
Durch eine Krebserkrankung und deren Behandlung wird der physische und psychische Gesundheitszustand der Betroffenen stark beeinträchtigt. Mitunter sind lange Krankenhausaufenthalte nötig und der regulären Arbeit kann oftmals auch nicht mehr nachgegangen werden.
Zu den Ängsten, was die Krankheit noch bringen wird, kommen die finanziellen Sorgen. Nicht jeder ist wirtschaftlich so gut gestellt, dass er längere Krankheitszeiten ausgleichen kann. Durch diesen Umstand tritt eine Schwerbehinderung ein. Mit einem Schwerbehindertenausweis bei Krebs soll ein Nachteilsausgleich geschaffen werden.
Das Wichtigste im Überblick
- Schwerbehindertenausweis bei Krebserkrankung
- Wie wird eine Schwerbehinderung festgestellt?
- Ab wann gibt es einen Schwerbehindertenausweis bei Krebs?
- Was versteht man unter Heilungsbewährung bei einer Tumorerkrankung?
- Wo wird der Schwerbehindertenausweis beantragt?
- Rente für Menschen mit einer Schwerbehinderung
- Welche finanziellen Unterstützungen gibt es bei Tumorerkrankungen?
- Fazit
Schwerbehindertenausweis bei Krebserkrankung
Bei einer bösartigen Krebserkrankung sollte unbedingt ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden. In der Regel werden Sie bei einer malignen Tumorerkrankung mindestens einen GdB von 50 erhalten. Dieser wird vorerst auf die Heilungsbewährungszeit befristet werden. Danach wird der Grad der Behinderung – entsprechend dem Gesundheitszustand – angepasst.
Ich habe schon von Fällen gehört, die bei einer Krebserkrankung keinen Schwerbehindertenausweis beantragt hatten, da sie glaubten, nach einer erfolgreichen, operativen Tumorentfernung keinen Anspruch auf eine Anerkennung einer Schwerbehinderung zu haben. Das ist falsch!
Sie haben einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis, wenn auch unter Umständen zeitlich begrenzt auf einige Jahre. Ein Schwerbehindertenausweis bringt gewisse Vorteile, von denen Sie während der Erkrankung durchaus profitieren können. So haben Sie zum Beispiel Vorteile beim Kündigungsschutz, mehr Urlaub, Steuererleichterungen, Vergünstigungen in der KFZ-Steuer und KFZ-Versicherung usw.
Außerdem soll der Schwerbehindertenausweis– wenn auch meist nur zu einem kleinen Teil – die durch die Tumorerkrankung entstandene finanzielle Belastung wieder etwas ausgleichen.
Bitte lesen Sie auch meinen Beitrag „Wichtige Tipps zum Beantragen eines Schwerbehindertenausweises“.
Was ist ein GdB (Grad der Behinderung)?
Der Grad der Behinderung ist die Bemessungsgrundlage für die körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung und wird jeweils in Zehnerschritten von GdB 20 bis GdB 100 vergeben. Die Klassifizierung hat nichts mit Prozenten zu tun, wie oftmals angenommen wird. So gibt es also keinen GdB mit 50 Prozent oder Prozente für eine Schwerbehinderung, sondern nur einen GdB 50.
Der GdB kann im Schwerbehindertenausweis für sich alleine stehen oder – je nach körperlicher Beeinträchtigung – auch noch folgende zusätzliche Merkzeichen haben:
- aG: Außergewöhnlich gehbehindert
- B: Berechtigt zur Mitnahme einer Begleitperson
- BL: Blind
- G: Erheblich gehbehindert
- GL: Gehörlos
- H: Hilflos
- RF: Rundfunkgebühren-Befreiung und Telefonermäßigung
- TBL: Taubblind
- 1. Kl: Darf mit der Deutschen Bahn Fahrkarte 2. Klasse die Abteile in der 1. Klasse benutzen.
Hier erhalten Sie die komplette Behindertengrad-Tabelle zum GdB (Grad der Behinderung) bzw. GdS (Grad der Schädigungsfolgen).
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Wann hat man eine Schwerbehinderung?
Schwerbehindert sind Menschen, die an der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt sind. Bei der Beurteilung einer Schwerbehinderung ist ausschlaggebend, welche Auswirkungen diese für den Betroffenen hat. Schwerbehinderung ist keine Zustandsbeschreibung, sondern wird im Sozialgesetz wie folgt festgelegt.
