Geld sparen bei Medikamentenkosten: So funktioniert die Zuzahlungsbefreiung!

Wie hoch ist die Zuzahlung für Hilfsmittel
Wie hoch die Zuzahlung für Hilfsmittel ist, ist abhängig von der Art der Hilfsmittel.

Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss prozentuale Zuzahlungen zu den Gesundheitskosten wie z.B. Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Therapien, Rehamaßnahmen/Kuren usw. leisten. Damit aber die Belastungen für die Zuzahlungen nicht zu hoch werden, sind diese begrenzt. Allerdings müssen Sie die Zuzahlungsbefreiung für Medikamente beantragen.

Wer glaubt, daß er die jährliche Belastungsgrenze für die Zuzahlungsbefreiung sowieso nicht erreicht, sollte trotzdem alle Belege eines Jahres sammeln und aufheben. Denn die Kosten summieren sich schneller als man denkt und es wäre schade, diese Möglichkeit Geld einzusparen, verfallen zu lassen. Mit meinem kostenlosen Zuzahlungsrechner können Sie sich schnell ausrechnen lassen, ob für Sie eine Zuzahlungsbefreiung in Frage kommt.


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Was sind zuzahlungspflichtige Krankenkosten?

Für nachfolgend aufgeführte Leistungen müssen Zuzahlungen erbracht werden:

ArzneimittelHeilmittel (Massagen usw.)VerbandsmittelHilfsmittelZuzahlung von 10 % des Preises, jedoch mindestens 5 €uro und max. 10 €uro pro Medikament / Verordnung / Hilfsmittel
Zum Verbrauch bestimmte HilfsmittelZuzahlung von 10 % je Einheit, max. 10 €uro pro Monat
HaushaltshilfeSoziotherapie Zuzahlung von 10 % der täglichen Kosten, max. 10 €uro und mindestens 5 €uro

Häusliche Krankenpflege
 Zuzahlung von 10 % der Kosten, begrenzt auf 28 Tage im Kalenderjahr. Zuzügl. 10 €uro pro Verordnung
Stationäre Vorsorge und RehabilitationMutter-Kind-Kuren Zuzahlung von 10 €uro pro Tag

Wie hoch sind die Zuzahlungen zu den Krankheitskosten?

Die Zuzahlungen betragen maximal 2 % des Jahresbruttoeinkommens der Familie, bzw. bei chronisch kranken Menschen maximal 1 %.


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Wie wird das Jahresbruttoeinkommen der Familie berechnet?

Das Jahresbruttoeinkommen errechnet sich

  • aus den Einnahmen der Familie (Familienbruttoeinkommen). Sind die Kinder selbst versichert (als Student, Auszubildender usw.), werden deren Einkommen nicht zum Familieneinkommen hinzugerechnet.
  • ./. Freibetrag für Ehepartner von 5.607 €uro
  • ./. Freibetrag für Kinder von 7.620 €uro pro Kind

(Stand Juli 2019)

Ausnahmen:

Bei Empfängern von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialhilfe werden nach § 28 SGB XII bzw. § 20 Abs. 2 SGB II jährlich 5.088 €uro als Bruttoeinnahme veranschlagt und jeweils 2% bzw. 1 % bei chronisch kranken Menschen angerechnet.

Im Klartext liegt somit die Selbstbeteiligung

  • mit 2 % bei 101,76 €uro bzw.
  • mit 1 % bei chronisch Kranken bei 50,88 €uro

Außerdem sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von der Zuzahlung für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie ambulanten bzw. stationären Behandlungen befreit.

Was zählt zu den Einnahmen der Familie?

Zu den Einnahmen zählen nicht nur Gehälter, Löhne oder Rentenzahlungen. Bei der Beantragung der Zuzahlungsbefreiung müssen folgende Einnahmen berücksichtigt werden.

  • Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
  • Lohn/Gehalt
  • Einmalzahlungen wie Prämien, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld
  • Renten und Pensionen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung, privaten Lebensversicherungen, aus Versorgungs- und Zusatzversorgungskassen sowie Betriebsrenten, von ausländischen Versicherungsträgern, Renten nach dem BVG, Ruhegehalt, Pensionen, Vorruhestandsgelder
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Zinsen aus Kapitalvermögen
  • Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld
  • Arbeitslosengeld I und II
  • Kurzarbeitergeld, Witerausfallgeld, Konkursausfallgeld
  • Mutterschaftsgeld / Elterngeld
  • Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Kostenübernahme der Heimunterbringung bzw. Zuschuss zu den Heimunterbringungskosten durch andere
  • Sachbezüge (Unterkunft, Wohnung, Verpflegung)
  • Unterhalt und Unterhaltsleistungen
  • Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter)
  • Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit

