Umzug mit Pflegegrad – Zuschüsse von der Pflegekasse nutzen

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Seniorenumzug mit Pflegegrad
Kosteneinsparung durch einen Kostenvergleich verschiedener Umzugsfirmen

Seniorenumzüge – Damit für ältere oder gehandicapte Personen ein Umzug nicht zu einer unlösbaren Herausforderung wird. Schränke ausräumen, Kartons schleppen, Möbel aufbauen, Hausrat entsorgen: Ein gutes Umzugsunternehmen plant den Seniorenumzug von Grund auf und führt ihn so aus, dass Sie so weit wie möglich vom Umzugsstress befreit sind.

Sie müssen Ihren Umzug nicht alleine planen. Lassen Sie sich von unserem Partner beraten.  Er hilft Ihnen gerne. 

Seniorenumzüge – Voraussetzungen für Zuschuss

Ein Umzug im Alter ist häufig noch notwendig, wenn die Wohnung nicht behindertengerecht ist. Wer aus gesundheitlichen Gründen in eine seniorengerechte Wohnung umziehen muss, kann bei der gesetzlichen Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für einen Pflegeumzug / Seniorenumzug beantragen. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass

  • ein Pflegegrad 1 – 5 vorliegt,
  • die neue Wohnung barrierefrei ist,
  • die selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wieder gesichert ist und der Pflegeaufwand verringert wird,
  • die Pflege zu Hause wesentlich erleichtert wird.
Grafik mit Rollstuhlfahrer und Erklärung Zuschuss 4.000 Euro ab Pflegegrad 1
Für Seniorenumzüge mit Pflegegrad bis zu 4.000 Euro Zuschuss

Unter den § 40 Abs. 4 SGB XI – Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes – gehören zum Beispiel Seniorenumzüge:

  • Umzug ins betreute Wohnen,
  • in eine behindertengerechte Wohnung,
  • von einer Etage in die andere (z.B. Umzug von einer Obergeschosswohnung in eine Erdgeschosswohnung).
  • Unter Umständen auch die behindertengerechte Möbelumstellung

Serviceleistungen beim Pflegeumzug

Wenn man körperlich eingeschränkt ist, macht es Sinn, die Serviceleistungen des Umzugsunternehmen in Anspruch zu nehmen.

 Ihr Vorteil:  Unsere Partner stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und bietet Ihnen einen Rundum-Sorglos-Service. Folgende Leistungen übernimmt unser Partner auf Wunsch für Sie VOR und WÄHREND des Umzugs:

  • Ermittlung des richtigen Kostenträgers.
  • Beantragung der Kostenübernahme.
  • Abwicklung des Widerspruchsverfahrens, falls die Pflegekasse den Zuschuss abgelehnt hat.
  • Komplette Umzugsplanung.
  • Liefern und packen von Umzugskartons.
  • Möbel abbauen und in der neuen Wohnung aufbauen.
  • Küchenmontage.
  • Entrümpelung, Haushaltsauflösung und Entsorgung von allem, was Sie nicht mehr brauchen.
  • Renovierungsarbeiten.
  • uvm.

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Quelle Bildmaterial:#Canva-Member © for free – von Comstock Photo Images

3 Antworten auf „Umzug mit Pflegegrad – Zuschüsse von der Pflegekasse nutzen“

WIr haben die Absicht von Hanau nach Zwickau umzuziehen, weil ich dort durch die Familie mehr Unterstützung zur Pflege meine Frau Heike Suchomel erhalte und ich auch wieder eine Regelmäßige Arbeit aufnehmen kann.

Leider geht das nicht, wenn Sie den Umzug privat organisieren bezahlt die Pflegekasse den Zuschuss nicht. Sie können versuchen, ob Sie die tatsächlich entstanden Kosten wie den Miettransporter und das Spritgeld erstattet bekommen. Arbeitszeit bzw. Arbeitslohn können Sie aber leider nicht abrechnen, da es sich in Ihrem Fall nicht um gewerbliche Dienstleister dreht.

Da ich nicht Wusste, das man bei Umzug einer zu pflegenden Person ein Umzugsunternehmen nehmen kann, hab ich mit 5 Helfern den Umzug allein gemacht.
Kann ich einen Zuschuss von der Pflegekasse bekommen um die Helfer zu bezahlen?
Dazu gehört noch ein Leihauto um die großen Möbel zu transportieren und das Spritgeld für eine privat Person, die zig mal mit dem Auto Entsorgung und den massiven Kleinteile Transport gemacht hat ?

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