Eine Schwerbehinderung nach Definition des § 2 SGB IX (Sozialgesetzbuch 9) ist gegeben, wenn
- mindestens ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 vorliegt,
- zu erwarten ist, dass die körperliche Funktion, die geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und damit die gesellschaftliche Teilhabe am Leben beeinträchtigt ist.
Sie sehen, auch wenn die meisten Menschen glauben, behindert wären Menschen mit einer geistigen Behinderung oder Rollstuhlfahrer, ist das ganz anders. Neben Krebs können auch andere Erkrankungen wie zum Beispiel Rheuma, schwere Gesichtsneuralgien, Parkinson, Migräne, Epilepsie, Tuberkulose, Herzerkrankungen, Demenz und Alzheimer uvm. zu einer Behinderung zählen.
Wie wird eine Schwerbehinderung festgestellt?
Wurden von einem Arzt nicht altersgerechte, körperliche Defizite und Beeinträchtigungen festgestellt, kann eine Schwerbehinderung beantragt werden. Das zuständige Versorgungsamt wird aufgrund der Arztberichte, Krankenunterlagen und evtl. weiterer Gutachten entscheiden, ob die Gesundheitsstörungen so schwerwiegend sind, um einen GdB (Grad der Behinderung), also eine Behinderung anzuerkennen.
Bei Personen mit einer Krebserkrankung liegen meist alle Befunde vor. Diese sollten Sie dann gleich mit dem Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft bei Ihrer zuständigen Behörde einreichen. Bei einer bösartigen Krebserkrankung ist davon auszugehen, dass Sie mindestens einen GdB von 50 erhalten und damit auch einen Schwerbehindertenausweis.
Beantragen Sie den Schwerbehindertenausweis bei Krebs zeitnah. Da Sie sicherlich in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung behandelt werden, sollten Sie die Mitarbeiter der dortigen Sozialstationen ansprechen. Sie werden Ihnen den Antrag auf Schwerbehinderung bei einer Krebserkrankung stellen.
Mobiler Senioren - NOTRUF
Ab wann gibt es einen Schwerbehindertenausweis bei Krebs?
Einen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie laut Sozialgesetzbuch IX, wenn Sie mindestens einen GdB (Grad der Schwerbehinderung) von 50 haben. Eine Behinderung beginnt erst bei einer GdB-Einstufung von 20. Zwischen einem Gdb 20 und unter 50 gibt es keinen Schwerbehindertenausweis, sondern nur einen Feststellungsbescheid.
Meine Lese-Empfehlung:
Für welche Krankheiten gibt es einen Behindertenausweis?
Was versteht man unter Heilungsbewährung bei einer Tumorerkrankung?
Eine Heilungsbewährung ist eine befristete Anerkennung der Schwerbehinderung auf 2 bis 5 Jahre. Wird eine maligne Tumorerkrankung festgestellt und ein Antrag auf Schwerbehinderung gestellt, wird bei bestimmten Geschwulsterkrankungen eine pauschale Schwerbehinderteneigenschaft (Heilungsbewährung) anerkannt.
Gerade bei Krebserkrankungen ist der Behandlungserfolg oft ungewiss. Während der Heilungsbewährung wird deshalb abgewartet, ob bei dem an Krebs Erkrankten ein Rückfall eintritt, sich also erneut eine Krebserkrankung oder gar Metastasen gebildet haben.
Nach Ablauf der Frist findet meistens eine Nachbegutachtung statt um festzustellen, ob sich der Gesundheitszustand verschlechtert oder verbessert hat und der GdB wird dann entsprechend angepasst.
Es gibt Krebserkrankungen die frühzeitig erkannt wurden und durch eine Operation gut entfernt werden konnten. Der Betroffene kann dann zum Beispiel für 5 Jahre Heilungsbewährung einen GdB von 50 und damit einen Schwerbehindertenausweis mit allen Nachteilsausgleichen erhalten. Ist der Krebspatient nach 5 Jahren immer noch symptomfrei und ohne weitere Krebserkrankung, ist damit zu rechnen, dass ihm dann – je nach Gesundheitslage – für die Krebserkrankung die Schwerbehinderteneigenschaft und damit der GdB 50 aberkannt wird.
Je nach Erkrankung und Beeinträchtigung gibt es befristete Schwerbehindertenausweise und unbefristete Schwerbehindertenausweise.
