Antrag behindertengerechter Wohnungsumbau – bis zu 4.000 Euro Zuschuss erhalten

Antrag behindertengerechter Wohnungsumbau: Zuschüsse und Fördergelder für barrierefreien Umbau
Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bzw den behindertengerechter Wohnungsumbau für barrierefreies oder barrierearmes Wohnen

Was Sie beachten sollten, wenn Sie einen Antrag auf behindertengerechten Wohnungsumbau (Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen) bei der Pflegekasse beantragen möchten.

Es ist der Wunsch vieler behinderter oder älterer Menschen, zu Hause leben zu können. Aber ein behindertengerechter Wohnungsumbau kann teuer werden, wenn die Wohnung nicht schon von vornherein barrierefrei geplant und gebaut wurde. Um nicht alle Kosten selbst bezahlen zu müssen, zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe von bis zu 4.000 €uro.

Welche Umbaumaßnahmen werden von der Pflegekasse bezuschusst

Umbau Wanne zu Dusche in nur einem Tag

Es gibt sehr viele Umbaumaßnahmen, die über den Zuschuss für barrierearmen Wohnungsumbau durchgeführt werden können. Deshalb möchte ich hier nur in Kürze einige aufführen. Mehr dazu finden Sie jedoch in meinem Beitrag Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

  • Umbauten außerhalb der Wohnung (z. B. Personenaufzug)
  • Umbauten innerhalb der Wohnung (z.B. Treppenlift, Verbreiterung der Türen, usw.)
  • Umbauten in der Küche (z. B. rutschhemmender Bodenbelag)
  • Umbauten im Bad (z. B. höhenverstellbarer Waschtisch, begehbare Dusche)
  • Umbauten im Schlafzimmer (z. B. rutschhemmender Bodenbelag)
  • Umzugskosten (kann die bestehende Wohnung nicht behindertengerecht umgebaut werden und ein Umzug in ein Pflegeheim oder eine andere Wohnung erforderlich werden, kann sich die Pflegekasse auch an den Umzugskosten beteiligen). Einen Kostenvoranschlag für die Umzugskosten können Sie hier kostenlos und unverbindlich anfordern.

Voraussetzungen für den Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Folgende Voraussetzungen müssen für die Finanzierung über eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes erfüllt werden

  • Es muss ein Pflegegrad vorliegen.
  • Mit dem Umbau soll das Ermöglichen oder erhebliche Erleichtern der häuslichen Pflege bzw. der selbständigen Lebensführung des Pflegebedürftigen gewährleistet und gesichert werden
  • Genehmigung des Zuschusses durch die Pflegekasse

Ziel der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen sollen sein

  • Die häusliche Pflege überhaupt zu ermöglichen.
  • Die häusliche Pflege erheblich zu erleichtern und dadurch eine Überforderung des Pflegebedürftigen selbst, sowie der pflegenden Personen zu verhindern.
  • Das Wiederherstellen einer möglichst selbständigen Lebensführung der Pflegebedürftigen.
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Wann sollte der Antrag auf behindertengerechten Wohnungsumbau gestellt werden?

Der „Antrag auf einen Zuschuss für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (§ 40 Abs. 4 SGB XI)“ sollte möglichst vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden.

Allerdings ist es auch möglich, die Bezuschussung erst nach dem Umbau zu beantragen. Dann müssen die quittierten Rechnungen bei der Pflegekasse eingereicht werden. Vorsicht ist hier wie folgt angebracht: Wenn Sie die Kostenübernahme VOR Umbaubeginn genehmigen lassen, wissen Sie, mit welchem Zuschuss Sie rechnen können, falls die Pflegekasse nicht alles anerkennt. Deshalb meine Empfehlung: Lieber VOR Umbaubeginn alles beantragen.

Wo wird der Antrag gestellt

Der Antrag auf Zuschuss für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes wird bei der Pflegeversicherung gestellt. Das Antragsformular kann telefonisch bei der Pflegekasse bestellt werden.

