Zuschuss für Umzugskosten bei Pflegebedürftigkeit

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Wer wegen Pflegebedürftigkeit umziehen muss, kann Zuschüsse für den Umzug beantragen

Die eigene Wohnung ist plötzlich nicht mehr behindertengerecht. Die Flure und Türen zu schmal, das Bad zu klein für den Rollstuhl oder kein Aufzug. Beantragen Sie einen Zuschuss für Umzugskosten.

Wer eine Wohnung nicht so barrierefrei umbauen kann, dass sie den Bedürfnissen und Anforderungen eines Pflegebedürftigen entspricht und deshalb umziehen muss, kann einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von der Pflegekasse bekommen.

Zuschuss für Umzugskosten

Voraussetzung: Der Pflegebedürftige hat einen Pflegegrad und der Umzug ist erforderlich.

Der Antrag auf Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (§ 40 Abs. 4 SGB XI) wird bei der Pflegekasse gestellt. Es macht Sinn, sich vor dem Umzug bei der Pflegekasse bestätigen zu lassen, dass die Kosten für einen Umzug übernommen werden.


Umzug mit Pflegegrad

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Quelle Bildmaterial: Fotolia #121762300 © Kurhan