Tipp: Nach erfolgreicher Heilung werden Sie vermutlich zurückgestuft und werden dann keinen GdB von 50 mehr haben. Ein GdB von 50 ist aber Voraussetzung für einen Schwerbehindertenausweis. ABER: Wenn Sie jedoch den Herabstufungsbescheid nicht anerkennen und Widerspruch/Klage einlegen, bleibt Ihnen der Schwerbehindertenausweis und die damit verbunden finanziellen Vergünstigungen so lange erhalten, bis endgültig geklärt ist, ob die Herabstufung auch wirklich berechtigt ist.
Wann beginnt die Heilungsbewährung?
Der Beginn der Heilungsbewährung ist sehr klar festgelegt: Sobald bei einem an Krebs erkrankten Menschen der Tumor durch eine Chemotherapie, Bestrahlung oder Operation beseitigt wurde, beginnt die Heilungsbewährung.
Wo wird der Schwerbehindertenausweis beantragt?
Den Schwerbehindertenausweis beantragen Sie in der Regel bei Ihrem Versorgungsamt. Bei einigen Bundesländer kann für den Schwerbehindertenantrag eine andere Behörde zuständig sein. Ihr zuständiges Versorgungsamt oder zuständige Behörde können Sie hier ermitteln.
Stellen Sie sich bei der Beantragung des Schwerbehindertenausweises aber darauf ein, dass der Verwaltungsakt etwas dauern kann. Sollte sich die Bewilligung der Schwerbehinderung über Monate hinwegziehen, ist es ratsam, bei Ihrem Versorgungsamt nachzufragen, wie lange die Bearbeitung noch dauert. Steuerliche Vergünstigungen erhalten Sie zwar rückwirkend ab Antragseingang, aber es gibt doch viele Nachteilsausgleiche die Sie nur mit Vorlage des Schwerbeschädigtenausweises erhalten.
Denken Sie zum Beispiel daran: Wenn Sie aufgrund eines Unfalls im Rollstuhl sitzen und nicht mehr laufen können, benötigen Sie einen entsprechenden Schwerbehindertenausweis, um auch auf einem Behindertenparkplatz parken zu dürfen. Da nützt es Ihnen nichts, wenn Sie die Bewilligung rückwirkend erhalten.
Wie ein Schwerbehindertenausweis beantragt wird, lesen Sie bitte in meinem Beitrag zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises.
Wer hilft beim Beantragen eines Schwerbehindertenausweises?
Sie müssen den Erstantrag auf „Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft“ nicht selbst ausfüllen. Die Sozialdienstmitarbeiter Ihrer Krankenkasse, des betreuenden Pflegedienstes oder behandelnden Krankenhauses oder der Rehaeinrichtung sowie Krebsberatungsstellen können Ihnen den Antrag sachgerecht ausfüllen. Lesen Sie dazu meinen Beitrag Pflegegrad über Sozialdienst eines Krankenhauses beantragen.
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Ich rate sogar davon ab, den Antrag auf Schwerbehinderung selbst auszufüllen, da von Laien zu viele Fehler gemacht werden können, was sich letztendlich negativ auf die Höhe des GdBs bzw. überhaupt auf die Genehmigung einer Schwerbehinderung auswirken kann.
Muss bei einer Krebserkrankung zwingend ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden?
Nein, einen Schwerbehindertenausweis MÜSSEN Sie nicht beantragen, aber Sie KÖNNEN einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Niemand kann Sie zwingen, einen Behindertenausweis zu beantragen, egal welche Erkrankung oder Beeinträchtigung Sie haben. Es ist jedoch so, dass Sie gewisse Vorteile mit dem Schwerbehindertenausweis haben und diese auch nur einfordern können, wenn Sie im Besitz eines Behindertenausweises sind.
Was tun, wenn ein Schwerbehindertenausweis wegen Krebs abgelehnt wurde?
Wurde der Antrag auf Schwerbehinderung abgelehnt, sollten Sie sofort innerhalb der im Ablehnungsschreiben angegebenen Frist einen Widerspruch einlegen. Auch hier helfen Ihnen wieder die bereits angesprochenen Stellen wie Sozialdienste, Krankenkasse, Krebsberatungsstellen usw. weiter.
Erfahrungsgemäß ist jedoch davon auszugehen, dass der Erstantrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft genehmigt wird.
