
Hygiene in der Pflege ist sehr wichtig. Pflegebedürftige haben deshalb Anspruch auf eine kostenlose Hilfsmittelbox – Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro pro Monat.
Wer in häuslicher Pflege einen pflegebedürftigen Menschen betreut, hat in der Regel alle Hände voll zu tun. Das bisschen Zeit, das übrig bleibt, nutzen die meisten Pflegenden dafür, das Allernötigste im Haus und für sich selbst zu erledigen.
Vieles kommt zu kurz. Sich dann aber noch damit auseinandersetzen zu müssen, auf welche Zuschüsse ein Anspruch besteht, übersteigt meist die Zeit und Kraft. Schade, denn hier kann sich einiges summieren.
Deshalb ist es mir heute ein ganz besonderes Anliegen, darauf hinzuweisen, dass jedem Pflegebedürftigem pro Monat eine kostenlose Hilfsmittelbox – Pflegehilfsmittel, welche zum Verbrauch benötigt werden, in Höhe von 40 Euro zustehen.
Was sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind im Pflegehilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 54) aufgelistet und sind unter anderem:
- Einmalhandschuhe
- Desinfektionsmittel
- Mundschutz
- Bettschutzeinlagen
- Schutzschürzen
Kostenlose Hilfsmittelbox – Pflegehilfsmittel – Wie funktioniert das?
Automatische monatliche Lieferung
Jeder Pflegebedürftige hat andere Bedürfnisse an Hilfsmitteln. Schon nach kurzer Zeit der Pflege kristallisiert sich heraus, was am häufigsten benötigt wird.
Um den Pflegenden das ständige Nachordern der Hilfsmittel zu erleichtern, haben sich mittlerweile Firmen darauf spezialisiert, die notwendigen Hilfsmittel zum Verbrauch jeden Monat bequem nach Hause zu liefern. Die Pflegenden müssen sich also um nichts mehr kümmern.
Gerade weil es ganz unterschiedliche Bedürfnisse gibt, sind auch die Paketzusammenstellungen individuell zusammen gestellt. Die Anbieter von solchen standardisierten Hilfsmittelboxen bieten meistens an, dass monatlich auch zwischen den einzelnen Standardpaketen gewechselt werden kann.
Ein guter Pflegehilfsmittel-Lieferservice übernimmt die Abrechnung und die komplette Kommunikation/den Schriftverkehr mit der Pflegekasse.
Wie erfolgt die Lieferung?
Wer sich für die monatliche Lieferung einer Hilfsmittelbox entscheidet, bekommt die von ihm ausgewählte Variante automatisch jeden Monat nach Hause geliefert. Achten Sie bei der Auswahl des Lieferanten darauf, dass Sie weder zusätzliche Portokosten bezahlen müssen noch an Vertragslaufzeiten gebunden sind.
Wer keine automatische Lieferung möchte, kann kostenlose Pflegehilfsmittel auch in der Apotheke oder in einem Sanitätshaus usw. erhalten.
Wer hat Anspruch auf die monatliche Hilfsmittelbox?
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
- Wer einen Pflegegrad 1 bis 5 hat, hat laut Sozialgesetz Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro monatlich.
- Die Pflege muss zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft erfolgen.
- Die Pflege wird von Angehörigen oder einem Pflegedienst durchgeführt.
- Pflegehilfsmittel im Pflegeheim: Für Pflegebedürftige im Pflegeheim können von den pflegenden Angehörigen keine Pflege-Verbrauchsmittel geordert werden.
Wie muß die Hilfsmittelbox beantragt werden?
- Wenn Sie sich für eine monatliche Lieferung über einen Pflegehilfsmittel-Lieferservice entschieden haben, reicht es im Allgemeinen aus, wenn Sie das Antragsformular dieser Firma ausfüllen und an diese zurückschicken. Die weiteren Formalitäten werden von dort übernommen. Der Antrag muss nicht jeden Monat neu gestellt werden. Die Lieferung erfolgt automatisch jeden Monat.
- Möchten Sie Ihre zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel selbst jeden Monat einkaufen, dann müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Das Procedere für die Antragstellung und Genehmigung ist von Pflegekasse zu Pflegekasse unterschiedlich. Am besten fragen Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse telefonisch an. Meist reicht ein formloses Schreiben mit den Daten des Pflegebedürftigen (Antragstellers) wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Versicherungsnummer.
- Ist im Gutachten des Medizinischen Dienstes (MDK) bereits vermerkt, dass Hilfsmittel zum Verbrauch zum Verbrauch benötigt werden, ist dies von Vorteil und reicht als Grund bei der Antragstellung aus.
- Eine Verordnung oder ein Rezept vom Arzt ist nicht erforderlich.
Was ist, wenn der Antrag auf kostenlose Pflegehilfsmittel abgelehnt wird?
Wird der Antrag auf Hilfsmittel zum Verbrauch abgelehnt, besteht die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat einen Widerspruch einzulegen.
Zur Beachtung
- Ist der Antrag für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse genehmigt, ist die Laufzeit zu prüfen. Hier kann es Unterschiede geben zwischen einer „unbegrenzten Laufzeit“ oder einer „jährlichen Laufzeit“. Ist die Laufzeit jährlich, muss rechtzeitig ein neuer Antrag gestellt werden.
- Bei der Abrechnung über die Pflegehilfsmittel-Pauschale wird unterschieden zwischen a) Pflegehilfsmittel und b) zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Die in diesem Beitrag beschriebene Pauschale von 40 Euro gilt nur für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Für alle anderen Pflegehilfsmittel (wie z. B. Pflegebetten, Sitzhilfen, Lagerungsrollen usw.) gelten andere Bestimmungen und Zuzahlungspflichten.
- Wer keinen Pflegegrad hat oder wem der Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt wurde, sollte prüfen, ob er nicht doch Ansprüche auf eine Einstufung in einen Pflegegrad hat.
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Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel.
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