So bekommen Sie schneller einen Termin beim Psychotherapeuten

Den Termin beim Psychotherapeuten rechtzeitig planen
Termin beim Psychotherapeuten / Psychotherapie rechtzeitig im Kalender planen

Einen Termin beim Psychotherapeuten zu erhalten, ist nicht einfach. Gerade für pflegende Angehörige kann die Pflegearbeit im häuslichen Umfeld schnell zu physischer und psychischer Überlastung und sogar Depressionen führen.

Hinzu kommt vielleicht das Gefühl, nicht genug für den Pflegebedürftigen tun zu können. Die Angst, wenn sich der Zustand des Patienten verschlechtert. Aber auch finanzielle Sorgen oder die Doppelbelastung von Beruf und Pflege. Die Liste könnte unendlich weitergeführt werden.

Was aber können Sie tun, wenn Sie merken, dass es auch Ihnen schlechter geht, Sie manches psychisch nicht mehr verkraften? Dann sollten Sie  schnellstmöglich eine Psychotherapie in Anspruch nehmen können. Doch einen Termin bei einem Therapeuten zu bekommen ist nahezu aussichtslos – außer man kennt sich aus.

Ja, es gibt tatsächlich eine – wenig genutzte aber sehr wirkungsvolle – Möglichkeit, relativ schnell einen Gesprächstermin bei einem Psychotherapeuten zu erhalten. Deshalb möchte ich gerne auf einen kleinen Trick aufmerksam machen, wie eine lange Wartezeit auf einen Therapieplatz für eine psychotherapeutische Behandlung verkürzt werden kann.

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Wie bekomme ich schnell einen Termin beim Psychotherapeuten?

Psychotherapeuten mit Kassenzulassung sind maßlos überlaufen, ihre Wartelisten ellenlang. Man benötigt sehr viel Glück, schnell einen Therapieplatz zu bekommen. Dies hat der Gesetzgeber wohl erkannt und bietet eine Alternative, nämlich: Psychotherapeuten in Privatpraxen.

In der Regel übernimmt die Krankenkasse nur die Kosten von Therapeuten, welche eine Kassenzulassung haben. Da die langen Wartezeiten bei diesen Therapeuten jedoch unzumutbar sind, müssen die Kassen unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kosten von privat praktizierenden Therapeuten übernehmen.

Und im Gegensatz zu den Psychotherapeuten mit Kassenzulassung haben private Psychotherapeuten oft noch Kapazitäten frei. Prinzipiell gibt es keinen Mangel an Psychotherapeuten – es gibt nur einen Mangel an von den Kassen zugelassenen Psychotherapeuten.


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Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten von Psychotherapeuten mit Privatpraxis?

Es müssen natürlich besondere Umstände und Voraussetzungen vorliegen, damit die Krankenkasse die Kosten für einen Psychotherapeuten in Privatpraxis übernehmen. Die Patienten müssen nachweislich belegen können, dass in einer zumutbaren Entfernung und einer zumutbaren Wartezeit kein Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung gefunden wurde.

Wenn dann die nachfolgenden Punkte eingehalten werden, sollte es jedoch keine Probleme geben:

  1. Ein Psychotherapeut mit Kassenzulassung hat Vorrang. Das bedeutet, es muss versucht werden, einen Behandlungstermin innerhalb eines zumutbaren Zeitraums bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung zu bekommen. Wartezeiten von mehr als drei Wochen hält die Bundespsychotherapeutenkammer für nicht vertretbar. Wartezeiten von mehr als drei Monaten sind den Patienten grundsätzlich nicht zumutbar. Nur wenn es nicht möglich ist, innerhalb eines angemessenen Zeitraums einen Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung zu bekommen, können die Kosten für einen Therapeuten mit Privatpraxis übernommen werden.
  2. Es muss ein Protokoll geführt werden über die Anfragen und Absagen für einen Behandlungstermin bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Eine Absage reicht nicht aus. Es sollten wenigstens fünf Absagen, besser noch mehr, erteilt worden sein. Dieses Protokoll muss das Datum mit Uhrzeit der Anfrage (telefonische Anfrage reicht aus) / den Namen und die Anschrift des Therapeuten / den vorgesehenen Behandlungstermin enthalten.
  3. Nach erfolgloser Therapieplatzsuche bei einem von der Kasse anerkannten Psychotherapeuten kann dann bei einem Therapeuten mit Privatpraxis nach einem Termin angefragt werden. Kommt ein Therapietermin zustande, wird eine Bescheinigung des ausgesuchten, approbierten Psychotherapeuten darüber benötigt, dass kurzfristig eine Therapie begonnen und durchgeführt werden kann.
  4. Für die Kostenübernahme ist es wichtig, dass der ausgesuchte Therapeut mit Privatpraxis über die „Fachkunde in einem Richtlinienverfahren“ und über eine Approbation verfügt.
  5. Es muss eine ärztliche Bescheinigung (vom Hausarzt oder behandelnden Facharzt) eingereicht werden, dass eine psychotherapeutische Behandlung notwendig und unaufschiebbar ist.
  6. Es reicht ein formloser Antrag als Anschreiben, dem alle Bescheinigungen und Listen beigefügt werden müssen.

Tipp:
Fragen Sie auf alle Fälle im Vorfeld Ihre Krankenkasse, welche Kriterien genau erfüllt sein müssen, um eine Kostenerstattung zu erhalten. Somit vermeiden Sie böse Überraschungen.


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Akutbehandlung und psychotherapeutische Sprechstunde

Wenn die Wartezeiten für einen Psychotherapieplatz sehr lang sind, ist das frustrierend und unter Umständen auch gefährlich. Eine schwerere Depression oder andere psychische Erkrankungen brauchen oftmals umgehend Hilfe. Doch nicht immer können das die Betroffenen abschätzen. Hier gibt es dann folgende Hilfen.

Psychotherapeutische Sprechstunde
Eine erste Einschätzung zu Ihrer psychischen Erkrankung können Sie sich bei einer Psychotherapeutischen Sprechstunde einholen. Psychotherapeutische Praxen bieten diese Beratungsgespräche an.
Ziel des Beratungsgesprächs ist es zu klären, ob und in welchem Umfang eine Psychotherapie nötig ist bzw. wie schnell diese angetreten werden sollte. Evtl. kann man Ihnen auch hier schon helfen, schneller einen Termin zu bekommen.
Für die psychotherapeutische Sprechstunde ist kein Antrag bei der Krankenkasse zu stellen.
Solche Termine bekommen Sie schneller als eine umfangreiche Psychotherapie.
Akutbehandlung
Wenn die psychische Belastung sehr hoch ist, können die Betroffenen eine psychotherapeutische Akutbehandlung in Anspruch nehmen. Das macht z.B. auch bei pflegenden Angehörigen sehr viel Sinn. Voraussetzung für die Akutbehandlung ist, dass sich die Erkrankung ohne die Akutbehandlung verschlimmern würde oder gar chronisch werden könnte. Außerdem soll die Akutbehandlung eine Arbeitsunfähigkeit oder einen drohenden Krankenhausaufenthalt verhindern.
Die Akutbehandlung wird von psychiatrischen oder psychosomatischen Kliniken, psychotherapeutischen Ambulanzen oder psychiatrischen Praxen mit Notfalldienst angeboten.
Auch die Akutbehandlung muss nicht bei der Krankenkasse beantragt werden.

