Krankenkasse muss Stromkosten für elektrische Hilfsmittel bezahlen

Stromkosten für elektrische Hilfsmittel. Erstattung durch Krankenkasse
Stromkosten für elektrische Hilfsmittel. Erstattung durch Krankenkasse

Hätten Sie gewußt, dass die gesetzlichen Krankenkassen per Gesetz dazu verpflichtet sind, Ihnen eine Stromkostenerstattung für elektrische Hilfsmittel zu bezahlen? Dies betrifft nicht nur Geräte für die Heimbeatmung von Patienten sondern zum Beispiel auch Elektromobile oder Elektrorollstühle usw.

Je mehr Geräte in der häuslichen Pflege benötigt werden, umso höher ist der Stromverbrauch, den die Patienten zu bezahlen haben. Die wenigsten Krankenkassen klären ihre Patienten jedoch darüber auf, welche Ansprüche sie haben.

Fazit: Die meisten Patienten und Pflegebedürftigen bezahlen ihren erhöhten Strombedarf unnötigerweise selbst.

Auf welchem Gesetz beruht diese Entscheidung?

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Der 3. Senat des Bundessozialgerichts hat bereits im Februar 1997 entschieden, dass der Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel nach § 33 Abs.1 S1 SGB 5 auch die Versorgung mit der zum Betrieb des Hilfsmittels erforderlichen Energie (BSG, Az. 3 RK 12/96) umfaßt. Somit müssen die Krankenkassen nicht nur die Anschaffung und die Wartung von Hilfsmitteln bezahlen, sondern auch die Stromkosten für elektrische Hilfsmittel.
Unter Umständen wehren sich die Krankenkassen dagegen, die Stromkosten zu übernehmen. Dies ist nicht in Ordnung, ja gesetzeswidrig. Berufen Sie sich auf die Rechtsprechung und legen Sie dann sofort Widerspruch ein.

Wer privat krankenversichert ist, muss prüfen, wie sein Vertrag gestaltet ist. Unter Umständen bekommen Privatversicherte die Stromkosten nicht erstattet.


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Unter welchen Voraussetzungen werden die Stromkosten für Hilfsmittel übernommen?

Es muss sich um ein vom Arzt verordnetes Hilfsmittel handeln, das die Kasse bezahlt hat. Wer sich zum Beispiel ein Elektromobil auf eigene Rechnung gekauft hat, weil die Krankenkasse die Kosten dafür nicht übernommen bzw. der Arzt keine Verordnung ausgestellt hatte, kann auch keine Stromkostenerstattung erhalten.

Was tun, wenn man von der Stromkostenerstattung nichts wusste?

Sie wußten nicht, dass die Krankenkasse für die Stromkosten für elektrische Hilfsmittel aufkommen muss? Dann haben Sie die Möglichkeit, bis zu 4 Jahre rückwirkend die Stromkosten geltend zu machen (Verjährungsfrist). 



Bitte nicht vergessen!
Mit einem Pflegegrad haben Sie Anrecht auf monatliche Pflegehilfsmittel.


Für welche Hilfsmittel muss die Kasse die Stromkosten bezahlen?

Alle Hilfsmittel die Strom benötigen, wie zum Beispiel:

Anmerkung: Die Stromkosten für einen Treppenlift werden nicht übernommen. Ein Treppenlift ist kein Hilfsmittel sondern wird nur mit einem Zuschuss über die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen unterstützt.

Mein Lese-Tipp: So werden Hilfsmittel beantragt.

Wie erfolgt die Stromkostenerstattung für Hilfsmittel?

Leider gibt es von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedliche Regelungen. Es gibt Krankenkassen, die ein eigenes Formular haben, bei anderen reicht ein formloser Antrag. Die einen Krankenkassen bezahlen eine Pauschale, bei anderen wird nach Verbrauch abgerechnet. Es bleibt nichts anderes übrig, als bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen, wie die Regelungen sind.

Wie werden die Stromkosten für elektrische Hilfsmittel berechnet?

Stromkostenerstattung für elektrisch betriebene Hilfsmittel
Stromkostenerstattung für Hilfsmittel
  • Wieviel Stunden am Tag wird das Gerät mit Strom betrieben?
  • Die Stromkosten für elektrisch betrieben Hilfsmittel lassen sich einfach berechnen. Folgende Daten werden benötigt:
  • Wieviel Watt benötigt das Gerät pro Stunde (steht in der Betriebsanleitung oder auf dem Etikett am Gerät)
  • Wieviel Tage im Jahr läuft das Gerät
  • Wieviel bezahlen Sie für ein Kilowatt Strom (steht auf Ihrer Stromrechnung)

Ein Beispiel:

  • Herr Mustermann hat ein Hilfsmittel, das am Tag 8 Stunden mit Strom versorgt wird
  • Das Gerät benötigt pro Stunde 300 Watt
  • Das Gerät wird jeden Tag benutzt
  • Herr Mustermann bezahlt pro Kilowatt Strom 0,25 Euro

Die Rechnung lautet dann

8 Stunden x 300 Watt x 365 Tage x 0,25 Euro/Kilowatt
1000   (1.000 Watt = 1 Kilowatt)

Herr Mustermann hat somit für das Hilfsmittel einen Mehraufwand für Strom von jährlich 219 €uro. Das ist ein beachtlicher Betrag (für nur 1 Gerät!!), der geltend gemacht werden sollte. Wer mehrere Geräte hat, muss für jedes Gerät eine Aufstellung machen.



Bitte nicht vergessen!
Mit einem Pflegegrad haben Sie Anrecht auf monatliche Pflegehilfsmittel.


Wie müssen die erhöhten Stromkosten bei der Krankenkasse eingereicht werden?

Wie bereits gesagt, wird das Prozedere von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich gehandhabt. Hat Ihre Krankenkasse keinen Vordruck, können Sie die Kostenaufstellung mit einem formlosen Schreiben an die Krankenkasse schicken.

Eine Kopie der Stromkostenabrechnung ist beizulegen, damit die Krankenkasse die Richtigkeit der Stromkosten nachprüfen kann.

Abrechnung Stromkosten im Todesfall

Es gibt Krankenkassen, die nach dem Tod den Erben keine Stromkostenerstattung mehr auszahlen, obwohl vor dem Ableben des Patienten die Stromkosten immer erstattet wurden. Die Krankenkassen beziehen sich auf den § 59, SGB I. Dieser Paragraph besagt: „Ansprüche auf Dienst- und Sachleistungen erlöschen mit dem Tod des Berechtigten.“ Das ist korrekt. Damit hätten die Erben keinen Anspruch auf die Erstattung.

Allerdings geht dieser Paragraph noch wie folgt weiter: „Ansprüche auf Geldleistungen erlöschen nur, wenn sie im Zeitpunkt des Todes des Berechtigten weder festgestellt sind noch ein Verwaltungsverfahren über sie anhängig ist.“

Leider ist diese letzte Formulierung so schwammig, dass die Krankenkasse sich darauf berufen kann und nicht bezahlt.

Bislang ist mir kein Urteil bekannt, bei dem Erben die Stromkostenerstattung eingeklagt haben.

Gibt es ein Musterschreiben für Stromkostenerstattung durch die Krankenkasse?

Für Krankenkassen, denen ein formloses Anschreiben reicht, habe ich einen Musterbrief zur Beantragung der Stromkosten verfasst.

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