So bekommen Sie schneller einen Termin beim Psychotherapeuten

Den Termin beim Psychotherapeuten rechtzeitig planen
Termin beim Psychotherapeuten / Psychotherapie rechtzeitig im Kalender planen

Einen Termin beim Psychotherapeuten zu erhalten, ist nicht einfach. Gerade für pflegende Angehörige kann die Pflegearbeit im häuslichen Umfeld schnell zu physischer und psychischer Überlastung und sogar Depressionen führen.

Hinzu kommt vielleicht das Gefühl, nicht genug für den Pflegebedürftigen tun zu können. Die Angst, wenn sich der Zustand des Patienten verschlechtert. Aber auch finanzielle Sorgen oder die Doppelbelastung von Beruf und Pflege. Die Liste könnte unendlich weitergeführt werden.

Was aber können Sie tun, wenn Sie merken, dass es auch Ihnen schlechter geht, Sie manches psychisch nicht mehr verkraften? Dann sollten Sie  schnellstmöglich eine Psychotherapie in Anspruch nehmen können. Doch einen Termin bei einem Therapeuten zu bekommen ist nahezu aussichtslos – außer man kennt sich aus.

Ja, es gibt tatsächlich eine – wenig genutzte aber sehr wirkungsvolle – Möglichkeit, relativ schnell einen Gesprächstermin bei einem Psychotherapeuten zu erhalten. Deshalb möchte ich gerne auf einen kleinen Trick aufmerksam machen, wie eine lange Wartezeit auf einen Therapieplatz für eine psychotherapeutische Behandlung verkürzt werden kann.

Wie bekomme ich schnell einen Termin beim Psychotherapeuten?

Psychotherapeuten mit Kassenzulassung sind maßlos überlaufen, ihre Wartelisten ellenlang. Man benötigt sehr viel Glück, schnell einen Therapieplatz zu bekommen. Dies hat der Gesetzgeber wohl erkannt und bietet eine Alternative, nämlich: Psychotherapeuten in Privatpraxen.


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In der Regel übernimmt die Krankenkasse nur die Kosten von Therapeuten, welche eine Kassenzulassung haben. Da die langen Wartezeiten bei diesen Therapeuten jedoch unzumutbar sind, müssen die Kassen unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kosten von privat praktizierenden Therapeuten übernehmen.

Und im Gegensatz zu den Psychotherapeuten mit Kassenzulassung haben private Psychotherapeuten oft noch Kapazitäten frei. Prinzipiell gibt es keinen Mangel an Psychotherapeuten – es gibt nur einen Mangel an von den Kassen zugelassenen Psychotherapeuten.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten von Psychotherapeuten mit Privatpraxis?

Es müssen natürlich besondere Umstände und Voraussetzungen vorliegen, damit die Krankenkasse die Kosten für einen Psychotherapeuten in Privatpraxis übernehmen. Die Patienten müssen nachweislich belegen können, dass in einer zumutbaren Entfernung und einer zumutbaren Wartezeit kein Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung gefunden wurde.

Wenn dann die nachfolgenden Punkte eingehalten werden, sollte es jedoch keine Probleme geben:

  1. Ein Psychotherapeut mit Kassenzulassung hat Vorrang. Das bedeutet, es muss versucht werden, einen Behandlungstermin innerhalb eines zumutbaren Zeitraums bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung zu bekommen. Wartezeiten von mehr als drei Wochen hält die Bundespsychotherapeutenkammer für nicht vertretbar. Wartezeiten von mehr als drei Monaten sind den Patienten grundsätzlich nicht zumutbar. Nur wenn es nicht möglich ist, innerhalb eines angemessenen Zeitraums einen Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung zu bekommen, können die Kosten für einen Therapeuten mit Privatpraxis übernommen werden.
  2. Es muss ein Protokoll geführt werden über die Anfragen und Absagen für einen Behandlungstermin bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Eine Absage reicht nicht aus. Es sollten wenigstens fünf Absagen, besser noch mehr, erteilt worden sein. Dieses Protokoll muss das Datum mit Uhrzeit der Anfrage (telefonische Anfrage reicht aus) / den Namen und die Anschrift des Therapeuten / den vorgesehenen Behandlungstermin enthalten.
  3. Nach erfolgloser Therapieplatzsuche bei einem von der Kasse anerkannten Psychotherapeuten kann dann bei einem Therapeuten mit Privatpraxis nach einem Termin angefragt werden. Kommt ein Therapietermin zustande, wird eine Bescheinigung des ausgesuchten, approbierten Psychotherapeuten darüber benötigt, dass kurzfristig eine Therapie begonnen und durchgeführt werden kann.
  4. Für die Kostenübernahme ist es wichtig, dass der ausgesuchte Therapeut mit Privatpraxis über die „Fachkunde in einem Richtlinienverfahren“ und über eine Approbation verfügt.
  5. Es muss eine ärztliche Bescheinigung (vom Hausarzt oder behandelnden Facharzt) eingereicht werden, dass eine psychotherapeutische Behandlung notwendig und unaufschiebbar ist.
  6. Es reicht ein formloser Antrag als Anschreiben, dem alle Bescheinigungen und Listen beigefügt werden müssen.

Tipp:
Fragen Sie auf alle Fälle im Vorfeld Ihre Krankenkasse, welche Kriterien genau erfüllt sein müssen, um eine Kostenerstattung zu erhalten. Somit vermeiden Sie böse Überraschungen.


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Akutbehandlung und psychotherapeutische Sprechstunde

Wenn die Wartezeiten für einen Psychotherapieplatz sehr lang sind, ist das frustrierend und unter Umständen auch gefährlich. Eine schwerere Depression oder andere psychische Erkrankungen brauchen oftmals umgehend Hilfe. Doch nicht immer können das die Betroffenen abschätzen. Hier gibt es dann folgende Hilfen.

Psychotherapeutische Sprechstunde
Eine erste Einschätzung zu Ihrer psychischen Erkrankung können Sie sich bei einer Psychotherapeutischen Sprechstunde einholen. Psychotherapeutische Praxen bieten diese Beratungsgespräche an.
Ziel des Beratungsgesprächs ist es zu klären, ob und in welchem Umfang eine Psychotherapie nötig ist bzw. wie schnell diese angetreten werden sollte. Evtl. kann man Ihnen auch hier schon helfen, schneller einen Termin zu bekommen.
Für die psychotherapeutische Sprechstunde ist kein Antrag bei der Krankenkasse zu stellen.
Solche Termine bekommen Sie schneller als eine umfangreiche Psychotherapie.
Akutbehandlung
Wenn die psychische Belastung sehr hoch ist, können die Betroffenen eine psychotherapeutische Akutbehandlung in Anspruch nehmen. Das macht z.B. auch bei pflegenden Angehörigen sehr viel Sinn. Voraussetzung für die Akutbehandlung ist, dass sich die Erkrankung ohne die Akutbehandlung verschlimmern würde oder gar chronisch werden könnte. Außerdem soll die Akutbehandlung eine Arbeitsunfähigkeit oder einen drohenden Krankenhausaufenthalt verhindern.
Die Akutbehandlung wird von psychiatrischen oder psychosomatischen Kliniken, psychotherapeutischen Ambulanzen oder psychiatrischen Praxen mit Notfalldienst angeboten.
Auch die Akutbehandlung muss nicht bei der Krankenkasse beantragt werden.

Therapie-Ergänzung: Digitale Gesundheits-Apps

Mittlerweile bezahlen die Krankenkassen auch sogenannte „Digitale Gesundheits-Apps“. Die Zahl der Apps nimmt ständig zu. Gerade für psychische Probleme gibt es Apps gegen Depressionen, Angstzustände, Panikstörungen, Schmerzstörungen, Verhaltensstörungen durch Alkohol usw. Die digitalen Gesundheits-Apps können vom Arzt verschrieben werden und sind für die Patienten somit kostenlos. Es gibt eine Liste der digitalen Gesundheits-Apps, deren Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.

