dass Ihre Mutter eine Ermäßigung bekommen kann, wenn beispielsweise die Rente zu gering ausfällt.
Hallo, ich habe habe Pflegestufe 2, Schwerbehindertenausweis 70 % G, wohne im betreutes Wohnen, leider habe ich eine Rente von ca. 1050,- Euro.
Es fällt mir schwer das alles zu bezahlen, bei der Grundsicherung habe ich ca. 50 Euro zu viel Rente, deshalb bekomme ich nichts.
Hallo,
ich habe Pflegegrad 3 unbefristet (psych. Störungen), außerdem SB 70%, allerdings ohne Merkzeichen. Ich bekomme keine Sozialleistungen. Kann ich mich von den Rundfunkgebühren befreien lassen oder wenigstens eine Ermäßigung beantragen?
Hallo,
anhand Ihrer Schilderung sehe ich da leider keine Möglichkeit das Sie sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen können.
Wenn Sie aufgrund der psychischen Einschränkungen nicht mehr an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können, müsste das ärztlich bestätigt werden und ein GdB von mindestens 80 vorliegen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich beziehe Erwerbsminderungsrente habe Pflegegrad 3 und 100 Prozent Schwerbehinderten – Ausweis. Ich bin 60 Jahre alt bewege mich nur mit Rollstuhl, eine Unterhaltung für mich ist nur das Fernsehen. Könnte ich von der GEZ befreit werden. Vielen dank, MFG Herr Fritz.
Hallo,
Sie können versuchen aufgrund der Erwerbsminderung eine teilweise Befreiung zu erhalten. Das wäre aber anhand Ihrer Schilderung der einzige Ansatz, den ich aktuell sehe.
Warum wird es nicht, wie in anderen Ländern auch, aus Steuermitteln bezahlt, oder aus mehr Werbung. 3 Programme müssen bezahlt werden, der Rest ist frei wegen der Werbung. RTL & Co. machen es ARD & ZDF & WDR doch vor wie es geht.
Meine Mama ist seit 01.01.2015 Witwe. Sie hat den Pflegegrad 2 und wird von mir und einer Pflegeeinrichtung gepflegt und betreut. Sie wohnt bei mir im Haus.
Kann sie von den Rundfunkgebühren befreit werden?
Nur mit einem Pflegegrad 2 kann keine Befreiung erfolgen. Liegen jedoch noch weitere Beeinträchtigungen vor – wie im Beitrag aufgeführt – dann kann sich Ihre Mutter ganz oder teilweise befreien lassen.
Hallo, hab mal eine Frage.
Ich bin blind und habe einen GdB 100. Bin an der Dialyse und sitze im Rollstuhl.
Meine Mutter pflegt mich, habe Pflegestufe 3.
Bezahle alle 3 Monate 17,50 € GEZ
Jetzt soll meine Mutter den vollen Betrag bezahlen und ich würde dann gekündigt.
Ist das rechtens oder gibt es da eine Möglichkeit, dass sie auch befreit wird.
Ehemann und Lebenspartner geht ja auch.
Guten Morgen,
also beim “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice” heißt es wortwörtlich:
“Eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags oder eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht kann sich auch auf andere Personen in Ihrer Wohnung auswirken. Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner sowie Ihre Kinder bis zum 25. Lebensjahr zahlen keinen zusätzlichen Beitrag, wenn sie mit Ihnen zusammen wohnen.”
Wie sich das in Ihrem Fall auswirkt, kann ich leider nicht sagen. Aber vielleicht kann Ihnen das Info-Telefon der Internetseite https://www.einfach-teilhaben.de weiterhelfen. “Einfach-teilhaben” ist ein Service des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die Telefon-Nummer lautet 030/221911006
Hallo,
ich pflege seit Geburt meinen mittlerweile 34 jährigen Sohn zu Hause. Pflegegrad 3, 100 % Schwerbehindertenausweis. Alle Merkzeichen ausser Blind. Ich hatte eine Ermäßigung bei der GEZ angefragt, diese lehnten die Ermäßigung ab. Jeder erzählt was anderes.
Meine Frage wäre, gibt es auf Antrag eine Ermäßigung bzw. Befreiung oder nicht?
Lg
Nevim Bayraktar
Ich persönlich halte die Praxis des Rundfunkbeitrages für fragwürdig. Wenn jemand kein Fernsehgerät besitzt sollte man auch von ihm keinen Beitrag fordern. Diese generelle Einstufung halte ich für unrechtmässig. Jemand der kein Auto hat muss ja auch keine Autosteuer bezahlen (noch nicht ! ). Aber scheinbar ist dem Staat jedes Mittel recht um an Geld zu kommen. Der Zweck heiligt die Mittel, heißt es. Beim Ankauf der CD aus der Schweiz mit den Namen der Steuersünder gab es damals plötzlich auch keinen Datenschutz mehr, bei solch einem Verhalten noch Vertrauen in den Staat ? ? Ein Gesetzgeber, der sich an seine selbsterlassenen Gesetze nicht hält ? Dafür dass Millionen ausgegeben werden für völlig unsinnige Filme in denen massenweise Autos zu Schrott gefahren werden und ständig Werbung in den Medien noch zur Kasse gebeten werden ? ” In den letzten Tagen wird die Gesetzlosigkeit überhand nehmen “, heißt es in Matth. 24.12 ( Bibel ).
