Kostenlose Pflegeschulung für pflegende Angehörige

Pflegeschulung für Pflegebedürftige und ihre Angehörige
Pflegeschulung für Pflegebedürftige und ihre Angehörige

Die meisten Familien entschließen sich bewusst dafür, die pflegebedürftigen Angehörigen zunächst selbst zu pflegen. Doch die wenigsten Angehörigen sind gelernte Pfleger oder Krankenschwestern. Um den Pflegealltag leichter bewältigen zu können und auch eine gewisse Sicherheit zu erlangen, bieten Pflegeschulungen den pflegenden Angehörigen wichtige Basisinformationen für die häusliche Pflege.

Die meisten pflegenden Angehörigen können zwar bei hauswirtschaftlichen Angelegenheiten wie beim Putzen, Kochen oder Einkaufen helfen, da sie aber über kein Fachwissen in der Pflege verfügen, besteht oft die Angst, etwas falsch zu machen. Viele ambulante Dienste bieten daher spezielle Schulungen für pflegende Angehörige an.

Was beinhalten die Pflegeschulungen?

Die Pflegeschulungen für Angehörige sind im §45 SGB XI geregelt. Diese können Angehörige in Anspruch nehmen, die die Pflege ganz oder teilweise übernehmen wollen. Doch was beinhaltet ein solche Schulung?

Eine Pflegeschulung soll von den Pflegekassen laut Gesetzesgeber jedem Angehörigen oder einer anderen im Pflegebereich ehrenamtlich tätigen Person unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Die Schulungen dienen dazu, die Betreuung und Pflege zu vereinfachen und seelische sowie pflegebedingte körperliche Beschwerden zu minimieren.

Der Pflegeschulungen für Angehörige beinhalten somit zum Beispiel:

  • Informationen zur richtigen Ernährung im Alter. So ist zum Beispiel Mangelernährung ein großes Problem bei älteren und pflegebedürftigen Menschen.
  • Basiswissen über die Mobilisation der Pflegebedürftigen.
  • Hilfreiche Anweisungen zum gelenk- und rückenschonenden Heben und Tragen.
  • Anleitungen zu Pflegehandgriffen, wie zum Beispiel das Waschen im Bett.
  • Schulung zum richtigen Umgang mit Medikamenten, Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln.
  • Informationen zur Alltagsgestaltung.
  • Individuelle Anweisungen, zugeschnitten auf den persönlichen Pflegefall.
  • Bei Bedarf Schulung zur Hygiene bei der Pflege bzw. Tipps zur Vorbeugung von Hautschäden bei Inkontinenz.
  • Spezialschulungen zu Themen wie Demenz, Parkinson, Schlaganfall, Pflege von Sterbenden oder die Pflege von pflegebedürftigen Kindern.

Ziel dieser Schulungen ist es, dass die Teilnehmer letztendlich in der Lage sind eigenständig pflegerische Hilfen zu leisten.

Schlussendlich gibt es also viele Möglichkeiten für pflegende Angehörige sich bei der häuslichen Betreuung von Pflegebedürftigen unterstützen zu lassen. 

Wo findet die Pflegeschulung statt?

Eine Pflegeunterweisung, wie wir Sie hier vorstellen, erfolgt prinzipiell in der häuslichen Umgebung. Die Schulung ist individuell auf Ihre persönlichen Bedürfnisse, Fragen und das Krankheitsbild des Betroffenen zugeschnitten. Eine geschulte Pflegekraft wird die Pflegeperson/en entsprechend einweisen, abgestimmt auf die spezielle häusliche Situation.

Außerdem bieten Pflegekassen noch spezielle Kurse an, die in angemieteten Räumen stattfinden, jedoch nicht individuell auf das persönliche Pflegeproblem ausgelegt sind.

Was kostet eine Pflegeschulung für Pflegepersonen?

Unser Partner bietet Ihnen kostenlose Pflegeschulungen direkt bei Ihnen zu Hause an. Diese sind dann individuell auf Ihren persönlichen Fall ausgerichtet.

Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen und auch direkt mit der Kasse abgerechnet.

Was ist der Unterschied zwischen einer Pflegeschulung und einem Beratungseinsatz?

Eine Pflegeschulung kann jede Pflegeperson in Anspruch nehmen und ist vor allem freiwillig. Ein Beratungseinsatz / Beratungsgespräch hingegen ist verpflichtend, wenn die Pflege „nur“ von Angehörigen durchgeführt wird und kein Pflegedienst bei der Pflege beteiligt ist. Ganz wichtig ist zu wissen, dass Sie als Pflegeperson den Beratungseinsatz selbst bei einem zugelassenen Pflegedienst anfordern müssen. Meine Lese-Empfehlung zum Thema verpflichtender Beratungseinsatz.

Rechtliche Regelungen

Die Schulungskurse werden von der Pflegekasse angeboten und bezahlt. Auch die Schulungen, welche zuhause durchgeführt werden, um die Angehörigen und Pflegenden ganz individuell anzuweisen. Den entsprechenden Gesetzestext finden Sie im § 45 SGB XI.

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