Pflegende Angehörige kümmern sich oft aufopferungsvoll und mit großem Zeitaufwand um ihre Pflegebedürftigen. Meist bleibt für die eigenen Bedürfnisse wenig Zeit und Raum. Doch um weiterhin physisch und psychisch gesund zu bleiben, müssen pflegende Angehörige sich Freiräume schaffen und helfen lassen. Eine hilfreiche Unterstützung können Alltagshelfer sein, die Dienste im Haushalt übernehmen, bei der leichten Pflege helfen, Gesellschaft leisten und Erledigungen abnehmen und begleiten.
Mit Inkrafttreten des neuen Pflegestärkungsgesetzes im Jahr 2015 haben jetzt alle Pflegebedürftigen Anspruch auf Betreuung durch Alltagsbegleiter. Damit sollen die pflegenden Angehörigen entlastet und die Pflegenden gefördert werden.
In diesem Beitrag geht es ausschließlich auf den Einsatz in der ambulanten Pflege im eigenen Zuhause.
Inhaltsverzeichnis
- Was sind Alltagsbegleiter?
- Kostenerstattung und Beantragung des Entlastungsbetrages
- Aufgaben der Alltagsbegleiter
- Einsatzbereiche eines Alltagsbegleiters:
- Unterschied zwischen Pflegebegleiter und Alltagsbegleiter
- Wer kann einen Alltagshelfer mit der Pflegekasse verrechnen?
- Weitere Beiträge zum Thema Pflege
Alltagshelfer unterstützen bei allem, was im Alltag anfällt. Vor allem pflege- und betreuungsbedürftige Menschen, die noch im eigenen Zuhause leben, profitieren von Alltagshelfern. Wer in Pflegegrad 2 und höher eingestuft ist, kann die Leistungen des Alltagshelfers über die Pflegekasse abrechnen – bis zu 2.418 Euro im Jahr.
Ursprünglich wurden von den Pflegekassen die Kosten für Alltagsbegleiter anteilig nur bei Menschen mit Demenz/Alzheimer übernommen.
Seit dem neuen Pflegestärkungsgesetz können jedoch alle Menschen mit einem Pflegegrad (bis Ende 2016: Pflegestufe) die Leistungen eines Alltagsbegleiters in Anspruch nehmen.
Alltagshelfer entlasten einerseits die pflegenden Angehörigen und fördern bzw. beschäftigen andererseits die zu Betreuenden.
Bei der Entlastung der Pflegenden geht es weniger um pflegerische Unterstützung oder medizinischen Behandlungspflege, sondern viel mehr um die Beschäftigung, Förderung und Begleitung der zu betreuenden Personen etwa zu Terminen und bei Erledigungen oder um Unterstützung im Haushalt. Manchmal geht es auch einfach nur darum, etwas Gesellschaft zu leisten.
Alltagshelfer sollen dem zu Betreuenden die Möglichkeit geben, so weit wie möglich am sozialen Leben teilzunehmen.
Besonders wichtig ist es, dass zwischen der betreuungsbedürftigen Person und dem Alltagshelfer die Chemie stimmt.
Kostenerstattung und Beantragung des Entlastungsbetrages
Die Kosten für Alltagshelfer sind unterschiedlich und es kann keine allgemein gültige Aussage gemacht werden, was eine Stunde kostet. Hier lohnt sich ein Preisvergleich. Bei Careship werden die Kosten für den Alltagshelfer für Personen mit einem Pflegegrad 2 und höher von der Pflegekasse übernommen – bis zu 2.418 Euro im Jahr.
So können Sie Ihre Pflegeleistungen (ab Pflegegrad 2 ) für die Alltagshelfer verwenden:
- Verhinderungspflege zu 100 % = 1.612 Euro
- Kurzzeitpflege zu 50 % = 806 Euro
- Gesamt pro Jahr 2.418 Euro
Alles was über die Sätze der Pflegekasse hinausgeht, muss selbst getragen werden. Privatzahler kostet die Leistung 25 Euro pro Stunde.
Die Alltagsbegleiter können über die sogenannte Verhinderungspflege finanziert werden.
Die Aufgaben des Alltagshelfers sind ganz unterschiedlich und individuell abhängig von der zu betreuenden Person. Pflegebedürftige, bettlägrige Menschen haben andere Ansprüche an die Betreuung als zum Beispiel Menschen mit Demenz oder Senioren, die sich einsam fühlen und Gesellschaft benötigen.
So freut sich ein bettlägriger Patient vielleicht über ein interessantes Gespräch oder ein Brettspiel am Bett. Dagegen kann einem Demenzkranken mit gesteigertem Bewegungsdrang mit einem ausgiebigen Spaziergang geholfen sein.
Bei den Alltagshelfern steht nicht die Pflege im Vordergrund, sondern die Unterstützung beim Bewältigen von Schwierigkeiten im Alltag (Haushalt, Erledigungen, Terminbegleitung) und das Leisten von Gesellschaft. Prinzipiell sollen die Betreuungskräfte die älteren und pflegebedürftigen Menschen betreuen und aktivieren, um damit den physischen und psychischen Zustand der Betroffenen zu verbessern und somit ihre Lebensqualität zu erhöhen.
Wichtig ist, dass bei den Aktivierungsangeboten darauf geachtet wird, was für den Pflegebedürftigen ansprechend und fördernd ist. Dabei müssen individuelle Wünsche berücksichtigt werden. Es nützt keinem etwas, wenn ein Pauschalprogramm abgespielt wird, mit dem der zu Betreuende nichts anzufangen weiß.
Für Alltagsbegleiter gibt es mehrere Begrifflichkeiten, wie zum Beispiel Präsenzkraft, Betreuungsassistent, Betreuungskraft usw. Nicht zu verwechseln sind diese Betreuungskräfte mit den Pflegebegleitern.
Pflegebegleiter arbeiten ehrenamtlich. Sie beraten pflegende Angehörige und begleiten auch zu Behörden und Institutionen. Pflegebegleiter übernehmen KEINE Tätigkeiten aus dem Bereich der Pflege und Betreuung und haben somit NUR beratende und informierende Funktion.
Alltagsbegleiter hingegen erbringen alle betreuerischen Leistungen, wie oben beschrieben im häuslichen Umfeld oder in Pflegeeinrichtungen. Die Betreuung der Alltagsbegleiter kann über Leistungen der Pflegeversicherung abgedeckt werden. Alles was diesen Rahmen überschreitet, muss selbst bezahlt werden.
Prinzipiell kann jeder einen Alltagshelfer für sich engagieren. Wer allerdings die Kosten über die Pflegeversicherung gedeckt haben möchte, benötigt einen Pflegegrad 2 und höher.
Andere Begrifflichkeiten für Alltagsbegleiter
Der Begriff „Alltagsbegleiter“ ist nicht geschützt. Deshalb gibt es auch eine ganze Menge andere Bezeichnungen für Alltagsbegleiter, wie zum Beispiel:
- Alltagsbetreuer
- Präsenzkraft / Präsenzkräfte
- Betreuungsassistent
- Betreuungskraft / Betreuungskräfte
- Seniorenbegleiter / Seniorenbegleitung
- Seniorenbetreuer / Seniorenbetreuung
- Seniorenassistenz / Seniorenassistent
- Demenzbegleiter
- Senioren- und Demenzbegleiter
- Pflege- und Betreuungsassistent
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Quelle Bildmaterial: Alltagshelfer © Care Companion GmbH
Quelle Bildmaterial: Treppenlift-Red-Point © Beier