
Haben Sie schon einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt? Chronisch kranke Menschen haben in der Regel einen wesentlich höheren Bedarf an Medikamente, Therapien, Heil- und Hilfsmittel usw. Deshalb macht es Sinn, daß hier eine finanzielle Entlastung, in Form der Befreiung von der Medikamenten-Zuzahlung geschaffen wurde.
In den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen für schwerwiegend chronisch Erkrankte („Chroniker-Richtlinie“) sind die Definitionen über „schwerwiegend chronisch krank“ verankert.
Das Wichtigste im Überblick
Welche finanzielle Entlastung haben chronisch Kranke bei den Zuzahlungen?
Die Zuzahlungen betragen bei gesetzlich Krankenversicherten maximal 2 % des Jahresbruttoeinkommens der Familie, bzw. bei chronisch kranken Menschen maximal 1 %. Genaueres dazu siehe in meinem Beitrag „Geld sparen mit der Zuzahlungsbefreiung für Medikamente und Hilfsmittel„
Mit meinem kostenlosen Zuzahlungsrechner können Sie sich schnell und einfach ausrechnen, wann Ihre Belastungsgrenze erreicht ist.
ExtraTipp
- Sämtliche Krankheitskosten können Sie unter gewissen Voraussetzungen (bei Überschreiten der zumutbaren Eigenbelastung – näheres dazu hier) als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer geltend machen. Hierunter fallen alle Kosten, die Sie anderweitig nicht erstattet bekommen haben, wie z. B. Medikamentenkosten, Zuzahlungen zu Therapien, Pflegeheimkosten, Krankenhausaufenthalt, Brillen, Pflegehilfsmittel, Kontaktlinsen, Fahrtkosten zu den Ärzten, Parkgebühren usw.
- Wer pflegebedürftig ist, sollte prüfen ob er einen Pflegegrad beantragen kann.
Wer gilt als chronisch krank?
Die Krankenkassen gehen von einer schwerwiegenden chronischen Krankheit aus, wenn folgende Kriterien vorhanden sind:
- Wenn der Patient innerhalb eines Jahres wegen dieser Krankheit mindestens einmal im Quartal in ärztlicher Behandlung ist UND zusätzlich
- mindestens ein Pflegegrad 3 oder höher genehmigt ist, oder
- ein Grad der Behinderung (GdB) von 60 % vorliegt, oder
- eine kontinuierliche medizinische Versorgung notwendig ist, ohne die eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die aufgrund derselben schwerwiegenden Erkrankung verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist.
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Wer entscheidet, ob eine chronische Krankheit vorliegt
Zuerst müssen die oben genannten Kriterien zutreffen. Dann entscheidet die Krankenkasse individuell darüber, ob eine schwerwiegende chronische Krankheit vorliegt.
Muss ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt werden?
Die Krankenkassen haben ihre eigenen Vordrucke für die Anerkennung einer schwerwiegend chronischen Erkrankung.
- Der Antrag auf verminderte Medikamentenzuzahlung muss bei der Krankenkasse angefordert werden
- Der behandelnde Arzt (oder Hausarzt) füllt den Antrag aus
- Die Krankenkasse entscheidet, ob der Antrag befürwortet oder abgelehnt wird
Was müssen Sie jetzt tun?
Wenn Sie noch keine Zuzahlungsbefreiung haben, müssen Sie auf alle Fälle
- sämtliche Belege und Rechnungen über Ihre Zuzahlungen für Medikamente, Therapien, Hilfsmittel usw. sammeln.
- Ihre Bruttoeinnahmen berechnen. Vergessen Sie dabei nicht, Ihre Freibeträge abzuziehen. Der Zuzahlungsrechner hilft Ihnen dabei.
- bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen, sobald Sie die Höchstgrenze von 1 bzw. 2 % erreicht haben.
- nach der Befreiung immer die Befreiungskarte vorlegen, wenn Sie eine Zuzahlung zu leisten haben. Denn ab sofort müssen Sie für das laufende Jahre keine Zuzahlungen mehr leisten. Vergessen Sie, die Karte vorzulegen, können Sie den Beleg auch noch nachträglich bei der Krankenkasse einreichen.
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Quelle Bildmaterial: Fotolia#80967287 © Zerbor
Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel.
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