Eine 24h-Pflegekraft legal beschäftigen. Wie geht das?

Osteuropäische Pflegekräfte legal beschäftigen
Was Sie wissen müssen, wenn Sie Osteuropäische Pflegekräfte legal beschäftigen wollen.

Pflege ist teuer. Pflegeheime ebenfalls. Was liegt da also näher als eine günstige Pflegekraft aus Osteuropa einzustellen, damit die Eltern oder Großeltern gut versorgt sind. Doch Vorsicht! So manches „Arbeitsverhältnis“ ist illegal, strafbar und zieht Geldbußen nach sich. Ich möchte Ihnen zeigen, wie Sie osteuropäische Pflegekräfte legal beschäftigen.

Gleichzeitig möchte ich Ihnen bei den drei möglichen Anstellungs-Möglichkeiten aufzeigen, wo die Gefahr einer Illegalität bestehen kann.

Arbeitgeber-/Arbeitnehmermodell

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Beim Arbeitgeber-Arbeitnehmermodell wird die polnische Haushaltshilfe (auch Betreuungskraft oder Pflegekraft genannt) direkt als Arbeitnehmer/-in im Privathaushalt angestellt. Es wird ein Arbeitsvertrag geschlossen.

Bei diesem Arbeitsverhältnis belaufen sich die Kosten für die osteuropäische (EU) Betreuungskraft zwischen 1.900 und bis zu 3.100 Euro, je nach Sprach- und Fachkenntnisse.

Vorteile:

Es ist gewährleistet, dass das Arbeitsverhältnis legal ist, vorausgesetzt es werden alle Arbeitgeberverpflichtungen eingehalten. Sie haben mit diesem Modell die volle Kontrolle. Wenn Sie alle Anforderungen des Arbeitgebermodells erfüllt haben, können Sie sicher sein, dass Sie die osteuropäische Haushaltshilfe legal beschäftigen.

Nachteile:

Der Pflegebedürftige bzw. dessen Angehörige wird zum Arbeitgeber und übernimmt somit die vollen Arbeitgeberverpflichtungen. Das bedeutet für den Pflegebedürftigen bzw. seine Familie:

  • Es müssen alle Sozialleistungen an entsprechender Stelle abgeführt werden, was eine aufwändige Verwaltung mit sich zieht. Meistens wird hierfür ein Steuerberater benötigt.
  • Der Pflegekraft steht ein regulärer Urlaub zu. Für diese Zeit muss kostenpflichtig Ersatz beschafft werden.
  • Längere Krankheitszeiten der Pflegekraft müssen über eine Ersatzkraft abgedeckt und bezahlt werden.
  • Die Überbrückung von Fehlzeiten wie Krankheit und Urlaub muss selbst organisiert werden.
  • Oftmals wird eine zweite Kraft in Voll- oder Teilzeit benötigt, um die Fehlzeiten aufzufangen.

24h-Pflege in häuslicher Gemeinschaft durch Pflegekraft aus Osteuropa

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Entsendemodell

Beim Entsendemodell ist die Pflegekraft bei einem osteuropäischen Unternehmen (Entsendeunternehmen) angestellt. Sie als Privathaushalt müssen aber nicht mit dem Unternehmen in Osteuropa Kontakt aufnehmen, sondern mit einer Vermittlungsagentur in Deutschland, die alle notwendigen Aufgaben übernimmt. Das sieht dann so aus:

  • Pflegebedürftige Person benötigt eine 24h-Pflegekraft und wendet sich an eine Vermittlungsagentur in Deutschland.
  • Vermittlungsagentur prüft den Bedarf und die Anforderungen an die Pflegekraft und unterbreitet dem Privathaushalt passende Vorschläge.
  • Nach Einigung wird die Pflegeperson beim Entsendeunternehmen in Osteuropa angefordert.
  • Die Abrechnung für die Pflegeperson übernimmt die Vermittlungsagentur.
  • Die Pflegeperson erhält ihr Gehalt über das Entsendeunternehmen. Außerdem muss die Entsendefirma sämtliche Sozialleistungen abführen.

Lassen Sie sich vom Entsendeunternehmen eine A1-Bescheinigung geben. Damit ist gewährleistet, dass die Steuern und Sozialabgaben abgeführt werden und Sie die polnische Pflegekraft legal beschäftigen.

Für eine 24h-Betreuungskraft nach dem Entsendemodell ist mit Kosten ab 1.980 Euro bis ca. 2.500 Euro zu rechnen.

