
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes „Cannabis als Medizin“ am 10.03.2017 ist es Patientinnen und Patienten möglich, bei schwerwiegenden Erkrankungen medizinisches Cannabis als Therapiealternative oder Begleitmedikation einzusetzen.
Das Wichtigste im Überblick
- Wer kann Cannabis als Medizin verordnen?
- Bei welchen Krankheiten wird medizinisches Cannabis eingesetzt?
- Nebenwirkungen
- Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?
- Darf ich selbst Cannabispflanzen anbauen?
- Was ist der Unterschied zwischen Cannabis und Hanf?
- Weitere interessante Beiträge zum Thema Pflege:
Wer kann Cannabis als Medizin verordnen?
Vor Inkrafttreten des oben genannten Gesetzes musste noch eine Sondergenehmigung beim Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte eingeholt werden. Seit März 2017 ist es jedem Humanmediziner (mit Ausnahme von Zahnärzten) möglich, medizinisches Cannabis oder Arzneimittel mit den entsprechenden Wirkstoffen (Dronabinol und Nabilon) zu verschreiben.
Für die Cannabisverordnung (Cannabisblüten bzw. Extrakte aus der Cannabispflanze) ist jedoch ein Betäubungsmittel-Rezept (BtM-Rezept) nötig. Mehr dazu finden Sie auch auf den Seiten der Kassenärztlichen Vereinigung unter: Cannabis – was Ärzte bei der Verordnung wissen müssen.
Worüber Sie der Arzt aufklären sollte.
Wenn Sie Cannabis als Medizin verabreicht bekommen, können Sie mit Ihrem Arzt alle wichtigen Details zur Therapie besprechen: Dazu gehören unter anderem:
- Ist eine Cannabis Therapie die richtige Maßnahme für Ihre Erkrankung? Kann Ihnen die Cannabisbehandlung Erleichterung bringen?
- Welche Darreichungsform ist geeignet? Cannabis gibt es als Tabletten, ölige Tropfen, Tee, Mundspray, Cremes, Salben, Öl, Tinkturen oder über Inhalation (rauchen).
- Was ist die richtige Dosierung des Cannabisarzneimittels.
- Ist eine Teilnahme am Straßenverkehr möglich?
- Welche Nebenwirkungen und auch Wechselwirkungen können auftreten?
- Welche Suchtrisiken sind möglich?
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Bei welchen Krankheiten wird medizinisches Cannabis eingesetzt?
Bedingung für den Einsatz von medizinischem Cannabis ist, dass nach Einschätzung des behandelnden Arztes diese Mittel spürbar positiv den Krankheitsverlauf beeinflussen oder dessen Symptome lindern kann. Dies kann zum Beispiel in der Schmerztherapie, bei bestimmten chronischen Erkrankungen usw. der Fall sein.
Cannabis wird weniger für eine Heilung sondern eher für eine Linderung der Beschwerden/Krankheiten eingesetzt. Deshalb ist es sehr schwer zu sagen, wem Cannabis bei welchen Krankheitsbildern helfen bzw. Erleichterung verschaffen kann. Um weitere Erkenntnisse zur Wirksamkeit von medizinischem Cannabis zu überprüfen, wird nach Verordnung grundsätzlich eine Begleiterhebung durchgeführt.
Dazu übermitteln die behandelnden Ärzte anonymisierte Daten – zum Beispiel zur Diagnose, Therapie, Dosis und Nebenwirkungen – an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. So sollen Informationen zum langfristigen Gebrauch von Cannabis zu medizinischen Zwecken gesammelt werden.

Unter anderem wird bei den nachfolgenden Krankheitsbildern von einer Besserung/Linderung der Symptome und somit einer Unterstützung bei der Behandlung ausgegangen:
- AIDS
- Arthritis / Arthrose
- Asthma
- Chronischen Schmerzen
- Darmerkrankungen
- Depressionen
- Grüner Star
- Krebs (nicht für alle Krebsarten geeignet)
- Multiple Sklerose
- Nervenschmerzen
- Palliativmedizinische Betreuung von AIDS- und Krebspatienten
- Parkinson
- Reizdarm
- Rheuma
- Schlafstörungen
- Schlaganfall
- Tinnitus
- Tourette-Syndrom
- Übelkeit bei Krebspatienten im Zusammenhang mit Chemotherapie/Strahlentherapie
- Zwangsstörungen
- u.a.
