Steuer sparen mit dem Behindertenpauschbetrag. Leider wurde der Behindertenpauschbetrag seit sehr vielen Jahren nicht mehr den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst. Während die Kosten stetig stiegen, blieben die steuerlichen Vergünstigungen für Menschen mit einer Behinderung auf kleinstem Niveau.
Leider gibt es auch keine gesetzliche Regelung, wonach der Behindertenpauschbetrag regelmäßig erhöht und angepasst werden müsste.
Ab 2021 gibt es nicht nur eine Verdoppelung des Behindertenpauschbetrages, sondern auch weitere Steuervereinfachungen, durch die nun plötzlich sehr viele Menschen Anspruch auf den Pauschbetrag haben. Auf die einzelnen Neuerungen gehe ich in diesem Beitrag explizit ein.
Inhaltsverzeichnis
- Warum Sie gerade jetzt einen GdB beantragen sollten
- Was tun, wenn Sie seither einen GdB unter 50 hatten?
- Was ist der Behindertenpauschbetrag
- Behindertenpauschbetrag – Was ändert sich ab 2021?
- Unter welchen Voraussetzungen bekommt man den Behinderten-Pauschbetrag?
- Wie hoch ist der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung?
- Wie wird der Behindertenpauschbetrag beantragt?
- Welche Kosten sind mit dem Behindertenfreibetrag nicht abgedeckt?
- Was tun, wenn die tatsächlichen Kosten höher sind als der Pauschbetrag?
- Übertragung des Behindertenpauschbetrags von Kindern
- Unterschied zwischen Behindertenpauschbetrag und Pflegepauschbetrag
- Fahrtkosten-Pauschbetrag
- Rechtliche Grundlage des Pauschbetrages für Menschen mit Behinderungen
- Weitere Beiträge zum Thema Pflege
Warum Sie gerade jetzt einen GdB beantragen sollten
Wenn bei Menschen körperliche oder geistige Einschränkungen vom zuständigen Versorgungsamt bescheinigt wurden, können Sie einen Behindertenpauschbetrag geltend machen. Damit können Sie jedes Jahr Steuern sparen.Warum das ab 2021 so wichtig wird!
Bis Ende 2020 war es nicht so einfach, den Behindertenpauschetrag zu erhalten. Denn dieser wurde erst ab einem GdB von 50 anerkannt. Wer einen GdB kleiner 50 hatte, musste noch ganz besondere Voraussetzungen erfüllen, um den Pauschbetrag zu erhalten.
Warum ist das für pflegebedürftige Menschen so wichtig?
Es ist davon auszugehen, dass JETZT die meisten pflegebedürftigen Menschen oder Personen mit Handicap zumindest den GdB 20 bzw. höher erhalten. Denn hier liegt ja meist zumindest eine leichte Behinderung vor.
Welchen GdB Sie bei welcher Erkrankung erhalten, können Sie aus der Versorgungsmedizinverordnung ersehen
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie oder Ihr Angehöriger einen GdB-Antrag stellen sollten, sprechen Sie unbedingt Ihren Arzt / Facharzt oder Ihre Krankenkasse an. Dort kann man Ihnen helfen.
Was tun, wenn Sie seither einen GdB unter 50 hatten?
Mit den neuen Regelungen ab 2021 erhalten nun auch Sie den Behindertenpauschbetrag. Denn ab sofort fallen die zusätzlichen Voraussetzungen weg, die es Personen mit einem GdB unter 50 so schwer machten, den Pauschbetrag bewilligt zu bekommen.
Was ist der Behindertenpauschbetrag
Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung haben häufig höhere finanzielle Aufwendungen. Vielleicht werden spezielle Hilfsmittel benötigt, die von der Kasse nicht bezahlt werden, oftmals sind die Betroffenen auf mehr Hilfe ihrer Mitmenschen angewiesen oder es werden mehr Medikamente benötigt und die Medikamentenzuzahlungen sind relativ hoch, häufig fällt auch ein erhöhter Bedarf für Wäsche oder Inkontinenzmaterial an usw.
Der Behindertenpauschbetrag soll auf unbürokratische Weise die erhöhten finanziellen, behinderungsbedingten Aufwendungen der gehandicapten Personen ausgleichen, indem sie Steuern sparen können.
☛ Meine Empfehlung:
Die Kosten müssen nicht mit Einzelbelegen nachgewiesen werden, sondern werden pauschal anerkannt und abgegolten. Wenn Ihre tatsächlichen Kosten niedriger sind als der Pauschbetrag, wirkt sich das für Sie natürlich vorteilhaft aus. Sollten die Kosten höher sein, muss überlegt werden, ob Sie anstatt des Pauschbetrags die tatsächlich entstanden Kosten abrechnen.
Behindertenpauschbetrag – Was ändert sich ab 2021?
Ab dem 01.01.2021 gibt es folgende, wichtige Veränderungen beim Behindertenpauschbetrag.
