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Seniorenumzüge – Damit für ältere oder gehandicapte Personen ein Umzug nicht zu einer unlösbaren Herausforderung wird. Schränke ausräumen, Kartons schleppen, Möbel aufbauen, Hausrat entsorgen: Ein gutes Umzugsunternehmen plant den Seniorenumzug von Grund auf und führt ihn so aus, dass Sie so weit wie möglich vom Umzugsstress befreit sind.
Sie müssen Ihren Umzug nicht alleine planen. Lassen Sie sich von unserem Partner beraten. Er hilft Ihnen gerne.
Seniorenumzüge – Voraussetzungen für Zuschuss
Ein Umzug im Alter ist häufig noch notwendig, wenn die Wohnung nicht behindertengerecht ist. Wer aus gesundheitlichen Gründen in eine seniorengerechte Wohnung umziehen muss, kann bei der gesetzlichen Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für einen Pflegeumzug / Seniorenumzug beantragen. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass
- ein Pflegegrad 1 – 5 vorliegt,
- die neue Wohnung barrierefrei ist,
- die selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wieder gesichert ist und der Pflegeaufwand verringert wird,
- die Pflege zu Hause wesentlich erleichtert wird.
Unter den § 40 Abs. 4 SGB XI – Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes – gehören zum Beispiel Seniorenumzüge:
- Umzug ins betreute Wohnen,
- in eine behindertengerechte Wohnung,
- von einer Etage in die andere (z.B. Umzug von einer Obergeschosswohnung in eine Erdgeschosswohnung).
- Unter Umständen auch die behindertengerechte Möbelumstellung
Serviceleistungen beim Pflegeumzug
Wenn man körperlich eingeschränkt ist, macht es Sinn, die Serviceleistungen des Umzugsunternehmen in Anspruch zu nehmen.
Ihr Vorteil: Unsere Partner stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und bietet Ihnen einen Rundum-Sorglos-Service. Folgende Leistungen übernimmt unser Partner auf Wunsch für Sie VOR und WÄHREND des Umzugs:
- Ermittlung des richtigen Kostenträgers.
- Beantragung der Kostenübernahme.
- Abwicklung des Widerspruchsverfahrens, falls die Pflegekasse den Zuschuss abgelehnt hat.
- Komplette Umzugsplanung.
- Liefern und packen von Umzugskartons.
- Möbel abbauen und in der neuen Wohnung aufbauen.
- Küchenmontage.
- Entrümpelung, Haushaltsauflösung und Entsorgung von allem, was Sie nicht mehr brauchen.
- Renovierungsarbeiten.
- uvm.
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Quelle Bildmaterial:#Canva-Member © for free – von Comstock Photo Images
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Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel.
Mehr gibt es auch auf Facebook oder Xing, aber vor allem auch bei „Über mich“.
6 Antworten auf „Umzug mit Pflegegrad – Zuschüsse von der Pflegekasse nutzen“
Ich würde empfehlen, dass Sie das bei der Kasse einfach mal anfragen. Leider sind viele Kassen mittlerweile nicht mehr bereit einen Umzug in ein Pflegeheim zu bezahlen, da der Zuschuss dazu dienen soll, die selbstständige Lebensführung zu fördern. In einem Pflegeheim gibt man die selbstständige Lebensführung weitestgehend auf. Ein Versuch ist es auf jeden Fall wert, vielleicht haben Sie Glück und die Pflegekasse bezuschusst den Umzug.
Hallo Herr Beier,
kann man diesen Zuschuss für eine pflegebdürftige Angehörige (PG3, demnächst höchstwahrscheinlich 4), die seit kurzem in einer Langzeitpflegeeinrichtung (Pflegeheim mit Demenzbetreuung) wohnt, grundsätzlich auch für einen (theoretisch weiteren) Umzug in ein anderes Pflegeheim (weil i.d.F. besser und näher) beantragen ?
Besten Gruß
Jan
Wichtig ist, den Zuschuss zu beantragen, bevor der Mietvertrag für die neue Wohnung unterschrieben wird, danach hat men keine Chance mehr!
WIr haben die Absicht von Hanau nach Zwickau umzuziehen, weil ich dort durch die Familie mehr Unterstützung zur Pflege meine Frau Heike Suchomel erhalte und ich auch wieder eine Regelmäßige Arbeit aufnehmen kann.
Leider geht das nicht, wenn Sie den Umzug privat organisieren bezahlt die Pflegekasse den Zuschuss nicht. Sie können versuchen, ob Sie die tatsächlich entstanden Kosten wie den Miettransporter und das Spritgeld erstattet bekommen. Arbeitszeit bzw. Arbeitslohn können Sie aber leider nicht abrechnen, da es sich in Ihrem Fall nicht um gewerbliche Dienstleister dreht.
Da ich nicht Wusste, das man bei Umzug einer zu pflegenden Person ein Umzugsunternehmen nehmen kann, hab ich mit 5 Helfern den Umzug allein gemacht.
Kann ich einen Zuschuss von der Pflegekasse bekommen um die Helfer zu bezahlen?
Dazu gehört noch ein Leihauto um die großen Möbel zu transportieren und das Spritgeld für eine privat Person, die zig mal mit dem Auto Entsorgung und den massiven Kleinteile Transport gemacht hat ?