Therapie-Ergänzung: Digitale Gesundheits-Apps

Mittlerweile bezahlen die Krankenkassen auch sogenannte „Digitale Gesundheits-Apps“. Die Zahl der Apps nimmt ständig zu. Gerade für psychische Probleme gibt es Apps gegen Depressionen, Angstzustände, Panikstörungen, Schmerzstörungen, Verhaltensstörungen durch Alkohol usw. Die digitalen Gesundheits-Apps können vom Arzt verschrieben werden und sind für die Patienten somit kostenlos. Es gibt eine Liste der digitalen Gesundheits-Apps, deren Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.

Selbstverständlich ist eine solche App kein Ersatz für eine Therapie. Dennoch kann sie bis zum Beginn der eigentlichen Therapie oder auch während der Therapie begleitend unterstützen. Ein Versuch ist es auf alle Fälle wert.


Hinweis: Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird, hat jeden Monat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Diese können Sie hier einfach bestellen.


Wo stelle ich den Antrag für die Kostenübernahme eines Psychotherapeuten mit Privatpraxis?

Wenn alle Unterlagen vorhanden sind, werden diese mit einem Anschreiben als formloser Antrag bei der Krankenkasse eingereicht. Innerhalb von fünf Wochen muss die Krankenkasse den Antrag bearbeitet und entweder eine Zusage oder Ablehnung erteilt haben. Sollte eine Absage erteilt worden sein, gibt es die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Leider lehnen die Krankenkasse immer häufig die Kostenübernahme eines nicht von der Krankenkasse zugelassenen Psychotherapeuten ab. Die Begründung für die Ablehnung ist häufig, dass die Kostenerstattung eines Psychotherapeuten mit Privatpraxis nicht mehr erlaubt sei. Das ist falsch.

Wenn Sie so eine Aussage bekommen, legen Sie bitte umgehend einen Widerspruch ein.

Wer bekommt eine Psychotherapie bezahlt?

Psychotherapie ist eine Kassenleistung für jeden Krankenversicherten, unabhängig davon, ob er pflegebedürftig ist oder nicht, ob groß oder klein, ob arbeitsfähig oder nicht. Das bedeutet, dass bei einem festgestellten Bedarf eine Kostenübernahme erfolgt, unabhängig davon ob pflegender Angehöriger, Pflegebedürftiger, ob die Pflege zu Hause oder im Heim stattfindet oder ob ein Pflegegrad vorliegt oder nicht.

Oftmals sind die pflegenden Angehörigen im pflegerischen Bereich über Pflegekurse, Fachlektüren usw. gut informiert. Leider vernachlässigen sie aber oft sich selbst, tun zu wenig für sich. Deshalb sollte sich niemand davor scheuen, psychotherapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Gerade die häusliche Pflege kann sehr belastend sein, kann über die Maßen über die eigene Kraft hinausgehen, so dass dringend psychische Unterstützung notwendig ist, um die belastenden Themen abarbeiten zu können. Dies nützt letztendlich nicht nur dem pflegenden Angehörigen sondern auch dem Pflegebedürftigen.

Wer hilft bei der Suche nach einem Psychotherapeuten oder Psychiater?

  • Terminservicestellen: Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung müssen Ihnen innerhalb von 4 Wochen nach Anfrage einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde vermitteln. Sollten Sie eine Akutbehandlung benötigen, müssen Sie innerhalb von 2 Wochen einen Termin erhalten.
  • Sozialdienst im Krankenhaus: Sind oder waren Sie stationär in einem Krankenhaus in Behandlung, kann der dort angesiedelte Sozialdienst Ihnen unter Umständen dabei helfen, einen Therapieplatz zu bekommen.
  • Adresslisten: Ihre Krankenkasse kann Ihnen eine Adressliste von Psychotherapeuten geben, die von der Kasse anerkannt sind – also die Kosten übernommen werden. Außerdem können Sie auch bei den Psychotherapeutenkammern oder Ärztekammern entsprechendes Adressmaterial erhalten. Allerdings müssen Sie die Therapeuten dann selbst abtelefonieren.

