Kombinationspflege: Pflegegeld & Pflegesachleistung beanspruchen

Kombinationspflege beantragen - So ist der richtige Weg
Kombinationspflege richtig beantragen. Tipps und Tricks

Mit der Kombinationspflege ZUSÄTZLICH Pflegegeld erhalten.

Wer im häuslichen Umfeld gepflegt wird, kann entweder Pflegegeld oder Pflegesachleistungen beziehen. Es ist aber auch möglich, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren.

Ein ambulanter Pflegedienst kann unterstützend bei der häuslichen Pflege helfen und Pflegetätigkeiten übernehmen, die von den Angehörigen nicht geleistet werden können.

Wer zusätzlich mit einen Pflegedienst arbeitet, sollte deshalb unbedingt die Kombinationspflege beantragen.

Was sind ambulante Pflegesachleistungen

So erhalten Sie Pflegehilfsmittel monatlich im Wert von 40 Euro

Prinzipiell gibt es bei der Pflegekasse Geldleistungen und Sachleistungen.
Wer von einem ambulanten Pflegedienst betreut wird, erhält Pflegesachleistungen. Pflegesachleistungen sind keine Dinge oder Sachen sondern Dienstleistungen, die z.B. von einem Pflegedienst erbracht werden. Mit den ambulanten Pflegesachleistungen werden demzufolge die Leistungen eines Pflegedienstes bis zu einem festgesetzten Höchstbetrag bezahlt. Dieser Höchstbetrag ist abhängig vom Pflegegrad.

Was ist Pflegegeld

Pflegebedürftige Menschen die zu Hause von einer Pflegeperson (meist ein Familienangehöriger) gepflegt werden, erhalten Pflegegeld. Das Pflegegeld soll dazu dienen, um der Pflegeperson einen finanziellen Ausgleich für ihre pflegerische Leistung zu bezahlen.

Was bedeutet Kombinationspflege

Von Kombinationspflege spricht man, wenn für die häusliche Pflege ein anteiliges Pflegegeld bezogen UND ein Pflegedienst in Anspruch genommen wird, also die Kombination von Geldleistungen und Sachleistungen. Sprich: Wenn die Pflege in Kombination von pflegenden Angehörigen und einem Pflegedienst durchgeführt wird.

Pflegegeld   +   Pflegesachleistung   =   Kombinationspflege

Wie wird das Pflegegeld mit den Pflegesachleistungen verrechnet

Je nach Einstufung in den Pflegegrad, erhalten Sie unterschiedlich viel Pflegegeld bzw. Pflegesachleistung.

Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen monatlich mit der Pflegeversicherung ab. Wenn Sie bereits eine Kombipflege haben, prüft die Pflegekasse, ob die Pflegesachleistungen voll ausgeschöpft wurden.

Haben Sie weniger finanzielle Leistungen für den Pflegedienst benötigt, als Ihnen zusteht, wird der offene Betrag prozentual als Pflegegeld ausbezahlt.

Wie viel Pflegegeld bzw. Pflegesachleistungen Ihnen zustehen, entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle 1.


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Pflegeleistungen häusliche Pflege

Aus dieser Tabelle können Sie entnehmen, wieviel Pflegegeld und wieviel Pflegesachleistungen Sie pro Pflegegrad erhalten.

PflegegradPflegegeldSachleistungen
bis 2021
Sachleistungen
ab 2022
PG 10 €uro0 €uro0 €uro
PG 2316 €uro689 €uro724 €uro
PG 3545 €uro1.298 €uro1.363 €uro
PG 4728 €uro1.612 €uro1.693 €uro
PG 5901 €uro1.995 €uro2.095 €uro

Tabelle 1

Wie wird die Kombinationsleistung berechnet

Das Berechnen der Kombinationspflege ist etwas schwierig. Gerne können Sie dazu meinen kostenlosen Pflegegeldrechner verwenden. Er rechnet Ihnen sekundenschnell aus, wieviel Pflegegeld Sie noch erhalten können. Trotzdem möchte ich Ihnen aber das Prinzip der Berechnung der Kombileistung erläutern.