Das Wichtigste im Schnellüberblick:
Bis 31.12.2020 | Ab 01.01.2021 |
---|---|
Die Behindertenpauschbeträge werden verdoppelt. | |
Bei einem GdB unter 50 wurde der Behindertenpauschbetrag nur anerkannt, wenn aufgrund der Behinderung ein gesetzlicher Anspruch auf eine spezifische Rente bestand (z.B. Unfallrente). → Oder: Die Behinderung führte zu einer dauerhaften Einbuße der körperlichen Beweglichkeit → Oder: Die Behinderung ist durch eine typische Berufskrankheit entstanden. | Die Bedingungen entfallen. Ab 2021 gibt es den vollen Behindertenpauschbetrag auch ohne die genannten Anspruchsvoraussetzungen. |
Erst ab GdB 25 gibt es den Pauschbetrag. GdB 25 bis 50 dann auch nur unter den oben genannten Voraussetzungen | Bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 gibt es jetzt den vollen Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung. |
GdB-Einstufung in 5er-Schritten | Anpassung an das Sozialrecht. Der GdB wird nun in 10er-Schritten eingestuft. |
Abrechnung behinderungsbedingter Fahrtkosten auf Einzelnachweis | Einführung eines neuen Fahrtkosten-Pauschbetrags. Damit entfällt der aufwändige Einzelnachweis für behinderungsbedingte Fahrten. |
Ab wann gelten die neuen Pauschbeträge
Die neuen Regelungen für den Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung sind für den Veranlagungszeitraum ab dem 01.01.2021 gültig. D.h. bis einschließlich der Steuererklärung für das Jahr 2020 wird nach den alten Regeln die Steuer berechnet. Ab der Steuererklärung 2021 kommen dann die neuen Regelungen zur Geltung.
Unter welchen Voraussetzungen bekommt man den Behinderten-Pauschbetrag?
Es muss eine anerkannte Behinderung vorliegen. Diese wird über den Schwerbehindertenausweis oder einem entsprechend amtlichen Dokument des Versorgungsamtes bescheinigt.
Was tun, wenn Sie die Behinderung noch nicht bescheinigen haben lassen? Wenn Sie eine körperliche oder seelische Beeinträchtigung haben, können Sie einen Antrag auf Behinderung stellen. Ab einem GdB von 50 erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis, der Ihnen zusätzliche Vorteile bringt. Bei einem GdB unter 50 erhalten Sie in der Regel ein Bescheinigungsschreiben vom zuständigen Versorgungsamt.
Wie hoch ist der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung?
Wie schon erwähnt, gibt es ab 2021 eine Verdoppelung des Behindertenpauschbetrags. Außerdem fällt die 5er-Schritt-Regelung weg und wird ersetzt durch eine 10er-Schritt-Regelung.
Tabelle Gegenüberstellung bis Ende 2020 – bzw. ab 01.01.2021.
GdB bis 31.12.2020 | Pauschbetrag bis 31.12.2020 | GdB ab 01.01.2021 | Pauschbetrag ab 01.01.2021 |
---|---|---|---|
20 | 384 € | ||
25 + 30 | 310 € | 30 | 620 € |
35 + 40 | 430 € | 40 | 860 € |
45 + 50 | 570 € | 50 | 1.140 € |
55 + 60 | 720 € | 60 | 1.440 € |
65 + 70 | 890 € | 70 | 1.780 € |
75 + 80 | 1.060 € | 80 | 2.120 € |
85 + 90 | 1.230 € | 90 | 2.460 € |
95 + 100 | 1.420 € | 100 | 2.840 € |
Merkzeichen H und Bl, Pflegegrad 4 oder 5 | 3.700 € | Merkzeichen H und Bl, TBl (Taubblind), Pflegegrad 4 oder 5 | 7.400 € |
Erklärung: GdB = Grad der Behinderung
Bei den Merkzeichen H (hilflos), Bl (blind) oder TBl (taubblind) handelt es sich um eingetragene Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis.
Zu den Behindertenpauschbeträgen sollten Sie noch wissen:
Wie wird der Behindertenpauschbetrag beantragt?
Sie haben zwei Möglichkeiten, den Behinderten-Pauschbetrag zu beantragen.
① Bei der Steuererklärung: Wenn Sie den Pauschbetrag mit der Steuererklärung beantragen, brauchen Sie (im Gegensatz zum Eintrag auf der Lohnsteuerkarte) kein klassisches Antragsformular auszufüllen. Dazu füllen Sie einfach im Steuerformularbei den „Außergewöhnlichen Belastungen“ die Auswahlfelder aus.
Beim ersten Antrag müssen Sie den Schwerbehindertenausweis oder die Bescheinigung des Versorgungsamtes der Steuererklärung als Kopie beilegen. Ab 2021 ist geplant, dass die Versorgungsämter, die für die Bescheinigung des GdB zuständig sind, diesen direkt an das Finanzamt per Datenaustausch übermitteln.