Rente für Menschen mit einer Schwerbehinderung
Können Menschen mit einer Schwerbehinderung früher in Rente gehen? Unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich, aufgrund der Krebserkrankung vorzeitig berentet zu werden. Denn gerade Krebserkrankungen können physisch und psychisch so schwer belastend sein, dass eine volle oder teilweise Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit nicht wieder erfolgen kann.
Für den Betroffenen wäre es dann unzumutbar, weiter arbeiten zu müssen. Klären Sie die Voraussetzungen für eine vorgezogene Rente und Ihre möglichen Abzüge/Abschläge zur regulären Rente mit einem Rentenberater ab.
Die Möglichkeit, wegen einer Schwerbeschädigung mit oder ohne Abschläge früher in Rente zu gehen, ist von vielen Kriterien abhängig. Folgende Möglichkeiten der Berentung gibt es:
- Altersrente
- Vorgezogene Altersrente
- Volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente
Welche finanziellen Unterstützungen gibt es bei Tumorerkrankungen?
Wie bei allen Erkrankungen sollte man sich auch bei einer Krebserkrankung erkundigen, welche finanziellen Unterstützungen einem zustehen. Hier einige Möglichkeiten, die Sie noch zusätzlich zu den Nachteilsausgleichen des Schwerbehindertenausweises nutzen sollten:
Zuzahlungsbefreiung für Medikamente, Reha usw.
Abhängig vom Verdienst müssen Sie als gesetzlich Krankenversicherter höchstens 2 % Ihrer Zuzahlungskosten für Medikamente, Kur und Reha, Therapien usw. selbst tragen. Bei chronisch kranken Menschen, was bei Krebskranken in der Regel der Fall ist, liegt die Zuzahlungsgrenze bei 1 %. Mehr dazu lesen Sie bitte in meinen Beiträgen:
Chronisch krank? Dann Antrag auf verminderte Medikamenten-Zuzahlung stellen bzw. Geld sparen mit der Zuzahlungsbefreiung für Medikamente und Hilfsmittel.
Pflegegeld beantragen bei Krebserkrankung.
Mit Krebs einen Pflegegrad erhalten: Eine Krebserkrankung kann einen Menschen so stark beeinträchtigen, dass er in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist und ein Pflegegrad beantragt werden muss. Mit einer Eingruppierung in einen Pflegegrad erhalten Sie finanzielle und pflegerische Vorteile. Wie Sie einen Pflegegrad beantragen, lesen in meinem Beitrag: Pflegegrad beantragen – So vermeiden Sie Fehler.
Mit Pflegegrad erhalten Sie auch entsprechende Pflegeleistungen und Pflegesachleistungen von der Pflegekasse. Diese können Sie hier nachlesen: Pflegeleistungen der einzelnen Pflegegrade.
Bitte nicht vergessen!
Mit einem Pflegegrad haben Sie Anrecht auf monatliche Pflegehilfsmittel.
Erfahren Sie hier mehr über kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro
Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad 1 bis 5 erhalten pro Umbaumaßnahme bis zu 4.000 Euro Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und was damit finanziert werden kann, lesen Sie in meinem Beitrag „Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“.
Als Umbaumaßnahmen zählen zum Beispiel
- der Einbau eines Treppenliftes
- der Umbau einer Badewanne zu einer Dusche
- der Einbau einer Badewannentüre in die bestehende Badewanne
- Verbreiterungen von Türen und Abbau von Schwellen
- uvm.
Zuschüsse für barrierearmen Wohnungsumbau
Wenn aufgrund der Krebserkrankung die Wohnung barrierearm umgebaut werden muss, können Sie auch hierzu diverse Fördermittel und Zuschüsse beantragen. Mehr dazu finden Sie hier: Zuschüsse und Fördergelder für barrierearmen Umbau oder Neubau.
Hilfe vom Sozialamt
Ist die finanzielle Belastung durch die Erkrankung nicht zu bewältigen, ist zu prüfen, ob Sie vom Sozialamt Unterstützung erhalten.