Welche Daten werden für den Antrag benötigt

  • Persönliche Daten des Pflegebedürftigen
  • Kontoverbindung des Pflegebedürftigen zur Überweisung des Zuschusses
  • Alternativ Kontoverbindung des Handwerkerbetriebes, falls die Rechnung direkt von der Pflegekasse an den Handwerker bezahlt werden soll (in diesem Fall ist eine Abtretungserklärung notwendig). Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass Sie nicht in finanzielle Vorleistung gehen müssen. Mehr über die Vor- und Nachteile einer Abtretungserklärung habe ich hier zusammengefaßt: Achtung bei Abtretungserklärung für Entlastungsbetrag und Ersatzpflege
  • Genaue Beschreibung der Baumaßnahme
  • Gründe für den notwendigen Umbau
  • Kostenvoranschläge der Handwerker
  • Adressen der ausführenden Handwerker
  • Auskunft, ob früher bereits wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezuschusst wurden

Wie hoch ist der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Die Pflegekasse erstattet pro pflegebedürftiger Person bis zu 4.000,00 Euro für eine Umbaumaßnahme.

Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt (z. B. Ehepaar oder Wohngemeinschaft), ist der Zuschuss pro Umbaumaßnahme auf 16.000 €uro begrenzt.


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Wie oft kann ein Zuschuss beantragt werden

Die Zuschüsse beziehen sich jeweils auf eine Maßnahme, die eine bestimmte gesundheitliche Situation erforderlich machen. Es werden nur Maßnahmen genehmigt und finanziell bezuschusst, die dem momentanen Hilfebedarf des Pflegebedürftigen entsprechen. Ändert oder verschlechtert sich der Zustand des Pflegebedürftigen, kann für erneute Umbauarbeiten ein neuer Antrag auf Zuschuss gestellt werden.

Was bedeutet Zuschuss je Maßnahme?

Es kommt immer wieder zu Verwirrungen, weil die Pflegekasse die Bezuschussung von mehreren Maßnahmen ablehnt. Aber warum ist das so und welchen Anspruch haben Sie nun genau?

Im Sozialgesetzbuch §40 SGB XI Absatz 4 ist die Regelung wie folgt: „Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 4.000 € je Maßnahme nicht übersteigen“.

Das liest sich auf den ersten Blick so, dass Sie für jede Maßnahme (also z.B. eine rollstuhlgerechte Küche, einen Treppenlift, einen Badumbau usw.), die Sie durchführen lassen, den Zuschuss von 4.000 € bekommen. Das ist aber nur bedingt richtig.

Unser erstes Beispiel, das zu diesem Gedanken passt:

  • Im Januar erleidet Herr Schulz einen Schlaganfall und ist halbseitig gelähmt.
  • Nun muss dringend ein Treppenlift sowie ein Badumbau her.
  • Da der Rollstuhl nicht durch die Wohnzimmertüre passt, muss auch diese noch verbreitert werden.
  • Wir hätten somit drei Maßnahmen á 4.000 € Zuschuss.
  • Leider ist es in der Realität so, dass es sich hierbei um EINE Maßnahme handelt.

Der Grund dafür ist, dass es sich bei allen 3 Umbaumaßnahmen um einen einzigen Gesamtumbau handelt, der auf die momentane Pflegesituation abgestimmt ist.

Unser zweites Beispiel:

  • Nachdem Herr Schulz im Januar für die 3 großen Umbaumaßnahmen insgesamt nur 4.000 €uro Zuschuss erhielt, stellt er im Dezember einen weiteren Antrag.
  • Die Türschwelle zum Balkon soll abgesenkt werden, sodass Herr Schulz die Schwelle mit dem Rollstuhl überfahren und den Balkon nutzen kann.
  • Generell ist die Absenkung der Türschwellen mit 4.000 € zuschussfähig.
  • Der Antrag wird jedoch vermutlich von der Pflegekasse abgelehnt. Aber warum?

