2018 bringt der Freistaat Bayern mit dem neuen Pflegepaket das Landespflegegeld an den Start. Damit erhalten Pflegebedürftige jährlich 1.000 Euro zusätzlich zu den regulären Pflegeleistungen. Leider ist das „Landespflegegeld Bayern“ bundesweit die einzige soziale Subvention in dieser Art. Die bayerische Staatsregierung rechnet immerhin mit ca. 360.000 Anträgen für 2018.
Doch wie immer müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt werden, um das zusätzliche Geld zu erhalten.
Voraussetzungen, um das Landespflegegeld zu erhalten
- Es muss mindestens ein genehmigter Pflegegrad 2 (oder höher) vorliegen. Wer keinen Pflegegrad hat, sollte prüfen, ob die Pflegebedürftigkeit nicht doch so hoch ist, dass ein Pflegegrad gerechtfertigt wäre.
- Der Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Antragstellung in Bayern sein.
- Das Landespflegegeld ist auf Bayern begrenzt. Alle anderen 15 Bundesländer verfügen nicht über ein derartiges Programm (Stand Juni 2018).
ExtraTiPPS:
Tipp No. 1: Anhand meines kostenlosen Pflegegradrechners können Sie prüfen, ob Sie evtl. pflegebedürftig sind. Wie Sie dann einen Pflegegrad beantragen, lesen Sie bitte in meinem Beitrag Pflegegrad beantragen – So vermeiden Sie Fehler.
Tipp No. 2: Dass dieses zusätzliche, auf Bayern beschränkte Pflegegeld, erst ab einem Pflegegrad 2 bezahlt wird, ergibt sich daraus, dass es im Pflegegrad 1 überhaupt kein Pflegegeld gibt. Lesen Sie dazu meinen Beitrag Pflegegrad 1 – Chance für finanzielle Unterstützung bei geringer Pflegebedürftigkeit.
Wie hoch ist das „Landespflegegeld Bayern“?
Das zusätzliche bayerische Pflegegeld beträgt 1.000 Euro jährlich. Es wird das erste Mal frühestens im September 2018 ausbezahlt, und danach automatisch wieder nach einem Jahr. Die Auszahlung ist abhängig vom Datum der Antragsgenehmigung. Wer also das erste Mal im Juni 2019 Landespflegegeld erhalten hat, wird das nächste Mal im Juni 2020 Landespflegegeld erhalten.
Die Weiterzahlung der Pflegeleistung in den darauffolgenden Jahren erfolgt automatisch. Es muss also kein neuer Antrag auf Landespflegegeld Bayern gestellt werden.
Nützliche Alltagshilfen: Auch pflegebedürftige Kinder, die o.g. Voraussetzungen erfüllen, erhalten das Landespflegegeld. Der Antrag muss dann stellvertretend von den Eltern (Vertretungsberechtigten) gestellt werden. Im Gegensatz zu vielen staatlichen Zuschüssen ist das Landespflegegeld tatsächlich sehr human gehalten. Es gibt nur wirklich wenige Einschränkungen, wie Sie an der nachfolgenden Aufstellung ersehen können. Quelle und weitere Informationen: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Hier erfahren Sie mehr über das Bayerische Landespflegegeldgesetz (BayLPflGG). Neben Bayern gibt es auch noch andere Bundesländer, die eine Art Landespflegegeld bezahlen, allerdings ist das in den meisten anderen Bundesländern an andere Kriterien geknüpft. Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, stellen wir die anderen Bundesländer und die Leistungen kurz vor: Das Landespflegegeld Baden-Württemberg richtet sich an blinde Menschen und nennt sich „Landesblindenhilfe“ Anspruch und Höhe finden Sie auf der offiziellen Seite des Landes Baden-Württemberg Das Landespflegegeld in Berlin richtet sich an Blinde oder hochgradig sehbehinderte sowie gehörlose Menschen und nennt sich „Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz (LPflGG)“ Anspruch und Höhe finden Sie auf der offiziellen Seite der Stadt Berlin Das Landespflegegeld in Brandenburg richtet sich an Menschen mit einer Schwerbehinderung, sowie auch an Menschen die Blind oder gehörlos sind und nennt sich „Landespflegegeld“ Anspruch und Höhe finden Sie auf der offiziellen Seite des Brandenburger Ministeriums Das Landespflegegeld in Bremen richtet sich an Menschen mit