Wann ist Pflegegeld steuerfrei und wann muss es versteuert werden?

Das Pflegegeld muss nicht immer versteuert werden
Vorsicht!!! – Pflegegelder sind Einnahmen. Und nicht für jeden ist das Pflegegeld steuerfrei

Pflegegelder sind Einnahmen. Und in Deutschland sind wir es gewohnt, dass Einnahmen auch versteuert werden müssen. Doch beim Pflegegeld verhält es sich etwas anders – Wann ist Pflegegeld steuerfrei?

Wer erhält Pflegegeld?

Wer pflegebedürftig ist und einen Pflegegrad hat, erhält entweder

Der Pflegebedürftige soll mit dem Pflegegeld in der Lage sein, Personen die ihn im häuslichen Umfeld pflegen, bezahlen zu können.

Für wen ist das Pflegegeld steuerfrei?

Nicht für jeden ist das Pflegegeld steuerfrei. Der nachfolgende Personenkreis muss jedoch das Pflegegeld NICHT versteuern, da er unter das Steuerprivileg fällt:

  • Das Pflegegeld ist eine Sozialleistung. Deshalb ist das Pflegegeld für den Pflegebedürftigen selbst steuerfrei.
  • Wird das Pflegegeld an pflegende Angehörige weitergeleitet, müssen diese ebenfalls keine Steuern bezahlen, sofern sie sonst keine Vergütung für die Pflege erhalten. Wer zu den Angehörigen zählt, lesen Sie bitte weiter unten nach.
  • Menschen die sich sittlich/moralisch verpflichtet fühlen die Pflege zu übernehmen, jedoch nicht mit dem Pflegebedürftigen verwandt sind, können das Pflegegeld ebenfalls als steuerfreies Einkommen erhalten. Eine sittliche/moralische Verpflichtung liegt vor, wenn es sich um eine sehr enge Beziehung zwischen dem Pflegebedürftigen und der Pflegeperson handelt. Da dies nun eine persönliche Auslegungssache ist, ist es ratsam, sich vom Finanzamt die sittliche Verpflichtung bestätigen zu lassen.

Hinweis: Der Bezug von Pflegegeld für diese Personengruppe muss nicht bei der Minijobzentrale gemeldet werden.

Wer muss das Pflegegeld versteuern?

Alle Personen, die im vorhergehenden Absatz nicht aufgeführt sind, müssen die Einkünfte aus dem Pflegegeld in der Einkommenssteuererklärung angeben. Darunter fallen:

  • Personen, die nicht mit dem zu Pflegenden verwandt sind bzw. keine sittliche Verpflichtung vorliegt. Sie müssen das Pflegegeld bei der Steuererklärung angeben und auch Steuern dafür bezahlen.
  • Personen, die die Pflege erwerbsmäßig betreiben. Wurde ein Arbeitsvertrag zwischen der zu pflegenden Person und der Pflegeperson geschlossen, ist die Pflegeperson verpflichtet, ihr Einkommen zu versteuern. Dies können sowohl fremde Personen wie z.B. Pflegefachkräfte sein. Aber auch Angehörige, wenn sie mehr als das Pflegegeld für die Pflege erhalten.


Bitte nicht vergessen!
Mit einem Pflegegrad haben Sie Anrecht auf monatliche Pflegehilfsmittel.


Wer gehört zu den Angehörigen?

Per Gesetzestext gehören zu den Angehörigen:

  • Der Ehepartner / Lebenspartner / Verlobte
  • Bruder und Schwester
  • Die Eltern und Kinder
  • Neffen und Nichten
  • Onkel und Tanten
  • Schwager und Schwägerin
  • Pflegeeltern und Pflegekinder

Pflegegeld und Sozialversicherung

Wer einen Angehörigen pflegt, sollte dies der Pflegekasse unbedingt mitteilen und prüfen lassen, ob für ihn von der Pflegekasse Leistungen für die Unfallversicherungs-, Arbeitslosen- sowie die Rentenversicherungsbeiträge bezahlt werden.

Mehr dazu in meinen Beiträgen

Kann das Pflegegeld für Pflegekräfte aus Osteuropa verwendet werden?

Es steht dem Pflegebedürftigen frei, das Pflegegeld für die Bezahlung von Betreuungskräften aus Polen oder anderen osteuropäischen Ländern zu verwenden.

Rechtliches

Alle wichtigen Gesetzesinformationen können Sie hier nachlesen

  • § 3 Nr. 36 EStG
  • § 13 Abs. 5 SGB XI

Faltbarer elektrischer Rollstuhl anstatt elektrische Schiebehilfe


FAQ – Häufige Fragen zum Thema Pflegegeld

Ist Pflegegeld bei der Steuererklärung anzugeben?

Ja, das Pflegegeld ist grundsätzlich in der Steuererklärung anzugeben. Wenn Sie Pflegegeld von Ihrer Pflegeversicherung erhalten, ist es in der Regel steuerfrei. Dies gilt auch dann, wenn Sie das Pflegegeld an einen nahen Angehörigen weiterleiten, der Ihnen bei der Pflege hilft und damit eine sogenannte “sittliche Pflicht” erfüllt (gemäß § 3 Nr. 36 Einkommensteuergesetz).

Für wen ist das Pflegegeld steuerfrei?

Das Pflegegeld ist eine Sozialleistung. Deshalb ist das Pflegegeld für den Pflegebedürftigen selbst steuerfrei.

Wer muss das Pflegegeld versteuern?

Personen, die keine familiäre Beziehung zum Pflegebedürftigen haben und denen keine sittliche Verpflichtung zur Pflege obliegt, müssen das erhaltene Pflegegeld in ihrer Steuererklärung angeben und entsprechende Steuern dafür entrichten.
Außerdem gilt für Personen, die die Pflege berufsmäßig ausüben, ebenfalls die Verpflichtung, ihr Einkommen zu versteuern. Dies betrifft sowohl externe Pflegefachkräfte als auch Angehörige, sofern sie für ihre Pflegetätigkeit mehr als das Pflegegeld erhalten.

Wie viel Pflegegeld bekommt man?

Das Pflegegeld variiert je nach Pflegegrad. Bei Pflegegrad 2 erhalten Sie monatlich 332 Euro, bei Pflegegrad 3 sind es 753 Euro pro Monat, bei Pflegegrad 4 beläuft sich der Betrag auf 765 Euro monatlich und bei Pflegegrad 5 erhalten Sie 947 Euro pro Monat. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld.

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