Weiterführende Informationen zum Thema Termin beim Psychotherapeuten

Nähere Informationen zu diesem Thema sowie Kontaktadressen und Therapeutenlisten, Vorschläge für das Anschreiben an die Krankenkasse oder Formulierungen für einen eventuellen Widerspruch, erhalten Sie auf der Internetseite der Bundespsychotherapeutenkammer

Quelle: Bundespsychotherapeutenkammer / www.bptk.de

Fragen und Antworten

Wie kann ich schnell einen Termin beim Psychotherapeuten erhalten?

Einen schnellen Termin beim Psychotherapeuten zu bekommen, kann herausfordernd sein, insbesondere bei Therapeuten mit Kassenzulassung aufgrund langer Wartezeiten. Eine effektive Strategie ist die Suche nach Psychotherapeuten in Privatpraxen. Diese Therapeuten haben oft kürzere Wartezeiten und können schneller Termine anbieten. Zudem übernehmen die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für privat praktizierende Therapeuten, wenn keine Kassenzulassung verfügbar ist. Es ist ratsam, parallel zu Ihrer Suche auch die Möglichkeit von psychotherapeutischen Sprechstunden oder Akutbehandlungen in Betracht zu ziehen, um zeitnah Unterstützung zu erhalten.

Unter welchen Voraussetzungen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen Psychotherapeuten in Privatpraxis?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen Privatpsychotherapeuten nur, wenn nachweislich kein Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung innerhalb einer zumutbaren Zeit gefunden werden konnte. Dafür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Vorrang der Kassenzulassung: Sie müssen nachweisen, dass Sie innerhalb von drei Wochen keinen Termin bei einem Kassenzugelassenen Therapeuten erhalten konnten. Wartezeiten über drei Monate sind grundsätzlich unzumutbar.

Protokollierung der Anfragen: Führen Sie ein detailliertes Protokoll Ihrer Terminanfragen und Absagen bei Kassenzulassungstherapeuten.

Bescheinigung des Privattherapeuten: Nach erfolgreicher Terminvereinbarung bei einem Privattherapeuten benötigen Sie eine Bescheinigung über die kurzfristige Therapieaufnahme.

Fachkunde und Approbation: Der Privattherapeut muss über die erforderliche Fachkunde und eine gültige Approbation verfügen.

Ärztliche Bescheinigung: Eine ärztliche Bescheinigung, die die Notwendigkeit und Unaufschiebbarkeit der Therapie bestätigt, ist erforderlich.

Formloser Antrag: Reichen Sie alle Unterlagen zusammen mit einem formlosen Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein.

Welche Schritte sind notwendig, um die Kostenübernahme für einen Privatpsychotherapeuten zu beantragen?

Um die Kostenübernahme zu beantragen, gehen Sie wie folgt vor:

Therapieplatzsuche: Versuchen Sie zunächst, einen Termin bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung zu bekommen.

Protokoll führen: Dokumentieren Sie alle Anfragen und Absagen bei kassenzulassungstherapeuten.

Privattherapeut suchen: Finden Sie einen geeigneten Privatpsychotherapeuten mit der notwendigen Fachkunde und Approbation.

Ärztliche Bescheinigung einholen: Lassen Sie von Ihrem Hausarzt oder Facharzt eine Bescheinigung über die Notwendigkeit der Therapie ausstellen.

Antrag stellen: Reichen Sie einen formlosen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein.

Warten auf Entscheidung: Die Krankenkasse hat fünf Wochen Zeit, um Ihren Antrag zu bearbeiten und eine Entscheidung zu treffen.

Widerspruch einlegen: Bei einer Ablehnung können Sie innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einlegen.

Was ist der Unterschied zwischen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung und Privattherapeuten?