Nebenwirkungen
Nebenwirkungen und Suchtrisiken sind mit dem behandelnden Arzt genau abzuklären. Auch wenn Cannabis eine Pflanze, also ein Naturprodukt ist, heiß das nicht, dass es ungefährlich und nebenwirkungsfrei ist. Im Gegenteil: Ein Knollenblätterpilz ist auch eine Pflanze, lässt sich aber in der Regel nur einmal essen, da hoch giftig.
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Medizinisches Cannabis enthält unter anderem die Wirkstoffe THC und CBD (Cannabidiol). THC ist wirkt schmerzlindernd und entspannend, CBD entzündungshemmend. Beides zwei medizinisch positive Eigenschaften. Aber leider hat das Cannabis auch Nebenwirkungen.
Wer also eine Cannabis Therapie macht, sollte auf folgende Nebenwirkungen vorbereitet sein:
- Angstzustände
- Augenreizungen, trockene Augen
- Gefühl des Kontrollverlustes
- Heißhunger auf Knabbereien (Cannabis ist appetitanregend)
- Kopfschmerzen
- Kreislaufprobleme, Herzrasen, Blutdruckabfall
- Lethargie
- Müdigkeit
- Psychosen
- Reduzierung der geistigen Leistungsfähigkeit
- Schwindelgefühle
- Trockener Mund
- Wahnvorstellungen
Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?
Grundsätzlich können die Kosten für den Einsatz von medizinischem Cannabis durch die Krankenkassen übernommen werden (siehe hierzu § 31 SGB V), eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse sollte vor der Verordnung jedoch eingeholt werden. Diese ist allerdings keine Voraussetzung für die Verordnung von medizinischen Cannabisprodukten.
Da aber viele Patientinnen und Patienten durch Erkrankung, gesetzliche Zuzahlungspflicht und weitere Folgekosten finanziell bereits sehr belastet sind, sollte im Ablehnungsfall das persönliche Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Krankenkasse gesucht werden um eine Einzelfallentscheidung herbeizuführen.
Darf ich selbst Cannabispflanzen anbauen?
Viele chronisch kranke Menschen versprechen sich von Cannabis eine große Hilfe oder Erleichterung. Bei Cannabis für medizinische Therapien muss grundsätzlich unterschieden werden zwischen „legalem Cannabisanbau“ und „legalem Erwerb von Cannabis“.
Der Anbau von Cannabispflanzen ist in Deutschland weiterhin illegal. Das Anbaumonopol liegt ausschließlich beim Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte, dieses hat im Mai 2019 alle Zuschläge für den Anbau von medizinischem Cannabis vergeben.
In Härtefällen jedoch, so zum Beispiel bei finanziell nicht tragbaren Kosten durch den Erwerb von Cannabis in der Apotheke und fehlender Übernahme durch die GKV (Gesetzliche Krankenversicherung), können Einzelgenehmigungen an Privatpersonen vergeben werden. Dies ist allerdings meist nur über den Klageweg möglich, somit mit weiteren Kosten verbunden und nur mit geringer Aussicht auf Erfolg. (Siehe hierzu die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG 3 C 10.14).
Was ist der Unterschied zwischen Cannabis und Hanf?
Es gibt keinen Unterschied, denn Cannabis ist die lateinische Bezeichnung für Hanf. Meist werden nur Bestandteile der weiblichen Cannabispflanze für medizinische Zwecke verwendet.
In der Drogenszene werden für die unterschiedlichen Cannabisprodukte auch die Bezeichnungen: Gras, Marihuana, Haschisch oder Hasch, Piece, Dope, Joint, Tüte, Spliff, Heu, Kiff, Pott, Shit usw. verwendet.
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Quelle Bildmaterial: Fotolia#119917869 © yanadjan
Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel.
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