Hier liegt der Grund wieder in der Pflegesituation. Da Herr Schulz durch seine halbseitige Lähmung schon im Januar nicht mehr laufen konnte und sich der Zustand seither nicht generell verschlechtert hat, gehört dann diese Umbaumaßnahme ebenfalls, wie auch die Umbauten vom Januar, zu diesem Krankheitsbild und wird deshalb nicht von der Kasse bezuschusst. Zum besseren Verständnis: Im Dezember war die körperliche Gesamtsituation nicht schlechter als im Januar.

Es sieht wieder ganz anders aus, wenn sich der Pflegebedarf verändert.

Unser drittes Beispiel:

  • Herr Frank, ein älterer Herr, wird nach und nach immer unbeweglicher und pflegebedürftiger. Herr Frank kommt mittlerweile nicht mehr in die Badewanne.
  • Die Angehörigen von Herrn Frank lassen die Badewanne durch eine bodengleiche Dusche ersetzen.
  • Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt und genehmigt.
  • Einige Zeit später verschlechtert sich der Zustand von Herrn Frank. Er kann die Treppen nicht mehr ohne fremde Hilfe hinauf oder hinunter.
  • Der Antrag auf einen Treppenlift wird gestellt und genehmigt.
  • Monate später kann Herr Frank überhaupt nicht mehr selbst laufen und ist auf den Rollstuhl angewiesen. Die Wohnzimmertüre ist aber zu eng und muss verbreitert werden. Auch hier gibt es dann wieder den Zuschuss von bis zu 4.000 €.

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Sie sehen, dass es sich bei den beiden Beispielen um die gleichen Umbaumaßnahmen handelt. Im Beispiel von Herrn Schulz wurden die Maßnahmen nicht einzeln bezuschusst, weil alle körperlichen Einschränkungen sprichwörtlich „auf einen Schlag“ eintraten. Da hier sehr viele Umbauten auf einmal durchgeführt werden müssen, um die Pflege zu Hause gewährleisten zu können, spricht man von einer Maßnahme.

Im Beispiel von Herrn Frank war es ein schleichender Prozess, für den nach und nach das Wohnumfeld mit einer Maßnahme angepasst werden musste. Damit handelt es sich jedes Mal um eine neue, zuschussfähige Maßnahme.

Eine Kleinigkeit, die jedoch enorm wichtig ist: Einige sprechen davon, dass es die 4.000 € Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nur dann gibt, wenn eine Erhöhung des Pflegegrades gemacht wird. Vereinfacht gesagt, kann man das so auch interpretieren, stimmt aber nicht ganz. Denn: Auch eine Verschlechterung innerhalb des Pflegegrads kann eine Umbaumaßnahme notwendig machen.

Unser viertes Beispiel:

  • Die Einstufung in einen Pflegegrad 2 erfordert 27 bis < 47,5 Punkte beim Pflegegutachten.
  • Ihr Angehöriger wird mit 28 Punkten in den Pflegegrad 2 eingestuft und bekommt auch 4.000 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
  • Der Zustand verschlechtert sich so sehr, dass Ihr Angehöriger bei einem erneuten Gutachten nun auf 45 Punkte im Bewertungssystem kommt.
  • Das reicht zwar nicht für einen Pflegegrad 3 aber es liegt trotzdem eine deutliche Verschlechterung vor.
  • Werden jetzt weitere Maßnahmen benötigt, wird auch hier der Zuschuss bezahlt, ohne dass der Pflegegrad gewechselt wurde.

Sie sollten unbedingt Widerspruch einlegen, wenn Ihnen in solch einem Fall der Zuschuss für die Umbaumaßnahme abgelehnt wird.

Tipp: Lassen Sie auch immer wieder prüfen, ob Ihr Pflegegrad noch richtig ist. Wie das geht? Auch dazu helfen wir Ihnen gerne weiter.