Psychotherapeuten mit Kassenzulassung sind von den Krankenkassen anerkannt und ihre Leistungen werden regulär von diesen übernommen. Aufgrund der hohen Nachfrage gibt es jedoch oft lange Wartezeiten für einen Therapieplatz. Privattherapeuten hingegen arbeiten ohne Kassenzulassung und bieten meist schnellere Termine an. Die Kosten für Privattherapeuten werden normalerweise nicht von den Krankenkassen übernommen, können aber unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden, wenn kein Kassenzugelassener Therapeut verfügbar ist.

Welche alternativen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es, wenn die Wartezeiten für einen Psychotherapieplatz zu lang sind?

Wenn die Wartezeiten für einen Psychotherapieplatz länger sind als erwartet, können folgende Alternativen helfen:

Psychotherapeutische Sprechstunden: Diese bieten eine erste Einschätzung und können den Bedarf sowie den Therapiebeginn klären.

Akutbehandlung: In akuten Krisensituationen bieten psychiatrische Kliniken, Ambulanzen oder Notfalldienste kurzfristige Unterstützung.

Digitale Gesundheits-Apps: Krankenkassen übernehmen zunehmend Kosten für digitale Apps, die bei psychischen Problemen unterstützen können.

Sozialdienste im Krankenhaus: Diese können bei der Suche nach einem schnellen Therapieplatz unterstützen.
Terminservicestellen der

Kassenärztlichen Vereinigung: Sie vermitteln innerhalb von vier Wochen einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde oder innerhalb von zwei Wochen für eine Akutbehandlung.

Was ist eine psychotherapeutische Sprechstunde und wie kann sie mir helfen?

Eine psychotherapeutische Sprechstunde ist ein Beratungsgespräch, das von Psychotherapeuten angeboten wird, um eine erste Einschätzung Ihrer psychischen Situation zu geben. Ziel ist es, den Bedarf für eine Therapie zu klären und den Umfang sowie die Dringlichkeit der Behandlung zu bestimmen. Diese Sprechstunden sind in der Regel schneller verfügbar als reguläre Therapieplätze und erfordern keinen Antrag bei der Krankenkasse. Sie können helfen, schneller einen Therapieplatz zu finden oder kurzfristige Unterstützung zu bieten.

Wann ist eine psychotherapeutische Akutbehandlung notwendig und wie erhalte ich sie?

Eine psychotherapeutische Akutbehandlung ist notwendig, wenn eine psychische Erkrankung ohne sofortige Behandlung schlimmer wird oder chronisch werden könnte. Sie dient dazu, eine Arbeitsunfähigkeit oder einen Krankenhausaufenthalt zu verhindern. Akutbehandlungen werden von psychiatrischen Kliniken, psychosomatischen Ambulanzen oder Notfalldiensten angeboten. Um eine Akutbehandlung zu erhalten, müssen Sie sich an eine dieser Einrichtungen wenden, die keinen Antrag bei der Krankenkasse erfordert.

Welche digitalen Gesundheits-Apps werden von den Krankenkassen übernommen und wie können sie unterstützen?

Krankenkassen übernehmen mittlerweile die Kosten für verschiedene digitale Gesundheits-Apps, die bei psychischen Problemen wie Depressionen, Angstzuständen oder Panikstörungen unterstützen. Diese Apps können vom Arzt verschrieben werden und sind für Patienten kostenlos verfügbar. Sie dienen als ergänzende Maßnahmen zur eigentlichen Therapie und können beispielsweise Entspannungsübungen, kognitive Verhaltenstherapien oder Tagebuchfunktionen enthalten. Eine Liste der anerkannten Apps finden Sie auf den Webseiten Ihrer Krankenkasse oder der Bundespsychotherapeutenkammer.

Wer hat Anspruch auf eine von der Krankenkasse bezahlte Psychotherapie?

Jeder gesetzlich Versicherte hat Anspruch auf eine psychotherapeutische Behandlung, unabhängig von seiner Lebenssituation, Pflegebedürftigkeit oder dem Pflegegrad. Voraussetzung ist ein nachgewiesener Bedarf, der durch eine ärztliche Bescheinigung bestätigt wird. Insbesondere pflegende Angehörige, die unter hoher Belastung stehen, sollten psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen, um sowohl sich selbst als auch den Pflegebedürftigen zu unterstützen.