Härtefond der Deutschen Krebshilfe
Eine langwierige Krebsbehandlung kann auf Dauer viele Kosten verursachen, auch wenn einiges über die Krankenkassen finanziert wird. Deshalb hat die Deutsche Krebshilfe einen Härtefond eingerichtet und unterstützt finanzschwache, an Krebs erkrankte Menschen, mit einer Zuwendung in Höhe von 410 Euro bis maximal 800 Euro. Alle Voraussetzungen dazu können Sie in dem PDF-Merkblatt der Deutschen Krebshilfe zum Thema Härtefond nachlesen.
Extra-Tipp – WC-Zentralschlüssel für Behindertentoiletten
Wer im Rollstuhl sitzt oder keine Treppen mehr gehen kann, hat Probleme damit, öffentliche Toiletten zu benutzen, da sie nicht rollstuhlgerecht bzw. behindertengerecht sind. Um Menschen mit einer entsprechenden Behinderung Zugang zu sauberen und behindertengerechten Toiletten gewähren zu können, wurde der Euroschlüssel eingeführt. Dieser passt bei vielen öffentlichen Toiletten an Autobahnraststätten, öffentlichen Gebäuden, Kaufhäusern, Bahnhöfen usw. Mehr dazu in meinem Beitrag „WC-Zentralschlüssel für Behindertentoiletten an Autobahnen und in Städten“.
Fazit
Mit einer Krebserkrankung sollten Sie unbedingt einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Sie werden in der Regel allein aufgrund der Geschwulsterkrankung einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 erhalten. Doch dieser GdB muss nicht von Dauer sein. Wenn Sie in der glücklichen Lage sind, dass die Krebsbehandlung so erfolgreich war, dass Sie nach der Heilungsbewährungsfrist symptomfrei bzw. rückfallfrei sind, gilt die Erkrankung nach § 48 SGB X als überwunden wenn keine unmittelbare Lebensbedrohung mehr besteht. Damit kann Ihnen der GdB entweder gekürzt oder auch ganz gestrichen werden. Bei Verschlechterung Ihres Zustandes kann jedoch auch der GdB nach oben angepasst werden und es ist dann durchaus möglich, dass Sie die maximale Einstufung in einen GdB von 100 erhalten.
FAQ – Häufige Fragen zum Schwerbehindertenausweis bei Krebs
Kann man als Krebspatient einen Schwerbehindertenausweis bekommen?
Ja, als Krebspatient ist es möglich, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises erfolgt eine Bewertung des umfassenden Behinderungsgrades, der durch die Krebserkrankung verursacht wird.
Wie viel Prozent Schwerbehinderung bekommt man bei Krebs?
Es gibt keine festgelegte prozentuale Angabe für den Schwerbehindertenausweis bei Krebs. Die konkrete Bewertung erfolgt im Rahmen einer individuellen Begutachtung durch den medizinischen Dienst oder eine andere zuständige Stelle. Der Grad der Schwerbehinderung bei Krebserkrankungen kann individuell unterschiedlich sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Stadium und der Art der Krebserkrankung sowie den Auswirkungen auf die körperliche und geistige Gesundheit.
Was steht mir bei Krebs alles zu?
Bei einer Krebserkrankung stehen Ihnen folgende Leistungen zu:
1. Medizinische Behandlung: Kostenübernahme für Diagnose, Therapie und Nachsorge durch die Krankenversicherung.
2. Krankengeld: Unterstützung bei Arbeitsunfähigkeit durch Zahlung von Krankengeld.
3. Schwerbehindertenausweis: Beantragung bei entsprechender Schwere der Erkrankung für Vergünstigungen und rechtlichen Schutz.
4. Rehabilitationsmaßnahmen: Anspruch auf physiotherapeutische, ergotherapeutische oder psychosoziale Unterstützung.
5. Sozialrechtliche Leistungen: Möglicher Anspruch auf Krankengeld, Rehabilitation, Erwerbsminderungsrente oder Pflegeleistungen.
Individuelle Bedingungen und weitere Leistungen können variieren.
Kann man bei einer Krebserkrankung eine Pflegestufe beantragen?
Ja, bei einer Krebserkrankung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflegestufe beantragt werden. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen anderen Gutachter. Es wird geprüft, inwieweit die Erkrankung zu einer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der Fähigkeit zur Bewältigung des Alltags führt. Bei Vorliegen entsprechender Pflegebedürftigkeit kann eine Pflegestufe bewilligt werden, die Anspruch auf bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung gewährt. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Pflegekasse oder bei Beratungsstellen über die genauen Voraussetzungen und den Antragsprozess zu informieren.
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Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel.
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