Damit schliesse ich meinen Kommentar.
Guten Tag,
mein Mann hat nach einem geplatzten Aneurysma und einem Schlaganfall einen GDB 100 mit Merkzeichen AG, G, H, und B sowie einen Pflegegrad 4. Können wir uns auch befreien lassen?
Hallo
Ich habe eine Frage
Ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente und habe eine Schwerbehinderung von 60 %
kann ich eine Befreiung von den GEZ Gebühren bekommen
Ich habe Pflegegrad 1 und 50% einen Schwerbehinderten
Ausweis.
Könnte ich von der GEZ eine Ermäßigung erhalten?
Nein, leider nicht. Der Pflegegrad und der Grad der Behinderung sind zu niedrig. Außerdem fehlt beim GdB ein entsprechendes Merkzeichen.
Wenn man einen Pflegegrad attestiert bekommen hat
z.B. Pflegegrad 4 kann man dann auch befreit werden.
Es handelt sich um eine Witwe eines verstorbenen Beamtens.
Sie erhält 30% Pflegegeld von der privaten Krankenversicherung und 70% Pflegegeld von dem Beamtenversorgungsverband
Besten Dank für die Rückmeldung.
Ich leide seit 12 Jahren an Trigeminusneuralgie und Glossopharyngeusneuralgie habe Pflegegrad 3 + 80% Behinderung muß ich auch GEZ bezahlen?
Ich habe Pflegegrad 3 und bin 60 % schwerbeschädigt. Kann ich sagen, dass ich psychisch krank bin? Kann ich damit eine Befreiung von Rundfunkgebühren bekommen?
Guten Tag Herr Alexander Schlothauer !
Meine Mutter hatte am 23.12.2018 einen Oberschenkelhalsbruch woran sie am 24.12. operiert wurde.
Sie kam bis dahin schon Pflegegrad 3 auf Grund einer sehr starken Demenz.
Sie kam nach der OP anschließend in eine Einrichtung des Klinikums in eine 1 Zimmerwohnung des dortigen Betreuten Wohnens, weil sie dort gepflegt werden muss auch über Nacht.
Muß sie trotzdem den vollen Beitrag zahlen ?
Eine Frage wegen der Gebühren zu Rundfunk und Fernsehen.
Meine Schwester ist in Pfelegestufe 3 eingestuft mit einer fortschreitendenden De-
menz. Sie bezahlt die o.a. Gebühren. Sie hat seit August 2017 eine ungarische
24 Std.-Pflegekraft. Diese Pflegekraft versorgt sie und wohnt in der gleichen Woh-
nung wie meine Schwester. Nun ist von der GEZ eine Nachzahlung von 490,00€
gekommen, die diese Pflegerin nicht bezahlen kann. Meine Frage: Kann sie in
diesem Fall einen Befreiungsantrag stellen, denn meine Schwester kann nicht mehr fernsehen und radiohöhren, Die Pflegekraft hat keine Zeit um diese Teile
zu benützen. Meine Frage: kann sie davon befreit werden???
Hallo ich beziehe erwerbsminderungs rente habe pflegegrad 2 und 50 Prozent Schwerbehinderten-Ausweis. Könnte ich von der GEZ befreit werden
Hinweis:
“Personen die nicht mehr an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können und mindestens einen Behindertengrad (GdB) von 80 % haben” –
Meine Mutter hat GdB 80 und Pflegegrad 3 in häuslicher Versorgung, kann auch nicht mehr an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen, bezieht aber keine Grundsicherung. Deshalb wurde der Antrag auf Ermäßigung bzw. Befreiuung abgelehnt.
An Alexander Schlothauer: wenn Mutter und Großmutter beide Beitrag bezahlen, ist das einer zuviel, da pro Haushalt ein Beitrag fällig wird. Den wird wohl die Mutter zahlen müssen. Es sei denn, ein Grundsicherungsantrag für sie wurde abgelehnt. Dann muß festgestellt werden, ob das Einkommen niedrig genug ist für eine Befreiung (geht nur per Sozialamtsbescheid). Der BS reagiert nur auf amtliche Bescheide, alles andere wird abgeschmettert.
Hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frau hat den Grad der Behinderung 2 seit 1.1.2017. Sie ist seit 2012 pflegebedürftig aufgrund der Demenz und psychischer Beschwerden. Bis 31.12.2016 habe ich Sie betreut. Seit 1.1.2017 tut dies unsere 30-jährige Tochter, weil ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr volle Betreung gewährleisten kann. Wir wohnen zu dritt und die Tochter pflegt die Mutter und ich helfe wo ich kann.
Haben wir Anspruch auf Rundfunkbefreiung?
Mit freundlichen Grüssen
Familie Schuhler
Guten Abend,
meine Mutter wohnt mit meiner Großmutter zu zweit in einer Wohnung. Beide sind in der Wohnung angemeldet. Meine Großmutter hat Pflegestufe 2 und kriegt auch Pflegegeld. Sind meine Damen vom Rundfunkbeitrag befreit bzw. haben sie Recht auf eine Ermäßigung? Vielen Dank, Alexander Schlothauer