So lassen Sie sich von den GEZ-Gebühren befreien

Lassen Sie sich von den GEZ-Gebühren befreien
Befreiung von GEZ-Gebühren

Wer plötzlich zum Pflegefall wird und häusliche Pflege benötigt, denkt nicht sofort daran, sich von den GEZ-Gebühren (Rundfunkbeitrag) befreien zu lassen oder eine Ermäßigung zu beantragen.

Doch früher oder später sollte dies nachgeholt werden, wenn die Möglichkeit auf Gebührenbefreiung bzw. Gebührenermäßigung besteht.

Bei knapp achtzehn Euro monatlichen Rundfunk-Beiträgen ist das im Jahr schließlich eine stolze Summe von rund 216 Euro.

Wer muss GEZ-Gebühren bezahlen?

Prinzipiell ist es seit Januar 2013 so, dass die GEZ-Gebühren pro Wohnung bezahlt werden muss, unabhängig davon, wie viele Menschen in dieser Wohnung leben. Besteht für eine Person eine Befreiung oder Ermäßigung der Gebühren, bezieht sich dies auf den Haushalt, das heißt konkret:


Anzeige | Produktvorstellung
Digitale Medikamentenversorgung für zuhause

Ist Herr Mustermann von den Rundfunkgebühren befreit, muss auch seine Ehegattin oder Lebenspartnerin keinen Rundfunkbeitrag bezahlen.

Gibt es Sonderregelungen zur Befreiung von den Rundfunk-Gebühren?

Die gibt es in der Tat. Und zwar kann man sich aufgrund von sozialen oder gesundheitlichen Gründen von den GEZ-Gebühren befreien lassen oder eine Beitragsermäßigung erhalten. Da sich dieser Blog jedoch auf die Pflege von Angehörigen bezieht, möchte ich auch speziell nur auf diesen Bereich eingehen.

Übrigens: Hier finden Sie eine Sammlung von Musterbriefen für die Befreiung bzw. Ermäßigung von Rundfunk-Gebühren. Ansonsten können Sie die Anträge auch online ausfüllen.

Wer ist komplett von den Rundfunk-Gebühren befreit?

Von den GEZ-Gebühren können Sie sich befreien lassen, wenn Sie eine der folgende Leistungen erhalten :

  • Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften (trifft zu, wenn das Pflegegeld vom Sozialamt bezahlt wird. Wird das Pflegegeld von der Pflegekasse bezahlt, besteht kein Anspruch auf Befreiung, es sei denn, einer der anderen Kriterien trifft zu).
  • Pflegezulagen gemäß Lastenausgleichsgesetz (LAG) (§ 267 Abs. 1)
  • Blindenhilfe (§ 72 SGB XII sowie nach § 27d BVG)
  • Hilfe zur Pflege gemäß SGB XII, 7. Kapitel oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG
  • Auch Menschen im Pflegeheim sind beitragsbefreit
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (3. Kapitel) sowie nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) (§§ 27a oder 27d)
  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (einschließlich Leistungen nach § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) II)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Ebenso sind folgende Personengruppen von den Gebühren befreit:

  • Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben (§ 45 SGB VIII)
  • Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird (§ 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c LAG).
  • Taubblinde Menschen, bei denen im Sinne des Rundfunk­beitrags­staatsvertrags (RBStV) auf dem besseren Ohr eine an Taubheit grenzende Schwer­hörigkeit und auf dem besseren Auge eine hochgradige Seh­behinderung gegeben ist.
  • Sonder­fürsorge­berechtigte nach § 27e Bundes­versorgungs­gesetz (BVG)

Folgende Nachweise sind erforderlich:

  • Kopie der Bescheinigung von der Behörde
  • Kopie des Bewilligungsbescheids

Bitte legen Sie nie Originale bei, da Sie diese vermutlich nicht wieder zurückbekommen. Eine Neubeschaffung der Originale bringt einen unnötigen Kosten- und Zeitaufwand mit sich.


 icon-hand-o-rightNützliche Alltagshilfen:
icon-plus  Kostenlose Pflegehilfsmittel für bis zu 40 Euro pro Monat !
icon-plus  Treppenlifte – Mit Pflegegrad bis 4.000 Euro Zuschuss !
icon-plus  Nachträglicher Einbau Badewannentüre – Innerhalb weniger Stunden !
icon-plus  Rollator-Rollstuhl - 3in1-Lösung wenn die Beine schwach werden. Auf Rezept


GEZ-Befreiung für Menschen im Pflegeheim

Menschen im Pflegeheim sind ebenfalls von den Rundfunk-Gebühren befreit. Mit der Abmeldung muss eine Bestätigung des Pflegeheims beigelegt werden, die den dauerhaften Aufenthalt im Pflegeheim bestätigt.

Oftmals wird auch eine Wohnung aufgelöst um in ein Pflegeheim umzuziehen. Leider wird auch bei dieser Gelegenheit von den Angehörigen vergessen, die Gebührenzentrale zu benachrichtigen und ordnungsgemäß zu kündigen, bzw. eine Abmeldung zu schicken.

Achtung: Wer in einem Pflegeheim nur wohnt aber nicht gepflegt wird, kann sich nicht von den GEZ-Gebühren befreien lassen.

