
Pflegegelder sind Einnahmen. Und in Deutschland sind wir es gewohnt, dass Einnahmen auch versteuert werden müssen. Doch beim Pflegegeld verhält es sich etwas anders.
Das Wichtigste im Überblick
Wer erhält Pflegegeld?
Wer pflegebedürftig ist und einen Pflegegrad hat, erhält entweder
- Pflegegeld oder
- Pflegesachleistungen oder
- eine Kombination aus beidem, die sogenannte Kombileistung
Der Pflegebedürftige soll mit dem Pflegegeld in der Lage sein, Personen die ihn im häuslichen Umfeld pflegen, bezahlen zu können.
Wer muss das Pflegegeld nicht versteuern?
Nicht für jeden ist das Pflegegeld steuerfrei. Der nachfolgende Personenkreis muss jedoch das Pflegegeld NICHT versteuern, da er unter das Steuerprivileg fällt:
- Das Pflegegeld ist eine Sozialleistung. Deshalb ist das Pflegegeld für den Pflegebedürftigen selbst steuerfrei.
- Wird das Pflegegeld an pflegende Angehörige weitergeleitet, müssen diese ebenfalls keine Steuern bezahlen, sofern sie sonst keine Vergütung für die Pflege erhalten. Wer zu den Angehörigen zählt, lesen Sie bitte weiter unten nach.
- Menschen die sich sittlich/moralisch verpflichtet fühlen die Pflege zu übernehmen, jedoch nicht mit dem Pflegebedürftigen verwandt sind, können das Pflegegeld ebenfalls als steuerfreies Einkommen erhalten. Eine sittliche/moralische Verpflichtung liegt vor, wenn es sich um eine sehr enge Beziehung zwischen dem Pflegebedürftigen und der Pflegeperson handelt. Da dies nun eine persönliche Auslegungssache ist, ist es ratsam, sich vom Finanzamt die sittliche Verpflichtung bestätigen zu lassen.
Der Bezug von Pflegegeld für diese Personengruppe muss nicht bei der Minijobzentrale gemeldet werden.
Wer muss das Pflegegeld versteuern?
Alle Personen, die im vorhergehenden Absatz nicht aufgeführt sind, müssen die Einkünfte aus dem Pflegegeld in der Einkommenssteuererklärung angeben. Darunter fallen:
- Personen, die nicht mit dem zu Pflegenden verwandt sind bzw. keine sittliche Verpflichtung vorliegt. Sie müssen das Pflegegeld bei der Steuererklärung angeben und auch Steuern dafür bezahlen.
- Personen, die die Pflege erwerbsmäßig betreiben. Wurde ein Arbeitsvertrag zwischen der zu pflegenden Person und der Pflegeperson geschlossen, ist die Pflegeperson verpflichtet, ihr Einkommen zu versteuern. Dies können sowohl fremde Personen wie z.B. Pflegefachkräfte sein. Aber auch Angehörige, wenn sie mehr als das Pflegegeld für die Pflege erhalten.
Wer gehört zu den Angehörigen?
Per Gesetzestext gehören zu den Angehörigen:
- Der Ehepartner / Lebenspartner / Verlobte
- Bruder und Schwester
- Die Eltern und Kinder
- Neffen und Nichten
- Onkel und Tanten
- Schwager und Schwägerin
- Pflegeeltern und Pflegekinder
Pflegegeld und Sozialversicherung
Wer einen Angehörigen pflegt, sollte dies der Pflegekasse unbedingt mitteilen und prüfen lassen, ob für ihn von der Pflegekasse Leistungen für die Unfallversicherungs-, Arbeitslosen- sowie die Rentenversicherungsbeiträge bezahlt werden.
Mehr dazu in meinen Beiträgen
- So sind pflegende Angehörige versichert
- Wer Angehörige pflegt bekommt Rentenbeiträge bezahlt
- Rente für die Pflege von Angehörigen
- So wirkt sich die flexible Teilrente auch für pflegende Rentner aus
Kann das Pflegegeld für Pflegekräfte aus Osteuropa verwendet werden
Es steht dem Pflegebedürftigen frei, das Pflegegeld für die Bezahlung von Betreuungskräften aus Polen oder anderen osteuropäischen Ländern zu verwenden.
Rechtliches
Alle wichtigen Gesetzesinformationen können Sie hier nachlesen
- § 3 Nr. 36 EStG
- § 13 Abs. 5 SGB XI
Weitere Beiträge zum Thema Pflege:
- Pflegegeld – Was Sie wissen und beachten sollten
- Alltagsbegleiter – die große Hilfe für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige
- Diese Krankheitskosten und Pflegekosten können Sie von der Steuer absetzen
- So kann ein Treppenlift von der Steuer abgesetzt werden
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Quelle Bildmaterial: Fotolia #117579514 © Tatjana Balzer
Helga Henzler war lange Jahre selbst pflegende Angehörige und hat ihre Eltern gepflegt. Durch die vielen Jahre an Erfahrung „aus erster Hand“ verfügt sie über ein umfassendes Wissen im Bereich der Nächstenpflege. Als ausgebildete Autorin schreibt sie Fachbeiträge unter anderem für Pflege-durch-Angehörige.de und bereichert mit Ihrer umfassenden Erfahrung und Expertise unsere Themenwelt.