
Zugegeben, Heimnotwendigkeitsbescheinigung ist mit Sicherheit für Pflegefachkräfte ein gängiger Begriff, aber wir pflegenden Angehörigen können meist nur wenig damit anfangen. Doch die meisten Pflegeheime verlangen die Heimnotwendigkeitsbescheinigung. Sie sichert die Kostenübernahme für das Pflegeheim durch die Pflegekasse ab.
Das Wichtigste im Überblick
Was ist eine Heimnotwendigkeitsbescheinigung?
Mit einer Heimnotwendigkeitsbescheinigung wird bestätigt, dass ein Pflegegrad (eine Pflegestufe) vorliegt und die Unterbringung in einem Heim notwendig ist.
Die Heimnotwendigkeitsbescheinigung wird häufig von Pflegeheimen verlangt, um überhaupt in einem Pflegeheim/Altenheim aufgenommen werden zu können. Mit ihr wird für das Pflegeheim sichergestellt, dass die Pflegekasse anteilig die Heimkosten übernimmt. Die Pflegeheimkosten sind je nach Pflegegrad unterschiedlich gestaffelt.
Wer bekommt eine Heimnotwendigkeitsbescheinigung?
Um eine Heimnotwendigkeitsbescheinigung ausgestellt zu bekommen, ist folgendes notwendig:
- Es muss eine Pflegebedürftigkeit, also Pflegegrad 2, vorliegen
- Die Pflege kann zu Hause nicht mehr durchgeführt werden
Prinzipiell sehen die Krankenkassen/Pflegekassen es so, dass vorrangig zu Hause gepflegt werden soll und erst wenn dies nicht mehr möglich ist, eine Heimunterbringung erfolgen soll. Also häusliche Pflege vor Heimunterbringung.
Wer stellt eine Heimnotwendigkeitsbescheinigung aus?
Die Heimnotwendigkeitsbescheinigung wird vom Medizinischen Dienst der Pflegekassen/Krankenkassen (MDK) ausgestellt. Mit der Ausstellung dieses Dokuments ist die Kostenübernahme für die Pflegeeinrichtung gewährleistet.
Was tun, wenn kein Pflegegrad vorliegt?
Wer keinen Pflegegrad hat, bekommt von der Pflegekasse/Krankenkasse auch keine Zuschüsse (Pflegesachleistungen) für ein Pflegeheim. Personen mit einem Pflegegrad 1 erhalten lediglich 125 Euro monatlich für die Pflegekosten.
Eine Alternative zur Pflegeheimunterbringung kann eine 24h-Haushaltshilfe aus Osteuropa (wie z.B. Polen oder Tschechien) sein.
EXTRA-Tipps zum Thema Pflegeheim
- Die Pflegeheimkosten werden nicht komplett von der Pflegekasse übernommen. Es ergibt sich immer ein Eigenanteil. Doch Kinder müssen nicht zwingend Haus und Hof verkaufen, um die Kosten für das Pflegeheim bezahlen zu können.“
- Sollte das eigene Vermögen nicht ausreichen, ist zu prüfen, ob das Sozialamt die Kosten für die Pflege übernimmt.
- Wer sich nicht für ein bestimmtes Pflegeheim auf Anhieb entscheiden kann, kann auch ein Probewohnen mit der Heimleitung vereinbaren
- Für den Fall, daß ein Umzug ins Pflegeheim ansteht, habe ich Ihnen eine Checkliste zur Verfügung gestellt, die alles beinhaltet, was zu beachten ist
- Unter Umständen können die Umzugskosten in eine Pflegeeinrichtung/Seniorenheim als „Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ von der Pflegekasse bezuschusst werden. Bei einem Umzug sollten Sie sich unverbindlich einen Umzugskostenvergleich vorlegen lassen.
- Sämtliche steuerlichen Abzugsmöglichkeiten von Krankheits- und Pflegekosten habe ich Ihnen in diesem Beitrag zusammengefaßt. Denn auch Pflegeheimkosten sind von der Steuer abzugsfähig.
Gesetzliche Grundlage
Der Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Pflegeeinrichtung ist geregelt im Sozialgesetzbuch. § 43 SGB XI
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Quelle Bildmaterial: Fotolia#164633519 © jozsitoeroe
Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel.
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