Welche Kosten für die Umbaumaßnahmen werden erstattet

  • Genehmigungsgebühren für Baugenehmigungen
  • Beratungskosten
  • Materialkosten (auch bei Ausführung durch Bekannte oder Freunde)
  • Lohnkosten
  • Werden die Umbaumaßnahmen von Freunden, Nachbarn oder Angehörigen ausgeführt, sind die tatsächlichen Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall dieser Personen zu berücksichtigen
  • Auch für Neubauten können Zuschüsse beantragt werden, wenn Mehrkosten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen angefallen sind (z.B. Einbau einer bodengleichen Dusche, breitere Türen, usw.).
  • Unter gewissen Voraussetzungen werden auch Reparaturen und Ersatzbeschaffungen bezahlt – siehe nachfolgenden Abschnitt.

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Kann der Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen auch noch nachträglich gestellt werden?

Hierzu zunächst ein Beispiel:

  • Frau M. hat einen Schlaganfall erlitten und wird nach dem Krankenhausaufenthalt in der Rehaklinik betreut.
  • Ihr wurde ein vorübergehender Pflegegrad 2 zugesprochen, welcher nach der Entlassung ins häusliche Umfeld final begutachtet werden soll.
  • Damit Frau M. nach der Reha zu Hause versorgt werden kann, ist ein Badumbau notwendig. Herr M. lässt diesen Umbau während der Abwesenheit seiner Frau durchführen.
  • Im Vorfeld hat er die Information über die Möglichkeit des Antrags auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nicht erhalten und hat die Kosten aus eigener Tasche übernommen.

Kann er den Antrag auch im Nachhinein noch stellen, um den Zuschuss von bis zu 4.000 Euro von der Pflegekasse zu erhalten?

Schauen wir uns hierzu die Voraussetzungen an:

Frau M. hatte zum Zeitpunkt des Umbaus bereits den Pflegegrad 2.

Herr M. hat das Bad umbauen lassen, um die Pflege seiner Frau im häuslichen Umfeld zu ermöglichen.

Demnach kann er den Antrag auch im Nachhinein stellen.

Dazu sollte er, mit dem Antrag, die Rechnungen und Zahlungsnachweise bei der Pflegekasse einreichen.

Somit kann der Antrag, in Ausnahmefällen, auch nachträglich gestellt werden.

Prinzipiell sollten Sie aber trotz allem immer erst de Antrag stellen und die Genehmigung abwarten. Das hat folgende Gründe:

  • Aus finanzieller Sicht: Sie wissen bereits im Vorfeld, welche Zuschüsse Sie erhalten und welche finanziellen Kosten letztendlich auf sie zukommen.
  • Aus MDK-Sicht: Der medizinische Dienst prüft im Vorfeld, ob es eventuell kostengünstigere Möglichkeiten für die Verbesserung des Wohnumfeldes gibt und ob die geplante Maßnahme zum aktuellen Zeitpunkt überhaupt notwendig ist. So kann es sein, dass der MDK anstatt eines Badumbaus einen Badewannenlift vorschlägt und somit den Zuschuss für den Badumbau ablehnt.

Was tun, wenn der Pflegebedürftige während der Umbaumaßnahmen verstirbt

Häufiger als man denkt kommt es vor, dass die pflegebedürftige Person während – oder kurz nach der Fertigstellung der Umbaumaßnahmen – verstirbt. Muss nun das Geld zurückbezahlt werden?

Im folgenden Beispiel soll diese Frage verdeutlicht werden.

Beispiel:

  • Frau Müller ist pflegebedürftig und ihre Tochter hatte für sie den Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gestellt, um das Bad barrierefrei umbauen zu lassen.
  • Der Antrag wurde von der Pflegekasse genehmigt.
  • Kurz vor Abschluss der Umbaumaßnahmen verstirbt Frau Müller unerwartet.
  • Die Handwerker haben den Umbau dennoch abgeschlossen und im Anschluss daran erhält die Tochter die Rechnung.