② Behindertenpauschbetrag auf Lohnsteuerkarte: Die Steuererklärung wird ja erst im Folgejahr abgegeben und bis das Finanzamt dann alles geprüft und gerechnet hat, gehen auch noch ein paar Monate ins Land. Wenn Sie monatlich Ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren möchten, können Sie beantragen, dass der Pauschbetrag in der Lohnsteuerkarte eingetragen wird. Damit verringert sich Ihre monatliche Steuerbelastung.
Beispiel:
Ab 2021 erhalten Sie mit einem GdB 60 einen Pauschbetrag von 1.440 Euro jährlich.
Lassen Sie sich den Pauschbetrag in der Steuerkarte eintragen, erhalten Sie den Pauschbetrag monatlich mit 120 Euro.
Vorteil: Sie profitieren monatlich vom Freibetrag und nicht erst nach vielen Monaten. Die Freibetragseintragung muss nicht jedes Jahr neu gestellt werden, sondern erst nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums (dieser ist auf dem Schwerbehindertenausweis oder dem Nachweis des Versorgungsamtes eingetragen).
Nachteil: Sie müssen einen sehr umfangreichen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung bei Ihrem zuständigen Finanzamt stellen.
Welche Kosten sind mit dem Behindertenfreibetrag nicht abgedeckt?
Im Prinzip sind alle Kosten die mit der Behinderung in Zusammenhang stehen, pauschal abgedeckt. Trotzdem können Sie aber auch noch ZUSÄTZLICH folgende Kosten bei den Außergewöhnlichen Belastungen mit eintragen, wenn es sich um einmalige oder besondere Aufwendungen handelt.
Bitte klären Sie das vorher mit Ihrem Steuerberater oder Finanzamt ab, ob bzw. welche Voraussetzungen erforderlich sind:
Was tun, wenn die tatsächlichen Kosten höher sind als der Pauschbetrag?
Im Zusammenhang mit einer Behinderung können natürlich Kosten auftreten, die weit höher sind, als mit dem Pauschbetrag abgerechnet werden können. Der Pauschbetrag ist für alle geeignet, die geringe Kosten in Verbindung mit ihrer Behinderung haben.
Wird dann die Steuererklärung gemacht, ist genau abzuwägen, ob der Pauschbetrag bei der Steuer geltend gemacht wird oder ob die tatsächlichen Kosten angesetzt werden.
Wenn Sie die tatsächlichen Kosten ansetzen, können Sie diese als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 Einkommensteuergesetz) in voller Höhe geltend machen. Dies geht natürlich nur, wenn Sie die Kosten mit Belegen und Quittungen belegen können.
Hier lohnt es sich deshalb, wenn Sie diesen Punkt mit Ihrem Steuerberater besprechen.

Übertragung des Behindertenpauschbetrags von Kindern
Auch für Kinder kann ein Behindertenpauschbetrag beantragt werden. Da die Kinder in der Regel keine eigene Steuererklärung machen, können die Eltern den Freibetrag unter folgenden Voraussetzungen auf sich übertragen lassen.
Was Sie sonst noch zum Pauschbetrag für Kinder wissen sollten

Unterschied zwischen Behindertenpauschbetrag und Pflegepauschbetrag
Der → Behindertenpauschbetrag steht Menschen mit einer Behinderung zu. Der → Pflegepauschbetrag dagegen ist für pflegende Angehörige gedacht, damit diese dann ihre durch die Pflege entstandenen Kosten etwas abdecken können.
Nützliche Alltagshilfen:
Kostenlose Pflegehilfsmittel für bis zu 40 Euro pro Monat !
Treppenlifte – Mit Pflegegrad bis 4.000 Euro Zuschuss !
Nachträglicher Einbau Badewannentüre – Innerhalb weniger Stunden !
Seniorentablet - Für Menschen mit + ohne Demenz. 14 Tage kostenlos testen!
Dabei ist folgendes zu beachten:
Fahrtkosten-Pauschbetrag
Neu seit 2021 ist der Fahrtkosten-Pauschbetrag. Seither mussten die behinderungsbedingten Privatfahrten (Fahrten zum Arzt, zur Therapie) sehr aufwändig über Einzelnachweise mit dem Finanzamt abgerechnet werden. Folgende Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Fahrtkosten-Pauschbetrags sind notwendig:
Pauschbetrag | Voraussetzungen |
---|---|
900 € | Grad der Behinderung von 80 oder mehr (ohne Merkzeichen)Grad der Behinderung von 70 mit Merkzeichen G |
4.500 € | Eingetragenes Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert), Bl (blind), TBl (taubblind) oder H (hilflos) |
Wer selbst nicht fahren kann und eine andere Person dazu beauftragt, kann den Fahrtkostenpauschbetrag auch an diese Person übertragen.
Die Fahrtkostenpauschale wird ebenfalls über die Außergewöhnlichen Belastungen bei der Steuer geltend gemacht.
Rechtliche Grundlage des Pauschbetrages für Menschen mit Behinderungen
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