einer Schwerbehinderung, sowie an Menschen, die blind oder taub sind und nennt sich „Landespflegegeld“ Anspruch und Höhe finden Sie auf der offiziellen Seite der Stadt Bremen Das Landespflegegeld in Hamburg richtet sich an blinde Menschen und nennt sich „Blindengeld und Blindenhilfe“ Anspruch und Höhe finden Sie auf der offiziellen Seite der Stadt Hamburg Das Landespflegegeld in Hessen richtet sich an blinde Menschen und nennt sich „Landesblindengeld“ Anspruch und Höhe finden Sie auf der offiziellen Seite des Landes Hessen Das Landespflegegeld in Mecklenburg-Vorpommern richtet sich an blinde Menschen und nennt sich „Landesblindengeld“ Anspruch und Höhe finden Sie auf der offiziellen Seite des Landes Mecklenburg-Vorpommern Das Landespflegegeld in Niedersachsen richtet sich an blinde Menschen und nennt sich „Landesblindengeld“. Anspruch und Höhe finden Sie auf der offiziellen Seite des Landes Niedersachsen Das Landespflegegeld in Nordrhein-Westfalen richtet sich an blinde Menschen und nennt sich „Blindengeld und Blindenhilfe“ Anspruch und Höhe finden Sie auf der offiziellen Seite des Landes Nordrhein-Westfalen Das Landespflegegeld in Rheinland-Pflanz richtet sich an schwerbehinderte Menschen und nennt sich „Landespflegegeld“ Anspruch und Höhe finden Sie auf der offiziellen Seite des Landes Rheinland-Pfalz Das Landespflegegeld in Saarland richtet sich an blinde Menschen und nennt sich „Blindenhilfe“ Anspruch und Höhe finden Sie auf der offiziellen Seite des Landes Saarland Das Landespflegegeld in Sachsen richtet sich an blinde Menschen und nennt sich „Landesblinden“ Anspruch und Höhe finden Sie auf der offiziellen Seite des Landes Sachsen Das Landespflegegeld in Sachsen-Anhalt richtet sich an blinde und taube Menschen und nennt sich „Landesblinden- und Gehörlosengeld“ Anspruch und Höhe finden Sie auf der offiziellen Seite des Landes Sachsen-Anhalt Das Landespflegegeld in Schleswig-Holstein richtet sich an blinde Menschen und nennt sich „Landesblindengeld“ Anspruch und Höhe finden Sie auf der offiziellen Seite des Landes Schleswig-Holstein Das Landespflegegeld in Thüringen richtet sich an taube, blinde oder taubblinde Menschen und nennt sich „Sinnesbehindertengeld“ Anspruch und Höhe finden Sie auf der offiziellen Seite des Landes Thüringen Tipps zu: Pflegegeld + Pflegeleistungen, Kosten + Zuschüssen Tragen Sie sich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter ein, damit Sie sich zukünftig im Pflegedschungel zurecht finden. Unser Newsletter erscheint 1-2 Mal pro Monat. Quelle Bildmaterial: Fotolia #83708571 © bluedesign Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel. Mehr gibt es auch auf Facebook oder Xing, aber vor allem auch bei „Über mich“.
Kostenlose Pflegehilfsmittel für bis zu 40 Euro pro Monat ! - incl. Reinigungs- und Desinfektionstücher!
Treppenlifte – Mit Pflegegrad bis 4.000 Euro Zuschuss !
Nachträglicher Einbau Badewannentüre – Innerhalb weniger Stunden !
Treppensteighilfe – Sicher die Treppe rauf + runter. Mit 4.000 € Zuschuss
Weitere Eckdaten zum „Landespflegegeld Bayern“
Antrag Landespflegegeld: Was ist zu beachten?
Landespflegegeld für pflegebedürftige Kinder
Anzeige | Produktvorstellung
Ist das Landespflegegeld mit anderen Leistungen gekoppelt?
Weiterführende Informationen
Rechtliches
In welchen Bundesländern gibt es noch ein Landespflegegeld?
Baden-Württemberg:
Berlin:
Brandenburg:
Bremen:
Hamburg:
Hessen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Niedersachsen:
Nordrhein-Westfalen:
Rheinland-Pfalz:
Saarland:
Sachsen:
Sachsen-Anhalt:
Schleswig-Holstein:
Thüringen:
Weitere interessante Beiträge zum Thema Pflege:
Kostenloser Newsletter.
Beste Insider-Tipps!
Kurzzeit- u. Verhinderungspflege, Fehler bei MDK-Begutachtung, Entlastungsbetrag, Gesetzesänderungen uvm.