Kann sie den Zuschuss von der Pflegekasse einfordern, obwohl die pflegebedürftige Person (Frau Müller) bereits verstorben ist?

Da die Genehmigung für den Badumbau noch zu Lebzeiten von Frau Müller und vor Beginn der Umbaumaßnahmen vorlag, kann die Tochter den Zuschuss bei der Pflegekasse einfordern (Gesetzesgrundlage §35 SGB XI).

Allerdings muss sich die Tochter seitens der Pflegekasse als Erbberechtigte ausweisen.

Tipp
Sollte die Pflegekasse die Kostenübernahme verweigern, fordern Sie bitte unbedingt Ihr Recht ein. Wir wissen aus einigen Telefonaten mit unseren Lesern, dass manche Kassen versuchen, sich um die Kostenübernahme zu drücken.

Bezahlt die Pflegekasse Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen?

Hilfe mein Treppenlift ist kaputt, wer bezahlt jetzt für die Reparatur?

Wie schon beschrieben, finanziert die Pflegekasse einige Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung. Nun gibt es aber auch bezuschusste Maßnahmen, die verschleißen oder kaputt gehen können. Dazu zählen z.B. ein Treppenlift, ein Schwenklift, elektrische Türöffner usw. Wer übernimmt nun die Reparatur- oder Wartungskosten?

Grundsätzlich müssen die Besitzer für Maßnahmen, die von der Kasse bezuschusst wurden, die Reparaturkosten oder Wartungskosten selbst bezahlen. Allerdings gibt es hier 2 Ausnahmen:


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Finanzierung der Reparaturen über noch vorhandenes Budget

Blieb von den maximal 4.000 € Zuschuss noch ein Restguthaben übrig, können mit dem noch offenen Restbetrag die Reparaturkosten bezahlt werden.

Beispiel Finanzierung über Restbudget:

  • Frau Steiner hat vor 3 Jahren einen elektrischen Türöffner / -Schließer bekommen. Per Knopfdruck geht die Wohnungstüre von Frau Steiner auf und schließt sich wieder von allein, das ist sinnvoll, da Frau Steiner auf den Rollstuhl angewiesen ist und die Türe sonst nicht allein auf und wieder zu bekommen würde.
  • Der Einbau des Türöffners / -Schließers hat 2.100 € gekostet. Die Pflegekasse hat den kompletten Betrag übernommen.
  • Jetzt ist der Mechanismus defekt und muss repariert werden.
  • In diesem Fall kann Frau Steiner die Reparatur über die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen einreichen, da sie noch 1.900 € „Restguthaben“ für diese Maßnahme hat.

Beispiel Ablehnung Finanzierung über Restbudget:

  • Herr Strauß hat vor einigen Jahren einen Treppenlift eingebaut bekommen. Der Treppenlift hat mit Montage 7.600 €uro gekostet, wovon 4.000 € von der Pflegekasse übernommen wurden.
  • Einige Jahre später erleidet der Treppenlift einen Defekt, der repariert werden muss.
  • Im Beispiel von Herrn Strauß ist es nicht möglich die Reparatur über die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen abzuwickeln, da Herr Steiner kein „Guthaben“ mehr für diese Maßnahme hat.

Aus den beiden Beispielen geht hervor, dass Reparaturen von der Kasse nur dann übernommen werden können, wenn noch „Guthaben“ für die Maßnahme vorhanden ist.

Finanzierung der Reparatur als Ersatzbeschaffung

Eine ganz andere Situation liegt vor, wenn der Treppenlift aus unserem Beispiel mit Herrn Strauß nicht mehr zu reparieren ist und ausgetauscht werden muss.

Ist eine technische Anlage, die von der Kasse bezuschusst wurde, so defekt, dass sie nicht mehr repariert werden kann und ausgetauscht werden muss, dann liegt eine Verschlechterung der Pflegesituation vor und es kann erneut der Zuschuss von der Pflegekasse genutzt werden.