Vorteile:

  • Das Servicebüro der Vermittlungsagentur übernimmt alles Organisatorische.
  • Keine Arbeitgeberpflichten. Das bedeutet: Steuer und Sozialabgaben müssen nicht selbst abgeführt werden. Wird über die Vermittlungsagentur gemacht. Alle Kosten sind im Preis inclusive und werden monatlich durch die Vermittlungsagentur in Rechnung gestellt.
  • Ist die Betreuungskraft krank oder versteht sie sich nicht mit den im Haushalt des zu Betreuenden lebenden Personen, kann diese schnell ausgewechselt werden.
  • Kann mit Verhinderungs– und Kurzzeitpflege verrechnet werden.

Nachteil:

Auf den ersten Blick teurer als das Modell Selbstständigkeit. Aber bei Krankheit oder Urlaub einer Betreuungskraft wird innerhalb weniger Tage eine Ersatzperson entsendet. Somit ist die Leistung nahezu durchgehend gewährleistet und es muss auch keine weitere Teilzeitkraft (wie es beim Modell „Selbstständigkeit“ oder „Arbeitgeber-/Arbeitnehmermodell“ der Fall wäre) eingestellt werden, um Fehlzeiten zu überbrücken.


24 Stunden Pflege - Vergleich

Modell Selbstständigkeit

Eine Selbstständigkeit liegt vor, wenn die Betreuungskraft in Deutschland oder ihrem Heimatland ein Gewerbe angemeldet hat und ihre Leistung auf eigene Rechnung abrechnet. Hierbei wird kein klassischer Arbeitsvertrag geschlossen sondern ein Dienstleistungsvertrag. Es wird also kein Gehalt inklusive aller Sozialabgaben bezahlt sondern die Dienstleistung wird in Form einer Rechnung, welche von der Betreuungskraft gestellt wird, beglichen.

Die Betreuungskraft muss über einen Gewerbeschein verfügen.

Die monatlichen Kosten belaufen sich bei einer selbstständigen osteuropäischen Betreuungskraft überwiegend zwischen 1.500 Euro bis zu 2.000 Euro. Bei einer deutschen Betreuungskraft sind mit Kosten zwischen 2.400 Euro bis zu 5.000 Euro zu rechnen.


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Vorteile:

Steuer und Sozialabgaben müssen nicht selbst abgeführt werden. Dafür ist die Pflegekraft verantwortlich.

Nachteile:

  • Gefahr der Scheinselbstständigkeit: Das Arbeitsverhältnis ist nur dann legal, wenn die Betreuungskraft mehrere Kunden (Pflegefälle) betreut. Betreut die Pflegekraft nur eine Person und wohnt auch im gleichen Haushalt mit der zu betreuenden Person, kann möglicherweise von einer Scheinselbstständigkeit ausgegangen werden. Bei Scheinselbstständigkeit von polnischen Pflegekräften drohen Strafen von staatlicher Seite.
  • Auch bei diesem Modell muss die Überbrückung von Krankheits- und Urlaubszeiten der Betreuungskraft selbst organisiert werden.

Mit diesen Strafen ist zu rechnen, wenn Personen illegal beschäftigt wird

Schwarzarbeit ist in Deutschland nicht erlaubt und wird mit Strafen belegt. Wer illegal Personen beschäftigt, muss damit rechnen

  • dass er ein Bußgeld bezahlen muss,
  • die nicht abgeführten Sozialabgaben nachzahlen muss,
  • ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet wird.

Fazit zu: Osteuropäische Pflegekräfte legal beschäftigen

Billig ist nicht immer legal und auch selten fair. Um sich selbst zu schützen und Strafen zu vermeiden, sollte geprüft werden, ob die Betreuungskraft legal arbeitet.

Weitere Begrifflichkeiten

Für Pflegekräfte aus Osteuropa werden auch folgende Begrifflichkeiten verwendet

  • EU-Pflegekräfte
  • Haushaltshilfen (aus Polen, Ungarn, Slowakei)
  • Betreuungskräfte aus Osteuropa
  • 24h- Pflege
  • 24h- Betreuungskraft
  • 24-Stunden-Pflege
  • 24-Stunden-Seniorenbetreuung
  • 24h-Altenpflege
  • 24-Stunden-Altenbetreuung
  • Ausländisches Pflegepersonal
  • Pflegepersonal aus Osteuropa
  • Häusliche Pflege aus Polen
  • Pflegehilfen aus Polen

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Quelle Bildmaterial: Canva for free