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Rechenbeispiel

Eine Familie mit 3 Kindern hat ein Brutto-Jahreseinkommen aus Gehältern von 43.000 €uro sowie Mieteinnahmen von 7.000 €uro im Jahr. Daraus würde sich folgende Aufstellung ergeben:

Jahresgehälter43.000 €uro
Mieteinnahmen7.000 €uro
Gesamteinnahmen im Jahr50.000 €uro
Freibetrag für Ehepartner./.   5.607 €uro
Freibetrag pro Kind 7.620 €uro./. 22.860 €uro
Anrechenbares Familieneinkommen21.533 €uro
  • Bei 2 % müßten Zuzahlungen für Medikamentenanteile usw. bis maximal 430,66 €uro pro Jahr selbst bezahlt werden.
  • Bei chronisch Kranken liegt die Belastungsgrenze bei 1 % und somit bei 215,33 €uro im Jahr.
  • Danach werden keine Zuzahlungen mehr fällig, vorausgesetzt es wird eine Zuzahlungsbefreiung beantragt. Hier geht es zum Zuzahlungsrechner.

Wer kann sich von Medikamentenzuzahlungen befreien lassen?

Wer das Limit der individuellen Belastungsgrenze für das Kalenderjahr erreicht hat, muss eine Zuzahlungsbefreiung beantragen, denn von alleine geht gar nichts. Das heißt im Klartext: Wer sich bei seiner Krankenkasse nicht befreien lässt, zahlt munter weiter.

Das beruht einfach auf der Tatsache, dass es für die Krankenkassen unmöglich ist nachzuvollziehen, wer sein Limit erreicht hat und wer nicht.

Wie wird der Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen gestellt?

Den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung müssen Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse stellen. Jede Krankenkasse hat ihr eigenes Formular.

Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, wie diese die Einnahmen und Rechnungen für Medikamente, Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel usw. nachgewiesen haben möchte. Bei einigen Krankenkassen reicht es nicht aus, nur die Rechnungen vorzulegen. Es werden dann zusätzlich Kontoauszüge, auf denen die Überweisungen belegt werden, verlangt.



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  • Sammeln Sie alle Rechnungen und Belege über Ihre Zuzahlungen, bis Sie die Belastungsgrenze erreicht haben
  • Legen Sie der Krankenkasse Ihre Einkommensnachweise (Gehalt, Mieten, Mietvertrag, usw.) vor
  • Legen Sie alle Barrechnungen/Belege vor
  • Legen Sie alle Rechnungen, welche überwiesen wurden, samt Kontoauszügen vor
  • Reichen Sie den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung mit allen Belegen und Kontoauszügen bei Ihrer Krankenkasse ein.
  • Wurden zu viele Zuzahlungen geleistet, erstattet die Krankenkasse nach Prüfung und Genehmigung der Zuzahlungsbefreiung diese Kosten zurück.
  • Die Erstattung gilt rückwirkend für das laufende Kalenderjahr.
  • Nach der Genehmigung der Zuzahlungsbefreiung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung (Befreiungsausweis) darüber, dass Sie für das laufende Kalenderjahr von den Zuzahlungen befreit sind. Dieser Befreiungsausweis ist überall vorzulegen, wo Sie eine Zuzahlung leisten müßten.

Welche Kosten werden nicht erstattet?

Alle Kosten und Leistungen die privat bezahlt werden müssen. Auch Eigenanteile zählen nicht zu den Aufwendungen der Zuzahlung. Nachfolgend eine kurze Übersicht, über die Kosten, die nicht zu den Zuzahlungen gerechnet werden.

  • Eigenanteile für Brillen, Kontaktlinsen, Zahnersatz
  • Arzneimittel, welche privat bezahlt werden müssen
  • Kosten für Zusatzleistungen bei Medizinern (IGeL – also Individuelle GesundheitsLeistungen)
  • Mit dem Lieferanten (Apotheke, Sanitätshaus usw.) separat vereinbarte Wirtschaftlichkeitszuschläge für Hilfsmittel.

ExtraTipp

  • Sämtliche Krankheitskosten können Sie unter gewissen Voraussetzungen (bei Überschreiten der zumutbaren Eigenbelastung – näheres dazu hier)   als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer geltend machen. Hierunter fallen alle Kosten, die Sie anderweitig nicht erstattet bekommen haben, wie z. B. Medikamentenkosten, Zuzahlungen zu Therapien, Krankenhausaufenthalt, Brillen, Kontaktlinsen, Fahrtkosten zu den Ärzten, Parkgebühren usw.
  • Wie Sie Hilfsmittel beantragen, lesen Sie bitten in diesem Beitrag. Sollte das Hilfsmittel abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Ablehnung des Hilfsmittels einzulegen.

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