Warum wird bei einer Ersatzbeschaffung der Zuschuss erneut bezahlt?

Die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen sollen ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben ermöglichen oder zumindest die Pflegesituation erleichtern. Ist der von der Pflegekasse finanzierte Gegenstand (die finanzierte Maßnahme) defekt und muss ausgetauscht/erneuert werden, ist die Erleichterung nicht mehr gegeben, also verschlechtert sich die Pflegesituation.

Beispiel Ersatzbeschaffung:

  • Ist der Treppenlift von Herrn Strauß so defekt, dass er nicht mehr repariert werden kann, verschlechtert sich die häusliche Pflegesituation von Herrn Strauß, weil die einstige Erleichterung durch den Treppenlift nicht mehr gegeben ist.
  • Da er nun nicht mehr alleine die Treppen rauf und runter gehen kann, wird dies als veränderte Pflegesituation angesehen. Herr Strauß erhält somit erneut einen Zuschuss von 4.000 Euro für die Ersatzbeschaffung des Treppenlifts.

Zusammenfassung Kostenübernahme für Reparaturen:
Kann die defekte Maßnahme repariert werden, übernimmt die Pflegekasse die Reparaturkosten nicht, es sei denn, es besteht noch ein Restguthaben.
Kann die defekte Maßnahme nicht mehr repariert werden und es muss ein Ersatz beschafft werden, ist ein erneuter Zuschuss von bis zu 4.000 Euro möglich.


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Rechnungen für behindertengerechten Wohnungsumbau bei Pflegekasse einreichen

Aber wo und wie müssen nun die Rechnungen eingereicht werden, damit die Pflegekasse einen Zuschuss bezahlt? Sobald die Rechnungen von den Handwerkern vorliegen, können diese bei der Pflegekasse eingereicht werden. Es reicht ein formloses Schreiben mit Bezug auf den Antrag bzw. die Genehmigung des Antrages, mit dem die Rechnungen eingereicht werden.

Die Pflegekasse überweist dann den Betrag auf das angegebene Konto.

Im Regelfall ist es so, dass

  • die Handwerkerrechnungen verauslagt werden und die Bezuschussung dann über die Pflegekasse direkt an den Pflegenden ausbezahlt wird.
  • die Pflegekasse die Originalrechnungen möchte. Deshalb unbedingt für sich selbst eine Kopie erstellen oder besser gleich mehrere Originale vom Handwerker anfordern, da unter Umständen ja auch noch für das Sozialamt oder das Finanzamt Originalrechnungen benötigt werden.
  • ein Kontoauszug mit der Begleichung der Rechnung mit eingereicht werden muss.

Zuschuss Umbauarbeiten schließt Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel nicht aus

Um alle zustehenden finanziellen Mittel auszuschöpfen, ist genau abzugrenzen zwischen dem Zuschuss für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes  (zum Beispiel rutschhemmende Bodenbeläge oder eine mit dem Rollstuhl befahrbare Dusche usw.) und der Kostenübernahme für Hilfsmittel (z. B. Toilettensitzerhöhung, Wannenlifter usw.).

Wie Sie Hilfsmittel beantragen, lesen Sie bitte in meinem Beitrag So werden Hilfsmittel beantragt.

Weitere Zuschüsse für behindertengerechten Wohnungsumbau

Welche weiteren Zuschüsse Sie noch erhalten können, haben wir in dem Beitrag“So nutzen Sie alle Zuschüsse für einen behindertengerechten Badumbau optimal aus“ zusammengestellt. Außerdem finden Sie hier einen 10-Punkte-Plan zum Sanierung eines vorhanden Bads in ein behindertengerechtes/seniorengerechts Bad.

Wer hilft weiter bei Fragen

Gerne können Sie sich an unsere hauseigenen Pflegelotsen wenden. Wir helfen Ihnen weiter und vermitteln Ihnen bei Bedarf auch die richtigen Ansprechpartner.

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