Wie kann ich Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Psychotherapeuten erhalten?

Es gibt mehrere Anlaufstellen, die bei der Suche nach einem geeigneten Psychotherapeuten unterstützen können:

Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung: Vermitteln schnell Termine für Sprechstunden oder Akutbehandlungen.

Sozialdienste im Krankenhaus: Können nach stationärer Behandlung bei der Suche nach einem Therapieplatz helfen.

Adresslisten der Krankenkassen: Bieten Listen von anerkannten Psychotherapeuten, die von der Krankenkasse übernommen werden.

Psychotherapeutenkammern und Ärztekammern: Stellen ebenfalls Adressmaterial zur Verfügung, das Ihnen bei der Kontaktaufnahme hilft.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse?

Die Krankenkasse hat einen gesetzlichen Rahmen von fünf Wochen, um Ihren Antrag auf Kostenübernahme für einen Privatpsychotherapeuten zu bearbeiten. Innerhalb dieser Zeit erhalten Sie eine Entscheidung, ob Ihr Antrag genehmigt oder abgelehnt wird. Bei einer Ablehnung haben Sie die Möglichkeit, innerhalb der vorgegebenen Frist Widerspruch einzulegen.

Was tun, wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme für einen Privattherapeuten ablehnt?

Sollte die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnen, obwohl die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie Widerspruch einlegen. Bereiten Sie dazu alle relevanten Dokumente und Nachweise vor, die Ihre Notwendigkeit für einen Privattherapeuten belegen. Ein detailliertes Protokoll Ihrer bisherigen Therapieplatzsuche und die ärztlichen Bescheinigungen sind hierbei hilfreich. Es kann auch sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen, um Ihren Anspruch durchzusetzen.

Welche Rolle spielt die Bundespsychotherapeutenkammer bei der Suche nach einem Therapieplatz?

Die Bundespsychotherapeutenkammer bietet auf ihrer Webseite umfassende Informationen zur Terminsuche bei Psychotherapeuten. Sie stellt Kontaktadressen, Therapeutenlisten und Vorlagen für Anschreiben an die Krankenkasse bereit. Zudem gibt sie Empfehlungen und unterstützt Patienten bei der Orientierung im komplexen System der psychotherapeutischen Versorgung.

Warum ist es wichtig, als pflegender Angehöriger psychotherapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen?

Pflegende Angehörige stehen häufig unter enormer physischer und psychischer Belastung, was zu Überlastung, Depressionen oder Burnout führen kann. Eine psychotherapeutische Unterstützung hilft dabei, belastende Themen zu verarbeiten, die eigene Gesundheit zu schützen und die Pflegequalität für den Pflegebedürftigen zu erhalten. Dies kommt letztlich beiden Parteien zugute und fördert ein nachhaltiges Pflegeumfeld.

Welche Dokumente benötige ich für den Antrag auf Kostenübernahme eines Privattherapeuten?

Für den Antrag auf Kostenübernahme benötigen Sie:

Formloser Antrag: Ein Anschreiben, das Ihren Antrag erläutert.

Protokoll der Therapieplatzsuche: Dokumentation aller Anfragen und Absagen bei kassenzugelassenen Therapeuten.

Ärztliche Bescheinigung: Nachweis der Notwendigkeit und Unaufschiebbarkeit der Therapie.

Bescheinigung des Privattherapeuten: Bestätigung der kurzfristigen Therapieaufnahme.

Nachweise zur Fachkunde des Therapeuten: Nachweis der Approbation und Fachkunde des Privattherapeuten.
Stellen Sie sicher, dass alle Dokumente vollständig und gut organisiert sind, um eine reibungslose Bearbeitung Ihres Antrags zu gewährleisten.

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