Basis der Berechnung für die Kombinationspflege ist die in Anspruch genommene Pflegesachleistung. Es wird errechnet, wie hoch der prozentuale in Anspruch genommene Pflegesachleistungsbetrag ist. Angenommen, Sie haben 60 % Sachleistung in Anspruch genommen, erhalten Sie noch ein anteiliges Pflegegeld in Höhe von 40 %. Bei 45 % Sachleistung würden Sie noch anteilig 55 % Pflegegeld erhalten. Das Pflegegeld wird Ihnen also anteilig gekürzt.

Beispiel 1

  • Herr Wagner hat Pflegegrad 3
  • Er wird von seiner Tochter gepflegt und der Pflegedienst kommt auch regelmäßig um ihn zu duschen und zu aktivieren.
  • Im Januar hatte Herr Wagner Pflegedienstleistungen in Höhe von 689 Euro in Anspruch genommen.

Berechnung

Bei Pflegegrad 3 hat Herr Wagner (bis Ende 2021) auf

⇒ 1.298 Euro Pflegesachleistungen oder
⇒ 545 Euro Pflegegeld Anspruch. Die vom Pflegedienst abgerechneten
⇒ 689 Euro sind (gerundet) 53 % der Pflegesachleistung von 1.298 Euro. Somit stehen ihm jetzt noch
⇒ 47 % vom Pflegegeld aus 545 Euro zu – also (gerundet) 256 Euro.
Kombinationspflege =100 %
abzüglich Pflegesachleistung Pflegedienst =./. 53 %
Anteil Pflegegeld =47 %

Wieviel Pflegegeld gibt es, wenn der Pflegedienst nicht oder nur wenig in Anspruch genommen wurde?

Es gibt durchaus die Möglichkeit, dass in einem Monat überhaupt kein Pflegedienst nötig war oder nur sehr wenig. Das ist z.B. dann der Fall, wenn Ihr Angehöriger im Krankenhaus, im Urlaub oder einer Reha war oder der Pflegedienst z.B. wegen Personalmangels nicht kommen konnte. Eine weitere Möglichkeit ist, wenn der Pflegebedürftige verstirbt. Was passiert nun mit dem Pflegegeld?

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Dazu müssen wir folgendes kurz klarstellen. Bei der Beantragung der Kombinationspflege kann sich der Pflegebedürftige entscheiden, ob er

  • Variante 1 – ein festes Verhältnis von Pflegesachleistungen und Pflegegeld erhalten möchte; z.B. 50 % aus den Pflegesachleistungen (Leistungserbringung durch einen Pflegedienst) und 50 % des Pflegegeldes. Oder
  • Variante 2 – kein festes Verhältnis von Pflegesachleistungen und Pflegegeld, d.h. die Höhe des anteilmäßigen Pflegegeldes wird jeden Monat neu berechnet und ist abhängig von der Abrechnungshöhe der Pflegesachleistungen seitens des Pflegedienstes.

Was dies für die Praxis bedeutet, möchte ich Ihnen an einem Beispiel verdeutlichen.

  • Herr Traber hat Pflegegrad 4 und hat sich entschlossen, Variante 1 in Anspruch zu nehmen mit fixen 60 % Pflegesachleistungen und 40 % Pflegegeld.
  • Bei Pflegegrad 4 erhält er 728 Euro Pflegegeld und 1.693 Euro (seit 2022) Pflegesachleistungen.
  • Herr Traber stirbt am 07.04.2022 nach kurzem Krankenhausaufenthalt. Einen Pflegedienst hat er im Monat April nicht in Anspruch genommen.
  • Trotzdem bekommt er nur 40 % des Pflegegeldes, also 291,20 Euro, weil das vertraglich so geregelt ist.
  • Deshalb ist es besser, die Variante 2 in Anspruch zu nehmen. Wird nämlich kein Pflegedienst in Anspruch genommen, bekommt der Pflegebedürftige 100 % des Pflegegeldes ausbezahlt.

Wichtig
Die Weiterzahlung des Pflegegeldes trotz Pflegeunterbrechung (Pflegebedürftiger ist in Reha, Krankenhaus usw.) ist gesetzlich geregelt. Ebenso die Weiterzahlung des Pflegegeldes im Sterbemonat. Mehr dazu in meinem Beitrag Weiterzahlung des Pflegegeldes trotz Pflegeunterbrechung.