Hier können Sie das Abmeldeformular für Heimbewohner oder Bewohner einer Behinderteneinrichtung herunterladen.

Für wen gelten ermäßigte Rundfunk-Beiträge?

Es gibt nicht nur Personen, die komplett von den GEZ-Beiträgen befreit sind, sondern auch Personen, die eine Ermäßigung bekommen. Hierunter fallen Menschen mit Behinderung die nicht in einem Pflegeheim leben und folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Dauerhaft sehbehinderte Personen mit einem GdB (Grad der Behinderung) von mindestens 60 mit Merkzeichen RF* nur wegen der Sehbehinderung.
  • Blinde Menschen mit einem Merkzeichen RF*
  • Personen die nicht mehr an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können und mindestens einen Behindertengrad (GdB) von 80  mit Merkzeichen RF* haben.
  • Gehörlose, die auch mit Hörhilfen nicht in der Lage sind, sich zu verständigen. Auch hier muss das Merkzeichen RF* vorliegen.

Folgende Nachweise sind erforderlich:

  • Kopie Vorder- und Rückseite des Schwerbehindertenausweises
  • Kopie Bescheinigung der Behörde über das entsprechende Merkzeichen RF sowie bei Taubblindheit Merkzeichen Bl (blind) und Gl (gehörlos)
  • Kopie Bescheinigungen von Behörden
  • Kopie Bewilligungsbescheide

GEZ-Befreiung für Personen, die besonderen Härtefällen unterliegen

Hierunter zählen zum Beispiel

  • Personen mit schwerer Demenz oder
  • Wachkomapatienten. Aber auch
  • Personen, die nur ganz knapp über dem Sozialhilfebetrag liegen (nicht höher als der Beitrag der Rundfunk-Gebühren)

Bei krankheitsbedingten Härtefällen ist ein formloses Schreiben an Deutschlandradio zu schicken mit einer Beschreibung der besonderen Umstände sowie einem Attest und der Bitte um Befreiung von den Rundfunkgebühren.

Alle anderen Härtefälle sollten gemäß der Verbraucherzentrale den Härtefall aufstellen sowie den ablehnenden Behördenbescheid beilegen.


Anzeige
Was kostet ein Treppenlift?
Die Kosten für einen Treppenlift sind u.a. abhängig:
1. Von der Anzahl der zu überwindenden Stockwerke.
2. Ob die Treppe gerade oder gewendelt ist
Hier kostenlos 3 Vergleichsangebote anfordern und richtig Geld sparen!

Was tun, wenn keine Befreiung beantragt wurde?

Manchmal geht einem einfach mal was raus. Man kann auch nicht über alles Bescheid wissen. Und so kommt es, dass man vielleicht noch nie eine Befreiung für die Rundfunk-Gebühren beantragt hat.

Die gute Nachricht: Sie können bis maximal 3 Jahre rückwirkend ab Antragsstellung die Befreiung erhalten. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie in dieser Zeit berechtigt waren, eine Befreiung oder Ermäßigung zu erhalten.

Was Sie bei den Formularen + Anträgen beachten sollten

  • Wer Dokumente im Original einsendet, muss diese als Original und mit einem Vermerk kennzeichnen, dass diese zurückgeschickt werden müssen. Ansonsten können beglaubigte Kopien geschickt werden. Die Kopien können bei dem Amt beglaubigt werden, die auch das Original ausgestellt hat.
  • Am sichersten ist es, die Formulare und Anträge per Einschreiben (evtl. mit Rückschein) zu senden.
  • Sämtliche Befreiungsaufträge, Änderungsanträge, Kündigungen usw. die die GEZ-Gebühren betreffen, müssen schriftlich eingereicht werden. Keine Veränderung erfolgt automatisch. Hier finden Sie entsprechende Musterbriefe zur Befreiung/ Ermäßigung der GEZ-Gebühren.

Weitere Informationen zu den GEZ-Gebühren

Das ARD ZDF Deutschlandradio hält eine Übersicht aller Befreiungen und Ermäßigungen der GEZ-Gebühren bereit.

Musterbriefe für die Befreiung bzw. Ermäßigung von Rundfunk-Gebühren

Ansprechpartner für Rundfunk-Gebühren

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
Telefon 0221/50610 – Zentrale
Service-Telefon 018599950100 = gebührenpflichtig
Service-Fax 018599950105 = gebührenpflichtig
Service-Telefonzeiten: Montag – Freitag von 7.00 bis 19.00 Uhr

Anzeige
Thera-Trainer für den täglichen Einsatz beim Arm-Bein-Trainings

 

Weitere interessante Beiträge zum Thema Pflege:

Profitieren Sie von unserem
Newsletter!

Tipps zur Pflegekasse & Pflegegeld,
Kurzzeit- u. Verhinderungspflege, Fehler bei MDK-Begutachtung, Entlastungsbetrag, Gesetzesänderungen uvm.

Tragen Sie sich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter ein. Er erscheint 1-2 Mal pro Monat und hat das Ziel, dass Sie sich zukünftig im Pflegedschungel zurechtfinden und die Pflege erleichtert wird!

Quelle Bildmaterial: Fotolia #51896096 © SZ-Designs
Quelle Bildmaterial:#Canva-Member © for free – Wheelchair Accessible Icon von Noun Project