Selbstverständlich ist eine solche App kein Ersatz für eine Therapie. Dennoch kann sie bis zum Beginn der eigentlichen Therapie oder auch während der Therapie begleitend unterstützen. Ein Versuch ist es auf alle Fälle wert.


Hinweis: Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird hat jeden Monat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Diese können Sie hier einfach bestellen.


Wo stelle ich den Antrag für die Kostenübernahme eines Psychotherapeuten mit Privatpraxis?

Wenn alle Unterlagen vorhanden sind, werden diese mit einem Anschreiben als formloser Antrag bei der Krankenkasse eingereicht. Innerhalb von fünf Wochen muss die Krankenkasse den Antrag bearbeitet und entweder eine Zusage oder Ablehnung erteilt haben. Sollte eine Absage erteilt worden sein, gibt es die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Leider lehnen die Krankenkasse immer häufig die Kostenübernahme eines nicht von der Krankenkasse zugelassenen Psychotherapeuten ab. Die Begründung für die Ablehnung ist häufig, dass die Kostenerstattung eines Psychotherapeuten mit Privatpraxis nicht mehr erlaubt sei. Das ist falsch.

Wenn Sie so eine Aussage bekommen, legen Sie bitte umgehend einen Widerspruch ein.

Wer bekommt eine Psychotherapie bezahlt?

Psychotherapie ist eine Kassenleistung für jeden Krankenversicherten, unabhängig davon, ob er pflegebedürftig ist oder nicht, ob groß oder klein, ob arbeitsfähig oder nicht. Das bedeutet, dass bei einem festgestellten Bedarf eine Kostenübernahme erfolgt, unabhängig davon ob pflegender Angehöriger, Pflegebedürftiger, ob die Pflege zu Hause oder im Heim stattfindet oder ob ein Pflegegrad vorliegt oder nicht.

Oftmals sind die pflegenden Angehörigen im pflegerischen Bereich über Pflegekurse, Fachlektüren usw. gut informiert. Leider vernachlässigen sie aber oft sich selbst, tun zu wenig für sich. Deshalb sollte sich niemand davor scheuen, psychotherapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Gerade die häusliche Pflege kann sehr belastend sein, kann über die Maßen über die eigene Kraft hinausgehen, so dass dringend psychische Unterstützung notwendig ist, um die belastenden Themen abarbeiten zu können. Dies nützt letztendlich nicht nur dem pflegenden Angehörigen sondern auch dem Pflegebedürftigen.

Wer hilft bei der Suche nach einem Psychotherapeuten oder Psychiater?

  • Terminservicestellen: Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung müssen Ihnen innerhalb von 4 Wochen nach Anfrage einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde vermitteln. Sollten Sie eine Akutbehandlung benötigen, müssen Sie innerhalb von 2 Wochen einen Termin erhalten.
  • Sozialdienst im Krankenhaus: Sind oder waren Sie stationär in einem Krankenhaus in Behandlung, kann der dort angesiedelte Sozialdienst Ihnen unter Umständen dabei helfen, einen Therapieplatz zu bekommen.
  • Adresslisten: Ihre Krankenkasse kann Ihnen eine Adressliste von Psychotherapeuten geben, die von der Kasse anerkannt sind – also die Kosten übernommen werden. Außerdem können Sie auch bei den Psychotherapeutenkammern oder Ärztekammern entsprechendes Adressmaterial erhalten. Allerdings müssen Sie die Therapeuten dann selbst abtelefonieren.

Weiterführende Informationen zum Thema Termin beim Psychotherapeuten

Nähere Informationen zu diesem Thema sowie Kontaktadressen und Therapeutenlisten, Vorschläge für das Anschreiben an die Krankenkasse oder Formulierungen für einen eventuellen Widerspruch, erhalten Sie auf der Internetseite der Bundespsychotherapeutenkammer

Quelle: Bundespsychotherapeutenkammer / www.bptk.de

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