Wie kann ich sehen, ob der Pflegedienst nicht zu viel abrechnet?

Gerade bei Problemen mit dem Pflegedienst stellen sich viele die Frage: „Rechnet der Pflegedienst Leistungen ab, die er gar nicht erbracht hat und wie kann ich prüfen, ob die Rechnung stimmt?“

Bei Kombinationsleistungen ist es doch für die Pflegebedürftigen wichtig zu wissen, welche Leistungen und welchen Betrag der Pflegedienst abrechnet. Denn von der Höhe der Pflegedienstrechnung ist schließlich das Pflegegeld abhängig. Rechnet der Pflegedienst Leistungen ab, die nicht erbracht wurden, bekommen Sie automatisch weniger Pflegegeld.

In diesem Zusammenhang werden wir relativ häufig von unseren Lesern gefragt, warum sie vom Pflegedienst keine Monatsabrechnung bekommen. Häufig hören wir, dass auf Nachfrage beim Pflegedienst dieser die Auskunft gibt, dass er keine Rechnungskopie an die pflegebedürftige Person geben muss. Wenn dann die Krankenkasse auch nicht kooperativ ist, glauben die Betroffenen, das es keine Möglichkeit für Sie gibt, eine Rechnungskopie zu erhalten und diese zu prüfen. Das ist falsch!


Sie haben einen rechtlichen Anspruch:
Gemäß § 108 SGB XI haben Sie bis zu 18 Monate rückwirkend Anspruch darauf, bei der Pflegekasse die abgerechneten Leistungen und deren Kosten einsehen zu können. Wichtig dabei ist auch zu wissen, dass die Pflegekassen den Pflegedienst (oder anderen Leistungserbringer) nicht darüber informieren darf, dass Sie diese Daten abgefragt haben.

Trotz allem muss man sagen: Es gibt viele Pflegedienste, die korrekt abrechnen. Aber leider gibt es halt auch schwarze Schafe, die Leistungen abrechnen, die nicht erbracht wurden. Das geht letztendlich zu Ihren Lasten. Sie erhalten zum einen nicht die abgerechneten Leistungen und zum anderen zu wenig Pflegegeld.

Fazit: Will man Ihnen keine Kopien der Abrechnung zur Verfügung stellen, berufen Sie sich auf Ihr Recht gemäß § 108 SGB XI.

Was Sie sonst noch zu den Abrechnungen mit dem Pflegedienst beachten sollten, lesen Sie bitte in meinem Beitrag über die Aufgaben des Pflegedienstes nach.

Warum es so wichtig ist, Kombipflege zu beantragen

Jeder der einen Pflegedienst in Anspruch nimmt, sollte prüfen, ob die Leistungen des Pflegedienstes tatsächlich so hoch sind, dass das ganze Pflegesachleistungs-Budget aufgebraucht ist. Wenn dieses nicht aufgebraucht wird, sollte unbedingt Kombinationspflege beantragt werden, damit Sie noch anteilig Pflegegeld erhalten.


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Am obigen Beispiel von Herrn Wagner möchte ich Ihnen den Unterschied zeigen, wie sich das erhöhte Pflegegeld und die erhöhte Sachleistung auswirkt.

Wenn Sie bislang immer nur Pflegesachleistungen in Anspruch genommen haben, lassen Sie sich bitte von Ihrem Pflegedienst eine Aufstellung geben, wieviel Pflegesachleistungen für Sie monatlich abgerechnet werden. Wird Ihr Pflegesachleistungs-Budget nicht voll ausgeschöpft, sollten Sie unbedingt Kombinationsleistung beantragen.

Wie wird Kombinationspflege beantragt

Die Kombinationspflegeregelung erfolgt nicht automatisch, sie muss beantragt werden. Die Kombinationspflege wird bei der Pflegekasse beantragt. Reichen Sie den Antrag dazu schriftlich ein, damit Sie belegen können, dass Sie die Kombinationspflege beantragt haben.

