Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss prozentuale Zuzahlungen zu den Gesundheitskosten wie z.B. Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Therapien, Rehamaßnahmen/Kuren usw. leisten. Damit aber die Belastungen für die Zuzahlungen nicht zu hoch werden, sind diese begrenzt. Allerdings müssen Sie die Zuzahlungsbefreiung für Medikamente beantragen.
Wer glaubt, daß er die jährliche Belastungsgrenze für die Zuzahlungsbefreiung sowieso nicht erreicht, sollte trotzdem alle Belege eines Jahres sammeln und aufheben. Denn die Kosten summieren sich schneller als man denkt und es wäre schade, diese Möglichkeit Geld einzusparen, verfallen zu lassen. Mit meinem kostenlosen Zuzahlungsrechner können Sie sich schnell ausrechnen lassen, ob für Sie eine Zuzahlungsbefreiung in Frage kommt.
Was sind zuzahlungspflichtige Krankenkosten?
Für nachfolgend aufgeführte Leistungen müssen Zuzahlungen erbracht werden:
ArzneimittelHeilmittel (Massagen usw.)VerbandsmittelHilfsmittel | Zuzahlung von 10 % des Preises, jedoch mindestens 5 €uro und max. 10 €uro pro Medikament / Verordnung / Hilfsmittel |
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel | Zuzahlung von 10 % je Einheit, max. 10 €uro pro Monat |
HaushaltshilfeSoziotherapie | Zuzahlung von 10 % der täglichen Kosten, max. 10 €uro und mindestens 5 €uro |
Häusliche Krankenpflege | Zuzahlung von 10 % der Kosten, begrenzt auf 28 Tage im Kalenderjahr. Zuzügl. 10 €uro pro Verordnung |
Stationäre Vorsorge und RehabilitationMutter-Kind-Kuren | Zuzahlung von 10 €uro pro Tag |
Wie hoch sind die Zuzahlungen zu den Krankheitskosten?
Die Zuzahlungen betragen maximal 2 % des Jahresbruttoeinkommens der Familie, bzw. bei chronisch kranken Menschen maximal 1 %.
Nützliche Alltagshilfen: Das Jahresbruttoeinkommen errechnet sich (Stand Juli 2019) Bei Empfängern von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialhilfe werden nach § 28 SGB XII bzw. § 20 Abs. 2 SGB II jährlich 5.088 €uro als Bruttoeinnahme veranschlagt und jeweils 2% bzw. 1 % bei chronisch kranken Menschen angerechnet. Im Klartext liegt somit die Selbstbeteiligung Außerdem sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von der Zuzahlung für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie ambulanten bzw. stationären Behandlungen befreit. Zu den Einnahmen zählen nicht nur Gehälter, Löhne oder Rentenzahlungen. Bei der Beantragung der Zuzahlungsbefreiung müssen folgende Einnahmen berücksichtigt werden. Eine Familie mit 3 Kindern hat ein Brutto-Jahreseinkommen aus Gehältern von 43.000 €uro sowie Mieteinnahmen von 7.000 €uro im Jahr. Daraus würde sich folgende Aufstellung ergeben: Wer das Limit der individuellen Belastungsgrenze für das Kalenderjahr erreicht hat, muss eine Zuzahlungsbefreiung beantragen, denn von alleine geht gar nichts. Das heißt im Klartext: Wer sich bei seiner Krankenkasse nicht befreien lässt, zahlt munter weiter. Das beruht einfach auf der Tatsache, dass es für die Krankenkassen unmöglich ist nachzuvollziehen, wer sein Limit erreicht hat und wer nicht. Den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung müssen Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse stellen. Jede Krankenkasse hat ihr eigenes Formular. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, wie diese die Einnahmen und Rechnungen für Medikamente, Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel usw. nachgewiesen haben möchte. Bei einigen Krankenkassen reicht es nicht aus, nur die Rechnungen vorzulegen. Es werden dann zusätzlich Kontoauszüge, auf denen die Überweisungen belegt werden, verlangt. Alle Kosten und Leistungen die privat bezahlt werden müssen. Auch Eigenanteile zählen nicht zu den Aufwendungen der Zuzahlung. Nachfolgend eine kurze Übersicht, über die Kosten, die nicht zu den Zuzahlungen gerechnet werden. ExtraTipp Tipps zu: Pflegegeld + Pflegeleistungen, Kosten + Zuschüssen Tragen Sie sich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter ein, damit Sie sich zukünftig im Pflegedschungel zurecht finden. Unser Newsletter erscheint 1-2 Mal pro Monat. Quelle Bildmaterial: Fotolia#53643151 © Stiefi Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel. Mehr gibt es auch auf Facebook oder Xing, aber vor allem auch bei „Über mich“.
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Wie wird das Jahresbruttoeinkommen der Familie berechnet?
Ausnahmen:
Was zählt zu den Einnahmen der Familie?
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Rechenbeispiel
Jahresgehälter 43.000 €uro Mieteinnahmen 7.000 €uro Gesamteinnahmen im Jahr 50.000 €uro Freibetrag für Ehepartner ./. 5.607 €uro Freibetrag pro Kind 7.620 €uro ./. 22.860 €uro Anrechenbares Familieneinkommen 21.533 €uro
Wer kann sich von Medikamentenzuzahlungen befreien lassen?
Wie wird der Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen gestellt?
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Welche Kosten werden nicht erstattet?
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