Achtung: Wenn Sie sich für die Kombination von Geld- und Sachleistungen entschieden haben, sind Sie daran 6 Monate gebunden und können während dieser Zeit nicht wieder wechseln. Sollte sich die Pflegesituation gravierend verändern, kann ausnahmsweise jedoch auch früher eine Änderung durchgeführt werden. Sprechen Sie diesbezüglich dann unbedingt mit Ihrer Pflegeversicherung.


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Musterschreiben Antrag auf Kombinationspflege

Wenn Sie Kombinationspflege in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie dies beantragen, also quasi einen Kombinationspflegeantrag stellen. Hierzu können Sie gerne meinen Mustervordruck verwenden.

Musterbrief - Antrag auf Kombinationspflege

Vor- und Nachname des Versicherten / Straße und Hausnummer / PLZ und Ort

An die
Pflegeversicherung … (Name der Pflegeversicherung / z.B. AOK)
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort

Aktuelles Datum

Pflegeversicherung Nummer …………..
………….. (Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum der versicherten Person)
Antrag auf Kombinationspflege

Sehr geehrte Damen und Herren,

bis zum jetzigen Zeitpunkt habe ich nur Pflegesachleistungen in Anspruch genommen.

Ich bitte Sie, mit sofortiger Wirkung die Pflegeregelung auf Kombinationspflege zu ändern. Das Verhältnis Pflegesachleistungen zu Pflegegeld kann ich leider nicht abschätzen.

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich recht herzlich.

Mit freundlichen Grüßen

(Name und Unterschrift des Antragstellers)

Wer hat Anspruch auf Kombinationspflege

Pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 haben Anspruch auf Kombileistungen.

Menschen mit einem Pflegegrad 1 erhalten weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen. Allerdings können Sie die Leistungen des Entlastungsbetrags dafür verwenden, die Grundpflege, welche über einen Pflegedienst erbracht wurde, zu bezahlen.

Was ist, wenn die Pflege unterbrochen wird?

Wenn die häusliche Pflege unterbrochen wird, dann wird das Pflegegeld unter gewissen Voraussetzungen weiterbezahlt. Mehr dazu lesen Sie in diesem Beitrag: Weiterzahlung des Pflegegeldes trotz Pflegeunterbrechung.

Was Sie sonst noch über Kombinationspflege wissen sollten

  • Die Pflegesachleistungen haben eine finanzielle Obergrenze. Sollten Sie mehr Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen als Ihnen zusteht, müssen Sie die Differenz selbst bezahlen.
  • Pflegegeld erhalten nur pflegebedürftige Menschen die zu Hause gepflegt werden. Wer in einem Pflegeheim/Altenheim untergebracht ist, erhält kein Pflegegeld. Somit gibt es für Heimbewohner auch keine Möglichkeit für die Kombipflege.
  • Sie können bereits mit Beginn der Pflegebedürftigkeit die Kombinationspflege bei Ihrer Pflegekasse beantragen.

Rechtliches

  • Die Pflegesachleistungen sind im § 36 SGB XI geregelt.
  • Das Pflegegeld ist im § 37 SGB XI geregelt
  • Die Kombinationspflege wird im § 38 SGB XI geregelt.

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Quelle Bildmaterial: Pixabay AlexasPhotos 02

2 Antworten auf „Kombinationspflege: Pflegegeld & Pflegesachleistung beanspruchen“

Die Berechnung des restlichen Pflegegeldes funktioniert folgendermaßen: Der prozentuale Anteil, der bei den Pflegesachleistungen entnommen wird, wird auch beim Pflegegeld abgezogen. Beispiel: es werden 35% der Sachleistungen genutzt, dann verringert sich das Pfleggeld ebenfalls um 35%. um das zu vereinfachen haben wir einen Pflegegeld-Rechner. Dort geben Sie einfach ein, wieviel der Pflegedienst kostet und sehen dann, was Sie am Ende noch an Pflegegeld bekommen.

Hallo, wenn ich den Pflegedienst mit Pflegegrad 2 für wöchentlich kleine Toilette in Anspruch nehme, was bekomme ich dann im Falle der Kombinationsleistung monatlich ausgezahlt? Ich habe einer aktuellen Liste entnommen, dass es ca. 20€ + Anfahrtkosten kosten würde. Ich verstehe die Berechnung nicht so ganz. Vielen Dank.

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